Geschäft: Berichterstattung der Kommission für Aussenbeziehungen (Novembersession 2008)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer39.08.05
TitelBerichterstattung der Kommission für Aussenbeziehungen (Novembersession 2008)
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung12.11.2008
Abschluss25.11.2008
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBerichterstattung der Kommission für Aussenbeziehungen
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
25.11.2008Wortmeldung

Ratsvizepräsidentin stellt Kenntnisnahme von der Berichterstattung der Kommission für Aussenbeziehungen fest.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008
25.11.2008Wortmeldung

Präsident der Kommission für Aussenbeziehungen: Ich bin mir bewusst, wir haben einen ausführlichen Bericht bereits schriftlich abgegeben und wir werden das nicht üblich machen, dass wir jedes Mal noch mündlich Bericht erstatten werden. Da es aber das erste Mal ist, dass diese Kommission überhaupt eine Berichterstattung gemacht hat und getagt hat, erachten wir es als nötig, dass Sie ins Bild gesetzt werden, was diese Kommission macht und welche Aufgaben sie wahrnimmt. Die Kommission für Aussenbeziehungen, die vom Kantonsrat auf die Amtsdauer 2008/2012 neu geschaffen wurde, hat in der Zwischenzeit ihre Tätigkeit aufgenommen und sich in ihrer Sitzung vom 25. Februar 2008 definitiv konstituiert. Zuvor hat die Kommission für Aussenbeziehungen im Juni 2008 die Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin vorberaten. Die Kommission für Aussenbeziehungen empfahl dem Kantonsrat diesem Konkordat beizutreten, und heute findet bekanntlich die Schlussabstimmung zu diesem Konkordat statt. Nach Art. 74 der Kantonsverfassung obliegt der Regierung die Leitung der staatlichen Zusammenarbeit mit dem Bund der anderen Kantonen und dem Ausland, und die Regierung schliesst im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zwischenstaatliche Vereinbarungen ab. Das Verfassungsrecht überträgt der Regierung in diesem Sinn die Hauptrolle in den Aussenbeziehungen. Die Zuständigkeiten des Kantonsrates sind gemäss Art. 65 Kantonsverfassung auf die Genehmigung von zwischenstaatlichen Verträgen mit Verfassungs- und Gesetzesrang, auf die Vorgabe von Zielen sowie auf die übliche Aufsicht über die Regierung und Verwaltung beschränkt. Der Staat setzt immer mehr auf kooperative Handlungsformen, da die räumlichen Dimensionen verschiedenster Problemstellungen zunehmend weniger mit den politischen Entscheidungsräumen übereinstimmen. Diese Form des kooperativen Föderalismus zwingt die Kantone, sich mittels interkantonaler Konferenz zu organisieren, ihre Standpunkte abzustimmen und zu bündeln, um mit dem Bund in dieser neuen Form effizient verhandeln zu können. Diese Entwicklung wird durch die Neugestaltung des Finanzausgleichs und die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kanton sowie durch in diesem Rahmen abgeschlossene Rahmenvereinbarungen über die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich vom 24. Juni 2005 noch verstärkt. Ausserdem ist in der Tendenz festzustellen, dass die Aussenpolitik zunehmend zu einem Querschnittsthema geworden ist. Dies wirkt sich auf die Zusammenarbeit zwischen Regierung und Parlament aus, da die Aushandlung interkantonaler und grenzüberschreitender Verträge und Vereinbarungen in die Zuständigkeit der Regierung fällt und das Parlament im Rahmen der Genehmigung darüber befinden kann. Die interkantonale Zusammenarbeit hat stark zugenommen, und die kantonalen Parlamente sind häufiger gefordert, sich an interkantonalen Kontakten aktiv zu beteiligen. Der Kanton St.Gallen ist auf der nationalen Statistik ganz oben. Wir haben nämlich zurzeit über 250 Konkordate mit anderen Kantonen und dem Ausland. Mit der Kommission für Aussenbeziehungen ist ein Instrument geschaffen worden, mit dem dieser Komplexität begegnet werden kann. Nach Art. 16bis des Geschäftsreglementes des Kantonsrates berät die Kommission Vorlagen über die Ausgestaltung der Ziele der Aussenbeziehungen sowie der Genehmigung von Abschluss, Änderung oder Kündigung einer zwischenstaatlichen Vereinbarung mit Gesetzes- oder Verfassungsrang. Zudem prüft sie aufgrund der Berichte und durch eigene Kontrollen die Amtsführung der Regierung im Bereich der Aussenbeziehungen und lässt sich von der Regierung über wichtige Fragen der Aussenbeziehungen informieren. Die Regierung ihrerseits hört die Kommission für Aussenbeziehungen im Hinblick auf den Abschluss oder die Änderungen einer zwischenstaatlichen Vereinbarung mit Gesetzes- oder Verfassungsrang an. Die Kommission für Aussenbeziehungen kann Empfehlungen zuhanden der Regierung abgeben. Diese Zusammenarbeit funktioniert aber nur, wenn beide - Regierung und Kommission für Aussenbeziehungen - dieselben Interessen haben und die Regierung nicht versucht, Geschäfte im geheimen Kämmerlein auszuarbeiten. Die Kommission ist auf die kooperative Zusammenarbeit mit der Regierung angewiesen, denn Informationen fliessen aus naheliegenden Gründen bei der Regierung zusammen. Als erste Erfahrung können wir darum positiv berichten und sind überzeugt, dass wir auch in Zukunft so arbeiten können. In der Konstituierungssitzung vom 25. September 2008 hat die Kommission für Aussenbeziehungen erste Weichenstellungen in Bezug auf ihre Tätigkeit vorgenommen. Zu den Kernaufgaben der neuen Kommission gehört die Aufsicht über die Amtsführung der Regierung im Bereich der Aussenbeziehungen des Kantons sowie die Vorbereitung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen.

Die Kommissionsmitglieder liessen sich zu Beginn der Tätigkeit mit einer Übersicht über bestehende Konkordate und interkantonale Vereinbarungen, bei denen der Kanton St.Gallen Vertragspartner ist, sowie über die in Aussicht stehenden Konkordate und interkantonale Vereinbarung informieren. Als Vertreter der Regierung nahm der für die Aussenbeziehung zuständige Regierungsrat Keller teil. Der Kanton Schaffhausen verfügt seit dem Jahr 2006 über eine ständige Kommission für grenzüberschreitende Zusammenarbeit, die sich mit zwischenstaatlichen Verträgen und Vereinbarungen befasst. An der Kommissionssitzung vom 25. September 2008 gab der Präsident der Schaffhauser Kommission, Dr. Eduard Jost, über die gesetzlichen Grundlagen, über die Vorgeschichte und Gründung, über die Zielsetzung sowie die Arbeitsweise der Kommission Auskunft. Im nachfolgenden Gespräch konnten sich die Kommissionsmitglieder mit dem Präsidenten der Schaffhauser Kommission über wichtige Fragen der Kommissionsarbeit austauschen. Zur Vorberatung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen hat die Kommission drei Subkommissionen mit je fünf Mitgliedern eingesetzt. Die Subkommission Bildung unter der Leitung von Lehmann-Rorschacherberg, zu diesem gehört auch Erziehung und Kultur, die Subkommission Finanzen unter der Leitung von Böhi-Wil, hierzu gehörten Gesundheitspflege, Sozialversicherung, Fürsorge, Landesverteidigung, öffentliche Sicherheit, sowie die Subkommission Bau und Umwelt, die durch Huser-Rapperswil-Jona präsidiert wird. Hierzu gehörten Arbeit, Gewerbe, Landwirtschaft, Umweltschutz, Verkehr, Energie, Gewässernutzung- und schutz. Die Subkommission haben ihre Arbeit aufgenommen. Die Subkommissionspräsidentin und -präsidenten haben mit den Departementen Kontakt aufgenommen und erste Besprechungen zu bevorstehenden Konkordaten und interkantonalen Vereinbarungen sowie zu sich in Revision befindenden Konkordaten und interkantonalen Vereinbarungen durchgeführt. Die Subkommission Finanzen erarbeitet eine Stellungnahme zum Konkordat über die Sicherheitsunternehmen, das die Gesamtkommission in ihrer Sitzung vom 5. November 2008 verabschiedete. Der Vizepräsident der Staatswirtschaftlichen Kommission, Kurt Alder, informierte uns ausführlich in der Sitzung vom 5. November 2008 über die Aufgaben und Arbeitsweisen der Staatswirtschaftlichen Kommission und legt den Schwerpunkt bei seinen Ausführungen auf die Prüfungstätigkeit der Subkommission. Die Kommission für Aussenbeziehungen legte fest, dass im Übergangsjahr 2008 die Prüfung im Bereich der Aussenbeziehungen gemeinsam mit der Staatswirtschaftlichen Kommission erfolgen soll. An der Prüfung wird der Präsident mit je einer Delegierten der drei Subkommissionen teilnehmen. Im ersten Jahr der Tätigkeit der Kommission der Aussenbeziehungen wird der Schwerpunkt auf die Beurteilung des Ist-Zustandes gelegt. Die Auswertung erfolgt im Rahmen der ordentlichen Berichterstattung der ständigen Kommissionen.

Ich komme zum Ausblick: Die Kommission für Aussenbeziehungen muss in den anstehenden Geschäften Erfahrungen sammeln und gemeinsam mit der Regierung einen Weg finden, wie die Zusammenarbeit erfolgreich und konstruktiv erfolgen kann. Vielfach ist die Aushandlungsdynamik der Konkordate und interkantonalen Vereinbarungen unterschiedlich. Die Fristen sind kurz und die Verhandlungen sehr komplex. Die Frage, wie der Einbezug der Kommission für Aussenbeziehungen erfolgen soll, kann nicht theoretisch und allgemein beantwortet werden, sondern muss in der Praxis probiert und nach gangbaren Lösungen gesucht werden. Dies zur Berichterstattung für die Kommission für Aussenbeziehungen, welche seit der Junisession 2008 ins Leben gerufen wurde und ihre Arbeit aufgenommen hat.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008