Geschäft: Rotes Konjunkturpaket: Ein Weiterbildungsgesetz für den Kanton St.Gallen (Titel des Antrags: Ein Weiterbildungsgesetz für den Kanton St.Gallen)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.09.06
TitelRotes Konjunkturpaket: Ein Weiterbildungsgesetz für den Kanton St.Gallen (Titel des Antrags: Ein Weiterbildungsgesetz für den Kanton St.Gallen)
ArtKR Motion
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung16.2.2009
Abschluss20.4.2009
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 16. Februar 2009
AntragAntrag der Regierung vom 7. April 2009
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
21.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
20.4.2009Eintreten18Zustimmung67Ablehnung35
Statements
DatumTypWortlautSession
20.4.2009Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Meine Damen und Herren, wir müssen alles tun, um das duale Bildungssystem zu erhalten, sowohl die akademische Bildung als auch die berufliche Bildung. Es ist leichter, bei akademischen Bildungsgängen an Geld zu kommen, z.B. durch Stipendien. Aber auf dem beruflichen Bildungsgang ist sehr schwierig an Geld zu kommen. Es ist auch erwiesen, dass die Leute in der beruflichen Weiterbildung unterstützt werden, die bereits einen hohen Level erreicht haben. Es würde dem Kanton St.Gallen gut anstehen, ein Weiterbildungsgesetz auf den Weg zu bringen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
20.4.2009Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Ich wette, jeder und jede in diesem Saal hat schon einmal den Satz geäussert, Bildung sei der einzige Rohstoff dieses Landes und deshalb entsprechend zu fördern. Hier geht es speziell um die Weiterbildung. Eine Feldstudie der Uni Bern im Auftrag des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie belegt eindeutig, dass sich die Beteiligung an Weiterbildung mit Bildungsgutscheinen steigern lässt. An 2'400 zufällig ausgewählten Personen wurden Weiterbildungsgutscheine ausgegeben, diese konnten sie frei für Weiterbildung einsetzen, ihr Verhalten wurde mit 10'000 Personen verglichen, die keine Gutscheine erhalten hatten. Die Gutscheine stellten tatsächlich einen Anreiz für Weiterbildung dar. 17 Prozent mehr nutzten das Angebot im Vergleich zur Gruppe ohne Angebot. Zudem zeigte sich, dass gerade für Personen mit geringem Bildungsstand ein Weiterbildungsangebot ein entscheidender Motivator war. Immerhin 60 Prozent besuchten nur dank der finanziellen Beteiligung einen Kurs oder konnten ihn nur deshalb besuchen. Können diese Personen ihre Qualifikationen verbessern, sind sie eher vor Arbeitslosigkeit geschützt, damit ersparen sie dem Staat Arbeitslosen- und Fürsorgegelder. Diese Gutscheine sollen klar auf bildungsschwache Personen mit tiefen Einkommen beschränkt werden. Dafür spricht sich nicht nur die SP-Fraktion aus, sondern z.B. auch der kaufmännische Verband, und FDP-Vizepräsident Ruedi Noser ist ein eifriger Verfechter dieser Bildungsgutscheine.

Der Bundesrat müsste schon längst ein Weiterbildungsgesetz vorlegen. Der Bericht wird seit langem erwartet. Es ist nicht einsichtig, weshalb es nicht vorwärtsgeht. Es scheint, man habe das Ganze auf die lange Bank geschoben. Somit kann es noch Jahre dauern, bis ein Gesetz vorliegt. Orientieren wir uns am Kanton Genf, der seit 2001 mit Erfolg solche Weiterbildungsgutscheine verteilt, eine klassische Win-win-Situation. Geben Sie Regierungsrat Stefan Kölliker eine super Chance für einen innovativen Schritt.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
20.4.2009Wortmeldung

Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Die vorliegende Motion befasst sich mit der Weiterbildung im engeren Sinn, also mit Kursen und Lehrgängen, die zwar auch zu einer beruflichen Höherqualifizierung, aber nicht zu einem eidgenössisch anerkannten Abschluss führen. Im Sinn der Berufsbildungssystematik werden sie klar unterschieden von der höheren Berufsbildung. Ich erinnere Sie an frühere Beratungen in diesem Rat und bitte Sie um Verständnis dafür, dass sich die Regierung an kürzlich gefasste Entscheide dieses Rates sowie des st.gallischen Souveräns gebunden fühlt, dies im Interesse einer verlässlichen und nachhaltigen Gesetzgebung. Vor diesem Hintergrund möchte ich Ihnen kurz in Erinnerung rufen, wie die Frage der staatlichen Finanzierung von Weiterbildungsangeboten im Rahmen der Revision des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung, genannt EGBB, diskutiert und geregelt wurde. Mit der Botschaft zum EGBB vom 11. Oktober 2006 ist auch die im Motionstext erwähnte frühere Motion «Erlass eines Weiterbildungsgesetzes» aus dem Jahre 2004 beantwortet worden. Diese war im Februar 2004 von der SP-Fraktion eingereicht und im Juni 2004 zusammen mit drei weiteren inhaltlich eng miteinander verknüpften Vorstössen als Postulat überwiesen worden.

Bei der Behandlung des EGBB im Kantonsrat wurde die Art und das Mass kantonaler Weiterbildungsförderung einlässlich diskutiert. In der vorberatenden Kommission des Kantonsrates zum EGBB wurden Anträge in Richtung zusätzlicher Förderung mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Bei der Behandlung im Kantonsrat zielte ein Antrag gar in die Gegenrichtung, nämlich darauf hin, die Möglichkeit der Weiterbildungsförderung enger einzugrenzen. Dies mit dem Hinweis, die Finanzierung der allgemeinen Weiterbildung sei nicht Aufgabe des Kantons, sondern Verbands- und Privatsache. Mit 98 zu 36 Stimmen wurde auch dies abgelehnt und der Fassung von Kommission und Regierung zugestimmt. Der Kantonsrat hat dem EGBB in der Schlussabstimmung mit 148 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. In der Volksabstimmung wurde das EGBB am 23. September 2007 mit 54'845 Ja- gegen 8'714 Nein-Stimmen angenommen. Es kann mit Fug festgehalten werden, dass somit die seit 1. Januar 2008 angewendeten Finanzierungsgrundsätze auch bezüglich der Weiterbildung sorgfältig erwogen und breit abgestützt sind. Unter dem Gesichtspunkt der Konjunkturankurbelung ein Instrument, das im System völlig neuartig ist, einzuführen - die Abgaben von Bildungsgutscheinen bedeuten einen Wechsel von der angebots- zu einer nachfrageorientierten Weiterbildungsförderung -, ist nicht nur unter dem Aspekt des Zeitbedarfs bis zur Wirksamkeit unzweckmässig.

Im Antrag der Regierung auf dem roten Blatt sind Komplexität und Unbestimmtheit der nachfrageorientierten Weiterbildungsförderung einlässlich dargestellt. Auch die jüngsten Ergebnisse einer Studie von Prof. Wolter im Auftrag des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie haben deutlich gemacht, dass sich keine einfachen Patentrezepte anbieten. Entsprechend zurückhaltend zeigt sich denn auch der Bund in der Frage des Erlasses eines Weiterbildungsgesetzes. Mit einem solchen wäre ein kantonales Gesetz im Sinne einer kohärenten Politik jedenfalls abzustimmen. Am 25. März 2009 hat der Bundesrat entschieden, den von einer interdepartementalen Arbeitsgruppe erarbeiteten Bericht zur Weiterbildungspolitik nicht zur Veröffentlichung freizugeben, obwohl diese im Vorfeld angekündigt worden war. Ein Vorprellen des Kantons ist auch vor diesem Hintergrund nicht angezeigt.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
20.4.2009Wortmeldung

Ratsvizepräsidentin: Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009