Geschäft: Spürbare Senkung der Nutzungsentschädigung bei öffentlichen Gewässern

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.07.57
TitelSpürbare Senkung der Nutzungsentschädigung bei öffentlichen Gewässern
ArtKR Motion
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung27.11.2007
Abschluss16.4.2008
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 22. Januar 2008
VorstossWortlaut vom 27. November 2007
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
16.4.2008Eintreten37Zustimmung85Ablehnung58
Statements
DatumTypWortlautSession
16.4.2008Wortmeldung

Auf die Motion ist einzutreten.

Die Diskussion um die Nutzung dieser Entschädigung im Kanton St.Gallen hat bereits seit einigen Jahren viele unendliche Diskussionen in den Seegemeinden ausgelöst. Dies ist der Regierung sicher längstens bekannt. Dass eine Entschädigung erhoben wird, dies bestreite ich auch nicht mit meiner Motion, sondern es geht in erster Linie um die Höhe der Nutzungsentschädigung und diese muss nun politisch wieder einmal beantwortet werden. Dass die Regierung nicht auf die Motion eintreten will, kann ich daher nicht nachvollziehen, denn mit der aktuellen Erhebung einer Nutzungsentschädigung in dieser Höhe machen wir genau den Votesport zu einem Sport für Privilegierte und sperren daher die weniger bemittelten für den Bootsport aus. Wahrlich sind nicht alle Einwohner von Seegemeinden und Besitzer von Booten oder sonstige begeisterte des Wassersportes, ob Segel oder Motorboot so privilegiert, dass sie diese Entschädigung einfach so bezahlen können. Dies noch im Zusammenhang mit der Miete eines Bootsplatzes was aber sicher nicht in den Kontex mit der anstehenden Frage gebracht werden darf. Dort spielen auch andere wirtschaftliche und finanzielle Kriterien eine entscheidende Rolle. Eine neuerliche Diskussion über die Erhebung dieser Nutzungsentschädigung wäre zum heutigen Zeitpunkt angebracht und täte auch der Bevölkerung gut. Damit hier aufgezeigt werden kann wofür eigentlich diese Nutzungsentschädigung eingezogen wird und wofür diese finanzielle Erträge wieder dem Bootssport zugute kommt. Eine Antwort auf diese Frage würde mich ebenfalls noch interessieren. Die Begründung der Regierung auf einen Nichteintretensantrag kann ich - wie schon erwähnt - nicht nachvollziehen. Für mich sind zu viele Widersprüche im roten Blatt angeführt, als dass er mit meiner eingereichten Motion überhaupt diese Frage erneuerlich einer politischen Diskussion zuführen will. Gestatten Sie mir, dass ich noch einige Bemerkungen zu den aufgeführten Begründungen mache.

Zum Punkt 1 mit den Nachbarkantonen: In unzähligen Diskussionen mit Besitzern von Häfen und Gemeindevertreter des Kantons Thurgau, welche sich bei der gewollten Einführung dieser Nutzungsentschädigung vehement dagegen gewehrt haben wurde mir die Situation aufgezeigt und plausibel erläutert, z.B. im Kanton Thurgau sind nur Häfen im Privatbesitz, die eine Nutzungsentschädigung zu entrichten haben und keine Häfen bezahlen eine Nutzungsentschädigung, welche im Besitz der Öffentlichen Hand sind. Auch deren Höhe der Ansetzung sind in einem vertretbaren Rahmen.

Zum Punkt wirtschaftlicher Vorteil: Auch stelle ich den wirtschaftlichen Vorteil, wie in der Begründung erläutert wurde, eines Hafenbetreibers in Frage. Die Erhebung einer Nutzungsentschädigung durch den Kanton verteuert doch die Unterhaltskosten wesentlich und genau dies führt doch zu einer Verteuerung des Bootsplatzes in Form einer erhöhten Miete. Mir ist kein Hafenbesitzer zu Ohren gekommen, der die Nutzungsentschädigung nicht vollumfänglich wieder auf die Mieter umwälzt, ausser es gibt noch alte Verträge, die heute nicht zu Buche schlagen bei der Beurteilung eines Quadratmeterpreises. Zum Punkt massvolle Reduktion für die Ersatzsteganlage sei nicht zutreffend. Was ist es denn? Wenn nur 50 Prozent der eigentlichen Fläche angerechnet wird und gemäss eines Berechnungsblattes gibt es verschiedene massgebende Flächen, die zu einer Erhebung führen. Das ist wahrlich eine massvolle Reduktion. Diese Reduktion der Kosten tragen doch wesentlich dazu bei, dass der Quadratmetermietpreis eines Bootsplatzes tiefer ausfällt, als bei einer hundertprozentigen Flächenanrechnung. Wer entscheidet über die besonderen Verhältnisse. Auch geht aus der Begründung noch hervor, dass der Hafen Marina-Rheinhof von dieser Regelung profitieren würde. Auch diese Aussage kann so nicht stehen gelassen werden. Dem Hafenbetreiber Marina-Rheinhof wird lediglich, die über privatem Grund liegende Fläche mit einem Faktor 0,5 berechnet. Jedoch über dem Hoheitsgebiet des Kantons wird der ordentliche Faktor 1,0 angewendet. Dazumal man beachten muss, dass ein Hafenbetreiber eine Nutzungsentschädigung eigentlich sicher nicht in dieser Höhe schlussendlich will und somit nicht profitiert, wie es die Regierung sieht. Es gäbe noch einige Punkte anzufügen aber ich gelange nun an den Rat auf diese Motion einzutreten, damit diese Frage endlich politisch korrekt diskutiert werden kann im Gesetz über die Gewässernutzung. Es geht in dieser Frage nicht um Umweltanreize für schadstoffarme Boote, sondern lediglich um eine massvolle gesetzliche Senkung des heute möglichen Höchstansatzes von 30 Franken je Quadratmeter für die Erhebung der Nutzungsentschädigung.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
16.4.2008Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
16.4.2008Wortmeldung

legt seine Interessen als Gemeinderatspräsident der Hafenkommission Stadt offen: Auf die Motion ist einzutreten.

Die Gemeinde Thal muss für den Hafenstaat jährlich 225'000 Franken an Wassernutzungsgebühr an den Kanton abliefern. Bei 150 Plätzen macht das durchschnittlich rund 1500 Franken je Wasserliegeplatz. Ich persönlich und eine Minderheit der SP-Fraktion sind für eintreten auf die Vorlage.

Die Wassernutzungsgebühr im Kanton St.Gallen ist auch nach der Anpassung 2001 unangemessen hoch. Im Gegensatz zu den Ausführungen der Regierung wonach die Nutzungsentschädigung nur noch einen untergeordneten Anteil des Mietzinses ausmache ist es eben so, dass sie ein Viertel bis ein Drittel des Mietzinses ausmacht. Dies macht die Nutzung eines Liegeplatzes eben vermehrt zu Angelegenheit von Privilegierten.

Der Unterschied zwischen den Kantonen ist stossend. Im Kanton Thurgau müssen Häfen im Besitz der Öffentlichen Hand, wie es Bischofberger-Altenrhein schon gesagt hat, gar keine Wassernutzungsgebühr abliefern. Dieser Unterschied in nächster Nachbarschaft, in Zürichsee wird es ähnlich sein, sind stossend und benachteiligen die st.gallischen Gemeinden ihrer Standortgunst. Dann kommt noch das Beste. Was macht der Kanton mit diesen Angaben? Zweckbindung zum Schutz der Seen? Nein, es fliesst in den allgemeinen Staatshaushalt und kein Franken davon wird für die Seen eingesetzt. Alle Aufgaben und ??? am See wie z.B. Verbesserung des Uferschutzes, Verbesserung der Zugänglichkeit, die Seeufers für die Öffentlichkeit, ökologische Aufwertungen, Pflege- und Schutz von Schilfbeständen, Uferreinigungen, Schwimmholzbefreiung nach Stürmen, Bau und Unterhalt von Anlegestellen für die öffentliche Schifffahrt, tragen die Seegemeinden.

Es geht hier nicht um sehr viel Geld. Etwa 500'000 bis 600'000 Franken jährlich auf die der Kanton verzichten müsste. Aber das Thema ist ein Dauerbrenner in den Seegemeinden entschadet unnötig dem Image des Kantons.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
16.4.2008Wortmeldung

Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Das ist eigentlich eine Diskussion, die ich mitbekomme seit ich hier in diesem Saal das erste Mal Platz genommen habe. Mein Vorgänger hat in hochemotionalen Diskussionen und vorberatenden Kommissionen dieses Gesetz verabschiedet und versucht eine Lösung zu finden. Die Problematik ist nicht so einfach und man hört hier - diese beiden Votanten haben es gesagt - jeder schlägt mit Zahlen umsich; ich fühle mich an der Linth. Dass man nicht mehr weiss was überhaupt richtig ist und was stimmt und wo im Prinzip die einzelnen Gegebenheiten richtig sind. Tatsache ist, dass wir hier ein beschränktes Angebot überhaupt zur Verfügung stellen können an Voteplätzen und Tatsache ist eben auch, dass es hier, weil nicht jedermann das nutzen kann um eine Sondernutzung und eine Sondernutzung ist entschädigungspflichtig. Über eine Entschädigungs- oder eine Abgabehöhe kann man selbstverständlich in guten, treuen immer wieder diskutieren. Es gibt störende Probleme. Das sind z.B. alt ehehaften Rechte von gewissen Hafenanlagen, die wir aus rechtlichen Gründen gar nicht auf den neusten Stand bringen können bis diese Verträge abgelaufen sind. Das ist zum vorneherein störend. Aber damit haben wir uns zu fügen. Dann gibt es die grundsätzliche Überlegung. Muss jetzt der Bürger im gleichen Kanton gleich behandelt werden oder muss der Bürger am gleichen See gleich behandelt werden. Da wäre auch eine Diskussion Wert, auch in anderen Bereichen. Ich erinnere einfach daran, dass wir dann dieses Gesetz bereits - ungefähr im Jahr 2000 - wieder geändert, d.h. die Gebührenansätze reduziert haben. Aufgrund weiterer Vorstösse im Parlament haben wir dann im Jahr 2001 eine gründliche und umfassende Auslegeordnung gemacht von allen Häfen und Möglichkeiten der Berechnung und sind dann nochmals mit den Tarifen runter gefahren. Ich habe gesagt, wenn es so weiter geht, dann zahlen wir den Seegemeinden aus bei der übernächsten Revision. Wir sind weiter zurückgegangen. Aber die Problematik ist gar nicht so einfach. Ich finde es nicht fair, und da wäre die Offenlegung der Interessen auch der beiden Sprecher, dass man nur die Gebühren an den Kanton berechnet. Ich bitte Sie, die Belastung des einzelnen Bürgers, der ein Bötli oder ein Wasserfahrzeug hat und dort benützt, diese Gesamtbelastung zu betrachten. Dann sieht es anders aus. Dann ist ein Blick in die Buchhaltung dieser Hafenbetreiber durchaus von hohem Interesse. Was da für Unterschiede auftauchen, wie dort für was Gebühren eingezogen wird und nicht dieser Teil der denn noch dem Kanton St.Gallen abgeliefert werden muss. Ich bitte Sie, das zu beachten. Ich meine, wenn Sie diese Motion überweisen dann werden wir all diese Akten wieder frisch aufbringen. Wir werden dann an und für sich diese Begründungen wo wir ändern können, was wir nicht ändern können, mit einer Kommission beraten, die Zahlen diskutieren. Das einzige was Sie am Schluss machen, wollen wir diese Sondernutzung auf dieser oder auf einer anderen Höhe belassen. Das können wir dann noch beschliessen, aber die Tatsache, dass Sie eben nicht alle Gewässer über einen ??? schlagen können. Das ist gegeben. Auch mit den privaten und öffentlichen Gewässern usw. Es ist hier komplex. Wir haben eine riesen Zusammenstellung gemacht und sind eigentlich überzeugt - wir hatten immerhin sechs Jahre Ruhe -, dass es akzeptiert und das ist nicht so ungerecht sein kann. Es ist in Ihrem Interesse kein Problem wenn man noch etwas herausholen könnte für die eigene Gemeinde. Wieso denn nicht? Ich bitte Sie, die Gesamtinteressen vor allem auch all die Gemeinden, die nicht das Privileg haben Seeanstoss zu haben. Das ist eine Lebensqualität. Das sind zusätzliche Werte, zusätzliche Möglichkeiten. Da glaube ich nicht zuletzt auch mit der Unterstützung des Kantons. Helfen wir diese Anlagen auch wieder zu erstellen. Die Bewilligungen, die Konzessionen zu erteilen und investieren auch in diesen Gemeinden. Wir mögen es Ihnen gönnen. Aber bleiben Sie auch ein bisschen grosszügig. Sie sind schon privilegiert und es gibt vielmehr, die einen Bootsplatz wollen als es Plätze gibt. Also ist dieser Platz auch etwas Wert. Das gibt nur eine riesen zusätzliche Papierübung und Sie bringen nicht all die Differenzen raus weil die Grundlagen zu verschieden sind mit diesen Hafenanlagen und den verschiedenen Seen und den verschiedenen Gleichen zu verschiedenen Kantonen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008