Geschäft: V. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über den Kantonsstrassenplan (Titel der Botschaft: 15. Strassenbauprogramm)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer36.08.02
TitelV. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über den Kantonsstrassenplan (Titel der Botschaft: 15. Strassenbauprogramm)
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung6.5.2008
Abschluss24.9.2008
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ErlassErgebnis der einzigen Lesung vom 24. September 2008
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 15. August 2008
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Dezember 2008
BotschaftBotschaft und Entwürfe der Regierung vom 22. April 2008
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
24.9.2008Gesamtabstimmung81Zustimmung12Ablehnung27
24.9.2008Eintreten82Zustimmung11Ablehnung27
Statements
DatumTypWortlautSession
24.9.2008Wortmeldung

Locher-St.Gallen hat mir einige Überlegungen vorweggenommen. Ich kann mich deshalb auf wenige Punkte konzentrieren und festhalten, dass auch aus der Sicht der SVP-Fraktion aus der Stadt St.Gallen die sehr grossen Vorlagen nicht bestritten sind. Ich möchte Ihnen aber in Erinnerung rufen, dass wir innerstädtische Strassen oder Strassenzüge haben, die gleich stark oder stärker belastet sind durch Verkehr - ich spreche nicht von der Autobahn - wie etwa Rapperswil-Jona. Im Vergleich dazu herrscht im Toggenburg verhältnismässig wenig Verkehr. Auch ich schätze selbstverständlich, wenn ich heute ins Toggenburg fahre, die Umfahrung Bazenheid, weil sie eine klare Entlastung bedeutet.

Ich möchte Regierungsrat Haag ebenfalls bitten, dass wir in St.Gallen wenigstens darauf angewiesen sind, dass eine zweite innerstädtische Entlastung - wo und wie sie genau durchgeht, darüber gibt es verschiedene Überlegungen - an die Hand genommen wird. Unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger in der Stadt sagen das zu Recht, dass hier ebenso Verkehrsprobleme bestehen, insbesondere zu Zeiten - und das war im Frühling dieses Jahres sehr oft der Fall - da aus Unfall, oder anderen Gründen die Autobahn, die Tunnels kurz- oder mittelfristig gesperrt waren. Dann herrscht ein Chaos, und es gibt keine echten Alternativen.

Das zum Zeichen, dass es uns ernst ist als SVP-Gesamtfraktion, aber auch als Vertreter der Stadt: Wir wollen einen gewissen Ausgleich schaffen. Es muss nicht alles in der Stadt St.Gallen sein, und somit sind wir auch dafür, dass die überrissene Vorlage Lokremise nicht gebaut wird. Sie sehen, auch wir sind bereit zu sparen.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008
24.9.2008Wortmeldung

beantragt im Namen von Jud-Schmerikon und in seinem eigenen Namen, in Anhang B: Bauvorhaben der 2. Priorität (Ersatzprojekte) die Entlastungsstrasse Uznach (Gasterstrasse), Gemeinde Kaltbrunn, von Anhang B (2. Priorität) nach Anhang A (1. Priorität) zu verschieben.

Bei der Entlastungsstrasse Schmerikon handelt es sich einerseits um einen direkten Anschluss des Gebietes Kaltbrunn, Benken, Gommiswald und Uznach, Anhang B. Die Gemeinden Uznach, Schmerikon und Kaltbrunn sind sich einig, dass die Entlastungsstrasse in die Priorität 1 gehört. Die neusten Zahlen, gegen 80 Prozent einer Verkehrsentlastung allein für Uznach und 50 Prozent für Schmerikon, lassen doch aufhorchen und sprechen für sich. Die Regierung spricht von einer mindestens Entlastungswirkung 50 Prozent bis zur Realisierung einer berechtigten Umfahrungsstrasse, in der Botschaft S. 28 unter «3.3 Umfahrungsstrassen». Diese Auflage scheint an dieser Stelle mehr als erfüllt. Auch die Linienführung der geplanten Verkehrsverbindung ist mit einem Gutachten der Ernst Basler und Partner AG abgeklärt worden. Ebenfalls verschiedene Varianten der Entlastungsstrasse wurden geprüft. Für die Industrie, Wirtschaft und vor allem die Region Linthgebiet ist es sehr wichtig, dass die Entlastungsstrasse so rasch als möglich gebaut wird, damit die geplagten Dörfer vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Der Druck wird zusätzlich noch auf die Region zunehmen, da gleichzeitig das Anschlusswerk im Zürcher Oberland Hinwil-Uster nächstens gebaut und fertig gestellt werden wird. Die Entlastungsstrasse Schmerikon-Uznach-Kaltbrunn ist also mehr als dringend in die Priorität A aufzunehmen. Zudem werden für den Doppelspurausbau der SBB Linie Uznach-Schmerikon klare Verhältnisse geschaffen. Somit sollten eigentlich alle Voraussetzungen für eine Prioritätenverschiebung in Anhang A gegeben sein. Geben Sie sich einen Ruck und unterstützen Sie unser Anliegen vor dem Ricken und lassen Sie uns nicht im Verkehr ersticken. Selbstverständlich wissen wir, dass auch die anderen Regionen ihre Anliegen in Sachen Strasse haben und wir sicher auch bei Gelegenheit sie unterstützen werden.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008
24.9.2008Wortmeldung

legt seine Interessen als Vizepräsident der Regionalplanungsgruppe Zürichsee-Linth offen. Dem Antrag Bühler-Schmerikon / Jud-Schmerikon ist zuzustimmen.

Zu Lusti-Uzwil: Machen Sie mir bitte daraus jetzt keine Prinzipfrage. Letztendlich ist es der Kantonsrat, der das Programm genehmigt und auch gestaltet. Es geht hier nicht um einen Schnellschuss, wenn Bühler-Schmerikon und Jud-Schmerikon diesen Antrag unterbreiten, sondern es ist ein sehr gut ausgearbeiteter Vorschlag, der auf dem Tisch liegt, der eben in der Region seine Grundlage hat. Die Regionalplanung hat vor Jahren eine Strukturanalyse erarbeitet, hat eine Vision erarbeitet und daraus dann eine Studie über Siedlung und Verkehr entwickelt. Ein wesentliches Element aus dieser Siedlungsentwicklungsplanung bzw. aus der Verkehrsentwicklungsplanung ist eben dieses Kernelement dieser Entlastungsstrassen, von der wir sprechen. Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es in meinen Augen nicht korrekt ist, wenn in der Botschaft das unter Kaltbrunn läuft. Es geht da nämlich um eine regionale Entlastungsstrasse. Wenn der Präsident der Regionalplanungsgruppe aus Kaltbrunn kommt, dann ist es eben nicht das Anliegen von Kaltbrunn, sondern es ist tatsächlich ein breit abgestütztes regionales Interesse. Beachten Sie bitte auch, dass es nicht darum geht, irgendeinen Kreisel jetzt da noch aufzuwerten, sondern dass es darum geht, dieses Element, das im Detailbereich 1 in der Botschaft S. 26 den ausgewiesenermassen höchsten Gesamtnutzwert bringt, jetzt eben doch in der ersten Priorität zu behandeln. In diesem Sinn appelliere ich an Sie, machen Sie von Ihrem Gestaltungsfreiraum Gebrauch. Unterstützen Sie den Antrag und ermöglichen Sie damit die Siedlungs- und Verkehrsentwicklung im Linthgebiet gemäss der Vision, wie sie von der Region ausgearbeitet ist, gemäss der Struktur, wie sie da besteht eben, dass sich das weiterentwickeln kann.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008
24.9.2008Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Obwohl wir den Löwenanteil dieser Vorlage, nämlich die vier grossen Brocken, die Umfahrungsstrassen, nicht begrüssen. Wir stellen fest, der Name dieser Botschaft ist korrekt; es handelt sich um ein Strassenbauprogramm. Es handelt sich nicht um ein Programm, die knappen vorhandenen Mittel möglichst effizient und wirkungsvoll einzusetzen. Wenn Sie die vier grössten Projekte anschauen, werden Sie sehen, dass ab dem Jahr 2013 ein Mittelbedarf ausgewiesen ist, der schlicht und einfach in der Zukunft nicht reichen wird. Wir werden früher oder später - wir empfehlen eher früher als später - zur Erkenntnis gelangen, dass wir uns nach der Decke strecken sollten, d.h. wir sollten uns vermehrt auf Projekte konzentrieren, die schnelle und günstige Wirkung entfalten. Mein Vorredner hat in einem Punkt einen Antrag angesprochen, den auch wir stellen. Wir möchten beliebt machen, mindestens bei den Gemeinden und Städten, die bereit sind, mit wenig Mitteln zu versuchen, eine Wirkung auf den bestehenden Hauptstrassen in Form von Verkehrsberuhigungsmassnahmen zu erzielen, dass man diese Gemeinden beförderlich behandelt, auch zum Nutzen all jener, die gerne ganz grosse Projekte realisieren möchten. Denn auch die, die ganz grosse Projekte realisieren möchten, sind darauf angewiesen, dass sich gewisse Gemeinden in den Investitionen etwas mässigen.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008
24.9.2008Wortmeldung

Ratspräsident: Ich konnte jetzt meine Unsicherheit klären. Sie haben einen Antrag eingereicht, der uns vorgelegt wurde, zu Ziff. 2. Das ist anscheinend falsch, und zwar müsste es da «Ziff. 1 Abs. 2 (neu)» heissen. Darum hat es jetzt ein Durcheinander gegeben. Darin haben Sie richtig bemerkt, dass es um das Gleiche geht. Zwar lautet der Antrag, damit dieser Rat auch weiss, von was wir sprechen: «Vom Anteil des Kantons an den Vorhaben im Kantonsstrassennetz von 183 Mio. Franken sind 40 Mio. Franken für Strassenraumgestaltung mit verkehrslenkender Wirkung bereitzustellen.» Dieser Antrag deckt sich eigentlich mit der GRÜ-Fraktion. Ich kann über diese beiden Anträge zusammen abstimmen.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008
24.9.2008Wortmeldung

beantragt im Namen der GRÜ-Fraktion, Ziff. 1 wie folgt zu formulieren: «Erhöhung der Mittel für Umweltschutzmassnahmen / Strassenbaugestaltung um 20 Mio. Franken.»

Es ist unserer Fraktion bewusst, dass dieser Betrag nicht gross ist, aber die Wirkung ist nicht ohne. Sie haben im Programm in diesen Teilen, die vorher diskutiert worden sind, die in der Realisierung vermutlich eher in den Sternen stehen als auf dem Asphalt, haben Sie bei unserem Antrag mindestens einen Spatz in der Hand bzw. diese Gemeinden, die mit geringen Mitteln versuchen, schnell hier und jetzt Wirkung zu erzielen und nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zu warten. All diesen Gemeinden geben Sie mehr Spielraum, sich in diese Richtung zu bewegen. Wir bitten Sie, unseren Antrag zu unterstützen, im Sinn «kleiner Betrag, grosse Wirkung» eher in der Fläche auch.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008
24.9.2008Wortmeldung

Zu Brändle-Bütschwil: Offensichtlich handelt es sich um ein Missverständnis. Unsere Fraktion stellt keinen Antrag, die Mittel zu kürzen für teure Umfahrungsstrassen wie diese im Toggenburg. Es ist nicht relevant, ob wir dieses Projekt gut oder weniger gut finden. Entscheidend ist es, was machen Gemeinden wie z.B. diese Region, in der ich lebe. Es wurden vorhin diverse Projekte angetönt, die man auch noch gerne weiter vorne sehen würde. Aus der Region Wil haben Sie noch nichts gehört. Ich kann Ihnen sagen, was die Region Wil gern hätte: eine Regionalverbindungsstrasse mit Kosten von etwa 130 Mio. Franken. Es ist sehr wohl relevant, ob die Gemeinde Wil oder die Region Wil Möglichkeiten hat, so ein teures Projekt zu etappieren, indem sie gleichzeitig innerstädtische Verkehrsberuhigung betreiben kann und dadurch der Druck auf das ganz teure Projekt von 130 Mio. Franken wegnehmen kann. Um das und nicht um mehr geht es bei unserem Antrag. Alle, die hier im Saal glauben, wir konkurrenzieren direkt ihre teuren Projekte, muss ich enttäuschen bzw. kann ich aufhorchen lassen. Sie haben durch das mehr Möglichkeiten als ohne diesen Antrag. Sie sehen auf S. 30 der Botschaft die Untermauerung dieser Argumentation, und ich möchte nochmals wiederholen, mit diesem Antrag nehmen Sie Druck weg von den teuren Projekten, die noch nicht eingereicht sind.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008
24.9.2008Wortmeldung

legt seine Interessen als Stadtpräsident von Rapperswil-Jona offen.

Wir haben miteinander - Baudepartement, Sicherheits- und Justizdepartement und Stadt Rapperswil-Jona - im Dezember 2007 die Strategie dargelegt. Es wurde dargelegt, dass der Bund - und das ist nun so auch herausgekommen -, die A53 ins Nationalstrassennetz aufklassieren wird. Wir haben auch gesagt, dass wenn wir im realistischen Zeitraum realisieren wollen, die Bundeslösung nicht tauglich ist, also haben wir diese Strategie gewählt. Ich glaube, die Reaktionen waren klar, dass dies die richtige Strategie ist. Wir haben auch gesagt, dass man natürlich nicht alles in einem Zug bauen kann. Das wäre rein technisch gar nicht möglich. Die Stadt würde das gar nicht ertragen, alle drei Etappen miteinander, und es ist auch nicht finanzierbar. Wir haben dargelegt, dass die erste Etappe zusammen mit dem Kanton realisiert werden möchte. Wir sind darum sehr dankbar, dass dieses Projekt nun im Programm enthalten ist. Wir haben auch gesagt, dass mit der Etappe zwischen Kempraten und Hülistein, das Ziel besteht, die A53 auf diesem Abschnitt als Zubringer aufzuklassieren und durch den Bund zu realisieren und zu finanzieren sowie in einem dritten Schritt die Etappe Teuchelweiher bzw. Zürcherstrasse bis Kempraten. Dieses Konzept ist das realisierbare, das realistische, technisch wie finanziell. Es stellt eine Lösung für das Verkehrsproblem Rapperswil-Jona dar. Ich bin sehr froh, dass Kündig-Rapperswil-Jona gesagt hat, dass sie mit einer Lösung Seedamm/Zürcherstrasse leben könne. Das ist für die erste Etappe exakt das Ziel. Es ist uns bewusst, dass die Knotensituation Teuchelweiher/Zürcherstrasse gut und tragfähig realisiert werden muss, damit das Projekt auch Sinn macht, tragfähig ist und die finanziellen Aufwendungen rechtfertigt. Ich denke, dafür möchte ich im Namen der Stadt nochmals herzlich danken. Die Zusammenarbeit mit dem Baudepartement war sehr gut. Wir haben ein sehr klares Konzept miteinander entwickelt und ich glaube, wir sind da auf dem richtigen Weg.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008
24.9.2008Wortmeldung

Ich habe eine Anschlussfrage: Sie haben klar gesagt, dass wir uns konzentrieren müssen auf dieses, wo wir selbst zuständig sind. Zurzeit sind wir für die A53 selbst zuständig. Das ist richtig. Das habe ich so verstanden. Also ist es so, wenn die Oberland-Autobahn erschlossen wird im Jahr 2014 und der Verkehr vierspurig auf unsere zweispurige A53 kommen wird und jetzt schon bereits in Jona Staus hat und den Verkehr nicht schlucken kann, was gedenken Sie dann zu tun in unserer Kantonshoheit? Ist es möglich, dass man die A4 gleich ausbauen kann, dass wir bereit sind bis ins Jahr 2014, wenn die Strasse vierspurig rollt von der Oberland-Autobahn?

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008
24.9.2008Wortmeldung

Ratspräsident: Bevor ich Regierungsrat Haag das Wort gebe, möchte ich jetzt doch noch klären, es sind zwei gleich lautende Anträge, wobei der Antrag Graf Frei-Diepoldsau jetzt bestätigt worden ist, konkreter ist. Ich frage Sie an, sind Sie bereit, den Antrag der GRÜ-Fraktion zurückzuziehen zugunsten der SP-Fraktion?

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008
24.9.2008Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Ich unterstütze die Entlastung. Rapperswil-Jona ist sehr dringend und sehr wichtig. Das sehe ich ein, aber damals bei der Projektierung hat es klar geheissen, wir können uns das Ganze nur leisten, wenn vom Bund die A53 oder der Seedamm aufgenommen wird ins Nationalstrassennetz. Der Seedamm wird nicht aufgenommen ins Nationalstrassennetz, sondern in die A53, ist jetzt vorgesehen im Entwurf. Jetzt habe ich eine Verständnisfrage. Wir haben das in der vorberatenden Kommission im Detail diskutiert. Regierungsrat Haag hat gesagt, es ist im Entwurf noch nicht definitiv aufgenommen, aber aus den Worten von Würth-Rapperswil-Jona habe ich jetzt gehört, dass es definitiv ist. Was gilt jetzt? Wenn es definitiv ist, dann bin ich einverstanden. Wenn es nicht definitiv wäre, dann bin ich der Meinung, sollten wir heute und jetzt eine Standesinitiative lancieren, dass das A53-Netz definitiv ins Nationalstrassennetz aufgenommen wird, damit wir die Sicherheit und die Gewähr haben, die Projekte nachher auch standesgemäss durchführen zu können.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008
24.9.2008Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Auf beide Vorlagen ist einzutreten.

Wir haben vorgängig bereits das 4. öV-Programm diskutiert und die Förderung des öffentlichen Verkehrs im Umfang von rund 350 Mio. Franken unterstützt. Wir stehen nun in der Debatte für das 15. Strassenbauprogramm. Es mag Zufall sein, dass wir beide Artikel hintereinander behandeln. Doch Verkehrspolitik muss in einer Gesamtschau betrachtet werden. Verkehrspolitik kann nur mit dem richtigen Mix von öV und Individualverkehr Erfolg haben. Es ist deshalb auch richtig, wenn wir in dieser Parlamentsdebatte keine fundamentalen Verkehrsdebatten führen, sondern im Bewusstsein über die Wichtigkeit unserer Verkehrspolitik auch mit dem 15. Strassenbauprogramm einen weiteren Schritt vorwärts machen. Die Entwicklung mit unterdurchschnittlichen Investitionen im 14. Strassenbauprogramm zieht sich nun auch in die Planung für das 15. Strassenbauprogramm weiter. Es ist bedauerlich, dass auch in den Jahren 2009 bis 2011 nur je rund 30 Mio. Franken in die Kantonsstrassen investiert werden können, in den darauffolgenden Jahren die Investitionen jedoch um das Dreifache ansteigen werden. Mit der Beratung des 15. Strassenbauprogramms ist deshalb auch zur Kenntnis zu nehmen, dass zurzeit wenig baureife Projekte vorliegen und die Planungsphasen immer länger werden. Vor allem ist es bedauerlich, dass zurzeit an keinem Grossprojekt gebaut werden kann. Die Regierung hat in einer umfassenden Liste die verschiedenen Projekte aufgelistet. Sie hat mit der Kostenwirksamkeitsanalyse ein wichtiges Instrument für die Priorisierung der Strassenbauvorhaben. Die CVP-Fraktion stellt sich hinter diese Priorisierung. Das Baudepartement hat die Wichtigkeit der Vorhaben erkannt und dementsprechend die Realisation für die nächsten Jahre geplant. Aus Erfahrung wissen wir, dass in speziellen Fällen auch genügend Flexibilität besteht, baureife Projekte vorzuziehen. Gerade diese Flexibilität soll uns dazu bewegen, an der Priorisierung keine Änderungen vorzunehmen. Vielmehr soll es Aufgabe der Politik sein, genügend Mittel bereitzustellen und bei den Rahmenbedingungen für die Planungs- und Bewilligungsphasen Support zu leisten. Landläufig spricht man beim Strassenbauprogramm immer nur von Grossprojekten und Umfahrungen. Es muss aber erwähnt werden, dass z.B. mit dem 15. Strassenbauprogramm rund 40 Mio. Franken in Geh- und Radwege und 25 Mio. Franken in Strassenraumgestaltungen und Umweltschutzmassnahmen investiert werden.

Die CVP-Fraktion möchte, dass im Kanton St.Gallen nicht nur ein Grossprojekt je Strassenbauprogramm realisiert werden kann. Bedingt durch den Investitionsaufschub werden wir nicht darum herumkommen, mittelfristig zwei Projekte im gleichen Zeitraum bauen zu können oder zu dürfen. Die verschiedenen Grossprojekte, wie die Umfahrungen im Toggenburg, die Verkehrsentlastung Rapperswil-Jona, die A1-Zubringer in der Region Rorschach wie auch die dortige Kernumfahrung, sind für die Regionen wie auch für die Stärkung der Standorte von grosser Bedeutung. Diese Grossprojekte sind keine Luxusinvestitionen, sondern dringend nötig. Zur Finanzierung des Strassenbauprogramms: Wir sehen die Problematik bei der Finanzierung der Strassenneubauten im mittelfristigen Zeitraum. So sehr uns St.Gallern der NFA Geld und Freude beschert, die Strassenrechnung geht als Verliererin aus der ganzen Aufgabenteilung hervor. Danebst wurden mit dem Massnahmenpaket 04 der Strassenrechnung 12 Mio. Franken entzogen. Mit dem Ausbau des Kantonalstrassennetzes wird die Strassenrechnung zusätzlich belastet. Der Strassenrechnung fehlen z.B. gegenüber dem Jahr 2003 über 30 Mio. Franken. Die CVP-Fraktion möchte den Finanzierungsmechanismus in der Strassenrechnung grundsätzlich beibehalten. Für eine seriöse Planung und Realisation der anstehenden Bauten im Kantonsstrassennetz wie auch für den Unterhalt möchten wir jedoch der Strassenrechnung mehr Mittel zuführen. Dabei unterstützt die CVP-Fraktion in der Mehrheit die Idee der vorberatenden Kommission mit der Streichung der Mittel an die Polizei aus dem Strassenfonds.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008
24.9.2008Wortmeldung

Ich habe Verständnis für die Fragen, die hier gestellt worden sind. Ich darf vorwegnehmen, der Stadtpräsident von Rapperswil-Jona hat eigentlich das meiste gesagt. Wenn wir darauf spekuliert hätten, was der Bund macht, das wäre wohl die sicherste Variante gewesen, dass gar nie etwas passiert. Das Kantonsstrassennetz werden wir behalten. Wir haben die Projektierung konkret vorangetrieben. Es ist richtig, dass eine Etappe, wie sie vorliegt, zu projektieren, das nützt gar nichts. Man muss das Ganze kennen, um den Überblick und die Schlusslösung zu sehen, aber ausführen müssen wir beim besten Willen etappenweise. Rein technisch und finanziell wäre eine einmalige Inangriffnahme nicht möglich. Sonst müssten wir Rapperswil wohl evakuieren für einige Jahre. Das ist nicht zumutbar. Das Projekt muss jetzt optimiert werden, auch neu nach den Sicherheitsvorschriften für Tunnels. Es gibt noch einiges anzupassen. Wir müssen klar herausfinden, wie die erste Etappe verläuft, wie dann der Verkehr rollt. Die begleitenden, flankierenden Massnahmen, die Einschränkungen auf dem Strassennetz sind nötig, damit die Strasse, wenn sie kommt, die Wirkung erzielen kann. Hier ist Rapperswil-Jona vorbildlich auf dem Weg. Ich gehe zuversichtlich davon aus, dass schon einiges gemacht wird, um die jetzigen Probleme zu reduzieren, bis wir auch selbst im optimistischen Fall mit der ersten Etappe beginnen können. Es sind noch einige Wege zu nehmen. Wir werden das zügig weiterbearbeiten und wir wollen, dass wir im Laufe dieses Strassenbauprogrammes tatsächlich starten können mit mindestens einem dieser Programme. Aber die Wege sind nicht ganz einfach, und je dichter die Überbauung, desto komplexer die Aufgabe und desto höher auch die Stolpersteine. Es ist ein grosses Projekt. Es nützt nichts, wenn nicht oberirdisch ganz klare Massnahmen gemacht werden. Hier ist die Stadt auf dem richtigen Weg.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008
24.9.2008Wortmeldung

Kommissionspräsident: Dieser Antrag wurde in der vorberatenden Kommission auch gestellt und mit 3:12 Stimmen abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008
24.9.2008Wortmeldung

legt seine Interessen als Vertreter und Bewohner der Stadt St.Gallen offen.

Die Stadt St.Gallen hat in letzter Zeit eine bedeutende Aufwertung der Verkehrsinfrastruktur erhalten, insbesondere mit der dreispurigen Führung der Stadtautobahn von und nach Winkeln. Als Vertreter der Stadt unterstütze ich daher, dass im Rahmen dieses Staatsstrassenprogrammes nun endlich auch andere Regionen zum Zug kommen, insbesondere die Region Rorschach, das immer noch schlecht erschlossene Toggenburg und die Region Rapperswil-Jona. Indessen ist mir wichtig, dass die Projekte, die in der Stadt anstehen, nicht vergessen gehen dürfen, dass sie im Rahmen des nächsten Staatsstrassenprogrammes dann eben wieder höhere Priorität geniessen. Im Agglomerationsprogramm St.Gallen, Arbon, Rorschach, welches das Amt für Raumentwicklung ausgearbeitet hat, heisst es als Zielsetzung, dass durch eine neue Ost-West-Achse die Funktion und Leistungsfähigkeit des Gesamtverkehrssystems und damit insbesondere auch des strassengebundenen öffentlichen Verkehrs gewährleistet, die Sicherheit erhöht und die Innenstadt von ortsfremdem Verkehr entlastet werden muss. Der strassengebundene öffentliche Verkehr soll im Agglomerationszentrum auf einem Eigentrassee geführt werden, um die Reisezeiten zu reduzieren und die Fahrbahnstabilität zu erhöhen. Es werden dann als Schwachstellen genannt die fehlende Eigentrassierung Winkeln-Neudorf, die fehlende Eigentrassierung Langgasse, die fehlende betriebliche Busbevorzugung Neudorf und die fehlende Verkehrstrennung Kreuzbleiche. Alle diese Punkte sind im Moment vielleicht nicht so virulent, aber spätestens dann, wenn der Rosenbergtunnel, der im Jahr 1987 eröffnet wurde, im Jahr 2010 oder vielleicht im Jahr 2011 oder 2012 saniert wird, werden diese Probleme die Stadt stark belasten. Es ist deshalb zu begrüssen, dass das Baudepartement die Pläne für die dringend notwendige Spange, die Südspange, dem Bundesamt für Strassen übergeben hat. Der Bund ist zwar jetzt ab dem Jahr 2008 zuständig. Es gibt selbstverständlich Bereiche, in denen auch der Kanton und auch die Stadt St.Gallen zuständig bleiben und auch finanzieren werden müssen. Die Regierung weist daher zu Recht in der vorliegenden Botschaft auf diesen Umstand hin und sie schreibt, ich zitiere auf der S. 20: «Die Finanzierung der in den Agglomerationsprogrammen enthaltenen Projekte muss unabhängig von der Höhe der Bundesbeiträge sichergestellt werden können.» Es wäre daher wünschbar gewesen, dass im Anhang A zur Vorlage die A1-Spange in den Jahren 2009 bis 2013 nicht nur mit einem geschätzten Betrag von einer halben Million eingefügt wurde, sondern dass in der Pro-Memoria-Rubrik ab dem Jahr 2013 die gähnende Leere durch möglichst konkrete Zahlen ergänzt worden wäre, wie das bei den Projekten Rapperswil-Jona und Umfahrung Ebnat-Kappel-Wattwil gemacht wurde. Weiter hätten wir es begrüsst, wenn in den weiteren Anhängen zu den Beiträgen für die Eigentrassierung des öffentlichen Verkehrs in der Stadt und die Verkehrstrennung im Bereich Kreuzbleiche ebenfalls Eingang gefunden hätten. Wir stellen keinen Antrag, erwarten indessen, dass zumindest im 16. Staatsstrassenprogramm diese Projekte dann konkret Eingang finden werden. Regierungsrat Haag hat im heutigen «Tagblatt» die Stadt beruhigt. Sie werden einen Strassenbau seitens des Kantons nicht vergessen. Wir danken Ihnen für diese Aussage, bitten Sie aber angesichts der grossen Bedeutung für die Stadt und der grossen Bedeutung dieser Vorhaben doch um eine Präzisierung auch im Rat dahin gehend, dass die Kantonshauptstadt in diesem Bereich spätestens ab dem Jahr 2013, allenfalls bei Ausfall anderer Projekte auch schon früher, z.B. zur Realisierung von Eigentrassierung des öffentlichen Verkehrs und weiteren Bauten zum Zuge kommt.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008
24.9.2008Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdebatte vor.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008
24.9.2008Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf beide Vorlagen ist einzutreten.

Die vorberatende Kommission hat am 15. August 2008 im Baudepartement in St.Gallen zur Beratung des Geschäfts getagt. Nach einer Stellungnahme durch Regierungsrat Willi Haag, einem Rückblick auf das 14. Strassenbau- sowie das Finanzierungssystem durch Kantonsingenieur Urs Kost und einem weiteren Vortrag über die Priorisierung durch Kantonsingenieur-Stellvertreter Marcel John, konnte sich die vorberatende Kommission ein Bild über die Vorlage machen. Neu für das 15. Strassenbauprogramm ist, dass weder für Bau und Unterhalt noch Betrieb der Nationalstrassen Kosten für den Kanton anfallen werden. Dies ist eine Folge des neuen Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen. Die Hoheit über die Nationalstrassen ging am 1. Januar 2008 vollumfänglich an den Bund über. Das für das 14. Strassenbauprogramm geschätzte Investitionsvolumen wurde insgesamt nicht erreicht. Einerseits konnte die Verkehrsentlastung Rapperswil-Jona nicht wie geplant vorangetrieben werden, und andererseits konnten die Gemeinden nur wenige Strassenraumgestaltungen zur Baureife bringen. Zudem waren die Marktpreise im Tiefbau nach wie vor tief. Das 15. Strassenbauprogramm wurde zeitgleich mit dem 4. öV-Programm erarbeitet. Insbesondere der Abschnitt Gesamtverkehr dieser Botschaft deckt sich mit dem entsprechenden Abschnitt der Botschaft zum 14. öV-Programm. Nachdem sich alle Parteien und mehrere Regionenvertreter mehr oder weniger begeistert zum Eintreten geäussert hatten, ist die vorberatende Kommission anschliessend mit 15:0 Stimmen auf das Geschäft eingetreten.

In der anschliessenden Spezialdiskussion wurden einige Anträge gestellt, die bis auf die vorliegende Kommissionsmotion 42.08.26 «Verwendung des Reinertrags der Motorfahrzeugsteuer für Unterhalt und Bau der Infrastruktur Strasse» und folgendem Antrag keine Mehrheit bekamen. Es wurde ein Antrag gestellt, dass an der Prioritäteneinteilung Anhänge A, B und C nichts geändert werden soll, um zu vermeiden, dass die Regionen gegeneinander ausgespielt werden. Dieser Antrag wurde mit 10:4 Stimmen und 1 Enthaltung angenommen. Aufgrund der Motion 42.08.20 «Anpassen der Strassenbreiten» wurden der vorberatenden Kommission die Problematik, die jetzige Handhabung sowie allfällige Anpassungen anhand von Folien dargestellt. Über das weitere Vorgehen in Sachen dieser Motion müssen die Motionäre aber selbst entscheiden. In der Schlussabstimmung wurde das Geschäft mit 10:3 Stimmen und 2 Enthaltungen gutgeheissen.

Zum Geschäft 36.08.02: Es handelt sich bei diesem Geschäft um einen Abtausch innerhalb der Gemeinde Rorschacherberg, der in der vorberatenden Kommission zu keiner Diskussion gab. Die vorberatende Kommission ist ohne Diskussion einstimmig auf die Vorlage eingetreten. Die Schlussabstimmung zu diesem Geschäft war einstimmig.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008
24.9.2008Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Vorlage ist sehr ausgeglichen, profitieren werden Bürger und Bürgerinnen im ganzen Kanton. Uns scheint deshalb sehr wichtig, dass die Vorlage nicht durch zusätzliche Forderungen und Streichungen zerzaust wird, sondern dass die Vorlage als Ganzes und ohne Wenn und Aber vom Kantonsrat genehmigt wird. Fünfjahresprogramme haben sich sehr gut bewährt, insbesondere ist dank der mittelfristigen Planung eine hohe Flexibilität gesichert.

Sehr wichtig erscheint uns, dass die leidenden Bewohnerinnen und Bewohner an den überlasteten Verkehrsknoten und Strassen, wie Jona-Rapperswil, Altstätten, Rorschach, St.Gallen und das Toggenburg, sich auf eine ruhigere Zukunft freuen können. Es ist höchste Zeit, dass diese Entlastungen realisiert werden und so die Wohnqualität in den betroffenen Regionen wieder gesteigert und attraktiver werden wird. Wir haben positiv festgestellt, dass im Kanton St.Gallen in den öV und in den Strassenverkehr investiert wird. Mit dieser Massnahme helfen wir mit, den Kanton St.Gallen interessanter und attraktiver zu gestalten. Nur gute Verkehrserschliessungen helfen mit, den Tourismus zu fördern, die Wohnqualität zu steigern und den Kanton wirtschaftsfreundlicher zu machen. Nur gut erschlossene Regionen ziehen neue Unternehmungen an. Unser Kanton braucht neue, zukunftsträchtige Unternehmen, und unser Kanton braucht dringend attraktive, gut erschlossene Wohnlagen, um potenzielle Steuerzahler zu gewinnen.

Der Finanzbedarf, welcher das 15. Strassenbauprogramm ausweist, kostet sehr viel Geld. Mit grosser Genugtuung stellen wir fest, dass das Geld, welches für die Umsetzung benötigt wird, zur Verfügung gestellt werden kann. Wir möchten es nicht unterlassen und dies festhalten, dass dieses Geld ausschliesslich vom Strassenverkehr aufgebracht wird. Wir halten fest, dass im Bereich Strassenverkehr vom Verursacherprinzip gesprochen wird, was in unserem Kantonsbudget bei weitem nicht überall festgestellt werden kann. Schauen wir aber auf das 16. Strassenbauprogramm, werden die finanziellen Mittel für die Grossprojekte nicht vorhanden sein. Es muss uns bewusst sein, dass zwingend Finanzierungsmodelle gefunden werden müssen. Eine Minderheit der FDP-Fraktion wird somit die Kommissionsmotion unterstützen. Die Mehrheit bevorzugt jedoch bei Grossprojekten eine Finanzierung über den Staatshaushalt mit Abschreibung, so wie wir es bei Hochbauprojekten kennen und praktizieren.

Für sehr viel Geld bauen wir Umfahrungsstrassen, erneuern Strassen, aber auch der Langsamverkehr profitiert vom 15. Strassenbauprogramm. Leider stellen wir fest, dass für Parkplätze wenig Geld eingesetzt wird. Sei es vor und in Städten oder grösseren Ortschaften, das Parkieren wird immer wieder zum Problem. Insbesondere würden wir es begrüssen, wenn auch für Lastwagenanhänger Parkplätze geschaffen würden, um das Hinstellen an Durchgangs- oder Quartierstrassen zu verhindern. Das Abstellen von Anhängern in Quartierstrassen birgt enorme Gefahren, insbesondere für Kinder. Es wäre begrüssenswert, wenn aus den LSVA-Einnahmen in Form von zwingend nötigen Parkplätzen ein kleiner Teil zurückgegeben werden könnte. Mit einer Parkgebühr von Fr. 2.- je Stunde und Anhänger könnten etwa 100'000 Franken Investition mit 5 Prozent verzinst werden. Wieso nicht auch hier etwas unternehmen? Ökologie leben und nicht als Schlagwort benutzen. Die FDP-Fraktion setzt sich für eine unveränderte Umsetzung des 15. Strassenbauprogramms ein.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008
24.9.2008Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf beide Vorlagen ist einzutreten.

Der Rückblick auf das 14. Strassenbauprogramm im Rahmen der Beratungen des nun vorliegenden 15. Strassenbauprogrammes nehmen wir zur Kenntnis. Es sind eine Reihe erledigter Projekte und einige noch nicht ausgeführte aufgelistet. Dies führte dazu, dass rund 34 Mio. Franken von den budgetierten Geldern nicht gebraucht wurden. Wir bedauern, dass das zweckgebundene, unter anderem für den Strassenbau zweckgebundene Geld nicht investiert und somit nicht der Wirtschaft bzw. dem Gewerbe zugeführt werden konnte. Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass anstehende Projekte vorgezogen werden, sollte es zu Verzögerungen bei Projekten aus der Priorität A kommen. Denn wie wir aus der vorliegenden Auflistung entnehmen können, geht die Arbeit dem Baudepartement in nächster Zeit sicher nicht aus. Riesige Millionenbeträge werden durch die öffentliche Hand für den öV ausgegeben. Dieser Bereich sollte zweifelsohne auch seinen berechtigten Stellenwert haben. Mit gleich grosser Priorität muss man aber auch die Infrastruktur für den Individualverkehr behandeln. Gut ausgebaute und unterhaltene Strassen sind für die wirtschaftliche Entwicklung des Kantons, vor allem auch für die Randregionen, immens wichtig! Die in Planung stehenden Umfahrungsprojekte bedeuten gerade auch für die Region Toggenburg Wirtschaftsförderung ersten Ranges und nicht zuletzt für die Bevölkerung auch in Rapperswil-Jona ein Stück bessere Lebensqualität.

Gemäss dem 15. Strassenbauprogramm werden im besten Fall erst ab dem Jahr 2011 wieder Grossprojekte in Angriff genommen. Wie die Regierung im Bericht selber schreibt, wird die finanzielle Ausgangslage für die kommenden Strassenbauprogramme kritisch sein. Aus diesem Grund wurde von der vorberatenden Kommission die Motion 42.08.26 «Verwendung des Reinertrags der Motorfahrzeugsteuer für Unterhalt und Bau der Infrastruktur » eingereicht. Die SVP-Fraktion steht ohne Einschränkung hinter den aufgeführten Projekten und hofft, dass die gesteckten Ziele erreicht werden können.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008
24.9.2008Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir sehen die Geschichte mit dem Strassenbau doch klar anders als die Vorredner. Die SP-Fraktion erachtet das vorliegende Strassenbauprogramm als nicht mehr zeitgemäss. Es beachtet einerseits die immer grössere Umweltbelastung durch den motorisierten Individualverkehr nicht und beachtet auch die Tatsache, dass zusätzliche Strassen zusätzlichen Verkehr verursachen, nicht. Also gleich zwei Fehler. Würde die Regierung diese zwei Tatsachen ernst nehmen, dürften keine zusätzlichen Strassen mehr gebaut werden. Es dürften nur noch Strassen ersetzt oder umgebaut werden. In der Stadt St.Gallen läuft zurzeit die Unterschriftensammlung für die Initiative zur Förderung des öffentlichen Verkehrs, des Fuss- und Veloverkehrs. Diese Initiative will, dass der motorisierte Individualverkehr plafoniert wird und Verkehrszunahmen, die auch in Zukunft stattfinden werden, ausschliesslich durch Bus, Velo oder Fuss abgedeckt werden. Genau das wollen wir von der SP-Fraktion auch. Das muss unseres Erachtens auch die Zielsetzung dieses Kantons sein. Leider fehlen aber im Strassenbauprogramm übergeordnete Konzepte und Zielsetzungen. Da wäre z.B. die Veränderung des Modalsplits. Mit dem Modalsplit misst man die Verteilung der zurückgelegten Wege mit Privatauto, öV, Velo oder Fuss. Wenn wir jetzt eine Plafonierung des Individualverkehrs haben wollen - und wir wollen das -, so würde das beim Modalsplit bedeuten, dass bei einer weiteren Verkehrszunahme der motorisierte Individualverkehr prozentual gesehen abnehmen müsste. Weil wie gesagt all das, was als Zusatzverkehr noch entsteht, mit Bus, Velo, Fuss oder mit dem Zug aufgefangen werden muss. Das wäre eine klare Zielsetzung. Wie es weitergehen soll in dieser Frage in diesem Kanton, da hätten wir gerne Werte - eben Zielsetzungen. Verlagerungsziele beispielsweise. Was will der Kanton da erreichen in den nächsten fünf Jahren, währendem dieses neue Strassenbauprogramm läuft? Leider ist dem nicht so. Das 15. Strassenbauprogramm ist nämlich weiterhin wie schon in den vergangenen Perioden eine reine Wunschliste der Gemeinden. Millionenschwere Umfahrungsprojekte dominieren auch dieses Programm wieder. Dieses Wunschprogramm dürfen wir aus ökologischen, raumplanerischen und finanziellen Gründen nicht mehr zulassen. Dieser Rat trägt Verantwortung für eine verantwortungsvolle Zukunftsgestaltung, auch im Strassenverkehr. Wenn aber das 15. Strassenbauprogramm wiederum schwergewichtig auf sündhaft teure Umfahrungen setzt, wird diese Verantwortung nicht wahrgenommen. Wir treten auf das Programm trotzdem ein, weil wir die Absicht haben, dieses Programm zu verbessern. Die teuersten Brocken in diesem Programm - das wissen Sie alle - sind die Umfahrungen Rapperswil-Jona, Umfahrung Wattwil, die Umfahrung Bütschwil, macht zusammen stolze 1,2 Mrd. Franken. Die Stadtsanktgaller träumen zum Teil von ihrer neuen Südspange. Da wollen sie eine neue Umfahrung. Kostenpunkt: auch ungefähr 1 Mrd. Franken. Gibt zusammen dann schon etwa 2,2 Mrd. Franken, wenn wir das Zahlenspiel noch etwas weiter treiben.

Im vorliegenden Strassenbauprogramm sind 89 Mio. Franken für Umfahrungen vorgesehen. Wenn wir also in diesem Rhythmus mit diesen 89 Mio. Franken diese Brocken an 2,2 Mrd. Franken finanzieren wollen, dann brauchen wir etwa 25 Strassenbauprogramme, bis wir das dann geschafft haben, oder umgekehrt gesagt, in etwa 125 Jahren wäre das Ganze dann realisiert. Das kann es wohl nicht sein. In diesen 125 Jahren hätte dann dieser Kanton einzig für die drei Orte St.Gallen, Rapperswil und Toggenburg gearbeitet, und alle anderen wären leer ausgegangen. Das kann es wirklich nicht sein. Das haben natürlich auch die Bürgerlichen gemerkt. Nur, die bürgerliche Mehrheit in der vorberatenden Kommission erkennt daraus nicht, dass man auf Umfahrungen verzichten muss, dass das der falsche, zu teure und unökologische Weg ist. Nein, sie schmieden über die Mittagspause ein neues Paket. Dieses Paket heisst Frontalangriff auf Verkehrssicherheit und Verkehrserziehung. Das in der ersten Schulwoche des neuen Schuljahres, in dem die kleinen Schüler zum ersten Mal ihre Schulwege bewältigen müssen. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission will nämlich - das sehen Sie auf dem Antrag -, dass aus der Strassenrechnung die 32 Mio. Franken, die jährlich vorgesehen sind für Verkehrssicherheit und Verkehrserziehung, nicht mehr dafür eingesetzt werden, sondern beiseite gestellt werden für die sündhaft teuren Umfahrungsstrassenprojekte. Ein wahrlich dreister Vorschlag in unseren Augen. In den Augen der SP-Fraktion unsinnig und falsch. Selbst mit diesen zusätzlichen 160 Mio. Franken je Strassenbauprogramm müsste man etwa 50 Jahre lang bauen, um nur an diesen drei vorher genannten Orten die geplanten Umfahrungen zu realisieren. Noch einmal: Das kann es wirklich nicht sein. Weitsicht und Vernunft aller Fraktionen in diesem Rat ist nun gefragt. Wir müssen endlich umdenken und durch Gestaltungsmassnahmen auf dem bestehenden Strassennetz den Verkehr erträglicher machen. Massnahmen zur Realisierung einer sinnvollen Koexistenz aller Verkehrsteilnehmenden und damit die Verstetigung der Verkehrsflüsse auf dem bestehenden Strassennetz. Das ist zukunftsweisend. Mittlerweile gibt es Dutzende von Strassenraumgestaltungsbegehren, die Sie im Strassenbauprogramm auch finden. Für Strassenraumgestaltungen und Umweltschutzmassnahmen sollten darum im neuen Strassenbauprogramm nicht nur 25 Mio. Franken, sondern nach unserem Vorschlag doppelt so viel, also 50 Mio. Franken reserviert werden. Netto für den Kanton würde das dann bedeuten, 40 Mio. Franken statt 20 Mio. Franken für Umweltmassnahmen und Strassenbaugestaltungsprojekte. Wir werden einen entsprechenden Antrag stellen.

Umfahrungsprojekte sind in der Botschaft aufgelistet. Sie haben es sicher gesehen, mit so schönen blauen Wolken dargestellt. Sie wurden bewertet. Viele der Umfahrungsprojekte sind in der Bewertung mittel oder negativ herausgekommen. Wenn man schon eine Bewertung macht, muss diese Bewertung doch Konsequenzen haben. Wenn ein Projekt in der Bewertung als mittel oder negativ herauskommt, so ist unserer Meinung nach klar, solche Projekte werden sicher nicht realisiert. Sie können selber nachsehen, welche Projekte dann vornherein einmal nichts mehr zu suchen hätten, wenn es um die Realisierung geht. Ich schliesse mit einem Zitat aus der Botschaft: «Grössere Gemeinden und Städte zeigen einen erheblichen Nachholbedarf für die Erstellung von durchgehenden Korridoren für den Langsamverkehr. Dazu werden die jährlich zu Verfügung stehenden Mittel von 2 auf 3 Mio. Franken erhöht. Für den Langsamverkehr 3 statt wie bisher 2 Mio. Franken.» Sie merken, es gibt also auch positive Entwicklungen im neuen Strassenbauprogramm. Allerdings kleine, aber feine. Die SP-Fraktion tritt ein und will das Programm zeitgemäss und verantwortungsvoll verbessern. Helfen Sie mit. Es geht um Ihre Umwelt und Zukunft.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008
24.9.2008Wortmeldung

Auf die Vorlage ist einzutreten.

An der Sitzung in der vorberatenden Kommission wurde das 15. Strassenbauprogramm behandelt. Es wurde über Strassenprojekte, die ausführungsreif sind und solche, die angemeldet, aber noch nicht fertig geplant sind, entschieden. Weitere Wunschprojekte stehen noch an, werden aber auf einen späteren Zeitpunkt zurückgestellt. Die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel reichen nicht aus, um alle Begehrlichkeiten abzudecken. Leider fehlt im 15. Strassenbauprogramm unter Priorität A von der Region See Gaster das Projekt Entlastungsstrasse Kaltbrunn-Benken-Uznach-Schmerikon. Die Gemeinde Schmerikon ist nun doch schon seit 20 Jahren mit den betroffenen Gemeinden im Gespräch in Sachen Entlastungsstrasse. Durch eine Entlastungsstrasse sollen Industrien und Einkaufscenter besser an die A53 angeschlossen werden, um die Ortsdurchfahrten zu reduzieren. Eine wesentliche Aufwertung durch die Entlastungsstrasse erzielte dadurch auch der öV für die Bevölkerung durch eine bessere Dienstleistung in den Ortschaften.

Die Idee oder die Zusicherung seitens des Baudepartementes, bei einer allfälligen Verzögerung eines Projektes aus dem Anhang A, es könne ein Projekt aus Anhang B bevorzugt werden, lässt einen kleinen Hoffnungsschimmer aufkommen, beruhigt aber in keiner Art und Weise. Die finanziellen Mittel werden in Zukunft nicht besser sein, und die grossen Bauvorhaben, die anstehen, blockieren den Bau für eine Entlastungsstrasse auf Jahre. Über die Standards im Strassenbau (Weisungen des Kantons) konnte in der vorberatenden Kommission nicht verhandelt werden. Allerdings wurden uns in einer Beamerschau die Standards im Strassenbau vorgestellt. Leider wurden unter «4.1.1 Fahrbahn», bei der Strassenbreite für untergeordnete Kantonstrassen mit geringem Schwerverkehrsanteil die geltenden Fahrzeugbreiten, sowie die landwirtschaftlichen Fahrzeuge mit Arbeitsgeräten bis 3 m nicht berücksichtigt. Eine Baubreite solcher Kantonsstrassen 2. Klasse mit nur 6 m ist ungenügend und entspricht auch nicht der VSS-Norm (Vereinigung Schweizerischer Strassenbaufachleute). Es ist in jedem Fall eine minimale Baubreite von 6,5 m anzustreben. Unter dieser Klassierung sollen neu auch Gemeindehauptstrassen eingestuft werden.

Für die Berechnung der Baubreite dieser Kantonsstrassen wurde von einer falschen Fahrzeugbreite 2,5 m im Begegnungsfall ausgegangen. Im Jahr 2001 hat die Schweiz mit den bilateralen Verträgen 1 die Fahrzeugbreite Euro-Norm 2,55 m, 2,60 m, mit Spiegel 3,10 m, übernommen, diese Fahrzeuge sind auch auf Kantonsstrassen im Kanton St.Gallen zugelassen. Demzufolge muss die Baubreite der Kantonsstrasse auch entsprechend angepasst werden. Nach bilateralem Recht hören die Qualitätsanforderungen an das Verkehrsnetz nicht an Länder- oder Kantonsgrenzen auf. Jeder Fahrer hat ein Recht auf gut befahrbare Strassen. Auch die Fahrer, die immer mehr Engpässe durchfahren müssen, werden gefordert und in Stress versetzt. Die gesundheitlichen Schäden sind auch beim öV-Fahrer nicht zu unterschätzen. Bei den SBB/HGV-Verbindungen spricht kein St.Galler Politiker nur von guten Verbindungen auf Kantonsgebiet, sondern von schnellen Verbindungen nach Deutschland, München, oder Österreich, Wien.

Ein weiteres Problem besteht in der Zuständigkeit bei Strassenbau- oder Sanierungsprojekten auf Kantons- und Gemeindehauptstrassen. Können in beiden Fällen die Gemeinden entscheiden über verkehrsbehindernde Massnahmen sowie Strassenverschmälerungen, welche gegen den öV und Schwerverkehr sind? Deren Folgen beziehen sich ja direkt auf die Fahrer. Sollen solche Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen im Begegnungsfall aufs Trottoir ausweichen, weil es auf der zu schmalen Fahrbahn nicht mehr möglich ist? Die Feinstaubentwicklung durch Reifenabrieb an den scharfen Randsteinkanten und die Schadstoffentwicklung durch zusätzliches Bremsen und Beschleunigen wird erhöht nur wegen übertriebenen und unrealistischen Beruhigungsmassnahmen. Wir bitten Parlament und Regierung, für die Wirtschaft der Zukunft brauchbare, praktikable, ökologische und ökonomische Lösungen anzustreben.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008
24.9.2008Wortmeldung

Die Aufnahme dieses 15. Strassenbauprogramms ist grundsätzlich gut angekommen, obwohl die Schwergewichte schon wie in der vorberatenden Kommission etwas anders liegen. Es ist nicht Zufall, dass das öV- und das Strassenprogramm miteinander dem Parlament vorgelegt werden. Ich habe tatsächlich geglaubt, dass die Zeiten, wo der Volkswirtschaftsdirektor und ich ihre Fangruppen haben, vorbei ist, dass wir gemeinsam einsehen, dass wir Gesamtverkehrsprobleme auch gemeinsam lösen müssen. Solange eben die Mobilität auf dem öffentlichen Verkehr und dem Strassenverkehr weiter zunimmt, so ist das Wohlstand und Komfort, und der kostet Geld. Es ist schon etwas zu einfach, den anderen Teil zu verlagern und zu glauben, das Problem sei dann gelöst. Neubauprojekte kosten enorm Geld, ob es nun Strassen oder Schienen sind. Das haben wir wohl zur Kenntnis genommen. Die Verkehrsmittel müssen sich ergänzen und nicht konkurrenzieren. Die Bahn ist ein Massentransportmittel, das Auto ein individuelles Transportmittel, und es ist nicht überall alles gleichzeitig machbar. Deshalb muss die Zusammenarbeit funktionieren, und die funktioniert auch. Wir brauchen also beides.

Dazu kommen jetzt die Agglomerationsprogramme. Da sind wir sehr aktiv daran. Wir haben drei eingegeben: St.Gallen-Rorschach, dann Wil, Hinterthurgau und Rapperswil-Obersee. Weitere Rheintal, Vorarlberg, Werdenberg, Liechtenstein, da sind wir an der Arbeit. Genau dort geht es darum, nebst den Grossprojekten Schienen oder Strasse, die Koordination in den Agglomerationen zu tätigen. Da gehen wir einen Schritt weiter. Wir beziehen auch die Siedlungsentwicklung in den Gemeinden mit ein, weil Siedlung und Verkehr einen engen Zusammenhang haben. D.h., dass die Verkehrserschliessung auch künftig einen Einfluss auf die Nutzungen oder Zonenpläne der politischen Gemeinden haben wird. Nun, die zur Verfügung stehenden Mittel im nächsten Strassenbauprogramm und die Begehren, die vorliegen, stimmen nicht ganz überein. Deshalb, das wurde betont, wollen und müssen wir Prioritäten setzen. Die Prioritäten sind so, wir wollen zuerst unser bestehendes Strassennetz optimal über 24 Stunden je Tag zur Verfügung stellen in gutem Zustand, d.h. der Betrieb und auch die Verkehrsleitung hat oberste Priorität. Dann kommt der Unterhalt. Wir wollen das, was wir haben, unterhalten, in gutem Zustand der Mobilität zur Verfügung stellen. Dann kommen Sanierungen, wenn sie notwendig sind, und nur mit dem Rest werden und können neue Strassenstücke erstellt werden.

Die Priorität ist klar. Wir haben die vielen Begehren von den Gemeinden priorisiert in A, B und C. A-Projekte sind die wichtigsten in der Priorisierung, die sind finanzierbar bis 2013 unter der Voraussetzung, dass die Einnahmen auch in diesem Mass kommen. Ich muss ganz klar sagen, in diesen A-Projekten sind ebenfalls Langsamprojekte, Radwege, Fussgängerstreifen, Massnahmen zur Verkehrssicherheit innerorts in diesem Programm von der Strasse drin. Ich möchte schon erinnern, wenn wir keine Strassen mehr bauen, dass der nicht schienengebundene öffentliche Verkehr auf funktionierende Strassen angewiesen ist, und wenn es nicht funktioniert - wenn es Stau hat -, geht auch der öffentliche Verkehr nicht mehr. Ich bitte Sie, das zu beachten. Ich bitte Sie auch zu beachten am Beispiel Bazenheid, dass die ganze Naturschutzmassnahme vollumfänglich von der Strassenkasse bezahlt wurde. Ich bitte Sie, im Hinterkopf zu behalten, dass durchaus nicht kleine Mengen auch für Nichtstrassen verwendet werden. Ich erinnere Sie daran, dass wir hier ein Strassenbauprogramm haben und kein Projekt, d.h. es ist gar nichts genehmigt. Wir werden aus diesem Programm die A-priorisierten Projekte weiterbearbeiten, und dann wird entschieden, was gebaut wird und was nicht, wo investiert wird und wo nicht, und bei den Grossprojekten gibt es ohnehin Vorlagen. Wir haben das Programm extra flexibel gestaltet. Wenn wir in den A-Projekten, das kommt immer wieder vor, in der Planung oder Rechtsmittelverfahren blockiert werden, dann können wir aus der Kategorie B Projekte vorziehen, die reif sind und diese zur Ausführung bringen. Dann erinnere ich daran, dass wir ganz separat speziell für Strassenraumgestaltung 20 Mio. Franken eingestellt haben. Wir sind bereit und unterstützen Gemeinden, die eben solche Strassenraumgestaltungen durchführen wollen, wie es z.B. die Gemeinde Oberriet gemacht hat. Einige Gemeinden sind an der Planung. Zudem haben wir eine Reserve von 15 Mio. Franken eingestellt, und die wollen wir behalten. Es ist immer wieder mal so, dass aufgrund von Bauprojekten, Überbauungen, Anpassungen flexibel Korrekturen gemacht werden müssen. Wir können die Investoren nicht auf fünf Jahre vertrösten. Das ist die Flexibilität im ganzen Programm, das wir in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden umsetzen wollen. Die drei Grossprojekte sind grundsätzlich bereit. Die Genehmigungsprojekte liegen vor. Aber ich muss Ihnen sagen, geraten Sie nicht in Panik. Bis zum Spatenstich müssen diese drei Projekte noch einige Hürden nehmen. Die lassen wir jetzt miteinander starten. Es geht von der Vernehmlassung wohl in die Gemeinden überhaupt über das Referendum, über den Gemeinderatsbeschluss, über die Botschaft an den Kantonsrat, über den Beschluss, über das fakultative Referendum, die öffentlichen Planauflagen, die Einsprachebehandlung, den Landerwerb, allenfalls sogar Enteignungen, dann müssen wir ein rechtskräftiges Projekt haben, dann muss das Detailprojekt erstellt werden, die Arbeitsausschreibungen, die Arbeitsvergabe, und dann können wir an einen Spatenstich denken. So schnell gehen grosse Projekte nicht. Deshalb haben wir diese Projekte alle im A priorisiert. Wir wollen das im Prinzip vorwärts treiben, die Situationen in diesen drei Orten sind verkehrshemmend, da müssen wir Lösungen finden. Aber es ist nicht so, dass wir nächste Woche mit diesen drei Projekten starten. Ich danke Ihnen für die grundsätzlich positive Aufnahme. Relativieren sie gewisse Übertreibungen, die ich hier gehört habe. Stimmen Sie dem zu. Wir wollen für unsere Bevölkerung, für unsere Wirtschaft, den Tourismus und für den Fortschritt in unserem Kanton das Beste auch in den nächsten fünf Jahren tun.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008
24.9.2008Wortmeldung

legt seine Interessen als Mitglied des Gemeinderates in Schmerikon bis Ende Jahr 2008 und seit diesem Jahr Präsident des Baumeisterverbandes St.Gallen offen. Dem Antrag ist zuzustimmen.

Der Kanton St.Gallen hat mit der A53 die Lücke zwischen der A3 und der Zürcher-Oberland-Autobahn 2003 geschlossen. Dieses Strassenstück hat die Anbindung des Linthgebietes an die Agglomeration Zürich wesentlich verbessert. Damit wurde auch die Wirtschaft in unserer Region gestärkt. Es wurde bei uns kräftig und wird immer noch kräftig an zusätzlichen Arbeitsplätzen gearbeitet, und die attraktive Wohnlage im Linthgebiet ist sehr gesucht. Jahrzehntelang hat man Lösungen für das Nadelöhr Uznach gesucht. Auch hier hat das Baudepartement sich über Jahre aktiv engagiert und beteiligt. Doch mussten sämtliche Lösungen mit Kurzumfahrungen des Städtchens Uznach leider wieder begraben werden. Heute liegt eine Lösung auf dem Tisch, zu der nicht nur Uznach, sondern auch die Nachbargemeinden, ja sogar die ganze Region Zürichsee Linth, Ja sagen kann. In der Botschaft der Regierung auf S. 26 kann man feststellen, dass diese regionale Entlastungsstrasse einen guten Kosten-Nutzen-Wert aufweist. Wir wissen, dass unser Baudirektor sich auch in den vergangenen Jahren stark im Linthgebiet engagiert hat. Ich erwähne hier schon die A53, die jetzt läuft, jetzt aktuell die Linthsanierung, wo morgen der Spatenstich stattfindet und auch an der Umfahrung Rapperswil-Jona. Mit der raschen Projektierung dieser Entlastungsstrasse Uznach unterstützt der Kanton nachhaltig den Aufwärtstrend im Linthgebiet. 500'000 Franken aus dem Strassenfonds wären eine gute Investition in die Zukunft. Vier weitere Jahre warten auf das 16. Strassenbauprogramm sind für die Sicherstellung dieser Linienführung klar zu lang. Unterstützen Sie das Linthgebiet in diesem zentralen Anliegen, damit das gesamte Linthgebiet den Kanton weiterhin unterstützen kann.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008
24.9.2008Wortmeldung

Kommissionspräsident: Der Antrag Bühler-Schmerikon / Jud-Schmerikon ist abzulehnen.

Dieser Antrag wurde in der vorberatenden Kommission auch gestellt, aber wieder zurückgezogen. Wie ich im Eintretensreferat darauf hingewiesen habe, hat die vorberatende Kommission einem Antrag, nichts zu ändern an den Prioritäten, den Vorteil gegeben.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008
24.9.2008Wortmeldung

Der Antrag Bühler-Schmerikon / Jud-Schmerikon ist abzulehnen.

Ich habe grosses Verständnis für die Bewohner in Uznach und Schmerikon. Wenn wir jetzt beim ersten Projekt bereits schon anfangen, Mosaiksteine einzusetzen oder auszubrechen, dann werden wir nie zu einem vernünftigen Strassenbauprogramm kommen. Ein Ausscheren hätte zur Folge, dass uns diese Vorlage - ich behaupte das - irgendwo verlaufen würde und wir das schlussendlich nicht mehr ganz sicher im Griff hätten. Es heisst nicht, wenn es in der Priorität B ist, dass das nicht gebaut werden könnte in diesen fünf Jahren. Es ist ein Fünfjahresprogramm, und die Regierung hat uns auch bestätigt an der Sitzung, dass diverse Projekte in der B-Priorität vom 14. Strassenbauprogramm bereits vorgezogen und umgesetzt wurden. Ich möchte doch bitten, der Regierung die Flexibilität zu geben, dass wenn sie die Möglichkeit hat und solche Projekte vorziehen kann, sie auch vorziehen soll. In diesem Sinn bitte ich Sie, im Sinn einer schlanken Vorlage, so wie wir sie verabschiedet haben, auch in der vorberatenden Kommission keine neuen Projekte einzubauen, weil auch wir in Uzwil noch sehr gerne einen Kreisel hätten. Der ist auch im B. Das werde ich aber nicht beantragen.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008
24.9.2008Wortmeldung

Der Antrag Bühler-Schmerikon / Jud-Schmerikon ist abzulehnen.

Ich darf mich outen. Ich bin die Person, die den Antrag in der vorberatenden Kommission damals stellte, und zwar mit Erfahrungen seit dem Programm seit acht Jahren. Vor acht Jahren hatten wir ein ähnliches Problem. Da hatte auch jemand eine sehr gute Idee aus einer Region. Plötzlich wollte man A, B und C verschieben. Wenn wir jetzt wirklich mit diesem Thema anfangen, ist es genau so wie Lusti-Uzwil sich geäussert hat dazu, dann bekomme ich noch eine Idee vom Werdenberg, vermutlich noch eine von Sargans. Schlussendlich haben wir noch eine von St.Gallen, und dies kann es nicht sein. Ich habe das Vertrauen in das Baudepartement. Es hat eine Klassifizierung gemacht, und im Normalfall kommt auch B und C sogar zum Zug. Wir haben das in der vorberatenden Kommission sehr deutlich ausdiskutiert. Zu Bühler-Schmerikon: Auch wenn Sie gesagt haben, es sei nicht wirtschaftsfreundlich: Dies ist wirtschaftsfreundlich. Wir haben ein Programm für den gesamten Kanton St.Gallen, und ich bitte euch, jetzt klar hier dies abzulehnen. Dies als ein Stempel für die weiteren Sachen.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008
24.9.2008Wortmeldung

Ich möchte kurz auf die Argumente von Lusti-Uzwil eingehen. Ich würde ihm recht geben, wenn es jetzt um die Realisierung dieser Strasse ginge. Es geht um 500'000 Franken, die wir für die Projektierung benötigen. Für mich ist einfach ganz entscheidend, dass man mit der Projektierung die Linienführung festlegen kann, und zwar nicht erst ab dem Jahr 2014, sondern dass wir eigentlich bis ins Jahr 2013 diese Linienführung haben und nicht die Realisierung. Die Realisierung ist für mich erst zweitrangig, aber die Linienführung, denn wenn in diesem Gebiet dann wieder irgendwo ein Riegel reingebaut wird, haben wir plötzlich das, was wir schon 20 Jahre in Uznach noch erlebt haben. Bei vielen Projekten ist am Schluss die Machbarkeit nicht mehr sichergestellt.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008
24.9.2008Wortmeldung

Es geht um sehr viel Geld in dieser Planung. Es geht um drei Grossprojekte. Gestatten Sie mir ein paar Gedanken und eine Bitte an die Regierung als Anwohnerin des Zentrums von Rapperswil. Bis zum Spatenstich brauchen die Grossprojekte noch einige Hürden zu nehmen. Das hat uns Regierungsrat Haag gesagt. Ich wohne im Zentrum und spreche als eine Person für jene, die darunter leiden, dass wir vom Verkehr im Zentrum von Rapperswil sehr belastet sind. Als der Stadtrat das Projekt des Tunnels in drei Etappen der Einwohnerschaft im Dezember 2007 vorgestellt hat, ging es mir so wie wohl den meisten. Ich empfand eine Erleichterung darüber, dass endlich eine Lösung realisierbar schien und eine Hoffnung auf eine baldige Verkehrsentlastung von Rapperswil. Als Grundlage diente die Verkehrsstudie Gruner, welche von Stadt und Kanton in Auftrag gegeben wurde. Sie sagt aus, dass eine Verkehrsentlastung mit nur der ersten Etappe kaum Wirkung zeige. Aufgrund der Studie Gruner haben Regierungsrat Haag, Stadtpräsident Würth und Stadtrat Domeisen argumentiert, dass die erste Etappe allein nichts bringe. Erst mit der zweiten und dritten Etappe bestehe die Chance, verkehrstechnisch entlastend zu wirken. Weshalb, so frage ich die Regierung, ist die Studie Gruner nun als Grundlage der Drei-Etappen-Lösung im vorliegenden Strassenbauprogramm nicht erwähnt worden?

Eine Zwischenfrage war das. Die Realität holt uns nun ein. Die drei Etappen kosten etwa 1 Mrd. Franken. Ich kann nun parteiübergreifend niemanden erkennen, der daran glaubt, dass diese Mittel aufgebracht werden können. Das Eigenkapital soll dafür nicht angezapft werden und der Bund bezahlt nicht. Ich frage mich nun, ob der Bau der ersten Tunneletappe eine Pseudolösung sei. Der Stau von der oberen Bahnhofstrasse, wo sich vorwiegend Geschäftshäuser und Gebäude für öffentliche Dienstleistungen befinden, «zügelt» sich an die St.Gallerstrasse nach Jona und in Wohngebiete ausserhalb des Zentrums. Zudem ist noch keine Lösung auf dem Tisch für die Verbindung von der «Tüchi» bis zur Zürcherstrasse. Ingenieurbüros sind damit beschäftigt und es werden schon Millionen von Franken dafür ausgegeben. Zu einem Tunnel vom Seedamm bis direkt zur Zürcherstrasse könnten wir eher noch Ja sagen. Steuergünstig wohnende Personen vom Kanton Schwyz werden in Zukunft ihren Arbeitsweg durch Rapperswil wieder per Auto aufnehmen. Ebenso werden die Einkaufszentren in Pfäffikon und hinter dem Seedamm wieder mit dem Auto aufgesucht werden, wenn die Verstopfung nicht mehr so arg ist.

Meine Bitte an die Regierung: Der Kanton hat die Hoheit über die Eingangsachsen und die Portale Seedamm, St.Dionys und Schönau und ist gebeten, dafür zu sorgen, dass durch Dosierungsanlagen das gesamte Verkehrsaufkommen nicht erhöht wird und auf ein erträgliches Mass reduziert werden kann. Der heutige Durchgangsverkehr beträgt 27'000 Fahrzeuge je Tag. Ich spreche für all jene, die heute wenigstens minimal entlastet werden wollen durch sofortige Massnahmen und vor dem Jahr 2013 eine Lösung erwarten anstelle eines Megaprojekts, das vielleicht gar nie realisiert werden kann und dann eventuell gar nicht mehr in dem Ausmass benötigt werden wird.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008
24.9.2008Wortmeldung

Ich schliesse direkt an die Ausführungen von Kündig-Rapperswil-Jona. Ich möchte vom Vorsteher des Baudepartementes eine Klarstellung in zweierlei Hinsicht für die Verkehrsentlastung Rapperswil-Jona. Es geht darum, wie Kündig-Rapperswil-Jona bereits erläutert hat, dass eben nicht nur eine oder zwei oder allenfalls drei Etappen in einem zeitlich grossen Abstand realisiert werden, sondern es geht darum, dass alle drei Etappen zeitgleich oder mindestens unmittelbar aufeinander folgend ausgeführt, geplant und gebaut werden müssen. Wenn ich nun die Botschaft anschaue und den Anhang A, dann wird in der Botschaft nichts von Etappierung gesprochen. Im Anhang A dagegen ist dann die Etappierung als Hauptpunkt erwähnt bei der Arbeit. Im Weiteren möchte ich wissen, ob das Plangenehmigungsprojekt auch so ist, dass eben die Priorität A eingehalten werden kann. Hier möchte ich auch die Bestätigung des Vorstehers des Baudepartementes, dass dem so ist. Weil das ist für die ganze Planung und auch Realisierung sehr wesentlich.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008
24.9.2008Wortmeldung

Die Situation ist nicht ganz einfach. Wir diskutieren jetzt auf einer Flughöhe, die nicht mehr in unserer Zuständigkeit liegt, aber ich informiere Sie gerne. Grundsätzlich ist es so, wir haben vorher diskutiert, ist es Rapperswil-Jona oder die A53. Wir haben eine Gesamtbeurteilung gemacht, weil im provisorischen Netzbeschluss des Bundes war das als eine graue Stelle nicht definiert wurde. Wir sind uns einig gewesen. Wenn wir das grau lassen, dann ist es die sicherste Variante, dass nichts passiert. Wir haben uns mit dem Astra geeinigt, dass künftig die übergeordneten Strecken ins Nationalstrassennetz sollen, und das wäre, wenn dann die Zürich-Oberland-Autobahn gebaut würde, wohl die A53 für den Durchgang und nicht der Seedamm. Die Problematik ist folgendermassen: Wir haben uns geeinigt, das Astra hat das nun so in den Netzbeschluss aufgenommen. Der ist jetzt in der Vernehmlassung bei den Kantonen. Es ist noch nicht entschieden. Das Bundesparlament wird nächstes Jahr entscheiden. Wir haben jetzt Rapperswil-Jona bei uns. Es ist ein gewaltiger Brocken, und wir werden versuchen, wie auch immer, hier eine Lösung finden zu können, in welcher Zeit mit welchen Mitteln.

Jetzt muss ich Sie vielleicht über den neusten Stand zum Netzplan informieren. Jetzt spielt NFA. Das ist ein grosser Unterschied zu den ersten Projekten vor einigen Jahren. In der NFA - das ist seit 1. Januar 2008 -, hat man festgelegt, dass das Grundnetz dem Bund gehört. Die Autobahnen haben wir schon abgetreten. Es gibt einige Ergänzungen im Kanton St.Gallen. Das ist eben hier dieser Fall. Dann gibt es noch die Anschlüsse Glarus-Appenzell und dann ist noch die Seestrasse im Thurgau. Das ist ungefähr das, was in die Ostschweiz gehört. Jetzt hat der Bund in der Vernehmlassung festgelegt: Jegliche Veränderung des heutigen Netzes ins Grundnetz wird kostenneutral. Jedes Strassenstück - das sind ganzschweizerisch 400 km im Grundnetz - müssen die Kantone dem Bund entschädigen, für den Betrieb, den Unterhalt und später den Ausbau. Etwas anderes komme nicht in Frage. Das ist die neuste Information. Regierungsrat Keller war mit mir dabei. Wir hatten letzten Donnerstag die Baudirektorenkonferenz und die Konferenz des öffentlichen Verkehrs. Wir waren in Altdorf an der Plenarversammlung. Dort war während zwei Stunden Bundesrat Merz bei uns. Er hat uns ein klares Referat gehalten, und wir haben ihm auch eine klare Antwort gegeben zu diesen Beschlüssen über NFA. Wir werden keinesfalls akzeptieren, dass der Bund das Grundnetz jetzt nicht erweitern und die Kantone zusätzlich belasten will. Es ist alles in der Luft. Der Bund droht, wenn wir das nicht akzeptieren, dann werden die Strassen nicht übernommen. Dann bleiben die auch bei den Kantonen. Da wird noch einiges zu reden sein. Nebst Hochwasserschutzprojekten, die bezahlt werden müssen, und auch neben anderen Projekten. Wir hatten eine deutliche Aussprache letzten Donnerstag mit dem Finanzchef. Das Problem liegt jetzt auf Stufe Bund. Eine Standesinitiative nützt gar nichts. Die kommt auf irgendeinen Haufen, der sicher nicht bearbeitet wird. Selbst wenn der Bund diese Strasse übernehmen würde und wir müssen zahlen, dann ändert wohl wieder nichts. Wenn der Bund eine gesamtschweizerische Prioritätenordnung macht, dann habe ich gewisse Befürchtungen, ob unser Kanton in der ersten Priorität ist. Hören Sie die Nachrichten. Zuerst werden die Orte kommen, die jeden Tag Staumeldungen bringen. Die sind zum Glück nicht bei uns. Das ist die Ausgangslage, zudem haben wir soeben den Medien erklärt, der Bund will weiter sparen. Das Departement Leuenberger - und da sind eben alle unsere Projekte drin -, müsse je Jahr 1 Mrd. sparen. Das trifft den öV, das trifft die Strassen, das trifft den Hochwasserschutz, die ökologischen Leistungen, die bezahlt werden müssen, 1 Mrd. je Jahr. Das Bundesparlament will das so. Mal sehen, wie es rauskommt. Da müssen wir abwarten. Wir möchten auf den Ebenen, bei denen wir zuständig sind, jetzt weiterarbeiten. Das ist die Ausgangslage, und gehen wir nicht weiter in der Hoffnung, der Bund wird es dann richten. Wir kämpfen dafür, dass diese A53 übergeben wird und dass der Bund - wie versprochen - das Grundnetz auch selber unterhält, saniert und allenfalls neu baut und finanziert, aber wir müssen uns auf unser Programm konzentrieren. Das ist abgestimmt auf diese Begehren, die wir gestellt haben. Wir versuchen das Beste zu tun. Alles andere ist wirklich im Moment zwecklos.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008
24.9.2008Wortmeldung

Die Anschlussfrage ist nicht einfacher und noch teurer. Es ist so, dass der Kanton Zürich kämpft. Diese Oberland-Autobahn ist im Moment ebenso in den Sternen, weil sie der Bund eben bauen soll. Sie stellen die Frage zu Recht: Wenn die gebaut wäre, wäre es sehr wahrscheinlich schlau, wenn die A53 auf vier Spuren ginge. Damit muss ich Ihnen relativ einfach sagen, das wäre ein zusätzliches viertes Mammutprojekt, das wir jetzt dann auch noch bearbeiten müssten mit den gleichen Finanzen, die wir haben. Wie wir das lösen, das überlegen wir uns noch gemeinsam.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008
24.9.2008Wortmeldung

legt seine Interessen als Bewohner an der Hauptstrasse in Bütschwil offen. Der Antrag der GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Das Interesse der GRÜ-Fraktion ist anscheinend, keine Umfahrungsstrassen zu bauen. Wenn eine Strassenraumgestaltung oder ein Strassenumbau unser Problem konkret in Bütschwil lösen würde, könnte man noch darüber diskutieren. Leider ist dies bei der geplanten Umfahrung nicht möglich, weil unter anderem einfach der Platz fehlt. Sie können aber sicher sein, auch diese Möglichkeit wurde zumindest in Bütschwil geprüft mit dem sogenannten Berner Modell.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008
24.9.2008Wortmeldung

Wir sehen das nicht so. Ich sehe den Antrag der SP-Fraktion separat zur Diskussion zu stellen, auch separat abzustimmen. Ich habe das vorhin erwähnt.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008
24.9.2008Wortmeldung

Grundsätzlich haben wir hier gar nichts einzuwenden. Ich möchte Sie auf die Botschaft S. 10 verweisen. Da haben wir den Rückblick gemacht auf das 14. Strassenbauprogramm und ebenfalls auf S. 30, wo wir beschreiben, wie wir das im neuen Strassenprogramm vorsehen. Tatsache ist, wir begleiten die Gemeinden in der Erarbeitung solcher Projekte. Tatsache ist, dass viele Gemeinden gestartet haben, aber dann gemeindeintern gestolpert und gestrauchelt sind und die Projekte nicht weitergegangen sind. Wir haben die 20 Mio. Franken, die wir bereits im letzten Strassenbauprogramm hatten, schlicht und einfach nicht brauchen können und dürfen. Jetzt haben wir denselben Betrag wieder im neuen Strassenbauprogramm und gehen davon aus, dass es genügt. Sie wollen den Betrag verdoppeln, obwohl wir 20 Mio. Franken gar nicht gebraucht haben. Wir meinen, es ist nicht nötig. Wir haben 20 Mio. Franken, und wenn es mehr sein sollte, dann haben wir noch Reserven, wo wir zusätzlich ebenfalls Bewilligungen aussprechen können. Diese Reservation nützt in diesem Sinn nichts. Wir unterstützen weiterhin, aber die Gemeinden müssen wollen. Wir können eine Gemeinde nicht zwingen, eine Projektierung an die Hand zu nehmen.

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Ich muss schnell klären, was da konkreter sein sollte. Ich schaue es schnell an und gebe Ihnen dann Antwort.

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Sie haben recht. Diese Aufgaben, haben wir gesagt, die werden wir bearbeiten mit der Antwort zur Interpellation. Die habe ich jetzt auch bei mir. Ich muss Ihnen sagen, dass wir diese Aufgabe nicht sehr förderlich bearbeitet haben. Aber wenn wir von Hotspots reden, sind das viel weniger. Es ist bei uns eine Brücke, die eine Kantonsstrasse betrifft, wo wir unsere Zuständigkeit haben, es ist die Fürstenlandbrücke. Wir werden das jetzt im Rahmen des baulichen Unterhalts prüfen. Diese Aufgabe müssen wir nachholen. Wir tun uns ein bisschen schwer, weil es so viele Möglichkeiten gibt, wie Suizide vorgenommen werden können von Gebäuden, Brücken und wo auch immer. Was sind die richtigen Massnahmen, mit wie viel Einsatz auch wie viel Wirkung erzielt werden kann. Wir sind uns der Aufgabe bewusst, wir haben sie jetzt aufgenommen. Wir haben es nicht im 15. Strassenbauprogramm, weil wir es vergessen haben. Ich sage das offen. Aber ich muss Ihnen ebenfalls sagen, es ist kein finanzielles Problem. Deshalb brauchen wir diesen Zusatz finanziell nicht. Diese Aufgaben können wir über die Reserven im nächsten Strassenbauprogramm finanzieren, die wir auszuführen haben. Der Zusatz ist nicht notwendig, aber es ist nicht korrekt, wir haben keine Erwähnungen gemacht im 15. Strassenbauprogramm.

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Ich habe am 24. April 2007 zu dieser Thematik eine Interpellation eingereicht und vom Baudepartement Antwort erhalten. Ich möchte gerne aus der Schriftlichen Antwort der Regierung vom 28. August 2007 vorlesen: «Verschiedene Untersuchungen zeigen auf, dass durch das Erschweren oder Verunmöglichen gewisser Suizidmethoden eine Reduktion der Suizidrate – ohne kompensatorischen Anstieg infolge einer Verschiebung des Musters der Suizidmethoden – erreicht werden kann. Zu solchen Massnahmen gehört die Sicherung von Gebäuden oder Brücken mit grosser Anziehungskraft für Suizidwillige zur Verhinderung der Suizide durch Sturz aus grosser Höhe. Die Autoren der erwähnten Berner Studie kommen zum Schluss, dass präventive Massnahmen bei Brücken mit hoher Suizidhäufigkeit angezeigt sind. Neben Sicherheitsnetzen werden Geländererhöhungen vorgeschlagen. Diese sollen wenigstens 180 cm hoch und sprossenfrei sein. Bei bestehenden Brücken sollen bauliche Massnahmen erfolgen, wenn diese Brücken zu einem Hotspot geworden sind. Der Bau unvollständiger Massnahmen, die gefährliche Sprungbereiche offen lassen, soll vermieden werden. Bestehende unvollständige Geländererhöhungen, die gefährliche Sprungbereiche nicht absichern, sollten vervollständigt werden.»

Das Baudepartement hat dann zugesagt, im nächsten Strassenbauprogramm diese Massnahmen zu planen. Darum die Frage an Regierungsrat Haag. Auf S. 8 und 9 sind diese Brücken beschrieben. Sind das alle? Sind alle geplant?

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Sie haben ein graues Blatt mit einem Antrag der SP-Fraktion zum gleichen Thema vor sich. Es scheint sachgerecht zu sein, dass dieser gleich lautende Antrag an dieser Stelle behandelt wird.

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zieht den Antrag der SP-Fraktion zurück.

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beantragt im Namen der SP-Fraktion, Ziff. 1 Abs. 1 wie folgt zu formulieren: «Vorhaben im Kantonsstrassennetz werden in den Jahren 2009 bis 2013 nach dem im Anhang A zu diesem Beschluss enthaltenen Programm mit einer Kostensumme von rund 244,2 Mio. Franken verwirklicht.» und Abs. 2 wie folgt zu formulieren: «Der Anteil des Kantons an diesen Aufwendungen beträgt rund [Folgekorrektur] Mio. Franken.»

Die Strassen des Kantons St.Gallen sind gebaut. Dies sagte schon vor Jahren ein früherer Regierungsrat dieses Kantons, und dieser Meinung sind auch wir Sozialdemokratinnen. Nicht, dass wir die Verkehrsprobleme in unseren Siedlungen geringreden wollten. In anderen Kantonen wurden schon vor einiger Zeit Modelle entwickelt und verschiedenenorts zur Ausführung gebracht, um hohe Verkehrsaufkommen von bis zu 24'000 Fahrzeugen je Tag allgemeinverträglich durch die Hauptstrassen zu führen. So konnte weiteres Bauen auf der grünen Wiese verhindert werden. Strassenraumgestaltungen sind nicht einfach schöne «Trögli» auf den Strassen oder das Pflanzen von einigen Alleebäumen zur optischen Verschönerung, wenn die Hauptachse im Dorf etwas grau in grau oder steril erscheint. Gute Strassenraumgestaltungen, ich nenne hier als Beispiel das Berner Modell, sind ausgeklügelte Systeme, die die Verhaltensweise von Menschen als unterschiedliche Benutzerinnen des Siedlungsraumes berücksichtigen. Sie geben allen Akteurinnen im Strassenraum gleich lange Spiesse. Der Effekt: Das Geschehen im Strassenraum wird für alle erträglich. Zudem können wie gesagt grosse Verkehrsmengen auf den Hauptachsen bewältigt werden. Umfahrungsstrassen werden überflüssig. Wir wünschen uns, dass auch der Kanton St.Gallen sich auf solche Modelle einlässt, um endlich in den Dörfern und Städten für alle bessere Bedingungen zu schaffen, ohne weitere Landreserven anzutasten.

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beantragt, im Namen der SP-Fraktion Ziff. 1 Abs. 2 (neu) wie folgt zu formulieren: «Vom Anteil des Kantons an den Vorhaben im Kantonsstrassennetz von 183 Mio. Franken sind 40 Mio. Franken für Strassenraumgestaltungen mit verkehrslenkender Wirkung bereitzustellen.»

Vor kurzem ist, Sie haben es sicher vernommen, schweizweit ein Suizidpräventionstag abgehalten worden. Was hat das Thema Suizid nun mit dem Strassenbauprogramm zu tun? Pro Jahr sterben in der Schweiz etwa 1'400 Menschen durch Suizid und etwa 500 Menschen durch Verkehrsunfälle. Suizid durch Sturz in die Tiefe stellt die vierthäufigste Suizidmethode in der Schweiz dar. Im internationalen Vergleich ist die Rate der Suizide durch Sprung in die Tiefe in der Schweiz hoch. Im Kanton St.Gallen stehen gemäss einer Studie der Uni Bern zwei der schweizweit 23 sogenannten Suizidbrücken. Solche Brücken erhalten diesen traurigen Ruf oder diese Wirkung als Hotspots, wenn über sie in den Medien prominent berichtet wird. Es ist bekannt, dass ein Mensch, der in einer Krise von einer Brücke springen möchte, nicht automatisch von einem anderen Ort springt, wenn die Brücke gesichert ist. Sie kennen vielleicht auch die Erkenntnis einer amerikanischen Studie zur Golden Gate Bridge in Kalifornien. Dass nur etwa fünf Prozent der Personen, die aktiv am Sprung von der Golden Gate Bridge gehindert wurden, sich zu einem späteren Zeitpunkt umbrachten. Suizidale Krisen sind Ausnahmesituationen, und eine grosse Mehrheit geretteter Personen bringt sich im Lauf ihres Lebens nicht um, auch wenn sich die Gelegenheit dazu bietet. Bei Brückensuiziden spielt das Handeln im Affekt, also aus einem momentan schwierigen Seelenzustand, eine grosse Rolle. Das Reduzieren der Möglichkeit, von einer Brücke hinunterzuspringen, führt also nicht automatisch zu einer Verlagerung auf eine andere Suizidmethode. Das Sichern dieser Brücken hat einen allgemeinen suizidpräventiven Effekt. Massnahmen in dieser Richtung sind also angezeigt. Neben Sicherheitsnetzen sind Geländeerhöhungen sinnvolle Massnahmen. Die Kosten der Sicherung von zwei Brücken mit Plexiglaswänden bzw. dem Anbringen von Schutzgittern werden auf 1,2 Mio. Franken geschätzt.

Ich habe diesen Antrag in der vorberatenden Kommission nicht gestellt, weil ich erst später auf dieses Anliegen aufmerksam gemacht wurde.

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zieht den Antrag der GRÜ-Fraktion zurück. Wir haben das geklärt. Wir sehen praktisch keine Differenz. Ich möchte einen Satz noch zu den Reserven bzw. zu den nicht ausgeschöpften Mitteln der vergangenen Periode loswerden. Das haben wir uns notiert, und wir kommen gerne darauf zurück.

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