Geschäft: Bauliche Standard bei Kantonsstrassen (Titel der Antwort: Bauliche Standards bei Kantonsstrassen)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.08.49
TitelBauliche Standard bei Kantonsstrassen (Titel der Antwort: Bauliche Standards bei Kantonsstrassen)
ArtKR Interpellation
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung23.9.2008
Abschluss25.11.2008
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 4. November 2008
VorstossWortlaut vom 23. September 2008
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
25.11.2008Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Ich war in der vorberatenden Kommission, welche über die Erweiterung des Kantonsstrassennetzes beraten hat. Die vorberatende Kommission hat beschlossen, diverse Gemeindestrassen an den Kanton zu übergeben. Grundlage war eine Motion, welche durch die vorberatende Kommission einer früheren Vorlage zum gleichen Thema eingereicht wurde. Grund war, dass aus finanziellen Gründen viele Gemeinden einen Teil ihres Strassennetzes lieber beim Kanton haben. Durch die neue Zuständigkeit allein ändert sich aber die Nutzung dieser Strassen nicht. Trotzdem gelten neu die Standards von Kantonsstrassen. Regierungsrat Haag hat in der vorberatenden Kommission klar versprochen, dass diese Standards nicht in Stein gemeisselt sind und dass sich der Kanton bei Wünschen der Gemeinden, z.B. bei Strassenraumgestaltungen, flexibel zeigt. In der Interpellationsantwort wird aber klar gesagt, dass das Baudepartement die Dienstanweisungen befolgt, welche im Jahr 2005 erlassen wurden, also vor der Gesetzesänderung. Somit wird der Aussage von Regierungsrat Haag bis jetzt nicht wirklich Rechnung getragen. Ich nenne zwei Beispiele: Gemäss kantonalen Vorgaben müssen Kantonsstrassen betreffend Funktionalität andere Standards erfüllen, unter anderem mit der Begründung Ausnahmetransporte. Solche fallen durch die Verschiebung von der Gemeinde an den Kanton keine zusätzlichen an. Die Durchgangsstrasse im Dorfzentrum darauf auszurichten, ist je nach Situation ein Schildbürgerstreich. In Goldach wurde vor wenigen Jahren vor dem Rathaus ein kleiner Kreisel installiert. Dadurch konnte der Verkehr verflüssigt und die Verkehrssicherheit nachweislich verbessert werden. Gemäss Vorgaben vom Kanton muss dieser wieder verschwinden. Hier vermisse ich die von Regierungsrat Haag versprochene Flexibilität. Dies ist bei den Kreiseln nur im Bereich zwischen 24 und 28 m Durchmesser vorhanden, ungeachtet der Situation vor Ort. Ich hoffe sehr, dass bei der Umsetzung der Motion 42.08.20 «Anpassen der Strassenbreiten» mehr möglich wird. Speziell muss auch die Sicherheit beachtet werden, denn die Anforderungen sind je nach Zweck der Strasse unterschiedlich.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008