Geschäft: Beitritt zum interkantonalen Konkordat zur Harmonisierung des Stipendienwesens

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.08.37
TitelBeitritt zum interkantonalen Konkordat zur Harmonisierung des Stipendienwesens
ArtKR Motion
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung25.11.2008
Abschluss17.2.2009
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 20. Januar 2009
VorstossWortlaut vom 25. November 2008
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
17.2.2009Eintreten34Zustimmung71Ablehnung15
Statements
DatumTypWortlautSession
17.2.2009Wortmeldung

(im Namen der Kommission für Aussenbeziehungen): Wir haben seit vergangenem Jahr die Kommission für Aussenbeziehungen ins Leben gerufen. Die Kommission wurde rechtzeitig über das Stipendienkonkordat informiert und ist beteiligt bei diesem Geschäft. Den Skeptikern kann ich versichern, die Kommission - insbesondere die Subkommission Bildung - ist sehr nahe an der Thematik. Die Kommission hat bereits diverse Gespräche geführt und wird weitere Gespräche führen. Warten Sie den Zeitpunkt ab, wo dieses Geschäft ins Parlament kommt. Ich kann Ihnen bestätigen, die Kommission für Aussenbeziehungen wird im Sinne des Kantons St.Gallen eine gute Arbeit leisten. Das Resultat ist wie in manchen Kommissionen erst am Schluss sichtbar. Dieses Geschäft wird im Rat noch behandelt. Die Kommission für Aussenbeziehungen wird am Ball bleiben.

Session des Kantonsrates vom 16. und 17. Februar 2009
17.2.2009Wortmeldung

Es gibt jetzt widersprüchliche Angaben zu den Zahlen. Ich möchte aber festhalten, dass ich es schätze, dass die Regierung den Sinn und die Notwendigkeit und die Unterstützung unserer Studierenden durch Stipendien einsieht. Ich glaube, dass steht auch grundsätzlich wirklich nicht zur Diskussion. Es kann aber nicht darum gehen, das man das Stipendienkonkordat dem Kanton St.Gallen anpasst, sondern dass sich der Kanton St.Gallen den durchschnittlichen Bestimmungen eines Konkordats anpasst. Man kann jetzt nicht einfach so lange warten, bis dem Kanton St.Gallen diese Harmonisierung passt und man dann gefälligst auch noch den Vertrag unterzeichnet.

Es ist so, dass in der Antwort der Regierung vom November letzten Jahres die Zahl 10 Mio. bzw. 11 Mio. Franken genannt wurde, die wir zusätzlich ausgeben müssten, wenn wir diesem Konkordat beitreten. Das heisst, wir stehen 10 Mio. bzw. 11 Mio. Franken unterhalb des Durchschnitts. Folglich müsste der Kanton St.Gallen 11 Mio. Franken mehr ausgeben, damit man im Durchschnitt liegen würde. Das bedeutet für mich, dass es dringend notwendig ist, diesem Konkordat beizutreten, damit wir wirklich gleich lange Spiesse haben, auch für die St.Galler Studentinnen und Studenten, Schülerinnen und Schüler.

Session des Kantonsrates vom 16. und 17. Februar 2009
17.2.2009Wortmeldung

Auf die Motion ist einzutreten.

Das Positive an der Antwort der Regierung ist die Tatsache, dass sie nun anscheinend auch einsieht, dass ein Beitritt zu einem Stipendienkonkordat nötig ist, jedenfalls stellt sie dies in ihrer Antwort nicht mehr in Abrede. Jedenfalls interpretiere ich dies so, auch weil die Regierung die alten und nicht stichhaltigen Argumente gegen den Beitritt zum Stipendienkonkordat nicht wieder auflistet. Ich entnehme daraus, dass die Regierung auch einsieht, dass die rote Laterne in der Stipendienvergabe dem Bildungskanton St.Gallen schlecht ansteht.

Etwas persönlich nehme ich die Unterstellung, dass ich die Regierung anhalten möchte, einem Konkordatsentwurf beizutreten, der nicht mehr aktuell sei. So «gmerkig» bin ich dann also auch noch, um einzusehen, dass das nicht geht, und das möchte auch die Motion nicht. Mit der Motion wird die Regierung eingeladen, alles vorzunehmen, um den Beitritt unseres Kantons zu diesem Konkordat zu ermöglichen, auch wenn dies gesetzliche Anpassungen bedingen sollte. Nötigenfalls wäre halt auch der Art. 3 Bst. c der Kantonsverfassung, der die Beteiligung der Eltern definiert und ja immer wieder vorgeschoben wird, einer genauen Prüfung zu unterziehen oder eventuell generell zu überdenken. Mit dieser Motion wird die Regierung gezwungen, das Konkordat aktiv mitzugestalten, um anschliessend beitreten zu können, auch wenn sich nicht alle Punkte zu ihrer vollen Zufriedenheit regeln lassen sollten. Der Beitritt ist aber eine Frage der Fairness gegenüber unseren Lernenden. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wenn unser Kanton gegenüber dem Schnitt der anderen Kantone über 10 Mio. Franken weniger ausgibt, dann ist dies eine krasse Benachteiligung der st.gallischen Schülerinnen und Schüler, unserer Studentinnen und Studenten. Es liegt in unserer Verantwortung gegenüber der jungen Generation, dass sie mit gleich langen Spiessen gegenüber ihren Kolleginnen und Kollegen in anderen Kantonen ihre Ausbildung absolvieren können. Wenn andere Kantone eine angemessene Unterstützung gewährleisten können, dann kann St.Gallen das auch! Wir alle wissen, dass Bildung und Ausbildung unsere wichtigsten Ressourcen sind, und hier zu sparen ist falsch. Meine Damen und Herren, Sie alle haben einen Aufruf verschiedener Jungparteien und Studentenorganisationen erhalten, gestern schon am Eingang, am Anfang der Session, zudem haben die Jungparteien und Studentenorganisationen Studentenfutter verteilt für Sie. Enttäuschen wir sie nicht schon wieder mit einem unverständlichen Entscheid. Die finanzielle, und nicht nur die ideelle, nein auch die finanzielle Unterstützung unserer jungen Generation, die sich durch ihre Ausbildung auf die Zukunft unserer Gesellschaft vorbereitet, sollte nicht eine Bürde, sie sollte uns eine Ehre sein!

Session des Kantonsrates vom 16. und 17. Februar 2009
17.2.2009Wortmeldung

Auf die Motion ist einzutreten.

Die Aussage der Regierung, der Beitritt zum ursprünglich vorgesehenen Konkordat wäre verfassungswidrig, bedarf einer näheren Betrachtung. Ich bin zwar nicht Jurist, aber erlaube mir trotzdem einige juristische Überlegungen. Art. 3 der Kantonsverfassung sieht Stipendien vor - ich zitiere - «nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der bewerbenden Person und ihrer Eltern». Diese Aussage ist klar, aber sie bedeutet meines Erachtens nicht, dass man das Elterneinkommen eines 18-Jährigen gleich gewichten müsste wie das Elterneinkommen eines 33-Jährigen. Die Verpflichtungen der Eltern zur Finanzierung eines Studiums eines 18-Jährigen sind nämlich auch gemäss dem Schweizerischen Zivilrecht nicht identisch mit den Verpflichtungen der Eltern eines 33-Jährigen, weshalb eine Differenzierung, nicht Streichung, sicher verfassungskonform ist. Eine völlige Streichung der Anrechnung von Elternbeiträgen für Erwachsene, die auf dem zweiten Bildungswege noch ein Studium in Angriff nehmen, würde die Verfassungsvorgabe unseres Kantons tatsächlich tangieren. Aber genau dies wird im seinerzeit zur Vernehmlassung geschickten Konkordat nicht verlangt, dort heisst es in Art. 19: «Auf die Anrechnung der zumutbaren Leistungen der Eltern wird teilweise verzichtet, wenn die gesuchstellende Person eine erste berufsbefähigende Ausbildung abgeschlossen hat und vor Beginn der neuen Ausbildung zwei Jahre durch eigene Erwerbstätigkeit finanziell unabhängig war.» Im erläuternden Bericht der EDK heisst es auf S. 30, über mögliche finanzielle Konsequenzen des vorgeschlagenen Artikels könnten keine Aussagen gemacht werden, denn die Vereinbarung macht den Kantonen keine Vorschriften darüber, wie stark die finanziellen Verhältnisse der Eltern berücksichtigt werden, wenn eine Person teilweise als elternunabhängig gilt. Es ist also Sache des Kantons St.Gallen zu entscheiden, wie stark oder eben wie schwach der Elternbeitrag für studierende Erwachsene des zweiten Bildungsweges herabgesetzt werden soll. Auch durch eine Herabsetzung - und nicht eine Preisgabe, wie es im roten Blatt irrtümlich heisst - ist der Grundsatz unserer Verfassung immer noch eingehalten. Eine Änderung des bereits jetzt sehr offen formulierten Konkordats ist meines Erachtens nicht nötig.

Session des Kantonsrates vom 16. und 17. Februar 2009
17.2.2009Wortmeldung

Auf die Motion ist einzutreten.

Ich möchte noch anfügen, Herr Regierungsrat Kölliker, wir haben grundsätzlich die gleiche Absicht: Wir wollen das Konkordat verwirklichen. Sehen Sie die Motion nicht als Fessel, sondern als Unterstützung seitens des Kantonsrates. Mit der Überweisung der Motion können Sie gestärkt in die Verhandlung gehen und die Position des Kantons St.Gallen vertreten. Die Annahme dieser Motion ist ein starkes Signal an unsere studierende Jugend.

Session des Kantonsrates vom 16. und 17. Februar 2009
17.2.2009Wortmeldung

Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Ich möchte Ihnen kurz die Beweggründe zu diesem Antrag erläutern und Ihnen dabei auch allfällige Missverständnisse aufzeigen. Zuerst ist es wichtig zu wissen, dass wir uns mit dem Stipendienkonkordat in einem Verhandlungsprozess unter den Kantonen befinden, dieser Prozess ist zurzeit noch nicht abgeschlossen. Wir debattieren heute nicht darüber, ob wir dem Konkordat beitreten. Wir wissen noch nicht abschliessend, wie das Stipendienkonkordat aussehen wird.

Letztes Jahr hat eine Vernehmlassung zu einem Entwurf stattgefunden, im Herbst wurde in der Plenarversammlung der Erziehungsdirektorenkonferenz der EDK ein zweiter Entwurf diskutiert. Dort wurden weitere Elemente zur Prüfung und Berücksichtigung eingetragen. Im Moment ist das Generalsekretariat der EDK damit beschäftigt, den Konkordatstext zu bereinigen. Der entsprechende Wortlaut ist uns daher im Moment nicht bekannt.

Ein Konkordat ist ein rechtsetzender Vertrag zwischen den Kantonen. Ziel eines Konkordates ist es, die kantonale Politik zu koordinieren. Allerdings soll nur dort koordiniert werden, wo es unbedingt nötig ist. Wenn immer möglich, soll die Freiheit des einzelnen Kantons auch mit dem Konkordat gewahrt werden. Das gilt vor allem auch dann, wenn Mehrkosten der Kantone auf dem Spiel stehen. Wenn die Regierung den Antrag stellt, auf die vorliegende Motion nicht einzutreten, so nicht deswegen, weil sie am Stipendienkonkordat nicht interessiert wäre - im Gegenteil: Wir haben immer betont, dass wir dem Stipendienkonkordat grundsätzlich beitreten möchten, daran hat sich auch jetzt nichts geändert. Ich habe mir nicht zum Ziel gemacht, das Stipendienkonkordat zu verhindern, sondern ich arbeite in der EDK aktiv darauf hin, dass wir das Ziel eines Beitrittes erreichen können. Was allerdings nicht zu verantworten wäre, wäre ein Beitritt zum Konkordat um jeden Preis und ohne Rücksicht auf Verluste.

Der Beitritt des Kantons St.Gallen zum Konkordat muss finanzpolitisch verantwortbar sein und unsere Verfassungsordnung einhalten. Hier haben im bisherigen Verfahren noch Zweifel und Vorbehalte bestanden. Wir haben diese Vorbehalte in der Antwort auf die Interpellation von Ledergerber-Kirchberg, welche die Regierung auf die letzte Session beantwortet hat, dargelegt. Sie hat dazu geführt, dass die Regierung im Sommer des letzten Jahres dem ersten Konkordatsentwurf nicht zustimmen konnte und dies auch kommunizieren musste. Wir waren mit unserer Kritik übrigens nicht allein, auch viele andere Kantone haben Vorbehalte geäussert. Ich möchte hier nicht mehr auf alle Details eingehen, das würde auch deshalb nichts bringen, weil der Verhandlungsprozess seit dem letzten Sommer weitergegangen ist. Ich möchte Ihnen allerdings klar signalisieren, dass meine Zuversicht gewachsen ist, dass das Stipendienkonkordat am Schluss doch noch so herauskommt, dass wir ihm beitreten können. Beim einen hat die EDK bereits nach der Vernehmlassung gewisse rechtliche Hürden im Konkordatstext beseitigt, zum Beispiel bei den Eigenleistungen der Stipendienbezüger. Hier ist unser System nunmehr garantiert. Zum anderen hoffe ich, dass das Konkordat bei den Elternleistungen der Stipendienbezüger so weit flexibilisiert wird, dass auch hier unser System beibehalten werden kann. Ich habe dazu bekanntlich bei der EDK einen Antrag eingereicht, der darauf zielt, die Freiheit der Kantone zu wahren.

Die weitere Entwicklung des Konkordates soll abgewartet werden. Der abschliessende Konkordatstext ist wie gesagt noch unbekannt. Es macht daher wirklich keinen Sinn, eine Motion gutzuheissen, mit der die Gesetzgebung an einen Massstab angepasst werden muss, der noch gar nicht bekannt ist. Niemand will doch ziellos ein Gesetz ändern. Wir werden im Laufe dieses Jahres Klarheit gewinnen, wie das Stipendienkonkordat aussieht und wie unsere Finanzpolitik und unsere Rechtsordnung damit vereinbar ist. Wenn keine Hindernisse mehr bestehen und die Regierung den Beitritt befürwortet, so werden Sie Gelegenheit haben, sich mit dem Konkordat im Genehmigungsverfahren zu befassen. Dabei wird Ihnen eine Vorlage unterbreitet, die Sie in zwei Lesungen beraten und diskutieren können.

Zum Schluss möchte ich noch kurz auf unsere st.gallische Stipendienpolitik im Grundsatz eingehen. In der ganzen Diskussion um das Konkordat wird manchmal der Eindruck erweckt, der Kanton St.Gallen sei bei den Stipendien ein «knausriger Hinterwäldler»; dem kann und muss ich hier entschieden entgegentreten. Es gibt im Kanton St.Gallen keinen stipendienpolitischen Notstand. Wir zahlen unseren Studierenden durchaus angemessene Stipendien, und das ist auch gut so, weil Stipendien eine lohnende Investition sind. Pro Stipendiat zahlen wir schweizweit im Durchschnitt das vierthöchste Stipendium, und dass obwohl wir im Ostschweizer Vergleich mit unseren eigenen Schulen und mit den Schulgeldern an andere Kantone gerechnet die höchsten Bildungsausgaben pro Kopf haben. Unser Stipendienvolumen ist seit dem Jahr 2004 kontinuierlich von rund 8 Mio. auf rund 15 Mio. Franken gestiegen, das heisst, es hat sich fast verdoppelt. Das ist auch das Resultat einer Stipendienrevision, welche die Regierung auf das Jahr 2007 verwirklicht hat. Es ging dabei um die Erhöhung der Freibeträge für das anrechenbare Elterneinkommen. Dieser Situation und Entwicklung müssen wir eben auch Rechnung tragen, wenn wir einerseits über das Stipendienkonkordat und andererseits über die Finanzplanung in unserem Kanton diskutieren.

Session des Kantonsrates vom 16. und 17. Februar 2009
17.2.2009Wortmeldung

Ratspräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 16. und 17. Februar 2009
17.2.2009Wortmeldung

Ich möchte darauf zu sprechen kommen, dass die juristischen Bedenken der Regierung in Zweifel gestellt wurden. Wir befinden uns in den Verhandlungen zu einem Konkordat. Sie werden sicherlich Verständnis dafür haben, wenn ich bei meinen Äusserungen vorsichtig bin. Beim Stipendienwesen geht es um Millionenbeträge.

Mein Antrag ist bei der EDK eingereicht und wurde positiv aufgenommen. Es sieht so aus, dass der Antrag übernommen wird, und somit wären alle Bedenken, die Sie vorgebracht haben, vom Tisch. Ich möchte Sie bitten, nicht auf diese Motion einzutreten, weil wir mitten in einem Verfahren sind. Wir haben den Inhalt des Konkordats nicht vorliegen. Es ist nicht möglich, dass wir über etwas abstimmen, das der Regierung und dem Kantonsrat im Detail nicht bekannt ist.

Session des Kantonsrates vom 16. und 17. Februar 2009