Geschäft: Ehescheidungen - Zu oft eine Tragik für die Kinder

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.08.37
TitelEhescheidungen - Zu oft eine Tragik für die Kinder
ArtKR Interpellation
ThemaZivilrecht, Strafrecht, Rechtspflege
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung3.6.2008
Abschluss23.9.2008
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 26. August 2008
VorstossWortlaut vom 3. Juni 2008
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person22.8.2024
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
23.9.2008Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Es war uns von Anfang an klar, dass der Kanton nur teilweise die richtige Anlaufstelle für unsere Anliegen sein würde, da die Gesetzgebungshoheit für das Familienrecht beim Bund liegt. Es wird ja voraussichtlich im Oktober dieses Jahres vom Bundesrat ein Vernehmlassungsentwurf zum Gesetzesartikel betreffend die elterliche Sorge erwartet, dessen Ziel es ist, die gesetzlichen Grundlagen für die gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall unabhängig vom Zivilstand der Eltern zu schaffen. Schon heute darf es als sicher gelten, der politische Streit darüber geht so erbittert weiter, wie er im Vorfeld begonnen hat, und zwar, und das möchte ich betonen, quer durch alle Parteien. Etwas enttäuscht bin ich davon, dass die Regierung in ihrer Antwort zur Interpellation keine Stellung dazu bezogen hat, ob sie die gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall eher befürwortet oder eher ablehnt. Ich werde ihre Vernehmlassungsantwort an den Bundesrat dann mit Interesse lesen und erwarte eine im Grundsatz bejahende Stellungnahme. Zum Allgemeinen: Richterliche, vormundschaftliche oder sozialberaterische Begleitung von Scheidungspaaren ist zeitintensiv. Häufig muss eine Familie über einen längeren Zeitraum unterstützt werden. Ein einziges Gespräch genügt in der Regel nicht. Dazu braucht es aber die notwendigen Mittel, nämlich personelle und damit finanzielle in allen drei erwähnten Bereichen - ich möchte dies betonen. Anerkennenswert sind in diesem Zusammenhang die Anstrengungen des Kantonsgerichtes St.Gallen, Familienrichterinnen und Familienrichter interdisziplinär auszubilden. Zuletzt ein Anliegen: Es wäre sehr wünschbar, wenn die Vormundschaftsbehörden mehr Gebrauch von der Befugnis machen würden, sich trennende, unverheiratete Eltern und geschiedene mit Nachscheidungsproblemen zu verpflichten, ihre elterliche Verantwortung im Rahmen eines Mediationsverfahrens zu regeln und zu entwickeln.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008