Präsident der Rechtspflegekommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.
Wie Sie der Botschaft der Regierung vom 12. Februar 2008 entnehmen können, ist im Kantonsrat nach dem Tod von Rudolf Bruderer, St.Gallen, eine vakanz eingetreten. Die Prüfung der Gültigkeit der Wahl von Ersatzmitgliedern hat gemäss Art. 14bis Abs. 2 des Kantonsratsreglements der Präsident der Rechtspflegekommission vorzunehmen. Ich habe diese Prüfung anhand der mir vorgelegten Unterlagen durchgeführt und ich berichte Ihnen wie folgt: Der verstorbene war als Vertreter der FDP-Fraktion des Wahlkreises St.Gallen gewählt. Nachdem das erste Ersatzmitglied dieser Liste bereits früher nachgerückt ist, rückt nun das zweite Ersatzmitglied Hannes Kundert, St.Gallen nach. Der Nachrückende hat schriftlich die Annahme der Wahl bestätigt. Ich kann Ihnen somit die Rechtmässigkeit der Wahl wiederum ebenfalls bestätigen und ich bitte Sie die Gültigkeit festzustellen.