Geschäft: Frauenhandel, was unternimmt der Kanton dagegen? (Titel der Antwort: Massnahmen gegen Menschenhandel)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.07.89
TitelFrauenhandel, was unternimmt der Kanton dagegen? (Titel der Antwort: Massnahmen gegen Menschenhandel)
ArtKR Interpellation
ThemaLandesverteidigung, Sicherheit und Ordnung
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung26.11.2007
Abschluss20.2.2008
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 29. Januar 2008
VorstossWortlaut vom 26. November 2007
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
20.2.2008Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Es gibt in der Schweiz zwischen 1'500 bis 3'000 Frauen, die vom Menschenhandel betroffen sind. Sie halten sich illegal in der Schweiz auf und haben keine Arbeitsbewilligungen. Die Abhängigkeitsmechanismen sind kompliziert und werden teilweise durch familiäre Abhängigkeiten noch verstärkt. Die Opfer sind in der Regel den Tätern vollständig ausgeliefert. Auch Angst vor Repräsalien und aus Misstrauen sind sie selten bereit eine Aussage zu machen. So können aber auch die Täter nicht belangt werden. Um die Situation dieser Frauen zu verbessern hat nun der Kanton St.Gallen auf Anstoss der Beratungsstelle Maria Magdalena einen runden Tisch einberufen. Daran beteiligt sind Polizei, Ausländeramt, Staatsanwaltschaft, Opferhilfe und Frauenhaus. Die Ziele dieses runden Tisches sind es auf der einen Seite, die Begleitung der Opfer von Menschenhandel zu verbessern und auf der anderen Seite für die Verfolgung der Täter bessere Bedingungen zu schaffen. Das ist nur möglich durch Zusammenarbeit. So konnte ein gemeinsamer Leitfaden zum Handeln entwickelt werden. Dieser Leitfaden schafft einen Paradigmawechsel. Wurden früher bei Kontrollen im Milieu illegal anwesende Personen sofort ausgewiesen, wird nun den Verdacht auf Menschenhandel besteht ein provisorischer Aufenthalt von 30 Tagen gewährt. Die Opfer haben die Möglichkeit bei Kooperationbereitschaft mit den Strafverfolgungsbehörden eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten. Von den weniger als zehn Fällen bei denen in den Jahren 2005 bis 2007 der Verdacht auf Menschenhandel bestand wollte keine der Frauen den Opferstatus für sich in Anspruch nehmen. Dies ist sehr unbefriedigend. Die Frauen stehen häufig unter hohem psychischem Druck. Es braucht einen wirksamen Schutz für sie wenn sie als Zeuginnen auftreten sollen. Hier ist noch viel Arbeit notwendig und wirkungsvoll gegen den Menschenhandel vorgehen zu können. Menschenhandel ist immer noch ein sehr lukratives Geschäft. Es ist aber sehr erfreulich, dass die Regierung bereit ist hier zu investieren. Die Vernetzung und Zusammenarbeit zwischen Polizei und Opferhilfe hat sich gut bewährt. Auch der Aus- und Weiterbildung wurde ein grosser Stellenwert beigemessen. Wir können daher annehmen, dass auf diesem Gebiet weiterhin pionierhaftig gute Arbeit geleistet wird. Vor allem auch genügend Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008