Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt des Kantons St.Gallen zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer26.07.03
TitelKantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt des Kantons St.Gallen zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaLandesverteidigung, Sicherheit und Ordnung
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung29.11.2007
Abschluss29.7.2009
Letze Änderung28.8.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ErlassReferendumsvorlage vom 3. Juni 2008
ProtokollauszugReferendumsvorlage aus der Junisession 2008: Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn; Festlegung
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Dezember 2009
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 19. März 2008
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 4. Dezember 2007
Aktuelle Mitgliederliste
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
3.6.2008Schlussabstimmung94Zustimmung11Ablehnung15
Statements
DatumTypWortlautSession
2.6.2008Wortmeldung

Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008
2.6.2008Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008
16.4.2008Wortmeldung

Kommissionspräsident: Zu den Juristen: Die Juristen unter Ihnen verzeihen mir sicher diese Äusserung. Manchmal ist es besser, wenn nicht zu viel Juristinnen und Juristen in einer Kommission Einsitz haben. Der Jurist in dieser vorberatenden Kommission war sehr kompetent.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
16.4.2008Wortmeldung

Ich möchte aus dem Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission zitieren, der eben in Bezug auf Zepra erwähnt wurde. Es heisst da z.B.: «Aufgabenreduktion und Aufgabenverzicht in Bezug auf den Abbau bei den Zepra-Stellen sind in den Augen der Kommission auch eine Chance, nämlich Notwendiges, Nützliches und Wünschbares bewusst zu lokalisieren und das Eine vom anderen zu unterscheiden.» Es ist eine Klarstellung. Es entspricht nicht ganz dem, was eben zitiert wurde.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
16.4.2008Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Zu Ziff. 2: Ich knüpfe an Regierungsrätin Keller-Sutter an. Die GRÜ-Fraktion steht hinter diesem Konkordat, auch wenn wir gewisse ungute Gefühle haben, dass keine zusätzlichen Ideen eingebracht werden können. Mir vorallem ist die Prävention - nebst dem Konkordat - sehr wichtig. Bei vielen Geschäften, die wir hier beraten - so auch gestern - sehen wir eine Zunahme des Alkoholkonsums, auch bei Jugendlichen. Damit hängt auch die Gewaltbereitschaft sehr stark zusammen. Da ich auf diesem Sektor arbeite, kann ich das gut beurteilen. Ich denke, dass nebst diesem Konkordat ein neues Konzept erarbeitet werden muss. In der vorberatenden Kommission wurde uns erklärt, dass es drei Stufen von Spielen gibt: Tiefrisiko-, Mittelrisiko- oder Hochrisikospiele. Die Einschätzung kann sich aber schnell ändern. In St.Gallen hat man z. B. schon gesagt, dass bei einem vorausschätzbaren Hochrisikospiel weniger Alkohol ausgeschenkt werde. Eine Möglichkeit wäre auch kein Alkohol oder nur 3 dl Becher usw. Ich wäre eigentlich dafür, dass wie in England während einer bestimmten Zeit - zwei- zweieinhalb Stunden - ganz auf Alkoholausschank verzichtet würde. Denn aus meiner Sicht ist Alkohol ein ganz wichtiger Faktor, der die bandenmässige Gewaltbereitschaft fördert. Da müssten die Verantwortlichen einmal über die Bücher gehen. Wir bezahlen ein relativ hohes Polizeiaufgebot für die Sicherheit ausserhalb des Stadions, das sehr viel Geld kostet. Wenn also im Stadion, das auf Privat- oder Halbprivatgrund steht, Alkohol ausgeschenkt wird, dann sollten auch die Kosten für die Sicherheit entsprechend verteilt werden.

Das ist das eine. Das andere sind weitere mögliche Präventionsmassnahmen. Ich bitte die Regierung und den Rat, in Zukunft stärker darauf zu achten, dass die Prävention frühmöglichst einsetzt. Dies hat unsere Fraktion schon gestern gesagt. Es ist falsch, dass das Zepra reduziert wurde. Das steht sogar im staatswirtschaftlichen Bericht. Wo also setzen wir an, um Prävention wieder zu garantieren? Ich bitte alle, die im Rat verbleiben, die Details und die Prävention auch einmal von ihrer wirksamen Seite her anzuschauen. Ich will nicht sagen, dass Repression nicht wirksam ist. Ich stehe voll dahinter, v.a. weil Jugendliche die Konsequenzen ihrer Handlungen kennen und tragen müssen. Dafür ist dieses Konkordat sehr gut. Aber das andere muss auch getan werden, und das wird in St.Gallen vernachlässigt.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
16.4.2008Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Zu Ziff. 1: Was das Verhalten der SP-Fraktion zu dieser Vorlage betrifft, möchte ich noch ein paar ergänzende Ausführungen zu den Worten des Kommissionspräsidenten machen. Auch wir sind klar gegen Gewalt im Umfeld von Sportveranstaltungen. Auch die SP-Fraktion ist klare Befürworterin von Massnahmen, die helfen, Gewalt anlässlich von Sportanlässen zu verhindern. Über den besten Weg zur Festschreibung solcher Massnahmen hingegen sind sich die Vertreterinnen und Vertreter der SP-Fraktion nicht einig. Eine Mehrheit befürwortet den heute vorgeschlagenen Weg des Konkordates und wird diesem zustimmen. Eine Minderheit wird das Konkordat aus rechtsstaatlichen und föderalistischen Gründen ablehnen. Dies mit folgender Begründung: Im Frühjahr 2006 erliessen die eidgenössischen Räte das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit, abgekürzt BWIS. Dieses beinhaltet fünf kaskadenartig aufeinander abgestimmte Massnahmen gegen Gewalt:

  1. Registrierung in der internationalen Hooligendatenbank;

  2. Ausreisebeschränkung;

  3. Rayonverbot;

  4. Meldeauflage;

  5. Polizeigewahrsam.

Bei drei dieser Massnahmen - der Kommissionspräsident hat es schon gesagt - nämlich beim Rayonverbot, bei der Meldeauflage und beim Polizeigewahrsam ist die Verfassungskonformität umstritten. Diese Notrechtsmassnahmen, wie ich sie nenne, sind deshalb bis Ende 2009 befristet. Wir haben bei den Verfahren, die bei diesen massiven Eingriffen in die persönlichen Freiheitsrechte angewendet werden, rechtliche Bedenken. Vor wenigen Wochen wurde auf Bundesebene ein Postulat überwiesen, das die Erfahrungen mit dem BWIS anlässlich der Euro 2008 aufzeigen soll. Der Postulatsbericht soll Ende 2008 vorliegen. Nach Meinung der Minderheit der SP-Fraktion sollten die Erkenntnisse dieses Berichtes genutzt werden. Das ist aber nicht möglich, wenn wir dem Konkordat im jetzigen Zeitpunkt beitreten. Das Konkordat kann nur angenommen oder abgelehnt, aber es können keine Änderungen angebracht werden. Das ist der Hauptpunkt der Kritik. Die besagte Minderheit der SP-Fraktion wehrt sich gegen die Aushebelung der kantonalen Parlamente durch diese Konkordatslösung. Das Polizeiwesen ist eine kantonale Angelegenheit und soll kantonal geregelt werden. Es braucht also eine kantonale Gesetzgebung, die von diesem Rat beraten und geändert werden kann. Erst wenn kantonale Gesetze betreffend Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen bestehen, kann eine Konkordatslösung angestrebt werden. Die Kantonsparlamente müssen in ihrem Zuständigkeitsbereich zuerst legiferieren, ehe allfälligen Konkordaten beigetreten werden kann. Ich mache hier bewusst einen Vergleich mit der Bildung. Im Volksschulgesetz wurden zuerst die nötigen Anpassungen, die für die Zukunft dringend sind, gemacht, z. B. was die Einschulung, die Tagesstrukturen usw. betrifft. Erst anschliessend wurde entschieden, dem Konkordat beizutreten. Und hier mache ich noch einen Hinweis zur SVP-Fraktion. Sie hat sich vorgestern sehr konkordatskritisch geäussert und müsste folgedessen auch bei dieser Konkordatslösung sehr kritisch hinsehen. Uns stört, wenn die Kernaufgabe des Parlamentes - Diskussion und Erlass von Gesetzen - von den Justizdirektorinnen und -direktoren erledigt wird. Die Parlamente können dann nur noch ja oder nein dazu sagen. In der vorberatenden Kommission wurde gesagt, dass die Justizdirektorinnen und -direktoren das BWIS nur um zwei kleine Änderungen ergänzt hätten. Ich versuche Ihnen zu erklären, worum es bei diesen zwei kleinen Änderungen geht.

Im Art. 2 gilt es bei der Definition des gewalttätigen Verhaltens Folgendes anzumerken: «Als gewalttätiges Verhalten gilt ferner die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch das Mitführen oder Verwenden von Waffen, Sprengmitteln, Schiesspulver oder pyrotechnischen Gegenständen an Sportstätten, in deren Umgebung - jetzt kommt das neue - sowie auf dem An- und Rückreiseweg». Das ist eine der Ausweitungen. Die zweite Massnahme, die zusätzlich durch die Polizeidirektorinnen und -direktoren aufgenommen wurde, ist in Art. 10 die Empfehlung des Stadionverbots. Hier steht: «Die zuständige Behörde für die Massnahmen nach den Artikeln 4-9 und die Zentralstelle können den Organisatoren von Sportveranstaltungen empfehlen, gegen Personen Stadionverbote auszusprechen, welche in Zusammenhang mit einer Sportveranstaltung ausserhalb des Stadions gewalttätig wurden. - Und jetzt wichtig - Die Empfehlung erfolgt unter Angabe der notwendigen Daten gemäss Art.24a Abs.3 BWIS.» Eine weitere Ausweitung, die einen Datenaustausch zwischen der Polizei und dem Veranstalter möglich macht. Weil diese Änderungen in das Konkordat eingebunden sind, können wir uns dazu leider nicht äussern. Man kann unterschiedlicher Meinung sein, ob es sich dabei um kleine oder grosse Änderungen handelt. Zentraler ist, dass es nicht diskutiert werden kann. Sonderbar ist auch die Bestimmung, dass nur zwei Kantone dem Konkordat beitreten müssen, damit es rechtskräftig wird. Diese geringe Zahl stört uns. Aber eben, auch da können wir nicht mitreden.

Die Gewalt bei Sportveranstaltungen ist ein sehr emotionales Thema. Videos zu Gewaltsszenen gaben zu Beginn der Kommissionssitzung eindrückliche Informationen und Anregungen. Hingegen fehlten Juristen fast gänzlich, nur ein einziger, nämlich der Generalsekretär des Sicherheits- und Justizdepartementes, war da. Aber unter uns Kommissionsmitgliedern fehlt ein Fachmann, der das ganze juristisch begutachten könnte. Die Minderheit der SP-Fraktion will zuerst eine Gesetzgebung - diskutiert und erlassen von diesem Rat - die korrekte, staatsrechtliche Verfahren garantiert.

Die ganze SP-Fraktion befürwortet jedoch Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen. Das muss hier deutlich gesagt sein und Sie sehen es auch daran, dass sie gestern ein Postulat mit dem Titel «Ganzheitlicher Ansatz gegen Gewalt bei sportlichen Grossveranstaltungen» eingereicht hat. Dabei geht es nebst der Repression insbesondere auch um präventive Massnahmen. Ich danke Ihnen für die Kenntnisnahme unserer differenzierten Haltung.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
16.4.2008Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
16.4.2008Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Am 19. März 2008 hat die vorberatende Kommission im Sitzungszimmer der Prüfstelle Winkeln des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamtes getagt und das Geschäft 26.07.03 «Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt des Kantons St.Gallen zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen» an einer eintägigen Sitzung beraten. Als Kommissionspräsident war es mir wichtig, dass die Kommission eingangs von einem schweizweit anerkannten Experten Informationen erhielt. Mit Herrn Oberleutnant Christoph Vögeli von der Stadtpolizei Zürich stand uns ein Mann zur Verfügung, der sich seit 1991 an vorderster Front hautnah und tagtäglich mit Hooliganismus im nationalen und internationalen Bereich beschäftigt. Seine sehr interessanten Einblicke in die verschiedenen gewaltbereiten Gruppen, seine differenzierte Darstellung der Gewaltszene und die aus Erfahrung entstandenen Lösungsansätze gaben der Kommission einen ersten Überblick. Oberst Alfred Schelling, Kommandant der Kantonspolizei St.Gallen, ergänzte die Ausführungen aus St.Galler Sicht.

Zum Geschäft: Seit dem Jahr 2007 sind im Bundesgesetz zur Wahrung der inneren Sicherheit fünf Massnahmen vorgesehen. Hooliganismusdatenbank, Rayonverbot, Meldeauflage, Polizeigewahrsam, Ausreisebeschränkung. Drei dieser Massnahmen, nämlich Rayonverbot, Meldeauflage und Polizeigewahrsam greifen in die verfassungsrechtlich gewährleistete Polizeihoheit der Kantone ein. Damit für die Euro 2008 und die Eishockey-WM im Jahr 2009 dennoch griffige Massnahmen zur Hooliganismusbekämpfung zur Verfügung stehen, erliess der Bundesgesetzgeber eine gesamtschweizerische Regelung, befristete aber die drei erwähnten Massnahmen auf Ende 2009. Wie wir alle wissen, muss aber leider auch nach diesen beiden internationalen Anlässen, also auch nach 2009, weiter mit gewalttätigen Ausschreitungen im Umfeld - vorallem von Fussball- und Eishockeyspielen auf internationaler Ebene und in den obersten nationalen Ligen - gerechnet werden. Der Bund überlässt es nun den Kantonen, eine einheitliche Regelung im Rahmen ihrer Polizeihoheit zu erlassen. Für den Fall, dass die Kantone keine Regelung zustande bringen, hat der Bundesrat im August 2007 dem National- und Ständerat eine Botschaft zur Schaffung einer Bundeskompetenz zugeleitet. Wenn also die Kantone nicht handeln, muss - damit in der Hooliganismusfrage weiter gehandelt werden kann - die Bundesverfassung geändert werden. Die kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren verabschiedeten im November 2007 ein Konkordat. Die Kantone übernahmen dabei bewusst die heute geltende und befristete Bundesregelung. Anders ausgedrückt: Die drei Massnahmen «Rayonverbot, Meldeauflage und Polizeigewahrsam» sollen auch nach 2009 weitergeführt werden können. Es geht beim Beitritt zu diesem Konkordat nicht um die Hooliganismusdatenbank und die Ausreisebeschränkung. Diese bleiben weiterhin Sache des Bundes. Das Konkordat tritt in Kraft, wenn zwei Kantone beitreten. Die eidgenössischen Räte könnten dann ihre Arbeit zur Änderung der Bundesverfassung einstellen. Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang eine persönliche Bemerkung. Wenn man auf «Bundesbern» schaut und die Effizienz der beiden Räte kritisch betrachtet, scheint die Zeit für eine Verfassungsänderung bis Ende 2009, einschliesslich der Volksabstimmung, recht knapp bemessen zu sein.

Zum Geschäft und der Diskussion in der vorberatenden Kommission: Es blieb unbestritten, dass der gewalttätige Hooliganismus auch nach dem Ende der befristeten Bundeslösung energisch und effizient bekämpft werden muss. Die heute im Bundesgesetz zur Wahrung der inneren Sicherheit - und neu im Konkordat - vorgesehene Kaskade der Massnahmen erweist sich als zweckmässig. Zuerst wird nach festgestelltem gewalttätigem Verhalten ein örtlich und zeitlich beschränktes Rayonverbot ausgesprochen. Bei Zuwiderhandlung kann die Auflage verfügt werden, sich in bestimmten zeitlichen Abständen bei einer genau bezeichneten Polizeistelle zu melden. Sollte auch dies nicht fruchten, so kann ein Polizeigewahrsam von maximal 24 Stunden verhängt werden. Die vorberatende Kommission war sich grossmehrheitlich einig, dass diese drei Massnahmen die im Bundesgesetz zur Wahrung der inneren Sicherheit verbleibenden Massnahmen - nämlich Hooliganismusdatenbank und Ausreiseverbot - ergänzen sollen. Die vorberatende Kommission zieht grossmehrheitlich und in Übereinstimmung mit der Regierung eine interkantonale Regelung gegenüber einer Bundesregelung vor. Eine kleine Minderheit in der Kommission stellte sich die Frage, ob mit dem Beitritt zum Konkordat nicht noch etwas zugewartet werden soll, bis mit den drei zur Diskussion stehenden Instrumenten mehr Erfahrungen gesammelt worden sind. Diese Minderheit hat auch Bedenken betreffend Grund- und Persönlichkeitsrechte. Die Kommission stimmte mit 12:2 Stimmen bei 1 Enthaltung für Eintreten auf die Vorlage.

In der Spezialdiskussion wurde das Problem des Alkoholkonsums noch einmal angeschnitten. Die Problematik ist erkannt. Punktuelle Massnahmen können zwar ergriffen werden. Leider greifen sie aber in und um Sportstadien sehr wenig, weil vor und nach dem Spiel Alkohol konsumiert werden kann. Einzig im Stadion kann vom Veranstalter ein Alkoholverbot ausgesprochen werden und damit wurden bei sogenannten Problemspielen auch schon recht gute Erfahrungen gemacht. Das Alkoholproblem im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen und gewalttätigen Auseinandersetzungen muss sicher weiterhin kritisch beobachtet werden. Dies ist aber eine andere «Baustelle» und soll nicht mit dieser Vorlage vermischt werden.

Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat mit 12:2 Stimmen bei 1 Enthaltung den Regierungsbeschluss über den Beitritt des Kantons St.Gallen zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen zu genehmigen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008