Geschäft: Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) im Kanton St.Gallen (siehe auch 26.06.01)
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 40.06.02 |
Titel | Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) im Kanton St.Gallen (siehe auch 26.06.01) |
Art | KR Berichterstattung |
Thema | Finanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz |
Federführung | Finanzdepartement |
Eröffnung | 24.5.2006 |
Abschluss | 26.9.2006 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Botschaft | Planungsbericht der Regierung vom 23. Mai 2006 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag Ackermann-Fontnas vom 25. September 2006 | |
2.8.2019 | Erlass | Ergebnis der einzigen Lesung vom 25. und 26. September 2006 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag Frei-Diepoldsau vom 25. September 2006 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - 40.06.02 26.06.01 voKo Bericht Umsetzung NFA und KRB Vereinbarung Lastenausgleich | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
26.9.2006 | Antrag der Regierung gemäss Abschnitt 5 des Berichts | 122 | Zustimmung | 1 | Ablehnung | 57 | |
26.9.2006 | Antrag Frei-Diepoldsau zu Ziff. 2 | 52 | Zustimmung | 115 | Ablehnung | 13 | |
26.9.2006 | Ziff. 2 | 81 | Antrag Frei-Diepoldsau | 64 | Antrag SP-Fraktion | 35 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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26.9.2006 | Wortmeldung | (im Namen der Vereinigung der St.Galler Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten [VSGP] und der FDP-Fraktion): Die Anträge Frei-Diepoldsau und der SP-Fraktion sind abzulehnen. Die Spitex ist eine klassische Gemeindeaufgabe. Ich möchte auch zuhanden des Protokolls erklären, dass die Gemeinden bereit sind, die Kosten des Bundes von derzeit 7,2 Mio. Franken zu tragen und inskünftig ein Gesamtvolumen von derzeit über 12,4 Mio. Franken auszurichten. Selbstverständlich übernehmen die Gemeinden auch die Folgekosten aufgrund der demografischen Entwicklung der Bevölkerung. Diese wird in Zukunft wohl zu einer höheren Pflegebedürftigkeit führen und damit auch die Kosten der spitalexternen Pflege erhöhen. Die Gemeinden erwarten aber im Gegenzug, dass die Spitexorganisationen die Kostenrechnung einführen. Derzeit haben über 80 Prozent der Spitexorganisationen keine Kostenleistungsrechnung. Diese wird jedoch notwendig sein, um die Entschädigung im Bereich der Pflicht- und Nichtpflichtleistungen - wenn man als Grundlage die geleisteten Stunden nimmt - auszurichten. Bürgi-St.Gallen hat bereits auf die anberaumte Sitzung und die entsprechenden Aufträge zur Berechnung der einzelnen Stundenleistungen hingewiesen. Diese Abklärungen sollten bis Ende Jahr vorliegen. Für die Gemeinden ist auch klar, dass Art. 36quater des Gesundheitsgesetzes sowohl eine Kompetenz- wie eine Finanzierungsnorm darstellt, da die Gemeinden bis anhin schon die Defizite der Spitexorganisationen aufgrund bereits abgeschlossener Leistungsvereinbarungen übernommen haben und da nie grosse Diskussionen entstanden sind. Der Nachwuchs im Bereich der Spitex liegt auch im Interesse der Organisationen und der Gemeinden. Jede Gemeinde wäre dumm, wenn sie den Nachwuchs nicht fördern würde. Die Gemeinden haben bis anhin auch in anderen Bereichen bewiesen, dass sie Lehrlinge ausbilden. Bereits heute bestehen diese Richtlinien oder wurden letztes Jahr durch das Gesundheitsdepartement in Zusammenarbeit mit der VSGP und den Spitexorganisationen erlassen. Erstellt wurde auch eine Qualitätsvereinbarung, die sämtliche Aspekte der Qualitätssicherung regelt. Auch hier erkenne ich im Moment keinen weiteren Handlungsbedarf. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006 |
26.9.2006 | Wortmeldung | Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen. Es geht hier nicht ums Skizzieren von Horrorszenarien, wie Hagmann-St.Gallen ausgeführt hat. Aber in der Realität ist die Frage der Qualitätssicherung eine der entscheidenden. Im Kantonsratsprotokoll über die Beratung des Spitexberichtes (40.02.01) in der Septembersession 2002 wird die Präsidentin der vorberatenden Kommission wie folgt zitiert: «In der Frage der Qualitätssicherung ergab eine Abstimmung mit 9:4 Stimmen bei 3 Enthaltungen, dass der Kanton St.Gallen in diesem Bereich seine Verantwortung wahrzunehmen habe bzw. in die Qualitätssicherung eingebunden werden solle.» Die vorberatende Kommission und anschliessend der Kantonsrat haben diese Frage der Standardsetzung im Bereich der Qualität und Quantität als sehr entscheidend empfunden und dannzumal zugestimmt. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006 |
26.9.2006 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-Fraktion): Die Anträge Frei-Diepoldsau und der SP-Fraktion sind abzulehnen. Wenn wir den Anträgen Frei-Diepoldsau und der SP-Fraktion zustimmen, weichen wir grundsätzlich von den Prinzipien des NFA ab. Die fiskalische Äquivalenz wird auch in diesem Bereich weiterhin spielen. Zudem muss auch klar darauf hingewiesen werden, dass die zusätzlichen Kosten, welche die Gemeinden jetzt übernehmen, in der Globalbilanz kompensiert werden. Die Skepsis gegenüber den Gemeinden und ihren örtlichen Spitex-Organen ist unbegründet. Die neue Ausgangslage wird nicht zu einem Leistungsabbau führen - im Gegenteil. Es wird gewährleistet, dass in den kleinen Strukturen weiterhin effizient und vor allem verantwortungsbewusst gearbeitet wird. Es entsteht eine Wettbewerbssituation zwischen den Gemeinden, zwischen den Spitexorganisationen, und das führt zu mehr Qualität. Eine gute Spitexorganisation kann für eine Gemeinde auch ein Standortvorteil sein. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006 |
26.9.2006 | Wortmeldung | beantragt im Namen der SP-Fraktion, Abschnitt 5 Ziff. 2 wie folgt zu formulieren: «Die Regierung wird eingeladen (Auftrag nach Art. 95 des Kantonsratsreglementes), bei der Umsetzung der NFA die Finanzierung der Spitex-Organisationen auf Gesetzesebene mit Leistungs- und Qualitätskriterien zu verknüpfen.» Für die SP-Fraktion ist es wichtig, dass Leistungs- und Qualitätskriterien vorhanden sind. Der Kanton erhält vom Bund eine neue Aufgabe, und die Übergangsbestimmungen fordern eine Finanzierungsregelung. Diese hat die Qualität der Spitex-Leistungen sicherzustellen. Mit der unsicheren Aussage im Bericht - «es ist geplant» oder «der Kanton engagiert sich nicht zusätzlich» - erfüllt der Kanton seine Aufgaben im Sinn der NFA nicht. Der Kanton ist verpflichtet, eine Finanzierungsregelung zu erlassen. Ich bin mit den Ausführungen des Vorstehers des Finanzdepartementes auch einverstanden, aber für uns wäre es wichtig, die Leistungs- und Qualitätskriterien formuliert zu haben. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006 |
26.9.2006 | Wortmeldung | Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen. Ich möchte nochmals in Erinnerung rufen, dass das Volumen, das die Gemeinden neu zu verteilen haben, sich verdreifacht und die Spitexorganisationen neu nur noch einem Partner gegenüberstehen, nämlich der Gemeinde. Ich zweifle nicht daran, dass die Gemeinden grundsätzlich gewillt sind, diese Aufgabe korrekt umzusetzen. Allerdings muss ich Ihnen auch sagen, Pro Senectute ist in rund 45 Gemeinden im Kanton tätig, und die erleben einfach in der Praxis sehr grosse Unterschiede. Aus meiner Sicht sind deshalb Vorgaben oder Leitplanken des Kantons sinnvoll. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass wir bis anhin für die Verteilung dieser 7,2 Mio. Franken eine sehr detaillierte Regelung hatten. Die hat eben auch Rechtssicherheit gebracht und ich denke, das ist für die Organisationen ein sehr wichtiger Punkt. Man muss wissen, wie die Finanzierung jetzt per 1. Januar 2008 aussieht. Ich denke, der modifizierte Antrag der SP-Fraktion, bei dem die Übernahme der Bundesbeiträge durch den Kanton weggefallen ist, liegt auch auf der bisherigen Linie des Kantonsrates, der eigentlich immer gesagt hat, der Kanton soll sich um die Qualität der Spitex kümmern. Heute hat er lediglich die Möglichkeit, Richtlinien zu erlassen, und diese sind leider in der Praxis relativ wenig wert. Ich möchte auch ganz klar festhalten: Ein blosser Verweis, dass Art. 36quater auch eine Finanzierungsregelung sei, wäre aus meiner Sicht ungenügend. Wenn man die Materialien zum Bundesrecht anschaut, wird dort ganz klar die Sicherstellung der bisherigen Beiträge an die einzelnen Organisationen verlangt. Mir scheint, dass dieses Ziel mit dem Antrag der SP-Fraktion sehr gut umgesetzt werden kann. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006 |
26.9.2006 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: In der vorberatenden Kommission wurde der Antrag zur Übernahme des ausfallenden Bundesbeitrages durch den Kanton ebenfalls gestellt und diskutiert. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission war der Meinung, dass die Spitex eine Aufgabe der Gemeinde sei. Diese habe die wichtige notwendige Nähe zu den Nutzern und den Spitexorganisationen. Insbesondere sei auch die Schnittstelle zu den Betagtenheimen wichtig. Die Gemeinden hätten damit ein grosses Interesse an einer gut funktionierenden Spitex. Der Antrag wurde mit 15:6 Stimmen abgelehnt. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006 |
26.9.2006 | Wortmeldung | Frei-Diepoldsau geht richtig in der Annahme. Ich denke auch, dass es sich um zwei verschiedene Anträge handelt. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006 |
26.9.2006 | Wortmeldung | Ratspräsident. Der Kantonsrat setzt die Beratung der beiden NFA-Vorlagen mit der Spezialdiskussion zum Bericht fort. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006 |
26.9.2006 | Wortmeldung | Zu Ziff. 4.3.1.2 (Spitex). legt seine Interessen als Präsident des Stiftungsrates der Pro Senectute des Kantons St.Gallen offen. Die Pro Senectute ist bekanntlich die grösste Spitexorganisation im Kanton mit einem klaren Schwerpunkt allerdings im Bereich «Hilfe zu Hause», der bekanntlich neben der eigentlichen Pflege zur Spitex gehört. Die Spitex ist im Bericht als Bereich mit bedeutenden Änderungen in der Aufgabenerfüllung genannt. Im Bericht wird richtig festgehalten, dass im Kanton St.Gallen die Verantwortung für die Spitex bei den politischen Gemeinden liegt. Die Gemeinden richten bisher direkte Beiträge von gesamthaft 4,6 Mio. Franken aus. Die Bundesbeiträge betragen bisher 7,2 Mio. Franken. Es geht also um ein Beitragsvolumen von rund 12 Mio. Franken. Es ist geplant, den Bereich der Spitex weiterhin in der Zuständigkeit der Gemeinden zu belassen. Der Kanton will sich nicht zusätzlich engagieren. Die bisherigen Bundesbeiträge von 7,2 Mio. Franken sollen den Gemeinden in der Globalbilanz angerechnet werden. Aus meiner Sicht hat man nun bei diesem Vorschlag einen entscheidenden Umstand übersehen. Mit der NFA wurden bekanntlich verschiedene Verfassungsänderungen beschlossen. Die Bundesverfassung (abgekürzt BV) enthält neu eine Bestimmung über die Betagten- und Behindertenhilfe. Nach Art. 112c Abs. 1 BV sorgen die Kantone für die Hilfe und Pflege von Betagten und Behinderten zu Hause. Damit ist die Zuständigkeit geregelt. Spitex - die eben Hilfe und Pflege umfasst - ist neu Aufgabe des Kantons und nicht mehr des Bundes. Zusätzlich gibt es - hier liegt das Problem - eine Übergangsbestimmung zu Art. 112c BV. Art. 197 Ziff. 5 BV hält fest, dass die bisherigen Leistungen des Bundes durch die Kantone weiter auszurichten sind, bis zum Inkrafttreten einer kantonalen Finanzierungsregelung für die Hilfe und Pflege zu Hause. Gestützt auf diese Bestimmung wird in der zweiten NFA-Botschaft festgehalten, dass in die kantonalen Gesetze eine Finanzierungsregelung für die Hilfe und Pflege zu Hause und zwar für Spitex, Tagesheime, Mahlzeitendienst usw. aufgenommen werden muss. Solange keine solche Regelung besteht, haben die Kantone die Subventionen nach den bisher gültigen Regeln der AHV auszurichten. Vergleichbare Gebiete sind die Sonderschulen oder die Bau- und Betriebsbeiträge an Wohnheime, Werkstätten und Tagesstätten. Hier ist der Regelungsbedarf seitens des Kantons unbestritten und er wird im Bericht auch aufgezeigt. Interessant ist nun, dass wir bei diesen erwähnten Gebieten nur zeitlich begrenzte Übergangsbestimmungen haben, bei der Spitex aber unbegrenzte. Damit besteht hier ein Regelungsbedarf. Der Unterschied liegt einzig darin, dass die Spitex eine reine Gemeindeaufgabe ist und auch bleiben soll. Diese Zuständigkeit entbindet den Kanton aber nicht davon, eine Finanzierungsregelung zu erlassen, sonst hat er nämlich auf unbestimmte Zeit die Beiträge nach dem bisherigen System zu entrichten. Interessant und bezeichnend scheint mir nun, dass die Gemeinden den Regelungsbedarf in diesem Bereich erkannt haben. Von der VSGP wurde eine Arbeitsgruppe für die Ausarbeitung von Empfehlungen eingesetzt. Diese stellen selbstverständlich keine kantonale Finanzierungsregelung dar; verlangt ist eine gesetzliche Regelung. Es ist aber sicher richtig, wenn die Arbeiten der Arbeitsgruppe miteinbezogen werden. Noch einmal zur Klarstellung: Es geht bei der von mir angeschnittenen Frage nicht darum, ob Spitex eine Verbundaufgabe ist oder nicht. Vielmehr ist unabhängig von der Regelung der Zuständigkeit auf Gesetzesstufe eine Finanzierungsregelung vorzusehen, wenn nicht die bisherige Regelung gemäss AHV-Gesetz weitergeführt werden soll. In dieser Hinsicht unterscheidet sich meine Position auch von den beiden Anträgen Frei-Diepoldsau und der SP-Fraktion. Diese wollen die Finanzierung dem Kanton überlassen. Das ist aus meiner Sicht nicht zwingend, vielmehr ist der massgebliche Punkt, dass der Kanton die Finanzierungsregelung erlassen muss. Für die weiteren Fragen sind dann nach wie vor die Gemeinden zuständig. Das Grundanliegen ist natürlich dasselbe, dass man im Bereich der Finanzierung eine klare Regelung hat und dass hier Vorgaben für die Gemeinden bestehen. Wenn der Kanton nichts unternimmt, dann bleibt es bei der bisherigen Regelung gemäss AHV-Gesetz, wonach die Subvention nach einem Prozentsatz der Lohnsumme erfolgt. Das ist sicher nicht die geschickteste Art der Subventionierung, weil derjenige, der am meisten Personal anstellt, auch am meisten Subventionen erhält, was natürlich kostentreibend wirkt. Vom Gesundheitsdepartement wurde im Rahmen der Erarbeitung des Planungsberichts eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche sich auch Gedanken machte, wie die Spitex-Subventionen künftig ausgerichtet werden sollen. Dabei wurde das Modell der Unterstützung nach Massgabe der geleisteten Stunden favorisiert. Dies scheint mir nach wie vor ein vernünftiger Ansatz zu sein. Zu diskutieren sind aber in diesem Zusammenhang weitere Fragen, z.B. welche Tarife den Klienten zugemutet werden können. Im Bereich der Haushilfe liegt der Kanton St.Gallen bereits heute an vorderster Front und verlangt im Durchschnitt einen sehr hohen Beitrag der Kundinnen und Kunden für diese Leistung. Diese Situation ist zu überprüfen. Dringend erforderlich ist in diesem Zusammenhang auch, dass alle Spitexorganisationen zur Einführung eines genügenden Rechnungssystems und zur Führung einer sauberen Kostenrechnung verpflichtet werden. Diese Forderung hat der Spitexverband schon vor längerer Zeit erhoben, konnte sich aber damit bisher nur bei 14 von 68 Spitexorganisationen im Kanton durchsetzen. Hier besteht ganz klar Handlungsbedarf, wenn die Subventionierung auf genügend aussagekräftige Zahlen gestützt werden soll. Ich verzichte darauf, selber einen Antrag zu stellen, weil mir die Bundesregelung klar zu sein scheint. Ich ersuche die Regierung aber, dem Problem ihr Augenmerk zu schenken und bereits im geplanten Mantelerlass eine Lösung vorzuschlagen. Falls dies aus zeitlichen Gründen nicht möglich sein sollte, ist zumindest klarzustellen, dass bis zum Vorliegen einer solchen Regelung auf Gesetzesstufe die Subventionierung nach dem bisherigen System, also gestützt auf die Lohnsumme der einzelnen Organisationen, weitergeführt werden muss. Angesichts der klaren Verpflichtung des Kantons im Bundesrecht, die bisherigen Zahlungen weiterzuführen, muss dringend auch die Frage geklärt werden, wer (Kanton oder Gemeinde) während der Übergangsphase die Subventionen zu leisten hat. Dies ist aus meiner Sicht das absolute Minimum dessen, was im Mantelerlass zu regeln ist. Andernfalls drohen dem Kanton Forderungen in Millionenhöhe, obwohl die Subventionen in der Globalbilanz den Gemeinden angerechnet werden. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006 |
26.9.2006 | Wortmeldung | Die bisherige Beurteilung der rechtlichen Grundlage durch die Regierung geht davon aus, dass Art. 36quater des Gesundheitsgesetzes eine blosse Kompetenznorm und keine Finanzierungsnorm ist. Wenn man den Gesetzestext liest, kann man durchaus über diese Frage streiten: «Die politische Gemeinde fördert Einrichtungen der spitalexternen Kranken- und Gesundheitspflege (Abs. 1). Sie sorgt für die Koordination der Dienstleistungen und eine möglichst weitgehende Sicherstellung des Dienstleistungsangebotes nach den Richtlinien (Abs. 2)». Die Richtlinien nach Art. 36quater Abs. 2 werden durch das Gesundheitsdepartement erlassen. Wenn unsere Gesetzessprache die Formulierung «sorgt für» verwendet, meint sie damit normalerweise auch die Verpflichtung, dies zu finanzieren. Wir gehen dieser Frage aufgrund des Hinweises von Bürgi-St.Gallen aber nochmals nach. Sollte sich erweisen, dass die bisherige Formulierung «sorgt für» ungenügend ist, um auch die 7,2 Mio. Franken der bisherigen Bundessubventionen abzudecken, müssen wir in der Tat mit dem Mantelerlass eine präzisere Normierung finden. Es geht darum, dass die öffentliche Hand in die Spitexaufgaben bisher insgesamt 11,8 Mio. Franken jährlich investiert hat, 4,6 Mio. Franken die Gemeinden, 7,2 Mio. Franken der Bund. Wir müssen jetzt sicherstellen, dass diese 7,2 Mio. Franken des Bundes durch die Gemeinden auch tatsächlich übernommen werden und ihnen nicht nur in der Globalbilanz gutgeschrieben werden über die Kompensation. Ich kann Ihnen zusichern, dass wir dieser Frage zusammen mit dem VSGP nachgehen, weil Sie auch wünschen, dass man einen anderen Verteilschlüssel als die Lohnsumme nimmt. Es liegt auch künftig in der Kompetenz der Gemeinden, diese Regelung sachgerecht zu treffen. Ich bin aber froh, dass Sie nicht bestreiten, dass es sich grundsätzlich weiterhin um eine kommunale Aufgabe handelt. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006 |
26.9.2006 | Wortmeldung | legt seine Interessen als Betriebsleiterin der Spitexdienste Wil und Umgebung offen und spricht daher auch im Namen vieler Berufskolleginnen. Dem Antrag Frei-Diepoldsau ist zuzustimmen. Die Hilfe und Pflege zu Hause liegt in der Verantwortung der Gemeinden, mit diesem vorliegenden Artikel sind sie alleine zuständig. Das löst in der Spitex-Basis nicht nur Freude aus, sondern auch viele Fragen und Ängste. Die finanziellen Mittel für die Spitexorganisationen sollen neu voll und ganz über die Gemeinden ausgerichtet werden. Ihnen ist schon bewusst, dass dies Geldflüsse sind, die das Doppelte von heute oder mehr ausmachen. Für unsere Organisation handelt es sich um gegen eine halbe Million Franken. Das ist ein grosser Betrag, der via Soziales den Gemeinden zufliesst und via Gesundheitskosten an die Spitexorganisationen abfliesst. Wie wird wohl die Kostenwahrheit in Zukunft von der Bevölkerung wahrgenommen? Die Spitexorganisationen können sich mit der heutigen Tarifregelung nicht selber finanzieren. Das eidgenössische Krankenversicherungsgesetz sieht vor, dass die politischen Gemeinden in der Hilfe und Pflege zu Hause ihren Anteil an Subventionen einbringen müssen. Die Gemeinde entrichtet ihren Beitrag heute in der Übernahme von Defiziten oder in die Entschädigung von geleisteten oder verrechneten Stunden. Die finanzielle Lage der Spitexorganisationen ist teilweise gespannt. Hierzu haben in den letzten zwei Jahren auch grosse Krankenkassen beigetragen. Sie haben die Finanzpolitik zu ihren Gunsten geändert und untergraben den Tarifvertrag. Sie bestimmen, welche Kosten der Pflege und Behandlung von betagten Menschen übernommen werden und kürzen die vom Arzt angeordneten Leistungen. Der administrative Aufwand hat enorm zugenommen. Die Organisationen lernen erst, dem harten Wind entgegenzutreten. Wir sind keine Finanzspezialisten, aber wir werden es. Sind die Gemeinden bereit, die definitive Differenz zwischen den möglichen Einnahmen und den Aufgaben in Zukunft zu tragen? Oder wird die Wirtschaftlichkeit mit dem Kriterium Finanzen zum Streitthema? Die Haltung der Gemeinden ist die, dass hilfe- und pflegeabhängige Menschen mehr selber bezahlen müssen, vor allem jene, die es vermögen. Hierzu muss erst eine Gesetzesänderung erfolgen. Der Tarifschutz steht über den Abmachungen. Die Krankenkassen tragen von den Kosten rund 60 Prozent, der Patient zahlt 10 Prozent, der Rest muss durch die Gemeinde oder allenfalls mit Spenden finanziert werden. Auf Bundesebene wird sich als Nächstes der Nationalrat mit der Vorlage befassen müssen. Wo bleibt eigentlich der betroffene pflegebedürftige Mensch im ganzen Finanzdilemma? Er wird wohl als Klient wahrgenommen und bekommt die mögliche Unterstützung. Wertschätzung, Respekt, Vertrauen und Solidarität unter den Generationen schwinden aber. Kranke und hilfsbedürftige Menschen sind für unsere Gesellschaft immer mehr randständig und nicht mehr sozialverträglich. Kranke und hilfsbedürftige Menschen geniessen den Schutz der Gesellschaft - so war es wenigstens bisher. Wird es auch in Zukunft so sein? Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wünschen sich einen menschlichen Umgang mit dem Thema. Wenn ich an den Artikel im «St.Galler Tagblatt» vom 22. September 2006 «Wer bezahlt die Haushilfe?» denke, werde ich in meiner Skepsis bestätigt. Tinner-Azmoos wird dort zitiert mit der Aussage: «Natürlich wollen wir die Anbieter aussuchen. Wer ineffiziente Strukturen hat, hat auch schlechte Chancen, einen Auftrag zu bekommen.» Weiter im Text der Zeitung steht: «Es gibt nicht nur unterschiedliche Strukturen, sondern auch erhebliche Unterschiede in den Tarifen.» Tinner-Azmoos: Diese gibt es! Die Pro Senectute arbeitet nach Sozialzeit-Engagement und zahlt ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in der Haushilfe tätig sind, je Stunde Fr. 18.- brutto. Bei uns sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter normal entlöhnt wie in den Heimen und können ihren Lebensunterhalt verdienen, was wohl bei der Pro Senectute nicht immer der Fall sein wird. Aus seinen Aussagen entnehme ich, dass einige Gemeinden versucht sind, die Effizienz eines Spitex-Betriebs über die Finanzen zu definieren. Wohin entwickeln sich unsere Spitexorganisationen? Macht nun jede Gemeinde, was sie will? Sind die Dienstleistungsangebote im Kanton St.Gallen in allen Gemeinden gleich oder gibt es Leistungseinschränkungen und damit mehr Heimeintritte? | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006 |
26.9.2006 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission empfiehlt mit 20:1 Stimmen, dem Antrag der Regierung zuzustimmen. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006 |
26.9.2006 | Wortmeldung | legt seine Interessen als Mitglied des kantonalen Spitex-Verbandes offen und beantragt Abschnitt 5 Ziff. 2 wie folgt zu formulieren: «die Regierung einzuladen (Auftrag nach Art. 95 des Kantonsratsreglementes), in Abweichung zum Vorschlag in Ziff. 4.3.1.2. vorzusehen, dass der Bundesbeitrag an die Spitexorganisationen durch den Kanton übernommen wird. Dabei sollen die Beiträge an die einzelnen Spitexorganisationen leistungs- und qualitätsorientiert ausbezahlt werden». Wenn Sie meinem Antrag folgen, ersparen Sie dem Finanzdepartement weitere Abklärungen über die rechtlichen Auswirkungen Art. 36quater des Gesundheitsgesetzes. Das Gesundheitsdepartement hat in Zusammenarbeit mit den Beteiligten, nämlich den Vertretern des kantonalen Spitex-Verbandes, der Pro Senectute, den Gemeinden und der Stadt St.Gallen im Vorfeld dieser NFA-Botschaft einen Vorschlag erarbeitet, wie der entfallende Bundesbeitrag sinnvoll übernommen werden könnte. Die Arbeitsgruppe schlug der Regierung vor, dass der Kanton diese Kosten übernimmt, jedoch nicht mehr als prozentuale Beiträge an die Lohnkosten auszahlt. Vielmehr wurde vorgeschlagen, die Gelder nach dem Leistungsprinzip, nämlich nach der Anzahl verrechneter Stunden, an die entsprechenden Spitexorganisationen auszuzahlen. Alle beteiligten Fachleute hielten diesen Konsens für eine gute Lösung. Bei der Behandlung des Spitex-Berichts 40.02.01 in der Septembersession 2002 hielt die Kommissionspräsidentin in ihrem Votum fest: «Sollte sich der Bund mit Vollzugsbeginn des neuen Finanzausgleichs tatsächlich aus der Finanzierung der Spitex zurückziehen, ist die vorberatende Kommission der Meinung, dass die resultierenden Mehrkosten nicht vollumfänglich von den Gemeinden getragen werden sollen.» Auch sämtliche übrigen Fraktionssprecher hielten damals fest, eine alleinige Kostentragung durch die Gemeinden komme nicht in Frage. Das Parlament war klar der Meinung, dass dem Kanton in Sachen Spitex eine mitbestimmende Rolle zukommt, die es rechtfertigt, dass er auch Beiträge leistet. Art. 36bis bis Art. 36quater des Gesundheitsgesetzes definieren die spitalexterne Kranken- und Gesundheitspflege klar als Verbundaufgabe. Sowohl dem Staat wie auch der politischen Gemeinde kommen gewisse Aufgaben zu. Der Staat sorgt für Beratung und Information, fördert die Zusammenarbeit zwischen politischen Gemeinden und Einrichtungen der spitalexternen Kranken- und Gesundheitspflege, leistet Beiträge an Aus- und Weiterbildung. Das zuständige Departement erlässt Richtlinien über das Dienstleistungsangebot. Somit handelt es sich klar um eine Verbundaufgabe zwischen Kanton und Gemeinden, die eine Übernahme der bis anhin vom Bund geleisteten Kosten durch die Kantone rechtfertigt. Auch die Regierung geht in ihrem Bericht davon aus, dass es sich um eine Verbundaufgabe handelt. Ich verweise auf die Tabelle auf S. 23, in der die verschiedenen Aufgaben aufgelistet werden. Somit ist das Subsidiaritätsprinzip eingehalten, das in Ziff. 3 als anwendbar erklärt wird. Gesundheitspolitik und Gesundheitspolizei sind aber auch Kantonsaufgaben. Aus gesundheitspolitischer und gesundheitspolizeilicher Sicht ist darauf zu achten, dass die Spitex-Dienstleistungen im ganzen Kanton in gleicher Qualität angeboten werden. Wird die Finanzierung allein Sache der Gemeinden, ist zu befürchten, dass unter dem Finanzdruck bei der Qualität gespart wird. Dies kann kaum im Interesse des Kantons sein. Der Kanton hat heute keine Möglichkeit, direkt eine bestimmte Qualität der Spitex-Dienstleistungen sicherzustellen. Übernimmt er die bis anhin vom Bund getragenen Kosten, kann er die Ausrichtung dieser Beiträge an die Einhaltung von Mindestqualitätsstandards knüpfen. Er hat somit die Möglichkeit, die Qualität nachhaltig zu beeinflussen. Weiter liegt es im Interesse des Kantons, den Nachwuchs beim ausgebildeten Pflegepersonal im Spitex-Bereich sicherzustellen. Wenn die Gemeinden die Spitex-Dienstleistungen allein finanzieren müssen, dann gerät auch die Personalausbildung unter Druck. Durch erhöhte Defizite bei den Spitexorganisationen, die jeweils vor dem Gemeinderat zu vertreten sind, steigt der Druck auf die Vorstände. Sie sind weitgehend ehrenamtlich tätig. Durch den erhöhten Druck besteht die Gefahr, dass sich mittel- und längerfristig diese ehrenamtlich Tätigen zurückziehen werden. Spitex wird dann zu einer Abteilung der Gemeindeverwaltung, was das Ganze sicher nicht billiger machen wird. In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass in der Beratung des eidgenössischen Krankenversicherungsgesetzes der Ständerat den Vorschlag machte, die Pflegekosten sollten zu 40 Prozent von den Versicherten übernommen werden oder von den Gemeinden und Kantonen. Dies erhöht wiederum den Druck auf die ganzen Spitex-Dienstleistungen. Deshalb scheint es meines Erachtens gerechtfertigt und vertretbar, dass hier der Kanton diese entfallenen Bundesbeiträge übernimmt. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006 |
26.9.2006 | Wortmeldung | legt seine Interessen als Vorstandsmitglied der Spitex Buchs offen. Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen. Ich bezweifle, ob die Spitex ein Standortfaktor im Wettbewerb ist. Nicht zu bezweifeln ist, dass die meisten Gemeinden heute eine sehr gute Spitexorganisation haben und dies grösstenteils auf freiwilliger Basis. Die Gemeinden haben es in der Hand, Leistungsvereinbarungen mit den Spitexorganisationen abzuschliessen. Auch wenn das jetzt noch nicht alle haben, diese Möglichkeit besteht. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006 |
26.9.2006 | Wortmeldung | Die Anträge Frei-Diepoldsau und der SP-Fraktion sind abzulehnen. Ich empfinde die Diskussion im politischen Umfeld als interessant. Im Zusammenhang mit der Neuregelung des Finanzausgleiches auf innerkantonaler Ebene wurde von allen Seiten die Forderung aufgestellt, man solle doch auch die Aufgabenteilung wieder überprüfen und eine klarere Zuständigkeitsordnung schaffen. Sie haben in unserem Bericht gelesen, dass wir bereit sind, im Nachgang zur Umsetzung der NFA diese Arbeit an die Hand zu nehmen. Wenn ich jetzt aber höre, dass man Zuständigkeiten ändern will zulasten der Gemeinden, die im Allgemeinen - auch das höre ich immer wieder - ihre Aufgaben gut erfüllen, dass man hier diese unheimliche Skepsis den Gemeinden entgegenbringt, verstehe ich das nicht. Die Gemeinden sind die ganz wesentliche und bürgernahe staatliche Ebene, die den Schulterschluss direkt mit den einzelnen Bürgern hat. Ich habe jetzt auch kein einziges Argument gehört aus Patientensicht, also eines alten Menschen, der auf Pflege angewiesen ist, wonach das bisherige System nicht funktioniert hätte. Sondern es wird von den Organisationen gesprochen. Aber wir machen doch die Spitex für unsere Patienten- und Pflegebedürftigen und nicht für die Organisationen. Die Organisationen sind ein wichtiges Hilfsmittel, um diese Aufgabe zu erfüllen. Wer die Kompetenz und die Pflicht hat, eine Aufgabe zu erfüllen und zu bezahlen, ist doch auch verpflichtet, für die Qualität zu sorgen. Weshalb soll denn die Qualitätsüberwachung nicht Gegenstand der Aufgabenerfüllung sein? Das leuchtet mir nicht ein. Das Einzige, was jetzt geklärt werden muss, ist die Frage, wer diese 7,2 Mio. Franken Subventionen, die bisher der Bund ohne Auflagen und Qualitätskontrolle geleistet hat, übernehmen soll. Der Bund hat nämlich allen, die wollten, einen bestimmten Prozentsatz der ausbezahlten Löhne ausgeschüttet. Nur das müssen wir jetzt regeln. Wenn es nicht die Spitex ist, die künftig noch eine kommunale Aufgabe sein soll, dann müssen Sie mir sagen, welche anderen Aufgaben wir überhaupt noch in die Obhut der Gemeinden geben können. Es ist ein ganz wichtiger grundsätzlicher Entscheid, den Sie jetzt zu fällen haben. Es geht nicht nur um die Spitex, sondern um die Frage, ob wir weiter hinter dieser Philosophie der Aufgabenteilung, letztlich des Föderalismus stehen. Dann sind halt Sätze wie «Dann ist es nicht mehr in allen Gemeinden gleich» völlig fehl am Platz. Föderalismus bedeutet auch dazu zu stehen, dass es unterschiedliche Lösungen gibt. Unterschiedliche Lösungen heisst nicht, dass sie schlechter sind, sie sind nur anders. Wenn der VSGP fordert, dass die Organisationen wenigstens eine Kostenrechnung einführen, dann ist das eine Forderung, die niemanden in Bedrängnis bringt, aber notwendig ist, um eben auch Leistungsvereinbarungen entsprechender Art zu treffen. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006 |
26.9.2006 | Wortmeldung | Zu Ackermann-Fontnas: Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Modifizierung des Antrags darin besteht, dass auch der Satz wegfällt, wonach der Kanton die Finanzierung übernimmt? In diesem Fall kann der Antrag der SP-Fraktion meinem Antrag nicht gegenübergestellt werden. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006 |
26.9.2006 | Wortmeldung | Die Anträge Frei-Diepoldsau und der SP-Fraktion sind abzulehnen. Ich habe mir die Argumente für die Anträge Frei-Diepoldsau und der SP-Fraktion genau angehört. Ich stelle fest, dass bezüglich der Rolle der Gemeinden kein einziges Argument genannt werden konnte, das in der heutigen Wahrnehmung ihrer Rolle im sozialen Bereich tatsächliche Mängel aufgezeigt hätte. Es werden Horrorszenarien an die Wand gemalt, für die ich absolut kein Verständnis habe. Auf der anderen Seite wird die Zuverlässigkeit der kantonalen Ebene idealisiert. Man hat offenbar vergessen, dass unter bestimmten Umständen dieser Rat durchaus bereit ist, schmerzhafte Einschnitte zu beschliessen. Wir haben dies in den Massnahmenpaketen immer wieder erlebt. Vertrauen Sie der Nähe der verantwortlichen Gemeindebehörden zur Bevölkerung. Diese Anträge verstossen ganz klar gegen die Grundsätze dieses NFA-Modells, das die Autonomie der Gemeinden stärken, Kontrollaufwendungen verringern und Aufwendungen für Rechenschaftsablegung abbauen soll. Denken Sie an ein Beispiel, das genau in dieser Richtung umgesetzt wurde: Es geht um die Finanzierung der Heime, wo die Gemeinden auf der Grundlage des Sozialhilfegesetzes Aufgaben übernommen haben, die sie bisher mit dem Kanton zusammen erfüllt hatten, dafür entsprechend finanziell auf der Ertragsseite entschädigt wurden und in den letzten neun Jahren seit Inkrafttreten dieses Gesetzes den Beweis erbracht haben, dass sie ihre Verantwortung vollumfänglich wahrnehmen. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006 |