Geschäft: Kantonsratsbeschluss über Sanierung und Umnutzung des Hauses 57 des Kantonsspitals St.Gallen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer35.08.02
TitelKantonsratsbeschluss über Sanierung und Umnutzung des Hauses 57 des Kantonsspitals St.Gallen
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung17.4.2008
Abschluss23.9.2008
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ErlassErgebnis der einzigen Lesung vom 23. September 2008
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 22. April 2008
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
23.9.2008Gesamtabstimmung72Zustimmung1Ablehnung47
23.9.2008Eintreten69Zustimmung0Ablehnung51
Statements
DatumTypWortlautSession
23.9.2008Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Das Geschäft 35.08.02 über die Umnutzung und Sanierung des Hauses 57 im Kantonsspital St.Gallen wurde am 11. August 2008 in der vorberatenden Kommission behandelt. Sämtliche Kommissionsmitglieder waren anwesend. Von der Regierung konnten Regierungspräsidentin Hanselmann und Regierungsrat Haag begrüsst werden. Für die kompetente technische Beratung waren der Kantonsbaumeister Werner Binotto, der Leiter für Spitalbauten, Stefan Knobel, und Guido Bucher, Departement Betrieb und Infrastruktur vom Kantonsspital, anwesend.

Das Haus 57 wurde in den Jahren 1966/1967 als Personalhaus gebaut. Seither haben sich die baulichen Massnahmen am Gebäude auf den nötigen Unterhalt beschränkt. Aus diesem Grund ist eine Sanierung des Gebäudes gerechtfertigt. In den letzten Jahren ist am Kantonsspital St.Gallen der Bedarf an Räumen mit klinischer und administrativer Nutzung stark angestiegen, während der Bedarf an Personalzimmern mit gemeinsamen Etage-Nasszellen vom Personal nicht mehr gross gefragt sind. Die nicht mehr benötigten Personalzimmer wurden im Haus 57 bereits heute schon umgenutzt. Vier Geschosse beherbergen bereits Räumlichkeiten für administrative und medizinische Zwecke. Die noch verbliebenen 28 Personalzimmer sollen nun ebenfalls für administrative Zwecke umgebaut werden. Mit der Auslagerung von Büroräumen ins Haus 57 werden im Innenbereich des Spitalareals dringend benötigte Räumlichkeiten für medizinische Nutzungen frei.

In der Eintretensdiskussion waren sich sämtliche Kommissionsmitglieder einig, dass das erwähnte Haus nach 40 Jahren grundlegend saniert werden muss. Es wurde auch begrüsst, dass das Gebäude nach dem Umbau den Minergiestandard erreichen wird. Kritisiert wurde, dass ein Zürcher Architekt das Projekt realisieren darf. Von Seiten der Regierung wurde erklärt, dass für die Planung und die Bauleitung eine Honorarausschreibung erfolgt sei. In der Spezialdiskussion gab der Klimarappen zu reden, da er in der Botschaft nie erwähnt wurde. Abklärungen haben ergeben, dass es sich um einen Betrag von etwa 50'000 Franken handelt. Den Kommissionsmitgliedern wurde erklärt, dass über den Klimarappen gesprochen worden ist und das Hochbauamt der Meinung ist, dass für die Sanierung des Hauses der Klimarappen auch erhältlich sein wird. Die Eingabe an das zuständige Amt wird noch nachgeholt werden.

Es wurde auch vorgeschlagen, dass in den neuen Räumlichkeiten Wasseranschlüsse eingebaut werden sollten. Vom Hochbauamt wurde indes erklärt, dass die neuen Büros dem üblichen Bürostandard des Kantons entsprechen. Ebenfalls wurde erklärt, dass bei den Pikettzimmern eine andere Ausgangslage vorliege, da in diesen Zimmern übernachtet werde. Auch wurde auf die Gefahr hingewiesen, dass solche Standards Signalwirkung auf andere Bürogebäude ausstrahlen könnte. Ebenfalls wurde festgehalten, dass die Kosten von 929 Franken je Kubikmeter bei einem Gesamtkostenvolumen von 8 Mio. Franken relativ hoch seien, da das ganze Skelett des Gebäudes bereits stehe. Es wurde der Vergleich mit dem neuen Bergrestaurant Hoher Kasten angesprochen, der trotz schwieriger Lage nur 10 Mio. Franken verschlang. Auch auf diese Frage wurde vom Hochbauamt für das Spitalwesen eine kompetente Antwort gegeben, bezogen sie sich doch auf die neue Berechnungsart nach SIA 416. Eine Berechnung nach der alten Norm ergebe nur einen Kubikmeterpreis von 861 Franken. Nachdem der Fragenkatalog erschöpft war, wurde in der Gesamtabstimmung dem Umbau des Hauses 57 am Kantonsspital St.Gallen einstimmig zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008