Geschäft: Familienergänzende Kinderbetreuung: Zuständigkeiten und Verbesserungsmöglichkeiten (Titel der Antwort: Familienergänzende Kinderbetreuung)

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KomiteeKantonsrat
Nummer51.07.103
TitelFamilienergänzende Kinderbetreuung: Zuständigkeiten und Verbesserungsmöglichkeiten (Titel der Antwort: Familienergänzende Kinderbetreuung)
ArtKR Interpellation
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung27.11.2007
Abschluss16.4.2008
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 18. März 2008
VorstossWorlaut vom 27. November 2007
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
16.4.2008Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Es ging mir in dieser Interpellation vor allem um die Situation rund um Kindertagesstätten und Betreuungsplätze für Vorschulkinder. Mit den heutigen Erkenntnissen weiss man wie wichtig Frühförderung, sprich die Betreuung und Förderung von Kindern im Vorschulalter ist. Deshalb hätte ich erwartet, dass die Interpellationsantwort konstruktiver ausfallen und mehr Verbesserungsmöglichkeit aufgezeigt würden. Beschrieben wird unter anderem das Interesse der Wirtschaft an vermehrter Integration von weiblicher Arbeitskraft auf dem Arbeitsmarkt. Auch deshalb ist es sehr wichtig bereits für Kleinkinder genügend und qualifizierte Betreuungsplätze anzubieten. Das ist heute im Kanton St.Gallen nicht der Fall. Zurzeit besteht praktisch in allen Gebieten vorwiegend aber in städtischen Gebieten und Agglomerationen ein Mangel an Betreuungsplätzen. Durch Bundesgelder als Anschubfinanzierung gedacht wurde seit dem Jahr 2003 21 Tagesstätten neu geschaffen. Je Jahr sind das vier Tagesstätte im ganzen Kanton. Das ist wirklich nur ein Tropfen auf einen heissen Stein. Die Anschubfinanzierung des Bundes für Kindertagesstätten läuft nun im Jahr 2011 aus. Es muss alles daran gesetzt werden, dass diese Bundesgelder weiterhin zur Verfügung stehen. Die Antwort auf die Frage nach Zuständigkeit, Bewilligungserteilung und Aufsicht kann nicht befriedigen. Von Fachleuten wird nicht eingesehen, dass Betreuungsangebote von Spitälern und anerkannten Sonderschulen mit Internatsbetrieb von der Bewilligung und Aufsicht durch das Amt für Soziales ausgenommen sind. Die Meinung ist, dass eine neue Zuständigkeit für diese Ausnahmefälle weniger Schnittstelle schaffen und vor allem mehr Qualität garantieren würde. Zu hoffen ist, dass im Rahmen des Postulats rasche Förderung von Tagesstrukturen und des Postulats, das wir eben überwiesen haben, koordinierte und wirkungsvolle Familienpolitik der Kreis der Beteiligten, die Grundlagen und die Gefässe neu beurteilt und sorgfältig geprüft werden. Es braucht noch einige Verbesserungen in diesem Bereich.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008