Geschäft: II. Nachtrag zum Übertretungsstrafgesetz

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.08.12
TitelII. Nachtrag zum Übertretungsstrafgesetz
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaLandwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung12.6.2008
Abschluss28.7.2009
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
MitgliederlisteKommissionsbestellung vom 17. Februar 2009
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 2. Dezember 2008
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
AntragAntrag der Redaktionskommission vom 2. Juni 2009
ProtokollauszugReferendumsvorlage aus der Junisession 2009, Rechtsgültigkeit und Festlegung
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Dezember 2009
ErlassErgebnis der 1. Lesung des Kantonsrates vom 22. April 2009
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 4. März 2009
ErlassReferendumsvorlage vom 3. Juni 2009
AntragAntrag der vorberatenden Kommission vom 4. März 2009
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
22.4.2009Eintreten79Zustimmung5Ablehnung36
22.4.2009Antrag SP-Fraktion die Vorlage an die Regierung zurückzuweisen11Zustimmung76Ablehnung33
3.6.2009Schlussabstimmung93Zustimmung13Ablehnung14
Statements
DatumTypWortlautSession
22.4.2009Wortmeldung

Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich spreche nicht zum Inhalt des II. Nachtrags zum Übertretungsstrafgesetz, sondern zum Randtitel «Littering». Der Begriff Littering im Gesetz ist nicht nur ein Fremdwort, sondern ein eigentlicher Fremdkörper, der im Grunde genommen gar nicht dorthin gehört. Der Begriff Littering war vor kurzem wohl auch den meisten von uns hier im Ratssaal unbekannt, und ich gehe davon aus, dass die Mehrheit der Bevölkerung diesen Begriff heute noch gar nicht kennt. Somit ist es nicht nachvollziehbar, dass er im Gesetz erscheint. Die Aufgabe des Gesetzgebers ist es, Gesetze so zu formulieren, dass sie klar und allgemein verständlich sind. Ein Gesetz, das diesem Grundsatz nicht Rechnung trägt, ist ein schlechtes Gesetz. Ich bitte die Regierung, in Zukunft vermehrt auf die allgemeine Verständlichkeit der Gesetzestexte zu achten. Ich wollte ursprünglich den Begriff Littering ganz aus dem Gesetzestext gestrichen sehen, betrachte jedoch den Zusatz, den wir in der vorberatenden Kommission zum Randtitel gesetzt haben, als akzeptablen Kompromiss.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
22.4.2009Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Am 4. März 2009 fand die Sitzung der vorberatenden Kommission statt. Nebst Regierungsrätin Keller-Sutter und der vollständigen Kommission waren vom Sicherheits- und Justizdepartement folgende Personen anwesend: Dr. Mirjam Trinkler, juristische Mitarbeiterin Rechtsdienst, und Dr. Hans-Rudolf Arta, Generalsekretär. Mit dem II. Nachtrag zum Übertretungsstrafgesetz legt die Regierung eine Strafbestimmung für Littering vor, die der Kantonsrat im Juni 2008 mit zwei Motionen 42.08.03 «Für sauberere und sichere Strassen und Plätze - Kampf dem Littering» und 42.08.07 «Ergänzung zum kantonalen Polizeigesetz» in Auftrag gegeben hat. An ihrer Sitzung vom 4. März 2009 hat die vorberatende Kommission grundsätzlich darüber diskutiert, ob eine Strafbestimmung gegen Littering überhaupt Sinn macht. Das achtlose oder auch das bewusste Wegwerfen und Zurücklassen von Kleinabfällen, z.B. Getränkeflaschen, Speiseverpackungen, Zeitungen im öffentlichen Raum ist auch im Kanton St.Gallen zu einer wachsenden Belastung geworden. Die Kommission ist deshalb zum Schluss gekommen, dass eine strafrechtliche Ahndung von Littering sinnvoll sei. Mit einer eigenständigen Littering-Strafnorm im Übertretungsstrafgesetz soll ein Signal gesetzt werden, dass die zunehmende Verunreinigung des öffentlichen Raums nicht toleriert wird. Die Kommission hat sich zudem gefragt, ob aber eine Strafbestimmung allein das Problem lösen kann oder ob sie nur einen Tropfen auf den heissen Stein darstellt. Sie ist sich bewusst, dass mit einer Strafnorm das Problem Littering nicht aus der Welt geschafft wird, dazu braucht es mehr. So sind auch weitere Massnahmen wie Information, Aufklärung und Sensibilisierung der Bevölkerung notwendig, um dem Problem Herr zu werden. Die Kommission ist jedoch zum Schluss gelangt, dass es Aufgabe der Gemeinden ist, diese weiteren Massnahmen zu ergreifen. Es soll nicht in deren Kompetenzbereich eingegriffen werden. In der Kommission war dann auch zu hören, dass die Gemeinden durchaus gewillt sind, das Problem anzupacken und ein Massnahmenpaket gegen Littering auszuarbeiten. Die Strafbestimmung unterstützt dieses Bestreben der Gemeinde. Weiter wurde in der Kommission einlässlich darüber diskutiert, dass der Begriff «öffentlicher Raum» weiter als nur «öffentlicher Grund» gefasst werden muss. Beispielsweise zählen auch Strassenränder, Wald, öffentlich zugängliche Wanderwege usw. dazu. Die Strafbestimmung erfasst den öffentlichen bzw. den öffentlich zugänglichen Raum und damit auch diese von Littering sehr oft betroffenen Gebiete wie Waldränder, Bahnhofplätze, Strassen usw. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat mit 13:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, auf den bereinigten II. Nachtrag zum Übertretungsstrafgesetz einzutreten und diesem zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
22.4.2009Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Abfälle auf der Strasse sind eine «Sauerei». Die GRÜ-Fraktion befürwortet, dass etwas dagegen unternommen wird, und unterstützt die Vorlage so, wie sie vorliegt. Das Festlegen einer Busse ist nur eine einzige Massnahme, eine schwierig umzusetzende Massnahme, ja eigentlich eine wenig wirksame Massnahme. Es braucht viel mehr. Das Ziel muss sein, allen Leuten zu vermitteln, dass sich Sauberkeit lohnt, dass Sauberkeit, Respekt und Anstand wichtige Werte sind. Die GRÜ-Fraktion unterstützt deshalb sämtliche Vorschläge, die in diese Richtung zielen. Erziehen kommt vor Strafen. Am Rande vermerkt: Erziehen ist viel wirkungsvoller, einfacher umzusetzen und kostet viel weniger. Der GRÜ-Fraktion geht es noch um etwas anderes, nämlich um das Vorbild. Der Rat, die gewählten Volksvertreter, muss glaubwürdig sein. Das heisst, dass er in jeder Form überall, nicht nur bei den Abfällen auf der Strasse, alles unternimmt, damit die Umweltschäden nicht immer weiter wachsen. Ein wichtiges und ernstes Anliegen - im Kleinen wie im Grossen - ist uns auch, wieder vermehrt den Mut zu finden und die Leute, die Abfälle wegwerfen, auf ihr Verhalten anzusprechen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
22.4.2009Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Vorlage geht auf eine Motion der FDP-Fraktion zur Einführung von Bussen für das Wegwerfen und Zurücklassen von Kleinabfällen vom Februar 2008 zurück. Strafbestimmungen sind in aller Regel keine Rezepte gegen gesellschaftliche Fehlentwicklungen, aber gesellschaftlichen Fehlentwicklungen muss manchmal auch klar der Kampf und die strafrechtlich geschützte Missbilligung entgegengesetzt werden. Das soll auch hier so sein. Strafen sind in der Bekämpfung des Litterings lediglich eine von mehreren Säulen, Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagnen sind weitere. Es soll ein klares Signal gesetzt werden, dass die zunehmende Verunreinigung des öffentlichen Raumes nicht mehr toleriert wird. Um Unklarheiten bei der Auslegung der neuen Bestimmung zu vermeiden, sind die Motionäre dafür, dass die den gesetzlichen Anwendungsbereich erweiternde Präzisierung von Art. 7bis Gesetz wird. Der Begriff des «öffentlichen Raumes», der Grundlage für die Anwendbarkeit der Strafbestimmungen ist, soll im Sinne der Kommission durch den Begriff des «öffentlich zugänglichen Raumes» ersetzt werden. Damit soll verhindert werden, dass Littering nicht nur auf öffentlichen Strassen und Plätzen unter Strafe gestellt ist.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
22.4.2009Wortmeldung

Ratsvizepräsidentin: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
22.4.2009Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-Fraktion Rückweisung der Vorlage an die Regierung.

Auch die SP-Fraktion ärgert sich über die Untugend, Kleinabfälle liegen zu lassen oder wegzuwerfen, anstatt diese im Abfalleimer zu entsorgen. Dennoch beantragt sie Nichteintreten und Rückweisung der Vorlage an die Regierung. Weshalb? Ich knüpfe gleich an die Voten meiner beiden Vorredner an. Lusti-Uzwil hat gesagt, dass Strafnormen keine Rezepte gegen Fehlentwicklungen sind, und Würth-Goldach hat darauf hingewiesen, dass die Strafbestimmung nur ein kleiner Mosaikstein ist. Auch die SP-Fraktion ist der Ansicht, dass sie nur ein kleiner Mosaikstein ist und dass dieser kleine Mosaikstein allein nicht genügt. Zum Begriff «Rezept» ist sie der Meinung, dass diese Strafnorm allein noch keines ist. Littering ist ein ernst zu nehmendes gesellschaftliches Problem, das für viel Ärger sorgt. Deshalb muss es umfassend angegangen werden. Es genügt bei Weitem nicht, im Übertretungsstrafgesetz einen einzigen Artikel einzufügen, um dieses komplexe Problem zu lösen. Nach Meinung der SP-Fraktion ist es blauäugig zu meinen, dass der neue Art. 7bis das Problem aus der Welt oder wenigstens aus dem Kanton St.Gallen schaffe. Nein, dieser eine, neue Artikel wird das Problem nicht einmal spürbar verkleinern, weil nur jemand gebüsst werden kann, der von einem Polizisten oder einer Polizistin in flagranti beim Littern ertappt wird. Das wird bestimmt nicht einmal jeden tausendsten Litterer betreffen. Es ist auch nicht anzunehmen, dass nach Inkraftsetzung dieses neuen Strafgesetzartikels die anständigen Leute die Litterer streng beobachten, wenn möglich mit dem Handy fotografieren und anschliessend Anzeige beim Polizeiposten erstatten, damit wenigstens eine Bestrafung in den Bereich des Möglichen rückt. Die SP-Fraktion ist überzeugt davon, dass mit diesem Littering-Artikel das Problem vollumfänglich bestehen bleibt und die Aufgabe mit der Gutheissung dieses ll. Nachtrages nicht gelöst ist. Es gibt eine Menge Studien - im Internet herunterzuladen -, die beweisen, dass mit einer Strafnorm allein dem Problem nicht beizukommen ist. Das zeigen übrigens auch Erfahrungen in Gemeinden, die einen derartigen Artikel eingeführt haben. Das Problem muss, wie gesagt, umfassend angegangen werden. Insbesondere braucht es bei jeder einzelnen Person eine Bewusstseinsveränderung, eine Sensibilisierung für das Problem. Und dazu braucht es ein ganzes Paket von Massnahmen. Diese Strafbestimmung ist eine unerlässliche davon. Weitere wären:

  1. Konzepte für bessere Abfallentsorgung (übervolle oder fehlende Abfalleimer verleiten zum Littering);

  2. strengere Auflagen bei Veranstaltungen betreffend Abfallkonzept (die Rhema [Rheintalmesse] z.B. hat in diesem Bereich nachgebessert);

  3. Vorschrift von nötigem Material, z.B. Drecksäcke (ein neues Wort für besonders grosse Abfallsäcke), um die Abfälle zu entsorgen;

  4. Pfandsystem für Getränkeflaschen und anderes;

  5. regelmässiger Einsatz von Putzequipen usw.;

  6. Schulungen und Aktionstage in den Volks-, Berufs- und Mittelschulen;

  7. Kampagnen und PR-Aktionen in verschiedenen Gemeinden;

  8. strengere Auflagen für Take-away-Betriebe und was der Ideen mehr sind.

Die Stadt Rapperswil-Jona z.B. hat zur Littering-Problematik schon ein ganzes Paket im Sinne der Massnahmen, wie ich sie vorhin aufgezählt habe, ausgearbeitet. Die Stadt sieht die Schaffung einer Strafbestimmung auch nur als einen von vielen Punkten und schreibt dazu in der «Südostschweiz» vom 7. Februar 2009: «Man muss sich allerdings bewusst sein, dass die Ahndung solcher Verstösse nicht nur sehr schwierig ist, sondern auch kaum entscheidend zur Problemlösung beiträgt. Das zeigen die Erfahrungen in anderen Gemeinden.» Drei weitere Beispiele:

  1. Gossau will mit grossen Drecksäcken, die bei Veranstaltungen und Jahrmärkten aufgestellt werden, dem Littering entgegenwirken. Zudem beteiligt sich die Stadt zusammen mit über 200 weiteren Gemeinden im Mai am nationalen Aktionstag gegen Littering.

  2. Die Stadt St.Gallen hat am 13. März einen Preis für Antilittering erhalten. Sie wurde zusammen mit zwei anderen Städten zum Schweizermeister im Alusammeln gekürt. St.Gallen setzt seit 2007 mit dem Einsatz von Antilittering-Botschaftern auf Prävention. Diese sympathischen Botschafter motivieren Litterer, ihre Abfälle nicht achtlos wegzuwerfen.

  3. Der Kanton Thurgau hat in Zusammenarbeit mit mehreren Städten (darunter auch Wil) einen umfassenden Bericht erarbeitet, der die Ursachen des Litterings und eine Vielzahl von konzeptionellen Massnahmen aufzeigt, wie dem Problem begegnet werden kann.

Genau diese Unterstützung erwartet die SP-Fraktion auch vom Kanton St.Gallen. Sie erwartet, dass der Kanton den Gemeinden hilft, sie unterstützt und auch gewisse Forderungen an sie stellt, um dem Problem entgegenzuwirken. Von einer überarbeiteten Botschaft durch die Regierung zum Thema Littering erwartet sie eine umfassende Beleuchtung des Problems mit entsprechenden Massnahmen zur Behebung oder zumindest zur Eindämmung. Damit kann den Gemeinden die nötige Unterstützung geboten werden. Es soll auch geprüft werden, welche der Massnahmen für alle Gemeinden verbindlich zu erklären sind. Der SP-Fraktion ist es ernst mit der Bekämpfung des Litterings. Sie will aber nicht auf eine Minilösung mit einer einzigen Strafbestimmung eintreten, die nicht umgesetzt werden und das Problem nicht einmal ansatzweise lösen kann. Sie will eine echte, praktikable und umfassende Vorlage zum Littering-Problem. Die vorliegende Pseudolösung genügt nicht.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
22.4.2009Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Auch die CVP-Fraktion ist der Meinung, dass das Littering ein Ausmass angenommen hat, das Massnahmen erfordert. Littering wird von der Bevölkerung als stossend empfunden und verursacht den Gemeinden recht hohe Kosten. Ein erster Schritt allerdings gilt der Prävention, z.B. in den Schulen durch Clean-up-Days, durch «Waldputzete» und ähnliche Aktionen. Wie die Vergangenheit gezeigt hat, reicht das leider nicht aus, und deshalb soll diese Strafbestimmung eingeführt werden. In der vorberatenden Kommission - der Präsident hat es gesagt - wurde der Begriff des öffentlichen Raumes präzisiert. Es ist eine gute Vorlage, denn «öffentlicher Grund» ist bekanntlich nicht gleichbedeutend wie «öffentlich zugänglicher Raum». Es gibt beispielsweise verschiedene private Schulen, und trotzdem sind deren Pausenplätze öffentlich zugänglich. Mit dem II. Nachtrag zum Übertretungsstrafgesetz wird die Rechtsgrundlage geschaffen, damit in flagranti ertappte Litterer gebüsst werden können. Daran ist aber auch das Problem der begrenzten Anwendung ersichtlich. Die neue Strafbestimmung ist ein vermutlich kleiner Mosaikstein bei der Lösung des Problems, aber sie ist immerhin ein Mosaikstein.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
22.4.2009Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Littering – oder auf Deutsch: das Wegwerfen von Kleinabfällen – ist ein weit verbreitetes Übel. Leider gibt es Gebiete, die laufend mit Müll übersät werden. Vor allem auf öffentlichen Plätzen, bei Einkaufszentren, an Schnellimbissverkaufsstellen und entlang von Autobahnen, Kantons- und Gemeindestrassen sieht es teilweise katastrophal aus. Mit dem II. Nachtrag zum Übertretungsstrafgesetz wird ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung von Littering erbracht. Die Abfallsünder können direkt mit einer Busse bestraft werden, was sicher eine abschreckende Wirkung haben wird. Leider zeigt die Erfahrung, dass mit dieser Massnahme nur ein kleiner Teil der Abfallsünder erwischt und gebüsst werden kann. Damit sich alle in einem sauberen Kanton bewegen können, braucht es weitere Massnahmen. Es gibt zu viel «Niemandsland», in dem sich niemand verantwortlich fühlt, den Abfall wegzuräumen. Davon sind auch die öffentlich zugänglichen Grundstücke betroffen. Die Erfassung dieser verschiedenen Gebiete und ein organisiertes Aufräumen könnten verhindern, dass nicht plötzlich Zustände wie in Neapel während der Müllkrise herrschen. Die SVP-Fraktion ist für gezielte, wirksame Massnahmen gegen Littering.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
22.4.2009Wortmeldung

Kommissionspräsident: Der Rückweisungsantrag wurde in der vorberatenden Kommission ebenfalls gestellt. Er wurde mit 12:2 Stimmen und 1 Enthaltung abgewiesen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
22.4.2009Wortmeldung

Ratsvizepräsidentin: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
3.6.2009Wortmeldung

Die Redaktionskommission beantragt, dass beim Randtitel auf die Erklärung des Begriffs «Littering» zu verzichten sei. Ich habe offenbar einen Kampf gegen Windmühlen geführt, als ich versuchte im Rahmen der vorberatenden Kommission dieses L-Wort zu streichen, zu ersetzen oder zu erklären. Denn der Begriff erschien mir als nicht sachgerecht und wir als Gesetzgeber sollten es eigentlich vermeiden Fremdwörter in ein Gesetz zu schreiben. Dies insbesondere auch wenn es solche sind, die noch nicht wirklich im allgemeinen Sprachgebrauch Eingang gefunden haben. Ich habe nun vom Antrag der Redaktionskommission Kenntnis genommen und bin mit jenem Teil der Begründung einverstanden wo es heisst, dass in Gesetzestexten ein Fremdwort verwendet werden kann wenn es kein gleichwertiges deutsches Wort dafür gibt. Lassen wir also das L-Wort im Gesetzestext stehen und verzichten wir auf dessen Erklärung im Randtitel.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009
2.6.2009Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009
2.6.2009Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009