Geschäft: Amtsbericht der Regierung über das Jahr 2007

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer32.08.01
TitelAmtsbericht der Regierung über das Jahr 2007
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung17.1.2008
Abschluss23.9.2008
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AllgemeinBeratungsschema
BotschaftNachtrag zum Bericht 2008 der Staatswirtschaftlichen Kommission vom 8. September 2008
BotschaftAmtsbericht der Regierung über das Jahr 2007
BotschaftBericht 2008 der Staatswirtschaftlichen Kommission zur Staatsverwaltung vom 19. Februar 2008
ErlassErgebnis der einzigen Lesung vom 15. April 2008
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
1.8.2019Gremium22.1.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
23.9.2008Antrag der Staatswirtschaftlichen Kommission69Zustimmung0Ablehnung51
15.4.2008Anträge der Staatswirtschaftlichen Kommission105Zustimmung0Ablehnung75
Statements
DatumTypWortlautSession
23.9.2008Wortmeldung

Präsident der Staatswirtschaftlichen Kommission: Nach dem Geschäftsreglement des Kantonsrates prüft die Staatswirtschaftliche Kommission unter anderem die Amtsführung der selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten aufgrund deren Berichte und durch eigene Kontrollen. Nachdem die Staatswirtschaftliche Kommission die Prüfungstätigkeit im Jahr 2007/2008 im Wesentlichen mit der Junisession 2000 abgeschlossen hatte, stellten die zuständigen Subkommissionen in ihrer Prüfung der selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten zur Hauptsache auf die entsprechenden Jahres- bzw. Geschäftsberichte ab. Sie nahmen von den Jahres- und Geschäftsberichten Kenntnis und berichteten der Staatswirtschaftlichen Kommission im Rahmen ihrer Sitzung vom 8. September 2008 über ihre Erkenntnisse. Gestützt darauf beschloss die Staatswirtschaftliche Kommission einstimmig und ohne Enthaltungen dem Kantonsrat zu beantragen, von den Jahres- bzw. Geschäftsberichten Kenntnis zu nehmen bzw. diese zu genehmigen. In diesem Sinne finden Sie in der Vorlage auch den Antrag der Staatswirtschaftlichen Kommission, nämlich Kenntnis zu nehmen vom Nachtrag zum Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission und damit Kenntnis zu nehmen vom Jahresbericht der Sozialversicherungsanstalt, vom Geschäftsbericht des Hochschulrates der Pädagogischen Hochschule des Kantons St.Gallen, vom Jahresbericht der Gebäudeversicherungsanstalt sowie zu genehmigen den Bericht des Universitätsrates der Universität St.Gallen und den Geschäftsbericht des Hochschulrates der Pädagogischen Hochschule Rorschach über das Jahr 2007.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008
15.4.2008Wortmeldung

Wie ich gestern schon ausführte, decken sich meine Feststellung zum Thema «Bauen ausserhalb der Bauzone» nicht mit den Ergebnissen der Prüfung der Staatswirtschaftlichen Kommission. Im Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission heisst es, dass die Verantwortlichen für das Bauen ausserhalb der Bauzone überhaupt keine Handlungs- und Entscheidungsspielräume hätten. Das ist juristisch schlicht falsch und ich weiss nicht wie man auf solche Ideen kommen kann. Es bestünden da keine Handlungsspielräume.

Es gibt immer wieder Probleme. Regierungsrat Haag hat gestern darauf hingewiesen. 85 Prozent der Gesuche würden bewilligt. Aber er vermischt bei seinen Zahlen einerseits die Gesuche von Landwirten für landwirtschaftliche Bauten und die ganze Problemstellung um die Art. 24 ff. des Raumplanungsgesetzes. Ich würde mir schon wünschen, dass die Staatswirtschaftliche Kommission, wenn sie ein Departement oder ein Amt durchleuchtet etwas kritischer vorginge und wenn auch der Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission etwas weniger schön farblich ausfallen würde.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
15.4.2008Wortmeldung

Zu S. 21 (Pflegekinderwesen): Ich habe als Direktbetroffener eine Bemerkung. Ich finde es richtig und gut, dass sich der Kanton des Vormundschaftswesens und des Pflegekinderwesens annimmt. Ich meine aber, dass es sehr entscheidend ist wie das in der Praxis umgesetzt wird. Ich wünsche mir eine Lösung bei der die Kinder und die Pflegeeltern und alle weiteren Beteiligten im Mittelpunkt stehen und hoffe sehr, dass nicht ein bürokratischer Papiertiger entwickelt wird. Ich könnte mir vorstellen, dass wenn ich dann einem Bundesordner nachweise dem Kanton einreichen muss für unser Pflegekind und noch ein Nachdiplomstudium absolvieren müsste als Pflegevater, dass mich das dann sehr wenig freuen würde und dass ich dann auf diese Angelegenheit zurückkäme wenn dieser Zustand eintrete. Was ich hingegen der Auffassung bin, dass nötig ist, dass man vor Ort schaut wie es den Kindern und Eltern geht und dass man ihnen auch Hilfestellungen bietet. In diesem Sinn hoffe ich, dass diese Empfehlung so umgesetzt wird und dass wir nicht eine Pflegekinderbürokratie aufbauen plus einem Pflegekinder Verwaltungsapparat. Für diesen Fall müsste ich dann meinen entschiedensten Widerstand anmelden.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
15.4.2008Wortmeldung

Ich möchte meinem Missfallen Ausdruck geben, dass das Postulat 43.04.14 «Unter welchen Voraussetzungen unterstehen Mietverträge dem Finanzreferendum?» überwiesen im September 2004 unter welchen Voraussetzungen unterstehen Mietverträge dem Finanzreferendum immer noch nicht behandelt ist und die beiden Magistraten, die es angeht, wohl überleben wird. Ich hoffe gerne, dass die bei der Prioritätensetzung nach dem Abschied dieser beiden Magistratspersonen nicht mehr das Lustprinzip reagiert, sondern dass der Postulatsbericht vorgelegt wird. Wir diskutieren in diesem Saal zum Teil ellenlang über die Auslegung von irgend welchen Bestimmungen des Kantonsratsreglements und schlagen uns damit die Köpfe ein. Hier geht es meines Erachtens um eine sehr grobe Verfassungsverletzung. Ich meine, die verdient mindestens so viel Aufmerksamkeit wie irgend ein Komma im Kantonsratsreglement.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
15.4.2008Wortmeldung

Zu S. 35 im Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission: Dem Vernehmen nach lässt die Qualität der Unterlagen, die dem Departement als Entscheidungsgrundlage eingereicht werden äusserst in vielen Fällen zu wünschen übrig. Das generiert viel und vermeidbare sowie teure Arbeit für die Kantonale Verwaltung. Kompliziert und verlängert die Verfahren. Es würde uns interessieren zu erfahren was die Regierung vorgesehen hat um diesen Missstand abzuhelfen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
15.4.2008Wortmeldung

Zu S. 86 (Landwirtschaftliche Zentren): Vor einem Jahr konnte man im Amtsbericht 2006 unter dieser Rubrik entnehmen, dass die Beratungsstelle Kaltbrunn aus dem bisherigen Standort ausgezogen ist und die Gebäude am bisherigen Standort bekannt als Kurszentrum Kaltbrunn veräussert werden. Im Amtsbericht fehlt mir diesbezüglich ein Hinweis. Ich habe die Frage:

  • Ist es richtig, dass das Gebäude noch nicht verkauft wurde?

  • Wurde das Gebäude seit dem Umzug anderweitig genutzt oder vermietet?

  • Ist ein Kaufsinteressent vorhanden oder wenn nicht was plant die Regierung vorzunehmen?

  • Hätte aufgrund der heutigen Erkenntnisse das Kurszentrum aufrecht erhalten bleiben können auch in finanzieller Hinsicht?

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
15.4.2008Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die Staatswirtschaftliche Kommission hat die Prüfungstätigkeit vorgezogen um sie eben vor Ende der Amtsdauer 2004/2008 abzuschliessen. Dies ist der Grund weshalb zum Zeitpunkt der Beratung des Berichtes in der vorberatenden Kommission noch nicht alle Berichte der selbständig öffentlich-rechtlichen Anstalten vorlagen. Die Staatswirtschaftliche Kommission wird diese zu gegebener Zeit prüfen. Die Geschäftsberichte der Spitalverbunde werden durch die Regierung genehmigt. Darin einschliesslich ist auch die jeweilige Jahresrechnung. Der Kantonsrat nimmt diese nur zur Kenntnis. Im Einvernehmen mit dem Präsidenten der Finanzkommission wies das Präsidium die Vorberatung dieser Berichte im Zusammenhang der Spitalverbunde der Finanzkommission zu. Die weiteren selbständig öffentlich-rechtlichen Anstalten werden jeweils im Rahmen einer gesonderten Prüfung geprüft, zusammen mit den Departementen dem sie Nahe stehen wie dieses Jahr die interstaatliche Hochschule für Technik in Buchs.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
15.4.2008Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die zusätzlichen Vorstösse sind zur Abschreibungsliste hinzuzufügen.

Ich habe es beim Eintreten angekündigt. Die Staatswirtschaftliche Kommission hat den Bericht am 19. Februar 2008 verabschiedet und in Aussicht gestellt, dass gegebenenfalls noch weitere parlamentarische Vorstösse zur Abschreibung empfohlen werden, wenn entsprechend Botschaften der Regierung eingehen und das hat im Sicherheits- und Justizdepartement stattgefunden mit der Motion 42.05.20 «Steuerliche Begünstigung von umweltfreundlichen Fahrzeugen» und 42.07.24 «CO2 Reduktion im Verkehr». Die Staatswirtschaftliche Kommission beantragt diese beiden Motionen zur Abschreibung und somit zur Ergänzung auf S. 50. Der Abschreibungsgrund liegt im VI. Nachtrag zum Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben dessen Botschaft und Entwurf der Regierung vom 11. März 2008 stammt. Des Weiteren zur Abschreibung empfiehlt die Staatswirtschaftliche Kommission das Postulat 43.04.09 «Verbesserung der Sicherheit im öffentlichen Raum». Hier ist der Abschreibungsgrund der V. Nachtrag zum Polizeigesetz. Also die Verbesserung der Sicherheit im öffentlichen Raum deren Botschaft und Entwurf der Regierung vom 26. Februar 2008 datiert.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
15.4.2008Wortmeldung

Kommissionspräsident: Ich gehe nicht davon aus, dass die Staatswirtschaftliche Kommission eine Schönfärberei betreibt. Ich weise darauf hin, dass die Regelung für das Bauen ausserhalb der Bauzone tatsächlich dem Bundesrecht in erster Linie zusteht. Ich möchte für die Detailantwort aber gerne dem Präsidenten der entsprechenden Subkommission, Sturzenegger-Flums, weitergeben.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
15.4.2008Wortmeldung

Zu S. 93 (Amt für Wirtschaft, Ausländer und Gewerbe): Mir liegt hier ein Dokument vor, ein Protokoll es Landtages Baden-Württemberg, und da steht: Der Landtag hat folgenden Beschluss gefasst. Der Landtag sieht mit Sorge, dass das Ziel des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU von der Schweiz vielfältig unterlaufen wird. Die administrativen Behinderungen für Baden-Württembergische Handwerksbetriebe und Dienstleistungsunternehmen, die Aufträge in der Schweiz abwickeln wollen, führen zu erheblichen unverständlichen und einseitigen Wettbewerbsnachteilen. Im späteren wird darauf verwiesen, man müsse mit dem befreundeten Kanton St.Gallen Kontakt aufnehmen und weiter steht, dass am 2. November 2007 in Frauenfeld die Wirtschaftsministerkonferenz der Internationalen Bodenseekonferenz getagt hat und folgenden Beschluss gefasst hat. Die Kommission Wirtschaft der IBK wird in Abstimmung mit der schweizerischen Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz beauftragt darauf hinzuwirken ein Höchstmass an Verlässlichkeit, Rechtsgleichheit und Verhältnismässigkeit und Transparenz im Vollzug der Flankierenden Massnahmen zu erreichen. Ich hätte dazu zwei Fragen:

  • Wie steht die St.Galler Regierung zu den Flankierenden Massnahmen?

  • Was wären die Folgen wenn diese Flankierenden Massnahmen nicht mehr gelten würden? Also ich wäre da sehr skeptisch.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
15.4.2008Wortmeldung

Präsident der Staatswirtschaftlichen Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Staatswirtschaftliche Kommission machte sich als Querschnittsprüfungspunkt über einen recht differenzierten Fragebogen ein Bild wie die Staatsverwaltung die Kundenorientierung lebt. Die Subkommissionen griffen den Querschnittsprüfungspunkt der Kommissionen jeweils im Rahmen ihrer Prüfungstätigkeit bei den Departementen und bei der Staatskanzlei auf. Die Staatswirtschaftliche Kommission hat einen guten Gesamteindruck wie die Staatsverwaltung die Kundenorientierung praktiziert, sie dankt den Departement und der Staatskanzlei für die Mitwirkung beim Ergründen des Querschnittsprüfungspunktes namentlich auch für die Offenheit im Erteilen von Auskünften. Die Staatswirtschaftliche Kommission konzentrierte sich auf Prüfungsschwerpunkte, wie Sie dem Bericht entnehmen können. Einer besonderen Hervorhebung bedarf der Prüfungsschwerpunkt Pflegekinderwesen die Staatswirtschaftliche Kommission artet im Pflegkinderwesen Handlungsbedarf auf Stufe Kanton und hat dazu eine Empfehlung verfasst. Dass der kantonale Vormundschaftsdienst mit der Departementsreform im Stab des Amtes für Soziales integriert ist begünstigt nach Auffassung der Staatswirtschaftlichen Kommission das Pflegekinderwesen ganzheitlich anzugehen. Im Weiteren befasste sich die für das Volkswirtschaftsdepartement zuständige Kommission und in der Folge die Gesamtkommission mit dem Prüfungsschwerpunkt öffentlicher Verkehr. Das Amt erfüllt seine Aufgaben mit hoher Fach- und Planungskompetenz. Auch vermag es mit Blick auf die Ostschweiz eine Liederrolle einzunehmen. Um weiterhin auch mittel- bis längerfristig im öffentlichen Verkehr, der den Kanton St.Gallen betrifft und einbindet massgeblich mitgestalten zu können muss das Amt nach Auffassung der Kommission der Kommunikation mit seinen Partnern eine ganz grosse Beachtung schenken. Die Staatswirtschaftliche Kommission sieht da noch Optimierungsmöglichkeiten. Die Staatswirtschaftliche Kommission schloss diesen Prüfungsschwerpunkt durch eine Aussprache mit dem Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes Mitte Januar 2008 ab. Seit dem Jahr 2005 hat sich die Staatswirtschaftliche Kommission mit der Qualitätssteuerung und Qualitätssicherung bei Lehrkräften befasst. Im Bericht «Perspektiven der Mittelschule» stellt die Regierung die Anforderungen an die künftige Schulqualität dar und gibt einen Überblick über die Handlungsfelder. Die Staatswirtschaftliche Kommission erwartet daraus, dass das neue Mittelschulgesetz auch die Grundlagen für die Qualitätssteuerung und Qualitätssicherung enthalten wird. Es sei an dieser Stelle aber darauf hingewiesen, dass heute nicht nur die Mittelschule Qualitätssteuerung und Qualitätssicherung sondern auch die Volksschule und die Berufsschule. Im Übrigen verweise ich auf den Ihnen vorliegenden Bericht 2008 der Staatswirtschaftlichen Kommission. Bei der Beratung gibt sich Gelegenheit auf Themen Prüfungstätigkeit und Berichterstattung einzugehen wenn Bedarf dazu besteht. Die Staatswirtschaftliche Kommission hat ihren Bericht zur Staatsverwaltung am 19. Februar 2008 zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Mittlerweilen hat die Regierung dem Kantonsrat Vorlagen unterbreiten die gutgeheissene parlamentarische Vorstösse erfüllen. Angesprochen sind zwei Motionen und ein Postulat im Zuständigkeitsbereich des Sicherheits- und Justizdepartementes. Ich werde die entsprechenden parlamentarischen Vorstösse im Namen der Staatswirtschaftlichen Kommission zur Abschreibung beantragen wenn der Kantonsrat den entsprechenden Antrag behandelt. Dies zu Ihrer Information und zur Einleitung der bevorstehenden Behandlung des Amtsberichtes.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
15.4.2008Wortmeldung

Es ist tatsächlich so, dass wir das Entwicklungskonzept Alpenrhein. EK in der Abkürzung. Das wurde von der Internationalen Regierungskommission der IRKA bestehend aus dem FL, Vorarlberg, Kanton Graubünden und St.Gallen in den letzten ungefähr 12 Jahren erarbeitet und gemeinsam im Dezember 05 verabschiedet. Mit dem Ziel nicht nur ein Konzept zu haben, sondern dieses Konzept auch umzusetzen. Sie sehen im Bericht zum Rheinunternehmen, dass im Moment der reine Hochwasserschutz, die Schutzziele, die sind nicht gefährdet. Das ist nicht hoch prioritär im Gegensatz zu einem anderen Hochwasserschutzprojekt, das wir längstens sanieren sollten. Trotzdem empfiehlt das Konzept, dass wir im Abschnitt der Illmündung bis Bodensee, also auf dem internationalen Abschnitt die Abflusskapazität erhöhen sollten von 3.6 auf 4300m2. Sie fragen was passiert jetzt wann machen wir vorwärts, wie ist es mit der Finanzierung und wie steht es mit dem Staatsvertrag. Wir haben unsere Arbeiten nach Abschluss des Konzeptes weitergeführt. Im Moment geht es darum, dass wir die Verbesserung des Hochwasserschutzes innerhalb der Dämme überprüfen, ob das möglich ist. Wir klären: Was braucht es um die Abflusskapazität zu erhöhen, wo sind Anpassungen nötig Dammerhöhungen usw. Das läuft und die Unterlagen sollten bis 2010 vorliegen. Ich erinnere sie der Rhein ist etwas lang, die Arbeiten sind umfassend. Das geht nicht von heute auf morgen. Zweitens Stand der Technik: Das hundertjährige Hochwasser muss garantiert werden mit dem entsprechenden Sicherheitsboard und den 30 cm Zusatz. Das ist der Standard in der Schweiz plus anschliessend ein Notentlastungskonzept, das aufgebaut wird. An dieser zweiten Aufgabe sind wir jetzt. Wir konkretisierende Spitzen, die in den verschiedenen Abschnitten auftauchen können. Dann versuchen wir, die Notentlastungsräume festzulegen und auch die Abflusskorridore. Dann wird es darum gehen auch raumplanerisch diese Räume zu sichern. Das ist die schwierige Aufgabe, die wir auch auf der anderen Seite unseres Kantons, die uns sehr stark beschäftigt hat und nicht immer alle einverstanden sind. An diesen arbeiten wir parallel. Diese Unterlagen müssten bis Ende dieses Jahres vorliegen. Gleichzeitig sind auch daran, die Dammstabilitäten zu prüfen, damit eben die grundsätzlich gegebenen Hochwasserschutzziele sicher erreicht werden können .Wir sind daran Verbesserungen wo nötig in kleinen Stücken. Das ist nicht das Hauptproblem im Moment. Die Finanzierung der Vorbereitung dieser konzeptionellen Arbeit und die Vertiefung bezahlen wir im gleichen Raster wie wir das ganze Konzept erarbeitet haben. Das sind bis jetzt nicht die grossen Kosten. Dann kommen wir zu einem wichtigen Punkt, dem Staatsvertrag. Es ist in der Tat so, dass der Staatsvertrag zwischen Österreich und der Schweiz von 1954 von einer Hochwassermenge von 3100m3 aus. Und der Ausbau, die Verbesserung ist im jetzigen Staatsvertrag nicht inbegriffen. Wir sind daran. Wir müssen einen neuen Staatsvertrag machen. Ich muss ihnen aber zugestehen, dass es einfachere Aufgaben gibt als einen Staatsvertrag auszuarbeiten und zu erneuern, der seit 1954 besteht, und an der Endgestaltung Altenrhein immerhin jetzt schon umgesetzt wird. Dann kommt der Zeitplan. Sie dürfen nicht vergessen. Es steht auch im Entwicklungskonzept, dass es sich hier um ein Generationenprojekt handelt. Der ganze Alpenrhein hat eine Länge von 93 km. Es sind viele Beteiligte. Es steht im Konzept, es geht um ein Milliardenprojekt und es ist eine Dauer von 40 bis 50 Jahren. Seit Ihrer Interpellation im letzten Jahr kann doch nicht der halbe Weg zurückgelegt werden. Meine Bemühungen sind darin, dass wir versuchen, einen Konsens zu finden, wie wir überhaupt das grosse Projekt umsetzen können, dass wir gemeinsam ich sage mal den Zug auf die richtige Schiene bringen und dann können wir das Fahrtempo später bestimmen. Aber es ist sehr schwierig nicht nur interkantonal sondern international einen Konsens zu finden. Ich hoffe und bin zuversichtlich, dass wir, wenn wir diese ganze Problematik mit dem Notentlassungskonzept, wo wir aufzeigen müssen wo diese Räume sind, wo die Korridore sind und was diese Realisierungen kosten gewisse Kollegen ins Boot bringen, damit wir einen gemeinsamen Kostenteiler einen gemeinsames Projekt und eine gemeinsames Vorgehen festlegen können und nicht so wie die Idee in gewissen Partnerregierungen besteht, jeder soll seinen Teil in Ordnung bringen. Das dürfte nicht funktionieren. Aber ich kann Sie beruhigen. Wir nehmen die Sache ernst. Wir sind dran und wir versuchen, vorwärts zu kommen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
15.4.2008Wortmeldung

Mir fällt noch die Beantwortung der Frage, wurde das Gebäude seit dem Umzug anderweitig genutzt oder vermietet? Sind irgendwie Eingänge von finanzieller Sicht her für die Staatskanzlei zugeflossen oder ist das einfach leer geblieben?

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
15.4.2008Wortmeldung

Ich möchte mich vom Vorwurf Ritter-Hinterforst distanzieren. Wir haben unsere Sache sehr Ernst genommen und es ist ganz klar, wenn man die Komplexität des Themas anschaut, dass man natürlich von verschiedenen Objekten und Winkeln das ganze anschauen kann. Wir haben uns die Frage auch gestellt. Ist man zu wenig restriktiv wenn man keine Rekurse zu beantworten hat oder zu behandeln hat. Aber wir konnten uns versichern, der Spielraum ist sehr eng. Das Ganze ist sehr heikel und wir konnten wirklich sehen, dass das ein Problem ist. Ich kann in einem kurzen Beispiel erläutern: Das Umfeld hat sich beim Bauen geändert, z.B. energetisch es kommt das Thema Sonnenkollektoren, Bauen ausserhalb der Bauzone, das Bewilligungsverfahren, es wird beim Bund geändert, alle Kantone müssen das ganze wieder anpassen und dann stellt sich schon die nächste Frage was passiert z.B. mit Photovoltaikanlagen, wie gross dürfen diese sein? Dürfen sie eine andere Farbe haben? Ich möchte mit diesem kleinen Beispiel nur sehen wie komplex die ganze Sache ist. Ich kann Ihnen versichern, wir haben nachgebohrt, Aussenstehende befragt und wir sind zum Schluss gekommen, dass es wirklich so ist, wie wir es im Bericht geschrieben haben.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
15.4.2008Wortmeldung

Zu S. 180 (Betäubungsmittel): Dem Amtsbericht 2007 der Regierung ist zu entnehmen, dass 861 Personen mit Methadon oder einem anderem Substitutionsmittel behandelt werden. Im Amtsbericht aus dem Jahr 2006 wurden aber lediglich 726 Patientinnen und Patienten behandelt. Dies entspricht gegenüber dem Vorjahr einer Zunahme von 135 Süchtigen oder etwa 18 Prozent. Im Jahr 2006 wurden 584 Süchtige und im Jahr 2007 wurden sogar 732 Abhängige von freipraktizierenden Ärztinnen und Ärzten behandelt. Dies ergibt eine Zunahme von 148 Personen oder etwa 25 Prozent. Den Heroinsüchtigen wird an deren Anlaufstellen Methadon oder ein anderes Substitutionsmittel abgegeben. Bei Methadon handelt es sich um ein synthetisches Opiat dessen Wirkungen denen vom Morphin ähnlich sind. Da die Wirkung fast 24 Stunden anhält genügt die Einnahme einer einzigen täglichen Dosis. Aus einer Fachzeitschrift entnehme ich, dass beim Absetzen von Methadon Entzugssymptome festzustellen sind, die meist länger dauern als bei Heroin. Methadonprogramme haben nur dann einen Sinn wenn sie die Abstinenz zum Ziel haben. Ansonsten betreiben die Methadon-Abhängigen einen Nebenkonsum aller möglichen anderen Drogen sowie von Alkohol und anderen Tranquilizern. Somit besteht die Gefahr, dass die Patientinnen und Patienten zunehmend Invalide bzw. arbeitsunfähig werden. Für mich stellen sich folgende Fragen:

  • Warum ist der Anstieg von Drogenabhängigen, welche sich dem Methadonprogramm verschrieben haben dermassen gestiegen?

  • Behalten freipraktizierende Ärztinnen und Ärzte ihre Patienten länger zurück als nötig oder lassen sie die Abhängigen gar nie gesund werden?

  • Warum werden keine Zahlen über den Erfolg des Methadon-Programmes bekannt gegeben?

  • Ist das viel gelobte Methadon-Programm gar gescheitert wie diverse Vereinigungen behaupten?

  • Welche Erfolgsquote kann beim Heroinprogramm gemeldet werden?

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
15.4.2008Wortmeldung

Das Kurszentrum ist tatsächlich ausgelagert worden, weil wir entschieden haben in der Regierung, dass das Grundstück nicht mehr benötigt wird für öffentliche Zwecke. Und es wäre auch nicht sinnvoll gewesen das Kurszentrum drin zu lassen, weil man sich einen raschen Verkauf anstrebte und eine sofortige Lösung dann suchte für das Kurszentrum also die Beratungsstellen. Darüber ist übrigens noch eine einfache Anfrage hängig von Herrn Kantonsrat Ricklin, die wird noch beantwortet zu jenem Punkt. Im übrigen hängt der Verkauf noch so wie mir Herr Haag soeben gesagt hat mit der Zonenplanung in Kaltbrunn. Man wollte etwas vorziehen aber die Gemeinde hat nachher gewartet und wollte das in einem Gesamtrahmen behandeln. Es ist nach wie vor geplant das Gebäude zu verkaufen. Einen konkreten Interessenten hat man im Moment offenbar noch nicht. Ursprünglich war auch geplant, das mit der Melioration zu verhandeln, aber das Gebäude eignet sich für die Zwecke der Linthmelioration nicht, so dass man hier noch weiter nach einer Lösung sucht.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
15.4.2008Wortmeldung

Ich habe zwei Fragen zum polizeilichen Jugenddienst: Dieser wurde als Pilotbetrieb eingeführt und ich möchte gerne wissen, die ersten Erfahrungen die gemacht werden konnten. Ebenfalls hätte ich gerne Auskunft darüber wann auch die Region Rheintal auf einen polizeilichen Jugenddienst zurückgreifen kann.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
15.4.2008Wortmeldung

Zu S. 165 (Ausländeramt): Hier wird beschrieben, dass im letzten Jahr 209 Fälle einer Ausschaffungshaft verfügt wurden und im vorletzten Jahr 200 Fälle. Dass allerdings nur in 166 Fällen im Jahr 2007 und in 148 Fällen im Jahr 2006 die Ausschaffung erfolgreich durchgeführt werden konnte. Hier würde mich interessieren woran lag es, dass nicht alle ausgeschafft werden konnten. Waren das fehlende Übernahmeabkommen, waren das juristische Kurse oder woran lag das?

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
15.4.2008Wortmeldung

Ich habe eine Frage zum Hochbauamt betr. Erweiterung und Sanierung des Spitals Uznach. Das Projekt Sanierung Spital Linth läuft über einige Jahre. Nachdem der der harzige Start gelöst war, ging es ruhig weiter und jetzt musste ich Anfang Jahr wieder feststellen, dass insbesondere der Zahlungsverkehr innerhalb der vertraglichen Zahlungsfristen auf dem kritischen Weg ist. D. h. ich bin mir auch bewusst, dass das Baudepartement nur zahlen kann, wenn die die Rechnung auch beim Departement ankommt. Und wenn dann die entsprechende Bauleitung das Gesuch nicht weiterleitet, dann fehlt die Rechnung zum Bezahlen. Für den betroffenen Unternehmer ist das natürlich eine schwache Erklärung. Ich lese auch im Bericht, dass auch weiterhin mit dem Wettbewerbssystem gearbeitet wird und mich interessiert welche Konsequenzen resp. welche Kontrollmechanismen setzt das Hochbauamt ein, um sicherzustellen, dass der Rechnungsfluss über die beauftragte Bauleitung zum Hochbauamt und dann zur Kasse innerhalb der Fristen geregelt ist. Hat es auch Konsequenzen, wenn Büros diese Spielregeln nicht einhalten? Denn es ist unschön, wenn die Kundschaft von Frau Hanselmann verärgert ist und sich nicht in Uznach behandeln lässt, weil die Rechnung zu spät bezahlt wurden.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
15.4.2008Wortmeldung

Es ist leer geblieben.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
15.4.2008Wortmeldung

Zum Tierschutz: Die beiden Tierschutzbeamten haben etwas weniger Betriebskontrollen als in den Vorjahren durchgeführt. Aus welchem Grund mussten die Betriebskontrollen zu zweit ausgeführt werden? Und wer trägt die Kosten für die Betriebskontrollen?

Zu S. 92 (Standortförderung): Im Zusammenhang mit dem Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berggebiete konnten die Projekte Neubau, Giessenpark Bad und die Erschliessungsstrasse Tiefried sowie die Personenunterführung Bahnhof Tiefried Beiträge gewährt werden. Ab welcher Höhe m.ü.M. werden Beiträge über das Bundesgesetz Investitionshilfe für Berggebiete gesprochen? Haben Personenunterführungen allgemein Anspruch auf solche IH-Gelder?

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
15.4.2008Wortmeldung

Zur Tierschutzangelegenheit zunächst. Es ist so, dass die Verfahren relativ komplexer werden. Vor allem wenn grössere Betriebe zu überprüfen sind eignet es sich besser, wenn 2 Personen die Kontrollen vornehmen und entsprechende Abklärungen auch rascher vorgenommen werden können und zuverlässiger vorgenommen werden können. Das ist der eine Punkt. Der andere Punkt : es gibt auch kritischere Kunden, die kennt man langsam und dort ist es besser, wenn man zu zweit geht, weil auch schon Vorfälle mit Tätlichkeiten vorgekommen sind, was wir sehr bedauern. Und das Sicherheitsgefühl unserer Mitarbeitenden ist uns natürlich das Wert, das wir die Kontrollen zu zweit machen. Weil sie kennen ja den Satz, dass ein Mann bei solchen Dingen häufig kein Mann ist. Es ist aber auch aus dem Amtsbericht zu ersehen, dass deutlich mehr Strafanzeigen und auch Tierhalteverbote ausgesprochen werden mussten. Das Beweist auch, dass die Fälle komplizierter geworden sind. Zu den Kosten: Die Kosten dieser Kontrollen gehen zu Lasten des Staates. Kostenpflichtig können dann Verfügungen werden. Das ist aber die einzige Möglichkeit die wir haben. Das sind ja laufende Kontrollen, periodische Kontrollen, die man macht, diese sind kostenlos. Kosten erwachsen erst dann, wenn entsprechende Beanstandungen gemacht werden müssen und Verfügungen getroffen werden müssen. Zum zweiten Fall bzgl. dieser IHG Darlehen. IHG Mittel sind regionalpolitische Instrumente, welche regionalwirtschaftliche Effekte auslösen, Wertschöpfung steigern wollen sei es in Tourismusgebieten oder auch in der allgemeinen Wirtschaft und das Sarganserland gehört als ganze Region zu diesem IHG Gebiet. Unabhängig ob es im Talboden oder im Berg oben ist. Es ist ganz klar, dass wir auf die Effekte im Sarganserland schauen und die Erschliessung beispielsweise des Tiefriets, das ist eine grosse Baulandreserve von etwa 28 ha auf dem Gebiet der Gemeinde Sargans, die ist etwa zu einem Fünftel überbaut heute und das ist eine Reserve für insgesamt etwa 3000 Arbeitsplätze. Um diese umsetzen zu können, muss die Erschliessungsqualität natürlich verbessert werden als Voraussetzung für Baubewilligungen und da haben wir entsprechende Mittel aus dem IHG Mittel zugesprochen, weil wir überzeugt sind, das ist eine gute Sache für das Sarganserland. Zu dieser Erschliessung gehört nicht nur die strassenmässige Erschliessung das Gebiet liegt unmittelbar beim Bahnhof und von daher und da hat Herr Altenburger sicher Verständnis haben wir auch die Personenunterführung Mitunter stützt, welche eben dann Arbeitnehmenden die Möglichkeit geben soll, eben nicht mit dem Privatfahrzeug heranzureisen sondern mit der Bahn unmittelbar eine gute Erschliessung dieses Gebietes haben. Das ist also eine gute Sache für das Sarganserland und absolut gedeckt von den IHG-Bestimmungen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
15.4.2008Wortmeldung

Ich bin eigentlich noch froh um diese Anfrage, weil auch in den Medien ziemlich breit darüber referiert worden ist über die Schwierigkeiten, die geltend gemacht werden jedenfalls in den benachbarten Bundesländern, sowohl Deutschlands wie auch Österreichs. Also es ist nicht nur Baden-Württemberg, welches mit ähnlicher Kritik auftritt sondern es ist vor allem auch das Bundesland Vorarlberg und in etwas weniger starkem Ausmass betroffen aber immerhin auch ist Bayern auch in diesem Boot. Es geht um die Umsetzung des Entsendegesetzes. Die Entsendegesetzgebung der Schweiz hat wie übrigens die Entsendegesetzgebungen aller EU-Staaten, welche entsprechende Regelungen getroffen haben, hat den Sinn Lohndumping zu verhindern. Leute, die in der Schweiz tätig sind aus dem EU-Raum, der sich ja ständig ausweitet und ausgeweitet hat, dass mit diesen Leuten kein Lohndumping getrieben wird. Und dazu gehört eine Meldepflicht. Leute, die in der Schweiz Dienstleistungen erbringen, müssen eine 8 Tage Meldefrist einhalten. Das ist die Krux offensichtlich. Die erste Krux: die Meldepflicht als solche wird kritisiert von der EU und das ist eine Sache, die nicht der Kanton St.Gallen regeln kann, sondern der Bund in den Gesprächen mit der EU zu klären hat. Auffällig ist allerdings, dass die Kritik an der Meldepflicht als solche insofern meines Erachtens leer läuft als die gleiche EU eben in ihren Entsendegesetzgebungen ebenfalls gleichlautende Meldepflichten ob 8 Tage oder 7 Tage vorgesehen hat. Das ist jedenfalls der Kenntnisstand aufgrund einer Übersicht, die uns zur Verfügung steht. Das zweite und da sind die Kantone aber auch die Sozialpartner vor allem angesprochen. Es ist die Umsetzung der geltenden Gesetzgebung. Die wird als schikanös beurteilt. Schikanös wird offenbar bereits beurteilt, dass man sich melden muss. Aber da gibt es an sich keine Diskussion, weil die Meldepflicht, die gilt als solche. Das Problem. das entsteht ist die Schwierigkeit, das ein ausländischer Gewerbetreibender beispielsweise Schwierigkeiten hat herauszufinden welches sind die Standards, die er in der Schweiz einhalten muss, damit er keinem Verdacht des Lohndumpings unterliegt. Und da ist Verbesserungsmöglichkeit vorhanden. Das haben wir auch zugestanden, dass wir über Internet-Portale die Informationsmöglichkeit, welche ausländische Gewerbebetriebe haben, dass diese Informationsmöglichkeiten wesentlich verbessert werden. Die Schwierigkeit liegt eben darin, dass das Geflecht von Gesamtarbeitsverträgen in der Schweiz sehr unterschiedlich ist und es nicht nur einen Gesamtarbeitsvertrag sondern verschiedene Gesamtarbeitsverträge gibt. Und die Auslegung liegt nicht in staatlichen Händen sondern sie liegt in den Händen der Sozialpartner. Hier besteht durchaus Handlungsbedarf und hier haben wir einerseits in der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz der Ostschweiz, dann aber auch auf eidgenössischer Ebene in der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz der Schweiz also aller Kantone, haben wir uns mit dem Bund kurz geschlossen. Es ist bereits eine Arbeitsgruppe daran, welche die Kritikpunkte aus dem Raum Basel bis St.Gallen aufnimmt und diese überprüft und entsprechende Vorschläge ausarbeitet. Also die Kontaktaufnahme mit den befreundeten Nachbarn ist erfolgt und ich hoffe, dass wir eine Lösung finden. Tatsache ist natürlich, dass das eine neues Gesetz ist, dass das eine Praxis ist, die sich einschleifen muss. Und wir wollen an sich nicht Personenfreizügigkeit und wirtschaftliche Beziehungen über die Grenze hinaus behindern mit administrativen Schranken, aber die Umsetzung der Personenfreizügigkeitsregelungen im Entsendegesetz die müssen und wollen wir umsetzen. Und es ist der heikel, denken wir daran, dass auch noch politische Fragen anstehen über die Ausdehnung der Freizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien und die generelle Frage des Umgangs mit dem Bilateralismus auch allenfalls zu einer Volksabstimmung führen wird, so dass hier ein sehr heikler Bereich angesprochen ist, der nicht ohne Not in einem Scherbenhaufen enden sollte. Das Problem ist erkannt. Wir hoffen, Lösungen zu finden.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
15.4.2008Wortmeldung

Ich kann Ritter-Hinterforst beruhigen. Eine Pflegekinderbürokratie ist nicht unsere Absicht. Dazu haben wir auch nicht die nötigen Mittel und das ist auch gut so. Unser Ziel ist es aber zusammen mit den Gemeinden diesen Weg zu machen. Die Hauptkompetenz im Vormundschaftsbereich und in der Pflegekinderaufsicht, liegt nicht beim Kanton sondern bei den Gemeinden. Im Moment wird das Vormundschaftsrecht neu gesetzt. Auf eidgenössischer Ebene wird man in diesem Jahr diese Verhandlungen abschliessen. Bundesrätin Widmer-Schlumpf wird die Pflegekinderverordnung anpassen. Das Ziel ist, dass es im Jahr 2009 umgesetzt werden muss. Wir sind da sehr gefordert zusammen mit den Gemeinden möglichst schnell die richtigen Schlüsse zu ziehen. Die Rolle des Kantons bis jetzt ist vor allem, dass man in die Ausbildung investiert von Pflegeeltern. Weil da sich viele Fragen stellen und da haben wir mit der Pflegekinderaktion sehr guten Leistungsvertrag zu einem sehr kostengünstigen Preis bekommen wir sehr viele Leistung, die direkt vor Ort eingebracht werden. Ich gebe Ihnen Recht, wichtig ist, dass die Player die in diesem Bereich zusammen arbeiten müssen, dass sie diese Zusammenarbeit investiert wird vor Ort. Aber das muss mit klaren Rollendefinitionen geschehen und mit klaren Kompetenz zuordnen. Das muss aber noch entwickelt werden zusammen mit den Gemeinden im Amt für Soziales sind wir daran jetzt eine Konzeption zu machen und wie gesagt, die Bausteine sind auf politischer Ebene gesetzt. Wir werden auch in diesem Jahr dieses Projekt an die Hand nehmen und zusammen mit den Gemeindenanalysen. Bürokratie ist nicht angesagt, da kann ich Sie beruhigen.

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Zum Kantonsratsbeschluss über die Vorbereitung des Massnahmenpakets 2004 zur dauerhaften Entlastung des Staatshaushaltes: Ich nehme an, das ist auf S. 59. Da wurde gefordert bei der Entlastung des Massnahmenpaketes und ich denke die Frage geht an Regierungsrätin Hilber.

Bis zum Ende der Amtsdauer 2004-2008 eine Strukturreform der Kantonalen Verwaltung vorzunehmen. Darüber haben wir gehört. Was ich hingegen nie gehört habe wie über die folgenden insbesondere folgende Massnahmen in die Prüfung einzubeziehen z.B. ich nehme einige heraus: Reduktion der Berichterstattung staatlicher und staatlich unterstützter Stellen oder Einsparung von 2 Mio. Franken im Bereich der Berufsschulen oder Aufhebung bzw. Kürzung der Beiträge an Fachstellen oder insbesondere auch was das Bildungsdepartement anbetrifft Aufhebung des Erziehungsrates bzw. Reduktion einer Mitgliederzahl. Es hat also verschiedenste Fragen, von denen ich persönlich mindestens keine Kenntnis habe. Ich glaube unsere Fraktion hat auch keine Kenntnis. Und ich möchte Frau Hilber fragen wie sie gedenkt in der neuen Legislaturperiode mit diesen Fragen umzugehen. Ob wir auf einen Bericht hoffen können, denn eine Berichterstattung haben wir nicht erhalten. Und wie Sie gedenkt die Fristen einzuhalten.

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Wenn ich angesprochen werde in dieser Frage wohl in der Rolle als Regierungspräsidentin derzeit noch und nicht als Departementsvorsteherin. Diese Anträge, die entstammen alle aus der Zeit des runden Tisches, sie erinnern sich als wir das Massnahmenpaket erarbeitet haben. Die Regierung hat diese verschiedenen Anträge zur Prüfung entgegengenommen. Und ich kann sie versichern, in dieser Phase hat die Regierung sehr viel an diesem Thema gearbeitet. Wir haben strukturelle Defizite beseitigt das war eine Arbeit in der Verwaltung. Wir haben all unsere Tätigkeitsfelder überprüft auch 80-20, die wichtigsten und die weniger wichtigen Aufgaben. Wie haben das strukturelle Defizit im Haushalt gemeinsam verändert. Sie erinnern sich an diese Massnahmen. Das sind Teile, die aus dieser Abklärung heraus entwickelt worden sind. Die Regierung hat aus diesem Projekt heraus gesagt, sie muss eine Strukturreform machen, das ist eben dieses Massnahmenpaket. Wir haben aber auch eine Departementsreform gemacht in diesen Jahren aus eigener Initiative ohne grosse Unterstützung durch Organisationsentwickler und Unternehmensberater. Diese Reform ist umgesetzt seit dem 1.1. 2008. Das sind Bausteine aus all diesen Aufträgen, die dargestellt worden sind. Ein weiteres ist auch, dass wir die Planungs- und Steuerungsinstrumente entwickelt haben. Die sind jetzt im Staatsverwaltungsgesetz verankert. Der integrierte Aufgaben- und Finanzplan. Die Regierung hat Pilotprojekte entschieden, die in diese Richtung zielen sollen. Wir haben nicht alles umgesetzt. Wir haben das zur Prüfung entgegengenommen, da gebe ich Ihnen Recht. Einen Bericht haben wir nicht verfasst. Das kann man uns vorwerfen aber ich muss sie daran erinnern, dass wir mit unseren Ressourcen sehr viel investiert haben in die konkrete Umsetzung möglicher Ansatzpunkte eben die Departementsreform, Strukturreform und, dass wir unsere Akzente darauf gesetzt haben und nicht darauf einen Bericht zu schreiben über die Ergebnisse. Wir haben auch immer wieder kommuniziert. Es wurden auch immer wieder mit den ständigen Kommissionen dieses Rates Informationen über das Veränderungspotential durchgeführt. Unser Ziel ist es immer wieder Optimierungsbedarf zu orten, wenn man sagt man solle den Berichterstattungsaufwand verändern. So ist auch das Ziel, dass der Amtsbericht eine Form enthält, der viel Näher mit der Wirkungsorientierung verbunden ist. Aber wir haben wie gesagt über diese vielen Arbeiten keinen Bericht verfasst und ich bitte sie auch um Verständnis und Nachsicht, weil wir in dieser Optimierungsphase unsere Kräfte für die konkrete Umsetzung nutzen wollen. Ich glaube wir können zufrieden sein. Die Regierung hat zusammen mit den Spitzenkräften der Verwaltung eine grosse Leistung erbracht in dieser Amtsdauer. Ich bitte Sie daher diese Nachsicht zu haben, und uns nicht dazu zu verknurren jetzt über das alles noch einen Bericht zu schreiben. Ich hoffe, dass in diesem Sinn auch ihre Frage beantwortet ist.

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Zu S. 107 (Private Schutzräume): in 98 Objekten wurden 2236 Schutzplätze genehmigt so wie 808 Gesuche um Befreiung bewilligt. Die öffentliche Hand und die Hausbesitzer haben in den letzten Jahren Milliarden in solche Schutzräume Beton investiert. Viele junge Hausbesitzer müssen das Geld in Betonräume statt in Kinderzimmer investieren. Viel Geld für Abstellräume von Skis, Velos oder Weinkeller. Kann der Kanton St.Gallen selber mehr Hausbesitzer vom Erstellen solch teurer Anlagen befreien? Kann sich der Kanton St.Gallen auf Bundesebene für eine Lockerung der Schutzräume einsetzen?

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Zu S. 41 (Reformen der Oberstufe): Da lese ich doch mit einigermassen Erstaunen, dass mindestens im Departement des Innern einer Projektgruppe an der Arbeit ist, die sich mit den Folgen der Demographie befasst. Unser Anliegen, Reformen an der Oberstufe waren natürlich nicht die organisatorischen Fragen sondern die waren die inhaltlichen. Der Kanton St.Gallen verlangt auf Primarschulstufe das Förderkonzept und ein integratives Modell zu fördern und irgendwann kommen die integrativen Ideen auch an der Oberstufe an. Oberstufe ist ein sensibler Bereich und ich denke es ist wichtig, dass wir nicht nur die Lektionentafel bezüglich Englisch anpassen weil wir ab Sommer Frühenglisch in der 3. Klasse haben sondern, dass nebst der Demographie, die sicher auch ein Thema ist, insbesondere auch die Themen bezüglich Modelle neuer integrativer Modelle auf der Oberstufe haben werden. Wir haben bis jetzt nur ein aditives Modell. Ich denke, es wäre schön wenn hier auch etwas geschrieben worden wäre bezüglich der inhaltlichen Reformen der Oberstufe und nicht nur der demographischen.

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Eberhard-St.Gallen hat Recht. Der Text zu diesem Postulat ist zu einseitig auf die Demographie ausgerichtet. Das Projekt umfasst zwei Teile. Das Eine ist längerfristig die Demographie und das Andere ist das was wir unter dem Namen Oberstufe 2012 laufen lassen. Weil wir gesagt haben auf den Zeitpunkt zudem die Schüler mit Frühenglisch in die Oberstufe kommen, müssen wir eine ganze Serie von Änderungen in der Oberstufe prüfen. Dazu gehört auch das. Dazu gehört auch die Frage, die mich im Moment sehr beschäftigt. Einer der grossen Mängel unseres Bildungssystems ist, dass dieses Bildungssystem viel zu viel Geisteswissenschafter - jetzt im umfassenden Sinn - und zu wenig Naturwissenschafter herausbringt. Wir müssen uns etwas einfallen lassen was wir auf der Oberstufe in diesem Zusammenhang machen. Das ist ein weiterer Aspekte neben den von Ihnen aufgerufenen. Die Projektorganisation sind die beiden Standbeine. Das eine ist die Demographie. Das ist eine rein regionale Verteilung künftiger Oberstufenzentren. Die Diskussion darüber wie diese Trägerschaften aussehen könnten. Wenn wir die demographische Entwicklung ansehen, dann wird eine grössere Zahl von Oberstufenzentren zu klein werden in den nächsten 10 bis 15 Jahren. Man muss sich Gedanken machen was mit denen passiert. Werden die einfach aufgehoben oder zusammen gefasst? Ist die Gemeindeorganisation der Oberstufen wirklich noch zeitgemäss? Das sind alles Fragen, die in diesem Projekt bearbeitet werden müssen. Aus diesem Projekt werden wir mit Sicherheit eine Vorlage an den Kantonsrat resultieren. Das Gleiche gilt für das andere Projekt, dass sich inhaltlich darauf ausrichtet. An sich hätten wir beide Projekte hier nehmen sollen und nicht nur das Eine.

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Ich hoffe, dass auch andere Sachen uns noch überleben werden als das Postulat 43.04. 14.Es ist allerdings auch zu hoffen, dass uns der Ruf, den wir über unseren Rücktritt hinaus behalten werden, nicht nur aufgrund dieses hängigen Postulates gebildet wird. In einem privaten Gespräch hat mir Kantonsrat Ritter gesagt, das brauche doch nicht so lange, da müsse man doch nur 3 Stunden sich in einer juristischen Bibliothek aufhalten. Ich habe mich dann allerdings nachher gefragt weshalb er die Frage überhaupt stellt. Und weshalb er nicht selber in die Bibliothek gegangen ist. Aber Spass bei Seite. Wir sind der Meinung, dass es eine wichtige Frage ist. Und es ist auch relativ heikel, wenn diese verfassungsrechtliche Frage nur in Anführungs- und Schlusszeichen durch Rechtsdienste, die wir in house haben, geklärt werden. Wir sind der Auffassung, dass es die Fragestellung durchaus verdient, diese vertieft zu prüfen um einmal auch für die Zukunft Klärung zu schaffen, weil das Zumieten von Verwaltungsräumlichkeiten natürlich in der Praxis eine relativ grosse Rolle spielt. Und deshalb sind wir lange Zeit auf der Suche gewesen eines geeigneten unabhängigen verfassungsrechtlichen Gutachters. Den haben wir zwischenzeitlich gefunden und ich hoffe, dass es auch wenn wir nicht mehr im Amt sind noch von Interesse sein wird, was dieser Verfassungsrechtler herausfinden.

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Ich habe eine Frage zum Schätzungswesen und insbesondere zum Projekt BAG. BAG Software ist seit dem Jahr 2005 in Betrieb und läuft eigentlich nicht schlecht abgesehen von gewissen Kinderkrankheiten. Ich konnte das selber als Schätzer bis im September 2007 feststellen. Was mich sehr beunruhigt ist, dass der Support mit der Lieferfirma nicht oder nicht mehr funktioniert. Meine Frage an Herrn Schönenberger ist. Was gedenkt die GVA zu unternehmen, um diese Situation zu verbessern? Denn die EDV Investition war seinerseits nicht ganz billig und es muss im Interesse der Sache liegen, hier eine allseits befriedigende Lösung in Zukunft zu haben.

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Es trifft in der Tat zu, dass eine sehr ärgerliche Sache ist. Die Lieferantenfirma und der Lieferant hat selbstverständlich beim ursprünglichen Vertrag zugesagt, dass er bereit sei auch den künftigen Support zu übernehmen. Dazu ist er heute nicht mehr bereit alle Versuche auch Mittel seines Vermittlungsverfahrens haben kein positives Resultat gezeigt und er weigert sich einfach diesen Supportvertrag zu unterzeichnen. Wir haben dann intensiv nach Ersatzmöglichkeiten gesucht und mutmasslich jetzt auch gefunden. Es ist natürlich klar, dass wenn ein Dritter diese Aufgabe übernehmen muss, dass er sich rechtlich weitestgehend absichern will. Nicht dass er dann am Schluss den Schwarzen Peter in der Hand hat. Ich bin der Meinung es wird uns jetzt gelingen eine Ersatzlösung zu finden, damit auch künftig diese Software gepflegt werden kann.

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Ich kann das sehr gut machen. Es bestehen unter den Kantonen Absprachen, dass jene Kontingente, die in einzelnen Jahren innerhalb des Kantones nicht ausgeschöpft werden. Weil keine Gesuche vorliegen, dass dann das gepolt wird und anderen Kantonen für Grossanlässe z.B. zur Verfügung gestellt werden. Wenn grössere Anlässe wie eidgenössische Schwingerfeste und Musikfest usw. dann genügen meist die interkantonalen Kontingente nicht. Dann werden die den entsprechenden Kantonen zur Verfügung gestellt. Davon hat selbstverständlich auch der Kanton St.Gallen schon wiederholt profitiert und jetzt im letzten Jahr waren es jetzt vornehmlich aber Übertragungen an andere Kantone.

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Jud-Schmerikon hat völlig recht. Von diesem groben Ärger habe ich in den letzten 3 Wochen erfahren. Es ist unverständlich. Der Kanton ist dafür bekannt, dass er für die verlangten Leistungen die Rechnungen rechtzeitig bezahlt. Das ist logisch, klar und anständig. Hingegen was wir hier erleben - die ganze Geschichte mit den privaten Unternehmern, die dieses Projekt zu leiten haben, ist und war ärgerlich. Bautechnisch haben wir's langsam in den Griff bekommen. Wir haben unsere eigenen Kapazitäten verdoppeln müssen, um dieses Projekt zu begleiten. Jetzt haben wir in Erfahrung gebracht, dass einfach die Rechnungen dieses privaten Büros, das ja kontrollieren muss, einfach gestapelt wurden bis zu 200 Tagen habe ich gehört. Das darf und kann nicht sein, dass die Unternehmer für Ihre Leistung nicht bezahlt werden. Wir sind dem energisch nachgegangen. Wir werden sehen, dass diese Probleme raschmöglichst behoben werden und uns allenfalls auch in diese Arbeit einmischen, damit diese Unternehmer bezahlt werden. Sie haben völlig recht. Das ist unzumutbar. Das kann nicht toleriert werden.

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Zu Konto 6153 (Kantonsstrassenbau): Bei Strassenraumgestaltungen werden immer mehr politische Gemeindekonzepte erarbeitet und eingereicht. Werden solche Konzepte einfach übernommen und gebaut ohne Überprüfung von kantonaler Verantwortlichen ob sie den Anforderungen von Hauptstrassen nach VSS Norm betreffend Strassenbreite entsprechen. Projekt Rothfarb bis Gasterweg Uznach können durch solche Projekte von Gemeinden die Zufahrt in Gemeindestrassen für schwere Motorwagen eingeschränkt werden zu bestehenden Gewerbebetrieben. Dies durch zu kleine Kurvenradien ab der Hauptstrasse nur weil sie am Rand der Wohnzone stehen. Aus welchen Gründen werden Strassenverschmälerungen auf Hauptstrassen Veränderung der Kurvenradien zu Gewerbe- und Wohngebiete sowie Neubau von Trottoir als unbedeutende Projekte bezeichnet? Warum will die Regierung bei einem solchen unbedeutenden Projekt wie es bezeichnet wird vom Baubüro Neuhaus kein Auflageverfahren durchführen insofern das erwähnte Projekt überhaupt als ein unbedeutendes eingestuft werden kann.

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Zu Zahner-Uznach: Die Problematik von Strassenraumgestaltungen ist natürlich kontrovers. Die einen sagen möglichst breit und schnell für das Fahrzeug, die anderen sagen nein es ist auch Lebensraum. Es geht innerorts vor allem auch um die Verkehrssicherheit. Ich muss Ihnen grundsätzlich sagen, es sind nicht immer mehr Konzepte und Projekte, die gemacht werden wollen. Ich erinnere Sie, beim 14. Strassenbauprogramm war das sehr aktuell. Wir haben gesagt, wir prüfen das. Wir nehmen es entgegen und haben im Programm 20 oder 25 Mio. Franken eingestellt für Projekte, dass wir reagieren können und nicht fünf bis sechs Jahre müssen. Ich muss Ihnen sagen, wir haben noch fast alles Geld. Es sind viel weniger Gemeinden, die mit konkreten Projekten kommen weil es nicht so einfach ist und auch in den einzelnen Gemeinden eben kontrovers diskutiert wird. Bei Ihren Fragen müssen wir einmal grundsätzlich zwei Sachen unterscheiden. Bei Gemeindestrassen sind die Gemeinden frei. Sie können im Prinzip Ihre Gestaltungen und Ihre Strassen führen wie Sie wollen. Der Durchgangsverkehr entsprechend der Klassierung muss natürlich gewährleistet sein. Das ist klar. Die Zuständigkeit ist bei den Gemeinden. Bei den Kantonsstrassen ist es nicht so, dass uns eine Gemeinde ein Projekt einreicht und wir bewilligen was da gewünscht wird, sondern in allen Projekten sind wir von Anfang an dabei unsere Leute begleiten diese Projektentwicklung und wir achten sehr genau darauf - das haben wir schon im 14. Strassenbauprogramm auch gesagt -, dass die Ziele und der Zweck einer Kantonsstrasse einer Durchgangsstrasse für den Hauptverkehr weiter erfüllt werden muss. Das kann ich Ihnen zusichern. Das Projekt Rothfarb, dass Sie angesprochen haben, das ist die Kostenschätzung 145'000 Franken. Das wird von uns als klein und unbedeutend beurteilt. Art. 41 Abs. 2 des Strassengesetzes und deswegen nicht öffentlich aufgelegt. Es kommt dazu, dass eben auch der Landerwerb das nötig wurde freihändig getätigt werden konnten. Es mussten deshalb keine Verfahren aufgezogen werden. Ich stelle fest, dass wir deshalb eine Reserve im Strassenbauprogrammen, dass sehr oft wenn irgendwelche Bauprojekte wenn Veränderungen entstehen damit wir flexibel handeln können und nicht ein Investitionsvorhaben irgend in einer Gemeinde vier Jahre zurückstellen müssen weil die Erschliessung ungenügend ist. Hier wollen wir flexibel sein. Hier wollen wir mit den Gemeinden die Probleme und den Investoren eben lösen. Deshalb sind solche kleineren Projekte eben unbedeutend und werden entsprechend behandelt. Es dürfte wohl im Sinn des Parlaments und der Gemeinden sein, wenn wir kleinere und nicht wichtige Projekt eben unbürokratisch und rasch einem Ziel zuführen. Vor allem geht das nun dort wo alle betroffen in der Umgebung einverstanden sind und keine Drittinteressen gefährdet sind. Ich bitte Sie, das müsste auch in Ihrem Interesse sein, auch wenn bei Ihnen vielleicht einmal eine Kurve nach Ihrer Beurteilung zu eng geraten ist. Das ist sie nicht. Wir halten uns an die VSS-Normen. Aber das haben Sie schon mit meinen Mitarbeitern mehrmals besprochen, ob die gleiche Norm jetzt eingehalten ist oder nicht. Sie haben noch eine Motion platziert. Dort werden wir nochmals überlegen welche Strassen wie viel breiter tatsächlich gebaut werden müssen. Das werden wir noch bearbeiten.

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Regierungsrat Haag hat erklärt, dass sie das überprüfen. Wir kennen jetzt ein Projekt, d.h. das ist vollzogen. Es ist eine Hauptstrasse wohl umgewandelt in eine Gemeindestrasse. Aber die Anforderungen für eine Hauptstrasse als Durchgangsstrasse Nr. 8 ist nicht mehr erfüllt.

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Zu Zahner-Uznach: Sie haben vollständig Recht. Diese Strasse wird eine Gemeindestrasse und Delpas hat diese nicht mehr die Anforderung einer Kantonsstrasse zu erfüllen.

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Es gibt hier zwei Sachen zu sagen, die wir vielleicht auseinander nehmen müssen. Es geht zum Einen um die Koordination in Baufragen. Es ist das Bestreben Aller, rasche und unbürokratische Bewilligungen, d.h. Bewilligungsbeschleunigungen. Das ist ein Anliegen aller Investoren und auch der Gemeinden. Es gibt zwei Sachen. Das einte ist die Koordination. Das ist die Bearbeitung der Gesuche und das andere ist dann die Kontrolle, eben die Abnahme nach Bauvollendung. Hier gibt es in der Tat gewisse Probleme. Was hier steht, auch im Amtsbericht auf den S. 154 bis 156, dass wir hier Probleme haben das Gesuche unvollständig sind, dass wir Nachforderungen machen müssen. Das ist Fact. Ich möchte festhalten, dass es hier um eine Feststellung geht, die eben Zeit braucht und nicht um eine Wertung und nicht um eine Verurteilung. Ich gehe davon aus, dass das verschiedene Gründe haben dürfte. Der einte sichert. Wir freuen uns über die jetzige Bautätigkeit über das funktionieren der Wirtschaft. Das hat aber Konsequenzen, dass nicht deswegen die Anzahl Planungs- und Ingenieurbüros, die diese Projekte bearbeiten entsprechend zugenommen haben. Wir haben sehr viel zu tun. Dann entsprechend kommen gewisse Projekte einmal etwas schneller. Der Kanton prüft dann schon ob es richtig ist. Der zweite Teil ist die Aufgabe der Gemeinden. Die Gemeinden haben in allen Fällen - gilt auch für BAB (ausserhalb der Bauzonen - haben die Gesuche anzunehmen, zu überprüfen und dort wo es eben notwendig ist Industrie und Gewerbe Arbeitsschutz, dann aber eben auch Bauen ausserhalb Bauzone dem Kanton weiterzuleiten. Hier muss ich sagen, die 88 Gemeinden erfüllen ihre Aufgaben sehr verschieden. Deshalb gibt es auch hier gewisse Verzögerungen. Ich muss sagen, der dritte und wichtigste Punkte, vor allem im Industrie- und Gewerbebereich, sind sehr oft diese Baubesuche auch komplex. Dort sind die Leute darauf angewiesen in guter Zusammenarbeit mit unseren Spezialisten im Amt für Umwelt und Energie eben die Projekte zu bearbeiten und vorzubesprechen. Ich kann hier wiederholen. Wir haben eine gute Zusammenarbeit, vor allem Industrie und Gewerbe. Die Leute wollen. Sie kommen frühzeitig. Man zieht zusammen, man bespricht das Projekt, man sagt den Leuten was wir alles brauchen um das Gesuch beurteilen und dann bewilligen zu können. Das funktioniert sehr gut. Wir wollen das weiter führen. Wir hoffen auch, dass eben diese Mängel, die tatsächlich bestehen noch reduziert werden können. Unsererseits wollen wir die Leute besser informieren.

Die Kontrolle nach Bauabnahme: Es ist schon so. Grundsätzlich haben wir vertrauen und wir zählen auf die Eigenverantwortung der Investoren und auch der Gemeinden, dass das als bewilligt ist mit Auflagen und Bedingungen auch so gebaut wird. Nur es wird ungefähr ein Viertel kontrolliert. Die Bauannahme muss gemacht werden. Dann stellen wir eben bei dem Teil fest, dass wir dann Nachbesserungen verlangen werden. Es ist so, unsere Leute suchen diese Kontrollen nicht willkürlich sondern man weiss ungefähr, es sind nicht alle Verstösse oder nicherfüllen von Auflagen gleich gravierend vor allem für die Umwelt. Wenn entsprechende Materialien und Giftstoffe eingesetzt werden ist die Kontrolle wohl wichtiger als wenn irgendetwas kleines passiert. Hier glaube ich, müssen wir unsere Verantwortung wahrnehmen. Aber es kann nicht sein, dass wir eine flächendeckende Kontrollen mit Aufstocken von mehr Personal anordnen. Wir versuchen im Gespräch diese Situation dauernd zu verbessern und die Schnittstellen zu reduzieren und auch die Kosten damit einzusparen. Aber im Industrie- und Gewerbebereich läuft es grundsätzlich gut.

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Zu Tiefbauamt Gewässer: Anfang letzten Jahres hat die Regierung die Interpellation betr. Hochbauwasserschutz am Rhein zwischen Illmündung und Bodensee beantwortet. Praktisch zeitgleich wurde in Bern ein Vorstoss zum gleichen Thema behandelt. Weil dem Thema Hochwasserschutz ja immer eine Unsicherheitskomponente anhängt, biete ich Regierungsrat zum Stand der laufenden Dinge zu äussern. So ist die staatsvertragliche Neuregelung, Finanzierung und der Zeitplan von Interesse.

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Ratsvizepräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdebatte vor.

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Zur ersten Frage warum der Anstieg so im Amtsbericht so verzeichnet worden ist: das ist systembedingt. Wir hatten eine Veränderung. 2007 wurde ein konsequenter Wechsel zwischen Sammelbewilligungen beispielsweise von Spitälern und Kliniken auf personenbezogene Bewilligungen umgestellt. Auch die konsequente Aufforderung bei der Ärzteschaft also wenn Bewilligungen abgelaufen sind, dann eben sofort diese lückenlos und rasch wieder zu erneuern, hat dazu geführt, dass diese Veränderungen zu mehr Bewilligungen geführt haben zwischen 100 und 200. Und das wurde vorher nicht in dieser Konsequenz durchgeführt und auch nicht in dieser Konsequenz kontrolliert. Also seit der Einführung dieser aktiven Kontrolle lassen sich eben auch die alten Werte mit den neuen nicht mehr in dieser absoluten Höhe del quel vergleichen und die Tendenz wie sie auch schweizweit festzustellen ist, ist auch bei uns im Kanton festzustellen, dass es keinen Anstieg gibt. Zur Behandlung ist vielleicht noch zu sagen, die Indikation für sei es heroingestützt oder auch methadongestützt wird ganz klar auf den Voraussetzungen des Bundes abgestellt und nicht einfach beliebig verordnet. Dann zur zweiten Frage, ob die Ärzteschaft ihr Klientel nicht gesund werden lassen will oder sogar da die Abhängigen noch länger bei sich behält, finde ich schon eine relativ harte Aussage, zumal wenn man die Pauschalentschädigung anschaut im Vergleich zum Aufwand, den die Ärzteschaft betreibt, dann ist das Ganze nicht sehr attraktiv, weil auch diese Patientinnen und Patienten sehr intensive Betreuung brauchen und nicht zu dem einfachen Klientel gehören. Und auf dem Land stellen wir deswegen auch fest, dass wir ein knappes Netz an Versorgung haben an Ärzten und Ärztinnen, die bereit sind Methadonbehandlungen durchzuführen. Das ist nicht ganz einfach und auch hier ist wichtig zu wissen, dass Substitutionsbehandlungen mit Methadon eine Langzeittherapie darstellt. Und da ist eben Beendigung eines Ablaufs von dieser Therapie nicht schon vorweg gesetzt. Langjährige Erfahrungen zeigen denn auch, dass es wichtige und richtige Verbesserungen gibt im Bereich der sozialen Eingliederung, des sozialen Fortschrittes, im Bereich der Stabilisierung, dass Menschen wiederum alleine wohnen können und dass sie einer Arbeit nachgehen können, was insgesamt auch wieder die Gesellschaft entlastet. Im Jahr 2006 wurde eine Studie veröffentlicht die sogenannte Kobra-Studie der technischen Universität Dresden. Die hat 2500 Opiat abhängige Personen untersucht und begleitet und die positiven Ergebnisse kamen hier zu Tage und wurden so auch publiziert. Dann zur nächsten Frage. Warum keine Zahlen über den Erfolg des Methadonprogramms bekannt gegeben werden. In dieser Form kann man das so nicht sagen. Es kommt immer auf die Zielsetzung an und es gibt verschiedene internationale aber auch nationale Studien, die belegen, dass Behandlungen mit Methadon im allgemeinen als erfolgreich bezeichnet werden können. Ich habe vorher schon einige Bereiche aufgezählt. Erfolgreich in den Bereichen der sozialen Integration, der körperlichen Gesundheit, der psychischen Gesundheit und im Bereich auch von Konsum illegaler Substanzen und damit trägt das ganze auch zur Lebensqualität bei. Im Jahresbericht 2006 der Stiftung Suchthilfe in St.Gallen kann entnommen werden, dass insgesamt 46 Austritte stattgefunden haben aus Methadon gestützten Behandlungen und diese Behandlungen eben auch zum Erfolg geführt haben. Auch Heroin gestützte Programme zeitigen positive Ergebnisse. Hier ist vom Bundesamt für Gesundheit wurden 1300 Patienten im Jahr 2006 in einem der 21 ambulanten Zentren oder in den 2 Gefängnissen in der Schweiz behandelt und das BAG konnte hier ebenfalls positive Erkenntnisse daraus ziehen wiederum die selben Punkte, die ich bereits erwähnt habe. Wichtig ist aber sicher auch zu wissen, dass es eine deutliche Veränderung und Verbesserung bei der Delinquenz gab. Während beim Eintritt in Heroin gestützte Behandlungen 70 Prozent der Patienten und Patientinnen ihr Einkommen aus illegalen Aktivitäten beschafft haben, waren es nach 18 Therapiemonaten nur noch 10 Prozent. Jährlich beenden 180 bis 200 Patienten und Patientinnen die Heroin gestützte Behandlung. 35 bis 45 von Ihnen treten in eine Methadon gestützte Behandlung über und zwischen 23 und 27 Prozent in eine abstinenzorientierte Therapie. Allein in unserem Kanton sind es mehr als 900 Opiat abhängige Menschen, die in einem Therapieangebot eingebunden sind und auch das ist positiv zu werten, denn es verbessert ihre aktuelle Lebenssituation wie gesagt sie delinquieren weniger und entlasten damit auch die Gesundheit. Aufgrund fehlender personeller aber auch finanzieller Ressourcen ist es uns als Kanton St.Gallen leider nicht möglich, diese Substitutionsprogramme wissenschaftliche begleiten zu können. Aber ich glaube hier kann man auch sagen, dass das Verhalten und die Ergebnisse dieser Therapien wohl kaum unterscheiden von den Studien, die in der Schweiz oder eben auch in anderen Ländern gemacht wurden, weil die Drogenprobleme ja auch andere Probleme in der Gesundheit weder Kantons- noch Landesgrenzen kennen. Ich hoffe, dass sie mit dieser Antwort etwas anfangen können.

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Zu S. 27 (Lotterien): Dort steht, dem Kanton stehen jährlich rund 680'000 Franken zur Verfügung für Kleinlotterien zu verteilen. Nun habe ich gesehen, dass verschiedenste Lotterien auch ausserkantonal verteilt werden. Können Sie mir dies erklären weshalb auch die Beteilungen ausserkantonal sind?

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Mein Kollege hat die gleichen Fragen gestellt, die ich schon vorbereitet habe. Darum bleibt mir nur noch übrig zu sagen, wir haben jetzt gehört wie diese vielen Anforderungen die an das Bau- und Umweltschutzdepartement gestellt werden wegen unvollständigen Angaben aus den Gemeinden wegen schlecht erfüllter Vorgaben aus Industrie und Gewerbe, dass das eine grössere Kontrolltätigkeit braucht und darum braucht eben das Departement Bau- und Umwelt mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie mögen sich vielleicht noch erinnern, wie da ein blinder Sparwut vor ein paar Jahren stellen im Baudepartement zusammen gestrichen worden sind und jetzt haben wir die Auswirkungen aus dieser Sparwut. Jetzt hat der Kanton wieder Geld in Hülle und Fülle. Ich glaube, jetzt wäre der richtige Zeitpunkt, dass wir dieses Amt wieder mit den nötigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dotieren. Es liegt eben auch an Regierungsrat Haag, dass er diese Anfragen stellt und die Leute verlangt und dann an uns, dass wir das bewilligen. Ich hoffe, Sie haben dann ein offenes Ohr und ein offenes Portemonnaie wenn wir dann soweit sind. Ich hoffe auch, dass wir bald soweit sind, dass das nicht aufgeschoben wird. Weil diese Aufgaben, die nicht erfüllt und nicht kontrolliert werden, die werden uns längerfristig sehr viel mehr kosten als ein paar Stellen, die das überprüfen und sauber erledigen.

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