Geschäft: Wahl der Staatssekretärin oder des Staatssekretärs für den Rest der Amtsdauer 2008-2012 (Septembersession 2008)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer14.08.01
TitelWahl der Staatssekretärin oder des Staatssekretärs für den Rest der Amtsdauer 2008-2012 (Septembersession 2008)
ArtKR Mutation Wahl
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung3.9.2008
Abschluss22.9.2008
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragWahlantrag der Regierung vom 19. August / 2. September 2008
Statements
DatumTypWortlautSession
22.9.2008Wortmeldung

Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Wir unterstützen diese Wahl selbstverständlich von der Regierung her. Warum? Weil Canisius Braun fachlich kompetent ist, einen sehr breiten Leistungsausweis mitbringt, damit den nötigen Rucksack, den er für dieses Amt braucht, zur Verfügung stellen kann. Das festgelegte Anforderungsprofil, das wir vor der Wahl zusammengestellt haben mit den wichtigsten Schwerpunkten der Fähigkeiten übertrifft, weil er die st.gallischen Verhältnisse und die Politik sehr gut kennt, weil er aber ebenso nationale Erfahrungen mitbringt, ein sehr grosses Netzwerk, das im Zeitalter des Näher-Zusammenrückens und der Zusammenarbeit sehr wertvoll ist, weil er St.Gallen immer treu geblieben ist - er hat seinen Wohnsitz nie gewechselt - und weil er auch eine integrative Persönlichkeit ist, sehr gut kommunizieren kann und auch breit getragen ist.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008
22.9.2008Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Erlauben Sie mir, dass ich im Namen der SVP-Fraktion einige Überlegungen und Würdigungen anbringe zum uns vorliegenden Wahlantrag oder effektiv Genehmigungsantrag Canisius Braun. Zunächst zwei Vorbemerkungen: Erstens: Die SVP-Fraktion wollte und will immer noch die Aufgabe des Staatssekretärs als Diener zweier Herren, nämlich des Kantonsrates und der Regierung, trennen. Wir glauben und sind je länger je mehr überzeugt, es ist nicht möglich - und das ist nicht auf die Person des Kandidaten, der heute zur Diskussion gestellt ist, zu konzentrieren -, beide Aufgaben gleichermassen überzeugt wahrzunehmen. Zweitens: Aus unserem Wissensstand gab es keine zwingende Kandidatur aus unseren Parteireihen. Somit sind wir in diesem Geschäft aus unserer Sicht unbefangen und es richtet sich nicht gegen eine Partei oder gegen eine Person als Person, sondern es geht ums Grundsätzliche.

Diesbezüglich einige weitere Überlegungen. Dank den Hinweisen, die Vizestaatssekretär Wanner soeben machte, ist eigentlich die Bezeichnung, die wir in der Kantonsverfassung haben und die auch heute bei diesem Geschäft steht, eine Wahl, eine nicht ganz ehrliche Bezeichnung. Es geht um eine Genehmigung, und die kann erteilt werden, oder sie kann allenfalls abgelehnt werden. Es geht um das bekannte Vetorecht, aber nicht um ein Gestaltungsrecht unseres Rates. Das ist nun die Konsequenz der geltenden Kantonsverfassung. Dessen sind wir uns bewusst. Aber es muss nochmals mit aller Deutlichkeit gesagt werden: Es ist eben keine freie Wahl. Was für uns aber der Grund ist zu dieser Wortmeldung und Ihnen mitzuteilen, dass unsere Fraktion Canisius Braun nicht als Staatssekretär wählen wird, sind weitere Überlegungen. Dazu gehören: Die Stelle oder die Aufgabe war vor einigen Monaten, wie es sich meines Erachtens für eine solche bedeutende Funktion gebührt, öffentlich ausgeschrieben. Dass von den 27 - ich weiss die Zahl nicht genau - Bewerbungen nicht alle in die engere Wahl kamen, ist logisch und verständlich, und das wird nicht weiter diskutiert. Was uns aber Mühe macht, ist die Kenntnisnahme oder die Information seitens der Regierung auch über die Medien, dass trotz diesen 27 Bewerbungen, von denen, wie wir gehört haben, etwa 7 näher geprüft worden sind, keine Person, ob männlich oder weiblich, diesen Anforderungen oder Erwartungen der Regierung gerecht werden konnte. Es ist deshalb nicht allein die Frage oder die kritische Frage, weshalb jemand auf dem Berufungsweg zu diesem doch sehr wichtigen Amt für unseren Kanton eben berufen werden soll, sondern der fehlende Glaube, dass bei den geprüften Kandidatinnen und Kandidaten keiner den Anforderungen und Erwartungen gerecht werden konnte, weil das kann nur die Antwort sein, wenn eben aus einem Bewerbungsverfahren keiner in die Kränze kommt und es zu einem Berufungsverfahren wird. Wir sagen das auch deshalb, und deshalb war die Information am Anfang wichtig aus unserer Sicht, dass keine Kandidaten von uns es in die Ränge geschafft hatten, nachdem wir doch von einigen Kandidaturen die Namen wissen, und das ist nicht, weil irgendeine Stelle undicht war, sondern ganz einfach, weil sich gewisse Kandidatinnen und Kandidaten in Gesprächen auch zu erkennen gegeben hatten. Wenn wir berücksichtigen, dass darunter mehrere Kantonsräte oder Kantonsrätinnen sind, die über eine lange parlamentarische Erfahrung verfügen, die somit den Ratsbetrieb, aber auch das politische Geschehen in unserem Kanton bestens kennen, die alle, soweit wir die Namen kennen, von der Persönlichkeit her als integer zu beurteilen sind, und das glauben wir auch sagen zu dürfen ohne Assessment, dann überrascht es und stört es uns, dass keine dieser Personen in den Vorschlag bzw. in den Wahlantrag gekommen ist. Umso mehr, als ich jetzt persönlich - und ich glaube auch die meisten von unserer Fraktion - erst vor 5 Minuten aus den Ausführungen von Vizestaatssekretär Wanner zur Kenntnis nehmen konnten, dass es der Regierung durchaus offengestanden wäre, mehr als einen Kandidaten oder Kandidatin in unserem Rat eben dann zur Auswahl vorzulegen. Auch wenn es dann immer noch ein Genehmigungsverfahren gewesen wäre. Immerhin mit einem gewissen Gestaltungsraum. Das überzeugt uns somit nicht, und wir kommen nicht ganz um den Eindruck herum und ich bin mir bewusst, dass mit einer solchen Aussage dann letztlich eben doch der Kandidat, der jetzt zur Diskussion steht, sich selber angesprochen oder betroffen fühlen könnte. Aber das ist verbunden mit einem solchen Wahlgeschäft. Wir sind uns nicht ganz sicher, ob unter diesen Umständen die Regierung den Weg des geringeren Widerstands gehen wollte und sie eigentlich eine Kandidatin oder einen Kandidaten vorsieht bzw. beantragt, der ihr absolut genehm ist und von dem man auch keine Opposition erwartet. Opposition deswegen, weil das Amt des Staatssekretärs, solange es die Doppelfunktion noch gibt, durchaus mit Schaltstellen, mit kniffligen Situationen verbunden sein kann, aber nicht sein muss. Deswegen haben wir uns entschieden, den Wahlantrag der Regierung abzulehnen. Ich bin auch froh, nachdem es heute verschiedenste gerüchteweise Informationen gab, dass eben anders gewählt wird. Ich bin froh um die Klarstellung, die Vizestaatssekretär Wanner jetzt gemacht hat, dass es eben um das Ja oder Nein geht zur Person des Antrags. Die andere Variante wäre dann für uns völlig unverständlich gewesen. Damit nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass die SVP-Fraktion nicht primär gegen die Person von Canisius Braun, sondern primär aus Unverständnis, dass aus 27 Bewerbungen die Regierung keinen valablen Kandidaten gefunden hat, obwohl nach unserem Wissensstand einige Leute dabei gewesen wären, die ihre Kriterien erfüllt hätten.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008