Geschäft: Fairer Welthandel im öffentlichen Beschaffungswesen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.09.22
TitelFairer Welthandel im öffentlichen Beschaffungswesen
ArtKR Motion
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung21.4.2009
Abschluss22.9.2009
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossRückzug vom 22. September 2009
VorstossWortlaut vom 21. April 2009
AntragAntrag der Regierung vom 16. Juni 2009
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
22.9.2009Wortmeldung

Ich bin enttäuscht über die Begründung des Antrags der Regierung. Ich kann es nicht glauben, dass es für das Anliegen der fairen Bedingungen bei der internationalen Beschaffung von Dienstleistungen und Waren kein grösseres Engagement gibt, als sich hinter Paragraphen zu verstecken. Die in der Antwort zitierten Bestimmungen zeigen deutlich auf, dass bei der Berücksichtigung von menschenwürdigen Arbeitsbedingungen in Entwicklungs- und Schwellenländern eine grosse Lücke besteht. Es ist nirgends ausdrücklich festgehalten, dass man diesen Anliegen nachkommen muss. Die Regierung schreibt, dass es möglich sei, den Nachweis über die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation durch die Anbietenden zu verlangen. Der Einwand eines möglichen Verstosses gegen das WTO-Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen ist von der Hand zu weisen, da alle Länder gleichermassen den Nachweis zu erbringen hätten.

Auch inländische und europäische Produzenten müssen sich an Standards halten. Diese würden lediglich auf die Entwicklungs- und Schwellenländer ausgedehnt. Mit der Einhaltung von menschenwürdigen Produktionsmethoden verlangt der Kanton nichts Revolutionäres. Er kann sich auch im internationalen Bereich auf Zertifikate, Labels, oder – wenn diese nicht vorhanden sind – auf eine Selbstdeklaration beziehen. Wir kennen dies auf nationaler oder europäischer Ebene. Unbestrittenermassen ist eine Überprüfung im Ausland schwierig, dieses Problem haben auch die Zulieferer. Deshalb ist es gut, wenn ein Druck entsteht, damit mehr Labels und Zertifikate geschaffen werden und diese sich auch in der Qualität verbessern können. Davon profitieren nicht nur die Menschen in Schwellen- und Entwicklungsländern, die unter besseren Arbeitsbedingungen produzieren können. Es profitieren auch unser Gewerbe und unsere Unternehmen, weil Sozialdumping nicht mehr zu einem Konkurrenzvorteil im Preiskampf verhilft.

Ich musste feststellen, dass ich in den Fraktionen und auch in der Regierung wenig Rückhalt für meine Motion habe. Regierungsrat Haag hat mir aber bestätigt, dass das Anliegen in der Regierung und in der Verwaltung präsent ist und man es bearbeiten will. Es ist am besten, wenn wir es am richtigen Ort in der Verwaltung platzieren können. Deshalb frage ich den Vorsteher des Baudepartements an, ob er bereit ist, das Anliegen auch umzusetzen.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009
22.9.2009Wortmeldung

zieht die Motion zurück.

Ich glaube, dass niemand Produkte möchte, die in Kinderarbeit oder unter gesundheitsgefährdenden oder menschenunwürdigen Bedingungen hergestellt werden. Ich danke Ihnen, dass Sie das Anliegen entgegennehmen, und werde mir erlauben, zu gegebener Zeit nach dem Stand der Dinge zu fragen.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009
22.9.2009Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009
22.9.2009Wortmeldung

Der Kanton St.Gallen ist im Submissions- und Beschaffungswesen an vertragliche Grundlagen gebunden: Die Schweiz ist auf staatsvertraglicher Ebene in das multilaterale WTO-Abkommen eingebunden, und innerhalb der Schweiz haben wir uns an die harmonisierten interkantonalen Vereinbarungen über das öffentliche Beschaffungswesen und das Vergaberecht zu halten. Das Anliegen ist berechtigt, niemand will einen unfairen oder ungerechten Handel. Es ist aber sehr schwierig und kaum zu bewerkstelligen, beim Einkauf von verarbeiteten Produkten die gesamte Produktionskette auf die Einhaltung von fairem Handel zu überprüfen. Wir sind bereit, dieses etwas «artfremde» Kritierium bei der Beschaffung in der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen zu berücksichtigen, so wie wir es auch beim Kriterium der Berücksichtigung von lehrlingsausbildenden Firmen handhaben. Deshalb habe ich der Motionärin die Zusicherung gemacht, die Verordnung dahin gehend zu ergänzen und die Mitarbeitenden der Departemente damit zu verpflichten, diesen Punkten – soweit vernünftig und machbar – mehr Beachtung zu schenken. Eine gesetzliche Regelung wäre übertrieben und für den Kanton St.Gallen im Alleingang nicht machbar.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009