Geschäft: VI. Nachtrag zum Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.08.04
TitelVI. Nachtrag zum Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung12.12.2007
Abschluss18.11.2008
Letze Änderung28.8.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
Aktuelle Mitgliederliste
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 30. April 2008
ErlassReferendumsvorlage vom 24. September 2008
ProtokollauszugReferendumsvorlagen aus der Septembersession 2008, Rechtsgültigkeit; Festlegung
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 22. September 2008
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 28. August 2008
AntragAntrag SVP-Fraktion vom 2. Juni 2008
ProtokollProtokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 30. April 2008
AntragAntrag Bereuter-Rorschacherberg zu Abschnitt II vom 2. Juni 2008
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Dezember 2008
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 11. März 2008
ErlassErgebnis der 1. Lesung des Kantonsrates vom 2. Juni 2008
AntragAntrag Dobler-Oberuzwil zu Art. 12quater vom 2. Juni 2008
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
24.9.2008Schlussabstimmung68Zustimmung37Ablehnung15
2.6.2008Antrag Dobler-Oberuzwil zu Abschnitt II82Zustimmung11Ablehnung27
2.6.2008Antrag Bereuter-Rorschacherberg zu Abschnitt II81Zustimmung8Ablehnung31
2.6.2008Antrag Dobler-Oberuzwil zu Art. 12quater (neu)68Zustimmung31Ablehnung21
2.6.2008Antrag SVP-Fraktion zu Art. 12bis Abs. 137Zustimmung62Ablehnung21
2.6.2008Antrag SVP-Fraktion auf Rückweisung an die Regierung34Zustimmung63Ablehnung23
Statements
DatumTypWortlautSession
2.6.2008Wortmeldung

Dem Antrag Dobler-Oberuzwil ist zuzustimmen.

Diese Aussage möchte ich so auf keinen Fall stehen lassen. Es ist nicht so, dass es um eine rechtsungleiche Behandlung geht. In Tat und Wahrheit ist es so, dass wenn Sie heute ein Fahrzeug einlösen Kategorie A mit 110 Gramm CO2 je Kilometer und Sie haben kein Berufspartikelfilter. Dann macht die Regierung zurecht eine Ausnahme und sagt, Sie werden nicht befreit, weil Sie zu viele Schadstoffe in Form von Hauspartikeln emittieren. Wenn das möglich ist, dann muss es auch umgekehrt möglich sein wenn Sie Fahrzeugkategorien haben, die wesentlich besser sind, dass Sie diese speziell behandeln können. Wenn der Umkehrschluss nicht möglich ist, dann würde ich das nicht begreifen. Was mir in diesem Zusammenhang wichtig scheint, sämtliche Angaben über CO2, über die verfügt wird, stammen von einer Berechnung aus der EU wenn Fahrzeuge mit Gas betankt werden ohne Anteil Biogas. Das ist in der Schweiz nicht der Fall, Dobler-Oberuzwil hat das erwähnt. Die Schweizer Gasindustrie ist verpflichtet damit sie den Rabatt vom Zoll bekommt, dass sie mindestens 10 Prozent CO2 freies Material einspeist. Ich habe vorhin gehört, eine kleine Minderheit der FDP-Fraktion möchte die Bewertung was hinten raus kommt anschauen und nicht was vorne herein kommt. Wenn man diesen Schluss weiter zieht heisst das, Leute die in Zukunft z.B. bei einer Feuerungsanlage auf CO2 freie Feuerung umsetzen. Ich nenne Holzfeuerung. Die wären dann nicht mehr CO2 frei weil sie nicht schauen was vorne reinkommt und hinten raus kommt. Das müssen Sie schauen wenn es Sie interessiert, ob sie effiziente Fahrzeuge betreiben möchten oder nicht. Ein letzter Punkt. Die Empa hat klar festgestellt, dass es momentan technologisch nichts innovativeres gibt als den Gasantrieb. Das können Sie nachlesen in der Studie von 2007. Insbesondere wird erwähnt, und das scheint mir wichtig zu sein, die Schweiz produziert keine Autos. Aber die Schweizer Industrie ist im Bereich der innovativen Technologie, wenn es um Effizienz und wenig Abgas geht führend in Europa. Es wäre dieser Industrie ein Dienst getan wenn man dies nicht unterstützen würde. Zuletzt: Energie Schweiz hat ein Ziel festgelegt für die Schweiz. 30'000 Gasfahrzeuge bis 2006. Heute haben wir 6'000 Fahrzeuge. Ich glaub, ich muss nicht weiter ausführen, dass wenn die Kantone jetzt nichts unternehmen werden diese Ziele weit verfehlt.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008
2.6.2008Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Der Rückweisungsantrag ist abzulehnen.

Es wurde das meiste gesagt bezüglich Nichteintreten bzw. was die Argumente sind dagegen. Obwohl durchaus Argumente genannt wurden von Steiner-Kaltbrunn, die ich unterstützen kann. Sie sagte z.B. Fahrzeuge, die von ihrem Zweck her, also z.B. Kombis in Industrie und Gewerbe von dieser Regelung nicht profitieren, diesen Missstand kann man positiv Rechnung tragen in dem man den Antrag von Dobler-Oberuzwil unterstützt. Der geht aus unserer Sicht in die richtige Richtung. Die Frage stellt sich auch, wollen wir jetzt handeln oder wollen wir bis zum St.Nimmerleinstag abwarten. Ich spreche da als Fachmann in diesem Bereich. Ich berate seit 13 Jahren Firmen im Bereich Umweltleistung und Umweltleistungsmessung. Ich kann Ihnen aufgrund eines Beispiels aufzeigen was es heiss wenn Bundesämter neue Richtlinien voraussagen. VEC-Abgabe wurde vom Bund wiederholt angekündigt und wiederholt auf Jahre hinausgezögert. Firmen, die ihre Investitionen auf geringe VEC planten wurden benachteiligt indem die Abgabe um Jahre verspätet wurde. Und um da nicht den gleichen Fehler zu machen, scheint es mir durchaus sinnvoll zu sein jetzt auf diese Vorlage einzutreten, diese kleinen Mängel entgegen zu nehmen und mit dem Antrag Dobler-Oberuzwil zu korrigieren. Ich kann Ihnen aus Erfahrung sagen, wenn Sie Fahrzeuge nach KEV bilanzieren, so wie das der Bund vorsieht, wir machen das in unserer Firma seit Jahren, stellen wir fest, dass praktisch ohne Ausnahme sämtliche Gasfahrzeuge, die jetzt unter dieser Regelung schlecht abschneiden sehr gut abschneiden werden und sie werden nicht nur ins vorderste Siebtel gehievt, wie das die Regierung vorschlägt, sondern sie wird vermutlich ins vorderste Zehntel sich bewegen. Im Unterschied zu Dieselfahrzeugen, da hat die Regierung möglicherweise fachlich richtig entschieden, diese ohne Partikelfilter nicht zu berücksichtigen. Auch da können wir feststellen, wenn Sie Fahrzeuge die sehr effizient sind aber keinen Ruspartikelfilter haben, die werden in die aller schlechteste Umweltkategorie fallen.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008
2.6.2008Wortmeldung

Dem Antrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Mit dieser Vorlage soll das Gewissen einmal mehr beruhigt und bestimmte Fahrzeuge mit Energieetikette A während drei Jahren entlastet werden. Die geplante Steuerbefreiung erachte ich als eine rechtsungleiche Behandlung. Personen, die aus finanziellen Gründen ihr Fahrzeug nicht wechseln können werden durch die geplante Steuererhöhung welche aus dem Ausfall und neu dem linearen Steuersystem resultiert benachteiligt. Dies trifft vor allem Familien mit Kindern und Firmen, die auf einen Kombi angewiesen sind. Das kommt einer Strafsteuer gleich. Das hatten wir doch schon einmal. Vor rund 20 Jahren war der Aufschrei wegen dem Waldsterben. Das Fahrzeuge ohne Katalysator mit einer Strafsteuer belastet wurden. Hinterher hat sich gezeigt, dass das alles eine Luftblase war. Das Waldsterben ist nicht eingetreten und dem Wald geht es nach wie vor hervorragend. Es wiederspricht auch der Strassenverkehrsgesetzgebung, welche alle Strassenbenützer an die Aufwendungen für Bau und Unterhalt einen Beitrag zu zahlen haben. Fazit: Es ist ein Schnellschuss. Der Kanton St.Gallen will einmal mehr vorpreschen. Die CO2 Vorteile von Erdgasfahrzeugen werden bei der Einteilung in die Effizienzkategorien der Energieetikette nicht berücksichtigt. Die Energieetikette basiert auf Energieverbrauch und nicht auf CO2-Emissionen. Es ist bereits heute absehbar, dass der Wechsel von der Energie auf die Umweltetikette insbesondere aufgrund der Stickoxydemissionen eine Verschiebung der Dieselfahrzeuge in hintere und der Erdgasfahrzeuge in vordere Ränge auslösen und damit auch einen Wechsel der förderungswürdigen Antriebe initiiert wird. Um diesem Aspekt Rechnung zu tragen, könnte der Kanton St.Gallen durchaus zuwarten, bis die Vorlage ausgereift, der Bund die neue Lösung für alle präsentiert und erarbeitet hat.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008
2.6.2008Wortmeldung

Sie haben gehört, was die SVP-Fraktion wünscht. Nämlich lediglich eine Reduktion um 50 Prozent. Das ist unserer Meinung nach ganz klar zu wenig. Die SVP-Fraktion beantragt Ihnen dringend an den 100 Prozent Ermässigung festzuhalten, so wie es die vorberatende Kommission und Regierung uns vorschlagen. Zwar für die ersten drei Jahre nach Inverkehrsetzung eines Fahrzeuges. Der Einfluss auf das Kaufverhalten ist ohnehin vielleicht gering bei dieser Massnahme, die wir da treffen. Führen wir uns das Ganze einmal vor Augen: Der Steuererlass macht dann Fr. 260.- je Jahr und Tonne aus und das bei 100 Prozent. Wenn wir ein Fahrzeuggewicht von 1 bis 2 Tonnen einsetzen, so ergibt das dann im Verlauf dieser drei Jahre etwa 800 bis 1500 Franken. Also nicht alle Welt. Wenn wir jetzt das noch halbieren wollen, dann geht es dann noch um 400 bis etwa 800 Franken und das ist dann wirklich kein Anreiz mehr. Wenn wir die Thematik aus der Umweltsicht betrachten, so müsste man weit stärkere Lenkungsmassnahmen in Betracht ziehen als nur diese drei Jahre Steuerbefreiung für die saubersten Fahrzeuge, für diejenigen in Kategorie A. Also man müsste z.B. den Treibstoff massiv verteuern oder müsste einen Malus einführen für die umweltbelastenden Fahrzeuge. Aber das steht nicht zur Diskussion. Zur Diskussion stehen diese 100 Prozent und Sie sehen, das ist schon bescheiden genug, zumindest diesen Schritt müssen wir dringend heute gehen. Wir müssen ein klares Zeichen setzen und nicht nur ein halbes, wie es die SVP-Fraktion möchte.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008
2.6.2008Wortmeldung

Zu Art. 11 Abs. 1: Es geht mir vor allem um die Finanzierung. Wir haben Regierungsrätin Keller-Sutter gehört, es sei eine Steuerbefreiung. Das ist richtig und da gebe ich zu, es ist eine Steuerbefreiung für die Fahrzeuge, die wir jetzt beschlossen haben. Aber wir müssen feststellen, dass die Steuerbefreiung kostenneutral ist und folgedessen diejenigen, die nicht in diese Kategorie gehören diesen Ausfall zahlen müssen. Ich glaube, da sind wir alle einig. Diese Steuer würde mich jetzt interessieren weil jetzt die Gasfahrzeuge auch dazu gekommen sind, ob Regierungrätin Keller-Sutter uns etwas sagen kann, was effektiv die Mehrbelastung für diejenigen Fahrzeuge sein soll, die nicht explizit entlastet werden. Da wäre ich sehr dankbar.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008
2.6.2008Wortmeldung

Zu Kündig-Rapperswil-Jona: Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass es überhaupt kein Waldsterben gegeben hat. Das war eine Illusion und ein wahlkampftechnisches Ausschrei von Ihrer Seite her. Aber es hat nie stattgefunden und dem Wald geht es hervorragend. Er wächst täglich.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008
2.6.2008Wortmeldung

beantragt, im Namen der SVP-Fraktion Art. 12quater (neu) wie folgt zu formulieren: «Für gasbetriebene Fahrzeuge wird die einfache Steuer im Jahr der ersten Inverkehrsetzung und in den drei folgenden Jahren er-lassen, sofern sie den von der Regierung gemäss Art. 12bis Abs. 3 dieses Erlasses festgesetzten Emissionsgrenzwert um höchstens zehn Prozent überschreiten. Für Fahrzeuge nach Abs. 1 dieser Bestimmung, die in einem anderen Kanton oder im Ausland erstmals in Verkehr gesetzt wurden und innerhalb von drei Jahren im Kanton St.Gallen besteuert werden, wird die einfache Steuer ab Beginn der Steuerpflicht im Kanton St.Gallen für den Rest der Dreijahresfrist erlassen.» und den Randtitel wie folgt zu formulieren: «bquater) Gasbetriebene Fahrzeuge».

Wie schon gesagt, ich bin überzeugt von der Gastechnologie. Dies aus folgenden Gründen: Erdgas ist wohl auch ein fossiler Energieträger, er ist aber bedeutend sauberer wie Benzin und Diesel. Gemäss der Empa emittieren Gasfahrzeuge 60 bis 95 Prozent weniger Schadstoffe als entsprechende Benzin- oder Dieselfahrzeuge. Das Ozonbildungspotenzial von Gasfahrzeugen ist über 95 Prozent geringer, als das von Benzinfahrzeugen. Gasfahrzeuge geben auch keinen Feinstaub an die Umwelt ab. Die Erdgasvorräte sind auch grösser als die Ölvorräte, Erdgas ist in der Schweiz auch verfügbar und weniger Spekulationen unterworfen wie das Erdöl. In der Schweiz wird von den Erdgasversorgung zudem garantiert, dass der Anteil des Biogases an den Tankstellen mindestens 10 Prozent beträgt. Biogas, das aus Abfällen produziert worden ist, ist nicht zu verwechseln mit der Treibstoffgewinnungen, die im Konkurrenz zur Nahrungsmittelgewinnung steht. Dieser 10 Prozent Biogasanteil ist somit auch CO2 neutral. Gasfahrzeuge fahren auch ruhiger und emitieren somit auch weniger Lärm. Die Gastechnologie steht erst am Anfang und wird noch weitere Fortschritte machen. Ebenfalls wird das Tankstellennetz dichter werden, gerade wenn auch mehr Fahrzeuge im Verkehr gesetzt werden. Warum braucht es trotz dieser Vorteile die Ausnahmen für die Gasfahrzeuge? Wäre bereits heute die Umweltetikette die Bemessungsgrundlage für die Gewährung der Steuererleichterungen würden die Gasfahrzeuge durch das Band gut abschneiden. Sämtliche vorher erwähnten Punkte würden sachgerecht bewertet und eine gesamtheitliche Umweltbilanz erstellt. Bis diese Umweltetikette in Kraft ist, ist die Energieetikette der Beurteilungsmassstab. Diese stützt sich einzig auf den Wirkungsgrad des Antriebssysteme ab. Diese Energieetikette taugt etwas für die Beurteilung der Fahrzeuge gleich in der Technologien. Stellt man aber Vergleiche zwischen Benzin, Diesel oder Gasfahrzeugen an, taugt sie eben nichts. Darum braucht es auch die im Gesetzesentwurf vorgesehene Einschränkungen für die Dieselautos ohne Partikelfilter. Die 10 Prozent höhere CO2-Limite für Gasautos ist sachlich begründet und durch den Biogasanteil. Was passiert jetzt wenn wir warten bis die Umweltetikette in Kraft gesetzt wird? Dies wäre ein falsches Signal und gleich zu setzen mit einem schlechten Rating und somit auch eine Negativbewertung für eine Technologie, die es verdient, gefördert zu werden. Die Gastechnologie braucht heute diesen Impuls und nicht erst in drei bis vier Jahren. Zudem käme Sie in den Ruf nicht effizient zu sein, was überhaupt nicht stimmt. Ich bitte Sie, sachpolitisch das Richtige zu tun.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008
2.6.2008Wortmeldung

beantragt, im Namen der SVP-Fraktion Rückweisung der Vorlage an die Regierung.

Der Bund wird das 2010 von der Energieetikette zur sogenannten Umweltetikette wechseln. Die Umweltetikette wird ganz andere Bemessungsgrundlagen enthalten als die Energieetikette, welche auf einer sehr einfachen Basis ermittelt wird. Zu dieser bestehenden Form basierend auf Gewicht und Treibstoffverbrauch kommen neu die KEEF, was ist denn das, mögen Sie sich fragen. Das sind die Kriterien für energieeffiziente und emmissionsarme Fahrzeuge. Das ist ein gemeinsames Projekt vom Bundesamt für Umweltschutz vom Astra und vom Bundesamt für Energie. KEEF und Energieetikette werden zur Umweltetikett vereint. Inhaltlich wird diese Umweltetikette noch ausgearbeitet. Die Lärmemmissionen und die Treibstoffherstellung sollen neu mitberücksichtigt werden. Zudem soll ein absoluter Massstab angewendet werden, d.h. dass die Berechnung dann gewichtsunabhänig vorgenommen werden wird. Es macht keinen Sinn jetzt noch übergangsmässig etwas zu basteln. Ein sinnvoller Vorschlag wird im Jahr 2010 auf dem Tisch liegen. Es ist deshalb sinnvoll die Vorlage dann zu behandeln wenn die Bemessungsgrundlagen vom Bund her klar sind.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008
2.6.2008Wortmeldung

Ich glaube, der formhalber bestätige ich diesen Antrag. Natürlich gehört Art. 12quater auch in diese Übergangsbestimmung rein.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008
2.6.2008Wortmeldung

(im Namen der Minderheit der FDP-Fraktion): Dem Antrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich spreche auch für eine Ermässigung, nur um 50 Prozent. Ich bin der Meinung, dass ein genügendes Zeichen gesetzt ist mit 50 Prozent. Mit einem ganz entlasten überspannt der Kanton den Bogen und überholte alle umliegenden Kantone. Die Fahrzeuge benutzen auch die Strassen. Sie benützen auch Infrastrukturen und Leistungen der Verkehrspolizei und zusätzlich im Auftrag der beiden Motionen heisst es nicht «erlassen» sondern «entlasten». Ich habe auch das Gefühl, dass der Kanton nicht Leistungen ganz gratis abgeben soll. Es ist wichtig, dass man die ökologische Brille im Moment etwas trägt, aber man soll trotzdem immer noch etwas nach links und rechts schauen. Ich habe auch das Gefühl, dass man nicht unbedingt die richtigen straft. Wenn ich z.B. schaue, dass ein Zweitonnenfahrzeug nach bei 100 Prozent Entlastung um 13 Franken erhöht wird beim neuen System. Aber ein 3,5 Tonnen Fahrzeug wird um 102 Franken erhöht. Obwohl eigentlich haben wir das Gefühl, dass wir die 2 Tonnen Fahrzeuge strafen sollen, denn dort ist noch Handlungsbedarf wo jemand mit einem grossen Jeep das Brot holen kann, der das nicht unbedingt muss. Hingegen die 3,5 Tonnen Fahrzeuge, die jetzt mit 102 Franken höher verrechnet würden. Ein Gewerbler z.B. braucht so ein 3,5 Tonnen Fahrzeug. Der kann nicht anders. Ich hoffe, in diesem Sinn, dass Sie, wenn es natürlich nur um 50 Prozent erhöht würde, dass natürlich auch diese Beträge dann weniger hoch sind weil es kostenneutral ist.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008
2.6.2008Wortmeldung

Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008
2.6.2008Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Mit dem VI. Nachtrag zum Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben werden die Aufträge aus zwei überwiesenen Motionen dieses Parlamentes ausgeführt. Es sind dies die Motion 42.05.20 «Steuerliche Begünstigung von umweltfreundlichen Fahrzeugen» sowie 42.07.24 «CO2 Reduktion im Verkehr». Die Vorlage sieht vor mit steuerlichen Anreizen emmissionsarme Fahrzeuge zu fördern. Konkret ist vorgeschlagen die Fahrzeuge mit der besten Energieeffizienz im Jahr der Erstverkehrssetzung sowie in den drei folgenden Kalenderjahren von der Motorfahrzeugsteuer zu befreien. Als Grundlage für die Bemessung dient vorerst die Energieetikette. Diese berücksichtigt aber lediglich den CO2 Ausstoss. Um keine falschen Anreize zu schaffen wird vorgeschlagen lediglich Fahrzeuge zu entlasten, welche weniger als 130 Gramm CO2 je Kilometer ausstossen. Zudem wird bei Dieselfahrzeugen ein wirkungsvoller Partikelfilter verlangt. Die vorberatende Kommission hat sich an einer ganztägigen Sitzung mit dieser komplexen Materie befasst. Sie liess sich von zwei Experten der Bundesämter für Umwelt bzw. Energie über die europäischen und gesamtschweizerischen Bestrebungen zur Förderung energieeffizienter Fahrzeuge orientieren. Im Zentrum der Ausführungen der Experten stand die Weiterentwicklung der heutigen Energieetikette zu einer umfassenden Umweltetikette, die neben Verbrauch CO2 Ausstoss und Fahrzeuggewicht auch zahlreiche weitere ökologische Kriterien Luftlärm, Treibstoffherstellung usw. berücksichtigen wird. Diese Ausführungen waren im Hinblick auf die nachfolgende Diskussion sehr wertvoll. Zudem konnten viele inhaltliche Fragen kompetent beantwortet werden. In der vorberatenden Kommission wurde beantragt die Beratungen der Vorlage zu verschieben, wie es vom Bund klare Vorgaben zur Umsetzung der Energiepolitik gemacht werden. Dieser Antrag wurde mit 14:5 Stimmen abgelehnt. Anschliessend wurde mit 17:2 Stimmen eintreten beschlossen. Die vorberatende Kommission befürwortet mehrheitlich die Absicht der Regierung steuerliche Anreize für emmissionsarme Fahrzeuge anhand der umfassenden Umweltetikette zu schaffen. Weil diese aber frühest im Jahr 2010 bereitstehen wird soll einstweilen der Weg über die bereits eingeführte Energieetikette eingeschlagen werden. Diese teilt die Fahrzeuge aufgrund von Treibstoffverbrauch und CO2 Ausstoss in Relation zum Fahrzeuggewicht in sieben Kategorien ein. Nämlich A bis G. Fahrzeuge mit Energieetikette A sollen nach dem Beschluss der vorberatenden Kommission in Übereinstimmung mit dem Entwurf der Regierung für das Jahr der ersten Vekehrssetzung sowie für drei weitere Kalenderjahre gänzlich von der Verkehrssteuer befreit werden.

(Ab 17.40.31 bis 17.41.39 Ausfall; Worte werden verschluckt)

Ein Antrag ??? diese lediglich um 50 Prozent zu ermässigen wurde mit 11:7 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Damit ergibt sich ??? solcher Fahrzeuge eine Steuerersparnis von insgesamt rund 1200 bis 1500 Franken. Um Halter ??? ??? auch für den Rest der Dreijahresfrist ??? ??? ???. Diese bedeuten inhaltlich keine Veränderung. ???.

Zudem sind mindesens 10 Prozent des Treibstoffes CO2 neutral. In einer Grundsatzabstimmung ohne konkreten inhaltlichen Antrag wurde mit 11:8 Stimmen abgelehnt, Gasfahrzeuge speziell zu fördern. Diskutiert wurde auch die steuerliche Entlastung von Elektrofahrzeugen. Ein Antrag die Steuer um 50 Prozent zu ermässigen, anstatt für drei Jahre vollständig zu erlassen wurde mit 10 :9 Stimmen abgelehnt. Die Einführung eines Malus für Fahrzeuge der Effizienzkategorie G wird von der vorberatenden Kommission nicht gewünscht. Ein entsprechender Antrag wurde mit 14:5 Stimmen abgelehnt. Die vorberatende Kommission geht mit der Regierung einig, dass die aus dem Steuererlass resultierenden Einnahmenausfälle von rund 5 Mio. Franken jährlich zu komensieren sind. Die vorberatende Kommission stimmt mehrheitlich dem von der Regierung vorgelegten Konezept zu vom heutigen degressiven Steuertarif abzugehen. Bei diesem beträgt die einfache Steuer Fr. 270.- für die ersten 1000 kg Gesamtgewicht. Für je weitere 1000 kg Gesamtgewicht 88 Prozent der vorangehenden. Stattdessen soll ein linearer Tarif eingeführt werden. Dieser Systemwechsel erlaubt es für Personenwagen die Steuer je 1000 kg Gesamtgewicht auf Fr. 260.- zu senken. Damit wird eine zusätzliche Lenkungswirkung erzielt indem leichtere Personenwagen gegenüber heute steuerliche entlastet werden. Ein Antrag, die einfache Steuer auf Fr. 280.- zu heben und den Steuertarif degressiv zu belassen, wurde mit 16:2 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Die vorberatende Kommission hat der leicht geänderten Vorlage in der Schlussabstimmung mit 14:5 Stimmen zugestimmt. Ich bitte Sie, den Änderungen gemäss gelbnen Blatt zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008
2.6.2008Wortmeldung

Kommissionspräsident: Der Antrag der SVP-Fraktion wurde in der vorberatenden Kommission ebenfalls gestellt. Er wurde mit 11:7 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008
2.6.2008Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Der Rückweisungsantrag ist abzulehnen und auf die Vorlage einzutreten.

Wir beurteilen die vorgeschlagene Lösung für die steuerliche Begünstigung emissionsarmer Fahrzeuge als praktikabel und wirkungsvoll. Praktikabel weil die Daten für die Bemessung der Begünstigung für alle Fahrzeuge vorhanden sind. Wirkungsvoll weil die hundertprozentige Steuerentlastung während dreier Jahre nach Inverkehrsetzung klar einen höheren Anteil emissionsarmer Fahrzeuge zu Folge haben wird. Die Anliegen der überwiesenen Motionen können damit klar umgesetzt werden. Ich sehe keine Anlass die Vorlage jetzt an die Regierung zurückzuweisen. Umso mehr als die Vorlage eine der wenigen Spielräume ausnutzt, die der Kanton klimapolitisch im Verkehrsbereich hat. Und Klimapolitik darf nicht hinausgeschoben werden. Mit der Energieetikette und den zusätzlichen Anforderungen CO2-Ausstoss und Partikelfilterpflicht steht schon heute eine zweckmässige Bemessungsgrundlage zur Verfügung. Es ist auch nicht klar, wann die Umweltetikette wirklich verfügbar ist.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008
2.6.2008Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Sie will jetzt ein Zeichen setzen. Sie will ihren Beitrag jetzt leisten und Anreiz jetzt schaffen um emissionsärmere Fahrzeuge anzuschaffen. Wir bewerten die Vorlage auch sehr gut, da sie kostenneutral ist, da sie auch rückwirkend noch fast Autos die schon vor einem Jahr gekauft worden sind, können noch profitieren. Wir sind uns bewusst, dass vielleicht die Energieetikette nicht das Gelbe vom Ei ist, aber es ist im Moment das einzige Instrument wo wir in dieser Richtung arbeiten können.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008
2.6.2008Wortmeldung

Auch ich möchte noch gerne, auf das zurückkommen was Steiner-Kaltbrunn gesagt hat. Steiner-Kaltbrunn sagte, das Einführen des Obligatoriums der Katalysatoren das sei einer Strafe gleich gekommen. Denn sie begründet dies damit, dass es dem Wald heute hervorragend gehe. Haben Sie sich auch dazu Gedanken gemacht, dass es genau deshalb den Wald heute hervorragend gehen könnte weil das Katalysatorenobligatorium eingeführt worden ist? Ich meinerseits bin überzeugt, dass dem so ist und das ist genau ein Grund. Deshalb sollten wir dieser Steuerreduktion zustimmen.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008
2.6.2008Wortmeldung

Kommissionspräsident: Wir haben mit dem Kantonsratspräsidenten abgemacht, dass wir zuerst Art. 12 ff. behandeln und am Schluss Art. 11. Weil es inhaltlich sonst keinen Sinn machen würde.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008
2.6.2008Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): beantragt Art. 12bis Abs. 1 wie folgt zu formulieren: «Für leichte Motorwagen, die bei ihrer ersten Inverkehrsetzung im Kanton St.Gallen nach den bundesrechtlichen Vorschriften der besten ökologischen Kategorie zugehören, wird die einfache Steuer im Jahr der ersten Inverkehrsetzung und in den drei folgenden Jahren um 50 Prozent ermässigt. Ausgenommen sind Dieselfahrzeuge ohne wirkungsvollen Partikelfilter.»

Die SVP-Fraktion ist generell nicht gegen die Befreiung des Strassenverkehrs für emissionsarme Fahrzeuge. Und das erst noch zulasten anderer Verkehrsteilnehmer. Die Strassenverkehrssteuer ist keine Ökosteuer sondern eine Verkehrssteuer. Im Gesetz steht Art. 7 der Reinertrag der Steuern deckt die Aufwendungen des Kantons für Bau, Unterhalt der Strassen sowie Kontrollen und Strassenverkehr und Verkehrserziehung sowie Unfallverhütung. Also alles Dienstleistungen, die die Besitzer abgasarmer Autos auch in Anspruch nehmen. Somit kann ich mich nicht einverstanden erklären, dass eine gewisse privilegierte Schicht auf Kosten anderer von den Pflichten befreit werden. Ich fordere, dass die emissionsarmen Autos höchstens um die Hälfte reduziert werden. Wer eine Leistung bezieht soll sie auch angemessen finanzieren. Leidtragende wären Familien, weniger Betuchte, Bauer, Gewerbler, also jene, die auf grössere Autos angewiesen sind. Ich bitte Sie, in Art. 12bis Abs. 1 das letzte Wort «erlassen» zu streichen und zu 50 Prozent ermässigen, zu ersetzen.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008
2.6.2008Wortmeldung

Nachdem Wittenwiler-Nesslau Krummenau die Meinung einer Minderheit der FDP-Fraktion wiedergegeben hat wird es Sie nicht erstaunen, dass ich im Namen der Mehrheit der FDP-Fraktion Sie ebenfalls bitte, diesen Antrag der SVP-Fraktion abzulehnen. Die Mehrheit der FDP-Fraktion ist wie die Regierung der Überzeugung, dass eine Reduktion 50 Prozent zu wenig Anreiz gibt, um hier tatsächlich etwas zu bewirken. Deshalb ist die Mehrheit der FDP-Fraktion für ein ganzes Fallenlassen für die drei Jahre gemäss Vorschlag der Regierung.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008
2.6.2008Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Wir haben schon einiges gehört. Wenn Sie nur noch auf 50 Prozent gehen, wie Wittenwiler-Nesslau-Krummenau und die SVP-Fraktion das vorschlagen, dann wird das einfach eine Alibiübung, die gar nichts bringt. Das wollen wir nicht. Wir wollen hier ein Zeichen setzen. Ein Zeichen für unsere Umwelt, ein Zeichen dafür, dass wir es ernst nehmen was unsere Generation als nächstes von uns bekommt. Sehen Sie, das geht hier nicht um eine Strafe, sondern es geht um eine Belohnung. Um eine Belohnung von denen, die sich für eine neue Technologie entscheiden. Für eine Technologie, die uns erlaubt neue Erfahrungen zu sammeln. Die Autoindustrie dazu zu zwingen bessere Autos noch herzustellen weil das ist möglich. Deshalb braucht es dieses Zeichen und der Anreiz muss genug gross sein, sonst können wir es vergessen.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008
2.6.2008Wortmeldung

Die FDP-Fraktion ist da in dieser Frage sehr geteilter Meinung. Eine kleine Mehrheit hat sich für diesen Antrag Gasfahrzeuge zu begünstigen ausgesprochen. Wir sind die kleine Mehrheit, die hauptsächlich gewichtet was hinten heraus kommt und deshalb das so gewichtet. Die FDP-Fraktion ist geteilter Meinung in dieser Frage.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008
2.6.2008Wortmeldung

Kommissionspräsident: In der vorberatenden Kommission haben wir die Gasfahrzeuge zwar intensiv besprochen aber nicht diesen konkreten Antrag, wie er hier auf dem Tisch liegt. Wir haben nur über einen Grundsatz abgestimmt, Gasfahrzeuge speziell zu fördern und separat zu regeln. Dieser Antrag wurde mit 11:8 Stimmen abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008
2.6.2008Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich habe es beim Votum über den Rückweisungsantrag schon gesagt. Wir sind uns bewusst, dass die Lenkungswirkung dieses Rabatts nicht allzu gross sein wird. Wenn wir die Lenkungswirkung noch vermindern wollen, dann müssen wir nur ein Rabatt von 50 Prozent gewähren. Sie haben es in der Botschaft der Regierung auf S. 8 unter Ziff. 4.1. ausgeführt. Die ETH Zürich hat eine Studie durchgeführt, wie hoch muss ein Rabatt sein damit er auch in Anspruch genommen wird und der muss zwischen 500 und 1500 Franken liegen. Je grösser der Rabatt ist, desto grösser ist die Lenkungswirkung und deshalb müssen wir hier der Vorlage der Regierung und der vorberatenden Kommission zustimmen.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008
2.6.2008Wortmeldung

Kommissionspräsident: Diese beiden Punkte konnten in der vorberatenden Kommission noch nicht diskutiert werden. Sie wurden auch nicht bemerkt. Sie scheinen mir aber sachlich richtig zu sein.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008
2.6.2008Wortmeldung

Der Antrag zu Art. 11 entfällt, weil er sich ergeben hätte wenn wir auf 50 Prozent runter gegangen wären.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008
2.6.2008Wortmeldung

beantragt Abschnitt II wie folgt zu formulieren: «Für ___ Fahrzeuge, die bis zu drei Jahre vor Vollzugsbeginn dieses Erlasses ___ in Verkehr gesetzt wurden und zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Steuererleichterung nach Art. 12bis und Art. 12ter dieses Erlasses erfüllt haben, wird die einfache Steuer während drei Jahren nach der ersten Inverkehrssetzung erlassen.»

«Erstmals» soll bleiben und nicht gestrichen werden.

Bei der Durchsicht der Vorlage ist mir aufgefallen, dass in den Übergangsbestimmungen, also im Abschnitt II, lediglich die Fahrzeuge nach Art. 12bis genannt werden aber nicht die Fahrzeuge nach Art. 12ter. Meines Erachtens wäre diese eine Ungleichbehandlung wenn man übergangsrechtlich die Elektrofahrzeuge nach Art. 12ter nicht gleich behandeln würde wie die ökologischen Fahrzeuge nach Art. 12bis. Ich bitte Sie deshalb, meinem Antrag auf Ergänzung mit Art. 12ter in Abschnitt II zuzustimmen. Ein redaktionelles Versehen meinerseits. Der vollständigkeitshalber erwähnt ist aber die Streichung nach dieses Erlassen, also das Wort «erstmals» sollte bei meinem Antrag nicht gestrichen werden. Mein Antrag geht lediglich dahin auf Ergänzung nach Art. 12bis und Art. 12ter dieses Erlasses.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008
2.6.2008Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Der Rückweisungsantrag ist abzulehnen.

Auch der CVP-Fraktion ist bewusst, dass mit dieser Vorlage nicht das Klima gerettet werden kann. Die Wirkung wird nicht allzu gross sein aber wir müssen jede sich bietende Möglichkeit nutzen. Viele kleine Schritte ergeben auch eine grosse Distanz. Es ist auch uns klar, dass die Energieetikette nicht das Optimum ist aber sie soll abgelöst werden durch die Umweltetikette und die Energieetikette zusammen mit der Limite des CO2-Ausstosses wie auch der Forderung nach einem wirkungsvollen Partikelfilter scheint uns eine gute Massnahme im jetzigen Zeitpunkt schon die Steuerbefreiung einzuführen.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008
24.9.2008Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Die SVP-Fraktion lehnt diesen VI. Nachtrag zum Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben ab.

Ich werde Ihnen sagen warum. Zuerst jedoch zu meiner persönlichen Interessenbindung. Meine Familie führt einen Garagenbetrieb. Einen grossen Teil des Umsatzes erzielen wir mit einem weltweit preisgekrönten, dem umweltfreundlichsten Auto auf dem Markt. Es handelt sich um das Hybridfahrzeug Toyota Prius. Das ist das Mittelklassefahrzeuge welches nun bis zu vier Jahre komplett von den Strassenverkehrssteuern befreit würde. Ich hätte also ein grosses persönliches Interesse, dem Gesetzesnachtrag zuzustimmen. Doch wir sitzen nicht in diesem Parlament, um persönliche Interessen zu verfolgen. Ich hoffe, dass jede und jeder in diesem Saal mit diesem Grundsatz einverstanden ist. Was ist das Problem bei der Materie, die auf unserem Tisch liegt? Ganz einfach: Der Lösungsansatz ist zu weit weg von der Wirklichkeit und entspricht einem rationalen Denken nicht. Wenn wir irrational werden, geht sogar bei uns Ostschweizern ein grosser Teil der sprichwörtlichen Vernunft, aber auch der Bescheidenheit verloren. Warum sage ich das? In unserem Kanton leben weit weniger als das Prozent von einem Prozent der Weltbevölkerung. Nun wollen wir bei diesem Zehntelpromille der Menschen eines von sieben Autos, das neu auf die Strasse kommt, von den Steuern befreien. Weil das kostenneutral sein soll, werden einfach die anderen belastet. Weil wir offenbar tatsächlich glauben, dass wir St.Galler mit dieser Massnahme im Nanobereich etwas bewirken können, wollen wir uns entscheiden, diesen Versuchsballon steigen zu lassen. Durchdacht und ausgegoren ist das Ganze nicht. Schnellschüsse machen beim Legiferieren keinen Sinn. Deshalb werden die Mitglieder der SVP-Fraktion zu diesem Gesetzesnachtrag Nein sagen.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008
22.9.2008Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Am 2. Juni 2008 hat der Kantonsrat den Entwurf des VI. Nachtrags zum Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben in 1. Lesung beraten. Bei der Vorbereitung der Umsetzung dieser Vorlage ist das Departement darauf gestossen, dass das Ergebnis der 1. Lesung in gewissen Konstellationen - nämlich beim Wechsel des Standortkantons steuerbefreiter Fahrzeuge - zu Unstimmigkeiten führen kann.

Ich schildere Ihnen kurz drei Fälle: Die Ausgangslage ist bei allen drei Fällen gleich: Das Fahrzeug erfüllt alle Voraussetzungen für die Steuerbefreiung. Annahme. Das Fahrzeug wird am 10. April 2009 erstmals in Verkehr gesetzt.

  • Fall 1: Die Erstinverkehrsetzung ist im Kanton St. Gallen. Das Fahrzeug wird für den Rest des Jahres 2009 und für die drei folgenden Kalenderjahre steuerbefreit, d.h. bis 31. Dezember 2012.

  • Fall 2: Die Erstinverkehrsetzung ist im Kanton Thurgau. Das Fahrzeug wird am 10. Februar 2012 in den Kanton St.Gallen verschoben und hier eingelöst. Der Kantonswechsel erfolgt innerhalb von drei Jahren seit der ersten lnverkehrssetzung. Das Fahrzeug wird somit für den Rest des Jahres 2012 steuerbefreit, d.h. ebenfalls bis 31. Dezember 2012.

  • Fall 3: Die Erstinverkehrsetzung ist ebenfalls im Kanton Thurgau. Das Fahrzeug wird am 10. Mai 2012 in den Kanton St.Gallen verschoben und hier eingelöst. Der Kantonswechsel erfolgt nicht innerhalb von drei Jahren seit der ersten lnverkehrsetzung. Somit wird das Fahrzeug für den Rest des Jahres nicht steuerbefreit.

Trotz identischer Ausgangslage, d.h. gleicher Zeitpunkt der Erstinverkehrsetzung, verliert den Anspruch auf Steuerbefreiung, wer sein Fahrzeug nach Ablauf von drei Jahren in den Kanton St.Gallen verlegt, obwohl andere Fahrzeuge mit derselben Ausgangslage noch steuerbefreit sind. Der «Systemfehler» liegt daran, dass die Steuerbefreiung für st.gallische Fahrzeuge das Jahr der Erstinverkehrsetzung plus drei Kalenderjahre umfasst. Für Fahrzeuge, die in einem anderen Kanton erstmals in Verkehr gesetzt werden, knüpft die Steuerbefreiung hingegen fix an eine Dreijahresfrist ab Erstinverkehrsetzung an. Die gleiche Problematik stellt sich nicht nur bei emissionsarmen Fahrzeugen nach Art. 12bis, sondern ebenso bei Elektrofahrzeugen (Art. 12ter) und gasbetriebenen Fahrzeugen (Art. 12quater) sowie im Übergangsrecht. Aus diesem Grund sollten die entsprechenden Bestimmungen im identischen Sinn geändert werden, d.h. in den drei erwähnten Artikeln den Satzteil «innerhalb von drei Jahren seit ihrer ersten Inverkehrsetzung» durch «der Frist nach Abs. 1 dieser Bestimmung» zu ersetzen. Nach der Besprechung dieser Sachlage in der Redaktionskommission haben wir die Mitglieder der vorberatenden Kommission, gestützt auf Art. 57 des Kantonsratsreglementes eingeladen, in Form eines Zirkulationsbeschlusses den entsprechenden Änderungsvorschlägen zuzustimmen. Alle Kommissionsmitglieder haben sich damit einverstanden erklärt. Den Änderungsanträgen auf dem gelben Blatt ist zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008
22.9.2008Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008