Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage
Am 11. März 2008 hat eine Delegation der Freisinnig demokratischen Partei des Kantons St.Gallen bei der Staatskanzlei die Petition EasySwissTax, Petition zur Vereinfachung der Steuererklärung an den Kantonsrat eingereicht. Nach Art. 14 Abs. 1 Bst. b des Kantonsratsreglementes die Rechtspflegekommission für die Vorberatung von Petitionen und Rekursen zuständig ist, hat die Staatskanzlei dieser Petition der Rechtspflegekommission überwiesen. Mit Schreiben vom 25. März 2008 habe ich die Präsidenten der Finanzkommission des Kantonsrates und der FDP-Fraktion über den Eingang der Petition informiert und ihnen aus der Sicht der Rechtspflegekommission mögliche Varianten der Behandlung der Petition unterbreitet und aufgezeigt. Da die Rechtspflegekommission inhaltlich zur Petition aufgrund des nicht in ihren Themenkreis fallenden Gegenstandes keine qualifizierte Aussage machen will, habe ich vorgeschlagen, dass die Rechtspflegekommission entweder die Petition der Finanzkommission zur Behandlung und Berichterstattung an den Kantonsrat überweist oder selber den Kantonsrat berichtet, dann allerdings ohne eine materielle Stellungnahme und lediglich verbunden mit dem Antrag die Petition im Rahmen der Beratung der betreffenden Motion der FDP-Fraktion, 42.08.17 «Weniger Bürokratie dank vereinfachter Steuererklärung (EasySwissTax)» zur Kenntnis zu nehmen. Die Präsidenten der Finanzkommission des Kantonsrates und der FDP-Fraktion haben sich daraufhin abgesprochen und geeinigt. Die Petitionäre sind mit der Überweisung der Petition zur Vorberatung an die Finanzkommission einverstanden, gestützt darauf habe ich die Petition zur weiteren Bearbeitung an die Finanzkommission überwiesen und die Finanzkommission wird zu gegebenerzeit dem Kantonsrat Bericht erstatten.