Geschäft: Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung: Anpassung an die umliegenden Kantone

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.08.38
TitelGesetz über Ruhetag und Ladenöffnung: Anpassung an die umliegenden Kantone
ArtKR Motion
ThemaArbeit und Gewerbe
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung25.11.2008
Abschluss7.6.2010
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossGeänderter Wortlaut vom 16. Februar 2009
VorstossWortlaut vom 25. November 2008
AntragAntrag der Regierung vom 20. Januar 2009
AntragAntrag Eugster-Wil / Richle-St.Gallen / Spiess-Rapperswil-Jona auf Gutheissung vom 16. Februar 2009
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person27.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
16.2.2009Gutheissung mit geändertem Wortlaut gem Antrag Eugster-Wil/Richle-St.Gallen/Spiess-Rapperswil-Jona68Zustimmung33Ablehnung19
16.2.2009Eintreten67Zustimmung34Ablehnung19
Statements
DatumTypWortlautSession
16.2.2009Wortmeldung

Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Ein Thema, das regelmässig wiederkommt, ist das Ladenschlussgesetz oder die Ladenöffnungszeiten. Der Kantonsrat hatte mehrere Male darüber diskutiert, bis er eine konsensfähige Lösung fand. Und das Volk hat mit der Ablehnung von zwei Revisionsvorschlägen klar gesagt, welches die Eckwerte für eine mögliche Liberalisierung sind. Vor allem die Ausdehnung der Öffnungszeiten auf den Sonntag und den Abend sind nicht gut angekommen. Die Regierung hat nun mit ihrem Antrag auf Nichteintreten auf die Befindlichkeit der Bevölkerung Rücksicht genommen. Der erneute Vorstoss ist eine Zwängerei und darf so nicht überwiesen werden. Die heute gültige Regelung richtet sich nach den Bedürfnissen der Gesellschaft. Die Ausweitung der Öffnungszeiten für Tankstellenshops und Lebensmittelgeschäfte und die Möglichkeit für Sonderbewilligungen in Grenzgebieten genügen vollends, die heutigen Bedürfnisse abzudecken. Eine weitere Liberalisierung ist nicht nötig. Für mich stehen die Bedürfnisse der Familie im Zentrum. Einerseits besteht ein Übermass an Konsumangeboten für Kinder und Jugendliche, sodass eine Erweiterung des Angebots einfach nicht mehr verkraftbar ist. Anderseits werden die heutigen Möglichkeiten für Sonderbewilligungen nicht ausgeschöpft, sodass ich bezweifle, ob von Seiten des Gewerbes wirklich ein Bedarf besteht. Daher soll auf die Bedürfnisse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Familien Rücksicht genommen werden.

Session des Kantonsrates vom 16. und 17. Februar 2009
16.2.2009Wortmeldung

legt seine Interessen als Vorstandsmitglied des kantonalen Gewerkschaftsbundes offen. Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Die vorliegende Motion, die von einzelnen Vorstandsmitgliedern des kantonalen Gewerbeverbandes eingereicht wurde, offenbart nach unserer Ansicht auch einen Mangel an Respekt gegenüber deutlichen Volksentscheiden. In verschiedenen Abstimmungen, bei denen jeweils Referendumsunterschriften gesammelt wurden, hat die St.Galler Bevölkerung klar und deutlich Stellung genommen zu den Ladenöffnungszeiten. Sie stoppte die zeitliche Liberalisierung an den Wochentagen und die Ausweitung auf die Sonntage. Zu diesem klaren Positionsbezug der St.Galler Bevölkerung trugen die Gewerkschaften massgeblich bei. Sie vertraten die Interessen der betroffenen Beschäftigten und machten deren Arbeits-, Anstellungs- und Lebensbedingungen zu einem wichtigen Thema. Auch zum aktuellen Vorstoss ist die Haltung der Gewerkschaften ganz klar. Die Gewerkschaften wehren sich gegen die Salamitaktik, die auf eine Ausweitung abzielt. Der Vorstoss würde auf allen möglichen Ebenen bekämpft werden.

Wenn Richle-St.Gallen die Beschäftigungswirksamkeit vorbringt, dann muss ich sagen, dass es eigentlich hinlänglich bekannt ist, dass solche Erweiterungen keine zusätzlichen Arbeitsplätze schaffen. Sie führen für das beschäftigte Personal zu einer längeren Arbeitszeit, sodass die Arbeits- und Anstellungsbedingungen verschlechtert werden. Kirchliche und andere interessierte Kreise brachten wichtige Argumente für die Sonntagsruhe und für die Bedeutung des gesellschaftlichen Lebens ein. Das Leben besteht nicht nur aus grenzen- und schrankenlosem Konsum. Ich erinnere hier an die Wertediskussion, die am Samstag und Sonntag am Parteitag der CVP geführt wurde. Wir brauchen eine Werte- und keine Liberalisierungsdiskussion mehr. Im Regelfall werden nämlich die heute möglichen Öffnungszeiten nicht ausgenutzt, was zeigt, dass es für eine weitere Ausdehnung gar keinen Bedarf gibt. Sie haben keine wirtschaftspolitische Bedeutung. Der gut zweijährige parlamentarische Kompromiss stellt die Balance zwischen den klaren Positionsbezügen der St.Galler Bevölkerung, dem Schutzbedürfnis der Arbeitnehmenden in den betroffenen Wirtschaftsbranchen und den Wünschen der Wirtschafts- und Partikularkreisen dar. Mit der vorliegenden Motion würde dieses Gleichgewicht empfindlich gestört. Die Zeit der schrankenlosen Liberalisierung ist vorbei.

Session des Kantonsrates vom 16. und 17. Februar 2009
16.2.2009Wortmeldung

Auf die Motion ist einzutreten und dem Antrag zuzustimmen.

Längere Ladenöffnungszeiten entsprechen einem Bedürfnis. Sie wirken der Wirtschaftskrise entgegen, schaffen dringend nötige Arbeitsplätze sowie Einkommensmöglichkeiten und Steuereinnahmen. Im November 2008 haben Eugster-Wil, Spiess-Rapperswil-Jona und ich eine Motion eingereicht mit dem Anliegen, die Ladenöffnungszeiten an diejenigen der umliegenden Kantone anzupassen. Dieser Vorschlag zielte keinesfalls darauf ab - wie in der Zwischenzeit allenthalben zu lesen und zu hören war -, eine «Zwängerei-Politik» zu betreiben, ein Ruhebedürfnis der Bevölkerung anzugreifen oder gar den sozialen Frieden zu unterhöhlen. Vielmehr orteten die Motionäre mit der Massnahme - die wohlverstanden Möglichkeiten, nicht aber Pflichten oder Vorschriften schafft - ein grosses Potenzial, um Personen mit geringerem Einkommen neue Optionen zu geben und gesellschaftliche Entwicklungen aufzufangen.

Angebot soll der Nachfrage folgen: Das Einkaufsverhalten grosser Teile der Bevölkerung hat sich in jüngster Zeit stark gewandelt. Die verlängerten Einkaufszeiten in den umliegenden Gebieten als auch die rasante Ausbreitung der Tankstellenshops sind beredtes Zeugnis davon, dass die Menschen heute ihre Einkäufe zunehmend auch am Abend erledigen wollen. Nicht nur Vollzeitangestellte freuen sich über die Verlängerung ihrer potenziellen Einkaufszeit. Diesen veränderten Bedürfnissen, dieser neuen Nachfrage zu entsprechen, ist für Detailhändler nicht nur Ausdruck eines seriösen Dienstleistungs- und Qualitätsempfindens, sondern auch das Entfallen eines erheblichen Wettbewerbsnachteils gegenüber den umliegenden Kantonen und dem Vorarlberg. Und gesamtwirtschaftlich gesehen wirken sich abgebaute Wettbewerbsnachteile auch positiv auf die Standortqualität des Kantons St.Gallen aus.

Gegen die Krise - ohne Staatsgelder: Auf dieser gesamtwirtschaftlichen Ebene wirken verlängerte Ladenöffnungszeiten überdies auch der drohenden Wirtschaftskrise entgegen. Insbesondere grössere Geschäfte können der zusätzlichen Arbeitsnachfrage entsprechen und ihren Personalbestand für zusätzliche Arbeitszeiten aufstocken. Das schafft zusätzliche Arbeitsplätze und weitere Einkommensmöglichkeiten. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist dies oft ein willkommener Zustupf ins Haushaltsbudget. Kleinere Läden, die sich allenfalls kein zusätzliches Personal leisten wollen, können mit abendlichen Öffnungszeiten einen höheren Umsatz und Mehrerträge erzielen. Mehr Konsum und mehr Arbeit bewirken unter dem Strich nachvollziehbarerweise ein Ansteigen des Steuervolumens, was sich letztlich auch positiv auf den Haushalt der öffentlichen Hand auswirken wird. In diesem Zusammenhang scheint es uns Motionären unverständlich, weshalb die Motion bisweilen als «nichtsozialverträglich» abgestempelt wird.

Zu guter Letzt: Die Motion tastet den Sonntag als Ruhetag nicht an. Eine Amerikanisierung der Ladenöffnungszeiten (also ein Shopping rund um die Uhr) ist damit ausgeschlossen. Und im Übrigen haben sich sämtliche diesbezügliche Befürchtungen nicht bewahrheitet. Die Schweizer schätzen offensichtlich ihren verdienten Ruhetag am Wochenende viel zu sehr, als dass sie ihn fürs Einkaufen opfern würden. Daran ändert auch die Motion für längere Ladenöffnungszeiten nichts. Im «St.Galler Tagblatt» ist heute zu lesen, dass die Rezession in der Ostschweiz angekommen sei. Die Regierung will eine Task Force, die CVP-Fraktion einen runden Tisch und die SP-Fraktion gar eine Sondersession. Die Wirtschaft jedoch braucht bessere Rahmenbedingungen - jetzt.

Wir Motionäre erkennen die Mehrheitsverhältnisse in diesem Rat. Deshalb haben wir auf dem grauen Blatt eine Korrektur vorgeschlagen: Ladenöffnungszeiten abends bis 20.00 Uhr.

Session des Kantonsrates vom 16. und 17. Februar 2009
16.2.2009Wortmeldung

Ratsvizepräsidentin: Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 16. und 17. Februar 2009
16.2.2009Wortmeldung

Auf die Motion ist nicht einzutreten und dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Richle-St.Gallen meint zwar, dass keine «24-Stunden-Gesellschaft» eingeführt würde, aber es ist ein erster Schritt dazu und ein weiterer Teil der sogenannten «Salamitaktik». Die Motionäre übersehen, dass im Jahr 1996 und 2003 das Volk Ladenöffnungszeiten in ähnlichem Rahmen abgelehnt hat. Am 18. Mai 2003 hat der Souverän das Gesetz über Ruhetage und Ladenschlusszeiten deutlich abgelehnt, und dies bei hoher Stimmbeteiligung. Es war ein deutlicher Fingerzeig gegen die allzu liberale Ausgestaltung von Ladenöffnungszeiten. Schon am 9. Juli 1996 hatte das St.Galler Stimmvolk ein Ladenschlussgesetz mit stark verlängerten Öffnungszeiten wuchtig abgelehnt. In der Folge arbeitete die Regierung das heutige moderate, geläuterte und besser abgestimmte Gesetz aus, welches vom Kantonsrat mit wenigen Änderungen beschlossen wurde. Das heutige Ruhetags- und Ladenschlussgesetz ist seit 1. Juli 2004 in Kraft. Die Vorstellung der Motionäre bedeutet nichts anderes, als dass die Ladenöffnungszeiten den sogenannten «erweiterten Ladenöffnungszeiten» angeglichen werden sollen. Das gilt übrigens auch für das graue Blatt. Die Differenz beträgt dort nur noch eine Stunde, und vor allem ist vor den hohen Feiertagen nochmals eine Stunde zugegeben. Meine Frage ist, was Familien, deren Frauen in solchen Läden arbeiten, mit den Kindern machen.

Der Vorstoss ist ein Angriff auf den Feierabend sowie das Ruhebedürfnis breiter Bevölkerungskreise, und kleinere Geschäfte werden zudem ganz aufgeben müssen. Offensichtlich wollen die Motionäre die Kindererziehung künftig ganz dem Staat überlassen, weil die Ladenbesitzer und Angestellten keine Zeit mehr für die Erziehung ihrer Kinder aufbringen können. Damit ist ihre wahre Zielsetzung entlarvt. Sie stellen den vermeintlichen Profit über den Menschen, anstatt umgekehrt den Menschen über den Profit. Dies ist absurd, denn die Detailhandelsgeschäfte haben anlässlich der Abstimmungen klar gesagt, dass sie am Abend keine Umsätze und damit nur noch Verluste generieren bzw. erwirtschaften. Für die GRÜ-Fraktion ist klar, dass die Ladenöffnungszeiten, von denen viele Personen betroffen sind, nicht ausgeweitet werden dürfen. In einer immer hektischer werdenden Zeit darf das Ruhebedürfnis der Bevölkerung nicht einem reinen Profitdenken geopfert werden. Die Regierung hat diesem Anliegen durch ihren Nichteintretensentscheid Rechnung getragen.

Zur Erziehung der Kinder: Es ist bekannt, dass die meisten Verbrechen am späten Abend stattfinden. Wie stellen sich die Motionäre denn die Situation vor, in der eine Verkäuferin am Abend um 20.00 oder 21.00 Uhr nach Hause kommt und sich dann noch um die Kinder kümmern muss? Wie soll das funktionieren? Oder aber, wenn sie am Morgen um 6.00 Uhr aufstehen oder bereits schon im Laden stehen muss? Das funktioniert nicht. Es gibt keine Kinderbetreuung, die diese Zeiträume abdeckt. Wer keine Antworten auf diese Fragen hat, hat nicht das Recht, die Ladenöffnungszeiten zu erweitern.

Session des Kantonsrates vom 16. und 17. Februar 2009
16.2.2009Wortmeldung

Wir haben heute schon beim Einbürgerungsverfahren gehört, dass es in der Politik Leidensgeschichten gibt. Die andere ist die Ladenschlussregelung. Wie schon gesagt worden ist, ist diese bereits bei zwei Volksabstimmungen gescheitert. Diese Leidensgeschichte wurde dann - ich war persönlich im Jahr 2004 dabei - mit einem Kompromiss abgeschlossen. Die Regierung war bei dieser Aushandlung des Kompromisses stark eingebunden, was nun auch bei diesem roten Blatt etwas zum Ausdruck kommt. Es darf Ihnen bekannt sein, dass die Regierung als auch der Kantonsrat sowohl im Jahr 1996 wie auch im Jahr 2003 immer eine liberalere, eine offenere Ordnung befürwortet hat, so wie sie in anderen Kantonen auch gilt. Das St.Galler Volk hat diese indes nicht übernommen. Der ursprüngliche Wortlaut der aktuellen Motion lautet genau gleich wie die Vorlage, die damals vom Volk abgelehnt worden ist. Er geht sogar am Samstag noch etwas weiter. Die Motion geht auf die Vorlage im Jahr 1996 zurück. Hier ist der Umstand begründet, weshalb die Regierung Nichteintreten beschlossen hat. Die Regierung berücksichtigt dabei, dass seit dem Erlass der geltenden Regelung im Jahr 2004 in den Nachbarkantonen - ohne Vorarlberg - keine neuen, liberaleren Regelungen getroffen worden sind. Sie berücksichtigt aber auch, dass in Nachbarkantonen teilweise offenere Regelungen gelten und diese offeneren Regelungen auch angewendet werden. Ich denke da an die Kantone Thurgau, Zürich und Schwyz. Es kommt nicht von ungefähr, dass gerade im Raum Rapperswil-Jona der Eindruck entsteht, es bestehe ein Wettbewerbsnachteil. Auf diese Tatsache haben wir immer wieder hingewiesen.

Die Regierung hat zum ursprünglichen Text der Motion Stellung genommen. Der Text entspricht dem der abgelehnten Vorlage. Genau das hat die Regierung zu ihrem Nein bewogen. Vier Jahre ist auch eine zu kurze Zeit, um die demokratische Legitimation eines Entscheides in Frage zu stellen. Aber neu präsentieren nun die Motionäre eine abgespeckte Variante, gemäss der die in den Kantonen Zürich und Thurgau geltende Regelung - die «Lex Rapperswil-Jona bis 20.00 Uhr» - auch im Kanton St.Gallen gelten soll. Die Regierung hat sich an der letzten Sitzung mit dieser Sache nochmals befasst, weil ihr zugekommen ist, dass in dieser Richtung ev. etwas anstehen könnte. Ich muss sagen, dass sich die Regierung jetzt in einer Zwickmühle befindet. Einerseits hat sie liberalere Lösungen immer befürwortet, andererseits sind da die zwei abgelehnten Volksabstimmungen. Und jetzt sieht sie sich allenfalls noch vor einem dritten Weg, dem Kompromiss des Kompromisses sozusagen. Dazu möchte ich sagen, dass die Regierung, hätte der Wortlaut der Motion von allem Anfang so gelautet, nicht Nichteintreten beantragt hätte. Ich sage das im Vertrauen, denn wenn jetzt Eintreten beschlossen wird - bei Nichteintreten bleibt alles bei der ursprünglichen Variante -, dann geht das graue Blatt durch. Alles andere wäre nicht gerade fair.

Session des Kantonsrates vom 16. und 17. Februar 2009
16.2.2009Wortmeldung

beantragt im Namen von Eugster-Wil / Spiess-Rapperswil-Jona und im eigenen Namen im Wortlaut der Motion folgende Änderung zu Art. 8 Abs. 1 Bst. a «von Montag bis Freitag von 06.00 bis 20.00 Uhr;».

Session des Kantonsrates vom 16. und 17. Februar 2009
16.2.2009Wortmeldung

Der Antrag Eugster-Wil / Richle-St.Gallen / Spiess-Rapperswil-Jona ist abzulehnen.

Richle-St.Gallen sagt, dass längere Ladenöffnungszeiten einem Bedürfnis entsprechen. Bedürfnisse können aber auch geweckt werden. Oder aber es werden einfach neue Arbeitsplätze geschaffen. In unserer Gemeinde mit immerhin mehr als 10'000 Einwohnern ist es so, dass die Geschäfte am Morgen individuell um 8.00 Uhr oder um 9.00 Uhr öffnen, weil am Abend zu wenig Kunden da sind. Es findet also nur eine Verschiebung der Arbeitszeit statt. Dann sehe ich noch eine andere Gefahr, nämlich die der Verlagerung in die Einkaufszentren auf der grünen Wiese.

Session des Kantonsrates vom 16. und 17. Februar 2009
16.2.2009Wortmeldung

Dem Antrag Eugster-Wil / Richle-St.Gallen / Spiess-Rapperswil-Jona ist zuzustimmen.

Zu Hartmann-Flawil: Sie täuschen sich, denn wir haben uns einiges überlegt. Und dieser Art. 8 war uns auch sehr wohl bewusst. Auch ich komme, wie Altenburger-Buchs, aus einer Stadt mit mehr als 10'000 Einwohnern. Und auch ich habe im netten Brief des kantonalen Gewerkschaftsbundes und dessen Beilage gelesen, wie schnell sich Ladenöffnungszeiten ändern. Genau darauf wollen wir reagieren: später am Morgen zu öffnen, aber - so unser Anliegen - bis 20.00 Uhr offen zu halten. Und dann braucht es die einmalige Ausnahmemöglichkeit bis 21.00 Uhr nicht mehr, weil sie nicht mehr benutzt wird. Das ist die bisherige Erfahrung mit diesem Gesetz: 20.00 Uhr genügt. Damit ist auch gesagt, dass mit den geänderten Zeiten nicht einfach längere Arbeitszeiten verbunden sind, wie das schon bei den Abstimmungen in den Jahren 1996 und 2003 behauptet worden ist. Das stimmt überhaupt nicht. Es sind geänderte Öffnungszeiten, was aber nicht gleichbedeutend mit längeren Arbeitszeiten ist.

Session des Kantonsrates vom 16. und 17. Februar 2009
16.2.2009Wortmeldung

legt ihre Interessen als Vorstandsmitglied des Kaufmännischen Verbandes Ost offen. Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Die Motionäre wollen uns «Wolle über die Augen ziehen». Nirgendwo entstehen mehr «prekäre» Arbeitsplätze als im Detailhandel. Der Kaufmännische Verband hat kürzlich eine sehr gute Veranstaltung, die von gegen 100 Personen besucht wurde, durchgeführt. Sehr viele Personalverantwortliche wollen sich über den Schutz von Arbeitnehmenden und die Rechte von Springern informieren. Gerade letztere haben oft «lockerste» Verträge, die aber sehr stark anbinden. Als Familienfrau habe ich eine Vergangenheit mit Einkaufen zu Randzeiten - ich hoffe, die Motionäre haben diese jahrelange Erfahrung auch. Ich muss aber sagen, dass es heute auch anders geht. Es gibt Hauslieferdienste, und mittlerweile besteht sogar die Möglichkeit, via Internet einzukaufen. Ich bin deshalb der Ansicht, dass es unnötig ist, die Ladenöffnungszeiten auszuweiten.

Ich möchte noch auf die oft leer stehenden Geschäfte der AFG-Arena hinweisen. Ich weiss nicht, ob diese bei längeren Öffnungszeiten besser besucht würden.

Session des Kantonsrates vom 16. und 17. Februar 2009
16.2.2009Wortmeldung

Der Antrag Eugster-Wil / Richle-St.Gallen / Spiess-Rapperswil-Jona ist abzulehnen.

Ich möchte da auf ein kleines Detail hinweisen. Auf dem grauen Blatt ist Art. 8 Abs. 2 gestrichen. Dieser weist auf die Bestimmungen zum Abendverkauf hin, der bis 21 Uhr bewilligt werden kann. Die Motionäre wollen diesen streichen, was zeigt, dass sie sich nicht überlegt haben, was denn in der Realität tatsächlich gefragt ist. Meiner Ansicht nach haben sie einfach einen unterstützungsfähigen Kompromiss gesucht. Und leider wird dieser auch von der Regierung unterstützt. So jedenfalls habe ich die gewundenen Ausführungen von Regierungsrat Keller verstanden. Ich finde es sehr bedauerlich, dass ohne genaueres Überlegen solche grauen Blätter mit dem Hinweis vorgelegt werden, dass das jetzt ein Kompromiss sei.

Session des Kantonsrates vom 16. und 17. Februar 2009