Geschäft: Stopp der (un)heimlichen Gewalt! (Titel der Antwort: Umgang Jugendlicher mit Unterhaltungsmedien)

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KomiteeKantonsrat
Nummer51.08.20
TitelStopp der (un)heimlichen Gewalt! (Titel der Antwort: Umgang Jugendlicher mit Unterhaltungsmedien)
ArtKR Interpellation
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung20.2.2008
Abschluss2.6.2008
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 20. Februar 2008
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 29. April 2008
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
2.6.2008Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

In der Uno Menschenrechtskonvention, der die Schweiz beigetreten ist, verpflichtet sich die Schweiz Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zu treffen. Es ist erfreulich, dass die Regierung erkannt hat, dass der Jugendschutz auf Videos und Computerspiele ausgeweitet werden muss und bereits einige Massnahmen in diesem Sinn zum Schutz der Jugendlichen eingeleitet hat. Erfreulich ist auch, dass sich hier gleich drei Departemente dem Jugendschutz annehmen und zusammenarbeiten und die verschiedensten Fachstellen miteinbeziehen. Mit dem Projekt «sicher online» oder der neuen Broschüre zappen und gamen sind wir auf dem richtigen Weg präventiv wirken zu können. In der Branche für Videos und Computerspiele setzt man aber bis heute vor allem auch Selbstverantwortung und Selbstregulierung. Es ist zwar erfreulich, dass auch hier bereits etwas unternommen wird. Doch leider hat sich bis jetzt nicht das gewünschte Ergebnis gezeigt. Wenn man sieht, dass Kinder an Gewaltspielen in die Hände bekommen und konsumieren, genügt der Jugendschutz nicht. Unter Primarschulkindern sind Gewaltvideos im Umlauf, die die Mängel der Selbstregulierung zeigen. Die Kinder bringen diese Spiele nicht den Eltern sondern sie spielen bei Schulkameraden ohne Wissen der Eltern. Hier muss ein besserer Schutz greifen. In grösseren Städten müssen Therapiekliniken eingerichtet werden für spielsuchtskranke Jugendliche, die durch ihr unaufhaltsames gamen einen Körperverlust erleiden und ihre Körperhygiene Ernährung und den sozialen Umgang auf schlimmste vernachlässigen. Heute Morgen hat man so ein Beispiel gehört im Radio, dass ein 19-jähriger Jugendlicher auf seine Mutter losgegangen ist mit einem Schwert und diese jetzt im Spital liegt; nur weil er nicht gamen durfte. Diese Beispiele zeigen auch, dass die Selbstregulierung der Branche bezweifelt werden muss. Dass in diesem Bereich der Kanton auf eine Bundeslösung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen hinarbeiten muss scheint klar. Es sollten rasch möglichst Verordnungen geschaffen werden, die die einheitliche Regelung von Jugendschutz verbindlich machen.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008