Geschäft: Parlamentsverwaltungsgesetz (Titel der Botschaft: Parlamentsreform) [siehe auch 27.08.01 A und 27.08.01 B]

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.08.01
TitelParlamentsverwaltungsgesetz (Titel der Botschaft: Parlamentsreform) [siehe auch 27.08.01 A und 27.08.01 B]
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung18.1.2008
Abschluss18.2.2008
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag FDP-Fraktion zu Abschnitt 17.2. vom 18. Februar 2008
BotschaftBotschaft und Entwürfe des Präsidiums vom 14./24. Januar 2008
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium3.8.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
18.2.2008Rückweisung der Vorlage an das 21er-Gremium Parlamentsreform148Zustimmung0Ablehnung32
18.2.2008System der ständigen Kommissionen118Antrag Präsidium40Antrag SP-Fraktion22
18.2.2008Weitere Bearbeitung der Vorlage80durch das Präsidium82durch das 21er-Gremium Parlamentsreform18
18.2.2008Eintreten47Zustimmung110Ablehnung23
Statements
DatumTypWortlautSession
18.2.2008Wortmeldung

Präsident der Rechtspflegekommission: Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Die Vorlage plant die Schaffung einer einzigen Kommission, welche die Aufgabe der Aufsicht über die Staatstätigkeit insgesamt wahrnehmen soll. Vordergründig scheint die Konzentration dieser Aufgabe in einer sogenannten Geschäftsprüfungskommission logisch und richtig. Bei näherer Betrachtung kommen allerdings erhebliche Zweifel auf, ob damit staatspolitisch nicht ein falsches Zeichen gesetzt wird. Wenn ich diese Zweifel als derzeitiger Präsident der Rechtspflegekommission, die gemäss Vorlage als Aufsichtskommission über die Justiz abgeschafft würde, äussere, dann mache ich dies nicht aus eigenem Interesse, sondern aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre und vor allem auch vor dem Hintergrund der Aufgabe der Rechtspflegekommission, die als Grals-Hüterin des Prinzips der Teilung der drei Staatsgewalten im Rechtsstaat wacht. Die grosse Mehrheit der Rechtspflegekommission ist der Überzeugung, dass es ein notwendiger Ausdruck der Wertschätzung gegenüber der dritten Staatsgewalt – der Judikative – ist, wenn für sie eine eigene Aufsichtskommission besteht. Würde die Aufsichtsfunktion über die beiden Staatsgewalten Exekutive und Judikative in einer einzigen Kommission der Legislative zusammengefasst, so könnte dies als ein Zeichen der minderen Wertschätzung gegenüber der gleichberechtigten Justiz verstanden werden, zumal der Bereich der Justizaufsicht in einer solchen umfassenden Geschäftsprüfungskommission angesichts der Fülle der zu beaufsichtigenden Aufgaben der Staatsverwaltung doch eher marginalisiert würde. Hinzu kommt, dass aus der Aufsichtstätigkeit über die Gerichte durchaus auch wertvolle Erfahrungen und Erkenntnisse in der Rechtspflegekommission gesammelt werden, die dann bei der Vorbereitung der Richterwahlen nützlich sein können. Innerhalb der Kommission resultiert aus der Aufsichtstätigkeit durchaus Nutzen für andere Kernaufgabe der Rechtspflegekommission. Aus diesen Gründen bitte ich Sie, den Aufgabenbereich der Rechtspflegekommission – man kann die Rechtspflegekommission dann durchaus auch Justizkommission nennen –, nicht zu schmälern, sondern sie in ihrem Kerngehalt zu bestätigen. Die Rechtspflegekommission hat in ihrer Ausprägung durchaus eine symbolhafte Wirkung für die Bedeutung der Wahrung der Gewaltenteilung im Staat und der Gleichwertigkeit der drei Staatsgewalten. In diesem Sinn beantrage ich Nichteintreten bzw. Rückweisung.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
18.2.2008Wortmeldung

Wenn ein Auftrag dieses Rates für das Präsidium oder das 21er-Gremium «Parlamentsreform» tatsächlich verbindlich wäre, dann wäre der Rat heute auf das Parlamentsverwaltungsgesetz eingetreten und müsste jetzt nicht über die Form der «Rückweisung» diskutieren. Insofern spielt es keine Rolle, was wir jetzt beschliessen. Ich will damit meinen Kollegen in diesem 21er-Gremium «Parlamentsreform» nicht zu nahe zu treten. Es wird dort neu diskutiert und eine Vorlage ausgearbeitet werden. Sagt diese dann dem Rat nicht zu, wird er nicht darauf eintreten. So einfach ist das. Deshalb kann die SP-Fraktion – ohne dass ich Blumer-Gossau nötigen will – den Antrag zurückziehen. Das 21er-Gremium «Parlamentsreform» hat die Arbeit fortzusetzen. Dann sind wir in ein bis zwei Sessionen gleich weit, aber vielleicht in anderer Zusammensetzung.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
18.2.2008Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Wir beantragen Ihnen Rückweisung des X. Nachtrags zum Kantonsratsreglementes. Warum wollen wir den X. Nachtrag zurückweisen? Der wichtigste Grund liegt bei den ständigen Kommission. Wir haben in der SP-Fraktion wesentlich andere Ansichten, als sie uns jetzt mit dieser Parlamentsvorlage unterbreitet werden. Mächler-Zuzwil hat es gesagt. Das Parlament wird auf 120 Personen verkleinert. Das ist Tatsache. Ich bin mit Mächler-Zuzwil einverstanden, dass dies zu einem stärkeren Parlament führen soll. Die SP-Fraktion will ein stärkeres, kompetenteres Parlament, und zwar ein Ein-Klassen-Parlament, kein Zwei-Klassen-Parlament. Wie erreicht man dies? Wir sind der Überzeugung, dass man dies mit einem System von ständigen Kommissionen erreichen kann und muss. Der Wissens- und Informationsabstand zwischen den Parlamentsmitgliedern einerseits und Regierung anderseits muss verkleinert werden, so wie es die Motionäre verlangt haben. Wir brauchen mehr, und zwar wesentlich mehr ständige Kommissionen. Es muss in Zukunft so sein, dass jedes Ratsmitglied Mitglied einer ständigen Kommission sein wird. Der vorliegende X. Nachtrag zum Kantonsratsreglement lässt dies nicht zu. Nur etwa die Hälfte der Ratsmitglieder wäre dann Mitglied einer ständigen Kommission. Wir stellen uns aber vor, dass unser Kantonsrat in Zukunft über mindestens acht ständige Kommissionen verfügen wird. Wenn diese Kommissionen eine Grösse von je 15 Mitgliedern aufweisen, so geht dies auf: 8 Kommissionen zu je 15 Mitgliedern entspricht genau der Zahl von 120 Ratsmitgliedern. Die SP-Fraktion hat sich seit langen Jahren für Fachkommissionen eingesetzt, deren Mitglieder sich ein fundiertes Wissen aneignen und über mehrere Jahre so pflegen können, dass sie die nötige Kompetenz in ihrem Spezialgebiet aufweisen. Es braucht also nebst den bereits bestehenden ständigen Kommissionen inskünftig eine Verkehrs- und Umweltkommission, eine Gesundheitskommission, eine Bildungskommission und eine Baukommission. Spezialisierung und Professionalisierung sind angesagt. So erreichen wir ein stärkeres und kompetenteres Parlament für die Zukunft. Die Chance ist jetzt günstig, diesen Umbau vorzunehmen. Jetzt, wo das Parlament verkleinert wird, müssen wir das in Angriff nehmen. Das System von ständigen Kommissionen hat sich übrigens in vielen Kantonen und auch beim Bund bestens bewährt. Es ist eigentlich in unserem Land üblich: Wir bitten Sie, den X. Nachtrag zum Kantonsratsreglement zurückzuweisen. Wir erwarten eine neue Vorlage, in der ein System von ständigen Kommissionen unterbreitet wird.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
18.2.2008Wortmeldung

verweist nochmals auf den Antrag der FDP-Fraktion, Abschnitt 17.2. Ziff. 2 der Botschaft wie folgt zu ergänzen: «das Präsidium zu beauftragen (…), wobei vorzusehen ist, dass (…) folgende ständige Kommissionen geschaffen werden: Rechtspflegekommission, Strategie- und Staatswirtschaftliche Kommission, Finanzkommission, Kommission für Aussenbeziehungen und Redaktionskommission;»

Wenn in der vorberatenden Kommission – so wie es Würth-Rapperswil-Jona angeregt hat – nochmals offen über die ständigen Kommissionen gesprochen werden soll und insbesondere auch die Anliegen des Präsidenten der Rechtspflegekommission aufgenommen werden, dann können wir eigentlich unseren Antrag zurückziehen. Aber ich bin froh, wenn die Präsidentin noch ausführen kann, ob sie gewillt ist, den Prüfungsauftrag in das 21er-Gremium «Parlamentsreform» zurückzunehmen. Allerdings hatten wir im 21er-Gremium «Parlamentsreform» diese Anträge bereits gestellt. Wenn jetzt die Bereitschaft besteht, darüber – insbesondere auch über unser Anliegen, die Finanzkommission mit der Vorberatung des Finanzplans zu beauftragen –, ziehen wir unseren Antrag zurück. Ich bin dem Sprecher des Präsidiums für eine Meinungsäusserung dankbar.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
18.2.2008Wortmeldung

erwartet eine abschliessende Antwort zur Frage, welches Gremium die Vorlage weiterbearbeiten wird. Nach Auffassung der SP-Fraktion soll die Vorlage vom 21er-Gremium «Parlamentsreform» weiter bearbeitet werden.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
18.2.2008Wortmeldung

zieht den Antrag im Namen der SP-Fraktion zurück.

Die SP-Fraktion setzt sich ein für ein System von ständigen Fachkommissionen mit dem Ziel, dass jedes Ratsmitglied in einer Kommission – also beispielsweise in einer Verkehrs- und Umweltkommission, Gesundheitskommission, Bildungskommission und Baukommission – Einsitz nimmt. Ad hoc-Kommissionen sollen die Ausnahme bilden.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
18.2.2008Wortmeldung

bestätigt den Rückzug des Antrags der FDP-Fraktion.

Die aufgezeigte Stossrichtung ist klar. Das 21er-Gremium «Parlamentsreform» muss sich in der Tat nochmals überlegen, ob eine Zweiteilung der Rechtspflegekommission in eine Justizkommission und in eine Geschäftsprüfungskommission Sinn macht. Dies wurde bereits vom Präsidenten der Rechtspflegekommission erwähnt. Der Sprecher des Präsidiums hat dieses Anliegen zur Prüfung entgegen genommen.

Es ist wirklich zu prüfen, ob die Finanzkommission noch «Finanzkommission» heissen soll, wenn sie nicht einmal mehr die Finanzplanung vorberaten soll. Was die Aussenbeziehungen betrifft, dürfte die Schaffung einer eigenen Kommission unbestritten sein. Der Aufgabenbereich der Staatswirtschaftlichen Kommission ist hingegen – insbesondere wenn man keine Geschäftsprüfungskommission schaffen will – nochmals zu diskutieren. Ich glaube, die Aufträge sind klar. Unklar ist derzeit, welche Lösung mehrheitsfähig sein wird. Darüber hat sich das 21er-Gremium «Parlamentsreform» Gedanken zu machen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
18.2.2008Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-Fraktion, Abschnitt 17.2. Ziff. 2 der Botschaft wie folgt zu fassen: «…das Präsidium zu beauftragen, dem Kantonsrat eine Vorlage zu unterbreiten, die eigenständige Kommissionssekretariate für die ständigen Kommissionen vorsieht, wobei vorzusehen ist, dass:

  • die Kommissionssekretariate administrativ der Staatskanzlei zugeordnet sind;

  • die Weisungs- und Aufsichtsbefugnis bei den zuständigen parlamentarischen Organen liegen;

  • ein System von ständigen Fachkommissionen geschaffen wird, mit dem Ziel, das jedes Ratsmitglied in einer ständigen Kommission Einsitz nimmt. Ad hoc-Kommissionen bilden die Ausnahme.»

Dieser Antrag stellt einen Gegenantrag zum Antrag der FDP-Fraktion dar.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
18.2.2008Wortmeldung

Präsident der Staatswirtschaftlichen Kommission: Der Staatswirtschaftlichen Kommission sind gemäss geltendem Kantonsratsreglement folgende drei Hauptaufgaben zugeschieden:

  1. Eine gegenwartspezifische Aufgabe, nämlich die Prüfung der Amtsführung von Regierung und Staatsverwaltung;

  2. eine zukunftsausgerichtete Aufgabe, nämlich die Prüfung der Planung der Staatstätigkeit, und

  3. eine vergangenheitsbezogene Aufgabe, nämlich die Prüfung der Erfüllung der Aufträge, die der Kantonsrat der Regierung erteilt hatte.

Es ist unschwer zu erkennen, dass in der Vorlage die neue Geschäftsprüfungskommission im Gegensatz zur bisherigen Tätigkeit der Staatswirtschaftlichen Kommission die Planung der Staatstätigkeit nicht mehr zu prüfen hat. Aus der Optik und aus der Erfahrung der bisherigen Tätigkeit der Staatswirtschaftlichen Kommission ist Folgendes festzustellen und festzuhalten: Eine wirksame Kontrolle im Sinn eines zeitgemässen Controlling ist auch im Staat nur möglich in einem Regelkreis, bei dem strategische und operative Elemente berücksichtigt und aus Vergangenheit und Gegenwart Schlüsse für die Zukunft gezogen werden können. Anderseits kann die strategische Gestaltung der Zukunft nicht ohne jegliche Kenntnisse der Gegenwart erfolgen. In diesem Sinn plädiert die Staatswirtschaftliche Kommission dafür, dass ihre Aufsicht auch künftig den Aspekt der Zukunft umfassen muss. Für die Staatswirtschaftliche Kommission ist die Dimension der Zukunft unerlässlich für eine wirkungsvolle Aufsicht und Kontrolle, damit sie sich inskünftig nicht dem Vorwurf ausgesetzt sieht, sie hätte unter den Hag der Gegenwart hindurch «gegrast». In diesem Sinn und auch, um die Schnittstelle zu einer Strategiekommission zu verkleinern oder sogar zu eliminieren, plädiere auch ich dafür, dass die Vorlage zurückgewiesen wird und die Frage der «Zukunftsprüfung» zur Klärung an das Präsidium zurückgegeben wird.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
18.2.2008Wortmeldung

stellt den Antrag, das 21er-Gremium «Parlamentsreform» mit der Weiterbearbeitung der Vorlage zu beauftragen.

Ich spüre, dass dies auch Eugster-Wil möchte, nur fehlt ihm der Mut dazu, weil eben die Rückweisungsanträge formell an das Präsidium gerichtet sind.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
18.2.2008Wortmeldung

beantragt im Namen der FDP-Fraktion, Abschnitt 17.2. Ziff. 2 der Botschaft wie folgt zu formulieren: «… das Präsidium zu beauftragen, dem Kantonsrat eine Vorlage zu unterbreiten, die eigenständige Kommissionssekretariate für die ständigen Kommissionen vorsieht, wobei vorzusehen ist, dass:

  • die Kommissionssekretariate administrativ der Staatskanzlei zugeordnet sind;

  • die Weisungs- und Aufsichtsbefugnis bei den zuständigen parlamentarischen Organen liegen;

  • folgende ständige Kommissionen geschaffen werden: Rechtspflegekommission, Strategie- und Staatswirtschaftliche Kommission, Finanzkommission, Kommission für Aussenbeziehungen und Redaktionskommission;»

Auslöser dieser Parlamentsreform ist die FDP-Initiative «Verkleinerung des Kantonsrates». Worum ging es bei dieser Initiative? Es ging einzig und allein um die Reduktion des Kantonsrates von heute 180 auf neu 120 Mitglieder. Was nun mit dieser Parlamentsreform vorliegt, geht teilweise weit über das hinaus, was die Initiative wollte. Die Vorlage bildet auch nicht den Volkswillen ab. Ich erlaube mir deshalb, hier nochmals aufzuzeigen, mit welchen Argumenten das Initiativkomitee angetreten war. Ich zitiere aus dem offiziellen Text des Abstimmungsbüchleins: «Der St.Galler Kantonsrat ist mit 180 Mitgliedern im interkantonalen Vergleich zu gross. 120 Kantonsräte sind effizienter. Regionale und politische Vertretung ist auch mit 120 Mitgliedern sichergestellt. Jährliche Einsparung von 600'000 Franken». Zum Missfallen der grossen Mehrheit in diesem Saal hat das Volk dazu «ja» gesagt. Die FDP-Fraktion appelliert nun an Sie, diesen Volkswillen zu respektieren und ihn auch umzusetzen – nicht mehr und nicht weniger. Wenn nun einige Parteien versuchen, die Vorlage mit der Einführung von unabhängigen Parlamentsdiensten zu verknüpfen, so entspricht dies – nüchtern festgestellt – sicherlich nicht dem Volkswillen. Es ist höchst erstaunlich, dass gerade diejenige Partei, die sich stets auf den Volkswillen beruft, dem Kantonsrat nun eine Reform schmackhaft machen will, welche sicherlich nicht im Interesse des Volkes liegt, da sie wenig bringt und Mehrkosten in der Grössenordnung von jährlich rund 900'000 Franken verursacht. Es wird zwar argumentiert, dass damit das Parlament gestärkt werden soll. Weshalb dies aber der Fall sein soll, wird nicht im Detail erläutert. Zudem wird auch nicht überzeugend dargelegt, weshalb das heutige System schlecht sein soll. Zugegeben, es bedeutet Mehrarbeit, wenn die Mitglieder der Staatswirtschaftlichen Kommission die Protokolle selber schreiben müssen. Dies ist störend, lässt sich aber mit dem heutigen System beheben. Die FDP-Fraktion befürwortet eine Stärkung des Parlamentes. Da sind wir uns einig. Nur verfolgen wir einen ganz anderen Ansatz. Gestärkt wird unser Parlament, indem wir qualifizierte Personen zur Wahl vorschlagen, die den Aufgaben, welche sich uns Mitgliedern des Kantonsrates stellen, auch gewachsen sind. Dies ist der zentrale Ansatz einer Stärkung. Hier sind die Parteien gefordert. Dank unserer Initiative zur Verkleinerung des Kantonsrates wird dies nun für alle Parteien einfacher. Es müssen anzahlmässig weniger qualifizierte Persönlichkeiten gesucht werden, die sich für die Wahl in den Kantonsrat zur Verfügung stellen. Wir haben nun die Chance, statt Quantität Qualität nach St.Gallen zu schicken. Dies ist der Ansatz, das Parlament zu stärken. Dahinter steht die FDP-Fraktion und dazu verpflichten wir uns auch. Fehl schlägt hingegen der Ansatz, dem Kantonsrat unabhängige «Schreiberlinge» zur Verfügung zu stellen und zu glauben, dadurch würde der Kantonsrat gestärkt. Die «Schreiberlinge» werden uns nicht die kritischen Fragen stellen. Sie werden uns nicht auf die Finger schauen und nicht sagen, welche kritische Fragen wir einbringen und wo wir ansetzen müssen. Dies müssen weiterhin wir machen. Dazu sind wir auch verpflichtet und dafür sind wir gewählt. Die FDP-Fraktion lehnt den vorgeschlagenen Antrag der Verselbständigung der Parlamentsdienste ab, weil dies der falsche Ansatz ist. Die bisherigen Dienstleistungen der Staatskanzlei sind aus unserer Sicht gut. Wir unterstützen deshalb den Antrag des 21er-Gremiums «Parlamentsreform», auf den Entwurf des Parlamentsverwaltungsgesetzes nicht einzutreten.

Lassen Sie mich noch auf einen anderen zentralen Aspekt der Vorlage einzugehen, auf die beabsichtigte Reform bei den ständigen Kommissionen. Die Vorschläge des 21er-Gremiums «Parlamentsreform» überzeugen uns aus verschiedenen Gründen nicht. Wir unterbreiten Ihnen deshalb den Antrag, den Rückweisungsantrag gemäss Ziff. 2 in Abschnitt 17.2 der Botschaft zu ergänzen. Lassen Sie mich dies begründen: Es ist aus unserer Sicht nicht optimal, wenn als Folge der vorliegenden Vorschläge zu den ständigen Kommissionen inskünftig rund 50 Prozent aller Kantonsräte in ständigen Kommissionen wären. Bisher betrug dieser Anteil lediglich 30 Prozent. Stimmt die Ratsmehrheit dem diesbezüglichen Vorschlag des 21er-Gremiums «Parlamentsreform» zu, so schafft er damit eindeutig ein Zwei-Klassen-Parlament. Wir wollen dies nicht. Im 21er-Gremium «Parlamentsreform» musste die FDP-Delegation zur Kenntnis nehmen, dass alle anderen Fraktionen die Aufgabenbereiche Strategie und Aussenbeziehungen den ständigen Kommissionen zuweisen wollen. Wir nehmen dies zur Kenntnis und akzeptieren diesen demokratisch gefällten Mehrheitsentscheid. Aber nun sollte man sich die Frage gut überlegen, wem diese Aufgabenbereiche zugewiesen werden sollen. Gibt es allenfalls Möglichkeiten, diese Aufgaben bestehenden ständigen Kommissionen zuzuweisen, um Synergien zu nutzen? Für die FDP-Fraktion wäre es sinnvoll, das Aufgabenfeld der Strategieplanung dem Aufgabenkatalog der Staatswirtschaftlichen Kommission zuzuweisen. Schon das heutige Kantonsratsreglement – darauf hat auch der Sprecher des 21er-Gremiums «Parlamentsreform» hingewiesen –, weist der Staatswirtschaftlichen Kommission die Vorberatung der Planung der Staatstätigkeit zu. Diese Aufgabe wäre mit der zusätzlichen Vorberatung des Regierungsprogramms sowie des Aufgaben- und Finanzplanes sehr gut vereinbar. Wir sind auch klar der Meinung, dass damit die Staatswirtschaftliche Kommission aufgewertet und nicht – wie beim Vorschlag des 21er-Gremiums «Parlamentsreform» – abgewertet würde. Sie sollte deshalb in «Strategie- und Staatswirtschaftliche Kommission» umbenannt werden. Entgegen der Mehrheit des 21er-Gremiums «Parlamentsreform» erachten wir bei der heutigen Rechtspflegekommission keinen Handlungsbedarf. Diese Kommission hat bis heute gute Arbeit geleistet. Sie hat sich bewährt und wir sehen nicht ein, weshalb die bisherigen Aufgaben auf die Staatswirtschaftliche Kommission und eine neue Justizkommission aufgeteilt werden soll. Diese Aufteilung ist aus unserer Sicht nicht sinnvoll und auch nicht notwendig. Belassen wir diese Aufgaben doch bei der Rechtspflegekommission, weil sie gute Dienste geleistet hat. Im Weiteren erachten wir die geplante Schwächung der Finanzkommission als klaren Fehler. In Zukunft soll die Finanzkommission den Finanzplan nicht mehr vorberaten. Es geht nicht an, dass eine Finanzkommission nur noch einen «Radius von einem Jahr hat». Mit dieser beabsichtigten Schwächung der Finanzkommission schwächt sich am Schluss der Kantonsrat selber. Er wird damit sicherlich nicht gestärkt. Es ist für uns deshalb notwendig, dass der neue Aufgaben- und Finanzplan nebst der «Strategie- und Staatswirtschaftlichen Kommission» auch von der Finanzkommission vorberaten wird. Da die grosse Mehrheit des 21er-Gremiums «Parlamentsreform» die Schaffung einer ständigen Kommission für Aussenbeziehungen als wichtig und notwendig erachtet, stimmen wir diesem Anliegen zu.

Mit Antrag auf dem grauen Blatt bieten wir die Möglichkeit, das Aufgabenfeld Strategie- und Aussenbeziehung einer ständigen Kommission zuzuweisen, so wie es der Wunsch der Mehrheit ist. Es entspricht somit auch dem Anliegen des 21er-Gremiums «Parlamentsreform», diese Aufgabenfelder in ständigen Kommissionen zu beraten. Halten wir aber an den bewährten Strukturen, die wir jetzt haben, fest. Es nützt nichts, wenn wir alles «auf den Haufen kehren». Bisherige gute Arbeit soll auch weiterhin geleistet werden können. Belassen wir deshalb unter anderem die Rechtspflegekommission, so wie sie ist.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
18.2.2008Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Nachdem jetzt trotz suggestiver Formulierung der Abstimmungsfrage durch die Kantonsratspräsidentin der Antrag, die Vorlage durch das 21er-Gremium «Parlamentsreform» weiterbearbeiten zu lassen, obsiegt hat, ist die SP-Fraktion an und für sich bereit, ihren Antrag zurück zu ziehen. Ist es für die weitere Beratung hilfreich, können wir ihn aber auch aufrechterhalten.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
18.2.2008Wortmeldung

Zur Frage der sauberen Gewaltentrennung erübrigen sich weitere Ausführungen. Angesichts der Voten der drei Fraktionssprecher, der Regierungsparteien, scheint die Vorlage «gestorben» zu sein, bevor wir auf sie eingetreten sind.

Ich spreche noch zur Aufgabe der Rechtspflegekommission bzw. einer neuen Justizkommission und bin mir bewusst, dass ich damit die Minderheit dieser Kommission vertrete. Vorerst erlaube ich mir aber noch drei kurze Bemerkungen zu den geäusserten Meinungen:

  1. Zu Mächler-Zuzwil: Das Volk hat einzig und allein über die Verkleinerung des Parlamentes abgestimmt. Aus welchen Gründen es zur Verkleinerung «Ja» gesagt hat, lässt sich nicht so einfach erklären, wie Sie es zusammengefasst haben. Ich kenne Leute, die nicht ganz genau wussten, was im Initiativtext zu deren Begründung ausgeführt wurde.

  2. Zu den «Schreiberlingen» oder den selbständigen Sekretariatsdiensten: Ich bin durchaus nicht immer zurückhaltend mit Qualifikationen, aber ich gehe davon aus, dass die heutigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Departemente und der Staatskanzlei oder auch künftige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von selbständigen Diensten – vor allem wenn sie sich eingearbeitet haben werden – mehr sind als «Schreiberlinge». Aber meine Beurteilung wird Ihre Meinung nicht verändern.

  3. Zum Zwei-Klassen-Parlament: Ich möchte mich über die richtige Anzahl ständiger Kommissionen nicht auslassen. Aber ich habe aus Ihren Ausführungen nicht verstanden, warum das heutige System, bei welchem nach Ihren Aussagen etwa 30 Prozent der Ratsmitglieder einer ständigen Kommission angehören, kein Zwei-Klassen-System darstellt und warum unser Rat zu einem Zwei-Klassen-Parlament würde, wenn inskünftig 50 Prozent seiner Mitglieder einer ständigen Kommission angehörten. Aber auch dies ist jetzt nicht mehr entscheidend, weil offensichtlich die Meinungen gebildet sind. Ob sie sachlich begründet sind, spielt keine Rolle.

Zu den Aufgaben bzw. zum Vorschlag einer neuen Lösung im Bereich der Rechtspflege: Ich widerspreche meinem Vorvorredner nicht, dass die Rechtspflegekommission gute Arbeit und gute Dienste geleistet hat. Ich möchte aber als Mitglied dieser Kommission doch sagen, dass sich der Einfluss auch durch regelmässige periodische Kontrollen doppelt in Grenzen hält, einmal bei der Staatswirtschaftlichen Kommission gegenüber der Verwaltung, sodann – und zwar in stärkerem Mass – bei der Rechtspflegekommission, zumal die Grenzziehung zwischen Aufsichtstätigkeit und Eingriff in die dritte Staatsgewalt sehr delikat und schwierig vorzunehmen ist. Wenn der Begriff von Zwei-Klassen-Kommissionen bzw. Zwei-Klassen-Räten angebracht wäre, dann wohl am ehesten für die heutige Rechtspflegekommission. Die Rechtspflegekommission hat eine ganz zentrale Aufgabe, die ich früher sehr kritisch beurteilt habe, von deren Richtigkeit ich aber mittelfristig überzeugt bin, nämlich die Vorberatung der Wahlvorschläge für die Richterwahlen. Gerade hier pflegt die Rechtspflegekommission das Zwei-Klassen-System, indem nur vier oder fünf Kommissionsmitglieder diesem «Auswahlgremium» angehören und mit den Kandidatinnen und Kandidaten Gespräche führen und dann der Gesamtkommission Antrag stellen. In den drei Jahren, seit ich wieder Mitglied der Rechtspflegekommission bin, hat die Gesamtkommission nie anders entschieden, als wir beantragt haben. Gerade hier wäre es angezeigt, dass eine Rechtskommission in kleinerer Zusammensetzung die Wahlvorschläge für die Richterwahlen vorberaten und dann abschliessend unserem Kantonsrat Bericht erstatten würde. Sollten Sie – aus welchen Gründen auch immer – den Aufgabenbereich der Rechtspflegekommission anpassen, werden dies die Rechtsinstanzen in unserem Kanton nicht als Geringschätzung erachten.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
18.2.2008Wortmeldung

Sprecher des Präsidiums: Der vorliegende umfangreiche Bericht über die Parlamentsreform und die dem Kantonsrat unterbreiteten Anträge bilden nach Art. 7 Abs. 1 des Kantonsratsreglementes (KRR) formell eine Vorlage des Präsidiums. In den nachfolgenden Ausführungen wird deshalb durchwegs das Präsidium als berichterstattendes und antragstellendes Organ erwähnt. Die Ausführungen im Bericht sowie die Beschlüsse und die Anträge geben jedoch das Ergebnis der Beratungen und der Abstimmungen im 21er-Gremium «Parlamentsreform» wieder. Die Vorlage ist mit der Bezeichnung «Parlamentsreform» überschrieben. Diese Überschrift ist gerechtfertigt, umfasst der Bericht doch vier Revisionsbereiche zum Parlamentsorganisationsrecht, nämlich den Nachvollzug der Verkleinerung des Kantonsrates, die Ansetzung von Sessionsterminen, die Änderungen im Kommissionssystem und die Frage der Schaffung von eigenständigen Parlamentsdiensten.

Ich komme zum ersten Revisionsbereich, dem Nachvollzug der Verkleinerung des Kantonsrates, und hier zunächst zur Fraktionsgrösse. Das Präsidium hat sich ausführlich mit der Frage der richtigen Fraktionsgrösse befasst. Es schlägt vor, an der Zahl von mindestens sieben Mitgliedern des Kantonsrates für die Bildung einer Fraktion festzuhalten.

Mit der Verkleinerung des Kantonsrates stellt sich auch die Frage des Quorums für die Ansetzung von ausserordentliche Sessionen. In der Junisession 2007 hiess der Kantonsrat die Motion 42.07.16 «Ausserordentliche Sessionen des Kantonsrates» gut. Diese verlangt die Aufhebung des geltenden Quorums, wonach 25 Ratsmitglieder eine ausserordentliche Session verlangen können. Eine ausserordentliche Session soll künftig stattfinden, wenn das Präsidium oder die Regierung sie anordnet oder wenn der Kantonsrat sie auf Antrag aus seiner Mitte beschliesst. Das Präsidium sieht aufgrund der erwähnten Motion davon ab, das Quorum unter dem Aspekt der Verkleinerung der Kantonsrates zu beurteilen; vielmehr unterbreitet es eine dem Motionsauftrag entsprechende Reglementsänderung.

Zu den Beschlussfassungsquoren: Art. 132 Abs. 2 KRR listet Abstimmungsgegenstände auf, bei denen die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Kantonsrates erforderlich ist. Im Weiteren sind Minderheitsquoren für bestimmte Abstimmungen vorgesehen. Weil diese Bestimmung die Quoren in Abhängigkeit zur Mitgliederzahl des Rates ziffernmässig festhält, ist sie an die neue Basis von 120 Mitgliedern anzupassen.

Zur Zusammensetzung des Präsidiums: Die Verkleinerung des Kantonsrates gibt Anlass zur Prüfung des zehn Mitglieder umfassenden Präsidiums. Das Präsidium kommt zum Schluss, dass sowohl Fraktionspräsidentinnen und -präsidenten wie auch Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler wichtige Funktionen im Ratsablauf wahrnehmen, die eine Mitwirkung im Präsidium rechtfertigen. Zudem spielt – wie bei den Kommissionen – die Proportionalität eine Rolle, die auch im Präsidium zum Tragen kommen soll. Das Präsidium sieht deshalb davon ab, eine Änderung in der Zusammensetzung vorzuschlagen.

Letztlich zum Umfang von nichtständigen Kommissionen: Der Umfang bzw. die Mitgliederzahl nichtständiger Kommissionen soll weiterhin der Praxis überlassen bleiben.

Zu den Entschädigungen: Es ist keine Änderung des Entschädigunksystems vorgesehen. Die Vorlage des Präsidiums befasste sich aufgrund der in der Junisession 2007 eingereichten Interpellation 51.07.41 «Faktische Beschneidung der demokratischen Rechte durch die Verkleinerung des Kantonsrates?» mit dem geltenden Entschädigungssystem. Insbesondere erörterte es die aufgeworfene Frage einer erwerbsersatzorientierten Entschädigung. Das Präsidium erkennt allerdings keinen unmittelbaren Handlungsbedarf, möchte sich aber einer grundsätzlichen Überprüfung des Systems nicht verschliessen. Es nimmt deshalb in Aussicht, sich im Verlauf der kommenden Amtsdauer vertieft mit dieser Thematik zu befassen und dem Kantonsrat gegebenenfalls Anpassungen im Entschädigungssystem zu beantragen, die auf die Amtsdauer 2012/2016 wirksam werden könnten.

Zu den Fraktionsvergütungen: Nach dem Dafürhalten des Präsidiums hängt eine Stärkung des Parlamentes wesentlich von einer Stärkung der Fraktionen ab. Das Präsidium hält deshalb dafür, die aus der Verkleinerung des Kantonsrates freiwerdenden Mittel für eine massvolle Erhöhung der Fraktionsvergütungen zu verwenden. Auf diese Weise resultiert keine Mehrbelastung des Staatshaushaltes, es wird vorgeschlagen, den Grundbetrag um 7'200 Franken auf neu 30'200 Franken zu erhöhen; der Zuschlag je Fraktionsmitglied soll um 600 Franken auf neu 2'400 Franken erhöht werden.

Zur Ansetzung von Sessionsterminen: Das Präsidium äussert sich in der Vorlage zum Zusammenfallen der Februarsession mit den Fasnachtstagen, zur Ansetzung der Sessionstermine mit Blick auf die OFFA und die Frühlingsferien sowie zur Durchführung einer weiteren ordentlichen Session zwischen der Juni- und Septembersession. Veranlassung dazu bilden die Interpellation 51.07.25 «Sessionstermine: Rücksicht auf traditionelles Brauchtum», die Interpellation 51.07.78 «Parlaments-Sommerpause aussetzen – dreimonatiger Stillstand inakzeptabel» und die Einfache Anfrage 61.07.15 «Sitzungstermine». Das Präsidium sieht aufgrund der selten vorkommenden Kollision von Session und Fasnacht keinen Bedarf, den Termin der Februarsession anzupassen. Es stellt gleichzeitig fest, dass nur ein sehr kleiner zeitlicher Spielraum für die Terminierung der Sessionen besteht. Dies gilt auch für die Beantwortung der Frage, ob eine weitere Session – eine «Sommersession» – einzuführen sei. Das Präsidium lehnt dies ab. Es hält daran fest, dass weiterhin fünf Sessionen im Ablauf Februar-, Frühjahrs-, Juni-, September- und Novembersession stattfinden sollen.

Zum Kommissionssystem: Bei der Beratung des Berichts über die Tätigkeit des Parlamentes 2002 bis 2006 beauftragte der Kantonsrat in der Septembersession 2006 das Präsidium, «eine Erweiterung des Kreises der ständigen Kommissionen und deren Integration in das Ratsgefüge zu entwerfen». Desgleichen hiess der Kantonsrat in der Junisession 2006 die Motion 42.06.14 «Stopp dem Demokratieabbau: Verstärkter Einbezug des Parlaments bei interkantonalen Verträgen und Konkordaten» gut. Das Präsidium schlägt die Schaffung zweier neuer ständigen Kommissionen vor, zunächst eine Strategiekommission und des Weiteren eine neue Kommission für Aussenbeziehungen. In ihrer Vorlage 22.07.20 «lV. Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz», die der Kantonsrat in dieser Session in erster Lesung behandeln wird, hält die Regierung fest, dass der Kanton St.Gallen zwar eine Reihe von Instrumenten für die Planung der Staatstätigkeit kenne, dass diese aber lückenhaft und nicht auf eine Gesamtplanung des staatlichen Handelns ausgerichtet seien. Die Regierung schlägt deshalb das neue Instrument des Regierungsprogrammes vor. Ferner soll der bisherige Finanzplan durch einen erweiterten Aufgaben- und Finanzplan abgelöst werden. Die Umsetzung des Regierungsprogramms und des Aufgaben- und Finanzplans soll durch ein Regierungscontrolling gesteuert und überwacht werden. Das Präsidium schlägt nun vor, die Vorberatung des Regierungsprogramms sowie des Aufgaben- und Finanzplans einer neuen ständigen Kommission, nämlich der Strategiekommission, zu übertragen. Diese Kommission soll sich ferner mit dem Bericht der Regierung über das Regierungscontrolling befassen sowie mit Vorlagen über Sachplanungen, wenn diese von strategischer Bedeutung sind. Ich verweise diesbezüglich auf die Ausführungen in der Vorlage. Das Präsidium schlägt wie erwähnt die Schaffung einer ständigen Kommission für Aussenbeziehungen vor. Diese Kommission soll sich der vom Kantonsrat zu behandelnden Geschäfte mit aussenpolitischem Bezug annehmen. Für das Weitere verweise ich auf die Vorlage.

Die Schaffung dieser zwei neuen ständigen Kommissionen führt zu Anpassungen der Tätigkeitsbereiche von Rechtspflege- und Staatswirtschaftlicher Kommission. Dazu eine erste Feststellung: Mit der Schaffung der Strategiekommission entfällt bei der Staatswirtschaftlichen Kommission die im geltenden Art. 15 Abs. 1 Bst. b KRR festgelegte Prüfung der Planung der Staatstätigkeit. Auch die aussenpolitische Tätigkeit der Regierung ist künftig nicht mehr Gegenstand der Aufgabenfelder der Staatswirtschaftlichen Kommission. Diese entwickelt sich deshalb in Richtung einer «Verwaltungsprüfungsinstanz» mit nachträglicher Betrachtung, Beurteilung und Bewertung der Verwaltungstätigkeit und des Geschäftsgangs.

Eine zweite Feststellung: Von den Vorberatungsaufgaben der Rechtspflegekommission abgesehen, sind die Tätigkeiten von Staatswirtschaftlicher Kommission und Rechtspflegekommission sehr ähnlich bzw. deckungsgleich. Beide Kommissionen üben zu Handen des Kantonsrates – je in Bezug auf die ihnen zugeordneten Organe, Behörden und Dienststellen – die verfassungsrechtlich dem Parlament zugewiesene Aufsichtskompetenz aus.

Aufgrund dieser Feststellungen kommt das Präsidium zur Auffassung, die Tätigkeiten der Rechtspflege- und der Staatswirtschaftlichen Kommission im Bereich der Aufsichtsfunktionen bei der Staatswirtschaftlichen Kommission, die künftig als «Geschäftsprüfungskommission» bezeichnet wird, zu vereinigen. Die Rechtspflegekommission ihrerseits soll als «Justizkommission» ausgestaltet werden, wobei ihr insbesondere die Vorbereitung der Wahl der Richterinnen und Richter obliegen soll. Diese Justizkommission soll wenige Mitglieder zählen, wobei diese mit dem Verhältnissen der st.gallischen Gerichte und Rechtspflege sowie mit Fragen der Personalauswahl eng vertraut sein sollten.

Zu den eigenständigen Parlamentsdiensten und insbesondere zur Ausgestaltung: Aufgrund der in der Novembersession 2007 gutgeheissenen Motion 42.07.47 «Unabhängiges Parlamentssekretariat» unterbreitet das Präsidium einen Vorschlag für die Reorganisation der Parlamentsdienste. Diese Reorganisation hätte eine Abkehr vom heute bestehenden Kooperationsmodell zur Folge. Für dieses Kooperationsmodell ist charakteristisch, dass die den Kantonsrat und seine Organe unterstützenden Parlamentsdienste hauptsächlich bei der Staatskanzlei angesiedelt sind. Die Staatskanzlei ist in diesem Sinn Stabstelle sowohl des Kantonsrates wie auch der Regierung. Das von der erwähnten Motion geforderte unabhängige Parlamentssekretariat führt zu einer Abkopplung der Parlamentsdienste von der Staatskanzlei. Die Parlamentsdienste werden zu einer eigenständigen Parlamentsverwaltung. Die Schaffung einer solchen Parlamentsverwaltung kann nicht durch eine entsprechende Revision des Kantonsratsreglementes herbeigeführt werden, sondern bedarf gemäss Verfassungsrecht einer besonderen gesetzlichen Grundlage. In Erfüllung des Motionsauftrages legt das Präsidium deshalb den Entwurf eines Parlamentsverwaltungsgesetzes vor. Als Ergänzung und Konkretisierung des Gesetzesentwurfes enthält die Vorlage «Parlamentsreform» zudem eine vergleichsweise umfangreiche Anpassung des Kantonsratsreglementes. Die hauptsächlisten Kennzeichen von unabhängigen Parlamentsdiensten sind:

  1. Unmittelbare und dauernde Unterstellung des Personals unter den Kantonsrat bzw. das Präsidium;

  2. Die Zuordnung der Leitung der Parlamentsdienste an eine vom Kantonsrat zu wählende Person, die vom Präsidium vorgeschlagen wird;

  3. Ein eigenes vom Präsidium zu erstellendes Budget, das von der Regierung unverändert in die dem Kantonsrat zuzuleitende Vorlage des Staatsvoranschlages aufzunehmen ist;

  4. Leistungen, die weiterhin von Dienststellen der Staatsverwaltung, namentlich von der Staatskanzlei, wahrgenommen werden – wie Informatiksupport, Drucksachen- und Kopierdienst, Bereitstellung der räumlichen Infrastruktur, Sicherheit und Weibeldienst –, müssen durch Leistungsvereinbarungen zwischen Präsidium und Regierung festgelegt und über das Budget des Kantonsrates finanziert werden;

  5. Kommissionssekretariate werden institutionell und organisatorisch in die unabhängigen Parlamentsdienste integriert;

  6. Die Verwirklichung von unabhängigen Parlamentsdiensten hätte gegenüber heute eine Erhöhung des Personalaufwandes von rund 800'000 Franken und des Sachaufwandes von 133'000 Franken, also insgesamt eine Kostensteigerung von rund 933'000 Franken zur Folge.

Ich komme zur Beurteilung durch das Präsidium: Das Präsidium stellt fest, dass das Argument, wonach das Parlament staatsrechtlich und staatspolitisch ein eigenständiges Organ sei, das über eigene Ressourcen, namentlich auch in personeller, finanzieller und administrativer Hinsicht verfügen müsse, nicht ohne weiteres von der Hand gewiesen kann. Auch ergibt sich beim Vergleich mit anderen Kantonen, die über eigenständige Parlamentsdienste verfügen, dass diese gute Erfahrungen damit machen. Für den Kanton St.Gallen ist jedoch nach Meinung der Mehrheit des Präsidiums ausschlaggebend, dass das bestehende und seit jeher angewendete Kooperationsmodell einwandfrei und ohne Friktionen funktioniert. Der Kantonsrat arbeitet zeitgerecht und sehr effizient, er erhält uneingeschränkt die dafür erforderliche administrative Unterstützung durch die Staatskanzlei. Die hauptsächlich in der Staatskanzlei angesiedelten Parlamentsdienste haben ihre Aufgaben auch gegenüber dem Parlament und seinen Organen stets loyal erfüllt. Zusammenfassend steht für das Präsidium fest, dass das bestehende System den Erfordernissen nach sach- und zeitgerechter Kooperation, Koordination und Kommunikation in jeder Hinsicht entspricht. Diese Beurteilung veranlasst das Präsidium, die Schaffung von eigenständigen Parlamentsdiensten nicht weiter zu verfolgen und vom Erlass eines Parlamentsverwaltungsgesetzes abzusehen. Hingegen sieht es angesichts der Änderungen im Kommissionssystem einen gewissen Reorganisationsbedarf, indem für die ständigen Kommissionen eigenständige Kommissionssekretariate geschaffen werden sollen. Als eigenständig werden Sekretariate verstanden, die zwar administrativ der Staatskanzlei zugeordnet sind, jedoch der Weisungs- und Aufsichtsbefugnis durch die zuständigen parlamentarischen Organe unterstehen.

Das Präsidium schlägt deshalb vor, auf den Entwurf des Parlamentsverwaltungsgesetzes nicht einzutreten. Es soll indessen beauftragt werden, eine Vorlage über die Schaffung von eigenständigen Kommissionssekretariaten für ständige Kommissionen zu unterbreiten. Weil der Entwurf des X. Nachtrags zum Kantonsratsreglement aufgrund des Motionsauftrages zahlreiche Bestimmungen enthält, die sich auf eigenständige Parlamentsdienste beziehen, bedarf er der Überarbeitung. Der Entwurf soll deshalb an das Präsidium zurückgewiesen werden. Demgegenüber soll auf den V. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Entschädigung der Mitglieder und der Fraktionen des Kantonsrates (27.08.01 B) eingetreten werden.

Abschliessend gebe ich Ihnen die Abstimmungsresultate des 21er-Gremiums «Parlamentsreform» über die Anträge gemäss Ziff. 17.2 der Botschaft (vgl. S. 92 des Berichts) bekannt.

Antrag

Ja

Nein

Enthaltung

Abwesend

1. Nichteintreten auf den Entwurf des Parlamentsverwaltungsgesetzes

10

9

1

1

2. Auftrag zur Unterbreitung einer Vorlage mit eigenständigen Kommissionssekretariaten für ständige Kommissionen

16

4

0

1

3. Rückweisung des Entwurfs des X. Nachtrags zum Kantonsratsreglement

15

4

1

1

4. Eintreten auf den V. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Entschädigung der Mitglieder und der Fraktionen

20

0

0

1

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
18.2.2008Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die vom Volk beschlossene Verkleinerung des Kantonsrates hat die Vorlage zur Parlamentsreform ausgelöst. Darin sind die direkten Auswirkungen der Verkleinerung des Parlaments enthalten, die relativ unbestritten sind. Hinzu kommen die Erweiterung der ständigen Kommissionen sowie die Schaffung eines selbständigen Parlamentssekretariates. Diese Neuerungen waren im 21er-Gremium «Parlamentsreform» umstritten. Die SVP-Fraktion hat beschlossen, auf die Vorlage einzutreten. Unsere Staatsordnung beruht auf der Kantonsverfassung und dem Prinzip der Gewaltentrennung. Wir haben die Legislative, also das Parlament, als oberste gesetzgebende Behörde, wir haben die Regierung als ausführende Behörde und wir haben die unabhängige Justiz. Diese drei Behörden arbeiten nach Verfassung und Gesetz sowie den sich daraus ergebenden Kompetenzen. Sie bestimmen ihre Arbeitsweise selber, müssen aber das Funktionieren des Staates mit seiner Verwaltung stets im Auge behalten. Es liegt in der Natur der Sache, dass diese drei Behörden ihre Kompetenzen und damit ihre Einflussbereiche sorgsam hüten. Die politischen Entwicklungen, die ständig zunehmenden Ausgaben des Staates, die interkantonale Zusammenarbeit sowie die steigende Einflussnahme des Bundes erfordern ein Überdenken dieser Kompetenzen. Die schleichende Verschiebung des Einflussbereiches zu Gunsten der Regierung ist nicht nur im Kanton St.Gallen festzustellen. Besonders auf Bundesebene, aber auch in den anderen Kantonen ist die gleiche Entwicklung im Gang. Es ist daher notwendig, dass wir die Stärkung unseres Parlamentes an die Hand nehmen und durch die in der Vorlage vorgesehenen Bestimmungen umsetzen.

Die Änderungen bezüglich der ständigen Kommissionen sind notwendig, um den veränderten Bedingungen Rechnung zu tragen. In dieser Session beraten wir auch noch den IV. Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz (22.07.20) betreffend politische Planung und Steuerung. Gemäss jener Vorlage ist die Regierung auch für das Controlling zuständig. Deshalb braucht es die Strategiekommission, damit das Parlament auf die Planung und Steuerung der Staatstätigkeit vorausschauend Einfluss nehmen kann. Auch die Kommission für Aussenbeziehungen ist dringend notwendig. Kein anderer Kanton ist an so vielen Konkordaten beteiligt wie der Kanton St.Gallen. Diese Entwicklung muss hinterfragt werden und das Parlament muss rechtzeitig informiert werden. Nur eine ständige Kommission kann die Zusammenhänge und die Entwicklungen in den verschiedenen Bereichen erfassen.

Wenn wir als Parlament die Gewaltentrennung ernst nehmen, dann ist die Schaffung eines eigenständigen Parlamentsdienstes das Gebot der Stunde. Das Parlament und insbesondere die ständigen Kommissionen sollen endlich in die Lage versetzt werden, eigenständig zu handeln. Gerade die Ausarbeitung dieser Vorlage hat gezeigt, in welcher Zwickmühle sich die Staatskanzlei befindet. Sie musste diese Vorlage ausarbeiten und gleichzeitig musste sie – besser gesagt der Staatssekretär – die Stellungnahme der Regierung unterschreiben, welche praktisch die ganze Vorlage ablehnt.

Damit komme ich zur Haltung der Regierung: Sie hat in einem dreiseitigen Schreiben zur Vorlage Stellung genommen. Der volle Wortlaut der regierungsrätlichen Stellungnahme wurde Ihnen vorenthalten. Die Regierung lobt zuerst den bisherigen Zustand und warnt vor Konfrontation aus Prestige-Gründen. Wörtlich schreibt die Regierung: «Die Einrichtung eigenständiger, von der Verwaltung losgelöster Parlamentsdienste führt auf die Dauer eher zum Aufbau von Mauern, ohne Unabhängigkeit und Informationsstand des Kantonsrates wirklich zu stärken.»

Ich habe mir während der ganzen Vorbereitung dieser Vorlage – von der Einreichung der Motion 42.07.47 «Unabhängiges Parlamentssekretariat» bis zur Arbeit im 21er-Gremium «Parlamentsreform» – immer Mühe gegeben, die Sache sachlich – ohne grosse Emotionen zu schüren – zu vertreten. Ich werde mich auch jetzt nicht auf das Niveau in der regierungsrätlichen Stellungnahme herunter lassen. Wenn die Regierung von Zusammenarbeit spricht und gleichzeitig unterschwellig den Aufbau von Mauern propagiert oder feststellt, kann ich diesem Verhalten nicht folgen.

Ich habe noch eine persönliche Bemerkung: Über das vergangene Wochenende wurde im Fürstentum Liechtenstein das Parlamentsgebäude des Landtages eingeweiht. Ich habe mir die Mühe genommen, den Neubau vor Ort anzusehen mit all den Räumlichkeiten, die dem Landtag, also dem Parlament, zur Verfügung stehen. Der Landtagspräsident hat mir erklärt, dass nun die räumlichen Voraussetzungen für das Parlament vorhanden seien und dass im Verlauf dieses Jahres ein Parlamentsdienst dazu errichtet werde. Andere Kantone in unserem Land haben einen solchen bereits eingeführt. Bei uns ist es anscheinend so, dass man dem Parlament die notwendigen Instrumente, die das Parlament braucht, um Unabhängigkeit zu gewährleisten, nicht bewilligen will. Ich begreife natürlich ein Stück weit die Redner der Regierungsparteien, kann ihnen aber sagen, dass ich nicht anders argumentieren würde, selbst wenn die SVP-Fraktion ein Mitglied in der Regierung hätte. Es geht mir um das Prinzip der Gewaltentrennung, das in der heutigen Form nicht gewährleistet ist. Deshalb bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten, damit wir die Stärkung unseres Parlamentes endlich an die Hand nehmen können.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
18.2.2008Wortmeldung

Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ein kleineres Kantonsparlament hätte vielleicht den Vorteil, dass der Lärmpegel im Ratssaal etwas tiefer wäre. Wer weiss, vielleicht ist diese Hypothese unzutreffend. Ich möchte gerne ein paar Bemerkungen zum Votum von Vorrednern machen. Würth-Rapperswil-Jona hat Meier-Ernetschwil ein unzeitgemässes Verständnis der Gewaltentrennung vorgeworfen. Er weilt jetzt zwar nicht an seinem Platz, aber ich denke, er hört mich trotzdem. Meier-Ernetschwil hat ein sehr modernes Verständnis der Gewaltentrennung. Würth-Rapperswil-Jona hat Montesquieu erwähnt. Da besteht ein Missverständnis, was die Gewaltentrennung angeht. Man muss nämlich zwischen Gewaltentrennung in den Strukturen und Zusammenarbeit der Gewalten in den Prozessen unterscheiden. In den Strukturen, das sagt auch Montesquieu, müssen die Gewalten strikt getrennt sein. «Il faut que le pouvoir arrête le pouvoir». Macht kann man nur haben, wenn man auch über Eigenständigkeit verfügt. Über Eigenständigkeit muss das Parlament verfügen. Mächler-Zuzwil und ich haben schon im 21er-Gremium «Parlamentsreform» konstruktiv gestritten. Wir können das hier wiederholen, damit die Öffentlichkeit auch etwas davon hat. Mächler-Zuzwil hat gesagt, Auslöser dieser Parlamentsreform sei die Initiative zur Verkleinerung des Kantonsrates gewesen. Das stimmt zum Teil. Aber die Parlamentsreform ist mir schon seit der Verfassungsrevision ein Anliegen. Ich habe damals schon den Antrag zur Schaffung «Unabhängiger Parlamentsdienste» eingebracht. Danach haben wir zusammen mit Straub-St.Gallen die Motion 42.03.20 «Schaffung eines Systems ständiger Kommissionen» eingereicht. Mächler-Zuzwil erwähnte die Argumente des Initiativkomitees. Ich habe schon vor der Abstimmung gesagt, dass ein kleineres Parlament nicht billiger, sondern teurer zu stehen komme. Mühe habe ich etwas mit dem Begriff «Volkswillen». Zugegeben, die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger hat der Verkleinerung des Kantonsrates zugestimmt. Aber eine empirische Forschung über die Motive der Stimmberechtigten gibt es nicht. Somit lässt sich auch der Volkswillen nicht feststellen. Es gibt nur die aufsummierten Einzelwillen, die eben ein Abstimmungsergebnis bilden.

Zur Bezeichnung «Schreiberlinge»: Diese Bezeichnung tönt etwas abschätzig. Natürlich schreiben die sogenannten «Schreiberlinge», aber sie stellen die Ressourcen des Parlaments dar, also jene personellen Ressourcen, über die wir heute nicht verfügen. Wir können keinem Angestellten des Parlamentes irgendeinen Auftrag geben, zum Beispiel das Ergebnis eines Gesetzes oder eine Vorlage der Regierung zu evaluieren. Das können wir heute nicht. Etwas Mühe habe ich auch mit dem Begriff «Kooperationsmodell». Der Begriff stimmt für die Prozesse, aber nicht für die Strukturen. In den Strukturen haben wir eher ein «Babysitter-Modell». Die Kosten von über 900'000 Franken für unabhängige Ratssekretariate sind zugegebenermassen hoch, wobei wir das nicht so genau überprüfen können. Der neue «Generalsekretär» verursacht sicher Lohnkosten; auch müsste man ihm aus Prestigegründen einen Parkplatz zur Verfügung stellen, der weitere Kosten verursacht. Auf der anderen Seite führt auch die Vorlage 42.07.20 «Politische Planung und Steuerung» zu neuen Ausgaben von rund 550'000 Franken. Sodann haben wir – zwar mit ein bisschen Murren der FDP-Fraktion – zwei Praktikantenstellen für Mitarbeiter für die Ständeräte bewilligt. Auch dies verursacht jährliche Kosten.

Skeptiker gibt es immer und ich begreife die ständigen Kommissionen, die nichts vom bisherigen Aufgabenbereich abgeben möchten. Man darf hingegen nicht nur an diese Kommissionen denken, sondern muss auch an die einzelnen Mitglieder denken, deren Arbeitslast beim kleineren Parlament natürlich höher werden wird. Ich mag mich noch an die Einführung der elektronischen Abstimmungsanlage in diesem Ratssaal erinnern. Auch damals gab es Skeptiker, weshalb das Vorhaben erst im zweiten Anlauf verwirklicht werden konnte. Heute, glaube ich, möchte diese Anlage niemand mehr missen. Genau so ist es bei den Kantonsparlamenten, die unabhängige Parlamentsdienste eingeführt haben. Sagen wir «Ja» zu einem modernen, selbstbewussten und eigenständigen Parlament. Ich möchte die Ausführung der Ratspräsidentin bestätigen: Die Vorlage ist qualitativ sehr hochwertig.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
18.2.2008Wortmeldung

Sprecher des Präsidiums: Ich möchte zu zwei Punkten noch Stellung nehmen: Zunächst zu Blumer-Gossau betreffend Rückweisung des X. Nachtrag zum Kantonsratsreglement an das Präsidium mit dem Auftrag, eine Vorlage mit einem System nur ständiger Kommissionen zu unterbreiten: Ich möchte Sie an den Wortlaut der seinerzeigten Motion erinnern. Das Präsidium hat in seinem Bericht über die Tätigkeit des Parlamentes 2002 bis 2006 darüber Bericht erstattet und sich darin gegen die Schaffung eines Systems mit nur ständigen Kommissionen ausgesprochen. Der Kantonsrat ist damals dem entsprechenden Antrag des Präsidiums gefolgt. Im 21er-Gremium «Parlamentsreform» wurde kein Antrag gestellt, das Anliegen bezüglich Erweiterung der ständigen Kommissionen wieder aufzunehmen. Ich denke, dies wäre auch nicht mehrheitsfähig.

Meier-Ernetschwil hat im Zusammenhang mit der Stellungnahme der Regierung von vorenthaltenen Informationen gesprochen. Die Stellungnahme der Regierung wurde sehr umfangreich in die Vorlage eingearbeitet (vgl. Ziff. 16 der Botschaft, S. 88 bis 90). Von vorenthaltenen Informationen kann keine Rede sein.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
18.2.2008Wortmeldung

Sind Sie damit einverstanden zu klären, ob der Rat vom Prinzip des heutigen Kommissionssystems mit ständigen und nichtständigen Kommissionen abrücken und zu einem Kommissionssystem mit ständigen Fachkommissionen übergehen will.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
18.2.2008Wortmeldung

weist darauf hin, dass mit der Vorlage ein ganzer «Strauss» persönlicher Vorstösse beantwortet wird, nämlich die Motionen 42.06.14 «Stopp dem Demokratieabbau: Verstärkter Einbezug des Parlaments bei interkantonalen Verträgen und Konkordaten», 42.07.16 «Ausserordentliche Sessionen des Kantonsrates» und 42.07.47 «Unabhängiges Parlamentssekretariat» sowie die Interpellationen 51.07.25 «Sessionstermine: Rücksicht auf traditionelles Brauchtum», 51.07.41 «Faktische Beschneidung der demokratischen Rechte durch die Verkleinerung des Kantonsrats?» und 51.07.78 «Parlaments-Sommerpause aussetzen – dreimonatiger Stillstand inakzeptabel» sowie die Einfache Anfrage 61.07.15 «Sitzungstermine». Die Interpellantinnen und Interpellanten werden die Möglichkeit haben, am Ende der Beratung zu den Interpellationsantworten Stellung zu nehmen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
18.2.2008Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Ich konzentriere mich in meinen Ausführungen vorerst auf die Frage, ob wir unabhängige Parlamentsdienste einführen sollen oder nicht. Die CVP-Fraktion spricht sich klar für das geltende Kooperationsmodell aus und erteilt der Forderung nach unabhängigen Parlamentsdiensten eine klare Absage. Wir unterstützen daher den Antrag des 21er-Gremiums «Parlamentsreform», auf den Entwurf eines Parlamentsverwaltungsgesetzes nicht einzutreten. Wir sind der Meinung, dass sich die geltende Ordnung bewährt hat. Das Aufgabenverständnis der Staatskanzlei geht davon aus, dass diese Staatskanzlei eben Dienstleistungszentrum für Regierung und Parlament sein soll und dies gesetzlich auch so normiert ist. Wenn man von diesem Verständnis eines Dienstleistungszentrums ausgeht, dann ist es eben wichtig, dass dieses schnittstellenarm und effizient arbeiten kann. Vor diesem Hintergrund ist es für uns keine politische Prestige-Frage, ob man die Dienstleistungen der Staatskanzlei für Parlament und Regierung auftrennen will oder ob sie weiterhin nach dem bewährten Verbundmodell – dem bewährten Kooperationsmodell – angeboten werden sollen. Die Stärke des Parlaments hängt unseres Erachtens nicht von dieser Frage ab. Wir erwarten von Parlamentsdiensten, wie sie heute in der Staatskanzlei angeordnet sind, einen guten Service und eine gute Unterstützung. Beides haben wir heute und beides werden wir auch in Zukunft haben. Ich teile die Auffassung von Meier-Ernetschwil hinsichtlich Gewaltentrennung nicht. Seine Auslegung scheint mir doch sehr unzeitgemäss. Für die Gewaltentrennung ist namentlich entscheidend, dass die Entscheide unabhängig gefällt werden können. Diese Auslegung, wonach die verschiedenen Gewalten des Staates – die Exekutive und die Legislative – durchaus zusammen arbeiten sollen und nicht alles statisch zu betrachten ist und nur getrennt organisiert werden kann, entspricht auch der Lehre von Montesquieu.

Zur Frage der Kommissionen wurde in dieser Eintretensdebatte einiges gesagt. Wir haben sehr unterschiedliche Positionen gehört. Wir haben aus dem Umfeld der heutigen ständigen Kommissionen und von der FDP-Fraktion gehört, dass sie mehr oder weniger am heutigen System festhalten wollen. Diese eher Status quo orientierte Betrachtungsweise steht diametral zu dem, was die SP-Fraktion gesagt hat. Diese will Fachkommissionen, also ständige Kommissionen, welche die Fachdepartemente flankieren, einsetzen. Hier haben wir dezidiert eine andere Auffassung. Wir sollten diesen Weg nicht gehen. Es wurde zwar gesagt, ein solches Kommissionssystem habe sich beim Bund bewährt. Das ist Ansichtssache; wir haben eine andere Wahrnehmung. Die Erfahrung zeigt nämlich, dass die kritische Distanz solcher Fachkommissionen zu den einzelnen Departementen sich schrittweise reduziert, wodurch der angebliche Vorteil eines Poolens von Kompetenz wieder zunichte gemacht wird.

Schliesslich sind wir der Meinung, dass wir auf die aussenpolitischen Fragestellungen, die sich heute in zunehmenden Mass stellen, reagieren müssen. Es ist schon Ausfluss des neuen Finanzausgleichs, dass man die interkantonale Zusammenarbeit stärken muss. Dies betrifft namentlich Bereiche wie Bildung und Gesundheit. Das sind die grossen Leistungsbereiche und hier wird die interkantonale Zusammenarbeit weiter vorangehen. Im Bildungswesen haben wir die entsprechende Verfassungsgrundlage auf Bundesebene geschaffen. Wir haben in dieser Session den Beitritt des Kantons St.Gallen zum HarmoS-Konkordat auf der Geschäftsliste. Im Gesundheitswesen stehen schwierige Fragen im Bereich der Spitzenmedizin an. Parlamentarische Vorstösse zur Herzchirurgie stehen auf dem Geschäftsverzeichnis dieser Session. Dies zeigt, dass wir hier ganz klar Handlungsbedarf haben. Hier müssen wir uns überlegen, wie das Parlament auf diese Entwicklungen reagieren soll. Man muss hiefür nicht unbedingt eine ständige Kommission schaffen. Wesentlich ist, dass wir die Probleme richtig erkennen, analysieren und auch sachgerechte Lösungen finden.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
18.2.2008Wortmeldung

Sprecher des Präsidiums: Ich will das gerne tun und als Sprecher des Präsidiums die Bereitschaft bekunden, diese beiden Anliegen in das Präsidium zur Prüfung zurückzunehmen. Ich weise aber darauf hin, dass nach meinem Verständnis die Vorlage an das Präsidium und nicht an das 21er-Gremium «Parlamentsreform» zurückgeht. Für diese ist die Arbeit mit dem Nichteintreten auf das Parlamentsverwaltungsgesetz beendet. Das 21er-Gremium «Parlamentsreform» wurde im Zusammenhang mit der Motion 42.07.47«Unabhängiges Parlamentssekretariat» geschaffen. Ich spreche für das Präsidium und erkläre ausdrücklich die Bereitschaft, jetzt sämtliche Vorschläge der FDP- und der SP-Fraktion sowie der Staatswirtschaftlichen Kommission und der Rechtspflegekommission in das Präsidium zurückzunehmen und dem Rat auf die Frühjahrssession 2008 eine bereinigte Vorlage zu unterbreiten.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
18.2.2008Wortmeldung

ist irritiert über die Ausführungen von Eugster-Wil, wonach die Weiterbearbeitung der Parlamentsreform alleinige Sache des Präsidiums sei. Anfänglich hat Eugster-Wil erklärt, er spreche für das Präsidium, gebe aber den Verlauf und die Ergebnisse der Beratungen im 21er-Gremium «Parlamentsreform» wieder. Der Motionsauftrag war eigentlich klar. Das 21er-Gremium «Parlamentsreform» muss eine Vorlage zur Parlamentsreform unterbreiten. Diese Vorlage bedarf einer weiteren Vorberatung mit Prüfung wichtiger Details. Ich bin deshalb der Auffassung, dass das 21er-Gremium «Parlamentsreform» die Vorlage weiter bearbeiten muss.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
18.2.2008Wortmeldung

zieht den Antrag der FDP-Fraktion zurück und schliesst sich der Meinung des Sprechers des Präsidiums an, wonach sich das Präsidium der Weiterbearbeitung der Vorlage annehmen und auf die Frühjahrssession 2008 eine mehrheitsfähige Vorlage unterbreiten soll.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
18.2.2008Wortmeldung

Geht es hier um eine konsultative Abstimmung?

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
18.2.2008Wortmeldung

Sprecher des Präsidiums: Die Feststellung von Möckli-Rorschach, wonach ich hier über die Beratungen im 21er-Gremium «Parlamentsreform» berichte, entspricht der Vereinbarung mit diesem 21er-Gremium «Parlamentsreform», wonach das Präsidium dessen Anträge übernimmt. Ich habe ausgeführt, dass nach Art. 7 KRR das Präsidium zur Berichterstattung zuständig ist. Entsprechend eindeutig ist auch der Antrag der FDP-Fraktion auf dem grauen Blatt: Rückweisung an das Präsidium. Auch nach dem Antrag der SP-Fraktion ist das Präsidium mit der Weiterbearbeitung zu beauftragen. Nach meinem Verständnis ist es klar, welches Organ die weitere Arbeit zu tun hat, nämlich das Präsidium, und zwar gestützt auf Art. 7 KRR.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
18.2.2008Wortmeldung

Die Anträge der SP- und der FDP-Fraktion sind abzulehnen.

Bezüglich Antrag der SP-Fraktion, der nicht schriftlich vorliegt, der aber von Blumer-Gossau erläutert worden ist, kann auf die Ausführung des Sprechers des Präsidiums verwiesen werden. Hinsichtlich des Antrags der FDP-Fraktion sollte das Präsidium die aufgeworfenen Fragen nochmals einlässlich prüfen. Auch ist einzuräumen, dass es nach der Sitzung des 21er-Gremiums «Parlamentsreform» vielleicht unterlassen wurde, die ständigen Kommissionen zu konsultieren. Die Meinungen der ständigen Kommission müssen aufgenommen, gewürdigt und verarbeitet werden. Ich traue dies dem Präsidium zu. Man sollte eine offene Auslegeordnung machen und nicht jetzt schon wieder taktieren. Dabei sind Eckwerte zu setzen, so dass wir am Schluss eine tragfähige Vorlage «hinkriegen» werden.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
18.2.2008Wortmeldung

Sprecher des Präsidiums, widerspricht Güntzel-St.Gallen. Es fehlt nicht am Mut. Ich habe die Bereitschaft erklärt, die offenen Fragen zur Prüfung in das zuständige Organ zurückzunehmen. Ich weise darauf hin, dass das Präsidium mit dem 21er-Gremium «Parlamentsreform» eine neben dem Kantonsratsreglement einhergehende Abmachung getroffen hat, nämlich den Auftrag der Motion 42.07.47 «Unabhängiges Parlamentssekretariat» durch ein 21er-Gremium «Parlamentsreform» ausarbeiten zu lassen. Dies war ein Entgegenkommen, welches mit Nichteintreten auf das Parlamentsverwaltungsgesetz nunmehr beendet ist.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
18.2.2008Wortmeldung

bestätigt, dass die Prüfung des Kommissionssystems ein Auftrag an das Präsidium und nicht an das 21er-Gremium «Parlamentsreform» war.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
18.2.2008Wortmeldung

Es geht um eine «richtungsweisende» Abstimmung.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
18.2.2008Wortmeldung

Dem Antrag Güntzel-St.Gallen ist zuzustimmen.

Der Auffassung von Eugster-Wil ist zu widersprechen. Zur Erinnerung: Das 21er-Gremium «Parlamentsreform» hatte bereits getagt, als die Motion 42.07.47 «Unabhängiges Parlamentssekretariat» eingereicht wurde. Die erwähnte Vereinbarung wurde ganz zu Beginn der Parlamentsreform getroffen, als Antwort auf die Motion 42.07.17 «Parlamentsreform», welche dann zurückgezogen wurde. Das 21er-Gremium «Parlamentsreform» ist mit der Vorlage vertraut; es ist nur konsequent, wenn es die Arbeiten fortsetzt.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
18.2.2008Wortmeldung

Sprecher des Präsidiums: Ich bedauere, dass zwischenzeitlich alle Anträge zurückgezogen wurden, ausser dem Antrag von Büeler-Flawil. Ich bin sehr geneigt, das Vorgehen der Präsidentin zu unterstützen. Soll es das 21er-Gremium «Parlamentsreform» einfacher haben, ist über die Anträge der FDP und der SP abzustimmen. Der Antrag der SP-Fraktion zielt auf eine Erweiterung dessen, was das 21er-Gremium «Parlamentsreform» beschlossen hat. Der Antrag der FDP-Fraktion zielt auf weniger ständige Kommissionen. Für das 21er-Gremium «Parlamentsreform» wäre es schon sehr hilfreich zu wissen, in welche Richtung Kommissionssystem sich der Rat begeben will. Sonst setzen die Beratungen wieder bei «Adam und Eva» ein und sind vermutlich in der nächsten Legislatur noch im Gang.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
18.2.2008Wortmeldung

Sprecher des Präsidiums: Es geht nicht um eine konsultative Abstimmung, sondern um den Auftrag an das 21er-Gremium «Parlamentsreform», zu Handen des Kantonsrates eine Vorlage mit ständigen Fachkommissionen oder nach bisherigem Kommissionssystem – allenfalls modifiziert oder ergänzt durch den Antrag der FDP-Fraktion – zu unterbreiten.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
18.2.2008Wortmeldung

Das Präsidium sieht eine Eintretensdebatte vor.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
18.2.2008Wortmeldung

Wenn Sie am Auftrag, den Sie dem Präsidium gegeben haben, nämlich den Kreis der ständigen Kommissionen unter Beibehaltung des bisherigen Systems moderat zu erweitern, festhalten wollen, stimmen sie «Ja». Wenn Sie dem Antrag der SP-Fraktion auf Wechsel zu ständigen Fachkommissionen und ad hoc-Kommissionen nur noch in Ausnahmefällen, zustimmen wollen, stimmen Sie «Nein».

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
18.2.2008Wortmeldung

Für die Beratung im 21er-Gremium «Parlamentsreform» ist es hilfreich zu wissen, ob der Kantonsrat den Auftrag im Sinn des FDP-Antrags oder des SP-Antrags erteilt.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
18.2.2008Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir befürworten grundsätzlich die Anträge des Präsidiums und beantragen, auf das Parlamentsverwaltungsgesetz nicht einzutreten, den X. Nachtrag zum Kantonsratsreglement zurückzuweisen und auf den Beschuss über die Entschädigung der Mitglieder und der Fraktionen des Kantonsrates einzutreten. Wir haben durchaus Sympathien für die Ideen sowohl der FDP-Fraktion als auch der SP-Fraktion bezüglich der ständigen Kommissionen. Wir sind aber der Meinung, dass das Ratsplenum nicht das richtige Gremium ist, um heute über diese Kommissionen definitiv abzustimmen. Wir beantragen deshalb die Annahme der Präsidiumsanträge und Zustimmung zum Auftrag an das 21er-Gremium «Parlamentsreform», die Kommissionszusammenstellung und damit zusammenhängende weitere Probleme neu zu beurteilen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
18.2.2008Wortmeldung

beantragt, den Anträgen des Präsidiums in Abschnitt 17.2 Ziff. 2 der Botschaft zuzustimmen und hofft als «Brückenbauer» auf eine offene Diskussion der aufgeworfenen Fragen im 21er-Gremium «Parlamentsreform». Dies könnte die Situation ein bisschen vereinfachen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008