Geschäft: Benchmarking für Gebührenbelastung

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer43.08.04
TitelBenchmarking für Gebührenbelastung
ArtKR Postulat
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung18.2.2008
Abschluss16.4.2008
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 18. Februar 2008
AntragAntrag der Regierung vom 18. März 2008
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
16.4.2008Eintreten34Zustimmung75Ablehnung71
Statements
DatumTypWortlautSession
16.4.2008Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Zu Meier-Ernetschwil: Ich weiss, dass ich nur die Versammlung zu führen habe. Aber ich gebe Ihnen gerne einmal ein Muster einer Gemeinderechnung, wo Sie die Gebühren heraus lesen können und den Vergleich sehen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
16.4.2008Wortmeldung

Auf das Postulat ist einzutreten.

Bei der Gebührenbelastung stellt man fest, dass sie zunimmt und für Bürgerinnen und Bürger zunehmend belastend ist. Man stellt auch fest, dass die Gebühren sehr unterschiedlich erhoben werden. Es gibt grosse Unterschiede zwischen den Gemeinden und den Kantonen, und die Transparenz fehlt.

Die Regierung begründet das Nichteintreten einerseits damit, dass die Zahlen aus den Gemeinden nicht vorliegen. Diesbezüglich haben sich zwei Gemeindepräsidenten bei mir gemeldet. - Tinner-Azmoos hat eine Kopie dieser Schreiben bekommen. - Diese Gemeindepräsidenten haben gesagt, dass die Zahlen vorliegen und zwar in den Gemeindekennzahlen. Die Zahlen sind also da. Andererseits sagt die Regierung, die Sache sei zu aufwändig. Da habe ich einmal einen Blick in das statistische Mehrjahresprogramm geworfen. Da wird auf 76 Seiten festgehalten, was alles erhoben wird und was die Kantone erheben müssen. Da wird eine Statistik über Umwelt, über Forst, über Direktzahlungsdaten, über Tierseuchen, Fleischkontrollstatistik, Sozialleistungen, Sozialhilfe- und Empfängerstatistik erstellt. Man könnte zwei Stunden lang vorlesen, was der Kanton alles erheben muss und erheben soll. Da finde ich es nun übertrieben zu sagen, dass bei einem so wichtigen Thema wie die Gebühren die Sache zu aufwändig sei. Ich finde, wir brauchen dringend mehr Transparenz in Sachen Gebühren. Die Erhebung wäre mit kleinem Aufwand zu machen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
16.4.2008Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
16.4.2008Wortmeldung

Ich kann auf die Begründung auf dem roten Blatt verweisen. So wie ich das beurteile, ist es eigentlich genau umgekehrt. Eine Gebührenerhebung anstelle einer Steuererhebung erhöht die Transparenz, jedenfalls solange sich die Gebührenpraxis an die bundesgerichtliche Rechtsprechung hält. Die bundesgerichtliche Rechtsprechung besagt, dass Gebühren insgesamt keine höheren Erträge abwerfen dürfen, als für die Erfüllung der entsprechenden Aufgabe vorgesehen ist. Wenn diese Grenzen überschritten wird, hat jeder Bürger die Möglichkeit die Gebührenpraxis anzufechten. Für den Bürger ist das Bezahlen von öffentlichen Leistungen über Gebühren an sich transparenter, weil er dann weiss, wofür er das Geld bezahlt.

Auf kommunaler Ebene wird ein wesentlich grösserer Teil der öffentlichen Leistungen über Gebühren finanziert als beim Kanton. Das ist auch sinnvoll, denn je näher die Leistung beim Bürger ist, je eher kann er auch die Angemessenheit der Gebühren überprüfen. Und je höher die staatliche Ebene ist, je geringer werden die Gebühren ausfallen. Wollte man aber die Gemeinden untereinander vergleichen, wäre das ein enormer zusätzlicher Aufwand, der erbracht werden müsste. Und ein Vergleich wäre nicht möglich, denn es kann Gemeindepolitik sein, dass man eine bestimmte Leistung bewusst über Steuern und nicht über Gebühren erhebt und finanziert. Deshalb sind die Gemeinden nicht einfach untereinander vergleichbar. Um eine Vergleichbarkeit machen zu können, müsste die Politik der Gemeinden überprüft werden. Denn es ist ein politischer Entscheid, ob eine Leistung, wie z.B. die Volksschule über Steuern oder über Gebühren finanziert werden soll. Solche Vergleiche würden überhaupt nichts bringen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
16.4.2008Wortmeldung

Zu Regierungsrat Schönenberger: Ich begreife seine Begründung, aber man müsste die Gemeinden dazu anhalten, dass sie bei der Rechnungslegung den Anteil der gesamten Einnahmen an Gebühren und an Steuern offen legen. Diesen Vergleich haben wir nicht.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
16.4.2008Wortmeldung

Zu Meier-Ernetschwil: Ich bin etwas erstaunt, wenn Sie sagen, es bestehe zumindest der Verdacht, dass die Gemeinden über die Einnahmen der Gebühren keine Rechnung ablegen. Das wäre grausam. Diese Unterstellung darf man den Gemeinden nicht machen. Das Amt für Gemeinden übt auch die Gemeindeaufsicht in diesem Sinn aus. Alle Einnahmen einer Gemeinde sind in der Jahresrechnung nachzuweisen und darzulegen. Auch die Gebühreneinnahmen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008