Geschäft: Gültigkeit der Wahl eines Ersatzmitglieds (Hannes Kundert, St.Gallen)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer10.08.02
TitelGültigkeit der Wahl eines Ersatzmitglieds (Hannes Kundert, St.Gallen)
ArtKR Mutation Validierung
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung6.2.2008
Abschluss18.2.2008
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft der Regierung vom 12. Februar 2008
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
18.2.2008Wortmeldung

Präsident der Rechtspflegekommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wie Sie der Botschaft der Regierung vom 12. Februar 2008 entnehmen können, ist im Kantonsrat nach dem Tod von Rudolf Bruderer, St.Gallen, eine vakanz eingetreten. Die Prüfung der Gültigkeit der Wahl von Ersatzmitgliedern hat gemäss Art. 14bis Abs. 2 des Kantonsratsreglements der Präsident der Rechtspflegekommission vorzunehmen. Ich habe diese Prüfung anhand der mir vorgelegten Unterlagen durchgeführt und ich berichte Ihnen wie folgt: Der verstorbene war als Vertreter der FDP-Fraktion des Wahlkreises St.Gallen gewählt. Nachdem das erste Ersatzmitglied dieser Liste bereits früher nachgerückt ist, rückt nun das zweite Ersatzmitglied Hannes Kundert, St.Gallen nach. Der Nachrückende hat schriftlich die Annahme der Wahl bestätigt. Ich kann Ihnen somit die Rechtmässigkeit der Wahl wiederum ebenfalls bestätigen und ich bitte Sie die Gültigkeit festzustellen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008