Geschäft: Echter Schutz vor Passivrauchen statt Chaos in der Umsetzung in den Gemeinden
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 42.08.28 |
Titel | Echter Schutz vor Passivrauchen statt Chaos in der Umsetzung in den Gemeinden |
Art | KR Motion |
Thema | Gesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe |
Federführung | Gesundheitsdepartement |
Eröffnung | 22.9.2008 |
Abschluss | 23.9.2008 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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21.8.2019 | Gremium | Beteiligung - SP-Fraktion bis Amtsdauer 2008/2012 | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
23.9.2008 | Eintreten | 49 | Zustimmung | 51 | Ablehnung | 20 | |
22.9.2008 | Dringlicherklärung | 54 | Zustimmung | 47 | Ablehnung | 19 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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23.9.2008 | Wortmeldung | Auf die Motion ist nicht einzutreten. Sie müssen keine Angst haben, rauchen tuts noch nicht bei mir. Aber Fässler-St.Gallen hat mich jetzt doch herausgefordert. Ich möchte mich ganz klar dagegen verwahren, dass die St.Galler Gemeinden nicht vollziehen. Es ist durchaus bekannt, dass einzelne Gemeinden in den Zeitungen genannt worden sind, die sehr grosszügig umgegangen sind. Wenn man aber die Zeitung liest, sind es doch natürlich auch immer die gleichen zwei Gemeinden - den heutigen Artikel habe ich noch nicht gelesen. Aber ich kann Ihnen etwas versichern, und das habe ich auch mit der Gesundheitsdirektorin besprochen: Bis Mitte November 2008 werden wir bei sämtlichen Gemeinden eine entsprechende Umfrage machen, wie der einzelne Vollzug aussieht. Dann können Sie mich, wenn dann nicht umgesetzt ist, dann können Sie mich dann in der Novembersession 2008 prügeln. Dann übernehme ich auch die Verantwortung. Jetzt übernehme ich die Verantwortung nicht für solche pauschalisierten Aussagen. Persönlich bin ich aber auch der Meinung, das habe ich auch immer wieder kommuniziert, die Initiative der Lungenliga wird zustande kommen und spätestens in zwei Jahren wird ausgeraucht sein und dann haben wir das Problem gelöst. Deshalb brauchen wir Ihre Motion auch nicht. | Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008 |
22.9.2008 | Wortmeldung | (im Namen der SP-Fraktion): An sich ist die SP-Fraktion der Auffassung, dass es üblicherweise keinen Grund gibt, ein Gesetz ein halbes Jahr nach dem Inkrafttreten wieder zu verändern. Wir sind an sich auch in dieser Situation der Meinung, dass es klug wäre, nichts zu tun. Die Reaktionen der anderen Fraktion und vor allem auch das Medieninteresse hat uns dazu geführt, die Sache doch etwas genauer anzuschauen. Wenn nun tatsächlich dringlich etwas korrigiert werden soll, sind wir der Auffassung, dass wir das Problem lösen und das Problem nicht hinausschieben sollten. Das Problem liegt darin, dass wir Ausnahmebewilligungen geschaffen haben, und die Umsetzung dieser Ausnahmebewilligung hat zu jenen Problemen geführt, die absehbar waren. Wenn Sie das Problem lösen möchten, unterstützen Sie unsere Motion, damit die Ausnahmebewilligung wieder aufgehoben wird. | Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008 |
23.9.2008 | Wortmeldung | Auf die Motion ist nicht einzutreten. Ich sehe, es hat viele vernünftige Voten gegeben, und ich habe durchaus Verständnis für die Argumente. Aber auch hier geht es um den Grundsatz. Es wäre ein Präjudiz, das schlecht wäre für das weitere Gesetzgebungsverfahren, ein Gesetz, das frisch gebacken ist, schon als altgebacken zu verkaufen, bevor es überhaupt ausgekühlt ist. Das käme nicht gut und das gibt Magenschmerzen. | Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008 |
22.9.2008 | Wortmeldung | Dem Antrag auf Dringlicherklärung ist zuzustimmen. Im Gegensatz zur Motion der SVP-Fraktion ist diese Motion tatsächlich dringlich zu erklären. Das Problem ist die Wettbewerbsverzerrung und die Rechtsunsicherheit durch die rechtliche Ungleichbehandlung der Gastwirte. Möchte man dies beheben, dann sollte der Motion der SP-Fraktion zugestimmt werden. Nur dann gibt es gleich lange Spiesse. Das ist übrigens auch die Stossrichtung des Ständerates. Allerdings hat der Nationalrat das Ganze wieder gekippt. | Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008 |
22.9.2008 | Wortmeldung | Der Antrag auf Dringlicherklärung ist abzulehnen. Würde diese Motion betreffend Einführung des IX. Nachtrags des Gesundheitsgesetzes ein Moratorium beinhalten, hätten wir zugestimmt. Aber weil das nicht der Fall ist, können wir der Dringlichkeit nicht zustimmen. | Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008 |
23.9.2008 | Wortmeldung | Die Regierung beantragt Nichteintreten. | Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008 |
23.9.2008 | Wortmeldung | Ich möchte einfach daran erinnern, dass der sogenannte Nichtvollzug durch die Gemeinden nicht zur Folge hat, dass in allen Restaurants geraucht werden darf, wie dies Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten meinen. Sondern der Nichtvollzug durch die Gemeinden hat zur Folge, dass in diesen Gemeinden keine rechtsgültigen Ausnahmebewilligungen erteilt werden, demzufolge überall das Gesetz gilt. Wenn in irgendeinem Restaurant, das über keine gültige Ausnahmebewilligung verfügt, geraucht wird und die Polizei zufällig oder gezielt vorbeikommt, dann gibt es dort Bussen. In Widnau werden z.B., weil der Gemeinderat von Widnau nicht zuständig ist für den Aufschub der Gesetzgebung, sämtliche Gastwirte gebüsst, im Toggenburg auch, die über keine Ausnahmebewilligung verfügen. Jene Gemeindepräsidenten, die angeblich nicht vollziehen, handeln im Sinn der SP-Fraktion. | Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008 |
23.9.2008 | Wortmeldung | Auf die Motion ist nicht einzutreten. Ich habe es beim letzten Geschäft schon erwähnt. Ich bekämpfe auch diese Motion. Warum? Eigentlich sind wir am gleichen Ort. Wir haben einen demokratischen Prozess hinter uns. Mir hat dieses Gesetz auch nicht gepasst, und bevor wir jetzt wirklich den Vollzug beginnen, heben es wir wieder auf. Wir machen uns so als Parlament selber einfach ein schlechtes Zeugnis. Mir ist auch bewusst, dass die SP-Motion in Richtung der Initiative der Lungenliga der Ärztegesellschaft und Krebsliga geht. Der Unterschied sind einfach diese Fumoirs, ob bedient oder nicht bedient. Dieses Thema, von mir aus gesehen, wird nächstes Jahr schon wieder in dieses Parlament kommen. Soweit ich informiert bin, muss das innerhalb eines Jahres dem Volk vorgelegt werden. Wir haben bis im Januar 2009 Zeit. Bis Mitte Januar 2009 muss die Initiative eingereicht sein und ich bin eigentlich erfreut und wir gehen auch davon aus, dass sie zustande kommt. Ich kann hier nicht garantieren, dass wir diese Initiative zurückziehen, wenn die SP-Motion überwiesen wird. Ich habe eine Stimme in diesem Initiativkomitee, und das Initiativkomitee wird mit einfacher Mehrheit entscheiden, ob es sie zurückzieht oder nicht. Es hat eine Rückziehungsklausel drin. Aber das kann ich hier nicht versprechen. | Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008 |
23.9.2008 | Wortmeldung | Auf die Motion ist einzutreten. Der Schutz vor Passivrauchen ist offensichtlich unverändert ein Thema mit ausserordentlich hohem Erregungspotenzial. Das zeigt die Debatte im letzten Herbst und auch heute wieder. Die SP-Fraktion möchte Sie doch einladen, dieses Problem nun ein für alle Mal zu lösen, und dies in einer vollzugstauglichen Art und Weise. Mit unserer Motion werden diese Ausnahmebewilligungen aus dem Gesetz eliminiert. Die Restaurants sind aber unverändert in der Lage, bediente Fumoirs zu betreiben. Das ist eine Lösung, die schweizweit wahrscheinlich mehrheitsfähig ist, und wenn wir uns nicht laufend mit diesem Thema weiter beschäftigen wollen, ist es wohl sinnvoll, diese Lösung nun auch gesetzgeberisch umzusetzen. Die Regierung möchte das nicht. Die Regierung verweist in ihrer Begründung darauf, dass gegen das Gesetz, das wir in der Februarsession verabschiedet haben, kein Referendum ergriffen worden sei. Die Regierung schliesst daraus, dass die Bevölkerung eben diese Lösung mitträgt. Dieser Auffassung bin ich auch. Die Bevölkerung trägt diese Lösung mit. Die Bevölkerung wünscht aber, dass diese Lösung auch umgesetzt wird. An dieser Umsetzung mangelt es, das haben wir nun in dieser Debatte gehört. Die Regierung führt zwar aus, dass sie davon ausgeht, dass die Gemeinden in ihrer überwiegenden Mehrheit den Erlass ordnungsgemäss vollziehen. Auch hier gilt, Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Wenn Sie kontrollieren würden, wäre das relativ einfach. Sie müssen nur die Tageszeitungen lesen, dann würden Sie feststellen, dass dieses Gesetz in den meisten Gemeinden offensichtlich nicht umgesetzt wird. Regierungspräsidentin Hanselmann hat einige Gemeinden erwähnt, die offensichtlich das korrekt umgesetzt haben. Diese Liste umfasst aber kein Dutzend Gemeinden, es fehlen damit zahlreiche Gemeinden. Auch wenn diese Liste nicht abschliessend war, sehr viele Gemeinden sind offensichtlich nicht bereit, dieses Gesetz umzusetzen. Das ist natürlich rechtsstaatlich absolut bedenklich. Man kann natürlich nicht erwarten, dass sich Kinder an Recht und Ordnung halten, wenn die Gemeinde, aus welcher eine Gemeinderätin kommt, die da Verbote einführen will, Gesetze selber nicht vollzieht. Das führt auch nicht dazu, dass sich die Bevölkerung und die Kinder gesetzestreu verhalten, wenn die Gemeinde selbst vorgibt, dass man Gesetze je nach Bedarf anwenden kann oder eben nicht. Wenn Sie heute in den «Toggenburger Nachrichten» auf S. 9 nachlesen, so sehen Sie, dass das ganze Toggenburg sich weigert, dieses Gesetz zu vollziehen. Es heisst da, die Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten Sektion Toggenburg mahnt nicht zur Eile. Wie VSGP-Regionalpräsident und Lütisburger Gemeindepräsident Hanspeter Eisenring sagt, Anfang Oktober würden Gespräche mit der Regierung stattfinden. Es sei denkbar, derweil provisorische Bewilligungen zu erteilen. Wir haben unseren Mitgliedern geraten, nichts zu überstürzen. Eisenring begrüsst Entscheide, wie sie Widnau getroffen hat, eine provisorische Regelung bis 2009 zu erlassen. Also eine ganze Talschaft ruft zum Boykott eines rechtsstaatlich erlassenen Gesetzes auf. Nun können wir natürlich - das ist die aufwändigere Methode - diese Gemeindepräsidenten prügeln, wie dies Eugster-Wil vorschlägt, oder - einfacher - wir machen ein vernünftiges und vollzugstaugliches Gesetz. Diese Lösung hätte auch den Vorteil, dass wir uns möglicherweise weder mit der Initiative der Lungenliga noch mit der Initiative der Raucherliga befassen müssen, dann irgendwann in einigen Jahren und diese unzähligen Diskussionen hier noch einmal führen müssen. Die Initiative der Lungenliga ist eine Antwort auf diese Ausnahmebewilligung. Ohne Ausnahmebewilligung wäre diese Initiative nicht ergriffen worden. Ich denke, die Chancen sind intakt, dass über diese Initiative gar nicht abgestimmt werden muss, wenn wir eine vernünftige Lösung und eine vernünftige Lösung - ist eben eine ohne Ausnahmebewilligungen - im Gesetz umsetzen. Ich gehe davon aus, dass es auch bei der Raucherliga einige Leute hat, die in der Lage sind, in etwa den Mainstream abzuschätzen, und der geht sicher nicht in Richtung ungehemmter Raucherbeizen flächendeckend im ganzen Kanton. Ich bitte Sie daher, dieses Problem ein für alle Mal vernünftig und vollzugstauglich zu lösen. | Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008 |