Geschäft: Schaffung einer kantonalen Vermittlerinstanz

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.08.39
TitelSchaffung einer kantonalen Vermittlerinstanz
ArtKR Motion
ThemaZivilrecht, Strafrecht, Rechtspflege
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung25.11.2008
Abschluss7.6.2010
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 25. November 2008
AntragAntrag der Regierung vom 20. Januar 2009
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
17.2.2009Gutheissung65Zustimmung52Ablehnung3
17.2.2009Eintreten64Zustimmung51Ablehnung5
Statements
DatumTypWortlautSession
17.2.2009Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Wir haben bereits bei der geplanten Einführung der Ombudsstelle uns dagegen ausgesprochen. Wir sind der Ansicht, dass eine derartige Institution nicht viel bringt, aber doch relativ viel kostet. Die Regierung führt aus, dass mit jährlichen Kosten von 530'000 Franken zu rechnen ist. Mich erstaunt, dass die SVP-Fraktion, die sich in der Regel - da sind wir uns einig - für einen schlanken Staat einsetzt, der möglichst wenig kosten soll, nun für eine derartige Schaffung von zusätzlichen Stellen ist. Ich kann mich erinnern, dass Straub-St.Gallen in der Zeitung dargelegt hat, dass diese neue Stelle nichts kosten soll. Da hätte ich gerne noch Ausführungen von der SVP-Fraktion, wie man das bewerkstelligen soll, dass diese Stelle nichts kostet. Ich hätte zu diesem Punkt noch Erklärungsbedarf.

Session des Kantonsrates vom 16. und 17. Februar 2009
17.2.2009Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wo Menschen arbeiten, können Fehler passieren. Auch bei umsichtig rekrutiertem und geführten Personal, modernen Verwaltungsstrukturen und zeitgemässen Richtlinien für die Verwaltungsarbeit ist keine Regierung und Verwaltung vor Fehlleistungen gefeit. Spezial- und individuelle Grenzfälle können durch wenig differenziert abgefasste oder unnötig rigide gehandhabte Rechtsvorschriften für den einzelnen Bürger zu grossen Problemen werden. Nicht selten fühlen sich Bürgerinnen und Bürger in solchen Situationen von der als übermächtig empfundenen Verwaltungskompetenz überfahren: Frustrationen, Ohnmachtsgefühle, langwierige und kostspielige gerichtliche Verfahren sind die Folgen. Gerade in der Rechtspflegekommission häufen sich in letzter Zeit diese Fälle in geradezu auffälliger Weise, was Ihnen die Mitglieder der Rechtspflegekommission sowie die betroffenen Stellen im Sicherheits- und Justizdepartement bestätigen können. Deshalb braucht es neben den herkömmlichen Einrichtungen der Verwaltungsrechtspflege eine leicht ansprechbare, unabhängige und neutrale Instanz, welche Bürgerinnen und Bürger bei Konflikten mit der Verwaltung beratend und vermittelnd zur Seite steht. Kantone oder Gemeinden, die eine Ombudsstelle eingerichtet haben bzw. Gemeinden, die sich einer Ombudsstelle angeschlossen haben, machen teilweise bereits seit Jahrzehnten gute Erfahrungen damit.

Auch in der Stadt St.Gallen wurden in den letzten Jahren sehr positive Erfahrungen gemacht, man kann sich die Ombudsstelle heute nicht mehr wegdenken. Die Tätigkeitsberichte von bestehender Vermittlerinstanz belegen zudem, dass sich neben dem Gros von natürlichen Personen nebst einer geringen Anzahl juristischer Personen ein Fünftel bis ein Drittel der Beschwerdeführer aus dem Staatspersonal rekrutiert. Somit kann die Ombudsstelle eine kurative und integrative Wirkung nicht nur im Verhältnis Bürgerinnen bzw. Bürger/Staat sondern auch innerhalb der Staatsverwaltung entfalten. Eine Ombudsstelle kann mit relativ wenig neu zu schaffenden Stelleneinheiten auskommen. Der finanzielle Aufwand hält sich jedoch nicht nur in Grenzen, sondern macht sich in vielfacher Weise bezahlt. Eine Ombudsstelle sucht einfache und kostengünstige Konfliktlösungen. Unnötiger Verwaltungsaufwand, aufwendige und teure Kursverfahren sowie für das Staatspersonal aufreibende Verfahren können von der Ombudsstelle in vielen Fällen verhindert werden. Wir bitte Sie, uns zu helfen, damit der Kanton St.Gallen endlich auch über eine nötige Ombudsstelle verfügt.

Session des Kantonsrates vom 16. und 17. Februar 2009
17.2.2009Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Ich möchte die Ausführungen von Straub-St.Gallen ergänzen: Auf der einen Seite gibt es Menschen, die Sturm laufen gegen Entscheide, die sie nicht verstanden haben und so Kosten verursachen, z.B. bei den Gerichten. Auf der anderen Seite gibt es auch Bürgerinnen und Bürger, welche die juristischen Formulierungen vielfach nicht verstehen. Sie fühlen sich unverstanden, verlieren dadurch das Vertrauen in die staatlichen Instanzen, und als Konsequenz nimmt ihre Frustration und Staatsverdrossenheit zu. Zudem ist auch zu beobachten, dass der Staat immer mehr in Sicherheitsanlagen investieren muss, um seine Angestellten vor einzelnen Leuten in der Bevölkerung zu schützen. Anscheinend nimmt die Angst der Staatsangestellten an ihrem Arbeitsplatz zu. Es ist also notwendig, dass es für Personen, die sich ungerecht behandelt fühlen, eine neutrale Anlaufstelle gibt. Diese Anlaufstelle kann auf die Anliegen eingehen. Sie kann natürlich auch in die umgekehrte Richtung die Kommunikation sicherstellen und die Staatstätigkeit den Leuten erklären. Investieren wir also nicht nur in gerichtliche Prozesse und in Sicherheitsanlagen, sondern verwenden wir einen Teil der Ressourcen in die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern durch eine neutrale Vermittlerinstanz. Unsere Fraktion hat dieses Anliegen schon immer unterstützt. Eine neutrale Vermittlerinstanz ist für einen Rechtsstaat unverzichtbar.

Session des Kantonsrates vom 16. und 17. Februar 2009
17.2.2009Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Das St.Galler Volk hat im Jahr 1995 beschlossen, die Kantonsverfassung einer Totalrevision zu unterziehen und dafür eine spezielle Verfassungskommission einzusetzen. Diese Verfassungskommission hat dann in intensiven Diskussionen auch neue Instrumente angedacht und durchdiskutiert. Diese Verfassungskommission ist nach gehaltener Diskussion zur Auffassung gekommen, diese Ombudsstelle oder diese Vermittlungsstelle mit in den Entwurf für eine neue Kantonsverfassung aufzunehmen. Wenn Sie den Entwurf zur Vernehmlassung lesen, so wird knapp wiedergegeben, was die Funktion dieser Ombudsperson ist. Es heisst, eine kantonale Ombudsperson hilft der Bürgerschaft unbürokratisch in Problemen mit den Behörden. Streitigkeiten und Probleme können damit oft vorgerichtlich gelöst werden. Alle können ohne Einschränkung an die Ombudsperson gelangen. Die Ausgestaltung erfolgt auf Gesetzesstufe. Die Ombudsperson hat keine Entscheidungsbefugnisse. Sie kann nur auf Missstände aufmerksam machen. Dazu kann sie die betroffenen Personen und Amtsstellen anhören und auch Akten einsehen. Falls Mängel entdeckt werden, kann die Ombudsperson darauf hinweisen und auf eine Beseitigung der Mängel hinwirken. Die Ombudsperson muss aufgrund ihrer Funktion möglichst unabhängig sein und darf deshalb weder auf Gemeinde- noch auf Kantonsstufe einer Behörde angehören. Dieses knappe Anforderungsprofil für eine Ombudsstelle gilt auch heute noch. Leider hat dieses neue Instrument den Verfassungsentwurf nicht überlebt. Wir haben aber heute Gelegenheit, dieses sinnvolle zusätzliche Instrument wieder einzuführen.

Session des Kantonsrates vom 16. und 17. Februar 2009
17.2.2009Wortmeldung

Überweisen Sie die Motion, dann gibt es eine Kommission, und wir können dann die Frage diskutieren.

Session des Kantonsrates vom 16. und 17. Februar 2009
17.2.2009Wortmeldung

Ratspräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 16. und 17. Februar 2009