Geschäft: Nachtrag zum Einführungsgesetz zur eidgenössischen Lebensmittelgesetzgebung

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.09.04
TitelNachtrag zum Einführungsgesetz zur eidgenössischen Lebensmittelgesetzgebung
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung19.2.2008
Abschluss28.7.2009
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag Nufer-St.Gallen zu Art. 54quater Abs. 1 vom 20. April 2009
ErlassReferendumsvorlage vom 3. Juni 2009
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 4. März 2009
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 20. Januar 2009
MitgliederlisteKommissionsbestellung vom 17. Februar 2009
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Juni 2009
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
ProtokollauszugReferendumsvorlage aus der Junisession 2009, Rechtsgültigkeit und Festlegung
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 2. Juni 2009
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
3.6.2009Schlussabstimmung109Zustimmung0Ablehnung11
21.4.2009Antrag Nufer-St.Gallen zu Art. 54quater Abs. 114Zustimmung80Ablehnung26
Statements
DatumTypWortlautSession
21.4.2009Wortmeldung

Der Antrag Nufer-St.Gallen ist abzulehnen.

Ich habe zwar keine Hanferfahrung, bin aber biologisch interessiert, und deswegen ist mir dieses Thema nicht unbekannt. Sie werden sicher nicht erstaunt sein, als Verfechterin des Schutzes vor Passivrauchen kann ich diesem Antrag sicher nicht stattgeben oder ihn auch unterstützen. Zudem geht es auch nicht um die Legalisierung des Hanfs, sondern es geht hier um die Meldepflicht beim Hanfanbau. Der Antrag mag vielleicht auf den ersten Blick spannend und verführerisch sein, auf den zweiten Blick sieht man aber sofort, dass er eben Spannung enthält oder Spannung verspricht. Denn den Unterschied zwischen weiblichen und männlichen Pflanzen festzustellen, ist nicht ganz einfach und manchmal auch von Auge gar nicht so schnell durchführbar. Man müsste sich vorstellen, dass Spezialisten sowie Beamtinnen und Beamte durch die Hanffelder pirschen müssten und jede Pflanze einzeln betrachten und begutachten müssten. Ich denke, es braucht nicht viel Phantasie zu sehen, dass das sicher nicht in einem vertretbaren Rahmen stattfinden könnte und ebenfalls für die Kontrollinstanz so nicht zumutbar ist. Auf die andere Seite ist es aber sehr wohl zumutbar für den Hanfanbauer oder für die Hanfanbauerin, eben sich an diese Meldepflicht zu halten und auch dementsprechend bei dieser Zahl von zehn Pflanzen sich daran halten zu können und halten zu wollen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

Der Antrag Nufer-St.Gallen ist abzulehnen.

Ich habe es Ihnen in diesem Rat schon einmal gesagt: Ich finde es völlig daneben und unangebracht, wenn Sie, Nufer-St.Gallen, auch nur ansatzweise versuchen, den Hanf- und Drogenkonsum zu glorifizieren.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

Der Antrag Nufer-St.Gallen ist abzulehnen.

Die Natur produziert nun einmal weibliche und männliche Pflanzen. Nufer-St.Gallen geht es nur darum, die Ausbeute dieser zehn Pflanzen zu optimieren. Um die Kontrollen zu vereinfachen, soll man sich auf die zehn Pflanzen konzentrieren, ob sie jetzt wild wachsen oder angepflanzt werden, ob Weiblein oder Männlein.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

Der Antrag Nufer-St.Gallen ist abzulehnen.

Ich teile die Meinung meiner Vorredner. Wir haben eine liberale Lösung mit der Mengenzahl. Ich glaube, das ist wichtig.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Am 4. März 2009 traf sich die vollständig anwesende vorberatende Kommission des Kantonsrates im Gesundheitsdepartement in St.Gallen zur Behandlung des Geschäfts 22.09.04 «Nachtrag zum Einführungsgesetz zur eidgenössischen Lebensmittelgesetzgebung». Vonseiten des Gesundheitsdepartementes nahmen teil: Regierungspräsidentin Hanselmann, Generalsekretär Roman Wüst, Urs Besmer, Leiter Rechtsdienst, Dr. Thomas Giger, Kantonstierarzt, Dr. Pius Kölbener, Kantonschemiker, und Fiona Schneider, Rechtsanwältin, die das Protokoll führte. Im Weiteren war anwesend von der Staatsanwaltschaft Dr. Thomas Hansjakob, dies wegen dem Abschnitt «Meldepflicht für den Hanfanbau». Auf die Einladung von externen Experten wurde bei diesem Geschäft bewusst verzichtet.

In dieser Vorlage werden verschiedene Themenbereiche behandelt. Mit dem Massnahmenpaket 2004 beauftragte der Kantonsrat die Regierung, eine Departementsreform durchzuführen. Dies hatte unter anderem den Zusammenschluss des Veterinäramtes und des Amtes für Lebensmittelkontrolle zum Amt für Gesundheits- und Verbraucherschutz zur Folge. Als Konsequenz wechselte das Veterinäramt vom Volkswirtschaftdepartement zum Gesundheitsdepartement. Nun gilt es, die notwendigen gesetzlichen Anpassungen vorzunehmen. Es geht ausserdem darum, eidgenössisches Recht umzusetzen. Das Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (MedBG), das am 1. September 2007 in Kraft getreten ist, verlangt eine kantonale Aufsichtsbehörde für alle Medizinalberufe. Zu den universitären Medizinalberufen gehören Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker und neu auch Chiropraktiker. Bei den übrigen Berufen der Gesundheitspflege, die im Gesundheitsgesetz formuliert sind, ergibt sich das Problem der relativ schnellen Wechsel in den Berufsbezeichnungen, z.B. bei dem Beruf der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner. Es ist deshalb sinnvoll, diese Berufe auf Verordnungsebene zu regeln, damit nicht ständig das Gesetz angepasst werden muss. Das Bundesgesetz über Heilmittel und Medizinprodukte ist seit dem 1. Januar 2002 in Kraft. Der Bund hat hier einheitliche Bestimmungen erlassen, und es gilt nun, das Gesundheitsgesetz auch hier den neuen Gegebenheiten anzupassen. Ende Februar 2009 erhielten alle Mitglieder der vorberatenden Kommission eine Stellungnahme des Apothekerverbandes St.Gallen/Appenzell. Darin bringt dieser seine Enttäuschung zum Ausdruck, dass die Thematik der Selbstdispensation nicht in dieser Vorlage behandelt wird.

Die Kommissionsmitglieder haben sich einstimmig dafür ausgesprochen, die Grundzüge der Selbstdispensation nicht in der vorliegenden Gesetzesvorlage, sondern im Rahmen der Totalrevision des Gesundheitsgesetzes zu regeln. Diese für das Gesundheitswesen wichtige Thematik sollte erst nach einem breit abgestützten Vernehmlassungsverfahren, in das alle Beteiligten einzubeziehen sind, auf der Grundlage einer vertieften Analyse diskutiert werden. Bis dahin soll an der bestehenden Regelung festgehalten werden. Die Kommissionsmitglieder sind der Auffassung, dass die Grundzüge der Arzneimittelabgabe nicht in einer Verordnung, sondern auf Gesetzesstufe zu erlassen sind. Die vorberatende Kommission hat mich beauftragt, das Parlament über diesen Sachverhalt zu orientieren und ein Schreiben an den Apothekerverband St.Gallen/Appenzell mit der erwähnten Position zu senden, was am 6. März 2009 erfolgt ist. Der dritte Teil dieser Vorlage umfasst die Meldepflicht für den Hanfanbau. Zu dieser Thematik wurde die vorberatende Kommission ausführlich vom Ersten Staatsanwalt Dr. Thomas Hansjakob informiert. Nach intensiver Diskussion gelangte die vorberatende Kommission einstimmig zum Schluss, dass eine entsprechende Meldepflicht, analog den Kantonen Thurgau und Graubünden, auch im Kanton St.Gallen eingeführt werden soll. Ich danke der Regierung für die übersichtliche Darstellung der vielschichtigen Vorlage sowie dem Gesundheitsdepartement und der Staatsanwaltschaft für die kompetente Begleitung der Kommissionsarbeit. Die vorberatende Kommission beantragt Ihnen einstimmig Eintreten auf die Vorlage und Zustimmung ohne Änderungsanträge.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission war zwar weiblich und männlich zusammengestellt. Es war aber nicht allgemein bekannt, dass Hanf eine zweihäusige und keine einhäusige Pflanze ist. So konnte dieses wesentliche Problem dann auch nicht in der notwendigen epischen Breite diskutiert werden. Es wurde kein entsprechender Antrag gestellt.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

Art. 54quater (Meldepflicht). beantragt, Art. 54quater Abs. 1 wie folgt zu formulieren: «Der Anbau von Hanf ist meldepflichtig. Ausgenommen sind Anpflanzungen von weniger als zehn weiblichen Pflanzen.»

Diejenigen unter Ihnen, die auch Hanferfahrung haben, wissen, dass nur die weiblichen Blüten genossen werden können zum Rauchen, Teemachen und Medikamente-Herstellen, weil die männlichen Pflanzen zu diesem Zweck nicht zu gebrauchen sind. Wenn beispielsweise jemand nur eine Zehner-Pflanzung hat und wenn sie reifen, stellt es sich heraus, dass es nur Männchen sind, dann ist der Zweck nicht erfüllt. Darum bitte ich Sie, diesen Antrag zu unterstützen, dass es erlaubt ist, zehn weibliche Pflanzen zu haben. Vergessen wir nicht, dass während Jahrhunderten unsere Vorfahren gewohnt waren, Hanf zu geniessen. Wenn man nach strenger Arbeit am Abend erschöpft war, die Muskeln und alles schmerzte, dann sass man auf das «Feierabend-Bänkli», rauchte eins und dann war man wieder entspannt und wieder besser «zwäg». Auch geistige Arbeiter sagen mir, wenn sie den ganzen Tag im Büro waren oder auf der Baustelle mit Leitungen und allem möglichen beschäftigt: Sie kommen nach Hause, rauchen eins, vielleicht mit der Frau und den Kindern zusammen, was wirklich der Idealfall ist, dann geht es allen besser. Auch werden sehr viele Produkte für Heilmittel oder für Kosmetika aus diesen Hanfpflanzen hergestellt. Ich bitte Sie, meinem Antrag zuzustimmen, so haben die Leute weniger Sorgen.

Vergessen wir nicht, wenn wir den legalen Anbau erlauben, dann kostet das nicht viel, und vor allem finanzieren wir nicht die kriminellen Organisationen, die leider heute diesen Handel betreiben. Zu meinen Zeiten war das anders: Da haben wir Handel betrieben und eben nicht aus Gewinnsucht, sondern aus Freude am guten Hanf und aus dem Berufsstolz, unseren Freunden und Freundinnen guten Hanf anbieten zu können. Aber eben, die Zeiten ändern sich. Heute ist das den kriminellen Organisationen überlassen, diesen Handel zu betreiben. Vergessen wir nicht, wir können das lange verbieten, die Leute werden das trotzdem geniessen. Dann kommt noch dazu, durch die rigorosen Verbote wird der ganze Indooranbau gefördert, und das ist wirklich sehr schlimm, wenn man von Schäden vom Hanf sprechen kann, dann betrifft das vor allem den Indooranbau. Da werden mit Chemikalien und Kunstdünger irgendwelche Pflanzen gezüchtet, die aber gar nichts mehr mit der Schönheit einer Hanfstaude zu tun haben. Das sind dann noch irgendwelche Äste voller Blüten mit einem sehr hohen THC-Gehalt, und die Leute meinen eben, wenn der THC-Gehalt hoch ist, dass das mehr «high» macht. Aber das stimmt eben auch nicht. Die Magie der Natur von Sonne und Wind und die Kraft der Mutter Erde, die in der natürlichen Pflanze ist, das macht mehr «high» und mehr zufrieden als der künstliche Anbau mit allen Chemikalien und dem hohen THC-Gehalt. Sie sehen, wir sind hier in einer Win-win-Situation, wenn wir den Leuten erlauben, wie früher Pflanzen um das Haus zu haben.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

Vom medizinischen Standpunkt her ist es natürlich meiner Ansicht nach empfehlenswerter, wenn die Leute am Abend einen Joint rauchen oder ein Stück Kuchen essen als dass sie Beruhigungsmittel und Schlafmittel einnehmen. Wir wissen, dass ein grosser Prozentsatz unserer Bevölkerung heutzutage zu Schlaf- und Beruhigungsmitteln greift, damit sie die Nachtruhe geniessen können. Wenn Sie das mit Hanf machen, hat das garantiert viel weniger schädliche Folgen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

Ratsvizepräsidentin: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

Der Antrag Nufer-St.Gallen ist abzulehnen.

Ich unterstütze soweit die Legalisierung nicht und bin schon mit dieser Ausweitung im jetzigen Gesetz mit einem Kompromiss entgegengegangen. Diese Änderung, wie sie nun Nufer-St.Gallen vorschlägt, ist in keinem anderen Kanton, der dieselbe Gesetzesgrundlage eingeführt hat, erwähnt worden. Das Gesetz benötigt die Präzisierung auf die weibliche Pflanze nicht. Im Weiteren wird in Zukunft das eidgenössische Gesetz auf Bundesebene über die Betäubungsmittel dies bestimmt nochmals tendenziell verändern. Ich bitte Sie deshalb, auch im Hinblick, wie es Egli-Bronschhofen erwähnt hat, es dient lediglich der Nutzung der weiblichen Pflanzen, aber nicht der Schönheit des Betrachtens der Pflanze für diesen Zusatz.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
2.6.2009Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009
2.6.2009Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009