Die SP-Fraktion ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.
Die Antwort kam sehr schnell und fokussiert auf schweizerische Zahlen und leider weniger auf kantonale. Es gibt eine hohe Zahl an Meldungen zur Früherfassung und einsetzenden Unterstützungsmassnahmen, jedoch keine Zahlen zum tatsächlichen Reüssieren dieser Massnahmen, sprich zu den konkret vollzogenen Eingliederungen. Die Antwort zur Frage, ob das Hauptziel der V. Revision, nämlich mehr Menschen mit gesundheitlichen Problemen einzugliedern und die Ausgaben der IV zu senken, erreicht ist, bleibt aufgeschoben. Oder vielleicht liest man zwischen den Zeilen, dass dieses Ziel weniger über Eingliederungen als über Rentenablehnungen angepeilt wird. So stellen die RAV eine Zunahme von Anmeldungen bei Rentenablehnungen fest, welches einer Verschiebung von der IV zur ALK gleichkommt. Später bekommt dies die Sozialhilfe in den Gemeinden zu spüren. Deutlich wird hingegen, dass die Mitarbeitenden der IV-Stellen engagiert und kompetent ihre Aufgaben erfüllen und dass sie dank Netzwerken erfolgreich sind. Ob ihnen durch diese Netze kleine Fische entweichen oder ob sie dicke Fische an Land ziehen, ist mir unklar. Unklar ist auch, wie hoch die soziale Verantwortung der Arbeitgebenden bei der Eingliederung gesundheitlich beeinträchtigter Personen tatsächlich ist. Glasklar hingegen wird wiederum, dass zu wenige Arbeitsplätze vorhanden sind und dass solche bei guter Wirtschaftslage noch eher zu finden sind und da jetzt bekanntlich keine gute Wirtschaftslage ist, lässt sich der Schluss ziehen, dass die Eingliederung von Personen mit einer eingeschränkten Leistungsfähigkeit zurzeit nicht funktioniert. Hier fehlen Vorschläge, wie sich der Kanton St.Gallen aktiv für die Bereitstellung von adäquaten Arbeitsplätzen einsetzt.