Geschäft: Nachtrag zur Kantonsverfassung (Gemeindeverband und Zweckverband)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer21.08.01
TitelNachtrag zur Kantonsverfassung (Gemeindeverband und Zweckverband)
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung5.12.2007
Abschluss17.5.2009
Letze Änderung28.8.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
Aktuelle Mitgliederliste
ProtokollauszugReferendumsvorlage aus der Februarsession 2009, Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn; Festlegung
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 21. Mai 2008
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Dezember 2009
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 31. Oktober und 19. Dezember 2008
AntragAntrag GRÜ-Fraktion zu Art. 96 vom 16. Februar 2009
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 11. März 2008
BotschaftErläuternder Bericht für die Volksabstimmung vom 17. Mai 2009
ErlassErgebnis der 2. Lesung des Kantonsrates vom 17. Februar 2009
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 19. Dezember 2008
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
17.2.2009Schlussabstimmung110Zustimmung3Ablehnung7
3.6.2008Eintreten101Zustimmung0Ablehnung19
Statements
DatumTypWortlautSession
23.9.2008Wortmeldung

Ratspräsident: Die Behandlung des Gemeindegesetzes (22.08.05) in erster Lesung, konkret von Art. 137 des Gemeindegesetzes, lädt ein, die zweite Lesung des Nachtrags zur Kantonsverfassung (Gemeindeverband und Zweckverband) [21.08.01] nach der ersten Lesung des Gemeindegesetzes vorzusehen und - je nach dem Ergebnis der ersten Lesung des Gemeindegesetzes - auszusetzen und auf später zu verschieben.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008
22.9.2008Wortmeldung

Ratspräsident: Die Behandlung des Gemeindegesetzes (22.08.05) in erster Lesung, konkret von Art. 137 des Gemeindegesetzes, lädt ein, die zweite Lesung des Nachtrags zur Kantonsverfassung (Gemeindeverband und Zweckverband) [21.08.01] nach der ersten Lesung des Gemeindegesetzes vorzusehen und - je nach dem Ergebnis der ersten Lesung des Gemeindegesetzes - auszusetzen und auf später zu verschieben.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008
17.2.2009Wortmeldung

Ratspräsident: Der Antrag der GRÜ-Fraktion wurde am 16. Februar 2009 abgelehnt. Dieser steht nicht mehr zur Diskussion.

Session des Kantonsrates vom 16. und 17. Februar 2009
17.2.2009Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 16. und 17. Februar 2009
3.6.2008Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzugehen.

Die vorberatdende Kommission hat den Nachtrag zur Kantonsverfassung, Gemeindeverband- und Zweckverband an Ihrer Sitzung vom 21. Mai dieses Jahres im Beisein von Regierungsrätin Hilber sowie Mitarbeiterinnnen des Departementes des Innern beraten. Gleichentags hat Sie auch mit der Beratung des Gemeindegesetzes, das ist die Vorlage 22.08.05, begonnen, diese aber noch nicht abgeschlossen. Der Nachtrag zur Kantonsverfassung wurde von der vorberatenden Kommission nach kurzer Debatte ohne Änderungen einstimmig zu Handen dieses Rates gutgeheissen. In der Folge hat, wie bekannt ist, die Kommission dem Präsidium beantragt, die Vorlage bereits in dieser Session in erster Lesung zu beraten, was nun erfreulicherweise auch der Fall ist. Die neue Kantonsverfassung, in Vollzug seit 1. Januar 2003, sieht lediglich den Gemeindeverband mit Verbandsbürgerschaft vor, aber nicht mehr den Zweckverband. Im Kanton St.Gallen gibt es aber immer noch über 100 Zweckverbände ganz unterschiedlicher Grösse und mit sehr verschiedenen Aufgaben. Die Zusammenarbeit von Gemeinden in der Form von solchen Zweckverbänden, teilweise auch über die Kantonsgrenzen hinaus, hat sich bewährt. Die Auflösung all dieser Zweckverbände, bzw. die Überführung in eine andere Rechtsform, wäre deshalb enorm aufwändig und auch nicht zielführend. Mit dem vorliegenden Nachtrag zur Kantonsverfassung sollen deshalb die heute rund 100 Zweckverbände beibehalten, in dafür geeigneten Fällen aber auch ein Gemeindeverband geschaffen werden können. Der Zweckverband erfüllt eine Aufgabe bzw. mehrere sachlich zusammenhängende Aufgaben, während der Gemeindeverband auf die Erfüllung mehrerer Aufgaben ausgerichtet ist.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008
3.6.2008Wortmeldung

Ratsvizepräsidentin: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008