Geschäft: Gesetz über Beiträge an die Genossenschaft Konzert und Theater St.Gallen
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 22.08.13 |
Titel | Gesetz über Beiträge an die Genossenschaft Konzert und Theater St.Gallen |
Art | KR Gesetzgebungsgeschäft |
Thema | Erziehung, Bildung, Kultur |
Federführung | Departement des Innern |
Eröffnung | 15.10.2008 |
Abschluss | 27.9.2009 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Erlass | Ergebnis der 2. Lesung des Kantonsrates vom 3. Juni 2009 | |
2.8.2019 | Antrag | Anträge der Redaktionskommission vom 2. Juni 2009 | |
2.8.2019 | Erlass | In der Gesetzessammlung veröffentlicht im Dezember 2009 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag der Regierung vom 10. und 17. März 2009 | |
2.8.2019 | Botschaft | Erläuternder Bericht für die Volksabstimmung vom 27. September 2009 | |
2.8.2019 | Botschaft | Botschaft und Entwurf der Regierung vom 9. Dezember 2008 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag der vorberatenden Kommission vom 6. März 2009 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag SVP-Fraktion zu Art. 3 Abs. 2 vom 2. Juni 2009 | |
2.8.2019 | Mitgliederliste | Aktuelle Mitgliederliste | |
2.8.2019 | Protokoll | Protokoll der vorberatenden Kommission vom 6. März 2009 | |
2.8.2019 | Mitgliederliste | Kommissionsbestellung vom 17. Februar 2009 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - 22.08.13 voKo Gesetz über Beiträge an die Genossenschaft Konzert und Theater St.Gallen | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
3.6.2009 | Schlussabstimmung | 73 | Zustimmung | 35 | Ablehnung | 12 | |
2.6.2009 | Rückkommensantrag SVP-Fraktion | 41 | Zustimmung | 73 | Ablehnung | 6 | |
21.4.2009 | Art. 3 Abs. 2 | 39 | Antrag der vorberatenden Kommission | 60 | Antrag der Regierung | 21 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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21.4.2009 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-Fraktion): Der Antrag der vorberatenden Kommission ist abzulehnen und dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Kultur bedeutet Identität, Ausstrahlung, Zusammenhalt. Konzert und Theater St.Gallen ist für uns ein markanter Kulturträger und sendet regional, kantonal, ja international sehr positive Signale aus. Mit der Vorlage «Gesetz über Beiträge an die Genossenschaft Konzert und Theater St.Gallen» liegt eine grundsätzlich gute, sinnvolle und unterstützungswürdige Vorlage vor uns. Den Antrag zur 50-prozentigen Finanzierung der notwendigen Gelder aus dem Lotteriefonds, welcher in der Kommissionsberatung knapp mit 9:8 Stimmen obsiegt hat, können wir von der CVP-Fraktion nicht unterstützen. Dieser Entscheid entspricht nicht den Grundgedanken des Lotteriefonds. Der Lotteriefonds darf nicht ausgehöhlt werden zulasten der vielfältigen kleineren Kulturprojekte draussen in den Regionen unseres Kantons. Haben Sie einmal die verschiedenen Beitragshöhen der von uns im letzten November bewilligten Lotteriefondsgelder studiert? Gemäss Broschüre vom letzten Herbst haben wir für 55 Projekte Beiträge gesprochen im Betrag von je rund Fr. 10'000.- bis Fr. 600'000.-. Ich habe diese Beiträge einmal aufgeschlüsselt in kleinere, d.h. bis Fr. 50'000.-, in mittlere, d.h. Fr. 50'000.- bis Fr. 200'000.- und grössere, d.h. Fr. 200'000.- bis Fr. 600'000.- je Posten. Von diesen total 55 Projekten sind sage und schreibe 29 Projekte - also mehr als die Hälfte - kulturelle Kleinprojekte bis Fr. 50'000.-. Bei der mittleren Kategorie sind 20 Projekte zu verzeichnen, und bei der grossen Kategorie sind es sechs Projekte. Ich frage mich allen Ernstes: Wollen Sie diese vielen kleinen Kulturprojekte, welche sich künftig etwa im gleichen Verhältnis bewegen werden, wirklich alle gefährden? Dies ist regionalpolitisch absolut nicht zu verantworten. Lassen Sie diesen Art. 3 Abs. 2 nicht zum Schicksalsartikel der ganzen Vorlage werden. Sollte diese 50-prozentige Finanzierung aus dem Lotteriefonds - sprich der Antrag auf dem gelben Blatt - zustande kommen, würden wir uns vorbehalten, die Vorlage mit Blick auf die 2. Lesung einer weiteren Gesamtbeurteilung zu unterziehen. Ebenso würden wir intensiv prüfen, ob wir diese Vorlage dann wirklich akzeptieren und ihr unsere Zustimmung geben könnten. Ich bitte Sie darum, das rote Blatt der Regierung mit dem 40-prozentigen Beitrag aus dem Lotteriefonds zu unterstützen. Kultur bedeutet Identität, Ausstrahlung, Zusammenhalt. Geben Sie allen Kulturprojekten in unserem Kanton eine Chance, unserem grossen Projekt in der Stadt St.Gallen und all den vielen kleinen unterstützungswürdigen Projekten draussen in den Regionen! | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009 |
21.4.2009 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Konzert und Theater St.Gallen hat seine Berechtigung im Kulturleben der Stadt, in Region und Kanton St.Gallen. Das Angebot dieser Kulturstätten ist für die Wirtschaft, die Schulen, die Jugend und die Familien in der näheren und weiteren Region wichtig und auch beliebt. Aus diesem Grund hat die SVP-Fraktion das Eintreten auch nicht bestritten und war für Eintreten. Jetzt zum Antrag der vorberatenden Kommission: Bei der Finanzierung des Staatsanteils unterstützt die SVP-Fraktion einstimmig den Antrag der vorberatenden Kommission. Für die SVP-Fraktion ist dieser Antrag von grosser Bedeutung. Sollte dieser Rat einer Finanzierung des Staatsanteils zu je 50 Prozent aus dem allgemeinen Haushalt und 50 Prozent aus dem Lotteriefonds nicht zustimmen, wird die SVP-Fraktion die ganze Vorlage bekämpfen. Mit dem Antrag der vorberatenden Kommission werden in Zukunft dem Konzert und Theater St.Gallen zusätzlich 5,1 Mio. Franken aus dem allgemeinen Haushalt zufliessen. Diesem Betrag können je nach Verhandlung von der Regierung, im Speziellen vom Finanzdepartement, bei der Aushandlung der zentralörtlichen Leistungen von Konzert und Theater St.Gallen die Beiträge der Nachbarkantone in Zukunft noch abgezogen werden. Aus dem Lotteriefonds müssen mit dem Antrag der vorberatenden Kommission etwas mehr als 700'000 Franken beigesteuert werden. Somit ist in jedem Fall wesentlich mehr aus dem allgemeinen Haushalt beizusteuern als aus dem Lotteriefonds, damit der zusätzliche Subventionsbedarf von Konzert und Theater St.Gallen finanziert werden kann. Für die SVP-Fraktion besteht genau der Lotteriefonds für die Mitfinanzierung von solchen Kulturstätten. Aus Sicht der SVP-Fraktion wird die Vorlage von Konzert und Theater St.Gallen dazu verwendet, den Lotteriefonds im Allgemeinen wesentlich zu entlasten, und das ist für die SVP-Fraktion ein falscher Weg. Der Lotteriefonds wird mit Gewinnen von Swisslos gespiesen. In den letzten Jahren konnten dem Lotteriefonds dank der guten Erträge immer steigende Beiträge zugesprochen werden. Wir gehen davon aus, dass dies auch in der Zukunft so sein wird, und aus diesem Grund verträgt sich auch eine Erhöhung der Beiträge an Konzert und Theater St.Gallen. Der Lotteriefonds kann nie alle Bedürfnisse und Wünsche abdecken, somit ist es klar, dass es für das Amt für Kultur einfacher wäre, wenn mehr Geld zur Verfügung steht, damit mehr Gesuche bewilligt oder eigene neue Projekte aus dem Lotteriefonds unterstützt werden können. Wenn auch in Zukunft etwas mehr Geld aus dem Lotteriefonds an Konzert und Theater St.Gallen fliessen soll, finden wir es den falschen Ansatz, und für uns ist es keine Aushöhlung des Lotteriefonds. Wir finden es auch falsch, davon zu sprechen, dass die Regionen in Zukunft um ihre Beiträge bangen müssen. Man muss vielleicht in Zukunft nur mehr Sinnvolles von Unnötigem unterscheiden. Verhelfen Sie dieser Vorlage auch in wirtschaftlich schlechteren Zeiten, und die werden wir bestimmt haben, wenn im Herbst/Winter diese Vorlage vor die Bevölkerung kommt, dass sie auch dort mehrheitsfähig ist. Stimmen Sie dem Antrag der vorberatenden Kommission zu, da dieses Gesetz in jedem Fall vor das Volk muss. Die SVP-Fraktion unterstützt im Grundsatz das Gesetz über Beiträge an Konzert und Theater St.Gallen. Für uns ist, wie bereits gesagt, die Finanzierung vom Schlüssel 50 Prozent allgemeiner Staatshaushalt und 50 Prozent Lotteriefondsgelder gemäss dem Antrag der vorberatenden Kommission sehr entscheidend. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009 |
21.4.2009 | Wortmeldung | Art. 3 [Beiträge a) Kanton]. (im Namen der FDP-Fraktion und als Co-Präsident des Projekts Südkultur): Zu Art. 3 Abs. 2: Der Antrag der vorberatenden Kommission ist abzulehnen und dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Als Co-Präsident von Südkultur ist es meine Aufgabe, die Verteilungen von Geldern in Kunst und Kultur, betreffend auch aus Sicht der Landesregionen oder eben aus der Region Südkultur (17 Gemeinden) zu beurteilen. Die Mittel aus dem Lotteriefonds sind in erster Linie vorgesehen, um einmalige Projekte oder Vorhaben zu unterstützen. Im Kanton St.Gallen kommen die Lotteriefondsbeiträge sowohl der Stadt als auch vielen Landprojekten zugute. Wird der Lotteriefonds zu sehr mit fixen Beträgen belastet, dann stehen weniger Mittel für kulturelle Vorhaben dieser Art, insbesondere in den Regionen, zur Verfügung. In den letzten Jahren sind immer wieder Reserven des Lotteriefonds gebraucht worden, weil die fixen Belastungen ständig zunahmen (Teuerungen bei Konzert und Theater St.Gallen, Kultursprung 2006 usw.). Es ist deshalb dringend nötig, dass der Lotteriefonds etwas entlastet wird, ansonsten steht bald kaum mehr Geld für freie Projekte zur Verfügung. Der Lotteriefonds sollte eigentlich nicht für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen genutzt werden. Wird der Kanton durch ein Gesetz verpflichtet, die Beiträge an Konzert und Theater St.Gallen zu entrichten, dann ist das auch eine öffentlich-rechtliche Aufgabe. Falls dem so ist, müsste man sich auch wieder einmal mit dem Verwendungszweck des Lotteriefonds befassen und sich nach der Vereinbarung hinterfragen. Ich zitiere: Verwendungszweck der Lotteriefondsmittel ist folgender: «Die Kantone verpflichten sich, ihren Anteil am Reinertrag der Lotterien ausschliesslich gemeinnützigen und wohltätigen Zwecken zuzuwenden. Der Entscheid darüber, welchem Zweck der Anteil des Kantons zugewendet werden soll, steht der zuständigen Behörde des betreffenden Kantons zu. Der Anteil darf aber auf keinen Fall zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen verwendet werden.» Interkantonale Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung des Lotteriefonds (sGS 455.15). Soweit der Gesetzeshinweis. Ich weiss, dass man in den letzten Jahren diese Regelung nicht so strikt angewendet hat. Umso mehr müsste man nun in diesem Fall, wo man per Gesetz eine Aufgabe definiert, wieder mehr Rechnung tragen. Ich möchte Sie auch daran erinnern, dass zurzeit viele Projekte rund um die Stadt laufen oder in Planung sind. Um den «Kulturfrieden» im Kanton zu erhalten und gleichsam Projekte auch in den Regionen zu finanzieren, sollte man den Lotteriefonds keineswegs schmälern. Tut man dies, so stehen unweigerlich weniger Mittel für die Landregionen zur Verfügung. Ich stehe auch hinter dieser Vorlage und werde diese auch in unserem Südkulturgebiet und in den Landregionen vertreten, aber nur in der Fassung, wie dies die Regierung vorsieht. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009 |
21.4.2009 | Wortmeldung | (im Namen der SP-Fraktion): Der Antrag der vorberatenden Kommission ist abzulehnen und dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Indem der Kanton St.Gallen bereits heute Lotteriefondsgelder einsetzt, um die Genossenschaft Konzert und Theater mitzufinanzieren, bewegt er sich bereits in einem Graubereich. Zweck des Lotteriefonds ist es nämlich, grundsätzlich einzelne individuelle regionale Projekte zu unterstützen, und nicht permanente Kultureinrichtungen zu finanzieren. Bei einer 200 Jahre alten Tradition, wie es das Theater St.Gallen hat, kann man wohl kaum mehr von einem Projekt sprechen. Dafür ist für solche permanente Einrichtungen der Staatshaushalt zuständig. Ich bitte Sie, den Lotteriefonds nicht zu strapazieren. Darunter leiden würden innovative regionale Projekte, vorwiegend auch in den ländlichen Regionen unseres Kantons. Wenn Sie schon Gelder aus dem Lotteriefonds für die Finanzierung einer staatlichen Aufgabe einsetzen wollen, dann bitte ich Sie, dies nicht über das von der Regierung vorgeschlagene Mass hinaus zu tun. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009 |
21.4.2009 | Wortmeldung | Kommissionspräsidentin: Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Wie bereits in meinem Bericht ausführlich erwähnt, beantragt die vorberatende Kommission eine Änderung im Art. 3 Abs. 2, der wie folgt geändert werden soll: «40 Prozent dieses Beitrags werden dem Lotteriefonds belastet» wird ersetzt durch «50 Prozent dieses Beitrags werden dem Lotteriefonds belastet». Der Antrag wurde mit 9:8 Stimmen angenommen. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009 |
21.4.2009 | Wortmeldung | Präsidentin der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Die in der Februarsession bestellte vorberatende Kommission beriet das Gesetz über die Beiträge an die Genossenschaft Konzert und Theater St.Gallen (KTSG) an einer speditiven, jedoch intensiven Sitzung vom 6. März 2009 im Tonhallegebäude in St.Gallen. Vor dem einstimmigen Eintreten erhielten die Mitglieder der Kommission einen Überblick über die komplexe Vorlage. Die Vorsteherin und die Generalsekretärin vom Departement des Innern, die Leiterin vom Amt für Kultur, der Generalsekretär des Baudepartementes und der Geschäftsführende Direktor der Genossenschaft KTSG informierten uns sachlich und ausführlich über die Vorlage. Geduldig und kompetent standen sie uns Rede und Antwort. Der neue Subventionsbedarf und deren Erhöhung um rund 5,8 Mio. Franken wurden im Detail erläutert. Der dargelegte finanzielle Nachholbedarf und Leistungsausbau, insbesondere im Personalwesen (wie diverse notwendige Besoldungsanpassungen, Übertritt in kantonale Vorsorgeeinrichtungen, Versicherung des Personals usw.) sind ausgewiesen und wurden von keiner Seite bestritten. Der jährliche Subventionsbedarf für KTSG beträgt neu insgesamt 27,1 Mio. Franken. Davon soll der Kanton rund 19 Mio. Franken und die Stadt St.Gallen 8,1 Mio. Franken tragen. Der hohe Eigenfinanzierungsgrad von rund 35 Prozent soll beibehalten werden. Er wurde von der vorberatenden Kommission begrüsst und ist bereits im Leistungsauftrag enthalten. Die vorberatende Kommission erachtet es als richtig und wichtig, Konzert und Theater St.Gallen als bedeutendsten Schwerpunkt der kantonalen Kulturförderung und als traditionsreichste Kultureinrichtung von unbestritten überregionaler Bedeutung stärker in die Verantwortung des Kantons zu überführen. Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) sind die Rahmenbedingungen nun geschaffen, dass auch die Nachbarkantone Konzert und Theater St.Gallen massgeblich mitfinanzieren sollten. Vor diesem Hintergrund plant der Kanton neu 70 Prozent der Kosten zu übernehmen und folglich die Stadt 30 Prozent. Bis jetzt hatte der Kanton 55 Prozent und die Stadt St.Gallen 45 Prozent des Subventionsbeitrages zu tragen. Der neue Kostenschlüssel wurde als richtig empfunden. Die vorberatende Kommission war sich einig, dass der Kanton aufgrund seines grösseren Engagements die beiden Spielstätten in St.Gallen, das Theatergebäude und das Tonhallegebäude, im unentgeltlichen Baurecht von der Stadt übernimmt. Damit werden klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten geschaffen. Der bauliche Unterhalt soll im Durchschnitt 1,1 Mio. Franken je Jahr betragen und wurde in der vorberatenden Kommission kritisch diskutiert. Laut Generalsekretär des Baudepartementes wird KTSG sowohl beim Theatergebäude als auch bei der Tonhalle für den kleineren baulichen Unterhalt zuständig sein. Im Wesentlichen geht es darum, dass alles, was zur sogenannten «Pinselrenovation» gehört, Sache des KTSG sein wird. Die gleiche Regelung gilt bei den Spitälern und Schulen des Kantons und hat sich bewährt. Einzig bei der Finanzierung des Staatsbeitrags beschloss die vorberatende Kommission mit 9:8 Stimmen, diesen anstatt im Verhältnis von 60 Prozent aus dem allgemeinen Haushalt und 40 Prozent aus dem Lotteriefonds je zur Hälfte aus dem allgemeinen Staatshaushalt und dem Lotteriefonds, also im Verhältnis 50:50 Prozent, zu finanzieren. Die gemäss dem Entwurf der Regierung vorgesehene 60-prozentige Finanzierung des Staatsbeitrages aus dem allgemeinen Haushalt hat im Urteil einer knappen Kommissionsmehrheit eine zu grosse Änderung in der Belastung der Staatsfinanzen zur Folge. Vor dem Hintergrund des geplanten Anstiegs des Beitragsvolumens erachtete die Kommissionsmehrheit die mit dem vorgeschlagenen Finanzierungsschlüssel angestrebte Entlastung des Lotteriefonds als nicht angemessen. In diesem Zusammenhang wurde ein Antrag zu Art. 3 Abs. 2 formuliert. In der Spezialdiskussion werden wir darauf zurückkommen. Nach eingehender Diskussion und Beratung stimmte die vorberatende Kommission der gesamten Vorlage mit 17:0 Stimmen einstimmig zu und beantragt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und sie gutzuheissen. Aus der Sicht aller Fraktionen ist entscheidend, dass eine ausgewogene Vorlage präsentiert werden kann, welche in der notwendigen Volksabstimmung auch mehrheitsfähig sein wird. Wenn der Kantonsrat im Juni 2009 und die Bevölkerung an der Volksabstimmung im Herbst 2009 der Vorlage zustimmen, kann das neue Gesetz am 1. Januar 2010 in Vollzug gesetzt werden. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009 |
21.4.2009 | Wortmeldung | Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Ich habe mit Interesse und Freude den Voten zugehört, die von den verschiedenen Parteien geäussert wurden zu dieser Vorlage. Ich möchte Ihnen herzlich danken für die überzeugenden Voten zugunsten von Konzert und Theater St.Gallen. Damit geben Sie ein politisches Feedback für diese Kulturinstitutionen, die seit über 200 Jahren in unserem Kanton eine gesellschafts- und bildungspolitische Plattform bilden, diese immer wieder weiterentwickeln und mithelfen, dass unser Standort eine Ausstrahlung bekommt. Ich habe auch im Votum von Thalmann-Kirchberg gehört, dass unsere Ostschweiz und der Kanton sowie die Stadt St.Gallen eine Ausstrahlung weit über die Grenzen hinaus hat. Ich möchte Ihnen dafür herzlich danken. Mit Ihrem klaren Entscheid, auf diese Vorlage einzutreten und die beiden ersten Artikel unwidersprochen zu unterstützen, haben Sie nicht nur zu Konzert und Theater St.Gallen ja gesagt. Sie haben auch ja gesagt zur Vorlage, die eben auch eine Grundlage dafür bietet, dass wir die Aufgabenteilung mit der Stadt St.Gallen weiterentwickeln können. Da haben wir seit vielen Jahren einen Bedarf, und seit vielen Jahren sind verschiedene Themen blockiert, weil diese Aufgabenteilung unklar war. Mit dieser Vorlage werden wir gemeinsam einen grossen Schritt weiterkommen. Sie sagen aber auch ja dazu, dass wir eine gesetzliche Grundlage erhalten, damit die Nachbarkantone nach den Regeln des neuen Finanzausgleiches zwischen Bund und Kanton mitfinanzieren können an diese Kulturinstitutionen. Das ist eine gewachsene politische Grundhaltung in unserem Land, dass die Nutzniessenden eben auch mitbeteiligt werden können. Aber bevor das möglich ist, brauchen wir die eigene Sicherheit. Wenn wir dieses Gesetz haben - und ich gehe davon aus, dass das Stimmvolk in St.Gallen auch ja dazu sagt -, haben wir eben den Boden dafür gelegt, dass die anderen Kantone sich finanziell mitbeteiligen können. Dafür danke ich Ihnen. Es ist klar, wenn wir jetzt über diesen Schlüssel reden, reden wir nicht über die Zukunft von Konzert und Theater St.Gallen, sondern über ein innerkantonales Thema, wie wir diese Finanzen organisieren. Ich möchte das unterscheiden. Es geht jetzt darum, wie wir das finanzieren. Wenn die Regierung den Vorschlag macht - und darum auch das rote Blatt -, so hat sie eine langfristige Perspektive im Auge, die davon ausgeht, dass die Mittel, die andere Kantone an den Kanton St.Gallen bezahlen, in die Kantonskasse kommen und nicht in den Lotteriefonds gehen. Darum ist es gerechtfertigt, dass wir diesen Schlüssel 60:40 machen. Es wurde verschiedentlich über die Bedeutung des Lotteriefonds gesprochen. Es ist so, wie Thalmann-Kirchberg sagt: Der Lotteriefonds hat die Aufgabe, auch mitzufinanzieren. Sie haben das Wort Mitfinanzierung gebraucht. Wir sind uns nur über den Schlüssel nicht einig, aber im Grundsatz stimmen wir überein. Wir begehen aber eine grosse Gratwanderung, weil gesagt worden ist, dass die Grundlage des Lotteriefonds in erster Linie die Anschubfinanzierung ist. Der Lotteriefonds hat Pionierleistungen zu unterstützen, gemeinnützige Themen zu finanzieren, und von daher haben wir seit Jahren wirklich eine Gratwanderung zur Frage, wie viel verträgt es sich, dass es auch rechtlich mit den Grundlagen des Lotteriewesens verträglich ist. Die Regierung kommt mit ihrem Schlüssel 60:40 bzw. 40:60 diesem Anliegen entgegen und hat darauf verzichtet, 100 Prozent aus dem Staatshaushalt zu finanzieren, im Wissen, dass es auch eine realpolitische Ausgangslage gibt, die seit Jahren so gewachsen ist, dass ein Anteil aus dem Lotteriefonds finanziert ist. Es ist aber ebenso wichtig, dass wir eine verlässliche Grundlage bieten, und zwar für beide Teile; für den Staatshaushalt und für den Lotteriefonds. Wenn Thalmann-Kirchberg sagt, man müsse im Amt für Kultur von Sinnvollem und Unsinnigem unterscheiden, kann ich entgegnen, dass dies unser Alltag ist. Wir müssen immer sehr viel Gesuche im Lotteriefonds ablehnen. Breitenmoser-Waldkirch hat es erwähnt: Es werden viele Gesuche durch einen Beitrag aus dem Lotteriefonds möglich, weil es oft eine Verbundaufgabe von privaten ehrenamtlichen Gemeinden und anderen Institutionen ist, die es möglich macht, mit einem Lotteriefondsbeitrag diese Projekte zu unterstützen. Sie in diesem Rat haben vor einigen Jahren, wenn auch zum Teil in anderer politischer Zusammensetzung, entschieden, dass es Aufgabe der Regierung sei, einen Stadt-Land-Ausgleich zu schaffen. Wir sind mit viel Engagement und vielen Kräften, auch aus diesem Saal, dabei, dafür zu sorgen, dass wir mit den Mitteln des Lotteriefonds auch Kulturprojekte in ländlichen Regionen und Gemeinden unterstützen können. Das dürfen wir nicht opfern. Wir machen unsere Aufgabe nicht gut genug, wenn wir am Schluss Stadt/Land gegeneinander ausspielen und am Schluss Konzert und Theater gefährden. Daher bitte ich Sie wirklich eindringlich, den Antrag der Regierung zu unterstützen. Ich bitte all diejenigen Kräfte, die jetzt für eine 50:50-Finanzierung einstehen, je nach Entscheid so grosszügig und grossmütig zu sein, nicht Konzert und Theater St.Gallen zu strafen, sondern dass Sie mittragen, dass wir eine gute Mitfinanzierung aus dem Lotteriefonds haben und da eine Möglichkeit schaffen, wie wir verlässlich sind, gegenüber den Kulturinstitutionen, aber auch gegenüber den anderen Kantonen, die auch wahrnehmen, wie viel Konzert und Theater St.Gallen dem Kanton wert ist. Die Verhandlungen mit den anderen Kantonen sind noch im Gange. Das wird ein wichtiges Signal sein, auch für die Kantone, zu wissen, 60 Prozent ist über die ordentliche Staatsrechnung finanziert und 40 Prozent aus dem Lotteriefonds. Ich hoffe, dass diese Vorlage nicht nur hier eine gute Mehrheit bekommt, sondern auch im September 2009 bei der Volksabstimmung. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009 |
21.4.2009 | Wortmeldung | Ratsvizepräsidentin: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009 |
2.6.2009 | Wortmeldung | Ratspräsident: Der Kantonsrat tritt auf das Gesetz über Beiträge an die Genossenschaft Konzert und Theater St.Gallen in 2. Lesung ein. | Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009 |
2.6.2009 | Wortmeldung | beantragt im Namen der SVP-Fraktion, auf Art. 3 Abs. 2 zurückzukommen. Die vorberatende Kommission beantragte in der 1. Lesung den Finanzierungsschlüssel für den Staatsbeitrag auf 50 Prozent aus dem Lotteriefond und 50 Prozent aus dem allgemeinen Staatshaushalt festzulegen. Dies hätte zur Folge gehabt, dass der Lotteriefonds im Zusammenhang mit der Finanzierung von Konzert und Theater St.Gallen mehr belastet worden wäre, als in der Vergangenheit. Die Mehrheit der Fraktionen und der Mitglieder dieses Rates haben in der 1. Lesung argumentiert, dass dieser Finanzierungsschlüssel falsch sein, weil dadurch für andere Kulturprojekte, vorwiegend auf dem Lande, weniger Mittel zur Verfügung hätten. Mit dem Ergebnis der ersten Lesung die vorsieht, dass künftig 40 Prozent aus dem Lotteriefonds bezahlt werden soll, wird dieser jährlich mit 1,1 Mio. Franken entlastet. Die SVP-Fraktion ist damit nicht einverstanden, dass mit dieser Vorlage der Lotteriefonds sogar entlastet werden soll. Diese Frage ist für uns von ganz zentraler Bedeutung und wird am Schluss darüber entscheiden, ob wir der Gesamtvorlage zustimmen können oder nicht. Das Ergebnis und die Voten der 1. Lesung veranlassten die SVP-Fraktion einen «Kompromissvorschlag» auszuarbeiten. Mit einer 45-prozentigen Finanzierung aus dem Lotteriefonds werden gleich viele Mittel aus dem Lotteriefonds bezogen wie in der Vergangenheit. Gleichzeitig verringert sich damit die zusätzlichen Mittel aus dem allgemeinen Staatshaushalt von jährlich etwas 7'000'000 Franken auf rund 6'000'000 Mio. Franken. Somit ist gewährleistet, dass das Gesetz über die Beiträge an die Genossenschaft Konzert und Theater St.Gallen nicht dazu benutzt wird, um den Lotteriefonds zu Lasten des allgemeinen Staatshaushaltes übermässig zu entlasten. Wenn die Mehrheit dieses Rates der Meinung ist, dass die Verteilung der Lotteriefondsgelder diskutiert werden sollen, dann ist dies offen und transparent mit einer entsprechenden Vorlage zu erledigen und nicht hinter dem Rücken dieser Vorlage über die Beiträge an Konzert und Theater St.Gallen auszutragen. Aus diesem Grund bitten wir Sie dem Rückkommen zuzustimmen und danach dem Antrag auf eine 45-prozentige Finanzierung aus dem Lotteriefonds zuzustimmen. | Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009 |
3.6.2009 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Wir werden das Gesetz über die Beiträge an die Genossenschaft Konzert und Theater St.Gallen ablehnen. Das Ergebnis über die Finanzierung des Staatsbeitrages entspricht nicht unseren Vorstellungen. Die detaillierten Ausführungen haben wir in der Spezialdiskussion gehört und die SVP-Fraktion wird sich als Ergebnis von diesen Beratungen auch im Abstimmungskampf in der Gesamtsumme gegen die Beiträge über die Genossenschaft Konzert und Theater St.Gallen einsetzen. | Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009 |
2.6.2009 | Wortmeldung | Präsidentin der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten. Der vorliegende Antrag der SVP-Fraktion wurde in dieser Form in der vorberatenden Sitzung vor der 1. Lesung nicht gestellt. Die vorberatende Kommission sprach sich damals mehrheitlich für die 50 zu 50 Prozent Variante aus. Das heisst die Finanzierung des Staatsbeitrags sei je zur Hälfte aus dem allgemeinen Staatshaushalt und dem Lotteriefonds zu finanzieren. Dieser Antrag fand dann aber im Rat keine Mehrheit. | Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009 |
2.6.2009 | Wortmeldung | im Namen der CVP-Fraktion: Der Rückkommensantrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Wir halten an unserem Entscheid aus der 1. Lesung fest. | Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009 |