Geschäft: Müssen Lehrlinge für ihre Lehrstelle bezahlen? (Titel der Antwort: Kostenpflichtige Zusatzausbildung für Coiffeur-Lernende)

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KomiteeKantonsrat
Nummer51.08.24
TitelMüssen Lehrlinge für ihre Lehrstelle bezahlen? (Titel der Antwort: Kostenpflichtige Zusatzausbildung für Coiffeur-Lernende)
ArtKR Interpellation
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung14.4.2008
Abschluss22.9.2008
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 14. Mai 2008
VorstossWortlaut vom 14. April 2008
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
22.9.2008Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

In der Antwort der Regierung wurde eine Problemstellung, ohne allzu viel dafür zu tun, abgehandelt. Man suggeriert, dass alles in Ordnung mit diesen Zusatzverträgen sei. Dazu kommt, dass das Amt für Berufsbildung zu den privatrechtlichen Zusatzverträgen im Detail nichts zu sagen hat. Das ist rechtlich so, und trotzdem erachte ich es als problematisch, wenn zusätzlich zu einem Lehrvertrag noch ein privatrechtlicher Vertrag abgeschlossen werden muss. Die Beschreibung und Ausführung der Modelle in der Interpellationsantwort sind richtig. Ich denke, dann hört aber unsere Übereinstimmung mit der Antwort bereits schon auf.

So wie uns bekannt ist, wurden eben nicht alle Lernenden gut informiert. Es ist auch immer eine Frage der Optik, ob eine Information gut, genügend und ausreichend war. Ob da eine grosse Wahl war, das möchte ich in Abrede stellen. Stellen Sie sich vor, Sie haben die fünfzigste Bewerbung geschrieben, sind auf der Lehrstellensuche und haben eben eigentlich keine Wahl. Dann wird Ihnen eine Lehre mit Zusatzvertrag angeboten. Da bekommen Sie Fr. 100.- Lehrlingslohn im ersten Jahr, aber je Monat müssen sie Fr. 500.- für einen zusätzlichen Unterrichtstag je Woche bezahlen. Ein Schulgeld je Monat zwischen Fr. 100.- und Fr. 500.-. Es sei rechtens, das kann sein. Aber ich denke, es ist nicht richtig, wenn wir unseren Jugendlichen, die das Anrecht auf eine gute Ausbildung haben, solche Dinge zumuten. Ich finde es sehr schade, dass sich das Amt für Berufsbildung nicht stärker interessiert und nicht dagegen vorgeht, auch wenn es grundsätzlich rechtlich möglich ist. Ich erachte es als sehr stossend, dass den Jugendlichen und ihren Familien das Geld aus der Tasche gezogen wird. Wir werden weitere Abklärungen treffen, ob gegen diese Art der Ausbildung vorgegangen werden kann, und allenfalls eine Motion einreichen.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008