Geschäft: Abschaffung des kantonalen Salzmonopols (Titel der Antwort: Abschaffung des kantonalen Salzregals)

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KomiteeKantonsrat
Nummer42.06.15
TitelAbschaffung des kantonalen Salzmonopols (Titel der Antwort: Abschaffung des kantonalen Salzregals)
ArtKR Motion
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung6.6.2006
Abschluss26.9.2006
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 12. September 2006
VorstossWortlaut vom 6. Juni 2006
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
26.9.2006Eintreten61Zustimmung74Ablehnung45
Statements
DatumTypWortlautSession
26.9.2006Wortmeldung

Auf die Motion ist einzutreten.

Ich habe nicht vom letzten Winter gesprochen, sondern auch bei uns steht in der Motion «Die Erfahrungen der vergangenen Winter». Die Zusammenfassung bei der Forderung der Gemeinden, die war aus dem Jahr 2005. Es ist mir klar, dass beim vergangenen Winter keine solchen Engpässe bestanden haben wie bei den vorrangegangenen Wintern. Sie haben zu Recht gesagt, die parlamentarische Initiative in Zürich funktioniere etwas anders. Der Text ist dort übrigens genau gleich. Der Kanton Zürich tritt auf den nächstmöglichen Zeitpunkt aus der interkantonalen Vereinbarung aus. Wie wir wissen mahlen bei uns die Mühlen relativ langsam. Eine vorberatende Kommission wird über die Vorlage in Ausführung des Motionsauftrags frühestens in einem Jahr entscheiden können. Wir sind der Meinung, da hat es wirklich noch genügend Zeit, um das ausreichend zu diskutieren und zu entscheiden.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
26.9.2006Wortmeldung

Es ist natürlich schön, dass Lusti-Niederuzwil uns Möglichkeiten aufzeigt, wie man es machen soll. Aber er übersieht, dass die Motion den Austritt des Kantons St.Gallen aus der interkantonalen Vereinbarung von 1973 verlangt. Dort ist die Gründung der vereinigten Rheinsalinen stipuliert. Wenn Sie diesen Weg beschreiten, dann nehmen Sie uns die Grundlage weg. Der Kanton St.Gallen ist dann nicht mehr dabei bei den Rheinsalinen. Das ist die Stossrichtung der Motion, und das geht nicht auf. Dann sind wir der einzige Kanton, wenn wir es auf den nächstmöglichen Zeitpunkt machen. Dann müssen Sie mit dem Baudepartement oder sonst mit irgendjemandem organisieren, dass der auf Einkaufstour geht nach Sizilien, nach Marseille oder nach Polen, um dort das Salz zu beschaffen. Oder nach Salzburg, das ist noch näher gelegen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
26.9.2006Wortmeldung

Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
26.9.2006Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion). Auf die Motion ist einzutreten.

Die Regierung schreibt in ihrer Begründung, dass ein Alleingang des Kantons St.Gallen nicht in Frage kommt. Dass wir heute nicht allein sind mit unserer Forderung, versuche ich Ihnen zu dokumentieren. Im Jahr 2005 antwortete der Bundesrat auf die Frage, ob er ein kantonales Salzmonopol als noch gerechtfertigt erachte, wie folgt: «Der Bundesrat erachtet es heute nicht mehr als erforderlich, das kantonale Salzregal aufrechtzuerhalten und die Bevölkerung mit Speisesalz zu versorgen oder die Bereitstellung von Streusalz zu garantieren. Die Aufrechterhaltung dieses kantonalen Regalrechtes verträgt sich nicht mit dem gegen alle Kartelle gerichteten Vorgehen, auf welches das revidierte Kartellgesetz abzielt, auch wenn es in Art. 3 Abs. 1 nach wie vor einen Vorbehalt staatlicher Markt- und Preisordnungen enthält.» Die Schweizer Rheinsalinen und die Saline de Bex sehen zwar ein, dass der Weiterbestand des kantonalen Salzregals nicht auf unbestimmte Zeit hinaus gesichert ist. Beide sind auch gegen eine Aufhebung durch den Bund und sprechen sich dafür aus, das Salzregal bis auf Weiteres aufrechtzuerhalten. Sie sind jedoch bereit, vertiefte Abklärungen vorzunehmen und die Situation gemeinsam mit den Bundesbehörden periodisch oder bei geänderten Rahmenbedingungen z.B. auch Entwicklungen des internationalen Rechtes neu zu beurteilen.

Auf die zweite Frage, auf welchem Weg nach seiner Ansicht der Salzhandel dem Markt zugeführt werden könne, antwortete der Bundesrat wie folgt: «Für die Aufhebung des Salzregals bestehen zwei Möglichkeiten. Einerseits können die Kantone die Initiative ergreifen und durch eine Änderung ihrer diesbezüglichen Erlasse bzw. des Konkordates vom 22. November 1973 das Salzregal ganz oder teilweise etwa nur für das Streusalz aufheben. Andererseits könnte auch der Bund das Salzregal der Kantone aufheben oder einschränken, indem Art. 94 Abs. 4 der Bundesverfassung entsprechend enger gefasst würde. Der Bundesrat befürwortet eine Aufhebung des Salzregals, zieht es aber aus staatspolitischer Sicht vor, wenn die Kantone die Initiative dazu ergreifen.»

Im März 2005 hat der Schweizerische Städteverband eine Forderung aufgestellt. Der vergangene Winter hat klar gezeigt, dass das kantonale Salzmonopol nicht mehr zeitgemäss ist. Der Monopolbetrieb der Kantone war im vergangenen Winter nicht in der Lage, die kommunalen Unterhaltsdienste rechtzeitig mit Streusalz für den Winterdienst zu beliefern. Trotz den Engpässen hatten die Städte und Gemeinden aufgrund der gesetzlichen Vorgaben keine Möglichkeit, sich im Ausland auf dem freien Markt Streusalz zu Marktpreisen zu beschaffen. Städte in Deutschland und Österreich bezahlen die Hälfte des Schweizer Preises. Der Schweizerische Städteverband und der Schweizerische Gemeindeverband fordern daher, dass das Salzmonopol zumindest für Streusalz abgeschafft wird. Im September 2006 hat inzwischen der Kanton Zürich eine parlamentarische Initiative gutgeheissen. Diese verlangt eine Abschaffung des sogenannten Salzregals und wurde unterstützt von SVP-, FDP- und CVP-Fraktion. Sie sehen, dass entgegen der Regierungsaussage kein Alleingang des Kantons St.Gallen besteht, wenn wir dieses Salzregal abschaffen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
26.9.2006Wortmeldung

legt seine Interessen als Mitglied des Verwaltungsrates der Vereinigten Schweizerischen Rheinsalinen und zurzeit auch dessen Präsident offen. Das soll Sie nicht hindern, frei darüber zu entscheiden, wie jetzt richtig vorzugehen ist. Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Unsere Aussage, dass ein Alleingang - dazu steht die Regierung - wenig Sinn macht, sondern im Gegenteil enorme Probleme aufwerfen würde, stützt sich auf Ihren Motionstext. Sie sagen nämlich ganz klar, die Regierung habe auf den nächstmöglichen Zeitpunkt den Austritt aus der bestehenden interkantonalen Vereinbarung zu erklären. Sie wollen offenbar, dass wir unter Wahrung der Kündigungsfrist von einem Jahr auf Ende des Jahres 2007 austreten. Da muss ich Sie schon darauf aufmerksam machen, dass das gewaltige Komplikationen ergeben wird, und zwar nicht primär für die anderen Kantone, sondern für den Kanton St.Gallen. Wenn der Kanton St.Gallen austritt aus der interkantonalen Vereinbarung, dann kann zwar der Kanton St.Gallen direkt Salz einführen von anderen Produzenten, aber die anderen Kantone müssen dafür Sorge tragen, dass kein Salz aus dem Kanton St.Gallen bei ihren Kantonen eingeführt wird. Wir müssen darauf achten, dass wir nicht Salz aus anderen Kantonen beziehen. Sie würden einen Zustand herstellen, wie er vor den Siebzigerjahren bestand, als noch jeder Kanton sein Regal alleine verwaltete. Das war gerade der grosse Fortschritt damals, als man dieses Konkordat schuf, dass wir eine einheitliche Salzordnung erhielten. In Bezug auf den Zeitpunkt würde das ganz enorme Schwierigkeiten für den Kanton St.Gallen bedeuten. Für die Kantone insgesamt würde es Probleme schaffen, weil für sie die Grossinvestitionen, die wir in den letzten Jahren getätigt haben, um insbesondere die Versorgungssicherheit im Streusalzbereich zu garantieren, im Wesentlichen in den Sand gesetzt wären. Diesen Schaden trügen alle Konkordatskantone miteinander. Dazu gehören bekanntlich alle Kantone und das Fürstentum Liechtenstein mit Ausnahme des Kantons Waadt. Das wäre übrigens ein neckisches Detail. Wenn alle anderen Kantone ohne die Waadt das Salzmonopol aufheben würden, dann würde der Kanton Waadt wahrscheinlich zum Hauptversorger in diesem Land.

Nun zu diesen Investitionen: Es trifft eben gerade nicht zu, dass im letzten Winter Versorgungsengpässe eintraten, das war im vorletzten Winter, und zwar deshalb, weil die Rheinsalinen damals das strategische Lager in Riburg AG noch nicht fertiggestellt hat. Solche Investitionen von 20 bis 30 Mio. Franken brauchen - das ist auch Ihnen klar - eine beträchtliche Vorlaufzeit. Wir haben mit dieser Investition die Kantone davon entbunden, selber auch strategische Lagerhaltung betreiben zu müssen. Dieser so genannte Saldome war damals noch nicht fertiggestellt. Zudem war es für ganz Europa der schwierigste Winter, den wir je erlebt haben. Das war Pech. In dieser europaweiten Mangelsituation hätten auch ohne Salzregal die Gemeinden und Städte kein Salz beziehen können. Denn es ist nicht einmal uns in den Rheinsalinen gelungen, bei unseren europäischen Freunden noch massgebliche Mengen einzukaufen. Immer wenn Mangel besteht oder die Nachfrage übermässig ist, dann trifft das natürlich den ganzen Kontinent.

Sie sehen, die Regierung wehrt sich nicht grundsätzlich. Wobei ich mir schon die Überlegung machen muss, wenn Sie schon bundesratsgläubig sind, warum der Bundesrat nicht den Weg beschreitet über eine Änderung der Bundesverfassung, wenn er tatsächlich der Meinung ist, das sei nun das gravierendste wirtschaftspolitische Problem, das wir in diesem Land zu lösen hätten; nebst der Frage des Beitritts zum Freihandel in der EU sei das Salzregal noch das, was uns ausserordentlich viel Mühe bereite. Das wäre möglich, und dann wäre klargestellt, dass das Salzregal für alle Kantone im gleichen Zeitpunkt aufgehoben würde. Diese parlamentarische Initiative in Zürich, die wurde vorläufig unterstützt. Mein Zürcher Kollege hat mir gesagt, dass jetzt das Verfahren laufe. Es werde ein Bericht erstellt seitens der Regierung. Dann nehme das Parlament nochmals dazu Stellung und irgendwann im Jahr 2008 oder 2009 werde über die Frage der Erheblichkeit der Initiative entschieden. Es ist also nicht das gleiche Instrument wie bei uns eine Motion. Bei uns schafft eine Motion, die gutgeheissen wird, klare Verhältnisse. Eine parlamentarische Initiative nach Zürcher Recht bedeutet lediglich, dass ein Verfahren in Gang gesetzt wird.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
26.9.2006Wortmeldung

Auf die Motion ist einzutreten.

Ich befasse mich schon seit Jahren mit diesem Problem. Ein Monopol ist nicht mehr zeitgemäss und liegt quer in der politischen Landschaft. Mit der Beantwortung der Interpellation 51.04.35 «Ist das Salzregal noch zeitgemäss? (Titel der Antwort: Salzregal)», die ich vor zwei Jahren eingebracht habe, wird erwähnt, dass die Rheinsalinen durchaus konkurrenzfähig sind und eigentlich kein Problem hätten, auf dem Markt zu überleben. Da frage ich mich: Wieso braucht es denn immer noch das Regal? Denn das Regal ist doch nichts anderes als Heimatschutz. Wir beziehen das Salz zu höheren Konditionen, und die schöne Nebenerscheinung ist dann, dass der Kanton schliesslich noch Geld erhält bzw. Dividenden bekommt. Das ist alles recht und gut. Aber wir schiessen die Dividenden vor, und das nicht nur wir von der Gemeinde und vom Staat, sondern auch die Privatwirtschaft. Ich möchte einfach erwähnen, dass man das auch ein wenig umkehren könnte. Der Verwaltungsrat legt die Strategien einer Unternehmung fest und hätte die Möglichkeit, seinen Aktionären Varianten zu offerieren. Also wäre es auch möglich, dass der Verwaltungsrat den Kantonen empfiehlt, das Regal aufzuheben und als Miteigentümer dabei zu sein. Aber ich glaube, es wäre zeitgemäss, das Regal aufzulösen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006