Die Interpellantin und der Interpellant sind mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.
Ich zitiere aus der «Südostschweiz» vom 18. März 2009: «320'000 Autos, 3'800 Unfälle, 23 Tote, 3,28 Promille». Die Verkehrsstatistik zeigt, was im letzten Jahr hierzulande auf den Strassen los war. Insgesamt gab es gemäss der Bilanz der Kantonspolizei weniger Unfälle, weniger Verletzte, aber mehr Tote. Unerklärlich ist der Kantonspolizei, weshalb seit 2006 die Zahl der Verkehrstoten auf Fussgängerstreifen zunimmt. Die Interpellanten danken der Regierung für die ausführliche Beantwortung ihrer Fragen und sind froh, dass die Regierung und die Polizei anerkennen, dass auf unseren Fussgängerstreifen zu viele Leute verletzt oder gar getötet werden und dass Handlungsbedarf besteht. Die Statistik zu Frage 1 zeigt ein trauriges Bild: Die Zahl der im Strassenverkehr getöteten Fussgänger nahm in den letzten 10 Jahren leider nur unwesentlich ab, obwohl die Anzahl der Verkehrsunfälle insgesamt im gleichen Zeitraum immerhin um einen Drittel zurückging. Besonders erschreckend ist, dass prozentual gesehen immer mehr Fussgängerinnen und Fussgänger auf dem Zebrastreifen ihr Leben lassen müssen. In den letzten 10 Jahren sind 45 Prozent der getöteten Fussgänger auf dem Zebrastreifen überfahren worden; in den letzten vier Jahren sind es sogar 60 Prozent, nämlich 9 von 15 getöteten Fussgängern mussten ihr Leben auf dem Zebrastreifen lassen! Die Fussgängerstreifen täuschen folglich eine Sicherheit vor, die sie nicht bieten. Es müssten innerorts viel mehr Strassen, insbesondere Hauptstrassen, nach den positiven Erkenntnissen der Koexistenz verschmälert und gestaltet und auf Fussgängerstreifen verzichtet werden. Das würde das Temporegime senken und bei allen Verkehrsteilnehmenden die Aufmerksamkeit erhöhen. Es passieren weniger Unfälle, wenn die Fussgänger die Strasse überall queren können, weil dann alle Beteiligten besser aufpassen und die Automobilisten langsamer fahren müssen. Der Kanton muss also die Strassenraumgestaltung in den Gemeinden aktiv propagieren und unterstützen, ja sogar fordern. Im Strassenbauprogramm sind 20 Mio. Franken dafür reserviert. Das verbessert die Sicherheit für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Velofahrerinnen und Velofahrer und verhilft der Wirtschaft zu Aufträgen. Der Kanton muss handeln und investieren! Auch auf Hauptstrassen muss in Zukunft Tempo 30 vorgeschrieben werden können.