Geschäft: Bussen für Sozialhilfemissbrauch

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.08.14
TitelBussen für Sozialhilfemissbrauch
ArtKR Motion
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung20.2.2008
Abschluss2.6.2008
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 6. Mai 2008
VorstossWortlaut vom 20. Februar 2008
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
2.6.2008Eintreten34Zustimmung59Ablehnung27
Statements
DatumTypWortlautSession
2.6.2008Wortmeldung

Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Vielleicht noch zur Missbrauchsdefinition von Böhi-Wil. Ich möchte hier festhalten, dass ein Missbrauch dann vorliegt, wenn ein Sozialhilfebezüger, z.B. Einkünfte nicht oder falsch deklariert. Ich glaube nicht, dass die Bequemlichkeit nicht arbeiten zu wollen, an sich schon ein Missbrauch darstellt. Hier bin ich überzeugt, dass unsere Sozialämter in den Gemeinden diesen Umstand bereits bei der Prüfung des Sozialhilfeantrags nachgingen. Ich kann Ihnen auch versichern, dass die Sozialämter, die Mitarbeitenden, wie auch die Behörden ein offenes Auge auf Missbräuche legen und diese auch ahnden. Vor allem bestehen heute schon Möglichkeiten entsprechende Strafanzeigen zu stellen und somit erübrigt sich diese Motion «Bussen für den Sozialhilfemissbrauch» gesetzlich zu regeln. Wir haben bereits an der letzten Session seitens der Gemeinden Ihnen auch zugesichert, dass wir beim nachstehenden Geschäft Informationsaustausch zwischen Behörden zur Bekämpfung des Missbrauchs der Sozialhilfe die Unterstützung der Gemeinden zusichern.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008
2.6.2008Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Die ausserordentlich starke Zunahme der Sozialhilfebezüger in den letzten Jahren, trotz der guten Wirtschaftslage, sowie Berichte über einen aufwändigen Lebensstil einzelner Klienten, wie man die Sozialhilfebezüger nennt und Personen für die es sich schlicht nicht lohnt zu arbeiten, da ihre Situation als Sozialhilfebezüger mehr Geld einbringt als wenn sie Arbeitnehmer wären zeigen, dass es offenbar nicht allzu schwierig ist das System auszunützen. Im Übrigen ist es interessant wie sich die Entwicklung in der Diskussion um Missbräuche im Sozialwesen in letzter Zeit entwickelt hat. Während vor einigen Jahren beispielsweise die Frage der Einführung von Sozialinspektoren ein eigentliches politisches Tabu war, sind diese heute bereits in mehreren Gemeinden im Einsatz. Neben der Aufdeckung von Missbräuchen wird ihre präventive Wirkung mittlerweile von niemanden mehr bestritten. Nachdem in letzter Zeit in allen Kantonen, allen voran in Zürich krasse Fälle von Missbrauch der Sozialhilfe bekannt wurden, muss man davon ausgehen, dass auch bei uns vereinzelt solche Fälle vorkommen. Es wäre daher politisch vernünftig mit der Möglichkeit bewusst missbräuchlich bezogene Sozialhilfe mit Bussen zu sanktionieren, ein Zeichen zu setzen, dass neben der eigentlichen Missbrauchsbekämpfung auch eine präventive Wirkung haben würde. Dies wäre eine klare Botschaft nicht nur an die Steuerzahler im Sinn, dass den Behörden mit dem Vorgehen gegen Missbräuche ernst ist, sondern auch eine Botschaft an die schwarzen Schafe unter den Klienten der Sozialhilfe, welche diese bewusst unrechtmässig beziehen. Die Begründung der Regierung für ihren Antrag auf Nichteintreten ist nicht sachgerecht. Die Regierung meint, dass bereits die Tatsache, dass unrechtmässig bezogene Sozialhilfe zurück erstattet werden muss eine Sanktion sei. Aufgrund der selben Argumentation wäre also auch ein Steuerbetrüger bereits genug bestraft, wenn er lediglich die Hinterzogenen Steuern zurück zahlen müsste. Das kann es wohl nicht sein. Ich bitte Sie, auf die Motion einzutreten, denn zu tolerieren, dass Unberechtigte Sozialhilfe beziehen ist unsozial. Dafür zu sorgen, dass nur diejenigen Sozialhilfe bekommen, die sie auch wirklich benötigen ist soziale Gerechtigkeit. Auch darum geht es hier.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008
2.6.2008Wortmeldung

Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Tinner-Wartau hat die Stellungnahme der VSGP zum Ausdruck gebracht. Ich möchte einfach betonen, dass es der Regierung ein Anliegen ist, dass wir in diesen Bereichen, indem die Kompetenzregelung klar so gesetzt ist, dass die Gemeinden dafür verantwortlich sind, dass wir nicht ohne Not in dieses Regelwerk eingreifen. Ich möchte aber zum Thema Missbrauch zu Böhi-Wil etwas sagen. Er hört vielleicht nicht zu, aber ich kann es trotzdem sagen. Es gibt auch Fakten. Ich bin froh, dass wir in unserem Land auch Statistiken haben, die auch objektiv etwas aussagen. Dazu gehört auch, dass wir glücklicherweise keine Zunahme in der Sozialhilfe haben sondern eine Stabilisierung und regionsweise auch ein Rückgang. Das hat damit zu tun, dass es wieder mehr Arbeitsplätze wieder gibt auch in der Wirtschaft die von Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger die meist auch schlecht ausgebildet sind genutzt werden können. Ich bitte Sie einfach auch das einzubeziehen. Es gibt aber überall Missbrauch. Das ist auch bei den Managerlöhnen so, das ist auch bei den Steuern so. Es ist überall so, aber das wichtigste ist, dass die Fachleute vor Ort alles daran setzen, dass es gar nicht dazu kommt und von daher sind die Gemeinden gut beraten und das Klima in den Gemeinden ist auch so gestellt, dass man die Leute sehr eng begleitet und dafür sorgt, dass sie möglichst schnell wieder aus der Sozialhilfe herauskommen. Dass sie möglichst nur kurze Zeit in diesem sozialen Auffangnetz unterstützet werden müssen. Wenn Sie jetzt das Thema Bussen noch einführen möchten, dann beschäftigen Sie, dass Fachpersonal eigentlich in der falschen Richtung. Die Leute müssen ihre Energien und ihre Aufmerksamkeit für das Thema eben ganz konzentriert auf die jeweilige Lebenssituation zuspitzen können, damit wirklich die Leute unterstützt werden, die keine Arbeit finden und dass dieses Fachpersonal nicht mit administrativen Aufgaben eingedeckt wird die, es wurde gesagt, sowieso nichts bringt. Im Übrigen sind die Gemeinden jetzt schon in der Lage. Wenn Sie sehen jemand macht Missbrauch, dann haben sie Sanktionsmöglichkeiten. Das schnellste ist auch wenn man die Sozialhilfe allenfalls direkt kürzt. Das lassen diese Richtlinien bereits heute zu. Ich bitte Sie, keine Verschärfung im Sinn von einer falschen Richtung in diesem Bereich. Ich bitte Sie, auf das Vertrauen in die Fachbehörden auf Gemeindeebene zu unterstützen und diese Fachkräfte nicht mit zusätzlichen administrativen Aufgaben zu beschäftigen.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008
2.6.2008Wortmeldung

Ratsvizepräsidentin: Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008
2.6.2008Wortmeldung

legt ihre Interessen als Sozialvorsteherin in Wil offen. Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Ich kann das vorhergehende Votum von Tinner-Wartau nur unterstützen. Es ist ein Argument der Regierung nur beizupflichten, die Gemeinden haben genügend Sanktionsmöglichkeiten wenn Übertretungen oder allenfalls ein Sozialhilfemissbrauch vorliegt. Es wurde bereits vorher genannt, Bussen nützen hier sehr wenig weil diese Menschen - wie auch erwähnt - grössenteils bereits von öffentlichen Geldern leben und ich glaube, öffentliche Steuergelder sollen nicht dazu verwendet werden damit Bussen zu bezahlen. Ich möchte, eine haltlose Behauptung von Böhi-Wil auch gerne wiederlegen. Es sei möglich einen aufwändigen Lebensstil mit Sozialhilfegeldern zu pflegen, wenn ein Einpersonenhaushalt Fr. 960.- je Monat erhält für sämtliche Aufwendungen für Lebensmittel, Kleider, Haushaltführung usw. dann ist damit kein aufwändiger Lebensstil möglich. Es wird einmal mehr gesagt, man könne ich Saus und Braus leben von der Sozialhilfe. Das ist nicht der Fall. Ein viel besseres Mittel gegen den sogenannten Missbrauch oder gegen Übertretungen ist derjenige, dass man die Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger in Arbeitsprogramme einbezieht, dass man ihnen die Möglichkeit gibt einerseits auch eine Gegenleistung für die Gelder, die sie erhalten zu erbringen. Das ist die beste Möglichkeit um Missbrauch zu verhindern wenn man sie einbindet. Sie müssen dann regelmässig erscheinen, sie erbringen eine Gegenleistung und sie arbeiten. Nur schon das allein ist integrativ und sie können sich somit auch bessere Chancen für den Wiedereinstieg in die Berufswelt erarbeiten. Bussen bringen hier wenig. Es gibt finanzielle Sanktionsmöglichkeiten in der Sozialhilfe. Das reicht. In krassen Fällen ist auch eine Strafanzeige möglich. Das ist auch richtig, wenn wirklich krasse Missbräuche vorliegen. Da brauchen wir keine Busse, die dann nur eine Scheinbusse ist.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008