Geschäft: Gesetz über das Zentrum für Labormedizin

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.09.05
TitelGesetz über das Zentrum für Labormedizin
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung14.4.2008
Abschluss26.1.2010
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ErlassReferendumsvorlage vom 1. Dezember 2009
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Dezember 2010
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 24. Juni 2009
MitgliederlisteKommissionsbestellung vom 2. Juni 2009
AntragAntrag der SVP-Fraktion 22. September 2009
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
BotschaftBotschaft und Entwürfe der Regierung vom 5. Mai 2009
ErlassErgebnis der 1. Lesung des Kantonsrates vom 23. September 2009
AntragAnträge der Regierung vom 18. August 2009
ProtokollauszugBeschluss der Regierung vom 2. Februar 2010 (Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn)
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 24. Juni 2009
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 30. November 2009
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
1.12.2009Schlussabstimmung102Zustimmung2Ablehnung16
23.9.2009Art. 1333Antrag der vorberatenden Kommission64Antrag der Regierung23
23.9.2009Art. 4 Abs. 1 Bst. b87Antrag der vorberatenden Kommission25Antrag der Regierung8
23.9.2009Art. 4 Abs. 1 Bst. b59Antrag der vorberatenden Kommission52Antrag der SVP-Fraktion9
23.9.2009Eintreten101Zustimmung0Ablehnung19
Statements
DatumTypWortlautSession
30.11.2009Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
30.11.2009Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
23.9.2009Wortmeldung

Das ist richtig, da unterstütze ich Sie voll und ganz. Die privaten Anbieter übernehmen ebenso einen wichtigen Bereich in dieser Versorgung, das habe ich nicht bestritten. Aber wir sprechen hier über unser Geschäft, und Sie haben sich für eine öffentlich-rechtliche Anstalt ausgesprochen, wofür ich Ihnen auch dankbar bin. Das spricht aber gar nicht gegen die privaten Anbieter, mit denen wir ja auch im Netzwerk zusammenarbeiten.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009
23.9.2009Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Der Antrag der Regierung ist abzulehnen, und dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Es ist ja interessant, dass wir jetzt nochmals eine Quadriga-Debatte führen. Im Rahmen dieser Debatte war ja wie von Spiess-Rapperswil-Jona erwähnt die Rolle des Departements bzw. dessen Vorsteherin umstritten. Aber zur Geschichte müssen wir doch einige Hinweise machen; wir waren ja beide die Fraktionssprecher, Spiess-Rapperswil-Jona für die FDP-Fraktion und ich für die CVP-Fraktion: Es ist zutreffend, dass in der vorberatenden Kommission die Frage der Rolle der Departementsvorsteherin ziemlich umstritten war, sie wurde im Kantonsrat aber sehr klar entschieden. Gegen eine Minderheitsmeinung der CVP-Fraktion hat der Rat überwiegend – alle Fraktionen geschlossen – gutgeheissen, dass die Vorsteherin des Gesundheitsdepartements den Vorsitz des Quadriga-Verwaltungsrats innehaben soll. Hug-Muolen hatte die Fraktionsminderheit angeführt und Lüdi-Flawil dann im Namen der FDP-Fraktion für den Antrag der Regierung votiert. Ich bin aber auch nicht überrascht, dass diese Frage in diesem Parlament immer wieder zu unterschiedlichen Bewertungen führt: Sie ist tatsächlich nicht ganz unproblematisch, es gibt für beide Lösungen sehr wohl gute Gründe. Gerade deshalb bitte ich Sie sehr, den Antrag der vorberatenden Kommission zu unterstützen. Es kann ja nicht sein, dass man – wie von Gysi-Wil gesagt – die Frage im Gesetz entscheidet. Der Antrag der vorberatenden Kommission lässt im Prinzip beide Optionen offen. Dies scheint mir vor allem deshalb zweckmässig, weil ich von der Regierung erwarte, dass sie ihre Rolle im Rahmen des Beteiligungsmanagements klärt. Es geht für mich nicht nur um die Frage der Spitäler oder der Institutionen des Gesundheitswesens, sondern man muss sich meines Erachtens auch grundsätzliche Fragen stellen, wie der Kanton sich in all diesen Anstalten und Institutionen mit eigener Rechtspersönlichkeit vertreten lassen soll. Diese Fragen sind grundsätzlich strategisch zu klären, denn in zwei, drei Jahren wird das Pendel zurückschlagen, und man wird wieder mehr Führung durch das Departement wollen. Wir sollten die Frage grundsätzlich diskutieren und jetzt nicht per Gesetz einen «Schnellschuss» machen. Darum scheint mir die Lösung der vorberatenden Kommission zielführend und sachgerecht.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009
23.9.2009Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Dudli-Grabs hat gesagt: «Was lange währt, wird endlich gut». Ich sage es etwas vorsichtiger: «Was lange währt, hat endlich das Potenzial, gut zu werden». Weil das IKMI bis vor Kurzem ständig ein Defizit auswies, gab es seit Mitte der neunziger Jahre verschiedene politische Vorstösse mit dem Ziel, diese zu beseitigen. Deshalb sollen das IKMI und das IKCH zum neuen Zentrum für Labormedizin zusammengelegt werden. Die Struktur soll in den Grundzügen dem Modell der Spitalverbunde folgen. Zurzeit ist das Marktumfeld der Labormedizin stark in Bewegung, die Präsenz der privaten Anbieter nimmt – wie von Baer-Oberuzwil erwähnt – zu. Die Folge ist ein Verdrängungswettbewerb. Trotzdem haben beide Institute die Voraussetzungen, um wirtschaftlich bestehen zu können. Dies ist jedoch nur dann auf Dauer möglich, wenn sich das neue Zentrum für Labormedizin dem Markt stellt und sich aktiv um Aufträge bemüht. Mit anderen Worten: Die Vertreter müssen «Klinken putzen», genauso wie die Konkurrenz auf dem Markt.

Welche Rechtsform ist für das fusionierte Gebilde geeignet? Es gibt verschiedene Varianten, welche vom Gesundheitsdepartement geprüft worden sind. Für uns ist es in Ordnung, dass das neue Zentrum für Labormedizin als selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt geführt werden soll. Es macht auch Sinn, dass das oberste Gremium eindeutig als Verwaltungsrat bezeichnet wird und nicht einen verwirrenden Titel wie «Laborrat» erhält. Darunter kann sich der Bürger nichts vorstellen. Das muss uns spätestens seit den in die Öffentlichkeit getragenen Turbulenzen rund um die Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen (SVA) und der dortigen missverständlichen Bezeichnung des Verwaltungsrates klar sein. Das oberste Gremium heisst dort «Verwaltungskommission». Niemand weiss, was eine solche zu tun hat. Wir sind deshalb mit den Anträgen der vorberatenden Kommission, den Verwaltungsrat auch als solchen zu benennen, einverstanden und werden deren Anträge unterstützen. Es muss jedoch klarer als von der Kommission beantragt herauskommen, dass das Präsidium des Verwaltungsrats nicht beim Gesundheitsdepartement liegen soll. Deshalb werden wir zu Art. 4 einen Antrag stellen und den Antrag der Regierung, welcher den Vorsitz beim Gesundheitsdepartement haben will, eindeutig ablehnen. Dass es jedoch Sinn macht, den Kanton im Verwaltungsrat vertreten zu haben, wird von der SVP-Fraktion nicht bestritten. Um eine effiziente und der Sache dienliche Zusammenarbeit zu gewährleisten, ist es jedoch – und das sage ich ganz klar – nicht nötig, dass der Vorsitz beim Gesundheitsdepartement ist.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009
23.9.2009Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich habe es im Eintretensvotum erwähnt: Die SVP-Fraktion ist klar der Ansicht, dass das Präsidium des Verwaltungsrats nicht beim Gesundheitsdepartement liegen sollte. Selbstverständlich verfügt das Gesundheitsdepartement sowohl in personeller als auch in organisatorischer Hinsicht über ein gewisses Know-how und ein interdepartementales Netzwerk, wie dies auf dem Antrag der Regierung ausführlich dargelegt wird – hoffentlich auch. Diese Beziehungen können jedoch auch dann problemlos in den Verwaltungsrat eingebracht werden, wenn der Vorsitz nicht beim Departement liegt. Regierungsrätin Hanselmann, Sie haben das Bild vom halb vollen Glas verwendet: Ich glaube, das Glas wird auch dann halb voll bleiben und nicht halb leer sein, wenn das Präsidium nicht beim Gesundheitsdepartement ist. Wir sind überzeugt, dass sich das neue Institut für Labormedizin besser im Markt behaupten kann, wenn es von einer unabhängigen Führungskraft geleitet wird. Es ist für eine solche Person zudem einfacher einzugreifen, wenn es Probleme in der operativen Führung gibt.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009
23.9.2009Wortmeldung

Ich entschuldige mich, dass ich nochmals nach Regierungsrätin Hanselmann spreche, aber sie hat nun wirklich ein Votum herausgefordert: Das Gesundheitswesen ist nicht nur eine Staatsaufgabe, auch private Anbieter leisten sehr gute Arbeit. In der Labormedizin gibt es hervorragende, privat tätige Labors, das muss nicht unbedingt eine Staatsaufgabe sein. Das gilt es klar festzuhalten: Wenn man sagt, dies gehöre in den Aufgabenbereich des Staates, dann ist das eine Übertreibung.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009
23.9.2009Wortmeldung

Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine gemeinsame Eintretensdiskussion zu beiden Vorlagen vor.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009
23.9.2009Wortmeldung

Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Der Regierung geht es darum, das Gesundheitsdepartement so in die Führungsstruktur einzubinden, dass es die Führung auch wahrnehmen kann. In Analogie zum Ausspruch «Never change a winning team» soll eine gute, bewährte Organisationsstruktur nicht verändert werden. Sie haben dieser damals mit grosser Mehrheit zugestimmt. Ich möchte mich für die sachliche Argumentation von Würth-Rapperswil-Jona bedanken: Er hat gut aufgezeigt, worum es geht, und dass es nicht darum geht, eine Person zu stärken. Es geht hier um Sachpolitik, und ich kann Ihnen versichern, dass ich nicht auf dieses Präsidium aspiriere. Aber die Zeiten können sich ändern, es können Stürme auftreten. Es könnte ja auch möglich sein, dass die Position der Vorsteherin des Gesundheitsdepartements auch einmal eine andere Partei einnimmt; dann sind Sie vielleicht auch froh, wenn Sie dieser Nachfolge gute Strukturen präsentieren können – wer weiss. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass es verschiedene Kommissionen, Verwaltungsräte und Verwaltungskommissionen gibt, in denen es gerade anders geregelt ist: Bei der Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen (GVA) ist es selbstverständlich, dass der Vorsteher des Finanzdepartements den Vorsitz hat; ebenso im Hochschulrat der Pädagogischen Hochschule des Kantons St.Gallen (PHSG), welcher der Vorsteher des Bildungsdepartements präsidiert, sowie im Universitätsrat und im Erziehungsrat. Das sind alles Lebensnerven im Bereich der Bildung, und da ist es richtig und wichtig, dass der Departementsvorsteher die Zügel in den Händen hält. In der Meliorations- und Vollzugskommission hat der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements den Vorsitz, beim Verwaltungsrat der Spitalverbunde die Vorsteherin des Gesundheitsdepartements – ich könnte noch mehr aufzählen. Ich denke, diese Struktur hat sich in der Umsetzung mehrheitlich bewährt: Sinnvoll ist es, arbeitsökonomisch ist es viel einfacher; es gibt eine höhere Effizienz, kurze Informations- und Bearbeitungswege, Informationsdefizite werden vermieden. Da spreche ich wirklich aus Erfahrung in diesen viereinhalb Jahren, während derer ich ja ein Jahr mit vier Verwaltungsräten in den Spitalverbunden zusammengearbeitet habe und das Departement trotzdem sehr viel Arbeit leisten musste.

Noch ein Wort zur Kantonalbank: Nach meinem Verständnis – und hoffentlich auch nach Ihrem – ist die Führung einer Bank nicht Kernaufgabe eines Staates, die Führung einer labormedizinischen Institution aber schon. Dies, weil sie sehr nah am Gesundheitswesen ist und weil sie – wie ich versucht habe aufzuzeigen – in der gesamten Versorgung eine bedeutende Stütze für Qualität ist und die Grundlage dafür, jede Krankheit gut und richtig behandeln zu können. Deswegen lassen sich diese beiden Strukturen nicht miteinander vergleichen. Die Bank ist ein gewinnorientierter Betrieb und nicht an politische Vorgaben gebunden, hat keinen Leistungsauftrag usw. – Sie kennen diese Begründungen. Es ist mir ein Anliegen und wäre eine Erleichterung im Arbeitsablauf und der gewollten Zielführung, wenn Sie die Strukturen so festlegen, dass wir die Verantwortung wahrnehmen können. Denn mit dem, was Sie von uns verlangen und einer veränderten Struktur müssten wir in der Zusammenarbeit den Spagat machen. Wir sind zwar flexibel und beweglich, doch ist die Gefahr relativ hoch, dass man sich dabei eine Zerrung holt.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009
23.9.2009Wortmeldung

Art. 13 [Immobilien b) Unterhalt]. Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Mir scheint, das sei eher eine formelle als eine materielle Differenz. Wir erinnern uns: Die Ausgangslage in der Botschaft war, dass das Zentrum für den Unterhalt sorgt. Dann haben wir in der vorberatenden Kommission versucht, dies redaktionell zu verbessern und mit dem Begriff «baulicher und betrieblicher Unterhalt» zu präzisieren. Jetzt kommt ein weiterer Vorschlag der Regierung mit dem Begriff «Unterhalt der Immobilien». Massgebend ist für mich der letzte Satz in der Begründung, offenbar wird hier nämlich derselbe Wortlaut wie im Gesetz über die Spitalverbunde verwendet. Das macht für mich Sinn.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009
23.9.2009Wortmeldung

Büchel-Oberriet hat etwas missverstanden: Ich bin die Sprecherin der SP-Fraktion und nicht der Regierungsbank.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009
23.9.2009Wortmeldung

Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009
23.9.2009Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Ich spreche zunächst zum Gesetz über das Zentrum für Labormedizin: Die beiden Institute IKMI und IKCH sollen zu einem Zentrum für Labormedizin zusammengeführt werden. Die Rechtsform wird dann die einer selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt sein. IKMI und IKCH sind zentrale Leistungserbringer von labormedizinischen Untersuchungen. Sie bilden zusammen mit dem labormedizinischen Angebot von privaten Speziallabors, Spitälern sowie frei praktizierenden Ärztinnen und Ärzten eine unverzichtbare Stütze im Gesundheitssystem des Kantons St.Gallen. Zusätzlich erbringen die beiden Laboratorien im Auftrag des Kantons gemeinwirtschaftliche Leistungen, welche der Bevölkerung zugute kommen, aber nicht über die Krankenkassen abgerechnet werden können: Unter diese Leistungen fallen beispielsweise die Notfallversorgung rund um die Uhr, Fachkonsultationen in Spitälern oder die Aus- und Weiterbildung des Berufsnachwuchses.

Es hat zwar lange gedauert, bis dem Kantonsrat eine Lösung zu den beiden Laboratorien IKMI und IKCH unterbreitet wurde. Die amtsältesten Ratsmitglieder werden sich an das sich jährlich wiederholende Ritual der Ratskollegen Antenen-St.Gallen und Lüdi-Flawil erinnern, welche sich anlässlich der Rechnungsberatungen abspielte. Die jetzt unterbreitete Vorlage der Regierung kann als sehr gut bewertet werden. Sowohl die Zusammenführung der beiden Institute wie auch die Überführung des vorgesehenen Zentrums für Labormedizin in eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt werden begrüsst. Nur auf diese Weise können Synergien genutzt und Verfahrensabläufe optimiert werden. Die Frage einer Privatisierung wurde bereits im Zusammenhang mit der Schaffung neuer Spitalstrukturen im Rahmen des Projekts Quadriga geprüft und verworfen. Dieselben Gründe sprechen auch im Laborbereich gegen einen solchen Schritt. Zudem können der Fortschritt bei den Analyseverfahren und die Sicherstellung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen im Rahmen einer selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt besser bewältigt werden. Auf diese Weise ist auch gewährleistet, dass IKMI und IKCH weiterhin Anziehungspunkt für hervorragende Mitarbeitende sind und dadurch die Institute ihr hohes Renommee beibehalten können. Grosser Handlungsbedarf ist jedoch bei der Infrastruktur gegeben: Der jetzige räumliche Zustand, insbesondere des IKMI, entspricht kaum noch den sicherheitstechnischen Anforderungen an einen Laborbereich. Umso höher ist die Leistung der Mitarbeitenden zu werten, welche in diesem bedenklichen Umfeld qualitativ hervorragende Arbeit erbringen. Vor diesem Hintergrund ist zwingend eine baldige Baubotschaft für die beiden Institute angezeigt.

Der Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Nachtrags zur Verordnung über die Besoldung der Kaderärztinnen und Kaderärzte ist formal unbestritten, allerdings wird der Verordnungsinhalt als kritisch beurteilt. Eine Grundsatzdiskussion darüber ist aber nicht heute angebracht, sondern wenn die Besoldungen als Ganzes diskutiert werden.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009
23.9.2009Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Was lange währt, wird endlich gut. Unter dieses Sprichwort könnte man die Vorlage über die Zusammenlegung des IKMI und des IKCH stellen. Nachdem das lange Zeit defizitäre IKMI seit 2003 mit Ertragsüberschüssen arbeitet, ist der jetzige Schritt, die Zusammenführung der beiden Labors zu einem einheitlichen Zentrum für Labormedizin, folgerichtig und zu begrüssen. Die CVP-Fraktion teilt die Auffassung der Regierung und der vorberatenden Kommission, dass diese Labors auch künftig in den Händen des Kantons verbleiben sollen, und dass dies am besten durch die Überführung in die Rechtsform einer selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt geschieht. Wir sind überzeugt, dass dadurch ein schlagkräftiges Unternehmen entsteht, das für die Herausforderungen der Zukunft gerüstet sein wird.

Wie ist unsere Haltung zur Rolle des Gesundheitsdepartements in diesem neuen Verwaltungsrat? Es steht für die CVP-Fraktion ausser Frage, dass das Departement – sei es durch die Vorsteherin oder durch einen Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin – im Verwaltungsrat zwingend vertreten sein muss. Geteilt ist die Meinung in unserer Fraktion, ob die Vertretung des Departements auch den Vorsitz dieses Verwaltungsrats übernehmen muss. Eine Minderheit der Fraktion teilt die Meinung der Regierung, dass dieser Vorsitz zwingend in der Hand des Departements sein muss. Eine Mehrheit unserer Fraktion teilt die Haltung der vorberatenden Kommission, dass dieser Vorsitz sowohl durch ein Mitglied des Departements als auch durch ein anderes Verwaltungsratsmitglied ausgeübt werden kann.

Eine Bemerkung zum mit dieser Vorlage gekoppelten Nachtrag zur Besoldungsverordnung: Bei diesem Nachtrag geht es einzig und allein um eine durch dieses neue Zentrum für Labormedizin bedingte Ergänzung einzelner Artikel. Die CVP-Fraktion ist erstaunt, dass diese notwendige redaktionelle Ergänzung nun von einzelnen Kreisen abgelehnt wird, weil man die bereits in dieser Verordnung stehenden Gehälter zu hoch findet. Das wäre eine Übung am falschen Objekt.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009
23.9.2009Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Die Vorlage geht auf verschiedene parlamentarische Vorstösse, insbesondere auf die Motion 42.00.04 «IKMI (Institut für Mikrobiologie und Immunologie)» und das Massnahmenpaket 2004 zurück. Deren Ziel war es, die ständigen jährlichen Defizite im IKMI zu beseitigen, was tatsächlich in den letzten Jahren dank einschneidender Massnahmen gelungen ist und regelmässig zu Ertragsüberschüssen geführt hat. Mit der vorliegenden Botschaft sollen nun das IKMI und das IKCH zu einem gemeinsamen Institut, nämlich zum Zentrum für Labormedizin, zusammengefasst und als selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt geführt werden. Die FDP-Fraktion begrüsst dies. Mit dieser Rechtsform können die geeigneten Voraussetzungen geschaffen werden, die den beiden Instituten einen grösstmöglichen Handlungsspielraum im Markt geben. Die Marktstruktur wird nämlich durch eine sehr grosse Anzahl an international tätigen privaten Labors als Anbieter von medizinischen Leistungen geprägt, die sich im Wettbewerb zueinander befinden – und dies vor dem Hintergrund einer rasanten Entwicklung, was technologischen Fortschritt und neue Analysemethoden betrifft. Beide Institute – das ist bereits erwähnt worden – erbringen gemeinwirtschaftliche Leistungen, die abgegolten werden sollten. Anderseits soll nach unserer Ansicht der Umfang der Analysen gestrafft und – wo aussichtsreich – an spezialisierte Privatlabors ausgelagert werden, bzw. die Zusammenarbeit mit diesen gesucht oder intensiviert werden. Zusätzlich zur optimalen Rechtsform soll das neu zu schaffende Zentrum durch eine moderne Führungsorganisation, bestehend aus Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und Revisionsstelle, fit gemacht werden für den Markt, wie die Regierung eingehend in ihrer Botschaft ausführt.

Die FDP-Fraktion hält es für nicht sehr sinnvoll, wenn der Verwaltungsrat – wie in der Botschaft als Kann-Formulierung vorgesehen – von der Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes geleitet wird. Vielmehr sähen wir z.B. einen unabhängigen Labormediziner oder Chemiker oder Gesundheitsökonomen – also eine Fachperson – an dessen Spitze. Dies wäre zielführender, um sich besser im Markt behaupten zu können, was die erklärte Absicht der Regierung ist. Die Aufgabe dieses Verwaltungsrats ist unternehmensstrategischer und nicht politisch-strategischer Natur, wie dies z.B. im Verwaltungsrat der Spitalverbunde der Fall ist, der ja bekanntlich durch die Vorsteherin des Gesundheitsdepartements geführt wird. Es sollte nach unserer Ansicht eben nicht so sein, dass das zuständige Mitglied der Regierung, die bereits den Leistungsauftrag und die Finanzvorgabe erarbeitet, auch noch das Präsidium des Verwaltungsrates innehat, sich also selbst kontrolliert. Ich verweise auf Art. 8 des Entwurfes. Deshalb stellte die FDP-Delegation in der vorberatenden Kommission den Antrag, in Art. 4 Abs. 1 Bst. b den zweiten Satz «Die Vertreterin oder der Vertreter des zuständigen Departementes kann die Vorsteherin oder der Vorsteher sein.» zu streichen und Abs. 2 wie vom Kommissionspräsidenten erwähnt neu zu formulieren: «Der Verwaltungsrat konstituiert sich selber.» Ich verweise auf den Antrag der vorberatenden Kommission. Durch diese Formulierung ist das Gesundheitsdepartement auf jeden Fall durch ein Mitglied im Verwaltungsrat vertreten, stellt aber nicht zwingend das Präsidium. Ich weise gerne auf einen unlängst im «St.Galler Tagblatt» erschienenen Artikel hin, in welchem der Thurgauer Regierungsrat sich im Zusammenhang mit der Besetzung des Verwaltungsrates der Spital Thurgau AG vernehmen liess. Ich zitiere: «Regierung lehnt VR-Mandat ab. Der Thurgauer Regierungsrat sieht Interessenkonflikte vorprogrammiert, wenn er einen Sitz im Verwaltungsrat der Spital Thurgau AG beanspruchen würde. Die Doppelrolle des zuständigen Regierungsrates führe zu einer Problematik, mit der niemandem gedient wäre (...). Der Gesundheitsdirektor habe die Spitalplanung, die Tarifgenehmigungen und -festsetzungen sowie den Leistungseinkauf vorzubereiten. Als Mitglied des Regierungsrates habe er diese Geschäfte zu genehmigen. Wäre er zugleich Mitglied des Verwaltungsrates der Spital Thurgau AG, hätte er bei allen Geschäften eine Doppelrolle inne und müsste in der Konsequenz entweder bei den Vorbereitungsarbeiten als Departementschef oder als Verwaltungsrat, in jedem Fall aber als Mitglied der Genehmigungsbehörde des Regierungsrates in den Ausstand treten.» Der Kantonsrat hat bei der Schaffung von Quadriga diesbezüglich anders entschieden. Wir sollten dies nicht ein zweites Mal tun beim Präsidium des Verwaltungsrats des Zentrums für Labormedizin. Es besteht einerseits die Gefahr von Interessenkonflikten und ist andererseits auch nicht derart wichtig, dass sich die Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes damit belasten sollte.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009
23.9.2009Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Das IKMI ist einer der Dauerbrenner hier im Kantonsrat. Jahrelang wurde eine Verbesserung der wirtschaftlichen und organisatorischen Situation gefordert. Mit der jetzigen Vorlage kann endlich eine unserer Meinung nach gute Lösung umgesetzt werden. Die beiden Institute sind zentrale Leistungserbringer von labormedizinischen Untersuchungen. Im Vordergrund steht für uns die Erfüllung dieser Dienstleistungen gegenüber den öffentlichen Spitälern. Dass auch private Spitäler sowie frei praktizierende Ärztinnen und Ärzte zu den Leistungsbezügern gehören, ist im Zuge des enormen Wettbewerbs, der in dieser Branche herrscht, und unter dem Gesichtspunkt, dass die Labors ohne Defizit oder gar mit Gewinn arbeiten, aus wirtschaftlichen Gründen sehr wichtig. Die beiden Institute übernehmen aber auch gemeinwirtschaftliche Aufgaben, die für das st.gallische Gesundheitssystem von zentraler Bedeutung sind, die aber nicht einfach über die Krankenkassen abgerechnet werden können. Diese Leistungen sind notwendig und zum Wohl der Bevölkerung, sie müssen aber separat abgegolten werden. Es braucht eine Notfallversorgung rund um die Uhr – eine Dienstleistung, die ein Zentrumsspital wie das Kantonsspital St.Gallen ohnehin anbieten müsste. Weitere wichtige Schwerpunkte sind für uns die Aus- und Weiterbildung des Berufsnachwuchses in den Bereichen Labor und labormedizinische Diagnostik. Wir beurteilen die Nähe dieses Labors zum Spital, zu den Patienten, als grossen Vorteil gegenüber anderen Labors: Es ist eine Kompetenzballung, und die anderen Spitäler können aus einem Zentrum für Labormedizin Fachkonsultationen beziehen. Auch die Zusammenarbeit mit anderen Labors, Hochschulen und Universitäten erscheint uns sehr wichtig. Denn so ist man innovativ und auch bei Neuentwicklungen an vorderster Front mit dabei. Es ist damit auch klar, dass trotz der Notwendigkeit des wirtschaftlichen Handelns nicht alles der Gewinnerzielung unterworfen werden darf. Das IKMI und das IKCH arbeiten ja schon länger zusammen. Das ist für uns die richtige Strategie, und die endgültige Zusammenführung in einem Zentrum betrachten wir als den nächsten Schritt in die richtige Richtung.

Die heutige Rechtsform, in der die Institute als unselbständige Verwaltungsbereiche direkt dem Gesundheitsdepartement unterstellt sind, ist nicht mehr zeitgemäss und zweckmässig. Eine Neuorganisation ist daher zwingend. Die nun vorgeschlagene Rechtsform der öffentlich-rechtlichen Anstalt nach dem Vorbild der Spitalverbunde ist für uns die richtige. Organisations- und Führungsstruktur sowie die Führung durch Leistungsauftrag und das Finanzierungsmodell auf der Grundlage der Globalkreditsysteme unterstützen wir ebenfalls. Dass das Personal dem geltenden kantonalen Personalrecht unterstellt bleibt, ist für uns eine zwingende Voraussetzung für die Einführung dieser neuen Rechtsform. Auf dem Rundgang durch die Räume der beiden Institute konnte rasch festgestellt werden, dass hier ein Bedarf nach Erneuerung besteht. Dieser wird in den nächsten Jahren angegangen werden müssen. Dabei kann nun idealerweise für das ganze Zentrum geplant und Synergien genutzt werden. Für uns kommt als Standort nur das Areal des Zentrumsspitals St.Gallen in Frage, damit die Abläufe und die Nähe zu den Patienten optimal genutzt werden können. Bei Art. 4, der Konstituierung des Verwaltungsrats, werden wir die Regierung unterstützen, weil wir davon ausgehen, dass dies ein zielgerechtes Handeln am besten erlaubt. Ebenso werden wir die Regierung in Art. 13 unterstützen. Ansonsten unterstützen wir alle Anträge der vorberatenden Kommission.

Bei der zweiten Vorlage sind wir nach wie vor der Meinung, dass die Obergrenze der Löhne zu hoch angesetzt ist. Die SP-Fraktion stört sich auch immer noch daran, dass die Kaderärztinnen und -ärzte der Psychiatrischen Dienste schlechter gestellt sind als die der übrigen Spitalverbunde. Dieses Thema werden wir aber nicht hier abhandeln, sondern zu einem späteren Zeitpunkt neu aufgreifen. Da die Vorlage nur das Einfügen einer neuen Kategorie mit sich bringt und wir mit der Einordnung in diese Kategorie einverstanden sind, werden wir auf die Vorlage eintreten, um aber ein Zeichen zu setzen, uns bei der Schlussabstimmung enthalten.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009
23.9.2009Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Am 24. Juni 2009 traf sich die vollständig anwesende vorberatende Kommission im Kantonsspital St.Gallen zur Behandlung der zwei sachlich verbundenen Geschäfte. Von Seiten des Gesundheitsdepartements nahmen teil: Heidi Hanselmann, Regierungsrätin und Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes; Roman Wüst, Generalsekretär; Urs Besmer, Leiter Rechtsdienst; Gregor Sinkovec, Leiter Dienst für Personal und Finanzen, sowie Judith Leuthard, die das Protokoll führte. Im Weiteren waren anwesend als Sachverständige Prof. Dr. Walter F. Riesen, lnstitutsvorsteher der vereinigten Institute für klinische Chemie und Hämatologie (IKCH) und für klinische Mikrobiologie und Immunologie (IKMI), sowie Werner Winkelmann, Verwaltungsleiter von IKMI und IKCH. Unter der Leitung von Prof. Riesen erfolgte ein aufschlussreicher Rundgang durch die beiden Institute, währenddessen an einzelnen Stationen auch den leitenden Mitarbeitenden von IKMI und IKCH Fragen gestellt werden konnten. Auf die Einladung von externen Experten wurde verzichtet.

Die Vorlage hat Wurzeln in der Motion 42.00.04 «IKMI (Institut für Mikrobiologie und Immunologie)» und im Massnahmenpaket 2004. Die damalige Lage und die heutige Situation werden mit den Erfordernissen der zukünftigen Ausrichtung zu einer Gesamtschau verdichtet, die Grundlage für das neue Gesetz über das Zentrum für Labormedizin ist. Dieses Gesetz steht im Zentrum der Vorlage. In der Folge ergibt sich ein kleiner Anpassungsbedarf beim Nachtrag zur Verordnung über die Besoldung der Kaderärztinnen und Kaderärzte. Dieser wird vorgelegt, weil das Staatsverwaltungsgesetz in Art. 84 die Genehmigung der Besoldungsverordnung in die Kompetenz des Kantonsrats zuweist. Ebenfalls ergänzt werden muss die Verordnung über die Versicherungskasse des Staatspersonals.

Im Rahmen der Kommissionssitzung gab die Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes einen Überblick über die Vorlage anhand folgender Kernpunkte:

  • Bedeutung der Labormedizin;

  • politische Vorgeschichte;

  • ordnungspolitische Zielsetzungen;

  • gewähltes Rechtskleid.

Die Kommissionsmitglieder aller Fraktionen sprachen sich für Eintreten aus. Der Zusammenschluss von IKMI und IKCH zu einem Zentrum wurde begrüsst. Bezüglich des Rechtskleids wurde Verständnis zur vorgeschlagenen Lösung bis klare Zustimmung geäussert. Aus den Anträgen der vorberatenden Kommission geht hervor, dass einige eher redaktionelle Änderungen (z.B. Ersatz des Begriffs «Laborrat» durch den Begriff «Verwaltungsrat» oder Bezeichnung der Verantwortung für den baulichen und betrieblichen Unterhalt der Immobilien) vorgeschlagen werden. Die Frage der Aufgaben und Kompetenzen der unterschiedlichen Führungsebene wurden anhand einer vom Gesundheitsdepartement erstellten Übersicht angesprochen. Besonders diskutiert wurde die Frage der Vertretung des Departements im Verwaltungsrat.

Es sind folgende Kernfragen diskutiert worden: Soll die Vertretung durch das Regierungsmitglied selbst erfolgen können? Braucht diese Möglichkeit eine spezielle Erwähnung im Gesetz? Soll die Vertretung des Departements den Verwaltungsrat auch präsidieren? Im Falle einer Einsitznahme der Regierungsrätin oder des Regierungsrats hiesse dies, dass diese oder dieser den Verwaltungsrat auch präsidieren würde. Die Frage, ob die Vertretung durch das Regierungsmitglied erfolgen könne, wurde von der vorberatenden Kommission offengelassen. Hingegen hat sich die vorberatende Kommission mit 14:0 Stimmen gegen eine spezielle Erwähnung dieser Möglichkeit im Gesetz ausgesprochen. Ob die Vertretung des Departements den Verwaltungsrat auch präsidieren solle, wurde intensiv besprochen. Letztlich wurde diese Frage offengelassen. Die vorberatende Kommission schlägt hier eine anderslautende Regelung vor, gemäss welcher sich der Verwaltungsrat selbst konstituiert. Dieser Vorschlag wurde in der vorberatenden Kommission mit 8:7 Stimmen gutgeheissen. Namens der vorberatenden Kommission danke ich der Regierung für die sorgfältige Darstellung der Vorlage sowie insbesondere für die der Botschaft in Beilage 1 angefügte Beurteilungsmatrix. Diese zeigt in übersichtlicher Form die grundsätzlich denkbaren Varianten für eine Trägerschaft von IKMI/IKCH. Weiter danke ich dem Gesundheitsdepartement für die kompetente Begleitung der Kommissionsarbeit und den Mitarbeitenden von IKMI und IKCH nicht nur für die Möglichkeit zur Besichtigung vor Ort, sondern auch für die grosse Arbeit, die in schwierigen räumlichen Verhältnissen geleistet wird. Die vorberatende Kommission beantragt Ihnen einstimmig mit 15:0 Stimmen Eintreten auf das Gesetz über das Zentrum für Labormedizin und verweist auf deren gestellte Anträge. Die Kommission beantragt Ihnen weiter mit 13:0 Stimmen bei zwei Enthaltungen Eintreten auf den Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Nachtrags zur Verordnung über die Besoldung der Kaderärztinnen und Kaderärzte.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009
23.9.2009Wortmeldung

Art. 4 (Laborrat a) Zusammensetzung). beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Art. 4 Abs. 1 Bst. b wie folgt zu formulieren: «einer Vertreterin oder einem Vertreter des zuständigen Departementes, welche bzw. welcher nicht den Vorsitz innehat.»

Wir brauchen im neuen Verwaltungsrat der Laboratorien eine Gewaltentrennung, damit zukünftig Leistungsauftrag, Strategie und der operative Teil nicht mit den gleichen Personen vermischt werden. Wo wir mit der Vermischung von Ämtern hinkommen, lebt uns zurzeit die SVA vor: Die Verwaltungsratspräsidentin als Vertreterin der Regierung verwehrt laut Pressemitteilungen jeglichen Kommentar nach aussen, da sie vermutlich nicht weiss, ob sie Stellung für die Verwaltungskommission, die Regierung oder die SVA beziehen soll. Solche Situationen gilt es mit unserem Vorschlag zukünftig zu verhindern, da die Verantwortlichkeiten klar geregelt werden. Die Frage, ob die leitenden Angestellten in einem Betrieb‚ wo der Verwaltungsrat durch ein Regierungsmitglied präsidiert wird, überhaupt noch frei in ihren Entscheidungen sind, oder ob sie so entscheiden müssen, wie es die Regierung wünscht, ist in solch einem Fall mehr als berechtigt. Die Regierung des Kantons Thurgau hat sich wohlwissend, dass sie damit nicht mehr in dieser Sache in die Pflicht genommen werden kann, aus der Spital AG zurückgezogen. Obwohl der Kanton St.Gallen Hauptaktionär der Kantonalbank ist, hatte nie ein Regierungsmitglied den Sitz des Verwaltungsratspräsidenten inne. Dies erlaubt ihm, konstruktiv an der Zukunft der Bank mitzuarbeiten. Fazit: Die Bank arbeitet gut und vertrauensvoll.

In der Begründung ihres Antrags zu Art. 4 Abs. 2 hält die Regierung fest, dass sich die Strukturen im Verwaltungsrat der Spitalverbunde bestens bewährt haben, dass sie komplizierte Arbeitswege und Informationsdefizite verhindern. Ich frage mich, wie es mit diesen präzisen Abläufen möglich ist, dass wir beim Neubau vom Haus 24 einen zweiten Anlauf nehmen müssen, weil beim ersten Projekt mit falschen Zahlen operiert wurde. Bei solchen Fehlern, die den Staat sehr viel Geld kosten, würde in der Privatwirtschaft sofort ein Köpferollen im Verwaltungsrat stattfinden. Mit der heutigen Konstellation, wie sie beim Spitalverbund vorhanden ist und im Antrag der Regierung gerühmt wird, ist dies nicht möglich, und nach einem Sündenbock wird wahrscheinlich nicht einmal gesucht. Aus diesen Gründen bitte ich Sie, dem Antrag der SVP-Fraktion zuzustimmen und damit Ja zu sagen zur Gewaltentrennung von Regierung und dem Präsidium im Verwaltungsrat der Laboratorien.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009
23.9.2009Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Wie gesagt, halten wir es nicht für sinnvoll, wenn der Verwaltungsrat von der Vorsteherin des Gesundheitsdepartements geleitet wird. Vielmehr sähen wir eine Fachperson an dessen Spitze. Dies wäre zielführender, um sich besser im Markt behaupten zu können. Es sollte nach unserer Ansicht eben nicht so sein, dass die Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes als Vertreterin der Regierung, welche den Leistungsauftrag und die Finanzvorgaben erarbeitet, auch noch das Präsidium des Verwaltungsrats innehat, sich also selbst kontrolliert. Ich glaube, das ist das Wichtigste am Ganzen: sich selbst kontrollieren. Ich habe auf Art. 8 verwiesen. Ich bitte Sie deshalb, den Änderungsanträgen der vorberatenden Kommission zu Art. 4 zuzustimmen, und glaube, es würde von mangelnder Sensibilität seitens der Vorsteherin des Gesundheitsdepartements zeugen, wenn sie das Präsidium des Verwaltungsrats trotz allem innehaben wollte. Sie müsste gemäss Formulierung auf dem Antrag der vorberatenden Kommission gleich zwei Hürden überspringen, um das Präsidium doch noch zu erreichen. Der Antrag der SVP-Fraktion geht uns zu weit.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009
23.9.2009Wortmeldung

Dem Antrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Man kann sich mit Fug und Recht fragen, ob für jedes Labor eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt gegründet werden muss. Letztlich könnte das Sicherheits- und Justizdepartement auch für das kriminaltechnische Labor noch eine Anstalt gründen - das kann ja nicht sinnvoll sein. Mir geht es hier aber nicht primär um die Anstalten, sondern vor allem um die Frage der Vertretung der Regierung in den Verwaltungsräten dieser öffentlich-rechtlichen Anstalten. Ich erinnere an die Diskussion der Quadriga: Auch in der vorberatenden Kommission war es heftig umstritten, ob die Regierung überhaupt im Verwaltungsrat vertreten sein soll, und vor allem auch, ob die Regierung das Präsidium dieses Verwaltungsrats übernehmen soll. Wir waren damals schon dagegen. Die Meinung, dass die Regierung im Verwaltungsrat vertreten und die Vorsteherin des Gesundheitsdepartements gleichzeitig noch Präsidentin des Verwaltungsrats sein soll, hat sich damals durchgesetzt. Es geht mir auch nicht um das Verwaltungsratshonorar, das dann noch bezogen wird für eine ureigene Aufgabe der Departemente. Ich habe auf zwei Anfragen zu diesem Thema von der Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes noch nie eine Antwort erhalten, aber das ist heute auch nicht das Thema. Es genügt meines Erachtens durchaus und wäre auch zweckmässig, wenn die Departemente im Verwaltungsrat vertreten sind, aber nicht Mitglieder der Regierung. Wenn die Regierung im Verwaltungsrat vertreten ist oder gar noch das Präsidium übernimmt, widerspricht dies jedem Grundsatz der Corporate Governance. Die Argumente der Vorsteherin des Gesundheitsdepartements – Sekretariatsarbeiten, organisatorische Arbeiten – können doch wirklich nicht der Grund sein, dass sie Präsidentin des Verwaltungsrats dieser Anstalt wird.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009
23.9.2009Wortmeldung

Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Ich danke Ihnen für die sehr positive Aufnahme dieses Geschäfts und das Befürworten der Grundsatzfragen: Ich durfte von Ihnen entgegennehmen, dass Sie das von der Regierung vorgeschlagene Rechtskleid zielführend finden und anerkennen, dass wir in unserem Kanton bereits gute Erfahrungen mit diesem Rechtskleid machen konnten. Die Regierung und das Gesundheitsdepartement haben verschiedene Varianten – vom Integrieren als Amt bis hin zur öffentlich-rechtlichen Anstalt – intensiv geprüft und die Vor- und Nachteile auch in der Vorlage dargestellt. Dabei sind wir zur Überzeugung gelangt, dass die Rechtsform der öffentlich-rechtlichen Anstalt auch für die Labormedizin die zielführende sein soll.

Zu Baer-Oberuzwil: Wenn Sie wie andere Fraktionen ein Fragezeichen zum Einsitz in den Verwaltungsrat setzen, dann ist das Ihr gutes Recht; das kann man hinterfragen. Je nach Blickwinkel bewertet man diese Standortbestimmung anders: Ist das Glas halb voll oder halb leer? Aus unserer Sicht ist es ganz klar halb voll, wenn eben die Möglichkeit besteht, dass das Präsidium – und das möchte ich nochmals betonen – im Gesundheitsdepartement liegen kann. Es ist nicht die Meinung, dass dies die Vorsteherin sein muss, deswegen auch die Kann-Formulierung. Gesetze werden nicht für Schönwetterlagen gemacht, sondern für Zeiten, wenn es stürmt. Zum von Baer-Oberuzwil vorgelesenen Zeitungsartikel möchte ich Sie daran erinnern, dass man auch gegenteilige Stimmen aus dem Kanton Thurgau lesen konnte: Auf politischer Ebene wurde nämlich gefordert, dass die Politik Einsitz in den Verwaltungsrat haben müsse, weil dies und jenes nicht in der direkten Führung gut umgesetzt werden könne. Im Kanton Schaffhausen mit seiner unrühmlichen Geschichte rund um die Entlassung des CEO der Spitäler Schaffhausen ist die zuständige Regierungsrätin lediglich Mitglied im Verwaltungsrat der Spitalorganisation. Auch dort wurde gefordert, dass die Stellung der Regierungsrätin im Verwaltungsrat eine andere sein müsste. Ich erinnere an den Kanton Zug: Unlängst musste die Regierung den ganzen Verwaltungsrat sofort freistellen, der CEO wurde abgewählt. Der Kanton Zug hat sich bei uns nach unserem Modell erkundigt, weil sie gesehen haben, dass unser Modell offensichtlich zielführender ist. Dann erinnere ich an die Diskussion «Regio 144 AG»: Wir haben den Rettungsdienst ausgelagert, und die Verantwortung liegt trotzdem im Gesundheitsdepartement, sprich bei dessen Vorsteherin. Das ist die Problematik: Wenn es schlecht geht und das Departement nicht direkt in dieser Führungsrolle eingebunden ist, trägt schliesslich doch die Vorsteherin oder der Vorsteher dieses Departements die Verantwortung. Sie erwarten zu Recht, dass Führungsrollen wahrgenommen werden, das erwarte ich auch. Aber dann wäre es zielführend, wenn man die Struktur – um diese Führung effizient und auf kurzen Wegen wahrnehmen zu können – auch zur Verfügung stellen würde, sonst kann es schwierig werden. Worüber ich allerdings etwas verwundert bin, wenn Sie sagen, dass das Ganze nicht so wichtig sei. Gerade Sie als Arzt wissen sehr gut, dass die Diagnosestellung ein Lebensnerv bedeutet: Wenn diese nicht schnell und verlässlich gemacht werden kann – wobei auch der Grundsatz herrscht, dass die Arbeit in guten Räumlichkeiten ausgeführt werden muss –, dann kann das für die Betroffenen schwerwiegende bis hin zu lebensverändernden Auswirkungen haben; das wollen wir vermeiden. Ich betone deswegen: Die Labormedizin ist ein gewichtiger Teil der Gesundheitsversorgung; es ist ein Kernbereich, es ist ein Lebensnerv in diesem ganzen Konstrukt, weil es die Basis jeder nachfolgenden medizinischen Intervention oder eines pflegerischen oder therapeutischen Einsatzes ist. Wenn die Diagnosestellung schlecht, falsch oder nicht verlässlich ist, hat dies massive Probleme zur Folge, die anschliessend die Patientin oder der Patient auszutragen haben; das möchten wir nicht. Ich frage Sie auch: Wenn Sie die Struktur verändern wollen, wenn Sie es nicht ermöglichen wollen, dass das zuständige Departement die Führung in der Struktur wahrnehmen kann: Wer wird dann das Sekretariat stellen, wer wird die administrativen Arbeiten umsetzen, wer wird die Faktenbearbeitung/-aufbereitung vornehmen? Es wird zwei Parallelstrukturen geben, die wir bereits einmal erfahren haben, nämlich in der alten Struktur der Quadriga I mit den vier Verwaltungsräten. Das wird nicht zu weniger, sondern leider zu mehr Kosten führen. Wir werden in der Spezialdiskussion wahrscheinlich nochmals darauf eingehen.

Ich bin froh, dass wir diesen Schritt mit der Zusammenführung und der Rechtsform gemeinsam machen können, damit wir diesem wichtigen Bereich der Labormedizin auch die Struktur bieten können, die er verdient. Ich danke Ihnen für das Eintreten auf die Vorlagen und bin sehr zufrieden mit den Diskussionsbeiträgen.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009
23.9.2009Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Wir haben es hier mit einer öffentlich-rechtlichen Anstalt zu tun. Wir haben es mit einer Anstalt zu tun, die öffentliche Aufgaben übernimmt. Wir möchten, dass diese ein ganzes Paket an Aufgaben erfüllt. Wenigstens in der Infrastruktur sind Steuergelder enthalten, da muss doch der Kanton im höchsten Gremium vertreten sein. Ich kann mir nicht vorstellen, wie Sie dies zu bewerkstelligen gedenken, wenn Sie sagen, ein Kantonsmitglied könne irgendwo noch mitreden. Man müsste sich vielleicht sogar überlegen, ob man diesem Mitglied noch mehr Kompetenzen geben müsste, statt es zu schwächen – das verstehe ich wirklich nicht. Es geht doch darum, dass wir die Interessen der st.gallischen Bevölkerung in dieser Anstalt verstärkt einbringen. Ich plädiere deshalb für den Antrag der Regierung und sicher nicht für den Antrag der SVP-Fraktion, welcher für mich von einer kleinlichen Haltung zeugt. So sollte man keine Gesetze schreiben.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009
23.9.2009Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009
23.9.2009Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Baer-Oberuzwil hat gesagt, dass das Gesundheitsdepartement zwei Hürden überspringen müsse, falls es das Präsidium innehaben wolle. Nach dem Votum von Gysi-Wil scheint der Wille dazu sehr wohl vorhanden. Wenn Sie wollen, dass das Gesundheitsdepartement Einsitz, nicht aber das Präsidium innehat, dann unterstützen Sie wie Spiess-Rapperswil den Antrag der SVP-Fraktion.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009
23.9.2009Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Friedl-St.Gallen hat bereits beim Eintreten darauf hingewiesen, dass wir den Antrag der Regierung, dass das zuständige Departement den Vorsitz im Verwaltungsrat haben soll, unterstützen, und zwar aus folgenden Gründen: Das Zentrum für Labormedizin ist eine wichtige Partnerin der Spitalverbunde und des Gesundheitsdepartements, und da ist es für uns nur logisch, dass auch die Vertretung des Gesundheitsdepartements die Leitung des Verwaltungsrats innehaben soll. Die Koordination, die Leitung, das Wissen, alles läuft hier zusammen, und darum soll auch der Vorsitz des Verwaltungsrats im Gesundheitsdepartement bleiben. Die Wege sind kurz, und es kann zukunfts- und zielgerichtet gearbeitet werden. Ich denke, man muss auch rasch handeln können. Das ist unseres Erachtens besser gewährleistet, wenn der Vorsitz beim Gesundheitsdepartement bleibt. Es gibt diverse Gremien, in denen das zuständige Mitglied des Departements – das kann, muss aber nicht die Vorsteherin bzw. der Vorsteher des Departements sein – den Vorsitz innehat. Insbesondere im Spitalbereich – da möchte ich Baer-Oberuzwil widersprechen – hat der Kantonsrat wie auch die Regierung eingesehen, dass damals ein Fehlkonstrukt geschaffen wurde. Dies wurde korrigiert und der Vorsitz der zuständigen Regierungsrätin gegeben. Es ist auch nicht richtig, wenn man Dinge vergleicht, die nicht vergleichbar sind: Spital Thurgau AG, eine Aktiengesellschaft, kann nicht mit den Spitalverbunden der st.gallischen Spitäler, die weiterhin eine öffentlich-rechtliche Trägerschaft haben, verglichen werden. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass wir mit dem Zentrum für Labormedizin eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt schaffen, also ein öffentliches und nicht ein privates Unternehmen. Da macht es unserer Ansicht nach erst recht Sinn, den Vorsitz beim Gesundheitsdepartement zu belassen. Es wurde auf verschiedene Beispiele hingewiesen, wo das Departement oder das Regierungsmitglied nicht den Vorsitz hat oder überhaupt nicht im Verwaltungsrat vertreten ist. Das sind aber alles Gremien, mit denen wir Leistungsvereinbarungen haben. Es ist ein grosser Unterschied, ob wir eine Leistungsvereinbarung haben oder ob wir diese Unternehmen selber führen.

Den Antrag der SVP-Fraktion können wir überhaupt nicht nachvollziehen: Wir können doch nicht Gesetze machen, in denen man Dinge explizit ausschliesst. Man will zwar Vertretungen Einsitz haben lassen, denen aber ja nicht das Präsidium übergeben. Wo kommen wir hin, wenn man das so explizit ausschliessen muss. Es kommt mir vor, als mache man ein Gesetz für die «Ära Hanselmann», wenn man so explizit auf die jetzige Vorsteherin des Gesundheitsdepartements hinweist. Gesetze werden nicht für Personen gemacht, sondern für Gremien und für längere Zeiten.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009
23.9.2009Wortmeldung

Kommissionspräsident: Ich kann dazu sagen, dass die Beratung in der vorberatenden Kommission genau so zusammenzufassen ist, wie das Dudli-Grabs erwähnt hat. Damals hat die vorberatende Kommission mit 14:0 Stimmen dieser Präzisierung zugestimmt. Man kann davon ausgehen, dass der Antrag der Regierung den Intentionen der vorberatenden Kommission entspricht.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009