Geschäft: Datenaustausch und Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Organen
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 42.08.02 |
Titel | Datenaustausch und Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Organen |
Art | KR Motion |
Thema | Landesverteidigung, Sicherheit und Ordnung |
Federführung | Sicherheits- und Justizdepartement |
Eröffnung | 18.2.2008 |
Abschluss | 7.6.2010 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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21.8.2019 | Gremium | Beteiligung - CVP-Fraktion bis Amtsdauer 2008/2012 | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
16.4.2008 | Gutheissung | 103 | Zustimmung | 9 | Ablehnung | 68 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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16.4.2008 | Wortmeldung | Auf die Vorlage ist einzutreten. Wie bei der vorher gutgeheissenen Motion der CVP-Fraktion ist festzustellen, dass die CVP-Fraktion auch diese Motion hier erfolgreich durchgebracht hatte; eine Motion, die ursprünglich auch auf dem fruchtbaren Mist der SVP-Fraktion gewachsen ist. Am 24. September 2007 hatte die SVP-Fraktion eine Motion eingereicht. Diese wurde am 8. Januar 2008 von der Regierung mit Antrag auf Nichteintreten beantwortet. Da steht: «Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass bereits ausreichende rechtliche Grundlagen bestehen, die den notwendigen Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden und Sozialhilfebehörden sicherstellen.» Bei der Abstimmung vom 20. Februar 2008 wurde unsere Motion abgelehnt. Und nun, siehe da, im Februar 2008 reichte die CVP-Fraktion ebenfalls einen Vorstoss zur genau gleichen Problematik ein. Und jetzt ist die Regierung bereit, diese Motion gutzuheissen und sich dieses wichtigen Problems anzunehmen. Bei der SVP-Fraktion werden damit offene Türen eingerannt. Sie wird die Gutheissung selbstverständlich unterstützen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008 |
16.4.2008 | Wortmeldung | Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Gutheissung mit geändertem Wortlaut. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008 |
16.4.2008 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-Fraktion): Es ist gut, wenn fruchtbarer Mist zum Düngen verwendet werden kann und die Früchte im Rat dann doch noch spriessen. Ich danke der Regierung im Namen der CVP-Fraktion für die Empfehlung, die sie abgibt, und auch für den Vorschlag, einen Teil dieser Motion im dannzumaligen Einführungsgesetz zur eidgenössischen Strafprozessordnung umzusetzen. Wir alle - und Regierungsrätin Keller-Sutter am besten - wissen, dass eine Strafprozessordnung nicht die ganze Breite, worauf diese Motion zielt, abdeckt. In der Regel werden in einer Strafprozessordnung das Ermittlungs-, Untersuchungs- und Gerichtsverfahren geregelt sowie die strafprozessualen Prinzipien festgelegt. Der Datenaustausch sollte aber schon zu einem früheren Zeitpunkt einsetzen. Ich weise darauf hin, dass es gerade in der Polizeiarbeit zwei verschiedene Typen von Delikten gibt. Die einen Delikte, z. B. Diebstähle, Raubüberfälle, Betrugsdelikte und andere, werden naturgemäss bei der Polizei zur Anzeige gebracht. Es sind all jene, bei denen das Opfer einen Schaden erleidet und die Täter zur Rechenschaft ziehen will. Aufgrund einer Anzeige kommt dann ein Ermittlungsverfahren in Gang und ungefähr an diesem Punkt setzt die Strafprozessordnung ein. Bei vielen und zum Teil sehr schwerwiegenden Delikten findet aber keine Anzeige statt. Denken Sie an all die Drogen- die Menschenhandels- und die Umweltdelikte sowie viele andere schwere Straftaten, bei denen kein Mensch Anzeige erstattet. Gerade in diesen Bereichen ist es sehr wichtig, dass durch eine Vernetzung von Erkenntnissen aus Datenbeständen Straftaten aufgedeckt und Ermittlungsansätze für die Polizei generiert werden können. Die Phase der polizeilichen Vorermittlung kann jedoch im Einführungsgesetz zur eidgenössischen Strafprozessordnung nicht geregelt werden. Ich gehe aber davon aus, dass die Regierung kein Interesse an einem Bereich hat, in welchem sich Straftäter hinter Datenschutzparagraphen verstecken können, weil Straftaten durch die Behörden mangels vernetzter Datenbestände nicht oder nur bei illegalem Datenaustausch aufgedeckt werden können. Wir haben noch andere Möglichkeiten, dem entgegen zu wirken. Z. B. wird im neuen Datenschutzgesetz, welches vom Kanton in die Vernehmlassung geschickt wurde, stipuliert, dass - in den entsprechenden Gesetzen - für den Datenaustausch der besonders schützenswerten Personendaten positive Rechtsgrundlagen geschaffen werden müssen. Es ist deshalb wichtig, dass die Regierung überprüft, welche Gesetze in Zukunft solche positiven Rechtsgrundlagen enthalten müssen. Im Weiteren müssen diese z.B. auch in den Schlussbestimmungen des Datenschutzgesetzes einfügt werden, damit die Polizei und andere Behörden, die Kenntnis von schweren Straftaten oder verwerflichen Missbräuchen erlangen, den Datenaustausch legal vornehmen können. Ich danke der Regierung für die Gutheissung der Motion und den produktiven Vorschlag, mit dem Einführungsgesetz zur eidgenössischen Strafprozessordnung einen ersten Schritt in diese Richtung zu unternehmen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008 |