Geschäft: Stärkung des Kantons St.Gallen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer43.08.05
TitelStärkung des Kantons St.Gallen
ArtKR Postulat
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung19.2.2008
Abschluss16.4.2008
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 19. Februar 2008
AntragAntrag der Regierung vom 18. März 2008
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
16.4.2008Eintreten31Zustimmung73Ablehnung76
Statements
DatumTypWortlautSession
16.4.2008Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
16.4.2008Wortmeldung

Auf das Postulat ist einzutreten.

Wie wir gestern in der Verabschiedung der beiden Regierungsräte gehört haben, ist die NFA mit der Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen eines der grössten Reformprojekte der letzten Jahrzehnte in Bezug auf den Föderalismus. Dieses Gesetz, welches seit dem 1. Januar 2008 in Kraft ist, hat die föderalistische Ordnung in unserem Land grundlegend neu geordnet. Mit dem sogenannten Ressourcenausgleich zwischen den Kantonen sollen die Unterschiede der Finanzkraft unter den Kantonen verringert werden.

Die Ausführungen in der Begründung für das Nichteintreten sind ausführlich, und weitgehend stimmen auch die Fakten. Ich interpretiere sie allerdings teilweise anders. Im Zusammenhang mit dem Vorstoss zur Aufhebung der Staatsgarantie der Kantonalbank hat Regierungsrat Schönenberger gestern einen Bericht der Bank Vontobel zitiert, in dem steht, dass der Kanton St.Gallen ein ressourcenschwacher Kanton sei. Im Abschnitt I auf dem roten Blatt steht jedoch, dass wir ein durchschnittlicher Kanton im Bezug auf den Ressourcenausgleich sind. Ich selbst bin der gleichen Meinung wie der Bericht der Bank Vontobel. Dies hat jedoch mit dem Grund des Postulats wenig zu tun.

Weiter stimmt es, dass im Internet unter www.nfa.ch sehr viele Informationen und Unterlagen vorhanden sind, jedoch nicht im Detail in Bezug auf die einzelnen Kantone, insbesondere nicht auf den Kanton St.Gallen. Der Ressourcenausgleich wird massgeblich von der Ertragskraft der Wirtschaft als ganzes und der Steuerkraft der natürlichen und juristischen Personen beeinflusst. Im Teil 2, erster Abschnitt des roten Blattes sind unter anderem die Massnahmen und Gründe für die Beeinflussung des Ressourcenpotenzials erwähnt. Es sind dies die Bereiche Standortförderung und Ansiedelungen, Steuerpolitik, Bildung und Forschung und noch andere mehr.

Der geforderte Bericht soll genau diese Bereiche untersuchen und aufzeigen, wo wir im Vergleich zu anderen Kantonen stehen und welche Möglichkeiten bestehen, um uns zu verbessern. Die Absicht der Regierung, periodisch im Rahmen der Botschaft zum Voranschlag, Bericht über den aktuellen Stand zu erstatten, ist begrüssenswert. Es ist mir klar, dass dieser Postulatsbericht eine aufwändige Arbeit ist. Jedoch soll er als Grundlage für die künftigen periodischen Berichterstattungen dienen. Wir sollten eine gute Grundlage haben, um unseren Kanton St.Gallen zu stärken.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
16.4.2008Wortmeldung

An sich ist die angepeilte Stossrichtung durchaus nachvollziehbar und auch verdienstvoll. Nur glaube ich nicht - und bin da der Meinung der Regierung - dass eine Momentaufnahme mit einem Postulatsbericht am Tag X aussagekräftig ist. Übrigens: Welchen Tag wählen Sie für diese Momentaufnahme, damit sie in irgendeiner Weise aussagekräftig wird? Wir haben im Jahr 2008 mit dem NFA begonnen. Viel wichtiger wären doch Arbeiten die interkantonal vorgenommen werden, nämlich zur Erarbeitung des Wirkungsberichtes. Wie in unserer eigenen Gesetzgebung gibt es auch bei der NFA periodisch diese Wirkungsberichte. Darin werden die Veränderungen aufgezeigt, auch im Bereich des Ressourcenpotenzials. Es ist wichtig, dass die Politik die Entwicklungen ständig im Auge behalten kann. Deshalb will die Regierung periodisch darüber orientieren. Ich glaube jedoch nicht, dass beispielsweise im Herbst 2008 oder im Frühjahr 2009 ein Postulatsbericht schon irgendwelche neuen Erkenntnisse ergäbe. Deshalb bitte ich Sie, im Sinn der Schonung unserer Ressourcen darauf zu verzichten. Das Anliegen, dass man daraus für das eigene Verhalten Schlussfolgerungen zieht, kann von der Regierung sehr wohl unterstützt werden.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008