Geschäft: V. Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz (Titel der Botschaft: Parlamentsreform) [siehe auch 27.08.02]

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.08.06
TitelV. Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz (Titel der Botschaft: Parlamentsreform) [siehe auch 27.08.02]
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung19.3.2008
Abschluss1.6.2008
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ErlassReferendumsvorlage vom 16. April 2008
ProtokollauszugReferendumsvorlage aus der Frühjahrssession 2008: Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn; Festlegung
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im September 2008
BotschaftBericht und Entwürfe des Präsidiums vom 10. März 2008
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium3.8.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
16.4.2008Schlussabstimmung151Zustimmung3Ablehnung26
Statements
DatumTypWortlautSession
14.4.2008Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Im letzten Jahr hat die Bevölkerung des Kantons St.Gallen der Verkleinerung des Parlamentes zugestimmt. Dies ist ein guter Grund, die bestehenden Strukturen zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Zugleich überwies dieses Parlament Motionen, die die Schaffung selbständiger Parlamentsdienste und neuer ständiger Kommissionen verlangen. Der Kantonsrat beauftragte das sogenannte 21er-Gremium «Parlamentsreform» mit den notwendigen Abklärungen und Anpassungen.

Die CVP-Fraktion steht der Parlamentsreform im Grundsatz positiv gegenüber. Sie begrüsst sowohl die mit der Verkleinerung des Kantonsrats verbundenen Umsetzungsschritte als auch die anderen Vorschläge, die das 21er-Gremium «Parlamentsreform» bzw. das Präsidium dem Kantonsrat zugunsten einer effizienten Arbeitsweise des Parlamentes unterbreitet. Zu erwähnen sind namentlich die Schaffung des parlamentarischen Kommissionsdienstes für ständige Kommissionen und die Beratung der neu dem Kantonsrat zustehenden Geschäfte im Bereich der Planung und der Steuerung der Staatstätigkeit.

Die CVP-Fraktion beantragt jedoch, zum jetzigen Zeitpunkt von der Schaffung von weiteren ständigen Kommissionen abzusehen. Der Kantonsrat soll vorerst Erfahrungen mit den Änderungen in den Strukturen und Abläufen sammeln, die sich durch die Verkleinerung des Parlaments unter Einführung des parlamentarischen Kommissionsdienstes ergeben.

Gemäss dem IV. Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz fallen dem Kantonsrat jedoch auch neue Aufgaben zu. Diese sind nach unserer Auffassung folgendermassen zu lösen:

- Das Regierungsprogramm soll durch die Staatswirtschaftliche Kommission vorberaten werden.

- Der Aufgaben- und Finanzplan soll durch die Finanzkommission vorberaten werden.

- Sachplanungen, auch solche, die einen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Regierungsprogramm aufweisen, sollen durch nicht ständige Kommissionen vorbereitet werden, soweit der Kantonsrat sie im Einzelfall nicht einer ständigen Kommission zuteilt.

Wichtiger ist es, dass nun zunächst die Erfahrungen mit dem verkleinerten Parlament und mit der Einführung des parlamentarischen Kommissionsdienstes gemacht werden, bevor in rund zwei Jahren billanziert werden soll. Dannzumal sollen weitere Anpassungen, wie sie jetzt diskutiert wurden, unter der Berücksichtigung der bis dann gemachten Erfahrungen neu geprüft werden.

Die CVP-Fraktion lehnt die Schaffung von weiteren ständigen Kommissionen ab. Dies hat Auswirkungen auf über ein Dutzend Artikel, die wir auf dem grauen Blatt zusammengestellt haben.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
16.4.2008Wortmeldung

Das Präsidium beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
14.4.2008Wortmeldung

Sprecher des Präsidiums: Den Anträgen des Präsidiums ist zuzustimmen.

In der Februarsession 2008 beriet der Kantonsrat die erste Vorlage über die Parlamentsreform. Die Vorlage wies drei Entwürfe auf, nämlich den Entwurf:

- eines Parlamentsverwaltungsgesetzes,

- des X. Nachtrags zum Kantonsratsreglement

- des V. Nachtrags zum Kantonsratsbeschluss über die Entschädigung der Mitglieder und der Fraktionen des Kantonsrates.

Auf das Parlamentsverwaltungsgesetz, das die Schaffung von eigenständigen Parlamentsdiensten vorsah, trat der Kantonsrat nicht ein. Ferner wies er den X. Nachtrag zum Kantonsratsregelement, der mit Blick auf das Parlamentsverwaltungsgesetz zahlreiche Bestimmungen über die eigenständigen Parlamentsdienste enthielt, zurück. Der Kantonsrat beauftragte wiederum das 21er-Gremium «Parlamentsreform», ihm eine Vorlage zu unterbreiten, die eigenständige Kommissionssekretariate für die ständigen Kommissionen vorsieht. Ferner wurde das 21er-Gremium «Parlamentsreform» beauftragt, die künftige Konstellation der ständigen Kommissionen nochmals zu prüfen.

Kurz zum Inhalt: gegenüber der ersten Vorlage sind die Inhalte unverändert. Das 21er-Gremium «Parlamentsreform» kam nicht mehr auf die Inhalte der Vorlage vom 14. bzw. 24. Januar 2008 zurück. Diese sind somit unverändert geblieben. Es geht um die folgenden Inhalte:

- Den Nachvollzug der Verkleinerung des Kantonsrates, wobei es um die Mindestzahl von Ratsmitgliedern für die Bildung einer Fraktion geht. Diese wird bei 7 belassen.

- Die Beschlussfassungsquoren werden an die neue Mitgliederzahl des Kantonsrates angepasst.

- Das Präsidium des Kantonsrates bleibt in Bezug auf Grösse und Zusammensetzung unverändert.

- Die Mitgliederzahl von nicht ständigen Kommissionen wird wie bisher nicht im Reglement festgelegt, sondern weiterhin der Praxis von Präsidium und Plenum überlassen.

- Des Weiteren ist in der Vorlage die Erfüllung eines Motionsauftrages enthalten, nämlich zur ausserordentlichen Session des Kantonsrates. Diese findet künftig statt, wenn das Präsidium oder die Regierung sie anordnet oder wenn der Kantonsrat sie auf Antrag aus seiner Mitte beschliesst.

- Es wurden so dann in Beantwortung von Interpellationen und einer Einfachen Anfrage keine Anpassungen hinsichtlich der Ansetzung von Sessionsterminen vorgenommen, d.h. dass diese fünf bekannten Termine über das Jahr weiterhin bestehen bleiben.

- Der Auftrag über die Mitwirkung von Kantonratsmitgliedern für Staatsangestellte in vorberatenden Kommissionen bleibt einstweilen pendent, d. h. bis zum Erlass von gesetzlichen Vorschriften aufgrund von Art. 56 Bst. c der Kantonsverfassung über die Zugehörigkeit bzw. nicht Zugehörigkeit von Mitarbeitenden der Staatsverwaltung zum Kantonsrat. Dieser Auftrag wird bis zur entsprechenden Ausführungsgesetzgebung zur Kantonsverfassung pendent gehalten.

Zur künftigen Konstellation der ständigen Kommissionen:

Das 21er-Gremium «Parlamentsreform» beriet auf der Grundlage der Beratungen von der Febraursession 2008 nochmals eingehend und grundsätzlich die künftige Konstellation der ständigen Kommissionen. Mit 13:5 Stimmen bei 1 Enthaltung und 2 Abwesenheiten schlägt das 21er-Gremium «Parlamentsreform» Ihnen vor, an der Konstellation, wie sie bereits dem Entwurf des X. Nachtrags zum Reglement vom 14. bzw. 24. Januar 2008 zu Grunde gelegt war, festzuhalten. Das künftige Kommissionssystem soll deshalb die folgenden sechs ständigen Kommissionen aufweisen: die Strategiekommission; die Kommission für Aussenbeziehungen; die neu als Geschäftsprüfungskommission bezeichnete Staatswirtschaftliche Kommission; die Finanzkommission, die - vom heute bestehenden Finanzplan abgesehen - dieselben Aufgaben wie bisher erfüllt; dann neu die Justizkommission sowie die Redaktionskommission.

Zu den besonders geprüften Fragen aus der Februarsession 2008: Ich verweise dazu auf den Bericht und unsere Vorlage vom 10. März 2008, resp. die Abschnitte 6.2.2. und 6.2.3. auf den S. 31 bis 33. Das 21er-Gremium «Parlamentsreform» hat sich nochmals vertieft mit den Schnittstellen zwischen Strategiekommission einerseits und Staatswirtschaftlicher Kommission bzw. Geschäftsprüfungskommission und der Finanzkommission andererseits befasst. Ebenso hat es, wie aus dem Bericht S. 33 und 34 hervorgeht, geprüft, ob der in der Februarsession 2008 eingereichte und letztlich zurückgezogene Antrag der FDP-Fraktion eine sachgerechte Alternative darstellt. Die FDP-Fraktion beantragte, die aus der Planung und Steuerung der Staatstätigkeit resultierenden Vorlagen von einer zu schaffenden Strategie- und Staatswirtschaftlichen Kommission vorberaten zu lassen. Der Aufgaben- und Finanzplan sollte zudem in Zusammenarbeit zwischen Strategie- und Staatswirtschaftlicher Kommission sowie der Finanzkommission vorberaten werden. Das Gremium ist der Auffassung, dass eine Zusammenlegung von Staatswirtschaftlicher Kommission und Strategiekommission sich schon aufgrund der heute ausgeprägt hohen Belastung der Staatswirtschaftlichen Kommission nicht rechtfertigt. Die Stellung des Kantonsrates erfährt indessen mit der Schaffung von zwei eigenständigen Kommissionen zweifellos eine Stärkung. Ein wirksames Einwirken auf die Planungstätigkeit und das damit verbundene Controlling auf der einen Seite sowie eine wirksame Kontrolle des Regierungs- und Verwaltungshandelns auf der anderen Seite machen es unabdingbar, dass der Kantonsrat sowohl über die Strategiekommission wie auch über die Staatswirtschaftliche Kommission bzw. Geschäftsprüfungskommission verfügt. Dies ist die Einschätzung nach den Beratungen durch die 21er-Kommission.

Was das Verhältnis von Staatswirtschaftlicher Kommission bzw. künftiger Geschäftsprüfungskommission und Finanzkommission, insbesondere hinsichtlich Aufgaben- und Finanzplan, betrifft, so ist für das 21er-Gremium «Parlamentsreform» die Tatsache ausschlaggebend, dass der künftige Aufgaben- und Finanzplan eine markante Neuausrichtung gegenüber dem heutigen Finanzplan darstellt. Im Weiteren hat sich das 21er-Gremium «Parlamentsreform» mit den Bedenken befasst, die seitens des Präsidenten der Staatswirtschaftlichen Kommission zum Verhältnis von Geschäftsprüfungskommission und Strategiekommission in Bezug auf die Planung der Staatstätigkeit geäussert worden sind. Ich verweise hier auf den Bericht des 21er-Gremiums «Parlamentsreform», wonach aus unserer Sicht weiterhin zulässig ist, dass sich die Staatswirtschaftliche Kommission mit der zukunftsgerichteten Tätigkeit befasst und Empfehlungen gegenüber dem Verwaltungshandeln und dem Handeln der Regierung äussert. Das Präsidium ist der Meinung, dass es mit dem vorliegenden Bericht und den neu sechs ständigen Kommissionen ein schlüssiges und in sich stimmiges Konzept für die künftige Konstellation und die Ausgestaltung der ständigen Kommissionen vorlegt. Es schlägt dem Kantonsrat deshalb vor, diesem Vorschlag zuzustimmen. Auf S. 33 des Berichts wird festgehalten, dass nicht auszuschliessen sei, dass das neue Kommissionsgefüge in der Praxis zunächst noch nicht in allen Teilen perfekt funktioniert und dass Grenzfälle hinsichtlich der Zuständigkeiten auftreten könnten. Dennoch sollte auf die Einführung der beiden neuen ständigen Kommissionen aus Sicht des Präsidiums nicht verzichtet werden. Vielmehr sind Erfahrungen zu sammeln, um dann später - vorzugsweise im Rahmen eines nächsten Berichtes des Präsidiums über die Tätigkeit des Parlamentes - nötige Anpassungen vorzunehmen.

Schaffung eines eigenständigen Kommissionsdienstes für die ständigen Kommissionen: Das Präsidium setzt hier den in der Februarsession vom Kantonsrat erteilten Auftrag um, Rechtsgrundlagen vorzulegen, die einen eigenständigen Kommissionsdienst für ständige Kommissionen des Kantonsrates vorsehen. Was den entsprechenden Rechtsetzungsbedarf betrifft, ist das Staatsverwaltungsgesetz in wenigen Bestimmungen teils anzupassen, teils zu ergänzen und darüber hinaus bedarf das Kantonsratsreglement einer grösseren Zahl von Änderungen. Die Kommissionsdienste sollen eigenständig sein. Eigenständigkeit bedeutet, dass der Kommissionsdienst administrativ der Staatskanzlei bzw. der Finanzkontrolle zuzuordnen ist, dass er jedoch der Weisung und Aufsichtsbefugnis der zuständigen parlamentarischen Organe untersteht. Der Aufgabenbereich ist in der Botschaft zum Ressourcenbedarf umschrieben. Im Hinblick auf die Errichtung des parlamentarischen Kommissionsdienstes ist von einem Personalbedarf von rund 130 Stellenprozenten auszugehen. Aus Synergiegründen und mit Blick auf einen zeitlich ausgewogenen Personaleinsatz wird es unumgänglich sein, dass einzelne Mitarbeitende in Personalunion sowohl Aufgaben für den parlamentarischen Kommissionsdienst wie auch für Dienststellen der Staatskanzlei - soweit diese als Parlamentsdienste handeln - erfüllen.

Der Parlamentarische Kommissionsdienst ist administrativ der Staatskanzlei zugeordnet. Für seine Aufgabenerfüllung untersteht er jedoch der Aufsicht und den Weisungen der zuständigen Organe des Kantonsrates. Die Kosten dafür werden einmalig auf 45'000 Franken und jährlich wiederkehrend auf rund 220'000 Franken geschätzt.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
16.4.2008Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008