Geschäft: Ergänzung zum kantonalen Polizeigesetz
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 42.08.07 |
Titel | Ergänzung zum kantonalen Polizeigesetz |
Art | KR Motion |
Thema | Landwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz |
Federführung | Sicherheits- und Justizdepartement |
Eröffnung | 19.2.2008 |
Abschluss | 2.6.2009 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Person | Beteiligung - Spinner-Berneck | 27.6.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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2.6.2008 | Wortmeldung | Auf die Motion ist einzutreten. Die geltende Regelung und das gesteht die Regierung ein, ist unklar. Ich bitte Sie den Wortlaut zu lesen. Das Wegwerfen von Abfällen wird unter das mutwillige und grobe belästigen durch Lärm oder auf andere Weise subsummiert. Ich weiss nicht wie viele Male überhaupt diese Bestimmung bisher zur Anwendung kam. Wir wollen ein Zeichen setzen und wir wollen mit der Regierung zusammen eine Verschärfung der jetzigen Situation. Im ersten Semester lernen die Juristen den Grundsatz keine Strafe ohne Gesetz. Wir haben keine klare gesetzliche Grundlage, wir haben eine gesetzliche Grundlage die zu vielen Interpretationen Spielraum gibt und das wollen wir ändern. Deshalb ist der Antrag richtig. Ich möchte noch zwei Punkte sagen, zu meinen Vorrednern: Littering ist ein Phänomen, das selbstverständlich sich nicht bekämpfen lässt, indem man einfach straft. Die Litteringfrage ist sehr vielschichtig. Es ist in erster Linie eine Erziehungsaufgabe. Die Strafen können nur, aber immerhin, ein Mittel sein Littering zu bekämpfen und es braucht unter Umständen auch die Abschreckung. Da differenzieren wir uns auch zur Haltung wie Hoare-St.Gallen vorgetragen hat. Es sind eben nicht die Hersteller in erster Linie in Pflicht zu nehmen und es sind auch nicht zusätzliche Reinigungsmannschaften in Betrieb zu nehmen zulasten des Steuerzahlers sondern der einzelne ist in seiner Grundhaltung zu korrigieren und er muss die Eigenverantwortung mehr wahrnehmen. Wenn dazu ein Mittel die mögliche Strafwanderung ist oder das Risiko erwischt zu werden, dann ist das der richtige Weg. | Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008 |
2.6.2008 | Wortmeldung | Auf die Motion ist nicht einzutreten. Worüber wir hier reden ist nicht Littering. Das heisst auf deutsch Klein- und Kleinstabfälle. Wollen wir denn nun wirklich einen solchen Paragraphen in unser kantonales Polizeigesetz aufnehmen? Ich mache Ihnen einen anderen Vorschlagen. Packen wir doch das Übel bei der Wurzel, bei den Herstellern. Ich werde Ihnen Morgen einen Vorschlag für eine Standesinitiative unterbreiten betreffend Einführung eines Pfandes auf Konsumgebinde für Getränke. Das ist die Hauptsache des Klein- und Kleinstabfalls, das heute auf unseren Strassen und unseren Wegrändern landet. Ich hoffe, Sie werden dies alle unterschreiben und ich bitte Sie - diese Standesinitiative ist übrigens in verschiedenen Kantonen an den Bund unterwegs - die Motion nicht zu überweisen. Dies ist unserer unwürdig. | Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008 |
2.6.2008 | Wortmeldung | Auf die Motion ist nicht einzutreten. Littering ist ein Ärgernis für jede Frau und jeden Mann. Immer wieder und an Anlässen aber auch in den Stadt oder Dörfern ist Littering heute ein Problem. Das wissen wir und wir ärgern uns darüber. Jetzt hat die FDP-Fraktion einen Vorstoss gemacht, dass man dem Littering einen Kampf ansagen möchte. Das finden wir eine gute Sache. Wir müssen etwas dagegen unternehmen. Dass jetzt aber die Regierung einen Vorschlag macht und sagt, ja wir müssen neue Gesetzesartikel schreiben, das wundert uns jetzt doch, denn wie die Regierung selbst ausführt ist der Bussenkatalog der besteht, man kann heute Bussen aussprechen wenn jemand Sachen auf den Boden wegwirft. Was nützt es, wenn wir noch mehr Gesetze machen, wenn wir schon Gesetze haben, die heute nicht umgesetzt werden können, wenn wir das Ergebnis auf unseren Strassen anschauen. Wir sind deshalb klar der Meinung, es nützt nichts Paragraphen zu schreiben, es nützt nur wenn man sie umsetzt. Wie die Regierung selbst ausführt, es gibt Paragraphen dazu und wir hätten jetzt gerne, dass wir dort ansetzen Umsetzung dieser Paragraphen. Ich bitte Sie, endlich zu handeln. | Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008 |
2.6.2008 | Wortmeldung | Ratsvizepräsidentin: Die Regierung beantragt Gutheissung mit geändertem Wortlaut. | Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008 |
2.6.2008 | Wortmeldung | Auf die Motion ist einzutreten. Am 5. Januar 2008 wurde im Rheintal ein Komitee zur Bekämpfung von Littering, sprich Abfall weg schmeissen, gegründet. Eine Unterschriftensammlung für eine Petition läuft noch, hierbei geht es vor allem auch um einen Stimmungsbarometer in der Bevölkerung. Ich kann Ihnen sagen, dass die Mehrheit der angefragten Personen dafür ist, dass Littering aktiv zu bekämpfen und wo möglich auch zu ahnden sei. Der Kanton Thurgau kennt ein Gesetz über die Abfallbewirtschaftung. Unter 4. Strafbestimmungen werden mit Paragraph 24 Übertretungen z.B. durch das zurücklassen, wegwerfen und ablagern von Kleinabfällen ausserhalb von Abfallanlagen und Sammelstellen mit Ordnungsbussen geahndet. Diese betragen zwischen Fr. 80.- und Fr. 250.- was meiner Meinung auch human ist. Seit Januar 2008 ist dieses ergänzte Gesetz nun in Kraft. Ich habe mich beim Thurgauer Amt für Umwelt erkundigt, wie die Erfahrungen bisher verlaufen sind. Langsam aber sicher komme Bewegung in die Sache wie man mir mitteilt. Bis Mitte März waren es 15 Bussen, die ausgerichtet wurden, Tendenz eher steigend. So wurde jemand ertappt als er den Aschenbecher seines Fahrzeuges auf den Bahnhofplatz auslehrte was ihn Fr. 250.- kostete. Jemand stellte am Waldrand zwei Kehrrichtsäcke ab, wurde erwischt und zahlte Fr. 150.- Busse. Weitere kleinere Bussen zwischen Fr. 50.- und Fr. 80.- wurden auch ausgeteilt. Die Thurgauer Kantonspolizei ist befugt solche Übertretungen zu ahnden und direkte Ordnungsbussen auszusprechen. Natürlich ist mir auch klar, dass mir die Polizei das Litteringgeschäft höchstens nebenbei betreiben kann und soll, da sie viel wichtigere Aufgaben zu erfüllen hat. Der Tenor des Berichtes des Thurgauer Umweltamtes ist vorwiegend doch positiv. Beruflich komme ich z.B. in sehr viele Schulhäuser. Gerade neulich stellte ich auf dem Areal eines kantonalen Berufsschulhauses wiederum fest, das trotz vorhanden sein von Abfallkörben, Getränkedosen, Petflaschen, Zigarettenschachteln achtlos auf den Boden geworfen werden. Nun, hier ist natürlich der zuständige Hauswart gefordert die Berufsschüler zurecht zu weisen und ev. auch mit den zuständigen Schulleitungen Strafen auszusprechen. Doch Littering ist nicht nur eine Jugendangelegenheit, auch Erwachsene sind da nicht besser. Meine Auffassung ist, dass dieses Problem meines Erachtens auch eine Frage der fehlenden largen Erziehung sein kann oder auch ist. Die ehemals antiautoritär bezogenen Personen erziehen heute, wenn überhaupt, nun ihre Kinder. Die Kinder von damals sind heute Erwachsene und Eltern und sollten eine Vorbildfunktion ausüben. Ich möchte betonen, dass es mir nicht um mehr Gesetze geht. Wenn es aber eine gesetzliche Grundlage gibt nach der Abfallsünder empfindlich gestraft werden könnten, kann und soll diese Regelung eine Ausstrahlung dahingehend ausüben, dass sich jede Person mehrmals überlegt, ob sie den Müll einfach so wegschmeisst oder in einen öffentlichen oder privaten Behälter entsorgen soll. | Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008 |
2.6.2008 | Wortmeldung | Auf die Motion ist einzutreten. Hohe Präsidentin, hohe Regierung, liebe Kolleginnen und Kollegen des Rates, die kritische Presse auf der Tribüne und das geduldige Volk im Hintergrund. Wenn ich wieder etwas sage, werde ich alle mit kollektiv mit Werte Anwesende ansprechen. In Sachen Litteringerfahrung habe ich als ehemaliger Strassenwischer sehr schlechte Erfahrungen gemacht damit, dass man keine Rechtsgrundlage hat. Die Leute die mutwillig und bösartig die Strassen und öffentlichen Plätze sowie Pärke verschmutzen zur Rechenschaft zu ziehen. Oft habe ich den Leuten gesagt, die das Zeug nach links und rechts wegwerfen, macht das bitte nicht, für unseren Raum sind wir alle miteinander verantwortlich. Dann hat man gesagt, ja das ist deine Arbeit, mach das nur und wir «schmeissen» unsere Sachen weg. Wenn vielleicht die Leute, die nicht in der Stadt wohnen einmal spät nachts, Freitag, Samstag oder auch am Sonntag morgen durch die Stadt gehen, dann werden sie sehen, die Innenstadt bis zum Bahnhof ist mit Abfällen übersät und zu meinem Bedauern als Barfüsser auch voller Scherben. Man hat keine Grundlage um diese Leute zur Rechenschaft zu ziehen. Mit dieser Motion wird die Regierung sich den Problemen annehmen und dann hat man die Rechtsgrundlage, was uns nicht daran hindert auch Aufklärungsarbeit und an das Ehrgefühl und den Stolz der Leute zu appellieren. | Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008 |