Geschäft: VII. Nachtrag zum Gesetz über die Urnenabstimmungen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.08.10
TitelVII. Nachtrag zum Gesetz über die Urnenabstimmungen
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung13.10.2008
Abschluss16.6.2009
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAnträge Denoth-St.Gallen zu Art. 16quater und Art. 65 vom 16. Februar 2009
ErlassReferendumsvorlage vom 22. April 2009
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Dezember 2009
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 23. Januar 2009
ErlassErgebnis der 1. Lesung des Kantonsrates vom 17. Februar 2009
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 23. Januar 2009
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 21. Oktober 2008
ProtokollauszugReferendumsvorlage aus der Frühjahrssession 2009, Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn; Festlegung
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
22.4.2009Schlussabstimmung84Zustimmung5Ablehnung31
20.4.20092. Lesung102Zustimmung6Ablehnung12
20.4.2009Eintreten93Zustimmung6Ablehnung21
17.2.2009Art. 16quater und Art. 65 Bst. a84Antrag der vorberatenden Kommission14Antrag Denoth-St.Gallen22
Statements
DatumTypWortlautSession
17.2.2009Wortmeldung

Es ist keinesfalls ein handstreichartiges Vorgehen der vorberatenden Kommission, wie das Denoth-St.Gallen darstellt, sondern die vorberatende Kommission hat sehr wohl im Wissen darum, das noch verschiedene Abklärungen getätigt werden müssen, das Geschäft beraten.

Der Kanton St.Gallen wird das elektronische Abstimmen kaum neu erfinden. Ich kann Ihnen versichern, dass bereits entsprechende Pilotversuche in Schlieren ZH und Bülach ZH erfolgreich durchgeführt wurden. Wenn wir im Kanton St.Gallen Erfahrungen sammeln möchten und im Bundespilot der Eidgenossenschaft mitmachen möchten, dann müssen wir eine entsprechende gesetzliche Grundlage haben. Ich bin überzeugt, dass im Kanton St.Gallen das elektronische Abstimmen möglich ist, weil Gemeinden und Kanton gemeinsam eine E-Government-Strategie betreiben und somit auch zukunftsgerichtete Lösungen anstreben können. Ich möchte hier auf den Newsletter verweisen, den die E-Government-Kooperationsgeschäftsstelle den interessierten Kreisen zugestellt hat. Ich bitte Sie deshalb, den Antrag, den die FDP-Fraktion im Rahmen der Kommissionsarbeit eingebracht hat, zu unterstützen und den Antrag Denoth-St.Gallen abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 16. und 17. Februar 2009
17.2.2009Wortmeldung

Zu Denoth-St.Gallen: Die Gesetzesbestimmung beinhaltet, dass die Regierung über die Verordnung bestimmt. Zunächst sind aber Versuche im Rahmen des Politprojektes durchzuführen. Ich wiederhole, wenn das zu wenig klar aus meinem Bericht herausgekommen war: Nachdem das Eintreten auf das Thema E-Voting unbestritten in der Kommission war, standen sich nach längerer Diskussion zwei Anträge gegenüber:

1. das E-Voting auf Gesetzesebene nur für eine Versuchsphase zuzulassen;

2. zu ermöglichen, wenn der Pilotversuch und die rechtlichen Abklärungen zufriedenstellend sind, dass die Regierung - ohne nochmals eine Vorlage dem Parlament zu unterbreiten - für den ganzen Kanton das E-Voting einführen kann.

Der zweiten Variante stimmten von 13 Kommissionsmitgliedern 10 zu, 2 wollten die eingeschränkte Variante und 1 Mitglied enthielt sich der Stimme. Der Antrag der Kommission ist eine generelle Freigabe des E-Votings, aber die erfolgt selbstverständlich schrittweise und erst nach Versuchen.

Session des Kantonsrates vom 16. und 17. Februar 2009
17.2.2009Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der Antrag der Regierung war in der vorberatenden Kommission unbestritten und wird einstimmig unterstützt. Die vorberatende Kommission erachtet es ebenfalls einstimmig als richtig, die Grundlagen für das E-Voting, was nicht Gegenstand der Botschaft war, im Kanton St.Gallen zu prüfen, und unterstützt grossmehrheitlich die Kommissionsanträge auf dem gelben Blatt. Die Regierung hat keine Einwendungen gegen diese Anträge.

Zum zentralen Stimmregister für Auslandschweizer: Gegenstand der Botschaft der Regierung ist ein zentrales Stimmregister für Auslandschweizer, welches durch den Kanton geführt wird. Dadurch kann der Verkehr mit den rund 5'800 Auslandschweizern, welche ihre Bürgerrechte auch im Ausland wahrnehmen wollen und sich im Kanton St.Gallen haben registrieren lassen, vereinfacht und zeitlich etwas verkürzt werden. Dadurch werden die politischen Gemeinden administrativ entlastet. Bei der Volksabstimmung vom 8. Februar 2009 waren im Kanton St.Gallen 297'299 Stimmberechtigte registriert und 5'876 im Ausland wohnhafte Schweizerinnen und Schweizer. Somit entspricht aktuell der Anteil der im Ausland stimmenden Personen 1,94 Prozent. Der Antrag der Regierung war in der vorberatenden Kommission unbestritten und wurde einstimmig unterstützt. Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass eine zusätzliche Stelle im «Dienst für politische Rechte» geschaffen wird, was allerdings nicht Gegenstand dieser Vorlage ist. Durch eine zusätzliche Stelle kann auch eine Stellvertretung aufgebaut und sichergestellt werden.

Zum E-Voting: Durch einstimmiges Rückkommen wurde aus der Mitte der Kommission der Antrag eingebracht, die Voraussetzungen für E-Voting im Kanton St.Gallen zu schaffen. Dafür wurden verschiedenste Gründe und Erwartungen geäussert wie:

  • dass sich mit E-Voting die Welt verändern werde;

  • dass E-Voting einen Standortvorteil biete;

  • dass dadurch die Stimmbeteiligung erhöht werden könne;

  • dass dies, nach der Einführung der brieflichen Abstimmung, der logische nächste Schritt sei;

  • dass in den letzten Monaten diesbezüglich auf schweizerischer Ebene und in verschiedenen Kantonen einiges in Bewegung gekommen ist;

  • dass wir darum nicht herumkämen;

  • dass der Kanton St.Gallen als Pionier im E-Government auch beim E-Voting bei den Ersten sein solle.

Die Einführung des E-Votings ist nur eine Frage der Zeit. Die vorberatende Kommission will jetzt den Schritt zur Einführung machen. Es wurden pragmatische Gründe vorgebracht. Es mache wenig Sinn, dass sich der Rat nach der Beratung des VII. Nachtrags bereits wieder mit einem VIII. Nachtrag zum UAG befassen müsse. Sie haben aber heute auch zu entscheiden, ob es sich beim Antrag der vorberatenden Kommission um eine «Blackbox» handelt, wie man zwischenzeitlich lesen konnte. Zu diskutieren gaben aber vor allem die Sicherheit und die Verhinderung von Missbrauch beim E-Voting. Über den Stand dieses Verfahrens in der Schweiz und insbesondere den Sicherheitsaspekt wurde die Kommission von Fachleuten aus dem Departement des Innern informiert. Zudem versicherte das anwesende Mitglied der Regierung, dass sich die Regierung ihrer Verantwortung durchaus bewusst sei und eine Freigabe des E-Votings erst in Frage komme, wenn nach umfassenden Versuchen, welche auch mit anderen Kantonen zusammen durchgeführt werden sollen, diesbezüglich keine Zweifel offenblieben. Bis zur generellen, flächendeckenden Freigabe von E-Voting dürften jedoch einige Jahre vergehen.

In einer Eventualabstimmung ging es darum, ob die gesetzliche Grundlage nur für eine Versuchsphase - allenfalls nur für die Auslandschweizer - oder bereits heute die generelle Möglichkeit für E-Voting geschaffen werden solle. Die zweite Möglichkeit obsiegte mit 10 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung. Mit dem gleichen Ergebnis wurde dann der Kommissionsantrag, den Sie auf dem gelben Blatt finden, zuhanden dieses Rates verabschiedet. Am Rande der Beratungen wurde die Kommission zudem informiert, dass sich nach Ansicht des Departementes des Innern der neue Einheitswahlzettel bewähre: Die Zahl der ungültigen Stimmen ist klein, und durch den Wegfall der nichtamtlichen Wahlzettel kann Papier eingespart werden. Bei den Regierungsratswahlen 2008 waren es 4 Tonnen Papier gegenüber 2004; bei den Ständeratswahlen 2007 immerhin 1,6 Tonnen Papier gegenüber den Wahlen 2003.

Zur Information: Die Stimmberechtigten des Kantons Genf haben vor einer Woche der Einführung des E-Votings zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 16. und 17. Februar 2009
17.2.2009Wortmeldung

Art. 16quater (elektronische Stimmabgabe) und Art. 65 (Vollzugsverordnung). beantragt, Art. 16quater (neu) zu streichen und Art. 65 Bst. a wie folgt zu formulieren: «die näheren Vorschriften über die briefliche ___ Stimmabgabe, über die Verteilung des Stimmmaterials und über die Gestaltung der Stimmzettel;».

Beim VII. Nachtrag zum Gesetz über die Urnenabstimmung geht es um die Frage der Stimmrechtsregisterführung für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, dies gestützt auf die neuen Bestimmungen von Art. 5b des Bundesgesetzes über die politischen Rechte der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer.

Die vorberatende Kommission will im Gesetz die elektronische Abstimmung einführen und die näheren Bestimmungen auf Stufe Verordnung der Regierung übertragen. Meine Damen und Herren, das ist sehr verwegen. Die Einführung des E-Votings muss gut überlegt und vorbereitet sein. Es darf keine «Blackbox» sein. Es bedarf zwingend gesetzlicher Grundlagen in den Bereichen Organisation, Anordnung, Vorbereitung und Durchführung, Datenschutz, Datensicherheit, Identifikations- und Zugriffsrechten und Ergänzungen bei den Strafbestimmungen. Eine Regelung auf Verordnungsstufe ist nicht zulässig. Es kann nicht sein, dass im Urnenabstimmungsgesetz über die Abstimmung an den Urnen sehr detailliert beschrieben wird, wie die Abstimmung durchzuführen ist, und bei der elektronischen Abstimmung keine weiteren Ausführungen gemacht werden. Das ist unseriös. Ich stelle mich nicht grundsätzlich gegen das E-Voting, aber zur richtigen Zeit, und dann in Kenntnis aller gesetzlichen Vorgaben.

Session des Kantonsrates vom 16. und 17. Februar 2009
17.2.2009Wortmeldung

Zu Denoth-St.Gallen: Als Mitglied der vorberatenden Kommission wehre ich mich gegen den Vorwurf, wir hätten in völliger Unkenntnis etwas entschieden. Wir hatten den Leiter des Dienstes für Informatik und Finanzen als Referenten in der Kommission. Er informierte die Kommission detailliert, wie ein mögliches E-Voting funktioniert. Eine Mehrheit der FDP-Fraktion unterstützt Art. 16quater. Im Bereich der Informatik arbeiten die Gemeinden und der Kanton gut zusammen, was die Einführung des E-Votings erleichtert. Das E-Voting wird erst dann eingeführt, wenn die rechtlichen Grundlagen vorhanden sind. Der Kantonsrat kann immer noch über den Budgetprozess Einfluss nehmen. Die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer haben durch den teilweise erschwerten Postverkehr nicht die Möglichkeit, zeitgerecht ihre «Stimme» abzugeben. Gerade den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern sind wir verpflichtet, das dass E-Voting eingeführt werden kann. Ich danke Ihnen für die Unterstützung der Kommissionsanträge.

Session des Kantonsrates vom 16. und 17. Februar 2009
17.2.2009Wortmeldung

Die SVP-Fraktion unterstützt grossmehrheitlich die Vorbereitungen für die elektronische Stimmabgabe. Wir sind der Meinung, dass der Kantonsrat dazu Stellung nehmen sollte, bevor das E-Voting eingeführt wird. Die SVP-Fraktion befürwortet, dass die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer die Möglichkeit haben sollten, dass sie elektronisch abstimmen können.

Session des Kantonsrates vom 16. und 17. Februar 2009
17.2.2009Wortmeldung

Die Regierung hat auf ein rotes Blatt verzichtet, weil sie mit der E-Government-Strategie des Kantons St.Gallen schon lange zum Ausdruck gebracht hat, dass sie die elektronische Kommunikation als sinnvoll erachtet und sich beteiligen will. Für die Regierung ist das eine Chance, sich schneller an einem Pilot beteiligen zu können; Frei-Diepoldsau hat darauf hingewiesen. Die Informatik ist schnelllebig: Noch vor einem halben Jahr hiess es, ein Pilotversuch würde für jeden Kanton etwa eine halbe Million Franken kosten. Jetzt sind es noch rund 30'000 Franken. Wir können im Pilotprojekt wichtige Erfahrungen sammeln.

Zu Denoth-St.Gallen: E-Voting heisst nicht, dass es keine anderen Abstimmungs- und Wahlverfahren mehr gibt. Es wird immer so sein, dass auch die papierene Ausgangslage gegeben ist, weil nicht alle Menschen sich auf diesem Weg beteiligen können, nur der Weg ist ein anderer. Ich wehre mich gegen einen möglichen Vorwurf, dass mit dem E-Voting Manipulationen ins Spiel kommen. Das ist überhaupt nicht der Fall.

Es würde uns gut anstehen, wenn wir Erfahrungen im Pilotprojekt machen könnten. Die Regierung wertet den Vorschlag aus der Kommission als Plattform für die Handlungsfähigkeit. Wir nehmen für uns immer in Anspruch, dass wir schnell, kompetent und möglichst kostengünstig etwas umsetzen können. Mit dem Pilotprojekt würden wir die Möglichkeit dafür bekommen. Es ist aber auch klar, wenn E-Voting im ganzen Kanton eingeführt würde, so wäre das eine grössere finanzielle Investition, und das wiederum müsste über den Voranschlag verabschiedet werden. Die Regierung hat sich dazu noch nicht geäussert, aber für die Regierung ist klar: Grundlagen zu haben ist nie schädlich. Gerade in einer Welt, die sich rasant verändert und in der die elektronische Kommunikation für uns alle nicht mehr aus dem Alltag wegzudenken ist. Das ist der Grund, warum die Regierung diesen Antrag der Kommission wertschätzt und unterstützt.

Session des Kantonsrates vom 16. und 17. Februar 2009
17.2.2009Wortmeldung

Ich höre das erste Mal, dass Sie diese Bestimmungen nur auf dem Pilotversuch anwenden wollen, und das ist eben nicht korrekt. Sie wollen diese Bestimmungen später im ganzen Kanton einführen. Wenn es nur um einen Pilotversuch gegangen wäre, dann hätte ich kein Problem. Aber bei der Einführung des E-Votings braucht es doch andere gesetzliche Grundlagen, die man nicht auf dem Verordnungsweg durch die Regierung erlassen kann. Es gibt strafrechtliche Bestimmungen: Betrachten Sie das Urnenabstimmungsgesetz, welche Vorschriften für die Vorbereitung von Abstimmungen bestehen. Beim E-Voting müssen noch andere Punkte gesetzlich geregelt werden, und das kann man nicht mit einem allgemeinen Artikel machen. Ich bleibe dabei, dass Art. 16quater in dieser Form zu streichen ist, oder Sie machen eine Einschränkung auf diesen einen Pilotversuch.

Session des Kantonsrates vom 16. und 17. Februar 2009
17.2.2009Wortmeldung

Ratsvizepräsidentin: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 16. und 17. Februar 2009
17.2.2009Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Die CVP-Fraktion befürwortet diesen neuen Artikel. Damit wird unserem Kanton ermöglicht, am Pilotprojekt zur Einführung des E-Votings für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer teilzunehmen. An diesem Pilotprojekt sind acht Kantone beteiligt bzw. interessiert. Je mehr Kantone mitmachen, desto billiger kommt es die einzelnen Kantone. Beteiligen wir uns jetzt nicht, kommt es den Kanton St.Gallen später viel teurer zu stehen. Mit dem vorgeschlagenen Artikel wird aber nicht nur die Teilnahme am Pilotprojekt ermöglicht, sondern damit wird auch die gesetzliche Grundlage für ein späteres E-Voting für alle Stimmberechtigten unseres Kantons geschaffen. Verläuft das Pilotprojekt mit den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern erfolgreich und sind auch die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine ordnungsgemässe Durchführung von elektronischen Abstimmungen gegeben, kann die Regierung das E-Voting für alle Stimmberechtigten im Kanton St.Gallen einführen. Es braucht keine zusätzliche vorberatende Kommission mehr, welche erst noch die gesetzliche Grundlage beraten muss, die nicht anders lauten wird als die jetzt vorliegende. Mit der heutigen Annahme dieser Bestimmung sind wir einen Schritt weiter und gerüstet, sobald die Technik so weit ist, dass das E-Voting sicher und problemlos funktioniert. In unserer schnelllebigen Zeit ist die Technik vermutlich schneller so weit, als wir uns dies heute vorstellen können. Wie Sie wissen, hat der Kanton Genf am vorletzten Wochenende der Einführung des E-Votings zugestimmt. Auch stimmen die Pilotversuche, Tinner-Wartau hat es gesagt, im Kanton Zürich zuversichtlich. Mit der Zustimmung zu diesem Artikel kaufen wir also keine «Blackbox», wie Denoth-St.Gallen uns weismachen will. Mit dieser Bestimmung ermöglichen wir die Teilnahme am Pilotversuch, was ohne gesetzliche Grundlage nicht möglich wäre. Die genaue Ausgestaltung des E-Votings ist Sache der Regierung. Ich bin sicher, dass die Regierung hier das E-Voting erst dann einführen wird, wenn der Pilotversuch mit den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern die Tauglichkeit unter Beweis gestellt hat. Mit dem Art. 16quater der vorberatenden Kommission sind wir mit der gesetzlichen Grundlage gerüstet, wenn dann auch die Technik so weit ist.

Session des Kantonsrates vom 16. und 17. Februar 2009
20.4.2009Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Die ursprüngliche Vorlage der Regierung war eigentlich problemlos. Im Zusammenhang mit der Beratung in der vorberatenden Kommission kam die elektronische Stimmabgabe dazu. Ich habe dazu in der 1. Lesung einen Antrag gestellt, der dann vom Kantonsrat abgelehnt worden ist. Die Begründung ist nach wie vor richtig, es geht bei der elektronischen Stimmabgabe um wichtige Punkte, wie z.B. das Stimmrechtsgeheimnis einerseits und andererseits auch die Nachvollziehbarkeit der Stimmabgabe und später auch die Löschung dieser Daten auf diesen verschiedenen Rechnern. Das kann nicht in einer Verordnung geregelt werden, sondern diese Sache muss formell in einem Gesetz, im Urnenabstimmungsgesetz, geregelt werden.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
20.4.2009Wortmeldung

Ratsvizepräsidentin: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009