Geschäft: Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet nicht der NFA opfern

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.06.17
TitelVerbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet nicht der NFA opfern
ArtKR Motion
ThemaLandwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung7.6.2006
Abschluss26.9.2006
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 29. August 2006
VorstossWortlaut vom 7. Juni 2006
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
26.9.2006Eintreten69Zustimmung89Ablehnung22
Statements
DatumTypWortlautSession
26.9.2006Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Wir schliessen uns der Argumentation von Hobi-Neu St.Johann und Rüegg-Rüeterswil an. Wir sehen, dass viele Bauernfamilien und andere im Bergebiet auf eine bescheidene Unterstützung angewiesen sind. Diese Leute wohnen vielfach in sehr einfachen Verhältnissen, und meist hängt es an sehr wenig Geld, ob sie ein Bauvorhaben realisieren können oder nicht. Wir werden uns deshalb dieser Motion anschliessen unter der Bedingung, dass sie abgeändert wird, damit die Hilfe allen Leuten im Berggebiet zur Verfügung stehen wird wie bisher.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
26.9.2006Wortmeldung

Der Vorsteher des Finanzdepartementes hat mich aus der Reserve gelockt. Er stellt die Frage, was wir uns noch leisten können und was nicht mehr. Aber wenn ich zurückblicke, was er in den letzten Tagen gemacht hat... Er hat im Mai 2006 eine Einfache Anfrage beantwortet, in der es um die Luchspopulation ging. Damals hat er gesagt: «Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass die Wiederansiedlungen sehr aufwendig sind. Wiederansiedlungen auf Vorrat, d.h. ohne dass man die genaue Bestandessituation und die Ursachen für allfällige Bestandesrückgänge kennt oder weil andernorts Probleme mit Überpopulationen zu lösen sind, kann sich der Kanton St.Gallen nicht leisten.» Wenn jetzt der Vorsteher des Finanzdepartementes kommt und sagt, wir können uns das nicht leisten und er knapp vier Monate später trotzdem die Wiederansiedlung des Luchses oder die Umsiedlung von weiteren Luchsen in den Kanton St.Gallen beschliesst, dann muss ich diese Motion für die ländliche Bevölkerung unterstützen. Wenn der Kanton St.Gallen Geld für die Wiederansiedlung des Luchses hat, dann hat er auch Geld für diese Hilfen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
26.9.2006Wortmeldung

Kommissionspräsident: In der vorberatenden Kommission wurde ebenfalls ein Antrag zur Beibehaltung der Förderbeiträge diskutiert. In der Diskussion wurde darauf hingewiesen, dass die Gewährung und Kontrolle der Beiträge nur mit grossem administrativen Aufwand möglich ist. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis würde in diesem Bereich nicht mehr stimmen. Im Weiteren würde der Kanton St.Gallen eine Sonderlösung schaffen, nachdem die Förderung mit dem Inkrafttreten der NFA auf Stufe Bund abgeschafft wird. Die vorberatende Kommission lehnte die Beibehaltung der Förderbeiträge mit 16:2 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
26.9.2006Wortmeldung

(als Präsident des Landwirtschaftlichen Clubs des Kantonsrates): Auf die Motion ist einzutreten.

Die Regierung sieht im Planungsbericht zur NFA die Weiterführung der Beiträge an Wohnbauten im Berggebiet nicht vor. Aus Sicht des Landwirtschaftlichen Clubs ist die Streichung dieser Massnahme nicht nachvollziehbar. Bei der Umsetzung des NFA werden sämtliche Massnahmen neu geregelt und fallen künftig in die Kompetenz von Bund oder Kantonen. Es ist deshalb unverständlich, dass gerade die Wohnbauförderung im Berggebiet sparpaketmässig aus dem Aufgabenbereich des Kantons gestrichen werden soll. An dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, dass der Kanton gerade im Bereich der Landwirtschaft im Rahmen der NFA massiv entlastet wird. Zudem ist mit Globalbilanzgewinnen aus der NFA zu rechnen. Aus finanzieller Sicht steht daher eine Weiterführung der Massnahme nicht zur Diskussion. Auch der Landwirtschaftliche Club möchte die Motion offen formuliert und verstanden haben, d.h. im Sinn der Wohnbauförderung und damit einem gezielten Einsatz von Fördermitteln sollen auch nichtbäuerliche Kreise in den Genuss der Beiträge kommen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
26.9.2006Wortmeldung

Die Wohnbauförderung hat ihre Wirkung bisher erfüllt. Sie war also positiv. Warum soll sie in Zukunft nicht mehr Staatsaufgabe sein? Soll das plötzlich rechtlich nicht mehr möglich sein, nur weil der Bund aussteigt? Die Vollzugskosten stehen in keinem Verhältnis zur Förderwirkung; das ist aber meines Erachtens kaum ein Argument. Hier müsste man den Hebel anderswo ansetzen, muss die Umsetzung geändert werden. 560'000 Franken für etwa 50 Projekte sind auch für mich zu viel. Für mich ist klar: Die gesamte Bergbevölkerung in bescheidenen Verhältnissen soll wie bisher diese Beiträge erhalten und nicht allein die Landwirtschaft. Die Regierung schreibt, den regionalpolitischen Anliegen der Berggebiete und Bevölkerung sei mit anderen Mitteln Rechnung zu tragen, insbesondere mit der Infrastrukturförderung usw. Was ist darunter zu verstehen? Ich frage mich: Will diese Motion nicht auch Infrastrukturförderung in bewährter Art und am richtigen Ort?

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
26.9.2006Wortmeldung

Auf die Motion ist einzutreten.

Auch ich kenne keinen armen Mann in Mörschwil. Ich kenne dort allerdings nur den Vorsteher des Finanzdepartementes. Wenn Sie die heutige «Toggenburger Zeitung» aufschlagen, können Sie lesen: «Bevölkerungsschwund: kein Rezept». Die Motion zielt eigentlich genau in diese Richtung, dass man in diesen Regionen etwas tut, und zwar mit einem Rezept. Es geht nicht um eine neue Subvention. Es wird eine bisherige fortgeführt, ob das nun ordnungspolitisch richtig ist oder nicht, lasse ich einmal im Raum stehen. Für mich ist wichtig, dass der Kanton die Kantonszentren und die Randregionen in etwa gleich behandelt. Das kann mit dieser Motion etwas ausgeglichen werden. Es sind etwa 20 bis 30 Gesuche; damit ist auch die Belastung für unsere Verwaltung minimal.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
26.9.2006Wortmeldung

wünscht eine Erklärung zum Begriff des Berggebietes. Betrifft das nur die Hügelzone, die Bergzone 1 bis 3 oder bedingt das eine gewisse Steilheit des Geländes? Das wäre für die Entscheidfindung doch ziemlich wichtig zu wissen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
26.9.2006Wortmeldung

Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Die Regierung beantragt Nichteintreten nicht aus Hartherzigkeit, sondern aus sachlichen Gründen, für die ich einfachheitshalber auf das rote Blatt verweise. Jetzt haben wir an sich eine interessante Situation. Die Motion hat die Stossrichtung, ein weiteres Subventionsinstrument für die Landwirtschaft zu schaffen. Wir haben namhafte rechtliche Probleme angemeldet. Wie können Sie diese Ungleichbehandlung rechtlich vertreten. Einfach weil Sie aktiver Landwirt sind? Im Berggebiet erhalten Sie diese Subvention. Wenn Sie das nicht mehr sind, muss der Staat die Subvention wieder zurückfordern. Es würde auch administrativ sogar noch eine Erschwerung geben. Das zum Verhältnis landwirtschaftliche Bevölkerung/nichtlandwirtschaftliche Bevölkerung im Bergebiet. Antenen-St.Gallen möchte das nicht. Er möchte, dass alle im Berggebiet von dieser Subvention Gebrauch machen können, wenn sie in den entsprechenden wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Wie begründen Sie diese Ungleichbehandlung, dass einer, der in himmeltraurigen wirtschaftlichen Verhältnissen im Nicht-Berggebiet lebt, nichts erhält? Das müssten Sie mir dann noch erklären. Ich kann Ihnen selbst in Mörschwil Unterkünfte zeigen von armen Leuten, die solche Ansprüche stellen könnten. Damit habe ich ein Problem.

Entweder sagt man, es ist ein regionalpolitisches Instrument, das war die ursprüngliche Meinung des Bundes. Das war als regionalpolitisches Instrument gedacht und hat offenbar auch einige Erfolge erzielt. Oder man macht jetzt etwas ganz anderes daraus. Man sagt zwar, man solle weiterführen, was der Bund bis jetzt gemacht hat, aber man hat völlig unterschiedliche Auffassungen. Die gehen sogar so weit, dass man die Administration der Landwirtschaftlichen Kreditkasse übergeben will, die entscheide ja schon über Subventionen für die Landwirtschaft, also könne sie auch die Wohnbauförderung im Berggebiet administrieren. Damit habe ich ein Problem. Wenn Sie sehen, um was es eigentlich geht mit dieser rund 1 Mio. Franken, die Bund, Kanton und Gemeinden bisher bezahlt haben, und wenn Sie sehen, dass der Kanton Graubünden als ausgesprochener Bergkanton und der Kanton Glarus mit einem ebenfalls hohen Anteil an Berggebiet darauf verzichten, dieses Subventionssystem weiterzuführen, dann glaube ich, können wir das auch verantworten. Ich sage nochmals: Es geht keineswegs um die Hartherzigkeit der Regierung, sondern schlicht um die Frage, was wir uns in diesem Land an Subventionssystemen überhaupt noch leisten können.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
26.9.2006Wortmeldung

Zu Scheitlin-St.Gallen noch eine Präzisierung. Es wurde bestritten in der vorberatenden Kommission, dass diese Ausgabe mit grossem Aufwand getätigt werde oder die Kontrolle mit erheblichem Aufwand erfolge. Das stimmt aber nicht: Der Aufwand ist insgesamt sehr gering und die Kontrolle verursacht verhältnismässig geringen Aufwand.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
26.9.2006Wortmeldung

Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
26.9.2006Wortmeldung

Auf die Motion ist einzutreten.

Mit dem Planungsbericht zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (abgekürzt NFA) schlägt die Regierung vor, die Wohnbauförderung im Berggebiet auslaufen zu lassen. Wohnbauförderung ist direkte Hilfe für die Bergbevölkerung. Es ist nach wie vor wichtig, dass Sanierungen von Wohn- oder Neubauten in abgelegenen Regionen auch weiterhin Finanzhilfen erhalten. Vor allem Bergbauernfamilien in sehr bescheidenen finanziellen Verhältnissen können dadurch ihre Wohnsituation verbessern. Ihre schwierige wirtschaftliche Situation, bedingt durch die rückläufigen Einkommen, macht jede dringend notwendige Verbesserung der Gebäude bereits heute zur Existenzfrage. Werden keine Finanzhilfen an Wohnhäuser gewährt, werden sich die Wohnverhältnisse vor allem für Bergbauernfamilien in den nächsten Jahren verschlechtern. Denn um Tier- und Gewässerschutzvorschriften zu erfüllen und wegen der Anpassung der Strukturen an die neue Agrarpolitik haben viele Bergbauern ebendort Handlungsbedarf. Sie werden den Wohnungsbereich, wenn es dort keine Beiträge mehr gibt, sicher hintenanstellen. Leidtragende sind vor allem die Frauen. In ländlichen Regionen in unserem Kanton herrscht Abwanderungsdruck. Dies zeigen auch die Statistiken. Gute Wohnverhältnisse helfen mit, dass die Menschen bleiben. Sie helfen auch mit, dass die Betriebsnachfolge geregelt werden kann und der junge Bauer auch eine Frau findet.

Wir wären nicht der einzige Kanton, der diese Aufgabe weiterführt. Die Luzerner Regierung z.B. unterstützt die Weiterführung und schreibt, dass gute Wohnverhältnisse ein wirksames Mittel gegen die Entvölkerung der Randregionen sind. Im Kanton Schwyz ist ebenfalls ein Vorstoss hängig. Die Regierung begründet ihr Nichteintreten auch mit verwaltungsökonomischen Gründen. Der heutige Förderumfang stehe nicht mehr in einem vertretbaren Verhältnis zur Förderwirkung. Heute finanzieren Bund, Kanton und Gemeinde diese Hilfe als Verbundaufgabe. Dass damit der Vollzug nicht einfach ist, erklärt sich von selbst. Mit der NFA hätten wir neu aber die Möglichkeit, diese Angelegenheit selber in die Hand zu nehmen und auch die Bedingungen selber festzulegen. Ich schlage im Motionstext vor, dass zu prüfen sei, ob der Vollzug im Rahmen der übrigen Finanzhilfen für die Landwirtschaft, z.B. für Ställe, erfolgen soll. Damit könnte der Vollzug sehr günstig durch die vom Staat bezeichnete Stelle, die landwirtschaftliche Kreditkasse, abgewickelt werden. Übrigens kennt der Kanton Zürich bereits eine solche Lösung. Der Kanton Zürich - ein Kanton, in dem die Berglandwirtschaft nicht gerade die grosse Rolle spielt wie in unserem Kanton - leistet Beiträge an Wohnbauten von jährlich etwa einer halben Million Franken im Rahmen der Investitionshilfe. Damit möchte ich zeigen, dass es auch sehr günstige Lösungen gibt und nicht vor dem Vollzug kapituliert werden muss. Wie sollten wir dies den betroffenen Familien erklären? Die Bauvorhaben könnten künftig nicht mehr unterstützt werden, weil diese Aufgabe die Verwaltung überfordere?

Ich habe zu prüfen vorgeschlagen, ob die Finanzhilfen nur noch Bergbauernfamilien gewährt werden sollen. Heute stellen vereinzelt auch Nicht-Landwirte in abgelegenen Regionen ein Gesuch. Verschiedene Ratsmitglieder haben mich darauf angesprochen und würden es begrüssen, wenn auch künftig Nicht-Landwirte in bescheidenen finanziellen Verhältnissen auch unterstützt würden. Mein Vorschlag kam eben deshalb zustande, weil nur vereinzelt Nicht-Landwirte diese Möglichkeit nutzen, die Mittel beschränkt sind und ich mir vorstellte, dass der Vollzug etwas einfacher gelöst werden könnte. Wenn das Parlament den Kreis der Berechtigten wie bisher offenhalten will, dann wehre ich mich überhaupt nicht dagegen. Wenn Sie eintreten, können Sie dies im Motionstext korrigieren.

Ich möchte noch kurz erläutern, weshalb die Beibehaltung dieser Finanzhilfen auch staatspolitisch vertretbar ist. Sie haben kürzlich die Broschüre «Der Kanton St.Gallen und seine Menschen in Zahlen» erhalten. Auf S. 16 f. findet sich eine interessante Aufstellung, die zeigt, dass in den wenig bevölkerten Landregionen je Einwohner wesentlich weniger in Neubauten investiert wird als in bevölkerungsreichen Regionen. Während in den ländlichen Regionen (Toggenburg, Rheintal, Sarganserland und Werdenberg) vor allem Privatpersonen in Wohnbauten investieren, sind es in den städtisch geprägten Gebieten (St.Gallen, Wil, Rorschach) und auch im Linthgebiet (Rapperswil, Jona) hauptsächlich institutionelle Bauanleger, auch die öffentliche Hand. Ich fordere Sie auf, vor allem die Mitglieder aus diesen urbanen Regionen, grosszügig zu sein bezüglich unseres Anliegens. Die Finanzhilfen für die Wohnung der Bergbauern sind nur ein kleiner Ausgleich für die Nachteile im Wohnungsbau, die die Landregionen ohnehin haben. Es ist unverständlich, weshalb mit der NFA gerade die st.gallische Bergbevölkerung künftig auf ein bewährtes Förderinstrument verzichten soll. Der Kanton St.Gallen geht nicht als Verlierer aus dieser Neuregelung des NFA heraus. Regierungsrat Schönenberger hat gestern ausgeführt, dass es keine Verlierer gebe, und explizit die Gemeinden genannt.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
26.9.2006Wortmeldung

Der Kantonsrat berät nicht die Wiederansiedlung des Luchses, sondern die Neugestaltung des Finanzausgleichs.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
26.9.2006Wortmeldung

Leider bin ich nicht in der Lage, diese Frage zu beantworten. Ich weiss, dass Hobi-Neu St.Johann über die genaue Abgrenzung sehr gut informiert ist. Ich würde es aber sehr bedauern, wenn Steiner-Kaltbrunn nur deshalb dieser Motion zustimmte, weil der Finanzchef einer weiteren Aussiedlung von Luchsen in der Nordostschweiz zugestimmt hat, deren Kosten zulasten des Bundes gehen. Hier diskutieren wir die Frage, ob wir den Bund ersetzen sollen in einer bisherigen Aufgabenerfüllung. Das ist etwas anderes.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
26.9.2006Wortmeldung

Der Kantonsrat ist frei in der Gestaltung der weiteren Finanzierung und auch der Definition des Berggebietes. Das Berggebiet können wir definieren gemäss Produktionskataster Bergzonen 1 bis 4. Es ist eine Frage der Mittel, die wir bereitstellen möchten. Der Entscheid, ob dabei auch die voralpine Hügelzone berücksichtigt werden soll, wird im Rahmen der Ausarbeitung der Vorlage zufällen sein, wenn die Motion gutgeheissen wird. Dabei werden auch die finanziellen Möglichkeiten zu berücksichtigen sein. Grundsätzlich würde ich sagen, dass wir, wenn wir etwa mit den gleichen Mitteln weiterfahren wollen, die Bergzonen 1 bis 4 miteinbeziehen sollten.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
26.9.2006Wortmeldung

Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Wir verkennen keineswegs, dass es auch in unserem Kanton Leute gibt, die in bescheidenen Verhältnissen leben müssen. Es geht hier im Speziellen um die Wohnverhältnisse. Aber auch wenn Regierungsrat Schönenberger vielleicht eine etwas grosse Brücke geschlagen hat, das hört nicht in Bergzone 1, 2 oder 3 oder in der voralpinen Hügelzone auf. Das ist allein schon ein fragwürdiges System, das wir hier einführen würden. Wollen wir jetzt wieder ein weiteres Subventionssystem einführen? Nein, wir wollen nicht. Das impliziert schon, dass es andere Systeme gibt, mit denen solche Verhältnisse verbessert werden können. Auf diese wird in der Begründung der Regierung auf dem roten Blatt hingewiesen. Weil wir nicht partiell etwas Neues und Zusätzliches einführen wollen, sind wir gegen diese Motion.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
26.9.2006Wortmeldung

stellt dem Vorsteher des Finanzdepartementes eine Anschlussfrage: Sie haben in der Antwort auf jene Einfache Anfrage auch gesagt, dass das Bundesamt für Umwelt angekündigt habe, dass das Luno-Projekt nicht mehr verlängert werden soll, d.h. der Abschluss des Projektes Ende 2006 definitiv ist. Ist es tatsächlich so, dass der Bund weiter verlängert? Zahlt der Kanton trotzdem noch etwas daran?

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
26.9.2006Wortmeldung

beantragt, auf die Motion einzutreten und sie wie folgt zu formulieren: «Die Regierung wird eingeladen, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen vorzubereiten, damit die Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet mit Inkrafttreten der NFA nahtlos weitergeführt werden kann.»

Zu Hobi-Neu St.Johann: Sie reden mir etwas zu viel von den Bauern. Ich habe nichts gegen die Bauern, aber es gibt in diesen Gebieten auch andere Menschen, die nicht bevorzugt sind - ich denke vor allem an die kleinen KMU. Dort hat man mit diesen Beiträgen einiges ausgelöst an Aufträgen und an Volumen. Wenn jeder Franken Hilfe fünf Franken zusätzlich auslöst, ist das schon ein Grund, diese Hilfe weiterzuführen. In den letzten Jahren wurden zwischen 6 und 8 Mio. Franken ausgelöst mit Beiträgen zwischen einer halben und einer Million Franken. Ihre Zusatzwünsche an die Bauern lassen wir auf der Seite, die sind dann nämlich dabei, aber wir schliessen die anderen Menschen, die in diesen Regionen wohnen, nicht aus.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
26.9.2006Wortmeldung

Der Vergleich mit Mörschwil ist in der Tat an den Haaren herbeigezogen. Ich habe selten einen so schlechten Vergleich gehört. Ich denke, wir führen nur etwas weiter, das wir bisher gemacht haben. Bund und Kanton zusammen haben die Berggebiete einfach subventioniert, wenn jemand sein Haus verbessert wollte, wenn Investitionen in dieser Richtung gemacht wurden. Das kam dem örtlichen Gewerbe zugute. Es kam auch den Leuten zugute, die dort wohnen bleiben, und das haben wir im Sinn auch. Wir wollen nicht, dass diese Gebiete entvölkert werden wie in gewissen Tälern im Tessin. Wir müssen nicht nur auf die Bauern schauen, sondern auf das ganze Gebiet. Dieser Betrag macht nicht sehr viel aus, wenn ich an die ganzen Beträge denke, die wir weiterhin ausgeben. Sonst haben wir nämlich diese Gebiete entvölkert oder wir haben diese Menschen auf dem Sozialamt. Ob das dann schlauer sei, bleibe dahingestellt.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006