Die Interpellantin und der Interpellant sind mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.
Seit dem Start von Abraxas vor bald 10 Jahren gerät das Unternehmen der Kantone St.Gallen und Zürich in schöner Regelmässigkeit in die Schlagzeilen. Gerade vor einem Jahr kam es zum letzten Eklat: Der Kanton Zürich machte publik, dass er aus der Firma Abraxas aussteigen und die Aktien weitergeben möchte. Damit stellt sich die Frage, wer die Zürcher Anteile an Aktienkapital übernehmen kann. Dazu herrscht anscheinend immer noch Unsicherheit auf allen Ebenen. Die Aussage der Regierung, dass aus Gründen der Versorgungssicherheit sowie zur besseren Abstützung der eigenen Informatikstrategie eine Beteiligung an einer eigenen Leistungserbringerin sinnvoll ist, unterstützen wir voll. Angesichts der aktuellen Situation aber stellt sich die Frage, ob innert nützlicher Frist eine Kooperation mit andern Kantonen, wie sie in der Interpellationsantwort aufgeführt ist, eingegangen werden kann. Dies hängt u.a. auch vom Verhalten des Kantons Zürich ab: Gibt er seinen Aktienanteil an einen oder mehrere Kantone weiter oder verscherbelt er seine Aktien an durchaus interessierte private Unternehmungen und damit dem Meistbietenden? Bei der Gründung von Abraxas haben sich beide Partner leider kein gegenseitiges Vorkaufsrecht ausbedungen. Angesichts dieser Situation ist es bedauerlich, dass sich die Regierung nicht ernsthaft mit dem Insourcing der Informatikleistungen auseinandersetzen möchte. Spätestens zum Zeitpunkt der Übernahme von Aktien durch Private wäre das sicher mehrere Gedanken wert und auch eine sinnvolle Ergänzung der Strategie. Entscheidend für die Qualität der Dienstleistungen sind die Mitarbeitenden und nicht die Rechtsform oder der Wille der beteiligten Kantone. Darum ist hier spezielle Sorgfalt erforderlich. Die Unsicherheit in dieser Situation könnte nämlich dazu führen - teilweise ist dies bereits der Fall -, dass in verschiedenen Bereichen Abgänge provoziert werden und damit die Qualität der Dienstleistungen reduziert oder gefährdet ist. Die Regierung ist hier in der Verantwortung, die Klärung der Besitzverhältnisse und der zukünftigen Ausrichtung rasch anzugehen.