ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.
Klärend ist die Antwort der Regierung in Bezug auf die unterschiedlichen Zuständigkeiten zur Umsetzung des kantonsübergreifenden Entwicklungskonzepts welches die Defizite und die Interessenkonflikte zwischen Ökologie, Raumordnung, Landwirtschaft, Naherholung und Infrastrukturen in der Linthebene betrifft. Soweit der Kanton zuständig ist, sorgt also die Regierung dafür - und dies erachte ich als besonders wichtig -, dass die Massnahmen des Entwicklungskonzeptes für die Linthebene im Richtplan Eingang finden. Von konkreten Gebieten mit einem besonderen Schutzstatus, wie dies für unsere schützenswerte Linthebene wünschenswert ist und dies eine planvolle Entwicklung verlangt, geht die Regierung in ihrer Antwort leider nicht explizit ein. Dies haben die Gemeinden im Linthgebiet wohl zu leisten und ihre Vertreterinnen im Parlament mit entsprechenden Vorstössen. Dass das Kulturland wertvoll und schützenswert ist, davon hat Friedl-St.Gallen eben gesprochen. In der Linthebene soll der Verlust von Kulturland in den letzten 15 Jahren 350 Hektaren betragen haben. Die Gemeinden haben ihre Verantwortung wahrzunehmen. Der Kanton kann im Subsidiaritätsprinzip mit dem Richtplan an die Gemeinden appellieren. Die konkreten Massnahmen zur Erreichung eines Schutzstatus des Nutzlandes und einer planvollen Entwicklung in der Linthebene fehlen.