Geschäft: Einführung von Sozialinspektoren zur Missbrauchsbekämpfung

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.08.15
TitelEinführung von Sozialinspektoren zur Missbrauchsbekämpfung
ArtKR Motion
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung20.2.2008
Abschluss16.4.2008
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 1. April 2008
AntragAntrag SVP-Fraktion vom 15. April 2008
VorstossWortlaut vom 20. Februar 2008
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
16.4.2008Eintreten36Zustimmung104Ablehnung40
16.4.2008Umwandlung in ein Postulat42Zustimmung102Ablehnung36
Statements
DatumTypWortlautSession
16.4.2008Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Zu Tinner-Azmoos: Sie haben den Verschiebungsantrag angesprochen. Gehe ich richtig, da haben Sie das Geschäft 42.08.16 gemeint, dass wir dann nachfolgend dann behandeln werden. Wir reden jetzt Umwandlung der Motion in ein Postulat. Ist das korrekt so?

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
16.4.2008Wortmeldung

Aus Sicht der St.Galler Gemeinden: Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Der Umwandlung in ein Postulat ist nicht zuzustimmen.

Ich fange einmal an mit dem Verschiebungsantrag der Regierung, den Straub-St.Gallen erwähnt hat. Der Informationsaustausch zwischen Behörden zur Bekämpfung des Missbrauchs der Sozialhilfe. Wir haben dieses Geschäft vergangene Woche mit Regierungspräsidentin Hilber besprochen und ihr bzw. zuhanden der Regierung zugesichert, dass wir eine Gutheissung unterstützen. Ich bin auch überzeugt, dass mit einem Informationsaustausch unter den verschiedenen Staatseben bzw. innerhalb der Staatsebenen hier wirkungsvolle Arbeit zur Bekämpfung des Missbrauchs bei der Sozialhilfe geleistet werden kann. Ich kann Ihnen auch versichern, wenn dieses Geschäft im Juni dann traktandiert wird, dass auch die Gemeindepräsidenten diesem Antrag zustimmen werden. Hingegen kann ich der Umwandlung in ein Postulat bei dem nun aktuellen Geschäft «Einführung von Sozialinspektoren» nicht folgen. Wir sind zwar in der Zielsetzung eigentlich gleicher Meinung. Da ändert sich nichts. Aber Tatsache ist, dass die Sozialhilfe eine komunale Aufgabe ist und die Gemeinden bereits heute schon die Gelegenheit haben Sozialinspektoren einzusetzen. Es sind aber auch unterschiedliche Grössenordnungen zu berücksichtigen. In den kleineren und mittleren Gemeinden kennen Gemeinde, Verwaltung oder Räte ihr Kliotel. Hier spielt die soziale Kontrolle und ich kann Ihnen versichern, dass auch ich in meiner Gemeinde mit 5'000 Einwohnern sehr wohl die Leute kenne und auch eine persönliche Beurteilung noch abgeben kann. Wenn es nun die Stadt St.Gallen auf den Einsatz von Sozialinspektoren verzichtet, ist das ein Entscheid den wir zur Kenntnis nehmen dürfen oder müssen. Es darf aber nicht sein, dass wir nun diese Angelegenheit auf alle Gemeinden gleich umsetzen. Die Tatsache ist auch, dass in den kleineren und mittleren Gemeinden wahrscheinlich ein Inspektor für mehrere Gemeinden tätig sein müsste. Ich bitte Sie, auch die hochgelobte Gemeindeautonomie ist der Umwandlung bzw. der Gutheissung nicht zuzustimmen. Aus dem von mir nun dargelegten Gründen. Halten Sie sich vor Augen, wir sprechen von einer direkten Demokratie und hier spielt eben auch die soziale Kontrolle. Ich glaube, es ist nicht notwendig, dass wir jetzt hier die Verwaltung noch mit zusätzlicher Arbeit belasten. Aber seien Sie versichert, beim anderen Geschäft können Sie auf unsere Unterstützung zählen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
16.4.2008Wortmeldung

Das ist korrekt so, ich wollte lediglich den inneren Zusammenhang darstellen damit auch nachvollziehbar ist wieso, dass wir das Geschäft nicht gutheissen möchten zudem wir jetzt aktuell sprechen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
16.4.2008Wortmeldung

Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Der Umwandlung in ein Postulat ist nicht zuzustimmen.

Ich habe ebenfalls viel Verständnis für die Ausführungen der SVP-Fraktion. Ich glaube, es ist klar, niemand will Missbrauch, niemand will illegales Verhalten. Ich habe allerdings kein Verständnis wenn Straub-St.Gallen sagt, die Gemeinden oder die Sozialdienste hätten kein Interesse an der Missbrachsaufdeckung. Das ist eine Logik, die ich nicht nachvollziehen kann weil er gerade die Gemeinden die Sozialhilfe fi-nanzieren und somit unsere Mitarbeiter die Gemeinde und Stadträte in diesem Kanton jegli-ches Interesse daran haben, dass diese Mittel richtig und Gesetzeskonform eingesetzt werden. Die Regierung schreibt zurecht: Der Adressat dieses Vorstosses ist falsch. Es ist nicht der Kan-ton der über die Frage der Sozialinspektoren befinden muss, sondern es sind die einzelnen Gemeinden und diese Zuständigkeitsordnung ist absolut richtig. Ich gehe nicht davon aus, dass die SVP-Fraktion meint, mit einer Kantonalisierung der Sozialhilfe würden die Ausgaben in die-sem Bereich reduziert werden. Das ist klar. Wir sind uns einig. Die Zuständigkeitsordnung ist richtig. Sie ist auch richtig, weil Tinner-Azmoos hat darauf hingewiesen. Die Verhältnisse in diesem Kanton in diesem Bereich sehr unterschiedlich sind. Dahinten im Vorraum zur Zu-schauertribüne hat es einen interessanten Flyer über die Sozialhilfestatistik in diesem Kanton wo auch die einzelnen Sozialhilfequoten der Gemeinden dargelegt sind und eben auch sehr transparent wird, dass die Thematik sehr unterschiedlich ist je nach Strukturgrösse der Ge-meinde. Darum ist es entscheidend wichtig, dass wir hier diese Zuständigkeitsordnung beach-ten und die Gemeinden in die Pflicht nehmen diese Frage aufzunehmen. Die Stadt St.Gallen hat sich dazu geäussert. Man nimmt das zur Kenntnis. Es gibt auch Gemeinden, die eine etwas andere Beurteilung dieses Problems machen. Aber ich möchte Sie bitten, bei ihren Gemeinden vorstellig zu werden. Ich möchte aber trotzdem anregen, Regierungsrätin Hilber hat das auch auf dem roten Blatt geschrieben, dass wir bei diesem guten Projekt zwischen VSGP und Kan-ton Sozialberatung im Kanton St.Gallen auch diesen Aspekt beleuchten und im Amtsbericht der Regierung auch einlässlich darüber informieren. Weil es ist schon ein wichtiges Thema das hier angesprochen worden ist. Ich bitte Sie, sowohl Umwandlung wie nachher eintreten abzulehnen mit diesen Überlegungen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
16.4.2008Wortmeldung

Der Umwandlung in ein Postulat ist zuzustimmen.

Zu den Vertretern von den Gemeinden: Wenn Sie schon sagen, es gibt vielleicht einen gewissen Handlungsbedarf im Bereich des potenziellen Missbrauchs, dann müssen Sie doch einverstanden sein, dass es einen Postulatsbericht darüber gibt. Damit man genauer anschauen kann in wie weit dieses Missbrauchspotenzial wirklich existiert. Das ist genau der Grund warum wir in unserem Umwandlungsantrag genau die Gemeindeautonomie respektieren wollen. Wir haben das ausdrücklich erwähnt. Entweder sind Sie bereit diese Sache ein bisschen anschauen zu lassen und dann müssen Sie auch konsequenterweise für die Umwandlung sein oder sind es nicht.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
16.4.2008Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
16.4.2008Wortmeldung

beantragt die Motion in ein Postulat umzuwandeln.

In jüngster Vergangenheit haben krasse Fälle von Sozialhilfebetrug und Missbrauch für Aufsehen besorgt. Nicht minder bedenklich sind zum Teil die Reaktionen der zuständigen politischen Behörden. Immer wieder ist in den Medien zu vernehmen, dass der Missbrauch der Sozialsystem für die Behörden bislang massiv unterschätzt oder gar systematisch kleingeredet wurde. Je grosszügiger die soziale Sicherung ausgebaut wird, desto anfälliger wird das System auch für Missbrauch. Wenn der Staat Missbräuche in seinen sozialen Einrichtungen zulässt oder gar beschönigt wird nicht nur die Solidarität der Bürgerinnen und Bürger strapaziert sondern auch deren Vertrauen in die staatlichen Institutionen untergraben. Unseren sozialen Einrichtungen zuliebe dürfen wir dies nicht zulassen. Darüber hinaus schuldet die Verwaltung dem Steuerzahler ganz generell einen sorgfältigen Umgang mit den Mitteln. Auf Druck der SVP-Fraktion sind bereits in einigen Kantonen Untersuchungen von sogenannten Sozialinspektoren im Gang. Die oben beschrieben Missstände wurden vorallem durch ihren Einsatz zu Tage gefördert. Nun sollen auch im Kanton St.Gallen Sozialinspektoren für Transparenz in der Missbrauchsfrage sorgen und so neues Vertrauen in unsere Sozialwerke schaffen. An die z.B. paradiesisch tiefe Betrugs- und Missbrauchsquote von 1,1 Prozent in der Stadt St.Gallen wagt die SVP-Fraktion nicht so recht zu glauben. Wir sind der Auffassung, dass es sich lohnt systematischer und umfassender zu kontrollieren. Die Überwachung von Missbräuchen muss den Gemeinden vorgeschrieben werden weil sie insbesondere der eigene Sozialdienst oft kein Interesse an der aufdecken von Missbräuchen haben. Aus diesem Grund müssen die für die Überwachung von Missbräuchen zuständigen Mitarbeiter der Gemeinde auch organisatorisch und personell vom Sozialdienst getrennt sein. Es ist zudem anzustreben, dass diese Experten ausserhalb des Kreises der Soziokulturellen Experten rekrutiert werden. Bei einer Person mit kaufmännischem Hintergrund ist das Risiko von Betriebsblindheit viel geringer. Wir haben in den Gemeinden und im Kanton sehr wertvolle Einrichtungen im sozialen Bereich. Diesen müssen wir Sorge tragen. Sie sind für die Benachteiligten in unserer Gesellschaft lebenswichtig. Wer Anspruch auf staatliche Hilfe hat soll diese wie bisher grosszügig erhalten. Wer aber ungerechtfertigt oder gar missbräuchlich Leistungen bezieht soll durch die Sozialinspektoren aufgespürt werden können. Wer des Betrugs oder des Missbrauchs überführt wird muss zur Rückzahlung verpflichtet und bestraft werden. Nur so schaffen wir neues Vertrauen in unsere sozialen Einrichtungen welche unsere Gesellschaft in guter Absicht und mit grossem Erfolg betreibt. Die SVP-Fraktion schafft damit vertrauen in den Staat. Dies ist die beste Voraussetzung für ein sicheres und soziales Zusammenleben. Wie wir dem roten Blatt entnehmen können ist die Regierung bereit das Thema gemäss bei der einen oder nächsten Sitzung mit den Gemeindepräsidenten zu behandeln. Wir bitten Sie deshalb im Interesse und im Nachdruck verschaffen sowie im Interesse einer Vertrauensbildung für den Kanton St.Gallen die Umwandlung in ein Postulat mit dem Wortlaut gemäss grauem Blatt zu unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
16.4.2008Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Der Umwandlung in ein Postulat ist nicht zuzustimmen.

Ich teile im Wesentlichen die Ansichten von Tinner-Azmoos und Würth-Rapperswil-Jona. Ich war selber neun Jahr lang Vizepräsident der damaligen Fürsorgebehörde der Stadt St.Gallen. Das war damals schon ein Thema und wir haben Massnahmen getroffen. Bekanntlich verfügt die Stadt St.Gallen die grösste Anzahl aller Fürsorgefälle im Kanton. Im Wesentlich sind zwei Formen von Sozialhilfemissbrauch zu unterscheiden. Der unrechtmässige Bezug von Sozialhilfe und die zweckwidrige Verwendung von Sozialhilfe. Im ersten Fall steht der Straftatbestand des Betrugs nach Art. 146 Strafgesetzbuch zur Diskussion. Dieser Straftatbestand kommt nur zur Anwendung wenn arglistiges Verhalten der Sozialhilfebezügern bzw. Sozialhilfebezüger nachweisbar ist. Arglist liegt etwa dann vor, wenn für die Täuschung der Sozialhilfebehörde gefälschte Dokumente, Verträge, Bestädigungen, Nachweise usw. verwendet werden. In diesen Fällen sind zusätzlich zum Betrug auch der Straftatbestand unter dem Titel Urkundenfälschung zu prüfen. Im zweiten Fall kommt der Straftatbestand der Veruntreuung in Betracht sofern Sozialhilfeleistungen ausdrücklich mit der Auflage erfolgen sie zu einem bestimmten Zweck zu verwenden. Die gleichen Sachverhalte gelten grundsätzlich beispielsweise auch beim ausfüllen der Steuererklärung. Die Höhe der Nach- und Strafsteuern sind weit höher als diese bei Sozialhilfemissbrauch der Fall ist. Grundsätzlich ist es so, dass der Kanton und die Gemeinden an ehrlichen Bürgerinnen und Bürgerinnen interessiert sein sollten. Das gilt auf allen Gebieten, nicht nur im Sozialhilfebereich sondern auch beispielsweise im Steuerbereich. Aus der Antwort des Stadtrates St.Gallen auf eine Einfache Anfrage im Stadtparlament vom 4. März 2008 entnehme ich unter anderem folgendes: Dass in der Stadt St.Gallen im Jahr 2005 bei 2'406 Sozialhilfedossiers 64 Missbräuche festgestellt worden sind. Im Jahr 2006: 2'492 Dossiers 57 Missbräuche und im Jahr 2007 24 Missbräuche bei 2'096 Sozialhilfedossiers. In 24 Fällen erfolgte die Strafklage durch das Sozialamt. Die Deliktsummen betragen zwischen 260'000 Franken 81'000 Franken. Missbräuche werden aber zum Teil auch mit Sanktionen gehandelt. Sanktionen werden aber nicht nur bei Missbräuchen beschlossen sondern generell auch dort wo Mitwirkungspflichten von Klienten und Klienten zu wenig wahrgenommen werden. In den meisten Sanktionsfällen werden die Leistungen vorübergehend für höchstens 12 Monate gekürzt. So wurden im Jahr 2005 erfolgte dies in 487 Fällen, im Jahr 2006 bei 490 Fällen und im Jahr 2007 bei 443 Fällen. Diese Sankionen sind vergleichbar mit Bussen.

Ehrlichkeit ist ein hohes Gut, das überall eingefordert werden muss. Es darf nicht soweit kommen, dass die Ehrlichen die Dummen sind. In diesem Sinn ist das eigentlich klar. Dies gilt nicht nur im Sozialhilfebereich sondern überall, insbesondere bei den Steuern und im Versicherungsbereich. Im Steuerbereich geht es um viel höhere Beträge wo es auch die hohen Nach- und Strafsteuern beweisen. Es ist nicht einzusehen weshalb nur im Sozialhilfebereich Sozialinspektoren gefordert werden, im Steuerbereich aber nicht. Wenn man den Steuersekretären mehr Zeit gäbe für die Bearbeitung der Steuerklärungen würden wahrscheinlich weit höhere Beträge in die Kassen fliessen. Warum werden beim Marktmissbrauch beispielsweise beim Effektengeschäften an der Börse zum Schaden der Volkswirtschaft keine fachkundigen Inspektoren gefordert. Dort stehen Milliardenbeträge im Spiel. Sie sehen, dass die Stadt St.Gallen ihren Kontrollpflichten im Sozialhilfebereich vollumfänglich nachkommt. Auf die Einführung von Sozialhilfeinspektoren kann deshalb verzichtet werden. Deshalb ist Motion wie auch die Umwandlung abzuweisen. Im Übrigen teile ich die Ansicht, dass auf die Motion, die jetzt verschoben worden ist, dass der Austausch für die Information natürlich gefordert werden muss.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
16.4.2008Wortmeldung

Der Umwandlung in ein Postulat ist nicht zuzustimmen.

Zu Böhi-Wil: Gestern hörte ich Güntzel-St.Gallen sehr genau zu als es um die Abschaffung der Handänderungssteuer ging, ging es auch um eine Umwandlung in ein Postulat. Er erklärte uns auf, dass es euch nicht darum geht weil ihr Freude daran hättet, dass jetzt ein Postulat schreiben müssten sondern weil es ein Problem sei, das so behandelt werden kann. Heute denke ich, heute habt ihr tatsächlich Freude daran wenn die Verwaltung zusätzlich Einsatz leisten muss um ein Postualt zu schreiben. Es gibt einen Bericht, wahrscheinlich mehrseitig kann ich mir gut vorstellen. Wir belasten bei der Überweisung die Verwaltung unnötig. Denn ändern wird der Bericht überhaupt nichts. Weshalb sind Sie denn jetzt so eifrig und wollen Sie überall Postulate und in der Budgetdebatte heisst es dann wieder die Verwaltung verbrauche unnötig Geld. Bitte seien Sie vernünftig.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
16.4.2008Wortmeldung

Auf die Motion ist nicht einzutreten. Der Umwandlung in ein Postulat ist nicht zuzustimmen.

Hier wurde vieles gesagt. Ich möchte auch nicht verlängern, aber doch zu Böhi-Wil vielleicht die Klärung. Sie haben mit diesen drei Vorstössen Themen angesprochen, die ursächlich im Aufgaben- und Kompetenzbereich der Gemeinden sind. Es ist unser gemeinsames Einvernehmen mit der VSGP, dass wir nicht eingreifen in den Hohheitsbereich der Gemeinden. Wenn wir dazu Stellung nehmen müssen, dann brauchen wir auch die entsprechende Zeit um das mit der VSGP zu besprechen. Das ist der Grund warum wir im Einvernehmen mit Ihnen die Verschiebung auf Juni beschlossen haben. Sozialinspektoren ist das Thema klarer und braucht nicht zusätzliche Abklärungen weil die Gemeinden - es wurde gesagt - selbst in der Lage sind zu entscheiden ob sie Sozialinspektoren einsetzen wollen oder nicht. Ich muss sagen, ich bin sehr froh, dass unsere Gemeinden nein sagen dazu. Warum? Sie sagen damit, dass es ihnen viel wichtiger ist, dass sie die Probleme gar nicht erst entstehen lassen weil die Sozialinspektoren sind Leute, die im Nachhinein schauen ob jemand da unrechtmässig Sozialhilfe bezieht. Wenn man dafür sorgt, dass diese Probleme gar nicht entsehen wenn Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger auch gut begleitet werden von den Sozialdiensten. Wenn Sie begleitet werden mit dem Ziel, dass Sozialhilfe nur auf Zeit gebracht wird mit dem Ziel, dass Integration und eigenständige Existenzsicherung erreicht werden muss, dann hat man eigentlich den grossen Mehrwert da an dieser Arbeit, dass eben das gar nicht erst entsteht. Mit dieser Aussage der Gemeindepräsidenten habe ich darum Sympathie und bin froh zu wissen, dass in unserem Kanton die Gemeinden vor Ort in diesem Bereich die Aufgaben erfüllen. Sie haben auch ein Interesse daran. Es wurde gesagt. Die Gemeinden sind zuständig. Sie finanzieren das auch. Es wurde aus diesem Aspekt heraus die Aufgabenteilung vor zehn Jahren so vorgenommen. Ich bin mit Straub-St.Gallen einig. Wir müssen diese sozialen Werken und Instrumente Sorge tragen. Ich bin mit ihm auch einig, dass wir das Vertrauen in den Staat immer wieder stärken müssen. Aber da müssen Sie mithelfen, dass Sie nicht dann das Fass zum überlaufen bringen und immer dann von Missbrauch reden wenn alle staatlichen Institutionen und Instanzen sowie Instrumente eben eingesetzt werden, dass das gar nicht passiert. Da kann ich sagen, und ich wiederhole das jetzt was die Gemeinde- und Stadtpräsidenten gesagt haben, das ist Gemeindeautonomie. Wichtig ist, dass die Gemeinde die Aufgaben gut erfüllt und sie hat ein grosses Interesse daran. Brauchen wir die Mittel die Sozialinspektoren brauchen doch dafür, dass eben die Verstärkung vor Ort allenfalls verbessert werden kann. Die Stadt St.Gallen - es wurde von Denoth-St.Gallen erwähnt - hat sich mit dieser Frage auseinandergesetzt und ist ganz klar zum Schluss gekommen. Man muss am Anfang investieren, man muss die Leute gut begleiten damit sie möglichst kurze Zeit in der Sozialhilfe sind und möglichst schnell eben eine eigene Existenz wieder aufbauen können. Dazu gehören aber auch Beschäftigungsprogramme, dazu gehören unterstützende Massnahmen um die Leute wirklich in eine autonome Existenz wieder zu bringen. Also auf den Punkt gebracht, es bringt nichts wenn der Kanton einen Bericht schreibt über eine Aufgabe die die Gemeinde machen müssen. Wenn Sie uns einen Bericht überbürden, ein Postulat, dann müsste ich das eigentlich der VSGP weitergeben und sagen, sie solle uns eine schreiben was wir dann weiterleiten wollen. Es kann nicht sein, dass wir hier irgendwie dazu einen Briefkasten werden der Aufwand bringt und unsere Arbeit aufblätscht, anstatt dass wir uns effizient und effektiv dieser Aufgabenstellung zuwenden können, die wirklich auch sach- und der Ebene gerecht ist.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008