Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung zufrieden.
Die Regierung weist in der schriftlichen Antwort auf die entstandenen Probleme bei der Umsetzung des neuen Asylrechts hin. Nicht ganz unerwartet, konnte die Umsetzung der Asylgesetzgebung nicht wunschgemäss erfolgen. Was einst als grosser Wurf verkauft wurde, ist in vielen Bereichen eine reine Sparübung auf dem Buckel der Kantone und Gemeinden geworden. Dank dem Entgegenkommen des Bundes auf die engagierte und beharrliche Initiative von Regierungsrätin Keller-Sutter hin erhalten die Kantone nun mindestens einen Teil der Mehraufwände im Umfang von 25 Mio. Franken nachvergütet. Ebenso sind aber auch bei einer Wiedereröffnung von Asylzentren die anfallenden Mehrkosten einzufordern. Wenn die Asylgesetzgebung effizient umgesetzt werden soll, sind vor der Verteilung der Asylbewerber auf die Kantone möglichst viele erstinstanzliche Entscheide durch den Bund zu fällen. Die Interpellanten erwarten, dass der Kanton St.Gallen gegenüber dem Bund auch in diesem Bereich eine klare Haltung einnimmt und Druck macht. Die Asylgesuche sind nach einem starken Anstieg im Jahre 2008 im 1. Quartal 2009 wieder um 21 Prozent gesunken. Dies lässt berechtigterweise die Hoffnung zu, dass die Asylverfahren wieder in einer geordneten Zusammenarbeit zwischen Bund und Kanton erledigt werden können.