Geschäft: Keine Ungleichbehandlung von St.Galler Bürgern bei Ergänzungsleistungen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.08.08
TitelKeine Ungleichbehandlung von St.Galler Bürgern bei Ergänzungsleistungen
ArtKR Motion
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung19.2.2008
Abschluss16.4.2008
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 18. März 2008
AllgemeinRückzug vom 16. April 2008
VorstossWortlaut vom 19. Februar 2008
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
16.4.2008Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
16.4.2008Wortmeldung

Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Das Thema Ergänzungsleistungen ist in eine neue Phase gekommen. Seit dem Januar 2008 wird mit dem Bezug eines Altersheimes kein zivilrechtlicher Wohnsitz mehr begründet, d.h. wenn jemand ausserkantonal seinen Lebensabend verbringen will so bezahlt der Herkunftskanton. Das ist die Möglichkeit, die jetzt Leute haben, die jetzt in diesem Jahr in den Kanton Thurgau in ein Heim ziehen, die haben diese Kosten finanziert. Wo es Probleme gibt ist immer dann wenn Übergangssituationen geschaffen werden. Mit NFA hat einiges geändert und die Kantone bzw. auch Bundesrat Couchepin, das Bundesamt für Sozialversicherung sind übereingekommen, dass wir die sogenannten altrechtlichen Fälle nicht in neurechtliche Fälle umwandeln weil das zwischen den Kantonen eine grosse Bürokratie ausgelöst hätte und jetzt gibt es in der Grenzsituation einige Personen, die aus diesem Systemwechsel Nachteile haben. Die Gemeinden sind aber verantwortlich für diese Personen. In ihrer Lebenssituation müssen sie finanziert sein aber in diesen Fällen aus der Sozialhilfe. Das ist klar. Den betroffenen Menschen bestehen keine Nachteile. Allerdings es ist eine andere Grundlage ob man das über Ergänzungsleistungen finanziert hat oder ob man Sozialhilfe beziehen muss. Das ist auch der Grund warum die Regierung über den Verordnungsweg die Ergänzungsleistungen so gestuft hat zwischen 180 und 360 Franken, dass eben diese Aufenthalte über die Ergänzungsleistungen finanziert werden können und in unserem Kanton praktisch niemand Sozialhilfe beanspruchen möchte. Wir haben damit das eingehalten, was man versprochen hat. Das mit der neuen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen in diesem Bereich kein Abbau geschieht, kein Nachteil besteht. Wir haben diese Aufgabe gemacht. Wenn andere Kantone sich da anders verhalten, so ist das eigentlich ein Einbruch in die föderalen Spielregeln aber es steht uns nicht zu die Politik des anderen Kantons zu kritisieren. Das kann man vielleicht, aber wir können sie vorallem nicht ändern. Immerhin hat die Regierung des Kantons Thurgau diese Verordnung nachgebessert. Es hat einiges bewirkt aber es ist noch nicht so, dass die Aufenthalte wirklich finanziert sind. Eine pragmatisch Lösung, die Lehmann-Rorschacherberg wünscht, ich habe mich mit der Sozialversicherung anstatt rückversichter, wir kennen diese Beispiele nicht. Die sind nirgens registriert. Die sind den Gemeinden bekannt. Ich könnte mir vorstellen wenn es solche Fälle gibt, dass man die mal anschaut. Das sind wahrscheinlich nur einige wenige und dass man dann mal schaut ob es auf dem Verhandlungsweg eine Lösung gibt. Aber wenn das nicht der Fall ist, dann kann man den Leuten sagen, es gibt auch Angebote im Kanton St.Gallen. Man hat eine freie Wahl wo man seinen Lebensabend verbringen will oder in welcher Institution man Unterstützung holt. Oder dass man dann mit dem Kanton Thurgau vielleicht auf dem kleinen Verhandlungsweg das Gespräch sucht. Aber ich kann Ihnen nicht zusagen, dass es auch Erfolg bringt weil das ausserhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen ist. Mehr kann ich Ihnen nicht anbieten. Aber ich möchte wirklich nocheinmal betonen, man kann nicht die St.Galler Lösung die gut ist am Schluss schlecht machen weil es in der Grenzsituation eben Verzerrung gibt weil andere Kantone schlechtere Ausgangslagen haben. Das ist das widersprüchliche drin. Im Übrigen gibt es immer bei den Übergangssituationen gewisse Personen oder Fälle die dann an diesen Übergang sichtbar gemacht wird und gewisse Nachteile haben. Aber ich denke, das wird dann mindestens dieses Angebot machen. Diese Fälle man anzuschauen wenn sie bekannt sind.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
16.4.2008Wortmeldung

Auf die Vorlage ist einzutreten.

Seit dem 1. Januar 2008 ist das neue Gesetz betreffend Ergänzungsleistungen zur AHV in Kraft. Die Ergänzungsleistung für Bewohner von Alters- und Pflegeheimen wurde neu geregelt. Mit der Umsetzung dieses Bundesgesetzes werden Ungleichbehandlungen von St.Galler Bürgerinnen und Bürger geschaffen. Das hat auch die Regierung erkannt und in ihrer Antwort zu dieser Motion festgehalten. Wenn ich als Parlamentarierin Ungerechtigkeiten aufgrund einer Gesetzmässigkeit erkenne, fühle ich mich verpflichtet diese zu beheben. Die Regierung begründet ihr Nichteintreten damit, dass die Gesetzgebungskompetenz beim Bund liegt und somit kein kantonaler Erlass möglich ist. Um es klar zu stellen, in dieser Motion geht es nicht darum das geltende Gesetz abzuändern. Das ist schon in Ordnung. Im Gegenteil, das geltende Gesetz das wir im Kanton St.Gallen haben ist sehr gut. Hier hat die Regierung wirklich Wort gehalten und umgesetzt was sie uns versprochen hat. Vielen Dank dafür. Das Problem welches in dieser Motion erörtert wird ist entstanden weil unser Nachbarkanton seine Hausaufgabe nicht gemacht hat. Dort haben wir leider keinen Einfluss. Es geht mir darum für die Bürgerinnen und Bürger, die in der Übergangsfrist der letzten vier Jahr in ein ausserkantonales Heim eintraten und Ergänzungsleistungen beziehen eine einheitliche gerechte Regelung zu finden. Ich mache Ihnen ein Beispiel. Diejenigen, die Ergänzungsleistungsbezüger die seit dem 1. Januar 2008 in ein ausserkantonal sein eingetreten sind erhalten maximal Fr. 360.- Tagestaxe an die Ergänzungsleistung angerechnet. Das reicht um alle Kosten zu decken. Die St.Gallerinnen und St.Gallen, die in den Jahren zwischen 2004 und 2008 in ein ausserkantonales Heim eingetreten sind werden weiterhin die Ergänzungsleistungen des ausserkantonalen Kantons erhalten, z.B. des Kantons Thurgaus. Dieser rechnet aber weit weniger hohe Tagestaxen an die Ergänzungsleistungen an. Obwohl die Thurgauer Regierung diese Taxe letzte Woche zwischen 10 bis 30 Franken erhöht hat sind es jetzt immernoch erst maximal 270 Franken was weit weniger ist als bei uns. Es sind nicht hunderte die das betrifft. Aber die handvoll Menschen, die das angeht, für die ist das wirklich sehr ungerecht. Es kann durchaus sein, dass die Heimkosten nicht mehr gedeckt werden können und diese Menschen im hohen Alter noch armengenössig werden. Das ist für sie ein schwerer Schlag. Ein Ausweg würde Ihnen bleiben wenn Sie für zwei bis drei Wochen wieder in den Kanton St.Gallen umziehen würden und danach wieder ins Heim zurückkehrten, dann würden sie tatsächlich wieder die Ergänzungsleistungen des Kantons St.Gallen erhalten. Aber wollen wir Ihnen das tatsächlich zumuten? Ist unsere Regierung und unser Parlament nicht in der Lage hier eine einfachere Lösung zu finden? Regierungsrat Schönenberger hat hier in diesem Saal einmal ein Sprichwort abgeändert und gesagt, bei Gott und in diesem hohen Haus ist alles möglich. Er hatte Recht. Es ging damals auch um Ungerechtigkeiten. Nämlich um die Rückzahlung der Steuern von Einelternfamilien. Wenn aus formal juristischen Gründen keine Gesetzgebung möglich ist, dann möchte ich Sie fragen, ob möglicherweise eine individuelle Regelung für diese Betroffenen möglich wäre. Wenn die Regierung hier irgendwelche Lösungsansätze aufzeigen würde, dann wäre ich gerne bereit die Motion zurückzuziehen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
16.4.2008Wortmeldung

zieht die Motion zurück.

Ich habe gesagt, ich würde sie zurück ziehen wenn sich da irgendwie eine Möglichkeit ergäbe für diese Fälle. Ich danke Regierungspräsidentin Hilber für ihre Antwort. Ich habe aus ihrem Votum eigentlich schon ein bisschen herausgehört, dass sie das Problem erkannt haben und dass sie durchaus bereit sind auch diese einzelnen Fälle anzuschauen, wenn man da auf sie zukommt und hier irgendwelche Lösungsmöglichkeiten finden könnte. Wenn das so ist, dann bleibt diesen Leuten hier doch ein Türchen offen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008