Geschäft: Überbauung Ziegelhof / Seepark in Schmerikon

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.08.38
TitelÜberbauung Ziegelhof / Seepark in Schmerikon
ArtKR Interpellation
ThemaLandwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung22.9.2008
Abschluss25.11.2008
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 11. November 2008
VorstossWortlaut vom 22. September 2008
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
25.11.2008Wortmeldung

Die Interpellantinnen sind mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Wir danken der Regierung für die ausführliche Beantwortung und dazu die Visualisierung der vorliegenden Grundstücke und ihre Rechte. Die Regierung hat die Bundesgesetzgebung zitiert, ich würde noch ergänzen: «mit kantonalen Gesetzgebungen, die die Seeufer betreffen». Seeufer sind gemäss der Richtpläne freizuhalten und Richtpläne sind verbindlich. Gemäss Raumplanung muss mit dem Boden haushälterisch umgegangen werden und die Planung muss mit den geltenden Richt- und Nutzungsplänen zusammenpassen mit dem Gesetz des Natur- und Heimatschutzes. Der Kanton sorgt für die Wiederherstellung der Ufervegetation. Die Regierung bestätigt in ihrer Antwort die Gültigkeit der Rückkaufsrechte für Teile des Landes Ziegelhof. Wir Interpellantinnen wären dankbar, wenn der Bauchef diesen Tatbestand vor dem Parlament nochmals bestätigen würde. Zugleich teilt uns die Regierung mit, dass sie das Land nicht antreten möchte, da die Regierung die Nutzung zugelassen hätte und da das Areal im Sinn der alten Verträge noch genutzt sei. Dem ist nicht so. Die Gemeinde Schmerikon hat am 3. September 2008 amtlich an die Bürgerinnen und Bürger von Schmerikon geschrieben, dass die IMS die gewerbliche Nutzung im August 2004 an die neuen Standorte ausgelagert hat und seit diesem Zeitpunkt das Ziegelhof-Areal an Gewerbebetriebe vermietet. Das Areal ist demnach durch die IMS seit dem Jahr 2004 mit Ausnahme des Lady-Schiff-Parkings stillgelegt. Ausserdem ist das ohnehin klar, denn das Gelände soll nach dem Willen der IMS mit Wohnungen und Jachthäfen überbaut werden. Damit tritt das Kaufrecht für den Kanton für rund 100 m Seeanstoss und den Hafen Ost in Kraft. Somit kann die geplante Überbauung wegen verschiedener Friktionen, Grenzabstände, wie keine Uferüberbauung nicht realisiert werden.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008