Geschäft: Deklarationspflicht für geschächtetes Halal-Fleisch

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.07.53
TitelDeklarationspflicht für geschächtetes Halal-Fleisch
ArtKR Motion
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung26.11.2007
Abschluss18.2.2008
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 26. November 2007
AntragAntrag der Regierung vom 22. Januar 2008
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
18.2.2008Eintreten36Zustimmung88Ablehnung56
Statements
DatumTypWortlautSession
18.2.2008Wortmeldung

Auf die Motion ist einzutreten.

Beim Halal-Fleisch handelt es sich um eine grausame Art des Schlachtens. Tiere werden ohne Betäubung ausgeblutet und somit unter grössten Schmerzen getötet. Dabei handelt es sich ganz klar um Tierquälerei. Dieser Meinung ist auch der Schweizer Tierschutz STS. Gemäss dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat sich der Import von geschächtetem Fleisch von 9 Tonnen im Jahr 2001 auf rund 150 Tonnen im Jahr 2007 fast verzwanzigfacht. Diese Zahlen lassen aufhorchen und bedürfen zusätzlicher Regelungen durch die Politik. In ihrer Antwort behauptet die Regierung, es seien keine Halal-Verkaufsstellen im Kanton St.Gallen bekannt. Sie können heute nach Sessionsschluss gerne mit mir mitkommen und schon in wenigen 100 m Entfernung von hier solches Fleisch bekommen. Ich lade Sie gerne dazu ein. Sie verkennen, dass die offiziell beim Bund registrierten Grossbezüger, von denen es im Kanton St.Gallen tatsächlich keine gibt, oft nur Zwischenhändler sind und im Kanton St.Gallen zahlreiche Abnehmer haben. Auch anerkannte Tierschutzorganisationen haben festgestellt, dass in vielen für die allgemeine Öffentlichkeit allgemein zugänglichen Verkaufsstellen Halal-Fleisch angeboten wird. Eine allgemein verbindliche und kontrollierte Reklamationspflicht besteht heute nicht. Der Kanton St.Gallen kann über das Gesundheitsgesetz weitgehende Werbe- und Konsumeinschränkungen von Lebensmitteln einführen. Er hat auch den gesetzgeberischen Spielraum eine über die eidgenössische Lebensmittelgesetzgebung hinausgehende Deklarationspflicht einzuführen. Dazu gibt es keinerlei bundesrechtliche Einschränkungen. Inhaltlich ist dies sinnvoll und wird von vielen Konsumentinnen und Konsumenten gewünscht. Eine Deklarationspflicht würde die Konsumentenrechte und die Transparenz erhöhen und verhindern, dass zukünftig Menschen ohne es zu wissen oder zu wollen geschechtetes Fleisch essen müssten. Im Weiteren möchte ich darauf hinweisen, dass mit dieser Motion in keiner Weise die Glaubens- oder Gewissensfreiheit beeinträchtigt wird. Jedermann kann weiterhin geschechtetes Fleisch kaufen und konsumieren aber niemand wird weiterhin gezwungen, es ohne sein Wissen zu tun.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
18.2.2008Wortmeldung

Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Anhand von dieser Motion kann man am Text einmal anschaulich aufzeigen oder sich aufzeigen lassen, wie aus einer Mücke ein Elefant aufgeblasen wird, man ein Thema nimmt, aber eigentlich dann den Esel mit dem anderen Sack schlägt. Ich danke der Regierung, dass sie die Verbreitung dieser teilweise Unterstellungen und Halbwahrheiten hoffentlich gestoppt hat mit ihrer Antwort.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
18.2.2008Wortmeldung

Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008