Geschäft: III. Nachtrag zur Kantonsverfassung (Zuständiges Organ für Einbürgerungsbeschlüsse)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer21.08.03
TitelIII. Nachtrag zur Kantonsverfassung (Zuständiges Organ für Einbürgerungsbeschlüsse)
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung22.8.2008
Abschluss17.5.2009
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag SP-Fraktion zu Art. 104 vom 24. November 2008
ProtokollauszugReferendumsvorlage aus der Februarsession 2009, Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn; Festlegung
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Dezember 2010
AntragAntrag der Redaktionskommission vom 16. Februar 2009
BotschaftErläuternder Bericht für die Volksabstimmung vom 17. Mai 2009
ErlassErgebnis der 2. Lesung des Kantonsrates vom 17. Februar 2009
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 22. Oktober 2008
Dokumenten AttrappeDokumentenattrappe zur Sammelbotschaft
AntragAntrag CVP-Fraktion zu Art. 104 und Art. 104a vom 24. November 2008
ProtokollauszugPA Referendumsvorlagen aus der Junisession 2010: Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn; Festlegung
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 16. Januar 2009
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 22. Oktober 2008
BotschaftBericht der vorberatenden Kommission vom 16. Januar 2009
ErlassErgebnis der 1. Lesung des Kantonsrates vom 24. November 2008
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 16. Januar 2009
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
24.11.2008Rückweisungsantrag der vorberatenden Kommission zu Art. 104106Zustimmung0Ablehnung14
24.11.2008Antrag SP-Fraktion zu Art. 10417Zustimmung86Ablehnung17
24.11.2008Ordnungsantrag Güntzel-St.Gallen106Zustimmung2Ablehnung12
24.11.2008Eintreten94Zustimmung0Ablehnung26
17.2.2009Schlussabstimmung108Zustimmung4Ablehnung8
Statements
DatumTypWortlautSession
16.2.2009Wortmeldung

Mir ist etwas wichtig und ich wusste nicht genau, ob unser Fraktionssprecher Böhi-Wil auf diesen Punkt detailliert eingeht. Bereits in der vorberatenden Kommission, aber auch heute im Kantonsrat ist gesagt worden, man müsse dann querulatorische Einsprachen verhindern. Es ist richtig, wenn Gemperle-Goldach sagt oder erwähnt, dass dies in der vorberatenden Kommission mehrfach geäussert worden ist, aber es ist der Vollständigkeit halber auch wichtig, dass darauf hingewiesen wurde, dass die Grenzziehung zwischen Einsprache und querulatorischer Einsprache nicht immer ganz einfach zu ziehen ist und dass wir deshalb darauf achten werden in der Beratung des Bürgerrechtsgesetzes, dass zumindest, wie es Böhi-Wil gesagt hat, im Zweifel für die Gültigkeit einer Einsprache zu entscheiden ist. Ich persönlich bin überzeugt, dass eine Bürgerversammlung, wenn von gleicher Seite mehrfach eine Einsprache kommt ohne grosse tiefe Begründung, diese dann auch entsprechend darüber entscheiden wird. Ich möchte einfach diesen Bericht der querulatorischen Einsprachen, gegen die man jetzt schon angehen müsse, nicht im Raum stehen lassen. Sie haben gehört, dass wir diesen Kompromiss, der vorliegt, noch mittragen können, aber eine weitere Reduktion der Bürgerrechte würden wir ablehnen.

Session des Kantonsrates vom 16. und 17. Februar 2009
16.2.2009Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 16. und 17. Februar 2009
16.2.2009Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf Art. 104 und 104a ist einzutreten.

Die SP-Fraktion kämpft seit Jahren für ein würdiges und willkürfreies Einbürgerungsverfahren. So ist es nicht Zufall, dass wir heute über eine wesentliche Veränderung im Einbürgerungsrecht beraten. Dies ist nämlich auf einen überparteilichen Vorstoss von der SP- und SVP-Fraktion zurückzuführen, welcher zum Ziel hatte, das Verfahren zu verbessern. Wenn man die Pressemitteilung zu den Nachberatungen sieht, erscheint der Eindruck, dass alles der CVP-Fraktion zu verdanken ist. Eine so einseitige Pressemitteilung habe ich im Kanton St.Gallen noch selten gesehen. Die Pressemitteilung war aber nicht nur einseitig, sie war in einem wesentlichen Punkt schlicht falsch. Die Lösung, über welche wir heute debattieren, ist alles andere als ein Konsens, es ist lediglich ein Kompromiss. Konsens heisst gemäss Lexikon «Zustimmung/Übereinstimmung/Genehmigung», ich sehe nach wie vor keine Übereinstimmung mit den Vorstellungen der SVP-Fraktion, auch stimmt dieser Vorschlag nicht wirklich für uns. Doch nun zur Würdigung des Vorschlages selbst: Das neue Gesetz bringt eine Verbesserung für einen Grossteil der Gesuchstellenden. Das lange Abstimmungsprozedere bei den unbestrittenen Gesuchen entfällt. Einsprachen müssen begründet werden, das rechtliche Gehör wird gewährt. Somit können unbegründete Vorwürfe sauber entkräftet werden. Das sind unbestrittene Verbesserungen. Auf der anderen Seite ist die Schwelle für Einsprachen sehr tief. Im Gesetz muss deshalb eine griffige Formulierung querulatorische Einsprachen, z.B. mit Schemabriefen, verhindern. Die Einsprache muss sich auf die individuellen, gesetzlichen Einbürgerungskritierien der gesuchstellenden Person beziehen, andere Einsprachen dürfen nicht zugelassen werden. Diese Meinung wurde auch in der vorberatenden Kommission mehrfach geäussert. Eine weitere Problematik besteht darin, dass diejenigen Gesuche, welche mit Einsprachen belegt sind, es tendenziell schwieriger haben werden an der Bürgerversammlung, egal, ob die Einsprachegründe widerlegt werden können oder nicht. Es besteht somit die Gefahr einer Stigmatisierung. Die SP-Fraktion ist gleich wie die FDP-Fraktion und die GRÜ-Fraktion nach wie vor der Ansicht, dass die ursprünglich in der Verfassungsdiskussion von der Regierung vorgeschlagene Lösung mit abschliessender Kompetenz beim Einbürgerungsrat das Richtige wäre. Im Wissen darum, dass eine solche Lösung zurzeit nicht mehrheitsfähig ist, wird die Mehrheit der SP-Fraktion nach Abwägung der Vor- und Nachteile der von der vorberatenden Kommission vorgeschlagenen Lösung zustimmen. Wir stellen fest, dass damit die von uns eingereichte Motion mindestens zu einer leichten Verbesserung der Situation führen wird.

Session des Kantonsrates vom 16. und 17. Februar 2009
16.2.2009Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Auf Art. 104 und 104a ist einzutreten.

Ziel des Einbürgerungsverfahrens ist es, dafür zu sorgen, dass nur geeignete Bewerberinnen und Bewerber, welche gut integriert sind und welche sich mit unserem Land identifizieren können, eingebürgert werden. Dieses Ziel darf man bei der gesamten Gesetzgebung nie aus den Augen verlieren. Die Art und Weise wie die Einbürgerung vorgenommen wird, ist lediglich Mittel zum Zweck. Das Verfahren muss drei Anforderungen genügen. Es muss erstens rechtsstaatlich sein, es muss effizient sein, und beim Einbürgerungsverfahren ist es auch seit alters her gefordert und nach schweizerischer Rechtsauffassung nötig, dass es demokratisch legitimiert ist. Diese drei Anforderungen unter einen Hut zu bringen ist nicht unbedingt eine einfache Sache. Man könnte nun versucht sein, einfach gewisse Kriterien wegzulassen. Das jetzige Verfahren ist zwar demokratisch, genügt aber rechtsstaatlichen Anforderungen nicht. Wenn wir nur den Einbürgerungsrat für zuständig erklären, dann setzen wir die Demokratie hintenan. Es versteht sich von selbst, dass in einem demokratischen Rechtsstaat sowohl die Rechtsstaatlichkeit als auch die Demokratie ihren Platz im Einbürgerungsverfahren haben müssen. Der Vorschlag der vorberatenden Kommission stellt beide Kriterien, beide Gesichtspunkte sicher. Einerseits ist die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens gewährleistet, andererseits hat bei jeder Einbürgerung das Volk entweder durch Stillschweigen oder indem es eben vom Einspracherecht Gebrauch macht, das letzte Wort. Das Einbürgerungsverfahren stellt auch nicht wesentlich höhere Anforderungen als das bisherige Verfahren, denn bis und mit Erstellung des Gutachtens ist es absolut dasselbe, und nachher ist es für die Gemeinden wesentlich effizienter und einfacher, wenn sie im eigenen Verfahren eben das rechtliche Gehör gewähren müssen, als wenn das ganze via Rekurs an das Departement geht, dann wieder zurückkommt, und dann muss man das rechtliche Gehör gewähren. Dazu ist zu berücksichtigen, dass das bisherige Verfahren von Bundesrechts wegen nicht mehr zulässig ist.

Session des Kantonsrates vom 16. und 17. Februar 2009
16.2.2009Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdebatte vor. Der Kantonsrat berät Art. 104 und 104a in erster Lesung.

Session des Kantonsrates vom 16. und 17. Februar 2009
16.2.2009Wortmeldung

Präsidentin der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die vorberatende Kommission hat an ihrer zweiten Sitzung den an der letzten Session gestellten CVP-Antrag zu Art. 104 eingehend beraten. Als Beratungsgrundlage dienen der Antrag der CVP-Fraktion, welcher nochmals ausführlich begründet wurde und ein im Voraus in Auftrag gegebenes Exposé von Dr. Markus Bucheli, Leiter der Dienststelle für Recht und Legistik in der Staatskanzlei. Darin wurde der Vorschlag auf die Rechtskonformität gegenüber der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung geprüft. Sie haben einen schriftlichen Bericht der vorberatenden Kommission vom 16. Januar 2009 und das Exposé von Dr. Markus Bucheli im Voraus der heutigen Session erhalten. Mit dem neuen Einbürgerungsverfahren wurde eine Lösung gefunden, welche die rechtsstaatlichen Anforderungen eines Verwaltungsverfahrens vollumfänglich erfüllt und gleichzeitig das Mitspracherecht der Stimmberechtigten berücksichtigt. Der Einbürgerungsrat, gemäss Verfassung paritätisch aus Mitgliedern des Gemeinderates und des Ortsbürgerrates zusammengesetzt, ist primäres Einbürgerungsorgan, welches abschliessend über die Einbürgerungen beschliesst. Die Einbürgerungsbeschlüsse werden im amtlichen Publikationsorgan publiziert und öffentlich aufgelegt. Die Stimmberechtigten erhalten die Möglichkeit, gegen den Beschluss des Einbürgerungsrates schriftlich und begründet Einsprache zu erheben. Die Einsprache ist der um das Bürgerrecht ersuchenden Person im Sinn der Gewährung des rechtlichen Gehörs bekannt zu geben. Ist die Einsprache gültig, entscheidet die Bürgerversammlung bzw. in Gemeinden mit Parlament das Gemeindeparlament über diese bestrittene Einbürgerung. Somit behält das Volk durch die Einsprachemöglichkeit das letzte Wort. Dieses Einbürgerungsverfahren garantiert die Rechtsstaatlichkeit mit der Gewährung des rechtlichen Gehörs für den Einbürgerungswilligen und einem begründeten Entscheid. Die vorberatende Kommission spricht sich für ein einheitliches Verfahren in allen St.Galler Gemeinden aus. Der vorgeschlagene Nachtrag zur Kantonsverfassung muss nun noch auf Gesetzesebene konkretisiert werden. Der Erlass eines ordentlichen Bürgerrechtsgesetzes soll nach der Volksabstimmung zügig vorangetrieben werden, damit das heute geltende Notrecht abgelöst werden kann.

Die vorberatende Kommission beantragt einstimmig, auf Art. 104 und 104a in 1. Lesung einzutreten und diesen zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 16. und 17. Februar 2009
16.2.2009Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Art. 104 und 104a ist einzutreten.

Die GRÜ-Fraktion verdankt zunächst die sorgfältige rechtliche Beurteilung des CVP-Antrags durch die Dienststelle Recht und Legistik der Staatskanzlei. Diese Beurteilung vom 9. Januar 2009 liegt dem Bericht der vorberatenden Kommission bei. Die GRÜ-Fraktion unterstützt grundsätzlich den III. Nachtrag zur Kantonsverfassung, wie er jetzt mit den Art. 104 und 104a vorliegt. Der Vorschlag zielt in die richtige Richtung und ist geeignet - wie ich dies in der Novembersession 2008 angemerkt habe -, den gordischen Knoten bei den Einbürgerungen zu durchtrennen. Die GRÜ-Fraktion begrüsst die überlegte Ausformulierung dieser Artikel und kann deshalb dieser Fassung vorbehaltlos zustimmen. Der Vorschlag nimmt einerseits Rücksicht auf die politischen Rechte und andererseits auf die rechtsstaatlichen Erfordernisse an ein faires, bundesrechtskonformes Einbürgerungsverfahren. Wie bereits in der Novembersession 2008 deklariert, hätte die GRÜ-Fraktion es grundsätzlich bevorzugt (wie auch die FDP- und die SP-Fraktion), dem Einbürgerungsrat das Recht einzuräumen, abschliessend über Einbürgerungen zu entscheiden, wie dies bei der Variante A der Vorlage unter anderem ausgeführt ist. Politisch ist dies indes kaum umsetzbar.

Session des Kantonsrates vom 16. und 17. Februar 2009
16.2.2009Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Art. 104 und 104a ist einzutreten.

Wir möchten nicht verhehlen, dass die abschliessende Zuständigkeit beim Einbürgerungsrat der FDP-Fraktion die liebste Variante gewesen wäre. Trotzdem ist uns bewusst, dass die Zweiteilung zwischen der verwaltungstechnischen und der politischen Erteilung des Bürgerrechtes in unserem Land eine lange Tradition hat. Dementsprechend werden wir den Kommissionsantrag zu Art. 104 und Art. 104a unterstützen als tragfähigen Kompromiss. So wird nämlich ermöglicht, dass einerseits entgegen den ersten Entwürfen eine einheitliche Regelung auf dem ganzen Kantonsgebiet gilt. Zweitens wird das Auflage- und Einspracheverfahren die Möglichkeit geben, ein rechtsstaatlich unbedenkliches Verfahren einzuführen und gleichzeitig die bereits gute Qualität der Einbürgerungsratsarbeit zu garantieren. Über all diesen Vorteilen aber ist eines nicht zu vergessen. Diese Regelung in der Kantonsverfassung ist nur die halbe Miete. Die Probleme sind nicht gelöst, wir verschieben die Diskussionen einfach auf die Beratungen, dann zum Einbürgerungsgesetz. Dort werden Fragen zum Verfahren der Auflage und der Einsprache zur Konkretisierung der Einsprachegründe den Umgang mit pauschalen und diskriminierenden Einsprachen uns bestimmt noch heisse Köpfe bringen. Und ganz am Schluss, aber nicht zu vernachlässigen, wird dieses Verfahren die Gemeinden zusätzlich belasten. Trotzdem sieht die FDP-Fraktion klare Vorteile in dieser Kommissionslösung.

Session des Kantonsrates vom 16. und 17. Februar 2009
16.2.2009Wortmeldung

Auch ich lege Wert auf die Feststellung, dass die Anforderungen an die Begründung nicht wahnsinnig hoch zu stellen sind, sondern die Begründung der Einsprache muss so sein, dass sie genügt, dass einerseits die einbürgerungswillige Person die Gründe kennt, warum man Einsprache erhebt, und andererseits, dass sie rechtsstaatlich ausreichen als Begründung für die entsprechende Verfügung. Aber es sollen mit Hilfe dieser Begründung nicht zusätzliche Hürden aufgebaut werden. Das wäre nicht die Meinung. Sondern es soll ein sauberes rechtsstaatliches Verfahren gewährleistet werden.

Session des Kantonsrates vom 16. und 17. Februar 2009
16.2.2009Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf Art. 104 und 104a ist einzutreten.

Bekanntlich ist das Thema Einbürgerungen ein Kernthema der SVP-Fraktion, wobei es dabei für uns drei entscheidende Elemente gibt:

  1. Die Voraussetzungen für die Einbürgerung müssen so ausgestaltet werden, dass nur geeignete Personen die schweizerische Staatsangehörigkeit erhalten können;

  2. Die Prüfung der Gesuche muss professionell und sorgfältig erfolgen, d.h. unter konsequenter Anwendung der vorgeschriebenen Kriterien;

  3. Es muss die Bürgerschaft sein, die abschliessend über Einbürgerungsgesuche entscheiden kann. Abschliessend im Sinn der Zuständigkeit, da ja unter gewissen Umständen die Möglichkeit besteht, den Rechtsweg einzuschlagen.

Punkt 1: D.h. die Eignungsvoraussetzungen sind nicht Gegenstand der heutigen Beratungen, aber ich möchte die Gelegenheit wahrnehmen, um daran zu erinnern, dass die Revision des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes inhaltlich für uns eine sehr grosse Bedeutung hat und dass wir uns in unserem Sinn dafür einsetzen werden, wenn die entsprechende Botschaft zum Bürgerrechtsgesetz vorliegt.

Punkt 2: Prüfung der Gesuche. Hier geht es einmal darum, dass der Einbürgerungsrat Zugang zu allen relevanten Daten der Gesuchsteller hat. Zu diesem Thema wurden verschiedene parlamentarische Vorstösse eingereicht und wir gehen davon aus, dass der Informationsaustausch zwischen den zuständigen Stellen bald einwandfrei funktionieren wird. Schliesslich müssen alle relevanten Informationen auch tatsächlich vom Einbürgerungsrat bei der Prüfung der Gesuche einbezogen werden.

Punkt 3: Wer entscheidet abschliessend über die Gesuche im Rahmen der ordentlichen Einbürgerungen. Damit komme ich zum III. Nachtrag zur Kantonsverfassung. Vorher aber möchte ich eine kleine Klammerbemerkung anbringen, und zwar in Bezug auf die Medienmitteilung, die nach der Sitzung der vorberatenden Kommission veröffentlicht wurde. Ich bin gleicher Meinung wie Gemperle-Goldach. Die Medienmitteilung vermittelt den Eindruck, dass es allein die CVP-Fraktion gewesen sei, welche die ultimative Lösung gefunden hat. So stimmt das natürlich nicht. Ausserdem ist es absolut unangebracht, dass aus einer Medienmitteilung einer vorberatenden Kommission praktisch eine Pressemitteilung einer Partei wird. Solche sind in Zukunft zu verhindern. Die Mitglieder der SVP-Fraktion werden in den vorberatenden Kommissionen entsprechende Vorkehrungen treffen.

Die SVP-Fraktion hat sich sehr intensiv mit der Vorlage und den Anträgen der vorberatenden Kommission auseinandergesetzt. Wir waren uns einig, dass die Veröffentlichung der Einbürgerungsgesuche ein wichtiger Schritt hin zu einer verbesserten Transparenz bedeutet. Besonders in städtischen Gebieten, wo die Parlamente über Einbürgerungen beschliessen und wo die Bürgerinnen und Bürger bisher durch die Presse lediglich zur Kenntnis nehmen konnten, dass eine bestimmte Zahl von Einbürgerungsgesuchen vom Stadtparlament durchgewinkt wurde. Dies im Gegensatz zu Gemeinden mit Bürgerversammlung, wo die Stimmberechtigten immerhin nicht nur wissen, wann über Einbürgerungsgesuche beschlossen werden soll, sondern auch, wer eingebürgert werden soll. In Bezug auf die Möglichkeit zu einer begründeten Einsprache wird es sehr wichtig sein, dass wir im Bürgerrechtsgesetz die Verfahrensbestimmungen so ausgestalten, dass sie bürgerfreundlich sind. Das gilt nicht nur für die Einsprachefrist, sondern auch betreffend die Voraussetzungen für die Gültigkeit der Einsprache, die nicht so hoch angesetzt werden dürfen, dass man einen Anwalt braucht, um eine gültige Einsprache zu formulieren. Die SVP-Fraktion wird alles daransetzen zu verhindern, dass die neue Möglichkeit zur Einsprache gegen Beschlüsse des Einbürgerungsrates zu einer politischen Mogelpackung wird. Wir haben in unserer Fraktion insbesondere auch die Frage der Zuständigkeit der Bürgerversammlung bei der Erteilung des Bürgerrechts kontrovers diskutiert. Für die meisten von uns ist die Variante, dass der Einbürgerungsrat über die Erteilung des Bürgerrechts beschliesst und dass die Bürgerversammlung, bzw. das Gemeindeparlament die Instanz ist, die über umstrittene Gesuche abschliessend entscheidet mit dem Grundsatz, dass die Bürgerschaft das letzte Wort haben muss, vereinbar.

Session des Kantonsrates vom 16. und 17. Februar 2009
16.2.2009Wortmeldung

Einige von Ihnen erinnern sich vielleicht: Im Jahr 1996 haben wir mit der Diskussion zur Kantonsverfassungsrevision begonnen, und damals war dieses Thema Einbürgerungen ein grosses Thema, das uns intensiv beschäftigt hat. Sie erinnern sich auch, die Regierung hatte schon damals die gleiche Meinung vertreten, dass es eigentlich sachgerecht und politisch gut wäre, wenn die Einbürgerungsräte die abschliessende Kompetenz in diesem Themenbereich hätten. Trotzdem macht die Regierung auch einen Schritt auf die erarbeitete Lösung zu und unterstützt den tragbaren Kompromiss, wie er heute vorliegt. In den letzten 13 Jahren hat sich sehr vieles verändert. Einerseits hat sich die Bundesgesetzgebung verändert. Es gab Bundesgerichtsentscheide, die das Verfahren und die Rechtmässigkeit in den politischen Abläufen wesentlich beeinflusst haben. Wir hatten aber auch in unserem Kanton verschiedene Erfahrungen, die, wenn wir jetzt diesen Schritt gemeinsam machen in diese Kompromisslösung, doch eine wesentliche Verbesserung abgeben. Diejenigen Bürgerversammlungen, die heute bei der jetzigen Praxis über Einwände diskutieren, da wird immer das rechtliche Gehör der einbürgerungswilligen Person verletzt. Das ist ein Grundsatz, der in einem Rechtsstaat fast nicht zu ertragen ist. Ich glaube, mit diesem Kompromiss haben wir in diesem Punkt jetzt einen wichtigen Schritt machen können. Ich gebe zu - da möchte ich Huser-Rapperswil-Jona eine Antwort geben -, dass wir mit der Gesetzgebung, die nach einer hoffentlich erfolgreichen Volksabstimmung erarbeitet werden muss, dass dort dann die Umsetzungsfrage, wie wir umgehen mit diesen Einsprachemöglichkeiten, eine wesentliche Bedeutung hat. Ich gehe auch davon aus, dass man in Bezug auf die Bürgerfreundlichkeit, wie sie die SVP-Fraktion erwähnt, dass man auch die einbürgerungswilligen Menschen als Bürger ansieht und dafür sorgt, dass es ein Verfahren gibt, das den Menschenrechten gerecht wird und dem Rechtsstaat Genüge getan wird. Insofern unterstütze ich im Namen der Regierung diesen gefundenen Kompromiss. Ich denke, es war ein langer Weg bis zu dieser pragmatischen Lösung. Ich glaube, wir haben trotzdem mehr als vorher und ich bitte Sie daher, dem zuzustimmen. Ich hoffe natürlich auch, dass Sie dann mithelfen in einer Volksabstimmung möglichst bald die Grundlage dafür zu legen, dass dieses Einbürgerungsthema doch einige Schritte weitergeführt wird und wir in unserem Kanton diese Praxis erarbeiten können und aus den Schlagzeilen dieses sehr sensiblen wichtigen Bereichs kommen.

Session des Kantonsrates vom 16. und 17. Februar 2009
17.2.2009Wortmeldung

Präsidentin der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten. Ich habe aber noch eine redaktionelle Korrektur: Sie finden in der Botschaft der Regierung auf S. 26 unter II. Dieser Satz muss jetzt gestrichen werden, da er sich auf die alte Fassung des Art. 104 bezieht.

Session des Kantonsrates vom 16. und 17. Februar 2009
17.2.2009Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 16. und 17. Februar 2009
24.11.2008Wortmeldung

Der Antrag der CVP-Fraktion ist an die vorberatende Kommission zurückzuweisen.

Der Antrag hat auch aus Sicht der FDP-Fraktion bestimmte Überlegungen, die es wert sind, diese nochmals näher zu prüfen und anzuschauen. Wir haben hier ein so wichtiges Geschäft vor uns, dass wir uns nicht leisten können, hier jetzt einen Entscheid zu fällen. Ich bitte Sie, aus politischen Überlegungen, die ich Ihnen bereits in meinem Eintretensvotum mitgeteilt habe, darauf zu verzichten, die absolute Zuständigkeit beim Einbürgerungsrat zu belassen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008
24.11.2008Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf den II. Nachtrag zur Kantonsverfassung ist nicht einzutreten, und auf den III. Nachtrag zur Kantonsverfassung ist einzutreten.

Der Entwurf zum II. Nachtrag zur Kantonsverfassung erfüllt zwar einen Motionsauftrag des Kantonsrates vom 20. Februar 2007, die Regierung aber beantragte Nichteintreten auf die Vorlage. Die FDP-Fraktion unterstützt die von der Regierung in ihrem Bericht angeführten Argumente und beantragt Ihnen ebenfalls, in Übereinstimmung mit dem Antrag der vorberatenden Kommission, auf die Vorlage nicht einzutreten. Für die FDP-Fraktion sind insbesondere folgende Aspekte für den Entscheid gegen ein Proporzwahlverfahren ausschlaggebend: 1. Die neue Kantonsverfassung ist erst seit 2003 in Kraft, anlässlich der Verfassungsrevision wurde die Bedeutung und Stellung der Ortsgemeinden ausgiebig diskutiert. Ergebnis war ein klares Bekenntnis zu Ortsgemeinden, wobei solche, welche weder Vermögen haben noch öffentliche Aufgaben erfüllen, aufzulösen seien. Das hat seit Vollzugsbeginn auch verschiedentlich stattgefunden. Es besteht aus Sicht der FDP-Fraktion kein Grund, den Ortsgemeinden eine Kernaufgabe zu entziehen bzw. deren Einfluss im Einbürgerungsverfahren zu marginalisieren, zumal schon bei der Verfassungsrevision das Verfahren für die Erteilung des Gemeinde- und Kantonsbürgerrechts geändert wurde. Politische und Ortsgemeinden sollen künftig bei dieser Aufgabe zusammenwirken. Diese paritätische Mitwirkung wäre nicht mehr gewährleistet. 2. Das Proporzwahlverfahren wird dort, wo sich mehrere Ortsgemeinden auf dem Gebiet der selben politischen Gemeinde befinden, zu aufwendigen Wahlverfahren. Das heisst, mehrere Wahlzettel und Wahlgänge, sehr viel Administration führen, zu beachten ist die unterschiedliche Wahlhürde und das unterschiedliche Stimmengewicht, z.B. Ortsgemeinde zweifach. Sollte das Parlament entgegen den Anträgen von vorberatender Kommission und Regierung eintreten auf die Vorlage, werden wir in der Spezialdiskussion zu einzelnen Punkten im Detail noch Stellung nehmen.

Beim III. Nachtrag zur Kantonsverfassung, also die Regelung der Zuständigkeit für Einbürgerungsbeschlüsse, wäre aus Sicht der FDP-Fraktion eine klar beim Einbürgerungsrat liegende Zuständigkeit für alle Gemeinden vorzuziehen. Die Chancen der Durchsetzbarkeit einer solchen «Radikalkur» in der obligatorischen Volksabstimmung über die Verfassungsänderung schätzt die FDP-Fraktion angesichts der momentanen politischen Lage fraglich ein. Aus diesem Grund beantragen wir Ihnen Eintreten und Gutheissung der Vorlage gemäss Antrag der vorberatenden Kommission, in dem die Bürgerschaft das Einbürgerungswesen gänzlich an den Einbürgerungsrat delegieren kann. Kurz noch ein Wort zum Vorschlag der CVP-Fraktion. Ich habe diesen Antrag noch nicht vorliegen, ich würde dann aber im Rahmen der Spezialdiskussion beliebt machen, dass wir diese Vorgehensweise an die Kommission zurückweisen, damit es da nicht zu Schnell- oder Hüftschüssen im Einbürgerungswesen kommt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008
24.11.2008Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Auf den II. Nachtrag zur Kantonsverfassung ist nicht einzutreten, und auf den III. Nachtrag zur Kantonsverfassung ist einzutreten.

Mit dem II. Nachtrag zur Kantonsverfassung würde eine neue, überaus mitgliederstarke Einbürgerungsbehörde geschaffen, welche nach Auffassung der CVP-Fraktion schlicht und einfach überflüssig ist, welche es nicht braucht. Zum einen bewährten sich die bisherigen Einbürgerungsräte und machten ihre Arbeit durchwegs positiv und gut, zum andern stellt sich die Frage, ob eine neue Behörde wirklich im Trend der Zeit liegt. Ich meine, Sie müssen rechnen zehn Mitglieder, und wenn man mit 85 Gemeinden nach gewissen Fusionen rechnet, werden das 850 neue Politikerinnen und Politiker im Kanton. Das ist nach unserer Auffassung nicht zu vertreten. Ungeeignet erscheint uns auch das Proportionalwahlverfahren für eine Exekutivbehörde, hat sich doch für solche Behörden das Majorzverfahren bestens bewährt. Weiter ist in Betracht zu ziehen, dass durch den II. Nachtrag zur Kantonsverfassung die Ortsgemeinden aus dem Einbürgerungsverfahren ausgeschaltet würden, obwohl mit dem Einbürgerungsverfahren auch das Bürgerrecht der Ortsgemeinden erteilt wird. Auch das ist nach unserer Auffassung nicht sachgerecht. Dann scheint es uns ebenfalls wichtig zu sein, dass man auf geeignete Art und Weise die Mitsprache des Volkes beibehält, ist doch das Einbürgerungsverfahren nach schweizerischer Auffassung, auch wenn es das Bundesgericht und gewisse Juristinnen und Juristen anders sehen, kein reiner Verwaltungsakt, sondern hat immer auch noch eine politische Komponente. Dann kommt ein weiterer Faktor dazu: Wesentlich dafür, dass keine ungeeigneten Personen eingebürgert werden, ist nicht ein möglichst grosser und repräsentativer Rat, sondern eine gründliche Abklärung der Einbürgerungsvoraussetzungen im Verwaltungsverfahren, und nur wenn diese Überprüfung sachgerecht stattfindet, können Fehlentscheide verhindert werden. Deshalb sind wir der Auffassung, dass andere Lösungen gesucht werden müssen als der Scheinkonsens des II. Nachtrages. Mit Bezug auf den III. Nachtrag sind wir der Auffassung, dass es sich grundsätzlich um eine zweckmässige und pragmatische Lösung handelt, die allerdings noch verbesserungsfähig ist. In der Spezialdiskussion werden wir einen entsprechenden Antrag stellen, der jetzt gerade im Druck ist und dann ausgeteilt werden soll. Dieser Antrag ist das Produkt der fraktionsinternen Diskussion und sollte Regierungsrätin Hilber helfen, zwei weitere Sorgen loszuwerden, und wir hoffen dementsprechend, dass er sowohl bei ihr als auch bei Ihnen Anklang finden wird. In diesem Sinn bitte ich Sie nochmals, den II. Nachtrag in die wohlverdiente Versenkung verschwinden zu lassen und dem III. Nachtrag zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008
24.11.2008Wortmeldung

Ratspräsident: Zu Gemperle-Goldach: Das wollte ich auch so vorsehen. Aber jetzt steht der Ordnungsantrag Güntzel-St.Gallen zur Diskussion. Zwar sieht er anders aus, dass wir über den Antrag der SP-Fraktion abstimmen. Sie haben richtig gesagt. Ich habe das vorher so vorgesehen, dass ich rein über die Rückweisung abstimmen wollte. Aber Güntzel-St.Gallen hat einen Ordnungsantrag gestellt, dass der Antrag der SP-Fraktion eben trotzdem auch heute entschieden wird.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008
24.11.2008Wortmeldung

stellt den Ordnungsantrag, über den Antrag der SP-Fraktion zu Art. 104 jetzt abzustimmen.

Wenn das erledigt ist, dann müssen wir uns damit in der vorberatenden Kommission nicht ein drittes und ein viertes Mal befassen. Es sind zwei konträre Richtungen. Dann wissen wir wenigstens, was schon in der vorberatenden Kommission beraten und entschieden wurde, was für mich mit dem Antrag der CVP-Fraktion überhaupt nichts mehr zu tun hat, dann erledigt ist. Ich bitte Sie, im Sinne eines Ordnungsantrages über den Antrag der SP-Fraktion abzustimmen, dann über Rückweisung abzustimmen, sofern der Antrag der CVP-Fraktion weiterverfolgt werden soll.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008
24.11.2008Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf den II. Nachtrag zur Kantonsverfassung ist nicht einzutreten, und auf den III. Nachtrag zur Kantonsverfassung ist einzutreten.

Zuerst zum II. Nachtrag zur Kantonsverfassung. Wir haben uns sehr intensiv mit dieser Vorlage auseinandergesetzt, da es sich ja bekanntlich um eines dieser Themen handelt, die wir als Kernthemen bezeichnen. Einerseits wäre es uns ein Anliegen, dass die Mitglieder des Einbürgerungsrates spezifisch für ihre Funktion gewählt werden könnten. Dies, um dem Einbürgerungsrat eine grössere demokratische Legitimation zu geben. Auf der andern Seite stellen wir fest, dass die Proporzwahl der Einbürgerungsräte zur Folge hätte, dass die Ortsgemeinden nicht mehr von Amtes wegen Teil des Einbürgerungsrates wären, sondern dass sie sich wie alle andern Mitglieder dieses Rates, des Einbürgerungsrates, einer Wahl stellen müssten. Das ist zwar an sich nicht wirklich problematisch, aber im Hinblick auf die traditionelle Stellung der Ortsgemeinden eigentlich nicht wünschenswert. Aus diesem Grund unterstützt die SVP-Fraktion den Antrag der vorberatenden Kommission, auf den II. Nachtrag zur Kantonsverfassung nicht einzutreten.

Nun zum III. Nachtrag zur Kantonsverfassung. Die SVP-Fraktion erachtet es als notwendig, dass es grundsätzlich in der Kompetenz der Bürgerversammlung sein sollte, abschliessend über Einbürgerungsgesuche zu beschliessen. Abschliessend im Sinne des administrativen Prozederes. Sollte eine Gemeinde allerdings wünschen, dass diese Aufgabe vom Einbürgerungsrat übernommen werden soll, muss sie die Möglichkeit haben, das in der Gemeindeordnung dementsprechend so zu bestimmen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008
24.11.2008Wortmeldung

Kommissionspräsidentin: Auch ich möchte das Vorgehen so unterstützen, dass wir über den Antrag der SP-Fraktion jetzt abstimmen. Wenn der nämlich wider Erwarten durchkäme, dann wäre der Antrag der CVP-Fraktion vom Tisch und wir müssten uns nicht noch einmal treffen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008
24.11.2008Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-Fraktion Rückweisung an die Regierung.

Dies ist natürlich nicht ganz zufällig. Die Motion, aufgrund welcher diese beiden Vorlagen ausgearbeitet wurden, ist von Lukas Reimann und mir zusammen eingereicht worden. Dass ich mit einem Hardliner der SVP-Fraktion beim Ausländerrecht einen Vorstoss eingereicht habe, hat nur mit dem gemeinsamen Wunsch zu tun, die aktuelle unbefriedigende Situation mit den Einbürgerungsverfahren zu entpolitisieren. Mit einem durch Proporz gewählten Einbürgerungsrat könnte sich eine klare Mehrheit der SVP-Fraktion hinter eine Lösung stellen, mit welcher der Einbürgerungsrat definitiv über das Bürgerrecht entscheidet, rechtliche Schritte gemäss Bundesrecht natürlich vorbehalten. Somit wären diese unwürdigen Verfahren an den Bürgerversammlungen definitiv vom Tisch, welche dem Art. 15c des nationalen Bürgerrechtsgesetzes diametral widersprechen. Dieser verlangt nämlich, dass die Privatsphäre beachtet wird. Die Regierung hat mit dem II. Nachtrag den Motionsauftrag erfüllt. Gleichzeitig empfiehlt sie aber auf diesen nicht einzutreten. Die SP-Fraktion kann die Argumente der Regierung nachvollziehen. Auch für uns ist es störend, wenn die Ortsbürgergemeinden in den Einbürgerungsräten nicht mehr oder nur auf Umwegen vertreten sind, trotzdem haben sie Bürgerrechte zu erteilen. Eine solche Lösung ist auch aus grundsätzlichen Überlegungen falsch. Wir sind aber der Meinung, dass ein wirklicher Lösungsansatz nicht geprüft wurde. Mit der Entflechtung des Gemeindebürgerrechtes und des Ortsbürgerrechtes könnte dieses Problem elegant gelöst werden. Diese Praxis gilt übrigens in diversen Kantonen. Wir sind uns bewusst, dass im Rahmen der Verfassungsdiskussion ein solches Verfahren abgelehnt wurde. Es gibt aber kaum ein Gebiet, in welchem sich in den letzten Jahren so viel im Umfeld geändert hat. Somit kann oder muss man bereits wenige Jahre nach der Inkraftsetzung der neuen Verfassung diesen Lösungsansatz prüfen. Eine solch grundlegende Änderung darf natürlich nicht umgesetzt werden, ohne dass alle wichtigen Anspruchsgruppen eine Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Deshalb hat die SP-Fraktion in der Kommission den Antrag gestellt, die Beratung auszusetzen, die Regierung zu beauftragen, eine solche Lösung mit allenfalls verschiedenen Varianten in die Vernehmlassung zu geben und diese geänderte Botschaft dann wieder in den Kantonsrat zu bringen. Die Kommission hat dieses Vorgehen leider abgelehnt. Der dritte Nachtrag bringt eine leichte Verbesserung gegenüber der heutigen Lösung. Über das Gemeinde- und das Ortsbürgerrecht kann der Einbürgerungsrat direkt beschliessen, sofern dies in der Gemeindeordnung so vorgesehen ist. Mit dem Antrag auf dem gelben Blatt wird der Vorschlag wieder verschlechtert, weil dies nicht dem Normalfall entspricht. Trotz dieser Möglichkeit zur gewünschten Lösung des Problems wird dem Grundanliegen der Motion nicht Rechnung getragen, die Entpolitisierung ist nicht erreicht, die unwürdigen Entscheide vor der Bürgerversammlung sind weiterhin vorgesehen. Das kann nicht die Lösung sein. Die SP-Fraktion beantragt Ihnen somit Rückweisung der Vorlage (das grau Blatt wurde soeben verteilt), verbunden mit dem Auftrag an die Regierung, eine Vorlage auszuarbeiten, in welcher das Gemeinde- und das Ortsbürgerrecht entkoppelt werden. Nur somit lässt sich der Motionsauftrag erfüllen. Falls dieser Rückweisung nicht stattgegeben wird, lehnen wir den II. Nachtrag ab. In diesem Fall stimmen wir dem III. Nachtrag zu, obwohl er nur eine leichte Verbesserung bedeutet. Wir würden aber den Antrag stellen, in Art. 104 die Möglichkeit, die Zuständigkeit des Einbürgerungsrates an die Bürgerversammlung zu übertragen, zu streichen. Mit dieser Variante wäre die Motion dahin gehend erfüllt, dass der Einbürgerungsrat abschliessend entscheidet, allerdings ohne Änderung der Wahl des Einbürgerungsrates.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008
24.11.2008Wortmeldung

Ratspräsident: Damit liegt ein weiterer Antrag zu Art. 104 zur Diskussion vor. Ich habe eine Frage an die Präsidentin der vorberatenden Kommission: Habe ich richtig verstanden, dass Sie bereit sind, den Artikel zurückzunehmen, d.h. wir entscheiden über diesen Artikel, also wir stimmen darüber ab und sind allfällig bereit, diesen in die 2. Lesung zur Beratung mit aufzunehmen?

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008
24.11.2008Wortmeldung

Ratspräsident: Ich möchte verfahrungsmässig jetzt wie folgt vorgehen: Ich stimme eigentlich nur über den Rückweisungsantrag zu Art. 104 ab, weil der Ball nachher bei der vorberatenden Kommission liegt, diesen zu beraten und dem Kantonsrat einen Vorschlag vorzulegen. Wenn dem Rückweisungsantrag zugestimmt wird, dann sind die weiteren Anträge zu diesem Artikel vom Tisch, und die vorberatende Kommission wird das Geschäft zurücknehmen und dann dem Kantonsrat wieder einen Vorschlag unterbreiten.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008
24.11.2008Wortmeldung

Kommissionspräsidentin: Es ist wirklich so, wie es Ritter-Altstätten gesagt hat. Die vorberatende Kommission hat von diesem neuen Entwurf des Art. 104 keine Kenntnis. Wir konnten darum das Geschäft auch nicht vorberaten. Es müsste allenfalls die Frage gestellt werden, ob wir das sogar in der vorberatenden Kommission dann nochmals beraten sollten auf die 2. Lesung.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008
24.11.2008Wortmeldung

Ratspräsident: Entschuldigen Sie, dann habe ich Sie falsch verstanden, weil Sie, gesamthaft betrachtet, nochmals Art. 104 angeführt haben.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008
24.11.2008Wortmeldung

Ich habe genau dazu Stellung genommen und gesagt, dass ich das unterstütze von Güntzel-St.Gallen. Also dass wir heute über diesen Antrag abstimmen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008
24.11.2008Wortmeldung

Der Artikel ist an die vorberatende Kommission zurückzuweisen.

Ich denke, es lohnt sich, dass wir das noch einmal vertiefen und auch prüfen lassen in Bezug auf die Rechtmässigkeit. Ich glaube, Ritter-Altstätten hat mit seiner grossen Verfassungskompetenz bestimmt gute Sonntagsarbeit geleistet. Aber ich denke, es würde sich lohnen, das noch einmal anzusehen und das vor allem auch in der vorberatenden Kommission zu diskutieren. Wenn wir gemeinsam weitere Schritte machen können, die das Verfahren unterstützen, dann müssen wir gemeinsam Interesse daran haben.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008
24.11.2008Wortmeldung

Auch ich betrachte es als richtig, dass wir zuerst über unseren Antrag noch abstimmen. Ich denke, wenn wir ihn jetzt in die vorberatende Kommission zurückweisen, dann müssen wir Art. 104 gesamthaft nochmals diskutieren. Dann müssen auch andere Lösungen möglich sein. Wir hätten nämlich heute noch einen Eventualantrag gestellt zu diesem Artikel. Diesen stellen wir nicht, weil ich es richtig finde, dass wir die ganze Thematik nochmals diskutieren.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008
24.11.2008Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdebatte vor.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008
24.11.2008Wortmeldung

Präsidentin der vorberatenden Kommission: Auf den II. Nachtrag zur Kantonsverfassung ist nicht einzutreten, und auf den III. Nachtrag zur Kantonsverfassung ist einzutreten.

Die vorberatende Kommission hat den II. und den III. Nachtrag zur Kantonsverfassung Proporzverfahren für die die Wahl des Einbürgerungsrates und Zuständiges Organ für Einbürgerungsbeschlüsse am 22. Oktober 2008 beraten. An dieser Sitzung nahmen nebst den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Departement des Innern auch Dr. Markus Bucheli vom Kompetenzzentrum Legistik der Staatskanzlei teil. Zu Beginn der Sitzung wurden in einem Informationsteil die beiden Vorlagen vonseiten des Departementes nochmals kurz vorgestellt. Die Regierung setzte den Motionsauftrag, die Einbürgerungsräte durch das Volk im Proporzwahlverfahren zu wählen und an diese Einbürgerungsräte die abschliessende Kompetenz zur Beschlussfassung über die Einbürgerung zu delegieren, im II. Nachtrag zur Kantonsverfassung um. Dabei machte sie bereits im Bericht auf die Konsequenzen des Proporzverfahrens im Bezug auf die Ortsgemeinden aufmerksam, die paritätische Zusammensetzung der Einbürgerungsräte mit Mitgliedern aus dem Gemeinderat und dem Ortsbürgerrat wäre infolge der Kompliziertheit des Wahlverfahrens fast nicht möglich. Die Mitwirkung der Ortsgemeinden beim Einbürgerungsverfahren wurde bei der Verfassungsrevision im Jahre 2001 aber klar befürwortet. Würde jetzt darauf verzichtet, käme es für die Ortsgemeinden zu Zwangsmitgliedschaften ohne deren Mitwirkung. Dies ist aus demokratischer Sichtweise nicht vertretbar. Die Regierung beantragte daher dem Kantonsrat Nichteintreten auf die Vorlage. Die Änderungen des eidgenössischen Bürgerrechtsgesetzes, welche aufgrund der Ablehnung der Volksinitiative für demokratische Einbürgerungen als Gegenentwurf von den eidgenössischen Räten beschlossen wurden, veranlassten den Regierungsrat im III. Nachtrag zur Kantonsverfassung, die Einbürgerungskompetenz an den Einbürgerungsrat zu delegieren. Die politische Gemeinde kann in der Gemeindeordnung die Zuständigkeit an die Bürgerversammlung oder das Gemeindeparlament übertragen. Die Vorgaben des eidgenössischen Bürgerrechtsgesetzes, dass jeder Einbürgerungsentscheid einer Begründungspflicht unterliegt, und die Zulässigkeit der subsidiären Verfassungsbeschwerde an das Bundesgericht bei ordentlichen Einbürgerungen besteht, erschweren ein ordentliches Verfahren an einer Bürgerversammlung. Die vorberatende Kommission führte die Eintretensdebatte über beide Vorlagen gleichzeitig. Die Verkomplizierung der Bestellung der Einbürgerungsräte im Proporzverfahren und die Aushebelung der Ortsgemeinden im Einbürgerungsverfahren waren Gründe, dass die vorberatende Kommission mit 12:5 Stimmen auf den II. Nachtrag nicht eingetreten ist. Eine Volkswahl, sowohl im Proporz- als auch im Majorzverfahren, wäre nach Meinung der Mehrheit der Kommission unverhältnismässig und nicht gerechtfertigt. Die geltende Regelung, die mit der neuen Kantonsverfassung am 1. Januar 2003 eingeführt wurde, habe sich bewährt und solle deshalb beibehalten werden. Über einen Antrag, die Kommission solle dem Kantonrat beantragen, die Diskussion über die Vorlagen auszusetzen sowie diese an die Regierung zurückzuweisen und eine Nachtragsbotschaft über die Entkoppelung des Gemeindebürgerrechts und des Ortsbürgerrechts in Auftrag zu geben, darüber wurde nur konsultativ abgestimmt und klar abgelehnt. Die Kommission führte trotz des Nichteintretensentscheides die Spezialdiskussion des II. Nachtrages durch und stellt auf dem gelben Blatt die beschlossenen Eventualanträge im Falle eines heutigen Eintretens des Kantonsrates auf diese Vorlage. Zwei wesentliche Änderungen gegenüber der Vorlage der Regierung wurden beschlossen. Die Präsidentin oder der Präsident des Einbürgerungsrates soll nicht im Majorzwahlverfahren gewählt werden, sondern ebenfalls im Proporzwahlverfahren. Der Einbürgerungsrat konstituiert sich selbst und bezeichnet aus der Mitte seiner Mitglieder das Präsidium. Ebenfalls wurde die Mindestanzahl von Ratsmitgliedern von sechs auf zehn Mitglieder erhöht, damit eine Proporzwahl überhaupt richtig durchgeführt werden könnte. Auf den III. Nachtrag ist die Kommission mit 11:6 Stimmen eingetreten. Die Delegation der Einbürgerungskompetenz an den Einbürgerungsrat mit der Möglichkeit der politischen Gemeinde in der Gemeindeordnung, eine Delegation an die Bürgerversammlung bzw. an das Gemeindeparlament vorzunehmen, wurde von der Kommission mit 13:3 Stimmen abgeändert. In der Kantonsverfassung soll diese Einbürgerungskompetenz der Bürgerversammlung bzw. dem Gemeindeparlament zugeteilt werden, und die politische Gemeinde kann durch Änderung der Gemeindeordnung diese Kompetenz an den Einbürgerungsrat delegieren. Ein Antrag, dass der Einbürgerungsrat abschliessend die Kompetenz für die Einbürgerungsbeschlüsse erhält, wurde klar abgelehnt. In der Schlussabstimmung beantragt Ihnen die vorberatende Kommission mit 11:3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, auf den II. Nachtrag zur Kantonsverfassung «Proporzverfahren für die Wahl des Einbürgerungsrates» nicht einzutreten, und unterbreitet Ihnen die Eventualanträge auf dem gelben Blatt, falls der Kantonsrat auf die Vorlage trotzdem eintreten wird. Weiter beantragt die vorberatende Kommission mit 15:0 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf den III. Nachtrag zur Kantonsverfassung «Zuständiges Organ für Einbürgerungsbeschlüsse» einzutreten und den Anträgen der Kommission auf dem gelben Blatt zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008
24.11.2008Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf den II. Nachtrag zur Kantonsverfassung ist nicht einzutreten, und auf den III. Nachtrag zur Kantonsverfassung ist einzutreten.

Die GRÜ-Fraktion dankt zunächst für die sorgfältige Ausarbeitung der beiden Vorlagen. Bereits bei der Totalrevision der Kantonsverfassung sind die Themenstellung der Ortsgemeinden sowie Einbürgerungen zentral gewesen. Die heutigen Vorlagen haben deshalb einen Zusammenhang mit den damals geführten Diskussionen. Man hat sich damals klar für die aktuell geltende Stellung der Ortsgemeinden ausgesprochen. Gleichzeitig ist jedoch Handlungsbedarf beim Einbürgerungsverfahren festgestellt worden. Aus damaliger Sicht ist indes wichtig gewesen, dass das Einbürgerungsverfahren vereinfacht wird. Verfahren sollten demokratisch verträglich und miliztauglich sein. Im Weiteren ist zu vermeiden, dass in emotional verlaufenden Einbürgerungsverfahren wegen Verfahrensfehlern oder Nichtanwendung rechtsstaatlicher Normen Zwangseinbürgerungen vorzunehmen sind.

Um eine Vorlage zu beurteilen, sind verschiedene Überlegungen anzustellen. Erstens stellt sich die Frage, ob das vorgesehene Verfahren für die Wahl der Einbürgerungsräte tatsächlich demokratischer und ob dieses Verfahren einfach und klar ist. Zweitens ist zu klären, mit welchen Kompetenzen ein Einbürgerungsrat inskünftig auszustatten ist. Drittens ist die Rolle der Ortsgemeinden zu prüfen, wenn sie neue Mitglieder ohne deren Mitsprache zugeteilt bekämen.

Auf den II. Nachtrag zur Kantonsverfassung ist nicht einzutreten. Die Beweggründe der Motionäre sind durchaus nachvollziehbar und verständlich. Im Übrigen hat Ritter-Altstätten das Wesentliche gesagt, weshalb ich das nicht mehr wiederholen werde. Die GRÜ-Fraktion wird auf den II. Nachtrag zur Kantonsverfassung nicht eintreten.

Letztlich läuft alles auf die Frage hinaus: Braucht es tatsächlich nebst Stadt- und Gemeinderäten, Schulräten, Ortsverwaltungsräten, Waldräten auch noch Einbürgerungsräte, die lediglich als verfahrensleitende Beschlussorgane für Einbürgerungen der politischen Gemeinden zuständig sind? Es wäre einfacher, transparenter und ehrlicher, wenn die heutigen Einbürgerungsräte (eine Kommission der Exekutive) das Recht erhielten, abschliessend über Einbürgerungen befinden zu können; deshalb ist auf den II. Nachtrag zur Kantonsverfassung nicht einzutreten.

Die GRÜ-Fraktion unterstützt grundsätzlich diesen III. Nachtrag zur Kantonsverfassung. Im Übrigen erachtet es die GRÜ-Fraktion als richtig, dem Einbürgerungsrat das Recht einzuräumen, über Einbürgerungen zu entscheiden. Demnach bevorzugt die GRÜ-Fraktion die Variante A. Politisch realisierbar ist jedoch die Variante Cl, wie sie die Regierung vorschlägt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008
24.11.2008Wortmeldung

Auf den II. Nachtrag zur Kantonsverfassung ist nicht einzutreten, und auf den III. Nachtrag zur Kantonsverfassung ist einzutreten. Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Die verschiedenen Voten haben gezeigt, dass uns trotz unterschiedlicher Konzepte, wie wir das Problem lösen können, doch etwas verbindet. In allen Voten habe ich gehört, dass Handlungsbedarf da ist, dass man mit der jetzigen Regelung nicht glücklich ist, und es hat sich aber auch gezeigt, dass wir in der Lage sind, dies mit sachlichen Argumenten zu diskutieren. Dafür möchte ich Ihnen danken und ich hoffe, dass wir den gezeichneten Weg weiterentwickeln können. Die Regierung hat auf ein rotes Blatt verzichtet für den III. Nachtrag, obwohl ihre eigene Vorstellung mit dem Antrag der Regierung nicht umgesetzt werden kann, und zwar aus dem Grund, dass die Regierung sieht, dass wir uns annähern konnten, dass wir den kleinsten gemeinschaftlichen Nenner gefunden haben, um in dieser schwierigen Situation einen Weg zu finden. Schwierig wird die Situation daher, weil auf Bundesgesetze eben verschiedene Normen neu gesetzt worden sind und die Gemeindebehörden kaum mehr Handlungsspielraum haben, wenn wir nicht diesen ganz kleinen Schritt machen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008
24.11.2008Wortmeldung

Kommissionspräsidentin: Ich habe es bereits im Eintretensvotum berichtet, dass die Kommission über diesen Antrag auf Rückweisung der SP-Fraktion diskutiert hat und dann in einer Konsultativabstimmung ein klares Resultat gebildet hat. Sie hat nämlich diesen Rückweisungsantrag mit 15:2 Stimmen abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008
24.11.2008Wortmeldung

Art. 104 [Einbürgerung im Allgemeinen a) Zuständigkeit] und 104a [Verfahren und Rechtsschutz]. beantragt im Namen der CVP-Fraktion, Art. 104 Abs. 1 wie folgt zu formulieren: «Der Einbürgerungsrat beschliesst über die Erteilung des Gemeinde- und des Ortsbürgerrechts. Er gibt die Einbürgerungen im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde bekannt und legt seine Beschlüsse öffentlich auf.

Abs. 2: Alle Stimmberechtigten der Gemeinde können gegen Einbürgerungen innert 30 Tagen seit der Publikation beim Einbürgerungsrat schriftlich und begründet Einsprache erheben. Den Gesuchstellenden ist Gelegenheit zu geben, zur Einsprache schriftlich Stellung zu nehmen.

Abs. 3: Über Einbürgerungen, gegen die Einsprache erhoben wurde, entscheidet in Gemeinden mit Bürgerversammlung die Bürgerversammlung, in Gemeinden mit Parlament das Gemeindeparlament.

Abs. 4 (neu): Die Regierung beschliesst über die Erteilung des Kantonsbürgerrechts, nachdem das Gemeindebürgerrecht erteilt worden ist.» und

Art. 104a wie folgt zu formulieren: «Das Gesetz regelt die weiteren Verfahrensbestimmungen und den Rechtsschutz. Es kann Mindestvoraussetzungen aufstellen.»

Unser Antrag unterscheidet sich somit vom Antrag der vorberatenden Kommission dadurch, dass wir für sämtliche Gemeinden im Kanton ein einheitliches Verfahren vorsehen. Nämlich der Einbürgerungsrat entscheidet, und nachher hat jede einzelne Bürgerin und jeder einzelne Bürger die Möglichkeit, Einsprache zu erheben. Wird Einsprache erhoben, wird gestützt auf die Einsprache das rechtliche Gehör gewährt, und dann entscheiden die demokratischen Organe, das heisst, in Gemeinden mit Bürgerversammlung die Bürgerversammlung und in Gemeinden mit Parlament das Parlament. Diese Lösung hat folgende Vorteile gegenüber dem Vorschlag der vorberatenden Kommission.

  1. Eine einheitliche Regelung.

  2. Es ist im Voraus und rechtzeitig bekannt, warum einer Einbürgerung opponiert wird und es kann das rechtliche Gehör gewährt werden.

  3. Bei sämtlichen strittigen Einbürgerungen, aber nur bei diesen, entscheidet das demokratisch zuständige Organ, also die Legislative, das heisst, in Gemeinden mit Bürgerversammlungen die Bürgerversammlung und in Gemeinden mit Parlament das Parlament.

Dadurch können einerseits die bundesrechtlichen Vorgaben eingehalten werden, andererseits hat aber bei sämtlichen Einbürgerungen das Volk letztlich das letzte Wort, aber gleichzeitig werden die Bürgerversammlungen vom gesamten Wust der unbestrittenen Einbürgerungen entlastet. Die Bürgerversammlungen können wohl wissen, warum eine Ablehnung beantragt wurde, und die zuständigen Behörden können darüber Abklärungen vornehmen, ob eine Ablehnung gerechtfertigt ist oder ob eine Ablehnung nicht gerechtfertigt ist. Jetzt werden Sie sich in verfahrensrechtlicher Hinsicht vielleicht fragen, wieso der Antrag erst jetzt kommt. Die Absicht ist es nicht, das Parlament auf dem falschen Fuss zu erwischen, sondern dieser Vorschlag war das Ergebnis von Überlegungen, die erst letzte Woche angestellt wurden, und ich habe es dann bereits der CVP-Fraktion gesagt, ich habe den Auftrag erhalten, einen entsprechenden Antrag, der einigermassen verfassungsrechtlich in Ordnung sein sollte, auszuformulieren, habe aber gleichzeitig meiner Frau einen Auszug versprochen und musste deshalb abwägen, ob ich ein Scheidungsverfahren in Kauf nehmen will oder eben den Antrag erst am Sonntag formulieren, und darum ist das Ganze dann etwas spät gekommen. Also das ist die Begründung, und das kann man auch belegen und nachprüfen.

Wir halten das für eine sehr überlegenswerte Lösung.

  1. Wenn wir das Ganze anschauen: Wir können das neue Bundesrecht nicht wegdiskutieren, das ist Gesetz geworden und gibt uns gewisse Vorgaben.

  2. Im Kanton St.Gallen, und davon bin ich felsenfest überzeugt, hätte eine Abschaffung des letzten Wortes der Bürgerin oder des Bürgers im Einbürgerungsverfahren politisch keine Chancen. Ich bin persönlich auch der Auffassung, dass es nicht nötig ist, dass wir den Bürgerinnen und den Bürgern hier das letzte Wort nehmen, wenn wir eine andere Lösung finden.

  3. Hier haben wir eine rechtsstaatlich saubere Lösung, indem wir vor der Bürgerversammlung die Begründung kennen, die Gegenargumente kennen und die Leute dann wirklich und ohne Überraschungseffekt entscheiden können.

  4. Die Bürgerversammlungen werden entschlackt, indem man nämlich wirklich nur noch über die strittigen Einbürgerungen entscheiden muss.

Dieses Verfahren ist im Übrigen keine Neuentdeckung oder Neuentwicklung der CVP-Fraktion, sondern bei den Eheverkündigungsverfahren kennt man es schon seit mehreren hundert Jahren, das Einspracheverfahren, und auch im Baurecht ist dieses Verfahren wohlbekannt bei den Zonenplänen, nur braucht es dort ein Referendum, und wir sind der Auffassung, dass zur Wahrung und Stärkung der demokratischen Rechte eben nicht ein Referendum nötig sein sollte, sondern dass der Einspruch einer einzigen Bürgerin oder eines einzigen Bürgers genügen sollte, damit das Geschäft, aber dann wohlbegründet, vor die Bürgerversammlung kommt. Wir würden wirklich hoffen und uns wünschen, wenn Sie sich diese Sache überlegen, denn wir meinen, es wäre ein möglicher Weg, den gordischen Knoten zu überwinden, denn der Kanton St.Gallen sollte jetzt schauen, dass wir einen Schritt vorwärtskommen in der ganzen Einbürgerungsproblematik, aber das wird nicht funktionieren, wenn die Linke über die Rechte wegrollt und die Rechte über die Linke, die Mitte über beide Seiten oder sonst irgendetwas, sondern wir müssen eine Lösung finden, wo sich letztlich alle wiedererkennen können. Wir meinen, unser Vorschlag könnte einen Beitrag zu einer Diskussion leisten, deshalb bitten wir Sie, dem Vorschlag zuzustimmen, und bitten Sie nochmals in aller Form um Entschuldigung, dass wir solche «Last-Minute-Politik» betreiben mussten, es war also nicht die Absicht, irgendjemandem Überlegungszeit wegzunehmen oder einen Schnellschuss zu präsentieren, sondern diese Lösung haben wir entwickelt und meinen, sie sei tauglich und diskussionswürdig.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008
24.11.2008Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-Fraktion, Art. 104 Abs. 1 wie folgt zu formulieren: «Der Einbürgerungsrat beschliesst über die Erteilung des Gemeinde- und des Ortsbürgerrechts.» und den Abs. 2 zu streichen.

Die SP-Fraktion ist der Meinung, dass es jetzt wirklich sachgerecht wäre, dem Einbürgerungsrat die abschliessende Kompetenz für den Einbürgerungsbeschluss zu geben. Der Einbürgerungsrat ist das Organ, das von der Sache her zweifellos am besten dazu geeignet ist. Die Mitglieder des Einbürgerungsrates, und nur diese, verfügen über die Informationen, um eine Einbürgerung sachlich zu beurteilen. Sie verfügen über alle Daten, auch vertrauliche, und können durch das persönliche Gespräch mit den Antragstellern auch auf die Anforderung der Integration individuell eingehen. Sollten weitere Abklärungen notwendig sein, kann die Behandlung des Gesuchs an eine spätere Sitzung verschoben werden und somit eine einwandfreie Grundlage für den Entscheid geschaffen werden. Die bisherigen Erfahrungen mit den Einbürgerungsräten zeigt auch, dass diese Arbeit seriös durchgeführt wird. Bis zu 50 Prozent der Gesuche werden denn auch von den Einbürgerungskommissionen zurückgewiesen. Ich bitte Sie also, dem Antrag der SP-Fraktion zuzustimmen und damit dem Einbürgerungsrat die abschliessende Kompetenz zur Erteilung des Gemeinde- und Ortsbürgerrechts zu geben.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008
24.11.2008Wortmeldung

Kommissionspräsidentin: Ich selber würde es begrüssen, wenn wir über diesen Artikel in der Kommission nochmals ausgiebig beraten würden, um die Konsequenzen auch abschätzen zu können. Ich glaube, es wäre einfacher, ihn jetzt zurückzunehmen und dann die 1. Lesung auszusetzen, obwohl bei der Beratung von Artikeln der Kantonsverfassung wird jeder Artikel sowieso in zwei Lesungen beraten. Also wir hätten, auch wenn Sie heute die 1. Lesung abschliessen, nochmals die Möglichkeit, auf die 2. Lesung dies zu beraten. Aber ich nehme den Artikel zurück, wenn der Rat damit einverstanden ist.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008
24.11.2008Wortmeldung

Kommissionspräsidentin: Zum Antrag der SP-Fraktion: Hier hat die vorberatende Kommission über diesen Antrag beraten und ihn auch klar abgelehnt, nämlich mit 13:3 Stimmen. Die vorberatende Kommission ist nicht darauf eingetreten. Die vorberatende Kommission hat entgegen der Vorlage der Regierung dann die Kompetenz der Bürgerschaft bzw. des Gemeindeparlaments zugefügt, und das mit 13:3 Stimmen gemäss gelbem Blatt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008
24.11.2008Wortmeldung

Zu den beiden Anträgen: Es ist tatsächlich so, dass der Antrag der CVP-Fraktion in einem Punkt den gordischen Knoten trennen zu können scheint, zwar deshalb, weil dann das Einbürgerungsverfahren in klaren rechtstaatlichen Grundsätzen abgewickelt würde. Ich habe bereits schon in der Diskussion in der vorberatenden Kommission die Frage gestellt: Wie ist es dann bei einer Bürgerversammlung, wenn ein ablehnender Antrag kommt? Wann muss er gestellt werden? Ich habe zur Antwort bekommen: Am Anfang der Bürgerversammlung. Dann hat die betroffene Person keine Möglichkeit mehr, sich zu wehren. Er bekommt den Antrag, hat aber kein rechtliches Gehör, wie es von der Verwaltungsrechtspflege aus gegeben ist oder gegeben sein muss. Das ist dann nicht gewährt. Dieser Ansatz, der jetzt vor uns liegt, ist bestimmt in diesem Punkt wegweisend. Dass das natürlich dann in der Verfassung auch relativ klar umschrieben werden muss, ist auch klar. Wobei ich plädiere auch, dass man diese Fassung in die vorberatende Kommission zurücknehmen soll, um sie dann detailliert anzuschauen.

Zum Antrag der SP-Fraktion: Würde der Antrag der CVP-Fraktion nicht vorliegen, so hätte ich durchaus Sympathie für diesen Antrag der SP-Fraktion. Ich habe das auch im Eintretensvotum gesagt. Allerdings erachte ich es auch aus politischen Gründen momentan nicht als der gangbare Weg, weil die Verfassungsrevision die Hürde des Volkes nehmen muss, und das wird sie so nicht können. Deshalb bitte ich Sie, diesen Antrag abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008
24.11.2008Wortmeldung

Es stehen nun zwei Anträge zu Art. 104 zur Diskussion. Einer, der bekannt ist bzw. der bereits in der Kommission gestellt wurde, und ein nicht ganz einfacher, in all seinen Konsequenzen, der heute vor wenigen Minuten vorgestellt wurde. Ich nehme dabei nicht zu potenziellen Scheidungsverfahren Stellung, sondern zum Inhalt dieser Anträge. Wenn der SP-Antrag angenommen würde, würde das die SVP-Fraktion dazu zwingen, den III. Nachtrag abzulehnen und in der Volksabstimmung aktiv zu bekämpfen. Ich möchte daran erinnern, bzw. auch klarlegen, dass der jetzt geänderte Wortlaut von Art. 104, wie er Ihnen auf dem gelben Blatt präsentiert wird, einem Antrag von mir in der vorberatenden Kommission entspricht, aus der Überlegung, dass hier mit der Umkehr der Regelung die SVP-Fraktion leben kann, das wurde heute früh auch in unserer Fraktionssitzung bestätigt, aber auf keinen Fall eine abschliessende Regelung oder Kompetenz beim Einbürgerungsrat oder auch die ursprüngliche Variante der Regierung, dass wenn nichts anderes bestimmt ist, der Einbürgerungsrat entscheidet und nicht die Bürgerversammlung. Also wenn Sie diesbezüglich das Ganze in Frage stellen wollen und damit das Risiko oder - wie ich das St.Galler Volk kenne -, die Wahrscheinlichkeit besteht, dass gar nichts an der Kantonsverfassung geändert wird, womit eine Mehrheit unserer Fraktion durchaus leben könnte, dann lassen Sie bitte Art. 104 in der Fassung, wie sie die vorberatende Kommission beantragt.

Zum neuen Antrag von Ritter-Altstätten oder der CVP-Fraktion: Ich meine, es hat durchaus überlegenswerte Ansätze darin, aber er ist derart weit gehend, und es ist ja nicht nur ein Abänderungsantrag zur Fassung der Kommission, sondern zur langjährigen Regelung in unserem Kanton. Die Kommisssion hat die Frage entschieden, ob, wenn nichts anderes geregelt wird in der Gemeindeordnung, ob der Einbürgerungsrat oder die Bürgerschaft zuständig ist. Sie wollen aber ein sehr anderes Verfahren einführen, und nachdem ich nun den Text doch auch vor mir habe, heisst ja das - und Sie haben das ja zugegebenermassen am Schluss auch erwähnt -, dass bei allen Einbürgerungsanträgen, die innert dieser 30 Tage von niemandem in Frage gestellt werden, das Volk, in welcher Art auch immer, an der Bürgerversammlung, an der Urne oder im Parlament, nichts zu sagen hat. Ob wir einer solchen Lösung zustimmen können, übersteigt nun meine Beurteilung unseres Fraktionswillens. Ich könnte mich, wenn Sie heute dieses Thema weiterbehandeln wollen, höchstens mit der Rückweisung an die vorberatende Kommission einverstanden erklären, aber selbstverständlich frei bleibend, weil es sind für mich auch noch einige Fragen offen. Deshalb bitte ich Sie, den Antrag der SP-Fraktion abzulehnen und zwar heute darüber abzustimmen, weil wenn der ja angenommen werden würde, dann müsste man auch die Rückweisung bzw. die Variante CVP-Fraktion nicht mehr weiterdiskutieren. Dieser Antrag war schon in der vorberatenden Kommission gestellt und deutlich abgelehnt worden. Wenn Sie zunächst mal der Fassung der Kommission zustimmen, aber sagen, ein neues Verfahren wäre zumindest prüfenswert, dann möchte ich das zumindest in der vorberatenden Kommission besprechen können. Dabei geht es auch darum, und das ist ein Punkt, wo ich zumindest gewisse Zweifel am neu vorgeschlagenen Verfahren anbringe, aber das ist nicht abschliessend, dass selbstverständlich auch das von Ritter-Altstätten vorgeschlagene Verfahren nicht Anfechtungen bei einer allfälligen Ablehnung durch die Bürgerversammlung oder das Parlament ausschliessen würden. Wenn damit Rechtsmittelverfahren ausgeschlossen werden könnten, dann hätte wahrscheinlich unsere Fraktion eher Verständnis und würde eher Unterstützung signalisieren. Bitte weisen Sie es an die Kommission zurück, wenn Sie die Frage weiterverfolgen wollen, aber bitte stimmen Sie dieser weit gehenden Änderung nicht ohne vertiefte Prüfung zu.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008
24.11.2008Wortmeldung

Dem Antrag Tinner-Wartau ist zuzustimmen.

Ritter-Altstätten hat bereits bei seinem Votum erwähnt, dass wir uns da sicher nicht sperren. Er hat erklärt, dass wir tatsächlich etwas kurzfristig diese neue Überlegung eingebracht haben. Es ist eine Überlegung, welche nicht in der Fraktionsgruppe der vorberatenden Kommission entwickelt wurde, sondern in der ganzen Fraktion. Insofern könnten wir einem solchen Rückweisungsantrag zustimmen, um eben das Problem nochmals vertiefter zu erläutern und zu beurteilen. Was die Beurteilung des Antrags der SP-Fraktion anbelangt, teile ich die Auffassung von Denoth-St.Gallen. Ich glaube, das ist derzeit nicht zielführend. Aber trotzdem ist es nach unserer Überzeugung so, dass wir Reformbedarf haben im Einbürgerungsrecht. Der heutige Zustand ist einfach nicht befriedigend. Wir haben auf der einen Seite das Demokratieprinzip. Wir haben auf der anderen Seite rechtsstaatliche Prinzipien, die einzuhalten sind. Mit jedem Entscheid des Departements des Innern oder des Verwaltungsgerichts, welche die Beschlüsse der Bürgerversammlung, des Souveräns in einer Gemeinde aufheben, wächst der Frust gegenüber diesem Staat, wächst der Frust gegenüber der Politik, und das kann es einfach nicht sein. Ich begreife Bürgerinnen und Bürger, die sagen, ich habe doch entschieden in einer Bürgerversammlung. Wieso kassiert ein übergeordnetes Gericht oder wieso ein übergeordnetes Departement eine Entscheidung? Das ist schwer vermittelbar an der Basis in der kommunalen Praxis. Darum versuchen wir mit diesem Antrag diese beiden Ebenen zu entflechten, indem wir in der ersten Phase die rechtsstaatlichen Fragen sauber klären, Mitbegründungspflicht, mit rechtlichem Gehör und dass die umstrittenen Einbürgerungen dann eben vor das Volk kommen. Insofern hat das Volk immer zu jeder Einbürgerung etwas zu sagen. Einerseits, indem es begründete Einsprachen machen kann im Auflageverfahren, oder eben dann andererseits, wenn ein Gesuch vor die Bürgerversammlung kommt. Ich glaube, so könnte man das Problem lösen. Es ist im Übrigen derzeit auch für einen Versammlungsleiter in einer Bürgerversammlung eine schwierige Situation. Ich habe nun auch schon einige Gesuche durch die Bürgerversammlung gebracht. Ich hatte persönlich zwar nie ein Problem mit den Einbürgerungen bei der Bürgerversammlung, aber ich habe das natürlich mehrfach gehört von Kolleginnen und Kollegen, wie schwierig das nun geworden ist. Auf der einen Seite diese Vorgaben, welche das Verwaltungsgericht und das Departement setzen. Dann muss man in einer Versammlung noch die Datenschutzbestimmungen beachten. Dann muss man darauf achten, dass ein Bürger auch wirklich der Begründungspflicht nachkommt, wenn er eine Einbürgerung bekämpft. Schlussendlich, wir haben es vorher auch gehört, haben wir die Problematik, wie gewähren wir das rechtliche Gehör in einem solchen Prozess. Das ist einfach grundlegend problematisch, und darum sehen wir hier den grundsätzlichen Reformbedarf. Ich meine auch, dass der Antrag der vorberatenden Kommission zwar einen gewissen Fortschritt bringt, aber schlussendlich kann man sich durchaus die Frage stellen: Schaffen wir es nicht in diesem Kanton St.Gallen, ein einheitliches Verfahren für das Einbürgerungswesen festzulegen? Ist es wirklich so, dass in jeder Gemeinde ein unterschiedliches Verfahren um sich greift, Einmal abschliessend Einbürgerungsrat, einmal Bürgerversammlung? Ich glaube, dies ist auch nicht unbedingt eine grosse Leistung des Kantons, wenn man hier unterschiedliche Verfahren installiert. Immerhin geht es nicht nur um das Gemeindebürgerrecht, sondern auch um das Kantonsbürgerrecht. Darum wäre es nach wie vor unser Ziel, ein einheitliches Verfahren im ganzen Kanton zu etablieren, und wir versuchen mit diesem Ansatz hier einen Weg aufzuzeigen. Ich bitte Sie, diesem Weg zu folgen, das zu prüfen, zu vertiefen, und in diesem Sinn können wir von der CVP-Fraktion auch dem Rückweisungsantrag Tinner-Wartau durchaus zustimmen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008