Geschäft: Kantonsratsbeschluss über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2008 (II) [Titel der Botschaft: Beiträge aus dem Lotteriefonds 2008 (II)]

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer34.08.02
TitelKantonsratsbeschluss über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2008 (II) [Titel der Botschaft: Beiträge aus dem Lotteriefonds 2008 (II)]
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung1.10.2008
Abschluss24.11.2008
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ErlassErgebnis der einzigen Lesung vom 24. November 2008
AntragAntrag Egger-Gossau zu L.08.2.38 vom 24. November 2008
AntragAnträge der Finanzkommission vom 5. November 2008
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 7. Oktober 2008
AntragAntrag Richle-St.Gallen zu L.08.2.13 vom 24. November 2008
BeilageLotteriefonds-Botschaft Beiträge Winter 2008
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
24.11.2008Gesamtabstimmung95Zustimmung0Ablehnung25
24.11.2008Streichungsantrag Büchel-Oberriet zu L.08.2.4626Zustimmung64Ablehnung30
24.11.2008Antrag Egger-Gossau zu L.08.2.3828Zustimmung55Ablehnung37
24.11.2008Antrag Richle-St.Gallen zu L.08.2.1377Zustimmung19Ablehnung24
Statements
DatumTypWortlautSession
24.11.2008Wortmeldung

beantragt, L.08.2.46 zu streichen.

Sie haben mich überzeugt. Wir brauchen diesen Auftritt. Sie haben mich aber nicht überzeugt, dass wir diesen Auftritt aus dem Lotteriefonds finanzieren sollen. Der Anlass ist nicht öffentlich zugänglich. Das ist ein Kriterium. Wir haben Richtlinien. Wir haben vorher über Richtlinien von der Finanzkommission gesprochen, die es nicht gibt. Es gibt ganz klare Richtlinien für Beiträge an Kulturprojekte. Darunter läuft das. Dieses Projekt erfüllt diese Richtlinien nicht. Ich bin auch einverstanden, bei einem Budget von 4 Mrd. Franken in diesem Kanton sollte es für diesen Auftritt tatsächlich Platz haben, aber ich denke nicht, dass der Lotteriefonds das richtige Gefäss ist, das zu finanzieren.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008
24.11.2008Wortmeldung

Die Interessenoffenlegung erfolgte bereits durch Richle-St.Gallen. Dem Antrag Richle-St.Gallen ist zuzustimmen.

Ich möchte auch danken für die positiven Voten. Es ist tatsächlich so, dass sehr wesentliche Beiträge aus der Region für diesen Wildpark bereits zugesichert sind, dass alle Voraussetzungen gegeben sind, dass auch der Kantonsrat und das Departement des Innern aus dem Lotteriefonds den maximalen Beitrag sprechen. Es sind bedeutende Gelder auch von der Stadt gesprochen worden, der gleiche Betrag. Ich glaube, dieser Wildpark muss den Vergleich mit kommerziellen und anderen pädagogischen Angeboten überhaupt nicht scheuen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008
24.11.2008Wortmeldung

legt seine Interessen als Pächter des Jagdreviers Calanda offen. Dem Antrag Richle-St.Gallen ist zuzustimmen.

Ich bewundere die Steinbockkolonie im Calandamassiv, die wohl grösste Kolonie im Kanton St.Gallen in freier Wildbahn. Ich habe mich zusammen mit meinem Berufskollegen von Wittenbach dafür eingesetzt, dass sich die Regionsgemeinden ebenfalls an diesem Projekt beteiligen, auch die Gemeinde Goldach, nach einem Schlüssel, den wir gemeinsam erarbeitet haben. Der Wildpark Peter und Paul ist eine wichtige Institution weit über unsere Region hinaus. Schon allein deshalb ist der maximale Beitrag von 750'000 Franken angebracht. Aber nicht nur deshalb. Wir bewundern die Steinböcke, die wunderbaren stattlichen Tiere in unseren Bergen. Sie sind zu einem Wahrzeichen, nicht nur von Graubünden, sondern auch von unseren St.Galler Bergen geworden. Dies haben wir nur dem Wildpark Peter und Paul zu verdanken. Und noch heute erfolgen Auswilderungen von Tieren aus dem Wildpark Peter und Paul, letztmals z.B. im Jahr 2007 im italienischen Dolomiten-Nationalpark. Auch dort ist wieder eine Population von etwa 30 Tieren jetzt vorhanden. Das alles wurde vor über 100 Jahren initiiert von Menschen, die auf abenteuerliche Weise diese Wiederansiedlung forciert haben, Menschen, die Entbehrungen auf sich nahmen, ja sogar Strafverfolgung auf sich nahmen. Ich würde mich jetzt schämen vor diesen Menschen, würden wir nicht den maximalen Betrag sprechen. Offenbar machte das Amt eine Unterscheidung zwischen Peter und Paul und Walter-Zoo aufgrund der unterschiedlichen pädagogischen Ausrichtung. Diese Unterscheidung scheint mir nicht sachgerecht und nicht angebracht, wo doch jedes Kind aus der ganzen Region schon im Peter und Paul war und hat dabei unsere einheimischen Tiere näher kennen gelernt. Es müssen nicht immer Löwen, Tiger, Schlangen, Leoparden oder Ähnliches sein. Dass es Institutionen gibt, die unsere einheimischen Wildtiere hegen und pflegen, das müssen wir hoch einschätzen. Darüber hinaus: Im Wildpark Peter und Paul finden je Woche ungefähr zwei Führungen statt. Daran nehmen einige tausend Menschen auch teil. Der Wildpark Peter und Paul war es, der die Wanderausstellung «Wiederansiedlung von Wildtieren in der Schweiz» erstellt und aufgestellt hat. Diese Ausstellung war von St.Gallen später auch in den Naturmuseen von Solothurn und Olten zu Gast. Darüber hinaus führt die Parkleitung immer wieder Vorträge mit Diashows in Schulen, Altersheimen oder speziellen Anlässen durch. Ich denke, das alles sollte uns Motivation genug sein, auch für dieses Projekt den einmaligen - wir erleben auch wiederkehrende Beiträge - maximalen Beitrag von 750'000 Franken zu sprechen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008
24.11.2008Wortmeldung

L.08.2.13 (Wildpark Peter und Paul, St.Gallen: Felsensanierung im Steinbockgehege). legt seine Interessen als Mitglied des Patronatskomitees für die Felsensanierung Peter und Paul offen und beantragt, den Beitrag L.08.2.13 auf Fr. 750'000.– zu erhöhen.

Weitere Mitglieder des Patronatskomitees sind Erika Forster, Peter Schönenberger, Thomas Scheitlin, Konrad Hummler, Hanspeter Egli und Arno Noger. Das Projekt läuft im Lotteriefonds unter der Kategorie Soziales, Bildung und Gesundheit. Es könnte aber auch unter der Kategorie Natur, Umwelt und Entwicklungszusammenarbeit oder Bildende Kunst, Design, Film und Architektur angesiedelt werden. Allein schon dies zeigt die Vielfältigkeit dieses Projektes. Auch ich war, wie jeder heutige Erwachsene in der näheren und weiteren Umgebung von St.Gallen, schon als Kind mit den Eltern und Grosseltern im Wildpark Peter und Paul. Hier erlebte ich zum ersten Mal hautnah das Pfeifen der Murmeltiere, das Röhren der Hirsche, das Herumtollen der Frischlinge oder die Freudensprünge der Jungböcke. Dies alles gratis, da der Wildpark Peter und Paul seit jeher keinen Eintritt erhebt. Hier entstand vor 100 Jahren die Idee, den Steinbock zu retten, die Population zu erweitern und ihn wieder auszusetzen. Dem Wildpark Peter und Paul verdanken wir, dass es den Steinbock in unserem Alpenraum wieder gibt. Dies alles gratis, da der Wildpark Peter und Paul seit jeher ehrenamtliche Vorstandsmitglieder hat. Hier im Wildpark Peter und Paul entstand Anfang des 20. Jahrhunderts erstmals eine angewandte Zooarchitektur, die dann weltweit kopiert wurde. Dies alles gratis, da der Wildpark Peter und Paul seit jeher zahlreiche Gönner hat und beschenkt wird.

Heute nun steht die Sanierung der tiergärtnerisch und kulturhistorisch wertvollen Felsbauten sowie die Verbesserung der Infrastruktur an. Das Projekt sieht Gesamtkosten von insgesamt 5 Mio. Franken vor. Ein Legat von 2 Mio. Franken und weitere Beiträge aus dem Kreise der Wildparkgesellschaft, Personen privater Natur, Stiftungen, Unternehmungen sowie umliegende Gemeinden haben nochmals 1,5 Mio. Franken eingebracht. Zwischenzeitlich hat das Stadtparlament der Stadt St.Gallen am 18. November 2008 ebenfalls 750'000 Franken gesprochen. Total wurden somit Mittel von 4,25 Mio. Franken zusammengetragen. Es fehlen noch 750'000 Franken welche von Kanton St.Gallen erhofft wurden. Das Departement des Innern beantragt für mich unverständlich einen reduzierten Beitrag, sagt also nein zu diesem seit Jahren bestehenden erfolgreichen und in allen Reiseführern erwähnten Leuchtturm Peter und Paul; sagt also nein zu einem Kulturgut, welches die Bevölkerung liebt, versteht und auch geniesst. Das umfassend dokumentierte Gesuch des Wildparks wurde bereits im Frühjahr eingereicht, und in den Kontakten mit der Amtsstelle wurde immer von 750'000 Franken ausgegangen, nicht zuletzt auch aufgrund des Beitrages vom November 2007 an den Walter-Zoo. Er erhielt ebenfalls 750'000 Franken an die Erneuerung der Raubtieranlage, für welche ein Gesamtbetrag von lediglich 2,5 Mio. Franken budgetiert war. In Anbetracht der Dimension des Projektes und der weit über die Stadt und Region St.Gallen gehende Bedeutung des Wildparks Peter und Paul ersuche ich Sie, den Antrag auf Erhöhung des Beitrages aus dem Lotteriefonds um 150'000 Franken auf 750'000 Franken zu unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008
24.11.2008Wortmeldung

Der Antrag Richle-St.Gallen ist abzulehnen.

Nachdem bei diesem Geschäft die Offenlegung der Interessenbindung so wichtig ist, mache ich das auch. Meine Interessen sind, dass wir mit dem Lotteriefonds möglichst viele Projekte unterstützen können. Mein Interesse ist aber auch vom Departement her, der Regierung Anträge zu unterbreiten, die den Kriterien der Finanzkommission, wie sie erarbeitet wurden, gerecht werden und meine Interessenbindung ist auch noch, dass ich sehr oft auf meinem nächtlichen Spaziergang durch diesen Park gehe und immer wieder beeindruckt bin. Ich kenne die Tiere gut. Aber ich muss Ihnen sagen, mit diesem Antrag wollen wir nicht dem Projekt Wildpark Schaden zufügen. Aber wir haben uns an den Kriterien der Finanzkommission orientiert. Diejenigen unter Ihnen, die schon länger hier im Rat sind, wissen, dass wir bis vor einiger Zeit Gesuche in diesem Bereich abgelehnt haben. Wir haben gesagt, der Lotteriefonds ist nicht für diesen Teil zuständig. Man hat das überarbeitet und hat Richtlinien erarbeitet, die von der Finanzkommission gutgeheissen wurden. Man hat gesagt, in diesen Bereichen ist die Plafonierung bei 750'000 Franken vorgesehen. Man hat beim Walter-Zoo diesen Betrag gesprochen mit der Auflage, dass der Walter-Zoo einen kantonalen Leistungsauftrag für dieses Geld auch noch umsetzen muss, wonach der Walter-Zoo in die Schulen geht im ganzen Kanton. Diese Bedingung ist im Wildpark Peter und Paul nicht gegeben, dass der Wildpark zu den Schulen geht. Insofern ist das ein Unterschied, und wir meinen, dass es gerechtfertigt ist, das bei diesem Beitrag auch zu berücksichtigen. Im Übrigen haben wir immer das Problem, dass wir auch darauf schauen müssen, dass die Gelder in einem guten Verhältnis zwischen Stadt- und Landregionen sind. Das war ein weiteres Kriterium.

Bei diesem Antrag wird erwähnt, dass der Betrag der Stadt gleich hoch sein soll wie der des Kantons. Es ist ein neues Argument, das in diesem Bereich nicht standhalten konnte. Wenn wir diesen Ansatz bei anderen Projekten immer übernehmen müssten, dann hätte das grosse Konsequenzen. Beim Wartegg-Park z.B., wenn wir dort gleich viel geben sollten wie die Gemeinde, dann müsste man 1,9 Mio. Franken aus dem Lotteriefonds geben und nicht nur 600'000 Franken. Mit anderen Worten: Sie sehen es, die Kriterienanwendung ist zum Teil sehr schwierig. Es gibt Ermessensspielräume. Das gebe ich zu. Aber die Regierung wusste - das ist auch hier transparent gemacht -, dass die Wildparkgesellschaft mehr wollte, dass wir das auf diese 600'000 Franken definiert haben, eben aus diesem Grund, dass der Walter-Zoo eben einen kantonalen Beitrag leistet durch seine Leistungsvereinbarung. Ich meine einfach, Sie müssen sich entscheiden, ob wir unsere Politik an solchen Kriterien orientieren sollen, wollen oder nicht. Wenn Sie jetzt aber anders beschliessen, dann wird das Konsequenzen haben. Auch für andere Gesuche. Meine Aufgabe ist es, zusammen mit dem Departement, der Regierung und dem Kantonsrat Anträge zu unterbreiten, die möglichst versachlicht sind und die Kriterien angewendet werden, so wie Sie das beschlossen haben in der Finanzkommission. Ich möchte nicht die Arbeit der vielen engagierten Leute im Wildpark Peter und Paul schmälern, sondern einfach die Kriterien, wie Sie sie vorgesetzt haben, übernehmen und die versachlichen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008
24.11.2008Wortmeldung

Das Argument, der Wildpark geht nicht in die Schulen, das ist doch lächerlich. Wie wollen Sie einen Steinbock in eine Schule bringen? Aber die Schüler können zum Wildpark kommen, und dort werden Führungen durchgeführt. Würth-Goldach hat es vorhin gesagt, wie viele dass es sind. Zum Zweiten: Sie sagen, es beständen Richtlinien der Finanzkommission. Ich habe diese Richtlinien noch nie gesehen. Wo sind diese nachlesbar?

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008
24.11.2008Wortmeldung

L.08.2.38 (Schloss Oberberg, Gossau: Liftanbau). beantragt, den Beitrag L.08.2.38 auf Fr. 100'000.– zu erhöhen.

Das Schloss Oberberg bei Gossau ist im Besitz des Fördervereins Schloss Oberberg Gossau. Die Hauptaufgabe dieses Vereins ist die Erhaltung des Schlosses. Die Kosten für die Unterhalts- und Renovationsarbeiten steigen von Jahr zu Jahr. Mit einer Erhöhung des Beitrages aus dem Lotteriefonds könnte dem Projekt mittels eines Liftes für Behinderte und ältere Mitmenschen sehr geholfen werden. Noch eine Bemerkung: Ich bin kein Mitglied des Fördervereins.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008
24.11.2008Wortmeldung

Auch nach den Sitzungen in der Finanzkommission wird mir wind und wehe und immer wind und weher, was wir alles über den Lotteriefonds finanzieren. Noch viel wichtigere Dinge, als diesen Auftritt in Stuttgart, und dies ist kein Angriff auf Regierungsrätin Hilber. Regierungsrat Keller möchte ich fragen, ob denn so was vielleicht noch mit einem grosszügigeren Budget nicht im Volkswirtschaftsdepartement anzusiedeln wäre, bei der Wirtschaftsförderung im Staatshaushalt?

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008
24.11.2008Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Finanzkommission hat anlässlich ihrer Sitzung vom 5. November 2008 das vorliegende Geschäft mit 55 Beitragsgesuchen auftragsgemäss geprüft. Die Mittel des Lotteriefonds stehen für gemeinnützige Vorhaben, vorab in den Bereichen Kultur, Soziales, Bildung, Gesundheit, Natur, Umwelt und Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung. Im Vorfeld mussten 39 Gesuche wegen Nichterfüllung der Lotterievorschriften abgewiesen werden. Der Stand des Lotteriefonds betrug per 1. Januar 2008 9,6 Mio. Franken. Der Jahresbeitrag aus dem Lotteriefonds ergab 19,8 Mio. Franken, so dass insgesamt 29,4 Mio. Franken zur Verfügung standen. Davon wurden 11,5 Mio. Franken für kulturelle Institutionen ausbezahlt und im Frühjahr bereits 5,5 Mio. Franken für Beitragsgesuche bewilligt. Die vorliegende Botschaft sieht bei Berücksichtigung des gelben Blattes eine Bewilligung von insgesamt 6,4845 Mio. Franken zur Diskussion. Die Finanzkommission ist mit 14:0 Stimmen bei 1 Abwesenheit auf die Vorlage eingetreten.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008
24.11.2008Wortmeldung

Bei diesem Beitrag gab es sehr viel zu diskutieren, und es ist immer so, beim Lotteriefonds sollte man eigentlich immer mehr geben können, als möglich ist. Ich kann Ihnen erklären, warum wir zu diesem Beitrag gekommen sind. Dieser Beitrag rechtfertigt sich, weil ein Lifteinbau an einem denkmalgeschützten Haus aufwendiger ist als normal. Wenn man aber davon ausgeht, dass in diesem Schloss eigentlich eine private Institution bzw. ein Wirtshaus ist, so ist das eigentlich eine Unterstützung für den Zugang zu einem privaten Betreiber. Wenn das Schloss Oberberg dieses Schloss mehr auch kulturell nutzen würde, dann hätte es natürlich einen anderen Perimeter. Dann wäre es eben kulturell genutzt und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich. Wir haben das mit dem Förderverein auch diskutiert und haben verschiedene Gespräche geführt und haben gesagt, wenn die Kriterien der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, dann würde sich eine grössere Investition lohnen. Aber hier nützt es vor allem dem privaten Restaurationsbetreiber, und wir müssen dafür sorgen, dass wir keine ungleichen Spiesse machen. Wir können mit dem Lotteriefonds nicht jeden Wirt, der einen Lift finanziert haben möchte, der den schnelleren behindertengerechten Zugang zu seinem Lokal haben möchte, mitfinanzieren. Sondern hier finanzieren wir die Mehrkosten, die dieser Lifteinbau an diesem denkmalgeschützten Haus macht. Darum bitte ich Sie, diesen Kriterien entsprechend, diesen Beitrag bei 50'000 Franken zu belassen, so dass wir verhindern können, dass wir mit diesen Kriterien eine Marktverzerrung machen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008
24.11.2008Wortmeldung

Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Das ist ein Projekt unseres Kantons. Es ist beim Volkswirtschaftsdepartement angesiedelt. Insofern gibt es keine Beteiligung der Gemeinden. Es ist ein Projekt, das dem Kanton einen Auftritt gibt in Stuttgart. Im Übrigen haben wir das auch so gemacht z.B. beim Auftritt Comptoir Suisse. Es ist üblich, dass sich die verschiedenen Kantone zeigen und damit auch die Zusammenarbeit mit unseren Nachbarstaaten unterstützt werden kann. Im Übrigen ist es ein Auftritt im Rahmen eines 1.-August-Anlasses. Da tragen wir Kultur zu unseren Nachbarn und wir zeigen uns in diesem Zusammenhang. Das Gesuch, so wie es Drittpersonen ausfüllen müssen, hat man nicht gemacht. Aber man hat miteinander gesprochen. Das ist nicht zum ersten Mal, dass wir das so machen. Das ist üblich, weil es für solche Anlässe keine andere Kasse gibt bzw. keine andere Rechnungsstelle. Das ist auch richtig so, weil damit der Lotteriefonds auch zum Ausdruck bringen kann, dass der Kanton das in eigener Sache nutzt. Formular nein, die Gemeinden bezahlen selbstverständlich nichts dazu. Das gäbe auch keine Legitimation und keine Grundlage. Ich bitte Sie aber, diesen Beitrag zu sprechen, weil er wie gesagt die Zusammenarbeit über die Landesgrenzen hinaus dokumentiert und wir als Kanton in der Bodenseeregion immer sehr darauf angewiesen sind, dass wir die historischen Wurzeln, die vom alten Kloster St.Gallen aus auch in den süddeutschen Raum gingen, dass wir die immer wieder dokumentieren können, und mit der 1.-August-Feier tragen wir auch eine Tradition, wie von uns angetragen ist, nach aussen und wir können einen Auftritt haben in Deutschland, von dem man ganz bestimmt auch in der Schweiz etwas hat. In diesem Sinn bitte ich Sie, diesen Betrag für die 1.-August-Feier in Stuttgart zu sprechen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008
24.11.2008Wortmeldung

Es sind Auftritte, die den Kanton präsentieren als Lebensraum bzw. Kulturraum in einem anderen Staat. Das haben wir schon mehrere Male gemacht und wir haben das schon mehrere Male über den Lotteriefonds gemacht. Ich weiss nicht, warum das jetzt plötzlich anders sein soll. Ich könnte allenfalls beim Tourismus nachschauen, wenn das eine rein touristische Sache ist. Ist es aber nicht. Es geht hier darum, den Kanton zu präsentieren. Wir haben es tatsächlich auch nötig, gerade in Baden-Württemberg, uns in einem guten Licht zu zeigen. Das geht eben über den Tourismus bzw. die reine Wirtschaftsförderung hinaus. Das ist imagebildend. Wenn ich schon am Reden bin:

Zu Büchel-Oberriet: Ich kann Sie vielleicht trösten. Sie haben vielleicht von den Geissen gehört, die durch das Brandenburger Tor durchgewandert sind im Rahmen der 1.August-Feier des Kantons Graubünden. Das kostet ein x-faches dieses Betrags, der jetzt im Lotteriefonds eingestellt ist. Ein 1.August-Auftritt des Kantons St.Gallen in der Botschaft in Berlin ist auch nachgefragt worden von der Botschaft in Berlin. Kostenpunkt für den Kanton St.Gallen: gegen 1 Mio. Franken. Da haben wir dann in der Regierung das diskutiert, und auf Antrag des Volkswirtschaftsdepartementes haben wir eine Kosten-Nutzen-Analyse vorgenommen und haben gesagt, da könnten wir x-mal nach München, Baden-Württemberg, Süddeutschland, Vorarlberg oder ins Tirol gehen mit unseren Auftritten im näheren Marktgebiet, wo wir viel grössere Wirkung erzielen als in Berlin. Und darum haben wir jenen Antrag bzw. jenes Ansinnen nicht übernommen. Wir werden also nicht - obwohl das so in der Zeitung stand, der Kanton St.Gallen nehme dann einmal am 1. August in Berlin teil - das haben wir nicht gemacht. Wir sind aber überzeugt, dass diese 70'000 Franken aus dem Lotteriefonds am richtigen Ort aus dem richtigen Gefäss geholt werden.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008
24.11.2008Wortmeldung

L.08.2.46 (1.August-Feier in Stuttgart: Auftritt des Kantons St.Gallen). Das ist die 1.August-Feier auf dem Generalkonsulat in Stuttgart. Auf S. 42 zur Information zu den Lotteriefondsbeiträgen Winter 08 sind die Richtlinien für die Beiträge an Kulturprojekte aufgeführt. Seit dem Jahr 2005 gibt es ein offizielles Formular und seit diesem Jahr ein vereinfachtes und verbessertes offizielles Formular. Damit auf ein Gesuch und einen Beitrag der kantonalen Kulturförderung eingetreten werden kann, hat das konkrete Projekt unter anderem folgende drei Voraussetzungen zu erfüllen:

  1. Das Gesuch ist mit dem vollständig ausgefüllten Gesuchsformular und den erforderlichen Beilagen einzureichen. Meine Frage: Ist das geschehen, und falls ja, durch wen?

  2. Das Vorhaben muss für die Allgemeinheit öffentlich zugänglich sein. Meine Frage: Ist dieses Vorhaben für die Allgemeinheit öffentlich zugänglich?

  3. Das Finanzierungskonzept ist schlüssig und ausgewogen, d.h. private Gemeinden beteiligen sich angemessen, und es werden Eigenleistungen erbracht. Meine Frage: Welche Eigenleistungen werden erbracht?

Je nach Antwort werde ich einen Streichungsantrag stellen oder nicht.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008
24.11.2008Wortmeldung

Noch einmal: Ich bin nicht gegen diesen Auftritt. Ich finde ihn sogar sehr gut. Ich habe mich auch erkundigt, sowohl über Berlin wie auch über das Generalkonsulat in Stuttgart. Wenn der Generalkonsul mir schreibt, dass sein Budget sich erfahrungsgemäss - er hat das noch nicht ausgerechnet - im unteren fünfstelligen Bereich bewege und der Kanton jeweils die Hälfte dazu bezahle, dann bin ich etwas überrascht in diesem Antrag.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008