Geschäft: Verursacher(un)gerechte Abfallentsorgung (Titel der Antwort: Abfallentsorgung im öffentlichen Raum)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.08.10
TitelVerursacher(un)gerechte Abfallentsorgung (Titel der Antwort: Abfallentsorgung im öffentlichen Raum)
ArtKR Interpellation
ThemaLandwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung19.2.2008
Abschluss2.6.2008
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 19. Februar 2008
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 20. Mai 2008
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
2.6.2008Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Aus der Interpellationsantwort der Regierung kann ich feststellen, dass das Problem der zunehmenden Verschmutzung bekannt und sehr störend ist. Warum kann ich nicht nachvollziehen warum besonders stark betroffene Strassenränder und Grundstücke nicht aufgezeichnet und regelmässig gesäubert werden können. Laut Antwort der Regierung ist auch festgestellt worden, dass eine laufende Entfernung der Verschmutzung eine wichtige Massnahme gegen Littering ist. Der Antwort kann ich auch entnehmen, dass eine gesamtschweizerische Strategie notwendig ist um eine umfassende und wirkungsvolle Bekämpfung der zunehmenden Verschandelung und Verschmutzung entgegen zu wirken. Ich habe kein Verständnis dafür, dass der Kanton in Zusammenarbeit mit den zuständigen Gemeinden keine wirkungsvollen Massnahmen ergreift um der vielerorts herrschenden Sauerei Einhalt zu gebieten. Die geplanten Massnahmen zur Bestrafung der Abfallzünder kann ich nur unterstützen auch wenn nur ein marginaler Teil der Umweltverschmutzer erfasst und bestraft werden kann. Zu 100 Prozent werden aber die Personen bestraft, die wegen der nicht organisierten Verunreinigungsräumung den Müll auf den eigenen oder von ihm bewirtschafteten Grundstück einsammelt und als Anerkennung für seine Leistung den Abfall gebührenpflichtig der Müllabfuhr abgeben darf.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008